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„Ich hätte nie etwas getan, bei dem auch mein Auto Schaden hätte nehmen können“

Am Prozessauftakt um einen 12-Jährigen, der am 11. September 2025, auf einem Supermarktplatz in Niedernhall von einem 18-Jährigen überfahren wurde, ließ der wegen Mordes angeklagte 18-Jährige ein Statement über seinen Anwalt verlesen.

Feuerwehrkräfte berichten von der Bergung des 12-Jährigen auf dem Supermarktparkplatz in Niedernhall

18-Jähriger überfährt 12-Jährigen auf Supermarktparkplatz in Niedernhall I 2. Prozesstag

Fahrfehler

Darin hieß es unter anderem, dass er seinen Freund, der bei Edeka als Ferienjobber gearbeitet hatte, an diesem besagten Abend abholen wollte. Der Angeklagte sei bei den Pfadfindern. Beide jungen Männer kommen aus Forchtenberg. Sein Freund habe eine Gehbehinderung. So sei es wohl etwas beschwerlich für ihn, mit dem Bus nach Hause zu kommen. Sein Freund habe noch 2 Red Bull für beide gekauft, diese hätten sie getrunken.

Zu diesem Zeitpunkt hatte er noch nicht allzu viel Fahrpraxis gehabt. einen Führerschein habe er er am 13. Juni 2025 bekommen, am 16. Juli habe er sein Auto gekauft. Dadurch dass er mit seiner Familie drei Wochen im Sommerurlaub war, sei er bislang lediglich rund 1.000 Stunden Stunden gefahren. „Mein Auto ist mir heilig. Deshalb bestand ich darauf, dass das Red Bull außerhalb des Autos getrunken wurde“, erklärte der 18-Jährige über seinen Anwalt.

Der 12-Jährige habe sie nach Geld gefragt

Er habe beide Jungen, sowohl den 12-Jährigen, als auch seinen Freund, nicht gekannt. Der 12-Jährige fragte seinen Freund nach Geld, in einem Ton, der „klar machte: Ich erwarte das“. Er habe nichts mehr, soll sein Freund geantwortet haben. Bis zu diesem Zeitpunkt sei die Situation noch relativ entspannt gewesen. Dann habe der 12-Jährige seinen Freund sinngemäß als behindert beleidigt. Auch der 18-Jährige sei daraufhin nach Geld gefragt worden. Er habe dann gefragte, wofür sie das Geld bräuchten. „Egal, gib halt“, soll der 12-Jährige daraufhin geantwortet haben. Dann sei die Situation gekippt.

„Das mache ich jetzt mit deinem Auto“

„Gib mir jetzt Geld oder ich hole mein Butterfly-Messer heraus“, soll der 12-Jährige gesagt haben. „Was würdest Du sagen, wenn ich im Auto ein Messer hätte?“, entgegnete der 18-Jährige laut eigenen Aussagen. „War doch nur Spaß“, soll daraufhin der 12-Jährige entgegnet haben. „Von mir auch“, so der 18-Jährige. „Ich hab aber diesen Schlagring“, sagte daraufhin angeblich der 12-Jährige und zeigte angeblich eine Ringschraube, die er sich daraufhin laut Aussage des Angeklagten über den Finger schraubte und drohte. Er soll laut dem Angeklagten mit dieser  Ringschraube an einen Lichtmasten geschlagen und dem Angeklagten gedroht haben: Das mache ich jetzt mit Deinem Auto.“

„Ich spuke euch ins Auto“

Der Angeklagte erklärte in seinem Statement über seinen Anwalt, dass er zu diesem Zeitpunkt angeblich „nur noch dort weg wollte. Ich stieg ins Auto, machte die Zündung an, aktivierte Spotify. Einer von den beiden jüngeren Jungen soll dann wohl noch geäußert haben: „Ich spuke euch ins Auto.“ Dann seien die beiden verschwunden. Er habe sie jedenfalls nicht mehr wahrgenommen. „Ich handelte dann überstürzt, ließ die Kupplung zu schnell kommen, bin von dem Parkplatz herausgeschossen.“ Das sei ein „Fahrfehler“ gewesen. „Plötzlich spürte ich einen Schlag, ohne etwas zu sehen und ohne, dass ich mir das erklären konnte, woher dieser kam. Zirka 20 Meter benötigte ich, um halten zu können. Was ich später erfuhr, ist grausam. Als nächstes erinnere ich mich an einen Passanten. „Steigt aus, oder ich schlag auch tot“, habe dieser zu ihnen gesagt. Jemand anderes habe gesagt: „Das war ein Kind. So etwas kann man doch nicht machen.“

„Ich hätte nie etwas getan, bei dem auch mein Auto Schaden hätte nehmen können“

Aus dem Haftbefehl erfuhr ich erstmals, dass es ich bei dem Kind um den Jungen vom Parkplatz handelte. Ich hegte nie den Gedanken, diesen oder den anderen Jungen anzugehen – schon gar nicht mit meinem Pkw. Mein Auto war mein größtes, daher hätte ich nie etwas getan, bei dem auch mein Auto Schaden hätte nehmen können.“

An die Eltern gerichtet verließt der Anwalt im Namen seines Mandanten: „Ich maße mir nicht an, Ihrem Schmerz nachfühlen zu können. Wir möchten unser tiefstes Beileid ausdrücken. Vielleicht finden Sie die Kraft, das irgendwann anzunehmen.“

Damit endet das Statement. Zumindest unglücklich war an diesem ersten Prozesstag auch, dass der Angeklagte sein Gesicht mit einer Auto-Motor-Sport-Zeitschrift verdeckt hielt, als er den Gerichtssaal betrat. In der Erklärung der Staatsanwaltschaft zu Beginn der Verhandlung steht ja unter anderem der Vorwurf im Raum, dass der Angeklagte sein Fahrzeug als Waffe eingesetzt habe. Eine etwas neutralere Zeitschrift oder Zeitung wäre daher wünschenswert gewesen.

Was am meisten irritiert hat an der Aussage des 18-Jährigen, war wohl die Aussage, er habe angeblich erst aus dem Haftbefehl erfahren, wen er da überfahren habe. Laut der Polizei und Zeugenaussagen soll der 18-Jährige jedoch mehrfach am Unfallort gesagt haben: „Der hat mich provoziert.“ Demnach hätte er aber sehr genau gewusst, wen er überfahren hat – und auch, warum.

 

 

 




„Mit dem Leben nicht mehr vereinbar“

Am dritten Prozesstag (18. März 2026) um den Tod eines 12-Jährigen auf einem Supermarktparkplatz in Niedernhall am 11. September 2025 vor dem Landgericht Heilbronn sagten diverse Feuerwehrkräfte aus, die als eine der ersten am Ort des Geschehens eintrafen.

Kein Puls mehr feststellbar

Der Gruppenführer vom erstausrückenden Fahrzeug aus Niedernhall erklärte, dass der Junge komplett unter dem Auto begraben war, lediglich ein Arm herausragte. An diesem wurde sein Puls gemessen, jedoch sei zu diesem Zeitpunkt bereits kein Puls mehr feststellbar gewesen. Man habe sich daraufhin für eine Sofortrettung mit einem hydraulischen Rettungsgerät entschieden.

Das sei relativ schnell gegangen. Zu dritt habe man de Jungen dann, nachdem as Fahrzeug angehoben war, an der Seit des Fahrzeuges zur Fahrertüre hin, herausgezogen.

„Kopf extrem überstreckt

„Ich bin davon ausgegangen, dass der Junge tot ist“, so der 49-Jährige. Vermutlich durch einen Genickbruch, da der „Kopf extrem überstreckt“ gewesen sei. Der Kopf sei wohl, so beschreiben es auch andere Einsatzkräfte, so weit umgeknickt gewesen, dass er sich zwischen Oberkörper und Asphalt befand. Auch das Anschließen an das EKG zeigte nur noch eine Null-Linie.

Es werden Bilder des toten Jungen angeschaut und besprochen, aber nicht öffentlich im Gerichtssaal, sondern am Richtertisch, gemeinsam mit den Anwälten und den Gutachtern.

Eltern verlassen den Gerichtssaal

Der Vorsitzende Richter Kurz wirft in den Raum, dass noch ein technische Gutachter etwas dazu erklären wird, ob es sein kann, dass der Junge unter dem Auto das eventuell versuchte Bremsen des Fahrers verhindert haben könnte.

Der Einsatzleiter, ebenfalls aus Niedernhall beschreibt in seiner Zeugenaussage vor Gericht eindrücklich: „Als ich die eine Kopfhälfte gesehen habe, das sind Verletzungen, die mit dem Leben nicht vereinbar sind.“

Während die Feuerwehr aussagt, befinden sich die Eltern des 12-Jährigen nicht im Raum, um weiteren seelischen Schmerz zu vermeiden.

„Der hat ihn einfach überfahren“

Der Einsatzleiter berichtet überdies, dass der Beifahrer zusammengebrochen sei, er habe geschluchzt, gejammert, hyperventiliert und sich auch eingenässt. Er habe wohl auch gesagt: „Der hat ihn einfach überfahren.“ Die Kollegen von der Feuerwehr Künzelsau hätten sich irgendwann mit den Worten verabschiedet: „Wir können die Schreie nicht mehr hören, wir müssen gehen.“ (Anmerkung der Redaktion: Die Schreie der Eltern). Für alle Einsatzkräfte sei diese Situation eine extreme Belastung gewesen. Er selbst sei gegen 3 Uhr nachts zu Hause gewesen. „An Schlaf war nicht zu denken. In den ersten 2 bis 3 Nächten hatte ich die Bilder. Aber die Schreie haben sich bleibend eingebrannt. Ich weiß, dass es Kameraden gibt, die haben heute noch dran zu knabbern, die haben Schwierigkeiten, dort einzukaufen.“

„Ach du scheisse“

Eine 19-Jährige Feuerwehrkraft berichtet davon, wie sie an diesem Abend, die Lampe gehalten hat, als ihre Kollegen den Jungen unter dem Auto hervorzogen. Der Fahrradhelm sei „komplett zermatscht“ gewesen.  Er habe viele Kratzer am Bauch gehabt, erinnert sie sich. Als der Junge sichtbar wurde, habe ein Kollege wohl nur hervorgebracht: „Ach du scheiße.“

Die Feuerwehr, so berichteten es nun die Feuerwehrkräfte vor Gericht, gab dem 12.Jährigen, der in der Jugendfeuerwehr war, als der Leichenwagen den Jungen vom Supermarktplatz fuhr, das letzte Geleit und stand Spalier.

Der 18-Jährige, der angeklagt ist, wegen Mordes aus niederen Beweggründen an dem 12-Jährigen, saß während der Zeugenaussagen der Feuerwehr ruhig an seinem Platz. Er zeigte keine größere Mimik oder Gestik.




„Auto als Macht-Demonstration“

Am 11. März 2026 war der Prozessauftakt um einen 18-Jährigen, der einen 12-Jährigen auf einem Supermarkt-Parkplatz in Niedernhall überfahren hat. Der 12-Jährige aus Niedernhall starb noch an der Unfallstelle. Der 18-Jährige aus Forchtenberg muss sich für sein Verhalten nun vor dem Landgericht Heilbronn verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes aus niederen Beweggründen erhoben. 48 Zeug:innen sollen gehört werden.

Der von insgesamt 10 Prozesstagen bis Mai verlief überraschend

Bis auf den letzten Zuschauerplatz war die Große Strafkammer besetzt. Manche Besucher:innen mussten daher draußen warten. Es fanden strenge Sicherheitskontrollen statt. Handys mussten abgegeben, Ausweise vorgezeigt werden. Die meisten Besucher:innen waren verwandt oder befreundet mit dem Angeklagten oder dem Opfer. Es flossen insbesondere von Seiten der Opferfamilie viele Tränen an diesem Gerichtstag.

Teile der Verhandlung nicht öffentlich aufgrund des Alters des Angeklagten

Zu Beginn klärte der Vorsitzende Richter aufgrund des Alters des Angeklagten auf, dass Teile der Verhandlung nicht öffentlich abgehalten werden, wenn etwa der 18-Jährige etwas zu seiner Person aussagt oder Angaben zur Sache machen möchte (wollte er zunächst nicht, sondern ließ lediglich ein Statement über seinen Anwalt verlesen), da es auch die Rechte des 18-jährigen Heranwachsenden zu schützen gelte – in Abwägung mit dem hohen öffentlichen Interesse dieses Falles. 7 Medienunternehmen waren vor Ort. Auch die Nebenkläger, die Eltern des verstorbenen Jungen, mit ihrer Anwältin. Als die Staatsanwaltschaft den vermuteten Tathergang beschrieb, schluchzte die Mutter auf. Zeitweise musste sie den Saal verlassen. Vater wie Mutter hatten große schwarze Sonnenbrillen auf. Auch die Eltern des Angeklagten waren gekommen. Der Vater musste jedoch zwischenzeitlich den Saal verlassen, da er eventuell noch als Zeuge gehört wird.

Ruhig und gefasst

Der Angeklagte wie auch seine Eltern wirkten ruhig und gefasst, der Vater des Jungen fast schon entspannt. Der 18-Jährige zeigte keine erkennbare Mimik oder Gestik beim Verlesen des Tathergangs.

Laut der Staatsanwaltschaft bat das Opfer den Freund des Angeklagten am 11. September 2025 auf dem Supermarktparkplatz um etwas Kleingeld.

Der Fall scheint klar zu sein – oder doch nicht?

Als der Angeklagte und sein Freund ihnen das Geld nicht geben wollte, folgten laut der Staatsanwaltschaft wechselseitige Beleidigungen. Der 12-Jährige kannte den Freund des Angeklagten und beleidigte ihn wohl als „Down-Syndrom“. Zudem habe er gedreht, in das Auto des 18-Jährigen zu spuken. Der Angeklagte sei laut der Staatsanwaltschaft daraufhin „zutiefst gekränkt“ gewesen und wollte „Rache üben“. Als die beiden Jüngeren sich  mit ihrem Fahrrad und Tretroller entfernten, seien er und sein Freund in sein Auto gestiegen, dieses habe er „stark beschleunigt“. Sein Auto habe dabei als „Mittel, um seine Macht zu demonstrieren“, benutzt. Er habe den Geschädigten verfolgt. Diese hätten wohl versucht, sich vor dem herannahenden Auto in Sicherheit zu bringen. Das Ziel des 18-Jährigen sei eine bewusste Kollision mit dem Fahrrad des 12-Jährigen gewesen. Das Auto sei zunächst gegen das Hinterrad gestoßen. Das Rad sei dann auf die linke Seite gekippt, der Junge sei vor das Auto gestürzt. Er wurde laut der Staatsanwaltschaft daraufhin angeblich noch 26 Meter mitgeschleift. Der Kriminalhauptkommissar wird später noch berichten, dass der Körper des 12-Jährigen laut Augenzeugen völlig verdreht unter dem Auto gelegen habe.

Der Fall scheint klar zu sein. Doch dann verliest der Anwalt des Angeklagten ein Statement im Namen des 18-Jährigen. Und dieses Statement hat es in sich.

Den zweiten Teil des ersten Prozesstages veröffentlichen wir in Kürze.

+ +  +Wir berichten auf unserer Homepage aufgrund des des hohen öffentlichen Interesses  sehr ausführlich über den Fall und versuchen, euch so detailliert wie möglich aus dem Gerichtsverfahren zu berichten. + +  +

Bildunterzeile: Der Angeklagte beim Prozess-

auftakt. Vielleicht wäre hier auch eine andere

Zeitschrift als Sichtschutz angemessen gewesen.




Niedernhall: 18-Jähriger wegen Mordes aus niederen Beweggründen angeklagt

Am Mittwoch, den 11. März 2026, ist der Prozessauftakt um einen 18-Jährigen, der einen 12-Jährigen – so die Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn – aus niederen Beweggründen umgebracht haben soll. So zumindest lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft.

Tragödie in Niedernhall: Prozessauftakt vor dem Landgericht Heilbronn

11 Prozesstage sind für die Verhandlung vorgesehen, 48-Zeug:innen und drei Sachverständige sollen gehört werden.

Am 11. September 2025 starb der 12-Jährige am Tatort. Vor aus ging angeblich ein Streit zwischen dem 18-Jährigen und dem 12-Jährigen, der mit einem Freund auf Fahrrädern unterwegs gewesen sein soll. Der 18-Jährige soll mit seinem Auto am Ende den Jungen verfolgt und ihn angefahren haben, wobei der 12-Jährige angeblich vom Fahrrad stürzte und unter das Auto geriet.

Video:

Prozessauftakt um T@d eines 12-Jährigen auf Supermarktplatz in Niedernhall

Ersthelfer:innen haben damals gegenüber unserer Redaktion von schockierenden Bildern berichtet, wie der Junge ausgesehen haben muss.

Ob illegale Substanzen oder Alkohol bei dem 18-Jährigen im Spiel gewesen waren, ist bislang nicht bekannt.

GSCHWÄTZ wird ebenfalls vor Ort sein und den Prozessauftakt als Pressevertreter begleiten.

Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn

Verhandlungstermine: Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn




„überfahren“ oder „angefahren“? Große Unterschiede beim Strafmaß

Klar ist: Der 18-Jährige hatte einen Streit mit einem 12-Jährigen. Wenig später, gegen 20.30 Uhr ist der 12-Jährige tot. Es ist  Donnerstag, den 15. September 2025, 20.30 Uhr. Feuerwehr. Rettungskräfte und Polizei sind sofort zur Stelle. Der Unfallort ist Ein Parkplatz zwischen Edeka und Rossmann in Niedernhall.

Angefahren oder überfahren, das ist die große Frage

In der Pressemitteilung der Polizei und der Staatsanwaltschaft steht später in der Überschrift, dass der 12-Jährige überfahren wurde, im Text selbst steht „angefahren“. Das ist ein beachtlicher Unterschied, weil „angefahren“ auch schlicht ein Versehen und kein Vorsatz des Fahrers darstellen kann. Vielleicht ist sogar der 12-Jährige mit seinem Fahrrad auf das Auto gefahren, daraufhin hingefallen und überrollt worden.

Heftige Bilder am Unfallort

In Niedernhall und der Region selbst kursieren die wildesten Theorien darüber, wie der Junge zu Tode kam. Ersthelfer berichten von heftigen Bildern am Unfallort, von einem komplett überfahrenen und unter dem Auto noch mitgeschleiften Jungen, dessen Gesicht danach kaum wiederzuerkennen gewesen sei. Er habe wohl unter dem Auto des 18-Jährigen geborgen werden müssen.

„Die Ermittlungen zum Unfallhergang dauern noch an!

Auf GSCHWÄTZ-Nachfrage bezüglich den widersprüchlichen Aussagen in der offiziellen Pressemitteilung zum Unfallvorgang antworten die Staatsanwaltschaft und die Polizei auffallend einsilbig: „Die Ermittlungen zum konkreten Unfallhergang dauern noch an“, heißt es etwa von Seiten der Staatsanwaltschaft Heilbronn.  Ersthelfer sprechen dagegen von heftigsten Bildern am Unfallort und von einer klaren Sachlage, nämlich, dass der Junge eindeutig überfahren worden sei. Dies wird nun ein Gericht klären müssen.

Vorsatz oder fahrlässig?

Beim Strafmaß ist es ein großer Unterschied, ob der Fahrer den jungen aus Versehen angefahren hat oder ob er ihn absichtlich überfahren und noch mitgeschleift hat. War es Vorsatz oder fahrlässig? Das Urteil schwankt daher zwischen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge bis hin zu Mord aus Heimtücke (bei von hinten überfahren etwa) – gibt es eine Gelstrafe oder 15 Jahre Gefängnis? Aufgrund des Alter des Fahrers könnte man noch das Jugendstrafrecht greifen lassen oder aber das Erwachsenenstrafrecht. Auch das macht einen großen Unterschied.

Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht

Würde der Fahrer etwa verurteilt werden auf Basis des Jugendstrafrechts mit dem Urteil fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge (das wohl mildeste aller Urteile). könnte er mit einer Geldstrafe oder mit 2 Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Sollte der eher unwahrscheinliche Fall eintreten, dass er wegen Mordes als Erwachsener angeklagt hat, müsste er eine lebenslange Freiheitsstrafe befürchten, wobei in Deutschland Verurteilte im Durchschnitt 18 Jahre im Gefängnis verbringen, bevor sie für eine vorzeitige Entlassung in Betracht gezogen werden.

Am häufigsten werden Täter in Deutschland wegen Totschlags verurteilt

In den seltensten Fällen und nur bei extrem schweren Verbrechen werden Menschen allerdings aufgrund von Mord aus Heimtücke verurteilt, da dies auch oft schwer zu beweisen ist. Am häufigsten werden Täter wegen Totschlages verurteilt. Dabei drohen Strafen nicht unter fünf Jahren.

 




Nach Drama in Niedernhall: Mutter des überfahrenen Jungen (†12) meldet sich zu Wort

Niedernhall – Nachdem ein 18-Jähriger einen Zwölfjährigen mit seinem Auto auf einem Parkplatz in Niedernhall (Baden-Württemberg) am Donnerstagabend angefahren hatte und dieser tödlich verunglückt war, meldeten sich nun seine Eltern zu Wort.

Das verstorbene Kind war das einzige von Vanessa und ihrem Ehemann.

„Niemand auf dieser Welt kann unseren Schmerz fühlen“, sagte sie gegenüber BILD.

Die Eltern saßen auf dem Parkplatz, direkt gegenüber einem Blumenmeer, an der Stelle, an der ihr Sohn getötet worden war. Aus einem Bluetooth-Lautsprecher erklang leise melancholische Musik.

Fremde und Freunde der Familie legten Blumen und Kerzen an der Unglücksstelle nieder und versuchten, die trauernden Eltern zu unterstützen.

Vanessa erinnerte sich: Ihr Sohn war gegen 20.20 Uhr mit seinem besten Freund zum Supermarkt gefahren – die beiden kannten sich seit dem Kindergarten und waren immer zusammen unterwegs gewesen.

So soll sich der tragische Vorfall in Niedernhall abgespielt haben

Die Tragödie ereignete sich auf diesem Parkplatz bei einem Supermarkt.© Montage: Marius Bulling/dpa, Marius Bulling/dpa

Auf dem Parkplatz gerieten die beiden Kinder in Streit mit dem 18-Jährigen und dessen 16-jährigem Freund.

Als die Jungen mit einem Fahrrad und einem Tretroller davonfahren wollten, setzten sich die Älteren in das Auto des Volljährigen.

Sie sollen die Kinder verfolgt haben und fuhren schließlich den Zwölfjährigen an – er stürzte und verstarb noch an der Unglücksstelle an seinen schweren Verletzungen.

Bisher ist unklar, ob sich Opfer und Täter kannten. Der 18-Jährige konnte am Freitag festgenommen werden und befindet sich aktuell in Untersuchungshaft – gegen ihn wird nun wegen Totschlags ermittelt.

Am Wochenende fand der traditionelle Marathon in der baden-württembergischen Gemeinde statt – allerdings unter veränderten Bedingungen.

Für das verstorbene Kind wurde eine Schweigeminute abgehalten, zum Start des Laufes erklang keine Musik, und die Fahnen wurden als Zeichen der Trauer auf halbmast gesetzt.




P. Diddy kommt mit einer milden Strafe angesichts der unglaublichen Taten davon – Ohrfeige für jedes Opfer von häuslicher Gewalt

Nach einem vielbeachteten Prozess wurde Rapper Sean „Diddy“ Combs nur in den schwächsten Anklagepunkten schuldig gesprochen. Nun wird in den USA über die Bedeutung des Urteils für die MeToo-Bewegung diskutiert.

Eine Jury aus zwölf New Yorker Geschworenen sprach Combs vom Vorwurf des Menschenhandels und der Verschwörung zur organisierten Kriminalität frei . Diese Anklagepunkte hätten eine lebenslange Haftstrafe nach sich gezogen. Er wurde in zwei Fällen der Beförderung zum Zweck der Prostitution für schuldig befunden.

13 Stunden hatten die acht Männer und vier Frauen beraten. Als sie dann ihr Urteil verkündeten, reagierten Sean „Diddy“ Combs, seine Familie und seine Verteidiger geradezu euphorisch. Combs, dem eine lebenslange Haft drohte, faltete seine Hände wie zum Gebet und dankte den Geschworenen. Dann sank er vor seinem Stuhl auf die Knie.

Später, vor dem Gerichtsgebäude, feierte auch sein Verteidiger-Team um Star-Anwalt Marc Agnifilo den Freispruch für Combs in den wichtigsten Anklagepunkten. „Heute ist ein großartiger Tag!“, jubelte Combs‘ Verteidiger, „heute gab es einen Sieg, den größten aller Siege für Sean Combs und unser Team.“

Nicht nachvollziehbar

„Nicht schuldig“ im gravierendsten Anklagepunkt Organisierte Kriminalität. Die Geschworenen konnten offensichtlich nicht nachvollziehen, dass der Rapper – wie ein Mafia-Pate – Chef einer kriminellen Organisation gewesen sei.

Ebenfalls „nicht schuldig“ in den beiden Anklagepunkten bezüglich Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Auch hier sahen es die Geschworenen nicht als zweifelsfrei erwiesen an, dass Combs seine beiden Ex-Freundinnen zu tagelangen Sex-Orgien mit anderen Männern nötigte.

„Geschadet haben ihnen ihre Textnachrichten und Mails“, vermutet Rechtsexpertin Terry Austin im ARD-Interview. „Die klangen, als sei doch einiges einvernehmlich geschehen. Jedenfalls sahen die Geschworenen keine Nötigung zum Sex.“

Was passiert, wenn er wieder frei kommt, mit denen, die gegen ihn ausgesagt haben?

Schuldig gesprochen wurde Combs nur in weniger schwerwiegenden Anklagepunkten – wegen des „Transports von Prostituierten“, die er aus allen Landesteilen zu seinen Sex-Orgien einfliegen ließ, was in den USA strafbar ist.

Der Anwalt der Hauptzeugin der Anklage, Combs Ex-Freundin Cassie Ventura, hatte Mühe, seine Enttäuschung zu verbergen. Natürlich hätte sich die Anklage einen Schuldspruch in den schwerwiegenderen Anklagepunkten gewünscht, sagte Doug Wigdor. Aber: „Cassie hat diese Untersuchung ins Rollen gebracht. Und jetzt ist Sean Combs ein verurteilter Straftäter. Und ihm droht eine erhebliche Haftstrafe.“

Sean Combs
Strafmaß zu einem späteren Zeitpunkt

In einem Brief, aus dem US-Medien zitieren, fordert die Staatsanwaltschaft vier bis fünf Jahre Gefängnis. Die Verteidigung erwartet sogar weniger als zwei Jahre. Über das Strafmaß muss nun der Richter in den kommenden drei Monaten entscheiden.

Eine wichtige Entscheidung traf er aber noch am Abend, was die freudige Stimmung von Combs trübte: Seinen Antrag, bis zur Verkündung des Strafmaßes gegen Kaution auf freien Fuß zu kommen, lehnte der Richter ab. Ausschlaggebend dafür war ein Brief von Ventura, die den Richter warnte, Combs sei eine Gefahr für sie und alle, die gegen ihn ausgesagt haben.

Was das Urteil für die MeToo-Bewegung bedeutet, wurde in den US-Medien kontrovers diskutiert. Viele sprachen von einem Rückschlag, so auch die frühere Staatsanwältin Annemarie McAvoy im ARD-Interview: „Als die MeToo-Bewegung sehr stark war, galt die Regel: Allen Frauen sollte geglaubt werden.“ Dieses Mal hätten die Geschworenen zumindest Zweifel gehabt. „Und wenn Zweifel bestehen, dann kann es keinen Schuldspruch geben.“

Dem widersprach die Rechtsanwältin Gloria Allred, eine der führenden Köpfe der MeToo-Bewegung im Sender CNN: „Manche meinen, die MeToo-Bewegung sei tot. Das finde ich überhaupt nicht.“ Der Erfolg von MeToo hänge nicht von Strafverfahren allein ab, sondern auch von Zivilprozessen und außergerichtlichen Einigungen. „Frauen wehren sich und verlangen Rechenschaft.“

Selbst wenn Combs diesen Strafprozess mit einer geringen Strafe überstehen sollte, drohen ihm noch Dutzende Zivilprozesse: Mehr als 120 Männer und Frauen haben den Rapper wegen mutmaßlicher Sexualstraftaten verklagt.

Das eigentliche Problem ist: Was passiert, wenn P. Diddy wieder auf freiem Fuß ist? Wird er sich rächen an allen, die gegen ihn ausgesagt haben? Viele Opfer von häuslicher Gewalt haben den Prozess mitverfolgt und sind schockiert über diese Entscheidung der Jury, denn das Urteil hat durch seine weltweite Beachtung auch weltweiten Vorbildcharakter. Wenn nun ein Man, in dessen Haus derart schlimme Dinge geschehen sind, nach nur 2 Jahren wieder aus dem Gefängnis frei käme, werden andere Gerichte ähnlich urteilen, die in den kommenden Jahren anstehen. Und damit wird auch deutlich: Gewaltschutz für Frauen gibt es de facto nicht.




„Das war doch nicht gegrillt. Wir waren ganz freundlich“

Am Donnerstag 20.Oktober 2022 ist der zweite Verhandlungstag im „Künzelsauer Drogenprozeß“ angesetzt. Angeklagt sind, wie berichtet, ein Gastwirt aus Künzelsau und ein syrischer Asylbewerber, der ebenfalls in Künzelsau wohnte. Vorgeworfen wird ihnen gemeinschaftlich begangener Drogenhandel, dem Syrer R. werden zusätzlich noch weitere schwere Straftaten wie schwerer Raub vorgeworfen.

Zu Beginn wird die Sitzung zuerst für ein Rechtsgespräch unterbrochen, es geht dabei wohl um mögliche Einlassungen der Angeklagten, das Thema „gemeinschaftliches Handeln“ der Angeklagten und die sinnvolle Reihenfolge der Zeugenvernehmungen. Die Angeklagten werden für die Pause wieder in Handschellen genommen und aus dem Saal geführt. Sie schauen sich dabei nicht einmal an. Man einigt sich darauf, mehrere geladene und erschienene Polizeibeamte doch nicht am selben Tag zu befragen. Einzig der Hauptsachbearbeiter P. (da es sich um einen Fall handelt, an dem verdeckte Ermittler:innen beteiligt waren, nennen wir nicht einmal den richtigen Anfangsbuchstaben des Namens), ein junger Polizeikommissar, soll am zweiten Verhandlungstag befragt werden.

Richter Frank Haberzettl wendet sich konkret an den Angeklagten R. und weist nochmals darauf hin, dass bei entsprechenden Angaben über die schwersten der ihm vorgeworfenen Delikte – Anstiftung eines minderjährigen zum Drogenhandel, Erpressung und schwerer Raub – die Drogendelikte „nachrangig“ behandelt werden könnten. R. und seine beiden Verteidigerinnen Kristina Brandt und Andrea Combé entscheiden sich aber dagegen, sich bereits im aktuellen Prozessstatus einzulassen. Sie stellen aber in Aussicht, dass R. am nächsten Verhandlungstag Angaben machen könnte.

Gericht warnt: „Das Verfahren ist komplex“

Anfangs dreht sich die Befragung des Polizeibeamten vor allem darum, wann und wie die Ermittlungen gegen die Angeklagten R. und G. überhaupt in Gang kamen. Richter Haberzettl warnt das Publikum schon vor: „Das Verfahren ist komplex und wird mehr umfassen als nur unsere beiden Angeklagten“. Er hat damit recht, wie sich bald herausstellt.

In Gang gekommen ist das Verfahren gegen R. durch ein Verfahren gegen einen Mann aus Mulfingen. Bei der Auswertung von dessen Handy fiel ein Verdacht auf R., im Mai 2021 wurde die Wohnung von R. durchsucht, Rauschgift wurde dabei nicht gefunden. R. wurde erkennungsdienstlich behandelt, Angaben machte er damals nicht. Wenige Tage später erreicht die Polizei eine Meldung des LKA Hessen, dass ein geplanter Rauschgiftdeal mit R. nicht zustandegekommen sei, da R. nicht gekommen sei. Fast schon komisch: Er konnte nicht kommen, denn er war zu diesem Zeitpunkt auf dem Revier in Künzelsau. Das LKA hatte eine verschlüsselte Kommunikation lesen können – dass die Behörden diese Verschlüsselung entschlüsseln können, war zu diesem Zeitpunkt noch geheim. Mehrere Drogenkäufe im April und Mai 2021 konnten direkt R. zugeordnet werden.

Verbindungen zu einem großen Betrugsfall aus dem Kochertal

Aus einem anderen Verfahren – K., ein Mann aus dem Kochertal wurde wegen Telefonbetrügereien festgenommen und ist inzwischen verurteilt – gab es im Juli 2021 einen Hinweis darauf, dass in R.s Wohnung „ein backsteingroßer Block“ Kokain gewesen sein sollte. P. berichtet, dass die Geschäfte zuerst in der Wohnung durchgeführt worden sein sollen, und „im Frühjahr in die Shisha-Bar verlegt“ worden sein sollen. Bis Ende Mai 2021 war die Bar aufgrund der Corona-Maßnahmen nicht geöffnet.

Polizei will an die Hintermänner herankommen

Haberzettl hakt nach: „Wenn das 2021 bekannt geworden ist, warum dann der Zugriff erst Anfang 2022“? Die Polizei vermutete „eine größere Struktur, vielleicht eine Bande“, daher sei eine Festnahme aus ermittlungstaktischen Gründen zurückgestellt worden. Man habe die Genehmigung für eine verdeckte Ermittlung eingeholt und die verdeckten Ermittler (VE) hätten in der Shisha-Bar auch Kontakt aufnehmen können. Allerdings nur mit dem Angeklagten G. dessen Name jetzt erstmals fällt. R. habe man nicht angetroffen, möglicherweise seien die beiden zu diesem Zeitpunkt „zerstritten“ gewesen. „G. hat sich damals als Vermittler dargestellt“, berichtet R. Tatsächlich kam ein erstes Geschäft zwischen den VE und einem H. zustande, den G. als Ansprechpartner genannt hatte.

Stefan G. sucht sofort Blickkontakt zu seiner Verteidigerin. Foto: GSCHWÄTZ

Wieder kommt der oben erwähnte K. ins Spiel, der damals selbst kokainabhängig und auf Einkaufsquellen angewiesen war. Er will auch in der Shisha-Bar Drogen gesehen haben. Wem diese Drogen zuzuordnen waren, G., R. oder beiden gemeinsam, ist nicht klar.

P. war nicht an allen Ermittlungsschritten selbst beteiligt, viele Daten und Details kennt er aus den Akten oder den Berichten seiner Kollegen. „G. nur ein Vermittler, ist das glaubwürdig?“ wirft der Richter ein. P. berichtet daraufhin aus den Akten von einem Treffen G.s in Frankfurt, um eine größere Menge Marihuana zu kaufen – er kam mit leeren Händen zurück, die Händler hätten ihm keine Ware in Kommission überlassen.

Verdeckte Ermittler bezahlen Drogen

Bei einem weiteren Kauf von dem Frankfurter Großdealer waren die VE dabei. 5.000 Euro für rund ein Kilogramm Marihuana gingen über den Tisch. „Die 5.000 Euro haben wir besorgt“, sagt P. aus. Damals habe G. ein weiteres Geschäft abgesprochen und auch die Preisverhandlungen geführt. Die VE hätten zwar zu dem Großdealer Kontakt aufgebaut, seien aber von ihm immer an G. verwiesen worden.

Irgendwann sei während der Vorbereitung eines noch größeren Deals der Kontakt zwischen G. und dem Großdealer abgebrochen. Die zu diesem Zeitpunkt bereits laufende Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) bestätigt tatsächlich, dass keine Kontakte mehr nachweisbar sind.

Eine weitere Person kommt ins Spiel

Ganz offen am Telefon sprach G. mit einer weiteren Person M. über einen 2kg-Marihuana-Deal. Tatsächlich gehandelt wurde kurz vor Weihnachten. M. wird im Prozess voraussichtlich noch als Zeuge gehört werden, er ist zwischenzeitlich rechtskräftig verurteilt, hat also kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Die Festnahme

G. wurde schließlich am 21. Januar 2022 in Gelnhausen während eines größeren Deals festgenommen, gemeinsam mit einem Fahrer und drei Lieferanten. Zu diesem Zeitpunkt bestand für ihn bereits ein Haftbefehl. Bei einer anschließenden Durchsuchung der Shisha-Bar wurden keine Betäubungsmittel gefunden. Aber ein PIN, der die Entsperrung von G.s Handy ermöglichte: der gesamte Chatverlauf für das Gelnhausen-Geschäft war für die Ermittler sichtbar. G. selbst machte bei der Polizei keine Angaben und wurde in die JVA Schwäbisch-Hall verbracht. Er war zwischenzeitlich nochmals kurzzeitig auf freiem Fuß: Wegen eines Formfehlers sei der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt worden, berichtet P. Der Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde stattgegeben -seitdem ist G. in Untersuchungshaft.

Von R. war gar nicht mehr die Rede

„Keine weiteren Erkenntnisse“ hätten sich seit der Vernehmung im Fall K. über R. ergeben. Erst im Januar 2022 kam R. wieder in den Fokus der Ermittler. Ein Jugendlicher wurde am Bahnhof in Künzelsau mit Drogen aufgegriffen und dieser machte Angaben über seinen Verkäufer, den ebenfalls noch jugendlichen Ha., über den die Spur wieder zu R. führte. Haberzettl fragt nach: „Wäre diese Tat nicht begangen worden, hätte R tätig werden können“, wenn man ihn bereits früher festgenommen hätte?  P. antwortet mit „Ja“, verweist aber nochmals darauf, dass man R-s Hintermänner identifizieren wollte. „Darum wurde die Verhaftung zurückgestellt“.

R. habe – das weiß P. allerdings auch nur aus der Akte – über einen weiteren Strohmann S. dem Ha. 50 Gramm Marihuana zum Weiterverkauf zukommen lassen, was dieser auch getan habe. HA. wollte aussteigen, wurde aber von R. gezwungen, möglicherweise mit Schlägen, weiter als Verkäufer tätig zu sein. Irgendwann habe R. von Ha. 4.000 Euro als Rückzahlung angeblicher Schulden verlangt, er drohte dabei, Ha.s Freundin vor dessen Augen zu vergewaltigen. Ha. sollte für R. einen Kredit aufnehmen oder eine Kreditkarte besorgen, was daran scheiterte, dass Ha. noch minderjährig und nicht kreditwürdig war. Die weiteren Erpressungen und Gewalttaten, die R. vorgeworfen werden, fanden im selben Zeitraum statt. Außerdem habe R. noch mindestens zwei weitere Personen, S. und W. zum Dealen gewzungen. W. ist ein weiterer Link zum Betrugsfall K.

Wichtig für die Strafzumessung

Soweit die Tatschilderungen von P. Danach wurde er von Richter Haberzettl zu einigen wichtigen Details befragt, der Minderjährigkeit von Ha.  und der gemeinschaftlichen Tatbegehung, beides Themen, die für eine eventuelle Strafzumessung wichtig sind:

„Woher wußte R., dass H. minderjährig ist?“ „Er könnte es vom Aussehen festgestellt haben.“ „Woraus entnehmen Sie als Hauptsachbearbeiter die Gewissheit?“ Die Fragen werden strenger, die Antworten unsicherer, sie beginnen immer öfter mit Floskeln wie „Ich meine“ oder sogar „ich meine gehört zu haben“. Auch die Körpersprache des Beamten wird unsicherer, sein Nacken färbt sich langsam rot. Der Richter hält ihm vor: „R. war im Besitz des Personalausweises von Ha. und wollte Kreditkarten beantragen, die wurden wegen des Alters abgelehnt. Ist das unwichtig?“

„Bisher sind das zwei getrennte Komplexe“

„Bisher sind das zwei getrennte Komplexe“, stellt Richter Haberzettl fest und fragt nach den Zusammenhängen. Die Vernehmung des K. habe ergeben, dass in der Shisha-Bar Rauschmittel gesehen wurden, antwortet P. Jetzt greift R.s Verteidigerin ein und weist den Zeugen darauf hin, dass er hier keine Interpretationen äußern soll, sondern ausschließlich eigene Wahrnehmungen oder Aktenerkenntnisse. Und Haberzettl fragt nochmal konkret nach Belegen für eine gemeinschaftliche Tat.  „G. betreibt die Bar und G. war sein Angestellter, daher gehen wir davon aus …“ und verweist auf die Aussage von K.,. der Drogen in der Bar gesehen haben will. Haberzettl stellt in den Raum „Wäre es möglich, dass R. sich der Bar einfach bemchtigt hat und sie benutzt hat?“ und fragt konkret: „Gibt es Erkenntnisse aus der TKÜ, dass G. [an den Drogendeals von R., Red.] beteiligt ist?“ Klare Antwort: „Nein“. Der Richter stellt fest, „dass man aus einer einzigen Zeugenaussage schließt, dass „gemeinschaftlich“ Taten begangen wurden.“

„Ich weiß es nicht“

P. ist die Anspannung immer stärker anzumerken, als Anke Stiefel-Bechtold, die Verteidigerin von G. fragt, ab wann denn das Telefon ihres Mandanten überwacht wurde – die Antwort muß P. schuldig bleiben. „Ein genaues Datum kann ich Ihnen nicht sagen“. Immer weniger Inhalt haben die Antworten P.s, etwa wenn Kristina Brandt fragt, woher sich K. und der oben erwähnte W. kannten: Möglicherweise aus der Autowerkstatt, „ich will mich da nicht festlegen“. Oder wenn es um die  Vernehmung von K. geht: „Wie kam es zur Vernehmung von K. in diesem Verfahren?“ „Auf Veranlassung der Kollegen in Heilbronn“. „War ihnen die Aussage von K. aus dem anderen Verfahren bekannt?“ „Soweit ich mich erinnern kann, nein.“ „Haben Sie die Vernehmungsergebnisse an die Kollegen in Heilbronn weitergeleitet?“ „Ich weiß es nicht.“

Richter Haberzettl folgt der Befragung interessiert – er sitzt jetzt nicht mehr frontal, sondern leicht schräg zum Zeugentisch, hat den Ellbogen auf dem Tisch aufgestellt und den Kopf auf die Hand gestützt.

Andrea Combé interessiert, ob die VE auf beiede Angeklagten angesetzt waren. Das bejaht P., man habe „damals nicht gewußt, das R. und G. getrennte Wege gehen“. „Gab es auch TKÜ-Massnahmen gegen R.?“ „Zu diesem Zeitpunkt nicht, wir wußten nicht, was mit R. ist, ob er vielleicht in Urlaub ist.“ „Haben Sie R. drei Monate aus den Augen verloren?“ „Wir haben keine neuen Erkenntnisse gewonnen“, weicht P. ein wenig aus.

„Das ist alles?“

Auch an den bei der Hausdurchsuchung bei R. gefundenen Mobiltelefone ist Combé sehr interessiert: Eines der vier Handys hat R. als sein eigenes bezeichnet, den PIN hat er herausgegeben. Wem die anderen Handys gehören, sagte R. bisher nicht aus. Eines der aufgefundenen Handys war ein sogenanntes „AnonHandy“.  „Wie hat man denn dieses AnonHandy meinem Mandanten zuordnen können?“ fragt sie. Ein Indiz sei, dass die PINs für das Handy von R. und das Crypto-Handy identisch waren. Auch ein Spitzname, der auf den kutlurellen HIntergrund von R. schließen lasse, sei in den Chats auf dem Crypto-Handy gefunden worden. Nochmals fragt frakt Combé: „Was konkret?“ „Ich schließe das daraus, dass es den gleichen PIN hat.“ „Das ist alles?“

Der Zeuge ist inzwischen deutlich zusammengesunken, aber die Befragung ist noch nicht am Ende, Anke Stiefel-Bechtold meldet sich noch einmal: „Wann haben Sie den Antrag auf TKÜ gestellt?“ Der Zeuge antwortet konkret: „Am 17. 9.2021, am 20.9. wurde er per Beschluß genehmigt“. „Und wann haben Sie die verdeckte Ermittlung beantragt?“ „Es könnte … Anfang September ….“ „Also vor dem TKÜ-Einsatz?“ erwiedert Stiefel-Bechtold. Sie erwartet keine Antwort, läßt die Frage bedeutungsvoll im Raum stehen.

„Ich muß doch jemanden fragen können, ab wann haben wir das und das gemacht“

Auch Richter Haberzettl scheint ein wenig ungehalten: „Ich muß doch jemanden fragen können, ab wann haben wir das und das gemacht“. Er entläßt den Zeugen und schließt die Verhandlung.

Der nächste Verhandlungstag ist am 10. November. Möglicherweise äußern sich die Angeklagten dann zu den Tatvorwürfen.
Auf die Frage, ob das bereits das berühmte „Grillen“ eines Zeugen war, antwortet Kristina Brandt: „Das war doch nicht gegrillt. Wir waren ganz freundlich“. Hätte sie keine Maske getragen, hätte man sie dabei wahrscheinlich freundlich lächeln sehen.

Text: Matthias Lauterer




Ein Kilo Koks in Künzelsau

Um ein Kilogramm Kokain, ein Kilogramm Amphetamin und 34 Kilogramm Marihuana geht es, wenn ab Mittwoch, 12. Oktober 2022, die 8. Große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn gegen zwei Männer verhandelt.

Zwei 24- und 22-jährige Männer, die bereits seit Februar beziehungsweise März in Untersuchungshaft einsitzen, sollen laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft mit diesen Mengen an Rauschgift in Künzelsau und Umgebung Handel getrieben haben.

Weiterhin sind einige weitere Straftaten im Zusammenhang mit dem Verkauf des Rauschgifts angeklagt, etwa Bedrohung, Erpressung und bewaffneter Raub.

Das Gericht hat 16 Zeug:innen geladen, für den Prozess sind 5 Verhandlungstage angesetzt.

Hohe Haftstrafen möglich

Sollten sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft im Prozeß bewahrheiten, müssen die Angeklagten mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen: Nach §29 BtMG kann das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln mit Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Im §29a BtMG ist für das Handeltreiben mit „nicht geringen Mengen“ – und ein Kilogramm Kokain oder Amphetamin dürfte darunter fallen – eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft vorgesehen.
Noch schwerwiegender: Einem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe „einem Geschädigten gewaltsam 18 Gramm Marihuana entwendet, wobei er ein Messer mit sich geführt habe“. Sollte das als schwerer Raub unter Verwendung einer Waffe gewertet werden, ist eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorgesehen.

GSCHWÄTZ wird den Prozess verfolgen.

Text: Matthias Lauterer

 




Drei Familienmitglieder wegen versuchten Totschlags vor Gericht

Am Dienstag, den 18. November 2021, beginnt vor der zweiten Großen Jugendkammer des Landgerichts in Heilbronn ein Prozess gegen drei Angeklagte unter anderem wegen versuchten Totschlags. Vorausgegangen war der Tat ein Konflikt zwischen zwei Familien. Dieser habe mit einem Streit begonnen, den einer der Angeklagten mit einem Mitglied aus der Familie des Geschädigten am frühen Abend des 16. Mai 2021 provoziert habe.

Mit Messern und Schlagstock auf das Opfer losgegangen

Die drei Angeklagten – 19, 20 und 23 Jahre alt – befinden sich seit dem 21. Mai 2021 in Untersuchungshaft. Sie sollen laut Anklage am späten Abend des 16. Mai 2021 in Heilbronn mit Küchenmessern und einem Schlagstock auf einen Mann eingeschlagen und -gestochen haben. Der 20-Jährige habe dem Geschädigten mit einem Schlagstock eine blutige Platzwunde am Kopf zugefügt. Der 19-jährige Angeklagte soll mit einem Küchenmesser auf den Oberkörper des Opfers gezielt, aufgrund dessen Abwehrbewegung aber nur sein Knie getroffen haben. Die Spitze des Messers sei durch die Wucht des Stiches abgebrochen und in der Wunde steckengeblieben. Der dritte Angeklagte soll mit einem Küchenmesser in den Rücken des Angegriffenen gestochen haben, wobei der Stich am Schulterblatt des Mannes abgeprallt sei.

Tod billigend in Kauf genommen

Erst als ein Zeuge sich schützend auf das Opfer gelegt habe und schon die Polizeisirenen zu vernehmen gewesen seien, hätten die Angeklagten von dem Mann abgelassen. Bei ihren Tathandlungen hätten sie den Tod des Geschädigten, der letztlich überlebt habe, billigend in Kauf genommen.

Für den Prozess hat das Landgericht neun Folgetermine angesetzt. Es sollen 30 Zeugen und eine Sachverständige gehört werden.

Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn