Die große Frage: Zählt der Samstag als Werktag?
Wann öffnen die Schulen wieder für den Präsenzunterricht? Diese Frage stellen sich Eltern, Schüler und Lehrer. Viele sind verunsichert.
Bundesnotbremse regelt die Schulöffnung
Die Bundesnotbremse gebe die Regelung vor, meint Dr. Julia Hammerich vom Landratsamt Künzelsau: Wenn die 7-Tage-Inzidenz an 5 Werktagen in Folge unter 165 liegt, können die Schulen wieder mit eingeschränktem Präsenzunterricht starten.
Die Inzidenzen waren in den letzten Tagen laut Landesgesundheitsamt:
| Mo. 10.Mai | 182,9 |
| Di., 11. Mai | 143,8 |
| Mi., 12. Mai | 139,4 |
| Do., 13.Mai (Feiertag) | 139,4 |
| Fr., 14. Mai | 124,3 |
| Sa., 15. Mai (Samstag) | 111,8 |
| So., 16. Mai (Sonntag) | 110,1 |
Auf den ersten Blick ist unklar, ob die Bundesnotbremse den Samstag als Werktag betrachtet, üblicherweise fällt der Samstag in juristischen Zusammenhängen allerdings unter die Werktage.
Frühestens (falls der Samstag als Werktag gelten sollte) mit der Bekanntgabe der Inzidenz vom Montag, 17. Mai 2021, kann also festgestellt werden, dass die Inzidenz „an fünf aufeinander folgenden Werktagen“ den Schwellenwert von 165 unterschritten hat, da laut Gesetzestext „Sonn- und Feiertage“ die Zählung nicht unterbrechen. Dieser Satz ist ein Indiz dafür, dass der Samstag als Werktag gezählt wird. Die Bundesnotbremse sagt für diesen Fall, dass die Regeln am übernächsten Tag außer Kraft treten.
Derzeit ist das Rechtsamt im Landratsamt mit der Prüfung der Sachlage beschäftigt, so Hammerich.
Gesetzt den Fall, dass die Inzidenz vom 17. Mai 2021 ein weiteres Mal unter 165 liegt (und falls der Samstag gesetzlich als Werktag gezählt würde), könnte das Landratsamt am heutigen Montag verkünden, dass die Schulschließungen bereits am Mittwoch außer Kraft sind, also ab Mittwoch wieder Präsenzunterricht im Wechselunterricht stattfinden kann. Sollte der Samstag nicht als Werktag gelten, kann der Unterricht frühestens am Donnerstag wieder beginnen.
Ob eventuell in einzelnen Gemeinden mit hoher Inzidenz die Schulen weiterhin geschlossen bleiben können oder müssen, ist aufgrund der Gesetzeslage unklar.
Ab Montag, den 23. Mai 2021, sind ohnehin Ferien.
Der Schwellenwert von 165 gilt ausschließlich für die Schulen
Zu beachten ist, dass der Schwellenwert von 165 der Bundesnotbremse ausschließlich für die Schulen gilt, die sonstigen Einschränkungen treten erst außer Kraft, wenn der Schwellenwert von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen unterschritten ist. Von diesem Zeitpunkt an gelten dann die Regelungen der baden-württembergischen Corona-Verordnung.
Text: Matthias Lauterer