Messerangriff in Schwäbisch-Hall
„Am Samstagabend gegen 19:30 Uhr trafen am Zentralen Omnibusbahnhof in Schwäbisch Hall ein 24-jähriger Algerier und ein 20-jähriger Syrer zufällig aufeinander. Nach einer kurzen Unterhaltung ging der 20-Jährige in Richtung Kocherquartier weg. Der 24-Jährige folgte ihm und zog auf dem Verbindungsweg hinter der Volksbank unvermittelt ein Messer und stach mehrfach auf den 20-Jährigen ein. Der Geschädigte wurde dabei schwer verletzt und musste in einer Klinik behandelt werden. Der alkoholisierte und psychisch auffällige Angreifer, der ebenfalls Verletzungen aufwies, konnte von der Polizei vorläufig festgenommen werden. Er wurde am Sonntagnachmittag dem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete die einstweilige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Die Ermittlungen dauern an.“
So lautet eine gemeinsame Pressemeldung der Polizei und der Staatsanwaltschaft über eine Körperverletzung, möglicherweise ein versuchtes Tötungsdelikt, am Samstag, den 15. Mai 2021. Eine traurige Meldung: Ein psychisch angeschlagener und alkoholisierter Mann verletzt einen anderen Mann mit einem Messer schwer.
Diese Straftat verurteilt die AfD Hohenlohe-Schwäbisch-Hall in einer eigenen Pressemeldung:
„Der AfD Kreisverband Hohenlohe – Schwäbisch Hall verurteilt den Messerangriff eines 24-jährigen Algeriers auf einen 20-jährigen syrischen Staatsangehörigen, bei dem dieser schwer verletzt wurde. Der Vorfall hat sich laut Polizeibericht am Samstagabend im Kocherquartier mitten in der Haller Innenstadt abgespielt. MdL und Kreisrat Udo Stein fordert lückenlose Aufklärung und vor allem nähere Angaben zum ausländerrechtlichen Status des Täters. Algerien ist den Deutschen ja eher als Urlaubsland als ein Land mit politischer Verfolgung bekannt. Denn nur politisch Verfolgte genießen in Deutschland Asyl. Algerien ist als sicheres Herkunftsland eingestuft. Nachdem es bereits im September zu einer versuchten Vergewaltigung einer 21-Jährigen durch einen Somalier kam, stellt sich für Stein die Frage der Sicherheit in der Haller Innenstadt.
Aufgrund der Vorfälle fordert die AfD Hohenlohe- Schwäbisch Hall die Stadt und den Landkreis Schwäbisch Hall auf, keine zusätzlichen Migranten über die gesetzlich zugewiesenen Quoten hinaus aufzunehmen.“
Was sagt die Pressemeldung der AfD aus?
Warum stellt die AfD ausgerechnet in diesem Fall die Frage nach der Sicherheit in der Haller Innenstadt? Googelt man zum Beispiel nach „Schwäbisch-Hall + Überfall“ findet man eine Reihe von Ergebnissen, die die AfD nicht interessierten. Mit „Schwäbisch-Hall + Messerattacke“ findet man eine Messerattacke, bei der ein Mann im Jahr 2020 in Hessental seine Ex-Freundin mit einem Messer verletzt hat. Auch dieser Fall war der AfD keine Pressemeldung wert. Die zusammenhanglose Nennung von ausgerechnet 2 Fällen, in denen die Täter Afrikaner waren, lässt den Schluss zu, dass es der AfD in Wahrheit weder um die Sicherheit in der Innenstadt noch um das Schicksal der Opfer geht, sondern um das Schüren von Ressentiments gegen „Asylanten“.
Landtagsabgordnete sollten doch Informationsquellen haben
Herausgegeben ist die Pressemeldung unter anderem von Udo Stein und Anton Baron, zwei Landtagsabgeordneten. Als Landtagsabgeordnete stehen ihnen Möglichkeiten offen, selbst Antworten auf die von ihnen aufgeworfenen suggestiven Fragen zu erhalten. So hätte Udo Stein sicherlich die erwünschte Auskunft über den ausländerrechtlichen Status des Täters erhalten können: Es handelt sich um einen Asylbewerber, wie uns Harald Lustig, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft in Schwäbisch-Hall auf Anfrage mitteilte.
„Sicheres Herkunftsland“ bedeutet nicht „kein Asyl“
Auch sollte Udo Stein wissen, dass es nach §29a des Asylgesetzes auch für Menschen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ möglich ist, politisches Asyl zu beantragen und auch zu erhalten: Die Bundesagentur für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schreibt über Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern: „Es gilt dann die sogenannte Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt. Auch wenn Antragstellende aus einem sicheren Herkunftsland stammen, unterscheidet sich die persönliche Anhörung nicht von Anhörungen bei anderen Herkunftsländern. Auch die Schutzgewährung ist keinesfalls ausgeschlossen. Antragstellende aus sicheren Herkunftsstaaten erhalten während der Anhörung die Möglichkeit, Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, die belegen, dass ihnen – abweichend von der Regelvermutung – im Herkunftsland dennoch Verfolgung droht. Ist dieser Nachweis erfolgreich, können sie ihren Anspruch auf Asyl geltend machen.“
Fehlinformation verbreitet
Allerdings ist es ohnehin eine Fehlinformation, dass Algerien auf der aktuellen Liste der sicheren Herkunftsstaaten, die als Anlage II zum §29a AsylG veröffentlicht ist, steht (Link). Zwar hat der Bundestag bereits Anfang 2019 für die Aufnahme der Maghreb-Staaten auf die Liste sicherer Herkunftsstaaten gestimmt, der Bundesrat hat das aber noch nicht getan und somit steht Algerien nicht auf dieser Liste.
Algerier erhalten selten politisches Asyl
Asylanträge von Algerier:innen werden trotzdem meist abgelehnt: Nur etwa 2% der Antragsteller:innen erhalten politisches Asyl in Deutschland. Trotzdem bleibt es eine unzulässige Verharmlosung, wenn man Algerien nur als tolles Urlaubsland darstellt. Allein die Tatsache, dass es anerkannte Anträge gibt, sollte stutzig machen. Auch die Türkei oder Ägypten sind schöne Urlaubsländer – und beide sind kein sicheres Herkunftsland.
Es wird etwas gefordert, was ohnehin gemacht wird
Auf die Frage, wieviele Flüchtlinge (nicht etwa „Migranten“) der Kreis Schwäbisch-Hall aufnimmt, bekommen wir die Antwort: „Der Landkreis nimmt Geflüchtete (Personen gemäß § 1 Abs. 2 FlüAG) im Rahmen seiner gesetzlichen Quote auf, es werden keine Personen über Quote aufgenommen.“ – hier fordert die AfD also mit großer Geste etwas, was bereits genau so gehandhabt wird und erweckt damit in manipulativer Weise einen unangebrachten Eindruck.
Das Tatopfer ist auf dem Wege der Besserung
Das Tatopfer konnte übrigens laut Auskunft der Staatsanwaltschaft das Krankenhaus inzwischen verlassen.
Eine Analyse von Matthias Lauterer
Die Antwort des Landratsamts Schwäbisch-Hall wurde nachträglich in den Beitrag eingefügt.