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Ohne Gerichtsverfahren direkt in den Knast – Der unglaubliche Fall der Anette W.

Gnadengesuch vor Weihnachten – Mutter sitzt im Gefängnis ohne Prozess

Eine Mutter sitzt in Niedersachsen wegen eines Sorgerechtsstreits für 150 Tage in Haft. Sie hatte kein Gerichtsverfahren. Wie kann das sein?

In diesem Jahr lässt Niedersachsens Justiz 56 Menschen im Rahmen der „Weihnachtsgnade“ aus der Haft. Bisher nicht dabei ist die Mutter Anette W., die seit November im Frauengefängnis Hildesheim sitzt, weil das Amtsgericht Hannover für sie 150 Tage Ordnungshaft verhängte. Der Beschluss war ungewöhnlich, weil er nach Familienrecht erging und es kein Gerichtsverfahren gab, das sonst bei einer langen Freiheitsstrafe üblich ist.

Der Heidelberger Professor für Strafrecht Christian Laue vertritt Anette W. und reichte für sie am Donnerstag ein „Gnadengesuch“ beim Niedersächsischen Justizministerium ein. Gleichzeitig beantragte er beim Amtsgericht Hannover, die Ordnungshaft aufzuheben. Der Fall ist mittlerweile auch ein Politikum und steht dafür, wie die Justiz mit Müttern und Kindern umgeht.

Frau W. hat zwei Töchter. Dem Vater war vor fünf Jahren das Sorgerecht übertragen worden, nachdem eine Betreuung im Wechselmodell nicht funktioniert hatte. Im Sommer 2021 fuhr die ältere Tochter mit der Straßenbahn zu ihrer Mutter und weigerte sich, zum Vater zurückzukehren. Dann tauchten Mutter und Tochter gemeinsam unter und zogen nach Frankfurt. Da wurde Anette W. am 6. November verhaftet. Ihre Tochter wurde vom Jugendamt anonym in einer Einrichtung untergebracht. Eine Bekannte, die mit der heute 13-Jährigen zuletzt noch Kontakt hatte, sagt, das Jugendamt hätte ihr eigentlich zugesichert, dass genau das nicht passiert. „Sie hatte große Angst, dass sie weggebracht und isoliert wird, ohne Kontakt zu ihren liebsten Menschen.“

Infolge der Haft schon die Wohnung verloren

Doch auch für die Mutter ist die nun schon sieben Wochen dauernde Haft hart – und sie hat Folgen. Sie musste bereits ihre Wohnung kündigen und bangt um ihren Job. „Meiner Mandantin droht der Verlust ihrer bürgerlichen Existenz, im schlimmsten Fall Obdachlosigkeit“, sagt Anwalt Laue.

Seine Anträge hat er ausführlich begründet. Ein wichtiger Punkt: Anette W. hatte kein Gerichtsverfahren. Sie wurde nicht nach Strafrecht verurteilt. In dem Fall, schreibt der Anwalt, hätte sie ein faires Verfahren gehabt, in dem das Gericht ihre Schuld hätte beweisen müssen. Auch müsse die Justiz beim Strafrecht berücksichtigen, welche schädlichen Folgen ein Freiheitsentzug hat und dem entgegenwirken.

Stattdessen wurde ihre Haft aber als „Ordnungsmittel“ nach Familienrecht verhängt, konkret nach dem schon bei der Einführung 2009 arg umstrittenen Paragraf 89 des Gesetzes über Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Haft soll zum einen „Erzwingungsfunktion“ zur Herausgabe des Kindes haben, zum anderen auch „Sanktionscharakter“.

Erzwingen müsse das Gericht mit der Haft nichts mehr, da das Kind nicht mehr bei der Mutter ist, argumentiert Laue. Aber auch eine Ordnungshaft zur Sanktionierung eines Menschen müsse verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen, die der Jurist hier nicht erfüllt sieht.

Anette W. hatte kein Gerichtsverfahren. Sie wurde nicht nach Strafrecht verurteilt. In dem Fall, schreibt der Anwalt, hätte sie ein faires Verfahren gehabt, in dem das Gericht ihre Schuld hätte beweisen müssen.

Vor allem sei die Schuld nicht bewiesen. Das Gericht fällte den Beschluss im Januar 2025 in Abwesenheit der Mutter und schrieb, sie verantworte „massive Schäden“ für ihr Kind, da es nicht zur Schule gehe. Dem widerspricht ihr Anwalt. „Tatsächlich hat meine Mandantin aber für eine Beschulung ihrer Tochter gesorgt“, sagt Laue. „Sie hatte einen Freundeskreis und war gut in einen Sportverein integriert.“

In England hilft der Staat Müttern aus der Illegalität

Ungewöhnlich findet den Fall auch der Rechtswissenschaftler Ludwig Salgo. „Eine Ordnungshaft von 150 Tagen in dieser Größenordnung ist äußerst selten“, sagt er. Die Maßnahme sei in ihrer Wirkung enorm und ihre Aufrechterhaltung unverhältnismäßig. „Es zielt auf die Mutter, trifft aber das Kind im erschütternden Ausmaß“, so der Wissenschaftler. Natürlich dürfe es keine Selbstjustiz geben. „Aber es gilt stets, die für das Kind am wenigsten schädliche Alternative zu finden. Und da das Kind nicht zum Vater möchte, wäre ein Leben bei der Mutter eine solche“. Der Staat müsse mit seiner Macht umsichtig umgehen, sagt Salgo. „Man muss sich fragen, was treibt Mütter in die Illegalität? Dem ging meist eine höchst problematische Gerichtsentscheidung voraus“.

Salgo zieht den Vergleich mit Großbritannien. Da bietet man Müttern in solchen Fällen „Undertakings“ an, also rechtliche Zusagen, um sie aus der Illegalität zu holen. Dabei wird dem mit Kind untergetauchten Elternteil zugesagt, dass das Kind nicht von ihm getrennt wird, wenn sie aus der Illegalität auftauchen und dies dem Wohl des Kindes entspricht. „Soweit ich es in diesem Fall gehört habe, hat das Kind diese Zeit gut überstanden, wurde beschult und war im Sportverein aktiv.“

Auch Miriam Hoheisel vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) übt Kritik: „Der Fall Frau W. zeigt eindrücklich, dass das Zwangsmittel Ordnungshaft keinen Platz bei der Durchsetzung von familiengerichtlichen Entscheidungen haben darf.“ So eine Haft greife tief und „weiter eskalierend“ in Familiendynamiken ein und führe dazu, dass der Kindeswille missachtet wird. Der VAMV fordert, die Ordnungshaft aus dem Gesetz zu streichen.

Stand Freitagmittag erklärt der Sprecher des Justizministeriums, das Gnadengesuch sei noch nicht eingegangen. Er werde aber am Montag noch einmal nachfragen. Das Amtsgericht Hannover bestätigt der taz immerhin, dass Laues Antrag zur Freilassung seiner Mandantin dort einging. Man werde, so ein Sprecher, „zeitnah“ entscheiden.

Gnadengesuche eingegangen

Am Montagmittag teilte Niedersachsens Justizministerium der taz dann mit, dass dort sogar zwei Gnadengesuche eingingen. Ein handschriftliches von Anette W. selber und jenes von Rechtsanwalt Christian Laue. „Beide werden unter Beachtung der Gnadenordnung bearbeitet“, sagt der Sprecher. Es solle natürlich „so schnell wie möglich entschieden“ werden.

Die Gnadenordnung sehe vor, dass von den beteiligten Gerichten, hier konkret vom Amtsgericht Hannover und vom Oberlandesgericht Celle, Stellungnahmen eingeholt werden. „Das geschieht jetzt“, sagt der Ministeriumssprecher. Sollte die Entscheidung noch vor Weihnachten fallen, werde man dies mitteilen. Und das Amtsgericht Hannover stellte Montagnachmittag in Aussicht, dass ein Beschluss noch an diesem Tag ergeht.

Spendenkampagne für Mutter und Tochter

Unter anderem Christina Mundlos, Sonja Howard und Elke Friedrich riefen bereits zu Spendenkampagnen auf. Wer ebenfalls Anette W. und ihre Tochter unterstützen möchte, kann dies über folgenden Link tun:

Spendenaktion von Sonja Howard: Aus Liebe zu ihrem Kind im Gefängnis, Hilfe für Anette&Julia

Den Spendentext hierzu mit Hintergrundinformationen möchten wir Euch ebenfalls nicht vorenthalten:
150 Tage Ordnungshaft für eine Mutter.
Ein fast 14-jähriges Mädchen in Isolation.
Ist das Kinderschutz?
Anette W. sitzt seit Anfang November in Haft.
Ihr „Vergehen“: Sie hat es nicht geschafft, ihre Tochter Julia (Name geändert) dazu zu bewegen, gegen Julias Willen zu ihrem Vater zurückzukehren.
Julia lebt nun in einem Kinderheim – anonym, isoliert, ohne Kontakt zu ihren Freunden, ohne ihren Sport, ohne Handy. Vor allem: ohne ihre Mutter.
Dabei wollte Julia seit Jahren immer nur eines: bei ihrer Mama bleiben.
Eine Geschichte wiederholter Traumatisierung
Seit 2018 wurden Anettes Töchter mehrfach gewaltsam, unter Polizeieinsatz, gegen ihren Willen von ihrer Mutter getrennt. Die Kinder wurden durch diese Maßnahmen nachweislich traumatisiert.
In einer Gerichtsverhandlung 2020 stellte das Amtsgericht Hannover fest, dass beide Mädchen in Obhut des Vaters „verwahrlost, ungepflegt und massiv gestresst waren“ Zudem hatten beide Mädchen bei der Verhandlung Knochenbrüche. Dennoch wurde Ende 2020 das alleinige Sorgerecht dem Vater übertragen und die Kinder blieben in seiner Obhut.
Im Frühjahr 2021 liefen beide Mädchen eigenmächtig von ihrem Vater weg und suchte Schutz bei ihrer Mutter.
Auch jetzt wurde ihr Wille missachtet und sie wurden erneut unter Polizeigewalt zurück zum Vater gebracht.
Die damals sechs Jährige jüngere Tochter verblieb nach dieser gewaltsamen Rückführung bei ihm und darf seither keinen Kontakt zu ihrer Mutter und weiteren Bezugspersonen haben. Dieses Schicksal drohte auch Julia.
Julia lief in der Folge noch zwei weitere male weg. Der letzte Herausgabeversuch im Juli 2021 wurde durch die Polizei abgebrochen. Seitdem blieb Julia bei ihrer Mutter.
Sowohl das Jugendamt als auch die vom Gericht bestellte Kinderanwältin stellten Julias eindeutigen Willen fest, bei ihrer Mutter bleiben zu wollen. Dennoch blieb das Sorgerecht beim Vater. Anfang 2023 folgte schließlich der schockierende Beschluss: Ordnungshaft für die Mutter.
Ein Stück Normalität
Aus Sorge vor einer weiteren Traumatisierung ihrer Tochter traf Anette W. die schwere Entscheidung, Julia zunächst selbst zu schützen und ihr Stabilität zu geben, während sie weiterhin eine rechtliche Klärung anstrebte.
In Frankfurt baute sie mit Julia ein neues, geschütztes Leben auf. Julia fand Freunde, Halt und Perspektive – insbesondere im Sport. Sie integrierte sich erfolgreich in einen Verein, trainierte später für den Landeskader und vertrat Hessen bei Wettkämpfen.
2 ½ Jaher später am 06.11.2025 wurde Anette W. völlig unerwartet nach der Arbeit auf offener Straße verhaftet.
Isolation statt Schutz für Julia
Die Behörden verhaftet die Mutter ohne die Sicherheit und Versorgung Julias zu gewährleisten. Sie blieb also zunächst allein zurück. Am folgenden Tag fand sie Schutz bei einer befreundeten Familie, die bereit war, sie längerfristig aufzunehmen.
Sechs Tage später wurde Julia jedoch unvorbereitet, gegen ihren Willen, weinend aus diesem Umfeld herausgerissen. Sie konnte sich weder von der Familie, noch ihren Freuden oder gar ihrer Katze verabschieden. Nicht einmal persönliche Dinge oder einen Rucksack mit ihrer Kleidung, Haarbürste etc. durfte sie mitnehmen. In der Nacht wurde sie von einem ihr unbekannten Mann über mehrere Stunden nach Niedersachsen gefahren. Die Fahrt ins Ungewisse verlief schweigend; kein Wort des Trostes, keine Erklärung, keine Beruhigung.
Seitdem lebt Julia, auf Wunsch des Vaters, anonym in einem Kinderheim – vollständig isoliert von ihrem bisherigen Umfeld. Ihr Handy wurde ihr abgenommen.
Wer Anette W. wirklich ist
Anette W. ist keine Kriminelle.
Sie ist eine gebildete, berufstätige und sozial integrierte, sanfte Frau. Sie trinkt keinen Alkohol, nimmt keine Drogen, ist tierlieb und in ihrem Umfeld sehr geschätzt.
Zu keinem Zeitpunkt gab es Anzeichen dafür, dass ihre liebevolle Fürsorge für ihre Kinder infrage stand.
Der einzige Vorwurf: dass sie ihre Kinder nicht dazu bringen konnte, gegen ihren Willen zu ihrem Vater zurückzugehen.
Warum wir eure Hilfe brauchen
Anette W. gehört nicht ins Gefängnis.
Und Julia gehört nicht in ein Heim.
Julia gehört in ein liebevolles Umfeld – zu Menschen, die sie kennt und denen sie vertraut.
Zu ihrer Mutter, ihren Freunden, ihrem Sport.
Zu einem ganz normalen Teenagerleben.
Und selbst für den Fall, dass Julia vorübergehend nicht bei ihrer Mutter sein kann, gäbe es in ihrem vertrauten sozialen Umfeld genügend Menschen und Familien, die bereit wären, sie aufzunehmen – ihr Sicherheit, Geborgenheit und Kontinuität zu geben. Stattdessen wurde sie aus genau diesem Umfeld herausgerissen und isoliert untergebracht.
Niemand sollte in einem Land leben, in dem der Wille eines Kindes nichts zählt und eine Mutter, die diesen Willen respektiert, im Gefängnis landet.
Es ist naheliegend, selbstverständlich und zutiefst menschlich, dass ein Kind bei seiner Mutter sein möchte. Und doch wird genau das hier verwehrt.
Es geht uns alle an. Es geht um soziale Gerechtigkeit – um das Recht eines Kindes auf Liebe, Schutz und Stabilität und um das Recht aber vor allem die Pflicht einer Mutter, ihr Kind schützen zu dürfen.
Manchmal braucht es Menschen, die hinschauen und helfen – damit Ungerechtigkeiten nicht zur Normalität werden.
Wie ihr helfen könnt
Um diesen Zustand schnellstmöglich zu beenden, sammeln wir Spenden für dringend benötigte Anwalts- und Gerichtskosten. Jeder Euro zählt.
Wer nicht spenden kann, hilft ebenfalls – durch Teilen, Weiterverbreiten und Hinsehen.
Auch Hinweise, Kontakte oder andere Formen der Unterstützung können helfen und sind willkommen.
Von Herzen danken wir euch für euer Mitgefühl, eure Anteilnahme und eure Unterstützung in jeder Form.
Sonja Howard Im Namen von Anette.
Und vor allem: im Namen von Julia.
Weitere Hintergrundinformationen:
https://www.youtube.com/watch?v=WPTW6oNTyqI&t=1s
https://www.change.org/p/stoppen-sie-kindeswohlgef%C3%A4hrdungen-durch-das-olg-celle
https://taz.de/Sorgerechtsstreit-in-Hannover/!6132891/



„überfahren“ oder „angefahren“? Große Unterschiede beim Strafmaß

Klar ist: Der 18-Jährige hatte einen Streit mit einem 12-Jährigen. Wenig später, gegen 20.30 Uhr ist der 12-Jährige tot. Es ist  Donnerstag, den 15. September 2025, 20.30 Uhr. Feuerwehr. Rettungskräfte und Polizei sind sofort zur Stelle. Der Unfallort ist Ein Parkplatz zwischen Edeka und Rossmann in Niedernhall.

Angefahren oder überfahren, das ist die große Frage

In der Pressemitteilung der Polizei und der Staatsanwaltschaft steht später in der Überschrift, dass der 12-Jährige überfahren wurde, im Text selbst steht „angefahren“. Das ist ein beachtlicher Unterschied, weil „angefahren“ auch schlicht ein Versehen und kein Vorsatz des Fahrers darstellen kann. Vielleicht ist sogar der 12-Jährige mit seinem Fahrrad auf das Auto gefahren, daraufhin hingefallen und überrollt worden.

Heftige Bilder am Unfallort

In Niedernhall und der Region selbst kursieren die wildesten Theorien darüber, wie der Junge zu Tode kam. Ersthelfer berichten von heftigen Bildern am Unfallort, von einem komplett überfahrenen und unter dem Auto noch mitgeschleiften Jungen, dessen Gesicht danach kaum wiederzuerkennen gewesen sei. Er habe wohl unter dem Auto des 18-Jährigen geborgen werden müssen.

„Die Ermittlungen zum Unfallhergang dauern noch an!

Auf GSCHWÄTZ-Nachfrage bezüglich den widersprüchlichen Aussagen in der offiziellen Pressemitteilung zum Unfallvorgang antworten die Staatsanwaltschaft und die Polizei auffallend einsilbig: „Die Ermittlungen zum konkreten Unfallhergang dauern noch an“, heißt es etwa von Seiten der Staatsanwaltschaft Heilbronn.  Ersthelfer sprechen dagegen von heftigsten Bildern am Unfallort und von einer klaren Sachlage, nämlich, dass der Junge eindeutig überfahren worden sei. Dies wird nun ein Gericht klären müssen.

Vorsatz oder fahrlässig?

Beim Strafmaß ist es ein großer Unterschied, ob der Fahrer den jungen aus Versehen angefahren hat oder ob er ihn absichtlich überfahren und noch mitgeschleift hat. War es Vorsatz oder fahrlässig? Das Urteil schwankt daher zwischen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge bis hin zu Mord aus Heimtücke (bei von hinten überfahren etwa) – gibt es eine Gelstrafe oder 15 Jahre Gefängnis? Aufgrund des Alter des Fahrers könnte man noch das Jugendstrafrecht greifen lassen oder aber das Erwachsenenstrafrecht. Auch das macht einen großen Unterschied.

Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht

Würde der Fahrer etwa verurteilt werden auf Basis des Jugendstrafrechts mit dem Urteil fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge (das wohl mildeste aller Urteile). könnte er mit einer Geldstrafe oder mit 2 Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Sollte der eher unwahrscheinliche Fall eintreten, dass er wegen Mordes als Erwachsener angeklagt hat, müsste er eine lebenslange Freiheitsstrafe befürchten, wobei in Deutschland Verurteilte im Durchschnitt 18 Jahre im Gefängnis verbringen, bevor sie für eine vorzeitige Entlassung in Betracht gezogen werden.

Am häufigsten werden Täter in Deutschland wegen Totschlags verurteilt

In den seltensten Fällen und nur bei extrem schweren Verbrechen werden Menschen allerdings aufgrund von Mord aus Heimtücke verurteilt, da dies auch oft schwer zu beweisen ist. Am häufigsten werden Täter wegen Totschlages verurteilt. Dabei drohen Strafen nicht unter fünf Jahren.

 




Opfer-Bashing nach Drama in Niedernhall

Opfer-Bashing nach dem Drama in #Niedernhall? Vor einer Woche wurde ein 12-Jähriger auf einem Supermarktplatz in dem kleinen hohenlohischen Kocherstädtchen totgefahren.

Kritische Stimmen hinter den Kulissen und auch in öffentlichen Kommentaren gegenüber den Eltern des Opfers mehren sich

Ein 18-Jähriger muss sich deswegen derzeit verantworten. Nun mehren sich Stimmen, die Kritik an dem Opfer und seiner Familie üben. Warum war der Junge um 20.30 Uhr noch unterwegs? Wo waren seine Eltern zu diese Zeit? Wo aber bleiben die Fragen an den vermeintlichen Täter? Falls der Junge nicht „nur“ versehentlich angefahren, sondern vorsätzlich überfahren wurde, müsste doch eines klar sein. Die Hintergründe bezüglich beider Elternhäuser hat eine untergeordnete Rolle zu spielen.

Solche Taten dürfen nicht zu unserem Alltag werden

Die zentrale Aussage muss sein: Ein Mensch darf niemals einen anderen Menschen vorsätzlich verletzen. Hier haben diese Verletzungen bis zum Tod geführt. Solche Taten dürfen nicht zu unserem Alltag werden.

Ein Kommentar von GSCHWÄTZ-Herausgeberin Dr. Sandra Hartmann. #GSCHWÄTZ #Kommentar #drsandrahartmann #Polizei #Unfall #edeka #Gericht




Nach Drama in Niedernhall: Mutter des überfahrenen Jungen (†12) meldet sich zu Wort

Niedernhall – Nachdem ein 18-Jähriger einen Zwölfjährigen mit seinem Auto auf einem Parkplatz in Niedernhall (Baden-Württemberg) am Donnerstagabend angefahren hatte und dieser tödlich verunglückt war, meldeten sich nun seine Eltern zu Wort.

Das verstorbene Kind war das einzige von Vanessa und ihrem Ehemann.

„Niemand auf dieser Welt kann unseren Schmerz fühlen“, sagte sie gegenüber BILD.

Die Eltern saßen auf dem Parkplatz, direkt gegenüber einem Blumenmeer, an der Stelle, an der ihr Sohn getötet worden war. Aus einem Bluetooth-Lautsprecher erklang leise melancholische Musik.

Fremde und Freunde der Familie legten Blumen und Kerzen an der Unglücksstelle nieder und versuchten, die trauernden Eltern zu unterstützen.

Vanessa erinnerte sich: Ihr Sohn war gegen 20.20 Uhr mit seinem besten Freund zum Supermarkt gefahren – die beiden kannten sich seit dem Kindergarten und waren immer zusammen unterwegs gewesen.

So soll sich der tragische Vorfall in Niedernhall abgespielt haben

Die Tragödie ereignete sich auf diesem Parkplatz bei einem Supermarkt.© Montage: Marius Bulling/dpa, Marius Bulling/dpa

Auf dem Parkplatz gerieten die beiden Kinder in Streit mit dem 18-Jährigen und dessen 16-jährigem Freund.

Als die Jungen mit einem Fahrrad und einem Tretroller davonfahren wollten, setzten sich die Älteren in das Auto des Volljährigen.

Sie sollen die Kinder verfolgt haben und fuhren schließlich den Zwölfjährigen an – er stürzte und verstarb noch an der Unglücksstelle an seinen schweren Verletzungen.

Bisher ist unklar, ob sich Opfer und Täter kannten. Der 18-Jährige konnte am Freitag festgenommen werden und befindet sich aktuell in Untersuchungshaft – gegen ihn wird nun wegen Totschlags ermittelt.

Am Wochenende fand der traditionelle Marathon in der baden-württembergischen Gemeinde statt – allerdings unter veränderten Bedingungen.

Für das verstorbene Kind wurde eine Schweigeminute abgehalten, zum Start des Laufes erklang keine Musik, und die Fahnen wurden als Zeichen der Trauer auf halbmast gesetzt.




18-Jähriger überfährt 12-Jährigen – Kind stirbt noch an der Unfallstelle

Am Donnerstag, den 11.9.2025, wurde in Niedernhall ein 18-Jähriger festgenommen, nachdem er zuvor einen 12-Jährigen mit seinem Auto überfahren haben soll.

Gegen 20:20 Uhr waren der Heranwachsende und dessen Begleiter auf dem Parkplatz eines Supermarktes in der Criesbacher Straße aus bisher ungeklärten Gründen mit zwei Kindern in verbalen Streit geraten. Als sich die beiden 12 und 13 Jahre alten Jungen auf einem Fahrrad und einem Tretroller von der Örtlichkeit entfernten, sollen sich der 18-Jährige und sein 16-jähriger Begleiter in den Audi des Älteren gesetzt, den Kindern gefolgt und den 12-Jährigen auf seinem Fahrrad angefahren haben.

Das Kind stürzte daraufhin und wurde so schwer verletzt, dass es unmittelbar auf dem Parkplatz verstarb. Sein 13-jähriger Begleiter blieb unverletzt. Der Audi-Fahrer wurde noch vor Ort vorläufig festgenommen und wird im Laufe des Tages einem Haftrichter vorgeführt. Das Kriminalkommissariat Künzelsau hat die Ermittlungen aufgenommen.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn, Außenstelle Schwäbisch Hall und des Polizeipräsidiums Heilbronn




Spiegelglatte Straßen – bereits über 100 Unfälle allein in Heilbronn und Hohenlohe – selbst Polizei rät zum Home office

In ganz Baden-Württemberg warteten heute Morgen laut der Unwetterzentrale spiegelglatte Straßen auf die Einwohner:innen. In die Schulen im Ländle liefen die Telefone heiß, weil Eltern ihre Kinder nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig in die Schule bringen konnten.

Die Streufahrzeuge waren und sind noch im Dauereinsatz.

Derweil gab es schon einige Unfälle wegen der massiven Straßenglätte.

Seit den frühen Morgenstunden kam es im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Heilbronn bereits zu über 100 Verkehrsunfällen aufgrund glatter Straßen. Die Mehrheit dieser Unfälle ereignete sich im Stadt- und Landkreis Heilbronn.

Ganzer Präsidiumsbereich: Vielzahl von Glätteunfälle wegen Eisregen

Mit Einsetzen des Eisregens etwa zwischen 4 Uhr und 5 Uhr ereigneten sich aufgrund der daraus folgenden Eisglätte auch im gesamten Präsidiumsbereich Allen eine Vielzahl von Verkehrsunfällen. Der Landkreis Schwäbisch Hall war zuerst betroffen, danach folgten der Ostalbkreis sowei Rems-Murr-Kreis. Die Anzahl der Unfälle kann zahlenmäßig noch nicht beziffert werden. Die Eisglätte dauert (Stand 7 Uhr) noch an. Die Räumdienste versuchen zu fahren. Noch glimpflich scheint die Situation in den Bereichen Winnenden und Waiblingen zu sein. Wer nicht muss, sollte sein Fahrzeug zunächst stehen lassen.

Die Polizei appelliert dringend an alle Verkehrsteilnehmer:

   -	Planen Sie mehr Zeit für Ihren Arbeitsweg ein.
   -	Passen Sie Ihre Geschwindigkeit den Witterungsbedingungen an und
fahren Sie vorausschauend.
   -	Vermeiden Sie abrupte Lenkbewegungen und halten Sie ausreichend 
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.

Um weitere Unfälle zu vermeiden, empfehlen wir:

   -	Nutzen Sie, wenn möglich, öffentliche Verkehrsmittel.
   -	Bleiben Sie im Homeoffice, sofern dies machbar ist.

 




Polizeiauto kollidiert mit vierjährigem Mädchen

In Öhringen ist es am Donnerstag zu einem Unfall gekommen. Dabei kollidierte ein Streifenwagen der Polizei mit einem vier Jahre alten Mädchen. Das Kind erlitt leichte Verletzungen.

Bei einem Unfall mit einem Polizeiauto ist am Donnerstag, 9. Januar, ein Kind leicht verletzt worden. Das vier Jahre alte Mädchen war in Öhringen mit dem Streifenwagen zusammengestoßen. Das berichtete die Polizei am Freitag.

Die Besatzung des Streifenwagens fuhr gegen 13 Uhr durch die Rathausstraße. Plötzlich rannte das kleine Mädchen hinter einem Auto hervor und lief über die Straße. Der Fahrer war mit langsamer Geschwindigkeit unterwegs und leitete sofort eine Gefahrenbremsung ein.

Trotzdem konnten die Polizisten einen Zusammenstoß mit dem Kind nicht verhindern. Das Mädchen erlitt eine leichte Verletzung.




„Ey, die schießen“ – „Ne, das war ein Böller“ – Polizei erschießt 38-Jährigen in einem Bagger nach mutmaßlicher Amokfahrt

Laut Polizei war es eine „mutmaßliche Amokfahrt“: In Baden-Württemberg hat ein Mann einen Bagger gestohlen und damit Menschen verletzt und Fahrzeuge beschädigt. Die Polizei stoppte ihn durch Schussabgabe, der Mann starb wenig später (hier geht es zum Video).

In Grünsfeld (Main-Tauber-Kreis) hat ein Mann am Dienstag gegen 13 Uhr auf dem Gelände einer Baufirma einen Bagger bestiegen und ist nach Tauberbischofsheim (ebenfalls Main-Tauber-Kreis) gefahren. Auf seiner Fahrt hat er laut Polizei drei Beamte leicht verletzt. Der Fahrer sei am Ende durch eine Schussabgabe gestoppt worden. Er sei reanimiert worden, aber noch vor Ort gestorben. Das bestätigte eine Polizeisprecherin der „Deutschen Presse-Agentur“. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg ermittelt zum Schusswaffengebrauch der Beamten.

Die Beamten seien lediglich leicht verletzt worden, teilte die Polizei mit. Zuvor hatte eine Sprecherin von einer schwer verletzten Beamtin berichtet. Die Beamtin sei bei dem Vorfall eingeklemmt worden und sei nun dienstunfähig. Sie habe aber zwischenzeitlich das Krankenhaus verlassen können. Über die anderen beiden verletzten Beamten waren zunächst keine Details bekannt.

Auf dem Gelände der Baufirma habe der Fahrer das komplette Bauinventar zerstört, so eine Polizeisprecherin. Bei seiner Fahrt nach Tauberbischofsheim beschädigte er anschließend mehrere Streifenwagen und andere Fahrzeuge sowie Gebäude. Ein Polizeisprecher geht von einem „Millionenschaden“ aus.

Der Mann arbeitete in der Vergangenheit bei der Baufirma, auf deren Gelände er wütete, so die Polizei. Die Ermittler gehen derzeit nicht von einem politischen Hintergrund aus. Ob eine psychische Erkrankung hinter dem Vorfall steckt, konnte eine Sprecherin zunächst nicht sagen. Bei dem Mann handelt es sich um einen 38-Jährigen. Das teilte die Polizei am Dienstagabend mit.

Die Polizei schrieb auf X kurz nach der Tat von einer „mutmaßlichen Amokfahrt“. Nähere Hintergründe waren zunächst nicht bekannt. Es bestehe keine Gefahr für die Bevölkerung, so die Polizei.

https://youtube.com/shorts/PHREBY4Knrk?si=KPnfTu4h-OArXhTa




76-Jähriger fährt Schlangenlinien und mehrmals in den Gegenverkehr

Ein Autofahrer, der am Donnertagnachmittag auf der B19 Schlangenlinien und mehrmals in den Gegenverkehr fuhr, löste einen Polizeieinsatz aus. Zwei Zeugen fiel ein PKW durch seine gefährliche Fahrweise auf und teilten dies am Donnerstagnachmittag gegen 17:45 Uhr dem Polizeirevier Künzelsau telefonisch mit.

Durch die Beamten konnte das Auto auf Höhe Ortsausgang Belsenberg in Fahrtrichtung Künzelsau festgestellt werden. Die Polizeibeamten warnte den Gegenverkehr. Erst auf der Höhe eines Schnellrestaurants in Künzelsau konnte der PKW zum Anhalten gebracht werden.

Während der Hinterherfahrt fuhr der 76-jährige Fahrer des PKW Schlangenlinien und mehrmals in den Gegenverkehr, wodurch es wiederum zu Gefährdungen kam. Verletzt wurde hierbei niemand. Möglicherweise hatte die Fahrweise einen medizinischen Hintergrund.




Mal schnell einen Traktor geklaut

Bereits vergangenen Montag, zwischen 21 und 22 Uhr, wurde aus einem Maschinenschuppen in Ingelfingen Stachenhausen ein Traktor der Marke Fendt Vario 712 mit angebautem Frontlader sowie einem angehängten Tandemachsanhänger der Marke Reisch, entwendet. An dem Frontlader war zudem eine Grefschaufel der Marke Stoll in Schwarz angebracht.

Die Zugkombination wurde zuletzt am Montagabend, gegen 21.30 Uhr an der Abzweigung in den Wendischenhof an der Landesstraße 515 Stachenhausen in Richtung Oberginsbach gesehen.

Das Polizeirevier Künzelsau sucht Zeugen. Wem ist im dortigen Bereich etwas Verdächtiges aufgefallen. Wer hat das Gespann am Montagabend nach 22 Uhr noch gesehen? Hinweise werden unter der Telefonnummer 07940 9400, entgegengenommen.

Rückfragen bitte an: