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Der kleine Drogenprozess und die grosse Politik

Der Drogenprozess um die beiden Angeklagten aus Künzelsau ist am 30. November 2022 am Landgericht in Heilbronn mit den Urteilen zu Ende gegangen (wir berichteten). Ein Angeklagter wurde zu drei, der andere zu sechs Jahren Haft verurteilt. Für beide Angeklagte wurde der Maßregelvollzug angeordnet, das heißt, sie haben die Möglichkeit und die Pflicht, sich während der Haftzeit in eine Therapie zu begeben.

Politische Argumentation

Mit fünf Verhandlungstagen und – auch bedingt durch die Geständnisse der Angeklagten – nur wenigen Zeugen war es keiner der wirklich großen Prozesse für das Landgericht Heilbronn. So verwundert es doch, dass und wie politisch gegen Ende des Prozesses argumentiert wurde.

Geplante Freigabe des Marihuanabesitzes

In ihrem fast schon flammenden Plädoyer nahm Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin des Angeklagten G., deutlichen Bezug auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und die geplante Gesetzesänderung zum Marihuanabesitz. Sie stellt die Mengen, mit denen ihr Mandant Handel trieb, in Relation zu den Mengen, die man zukünftig laut dem Gesetzentwurf besitzen darf: Von 30 Gramm ist dort die Rede. Sogar von mehr, wenn man bedenkt, dass jeder erwachsenen Person der Anbau von drei weiblichen Cannabispflanzen erlaubt werden soll – die Erntemenge kann dann durchaus bei 120 Gramm liegen. Bei den meisten der Straftaten, derentwegen ihr Mandant verurteilt wurde, lagen die Mengen deutlich darunter. Selbst wenn jemand die straflosen Mengen überschreitet, sieht der Gesetzesentwurf einen weiten Bereich vor, wo nicht das Strafrecht greifen soll, sondern das Ordnungswidrigkeitenrecht:

(5) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Erlaubnis mehr als 30 Gramm, aber höchstens 180 Gramm Cannabis besitzt. Ordnungswidrig handelt ebenfalls, wer ohne Erlaubnis im Bereich des befriedeten Besitztums eine Jahresernte von mehr als drei Cannabispflanzen aufbewahrt oder mehr als drei weibliche Cannabispflanzen anbaut, aber eine Jahresernte von höchstens 18 Cannabispflanzen aufbewahrt oder höchstens 18 weibliche Cannabispflanzen anbaut. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden.“ 

[Gesetzentwurf zum §29b BtmG]

„Das empört mich kolossal“, dass sich im Antrag des Staatsanwalts die gesellschaftliche Entwicklung nicht wiederfindet, meint Anke Stiefel-Bechdolf. Sie ergänzt: „Cannabis ist in der Gesellschaft angekommen“ und wendet sich an das Gericht: „Sie sprechen Recht im Namen des Volkes, und unsere Volksvertreter sind schon wo ganz anders angekommen.“

Leicht zu erwidern

Diese Argumente kann das Gericht leicht entkräften: Erstens sei das Gesetz nicht in Kraft und man müsse sich an die derzeit geltende Gesetzeslage halten. Und zweitens, so stellt Richter Haberzettl fest, sei G. ja gar nicht wegen Besitz, sondern wegen Handeltreiben angeklagt. Und Handeltreiben sei auch zukünftig eine Straftat.

„Angeschobene Geschäfte“

Aber Stiefel-Bechdolf nennt ein weiteres fast politisches Argument für ihren Mandanten. Ihr Mandant wurde über einen längeren Zeitraum von mindestens fünf verdeckten Ermittler:innen beobachtet, die auch aktiv mit ihm Geschäfte machten. Sie spricht von „angeschobenen Geschäften“ und „angeschobenen Mengen“, also möglicherweise von etwas, das eine Anstiftung sein könnte, wären nicht Beamt:innen die Geschäftspartner gewesen. Sie stellt die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens in Frage, wenn sie fragt: „Wann ist denn genug? Wann schreite ich ein? Wie lange schaue ich zu?“ Gerade das schwerste Delikt, das ihrem Mandanten vorgeworfen wird, das verabredete, aber nicht zustande gekommene Geschäft über 20 Kg Marihuana, sei nur durch das Nichteingreifen der Behörden überhaupt ermöglicht worden, will sie damit in den Raum stellen. „Und die Staatsanwaltschaft schaut zu.“

In der mündlichen Urteilsbegründung wird dieses Argument nicht wirklich aufgenommen – einzig die Tatsache, dass das Marihuana, das an die verdeckten Ermittler:innen verkauft wurde, nicht in Verkehr kam, wurde in der Strafzumessung berücksichtigt.

„Organisationshaft“

Aber auch Richter Haberzettl sah sich gezwungen, einige Worte über „die Politik“ zu verlieren. Hintergrund ist, dass nicht genügend Therapieplätze für den Massregelvollzug zur Verfügung stehen. Wenn der Maßregelvollzug angeordnet ist, haben die Verurteilten ein Recht auf diese Therapie. Kann keine Therapie angeboten werden, müssen die Menschen freigelassen werden. Bereits Anfang 2022 berichtet die Staatsanwaltschaft Heilbronn, dass auf diese Weise bereits mehrere Straftäter ohne Therapie entlassen wurden – was wahrscheinlich weder diesen Personen noch der Gesellschaft nutzt.

Aufgrund der langen Untersuchungshaft, die auf die Haftstrafe angerechnet wird, entsteht insbesondere bei G. das Problem, dass er die Therapie sofort antreten könnte – wenn man denn einen Therapieplatz für ihn findet. Bei R. könnte die Therapie ab dem 2. Februar 2022 beginnen. Auch er könnte daher bald in Freiheit sein, wenn es keinen Therapieplatz gibt.

„Der Staat muss das tun, tut es aber nicht“

Haberzettl bemüht das Grundgesetz, wenn er sagt, dass die Behörden die vom Gericht angeordneten Maßnahmen auszuführen haben. „Der Staat muss das tun, tut es aber nicht“, muss er die Realitäten anerkennen und kritisiert damit die verantwortlichen Landesbehörden. „Wenn das so ist, dann erschreckt mich das“, sagt Haberzettl und spricht davon, dass G. jetzt in „Organisationshaft“ gehe. Diesen Begriff gebe es im Gesetz nicht, das sei ein frei erfundener Begriff. Er wirkt ehrlich betroffen von der Situation, dass Rechtsprechung möglicherweise durch die verantwortlichen staatlichen Institutionen nicht umgesetzt werden kann.

Aus diesem Grund ist es nicht auszuschließen, dass die beiden Verurteilten in Kürze und ohne Therapie die Haftanstalt verlassen können.

Text: Matthias Lauterer

Verteidigerinnen Kristina Brandt (links) und Anke Stiefel-Bechdolf. Foto: GSCHWÄTZ




Kevin Leiser: „Wir sind vor den Zielen“

Die Entlastungmaßnahmen der Bundesregierung und die Energieversorgung waren die dominierenden Diskussionsthemen bei der Mitgliederversammlung der SPD-Kreisverbände Schwäbisch Hall und Hohenlohe mit dem Bundestagsabgeordneten Kevin Leiser in der „Krone“ in Kupferzell-Eschental.

„Wir sind vor den Zielen“

„Wir sind vor den Zielen“, bilanzierte Kevin Leiser gerade mit Blick auf die Gasversorgung. Bereits Mitte September seien die Gasspeicher in Deutschland zu 90 Prozent gefüllt. Dabei habe die Zielmarke für den 1. Oktober 85 Prozent betragen. Zum Jahresende würden die ersten beiden Flüssiggasterminals einsatzbereit sein. Auch die Abhängigkeit von russischem Rohöl sinke kontinuierlich. Ende des Jahres sollen Raffinerien ohne russische Importe arbeiten können, deren Anteil zu Jahresbeginn noch bei 40 Prozent gelegen habe. Parallel dazu würden die Erneuerbaren Energien massiv ausgebaut. Hierfür seien seit Frühjahr im Rekordtempo Gesetze und Verordnungen erlassen worden.

Rekordtempo bei Gesetzesverfahren

„Was früher Jahre gedauert hat, kam nun in wenigen Monaten oder Wochen auf den Weg“, so Kevin Leiser zum Verfahren. So sollen zum Beispiel die Kommunen von der Windkraft auf ihrer Gemarkung stärker finanziell profitieren. In Zeiten der steigenden Preisen habe die Bundesregierung ein drittes Entlastungspaket beschlossen. Die drei Entlastungspakete hätten zusammen ein Volumen von rund 100 Milliarden Euro. „Endlich erhalten auch Rentner und Studierende die Energiepreispauschale“, so Kevin Leiser.

Strompreisbremse

Entlastungen im Energiebereich schaffe auch die Strompreisbremse. „Wir werden die Zufallsgewinne von Unternehmen abschöpfen“, betonte der Abgeordnete. Kleinere und mittlere Einkommen würden weiter entlastet. Ebenso würden zukünftig 2 Millionen Haushalte Wohngeld beziehen können. Dies seien dreimal so viel Menschen wie bisher. Für ein kostengünstiges ÖPNV-Ticket werde der Bund 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Darüber hinaus steige der Mindestlohn zum 1. Oktober auf 12 Euro. „Die Maßnahmen tragen eine starke sozialdemokratische Handschrift“, fasste Kevin Leiser zusammen.

Pressemitteilung Kevin Leiser




„Weitere Blamage des Parlaments“

Anläßlich eines Gesprächs mit Christian von Stetten in Schloss Stetten am vergangenen Montag, den 21. März 2022, hat ihm GSCHWÄTZ-Redakteur Matthias Lauterer drei Fragen zu drei aktuellen Themen gestellt und um kurze knackige Antworten gebeten:

„Lernen, mit dem Virus zu leben“

Frage: Wie stehen Sie zu verabschiedeten Version des Infektionsschutzgesetzes? Zu lasch, zu streng, um das Schutzbedürfnis der Bevölkerung zu erfüllen?

Antwort: Unser Land muss die Vorerkrankten und die Risikogruppen weiterhin schützen. Aber wir werden in diesem Jahr lernen müssen, mit dem Virus und seinen Mutationen zu leben. Die massiven Einschränkungen für die Wirtschaft und das Privatleben werden abgebaut.

„Weitere Blamage des Parlaments“

Frage: Bundestag am Donnerstag mit der Rede von Selenskyj: War das für Sie ein würdiger Rahmen oder nicht? Wie hätten Sie sich den Verlauf der Sitzung gewünscht?

Antwort: Nein, dies war ganz sicher kein würdiger Rahmen. Die CDU/CSU haben im Deutschen Bundestag abstimmen lassen, damit durch Änderung der Geschäftsordnung eine Debatte und eine Antwort des Bundeskanzlers Olaf Scholz auf die Rede des ukrainischen Präsidenten möglich gewesen wäre. SPD, Grüne und FDP haben unseren Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung abgelehnt und damit eine weitere Blamage des Parlamentes gesorgt.

„Die Regierungen und die Menschen in den betroffenen Gebieten haben unsere Bundeswehr gebeten zu kommen“

Frage: Bundestag vom Freitag: Abstimmungen zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr: Wie haben Sie abgestimmt und warum?

Antwort: Ich habe wie die Mehrheit des Deutschen Bundestages dafür gestimmt, damit die Bundeswehr ihre wertvollen und friedenserhaltenden Maßnahmen fortsetzen kann. Die Regierungen und die Menschen in den betroffenen Gebieten haben unsere Bundeswehr gebeten zu kommen und wollen, dass unsere Soldaten auch weiterhin bleiben.

Die Fragen stellte Matthias Lauterer

 




WM und die Asylpolitik: Der Zusammenbruch des Westens

Ein Kommentar.

Deutschland ist ab dem 15. Juli 2018 kein Weltmeister mehr. Wie konnte das passieren?

Ich bin ein 80er Jahrgang. Seitdem ich denken kann, war die Welt, auch die Fußballwelt, in „die da oben“ und „die da unten“ gegliedert. Zu „denen da oben“ hat glücklicherweise schon immer mein Heimatland gehört. Deutschland. Aber was heißt da glücklicherweise? Es war eine Selbstverständlichkeit. Selbstverständlich war Deutschland groß – groß als Industrienation und groß als Fußballernation. Wer immer gegen Deutschland spielen musste, bedankte sich sicherlich nicht für sein Losglück. Dasselbe galt für Länder wie Argentinien, Brasilien, Spanien, Frankreich. Es war immer klar, wer die Welt, die Wirtschaft, die WMs und EMs anführte und nun zeigt uns diese WM, dass diese Welt, wie wir sie kennen, wankt. Dass dieses „oben“ und „unten“ nicht in Stein gemeißelt ist, dass man an unseren Ländern kratzt, weil man auch etwas vom Kuchen abbeissen möchte. Die hungrigen Länder. Die, die noch bereit sind, für etwas zu kämpfen – wie Urugay etwa. Die, die schon alles erreicht haben, sind bereits wieder in Frankfurt gelandet. Auch Argentinien, Spanien, Portugal haben sich aus der EM verabschiedet. Italien und Holland durften gar nicht erst mitspielen.  Und wir müssen uns fragen, ob wir wirklich so gut sind oder waren, wie wir es immer geglaubt haben  – oder einfach nur priviligiert vom Leben. Und das nicht nur im Fußball, sondern auch in der Wirtschaft und Politik. Kleinere Länder wie Polen begehren auf. Der allmächtigen Kanzlerin wird an den Karren gefahren. Versteckte Riesen wie China überholen uns in diversen Weltranglisten. Die Underdogs kommen und irgendwie macht das zumindest die WM auch wieder interessant und sympathisch. Und was heißt das für uns? Wir müssen unseren Hunger wiederfinden, um ordentlich jagen zu gehen.

Europa taumelt: Wir scheitern bei der WM und in der Asylpolitik

Nichts ist mehr sicher, auch nicht, dass Deutschland nach 90 Minuten gewinnt – getreu dem Motto: Wir werden das Ding schon irgendwie reinjubeln. Das muss jetzt auch unsere Kanzlerin auf dem politischen Parkett erkennen. Die Luft in der Asylpolitik wird dünner und ganz Europa fragt sich: Aus welcher Richtung wird der Wind in Zukunft wehen?

Foto: adobe stock

Ein aktueller, relativ gut übersichtlicher WM-Spielplan gibt es auf kicker.de:

http://www.kicker.de/news/fussball/wm/spiele/weltmeisterschaft/2018/-1/0/spieltag.html

Die Asylpolitk spaltet einen ganzen Kontinent:

https://www.zeit.de/politik/ausland/2018-07/asylstreit-ruecknahme-abkommen-migration-polen-angela-merkel-union