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„Wir bauen eine Verwaltung für die Zukunft“

Die Kreistagssitzung vom Montag, 26. September 2022, hatte neben der Entscheidung über die Zukunft des Krankenhausgebäudes in Künzelsau einen weiteren Schwerpunkt, nämlich die Errichtung des neuen Kreishauses.

Eine klare Architektursprache

So stellt sich KUBUS 360 den öffentlichen Bereich des neuen Kreishauses vor. Foto: Entwurf KUBUS 360

Der Architektenwettbewerb ist vorüber (GSCHWÄTZ berichtete), das Büro Kubus 360 aus Stuttgart gewann den Wettbewerb. Für Gerd Grohe vom Architekturbüro Kohler und Grohe, der den Wettbewerb organisierte und durchführte, war der Wettbewerb besonders: „Anspruchsvoll war, dass es in dem Projekt keine vorhandene Nachbarschaft gibt, die wird ja erst entwickelt.“ Das führte dazu, dass fünf Büros gar keinen Entwurf abgaben und nur 17 Entwürfe eingegangen sind. Über den Siegerentwurf sagt er: „Die hatten ein Alleinstellungsmerkmal, einen zusätzlichen Platz. Dazu wurde die kleinstädtische Struktur aufgegriffen, mit echten schrägen Dächern, unter denen man die Lüftungstechnik unterbringen kann und die für Solaranlagen geeignet sind.“ Er spricht von einer „klaren Architektursprache“, die Öffentlichkeit erzeugt und von einer „einfachen, hochflexiblen Struktur“.

„Flexibilität für Aufgaben, die wir heute noch nicht kennen“

Genau diese Flexibilität ist es, die Landrat Dr. Matthias Neth so gut gefällt: Er verweist darauf, dass sich die Verwaltungsstruktur in den letzten Jahren schnell und stark verändert habe: das Gesundheitsamt sei plötzlich in den Fokus geraten, die Anzahl der Beschäftigten im Bereich des Bevölkerungsschutzes habe sich verdreifacht. Über 1.000 Menschen arbeiten inzwischen beim Landratsamt – das ist ziemlich genau 1 Prozent der Bewohnerzahl des Hohenlohekreises. „Neue Bedarfe fordern neue Flexibilität“, sagt Neth, man müsse heute anders bauen: „Wir brauchen Flexibilität für Aufgaben, die wir heute noch nicht kennen“. Er verliebe sich daher immer mehr in den Entwurf.

600 Mitarbeiter:innen sollen in dem Gebäude einmal arbeiten. Mit modernen Arbeitsbedingungen und Prozessen will sich der Hohenlohekreis positiv von konkurrierenden Arbeitgebern absetzen. Nach wie vor sei es ein Problem, überhaupt Mitarbeiter zu finden, weiß Neth.

Im Bauabschnitt 1, dem ans geplante städtische Parkhaus angrenzende Gebäude, sollen alle bürgernahen Ämter, die „Frequenzbringer“ untergebracht werden: Soziales und Jugend, Verkehr, Ordnungsamt, Ausländeramt sowie Bauen und Umwelt sollen für die Bürger an einem Ort erreichbar sein. Ein lichtdurchfluteter Zentralbereich soll der Anlaufpunkt für die Bürger sein. Dem Sicherheitbedürfnis der Beschäftigten wird im Entwurf ebenfalls Rechnung getragen, beispielsweise durch getrennte Laufwege im Inneren. „Damit geben wir ein Statement ab: Wir denken das Landratsamt vom Bürger her“.

„Die Großkopferten sind für die Bürger nicht so interessant“

Dazu gehört auch, so Neth, dass er selbst, der erste Landesbeamte Gotthard Wirth sowie Kämmerer Michael Schellmann nicht in das neue Gebäude umziehen werden: „Die Großkopferten sind für die Bürger nicht so interessant“, drückt es Neth aus.

Der geplante Bauabschnitt 1 des Kreishauses. Oben: das neu zu errichtende Parkhaus. Foto: Entwurf von KUBUS

„Nach den schönen Bildern ist es schwer …

… in die reine Sachlichkeit zurückzukehren“, beginnt Michael Schellmann. Er zeigt die geplante Projektstruktur auf, erläutert, wie sich Stadt und Kreis die Zusammenarbeit in dem übergreifenden Projekt des neuen Stadteingangs die Zusammenarbeit vorstellen und nennt einen ambitionierten Zeitplan: Die Planung soll nach den abschließenden Verhandlungen bereits im Oktober oder November 2022 beginnen, einen Baubeschluß plant er bereits für den Sommer 2023. Eine Kostenplanung hat er noch nicht – im Raum stehen rund 60 Millionen Euro, also 100.000 Euro pro geplantem Arbeitsplatz, allerdings wurde diese Schätzung bereits 2018 erstellt.

Diskussion

Die Diskussion erstreckt sich im Wesentlichen auf wenige Punkte, die meisten angesprochenen Punkte können aktuell noch gar nicht besprochen werden. Die Planung ist dafür noch gar nicht weit genug vorangegangen oder liegt gar nicht in der planerischen Zuständigkeit des Kreises. Die Art der Bepflanzung der „neuen Stadtachse“ oder die Parkplatzsituation liegen beispielsweise in der Verantwortung der Stadt Künzelsau.

Die Frage nach den Kosten und der Kostenkontrolle

Anton Baron (AfD) will mehr direkte Entscheidungen über Kosten in den Kreistag verlagern, er überrascht dabei mit einem Zitat, das Lenin zugesprochen wird: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“ Ihm erscheint der Entwurf offenbar zu teuer, vielleicht sogar zu luxuriös. Gegenwind bekommt er ausgerechnet von Ernst Kern (LINKE), der an Menschen, Gewerbetreibende und Industrie denkt: „Die haben es verdient, ein modernes Landratsamt zu bekommen und nicht eines, das hinterher in den Prozessen teurer wird.“ Und Landrat Dr. Matthias Neth betont, dass der Kreistag über den Genehmigungsbeschluss in die Entscheidungsfindung einbezogen ist. Außerdem sei eine „stufenweise Beauftragung“ vorgesehen. Zu den Gesamtkosten sagen er und Michael Schellmann, dass alle Aussagen derzeit noch unseriös seien. Alle Aussagen könnten beim derzeitigen Planungsstand nur Überschläge sein, noch nicht einmal eine „Schätzung“.

Mögliche Verquickungen

Achim Beck (FWV) macht sich Sorgen, ob es sinnvoll ist, den vom Architekturbüro vorgeschlagenen Bauleiter quasi als Subunternehmer des Architekten zu beauftragen. Er hat die Befürchtung, dass der Kreis in eventuellen Konfliktfällen gegenüber dem Architekten nicht stark genug vertreten wird, „wenn der Architekt und der Bauleiter zusammen golfen“.

Das Sahnestück nicht hergeben

Grundsätzliche Bedenken gegen das Projekt äußert einzig Rolf Weibler (CDU): Er will das Grundstück, auf dem heute das Landratsamt steht und das er als „Sahnestück“ betrachtet, „nicht für eine Sichtachse opfern.“

Beschluß

Dem Antrag, die Verwaltung zu ermächtigen, „den Planungsauftrag an den 1. Preisträger KUBUS360 aus Stuttgart in Form einer stufenweisen Beauftragung zu erteilen“ und die weiteren erforderlichen Fachplanungs- und Beratungsleistungen zu vergeben, stimmt der Kreistag mit großer Mehrheit zu. Einzig Rolf Weibler stimmt gegen den Antrag, die drei Mitglieder der AfD-Gruppe enthalten sich. Der gemeinsamen Absichtserklärung zwischen Landkreisverwaltung und Stadt Künzelsau, die die Grundlage für spätere vertragliche Regelungen darstellt, stimmt der Kreistag einstimmig zu.

Text: Matthias Lauterer

 

 




Neue 2,9ha große Photovoltaikanlage zwischen Mäusdorf und Kügelhof geplant

Einmal mehr stand die Freiflächen-Photovoltaik im Mittelpunkt einer Gemeinderatssitzung in Künzelsau. Gleich über drei Projekte war am 22. Februar 2022 zu beschließen.

Bebauungsplan Steinacker Vogelherd beschlossen

Am weitesten fortgeschritten ist das Projekt „Solarpark Steinacker Vogelherd“ oberhalb von Nagelsberg (GSCHWÄTZ berichtete). Das Projekt war aufgrund der Einwendung des Regionalverbands stark verkleinert worden, eine ursprünglich geplante Bürgerbeteiligung an der Betreibergesellschaft konnte daher nicht realisiert werden. Bauen und betreiben werden den Solarpark Johannes Braun und Klaus Kempf, Landwirte aus Nagelsberg, die dafür eine Betreibergesellschaft gegründet haben. In vorhergegangen Sitzungen wurde das Projekt im Gemeinderat schon als „geradezu eine Blaupause“ (Rainer Süßmann) oder „Vorzeigeobjekt“ (Robert Volpp) bezeichnet.
Die verbliebenen Einwendungen von „Trägern öffentliche Belange“, beispielsweise zum Artenschutz, konnten zur Zufriedenheit geklärt werden, dem Projekt steht jetzt nichts mehr im Wege. Der Gemeinderat  stimmte denn auch der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie dem Vertrag zwischen der Stadt Künzelsau und der Betreibergesellschaft einstimmig zu.

Neues Projekt in Mäusdorf

Lageplan geplante PV-Anlage in Mäusdorf, links oben Richtung Kügelhof.  Foto: Sitzungsunterlagen

Ein neues Projekt stellte Jochen Schurg, Landwirt aus Mäusdorf vor: Er plant eine Anlage von 2.9ha Größe südlich der Straße zwischen Kügelhof und Mäusdorf, die er als zusätzliches Standbein für seinen Hof selber betreiben möchte. Ralf Stier, der mit seinem Unternehmen ingenia die Planung des Projekts durchführt, präsentierte das Projekt: Die Regelungen der Stadt Künzelsau seien erfüllt, auch die regionale Wertschöpfung, da Jochen Schurg als heimischer Unternehmer die Anlage selber betreiben will.
Einzig die Rückbauverpflichtung nach 30 Jahren will Stier nicht so hinnehmen: Module würden höchstwahrscheinlich länger als 30 Jahre Leistung bringen, er schlägt eine Rückbauverpflichtung vor, wenn die Anlage längere Zeit nicht betrieben werden sollte.

„Vorbehaltlos befürwortet“

Der Ortschaftsrat hat, so sagt es Ortsvorsteher Ernst Baudermann, das Projekt „vorbehaltlos befürwortet“.
Diskussion gibt es trotzdem, etwa über mögliche „Zweitnutzungen“, d.h. Nutzpflanzungen auf dem Gelände, das eigentlich als extensiv geplant ist. In diesem Falle müßten dann Ersatzflächen geschaffen werden, darauf weist Erhard Demuth hin. Reintraut Lindenmaier schlägt eine Windnutzung auf dem Gelände vor: „In Norddeutschland stört es niemanden, wenn neben der Ferienanlage ein Windrad steht“ – sie findet allerdings damit wenig Zustimmung.
Auch bei diesem Projekt ist sich der Gemeinderat einig und stimmt einstimmig für die Erstellung eines Bebauungsplans.

Kritik am Projekt in Steinbach

Links neben der bestehenden PV-Anlage ist eine zusätzliche Anlage geplant. Foto: GSCHWÄTZ

Ganz anders sieht der Gemeinderat ein Projekt eines Landwirts in Steinbach: Dort soll neben der bereits bestehenden Anlage eine ungefähr gleich große Anlage gebaut werden. Diese soll allerdings nicht vom Landwirt, dem Eigentümer des Geländes, projektiert und betreiben werden, sondern von einer Betreibergesellschaft, hinter der wiederum ein Investor steht. Der Eigentümer selbst würde durch Pachtzahlungen profitieren – das Steueraufkommen würde nicht in Künzelsau bezahlt werden. Das widerspricht den Kriterien der Stadt, die eine lokale Wertschöpfung vorgeben. Außerdem bestehen Bedenken wegen der möglichen Zerstörung des regionalen Grünzugs. „Wie sollen wir damit umgehen?“ fragt Hans-Jürgen Saknus, schließlich sei auch östlich der bestehenden Anlage eine weitere Anlage möglich, dann hätte man mitten im Grünzug rund 9ha Solaranlage.
Dem Projektierer und dem Landwirt, beide waren nicht anwesend, sind diese Fragen bekannt – eine Antwort wurde dem Gemeinderat nicht gegeben.

„Irgendwelche Anträge“

Auch wenn Bauamtsleiterin Roswitha Deptner sagt, dass diese Fragestellungen eigentlich erst Thema im folgenden  Bebauungsplanverfahren seien und damit im derzeitigen Status noch gar nicht beantwortet werden müßten, läßt sich der Gemeinderat nicht darauf ein. Von „nicht die Katze im Sack kaufen“ ist die Rede.  Auch dürfte einigen Gemeinderät:innen die Aussage der Antragsteller, dass sie den Beschluß benötigen, um Anträge zu stellen, nicht wirklich gut gefallen haben. Welche Anträge das sein sollen, wurde nicht klar. Christian von Stetten fragt: „Welche Zuschüsse könnte der Betreiber jetzt anfordern?“ – und erläutert, dass es für derartige Anlagen momentan gar keine Zuschüsse gibt. Er war mit dem Antragsteller bereits in einer vorhergehenden Sitzung aneinandergeraten, als der sich auf gesetzliche Regelungen bezog, die von Stetten bestritt. Und auch Roswitha Deptner kann nicht weiterhelfen, sie spricht nur von „irgendwelchen Anträgen“, genaueres weiß sie nicht.

Keine Abstimmung

Auf eine Abstimmung über den Aufstellungsbeschluß wollen sich Bürgermeister und Gemeinderat nicht einlassen – würde der Beschluß abgelehnt, dürfte sich der Gemeinderat nämlich frühestens in einem halben Jahr wieder damit befassen. Der Rat läßt mit der beschlossenen Vertagung den Antragstellern die Tür offen, durch Beantwortung der offenen Fragen das Projekt in einer der nächsten Sitzungen auf den Weg zu bringen.

Kriterien sollen angepaßt werden können

Während der Diskussionen dieser drei Projekte ergaben sich mehrere Punkte, in denen die Kriterien der Stadt Künzelsau an ihre Grenzen geraten sind: Landwirtschaftliche Zweitnutzung, die mögliche Zerstörung des regionalen Grünzugs oder die Rückbauverpflichtung.
Verena Löhlein-Ehrler, folgt einem juristischen Prinzip: Wenn Regeln scheinbar nicht eindeutig sind, muß man sich die Frage stellen, welche Intention hinter den Regeln steht. „Wollen wir keinen Rieseninvestor oder wollen wir keine großen Anlagen?“ fragt sie und erinnert daran, dass die Regelungen dazu dienen sollten, dass kleine lokale Bewerber zum Zuge kommen können.
Ebenfalls im Raum steht die Überlegung, ob man von Betreibern eine Sicherheitsleistung für den Rückbau, etwa in Form einer Sicherungshypothek, einfordern soll und ob die feste 30-Jahresfrist für den Rückbau technisch sinnvoll ist.

Der Gemeinderat ist sich darüber einig, dass das fraktionsübergreifende Gremium, das die Regeln formuliert hat, über eine Erweiterung und Weiterentwicklung der Regeln beraten soll.

Text: Matthias Lauterer