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Applaus, Applaus

Sie waren die „Heldinnen und Helden des Alltags“ während der Hochphase der Corona-Pandemie. Sie hielten den „Laden am Laufen“ und wurden dafür abends auf den Balkonen der Republik mit Applaus bedacht – die Beschäftigten in den sozialen Dienstleistungsberufen, vor allem in der Kranken- und Altenpflege. Sie galten plötzlich als systemrelevant und schnell war sich die Politik einig, dass den ebenso unverzichtbaren wie unterbezahlten Pflegenden mehr Anerkennung in Form von höherer Bezahlung zuteil werden soll.

Einmalige Sonderleistung von 1.000 Euro

Diese Forderungen sind mittlerweile ebenso wieder verklungen wie der allabendliche Applaus. Von höheren Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen spricht kaum einer mehr. Immerhin hat die Bundesregierung im „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/covid-19-bevoelkerungsschutz-2.html) vom 19. Mai 2020 „mehr finanzielle Anerkennung für Personal in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten beschlossen“.

Nur für Altenpfleger, nicht  für Pflegekräfte im Krankenhaus

In dem Gesetz heißt es: „Alle Beschäftigten in der Altenpflege erhalten im Jahr 2020 einen gestaffelten Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung (Corona-Prämie) in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Die höchste Prämie erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung“. Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften sollen eine Prämie erhalten. Außerdem könnten die Bundesländer und Arbeitgeber die Prämie „bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro aufstocken“.

Dieser sogenannte Pflegebonus gilt allerdings nur für die Altenpflege. Pflegekräfte im Krankenhaus erhalten keine Prämie, obwohl auch sie seit Beginn der Corona-Krise an vorderster Krankenbetten-Front kämpfen und mit das größte Risiko einer eigenen Infektion tragen. Dazu schreibt das Bundesgesundheitsministerium unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegebonus.html : „Dabei wurde auch berücksichtigt, dass die Entlohnung in der Altenpflege aktuell noch nicht so hoch ist wie zum Beispiel die Entlohnung von Pflegekräften in Krankenhäusern“. Außerdem könnten auch für andere Berufsgruppen im Gesundheitsweise die jeweiligen Arbeitgeber und ihre Verbände Boni vereinbaren.