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Pssst …. das darf doch alles keiner wissen

Transparenz, Transparenz, Transparenz: Das versprechen Politiker jeglicher Couleur vor jeder Wahl in ihren Wahlkampfreden – nach der Wahl fordern sie die Transparenz in aller Regel nur noch vom politischen Gegner ein. Auch der Künzelsauer Bürgermeister Stefan Neumann hat bei seiner Kandidatur für das Amt des Oberbürgermeisters von Backnang sinngemäß mit der Transparenz seiner Amtsführung geworben – wenngleich er das Wort auf seiner Webseite nicht explizit verwendet hat.
In Künzelsau erscheint seine Amtsführung hingegen oftmals reichlich intransparent, ja regelrecht geheimniskrämerisch. Das PEKA-Areal, bestimmendes stadtpolitisches Thema seit gut 20 Jahren, zeigt diese Intransparenz sehr gut:

Transparenz vs. Geheimniskrämerei

Was ist geschehen: Auf dem PEKA-Areal wurde Abrißmaterial des ehemaligen Kaufhauses zur Verfüllung des Geländes nach dem Abriß verwendet. Dieses Material ist, so hat sich herausgestellt, wohl kontaminiert, obwohl es das nicht hätte sein sollen. Neumann berichtete im Gemeinderat von einer entsprechenden Vereinbarung mit den Alteigentümern. Jetzt ist Neumann mit den vorherigen Eigentümern in Kontakt … das ändert aber nichts an der Kontamination und der Tatsache, dass die Entsorgungskosten deutlich in die Höhe gehen.

Erst wird das Thema gegen den Willen des Gemeinderats, der mit 11:9 Stimmen für eine öffentliche Beratung gestimmt hat, nichtöffentlich beraten. In der Folgesitzung wird das Thema mit einer kurzen vorbereiteten Erklärung, die viele Fragen offenließ, nicht be-, sondern regelrecht abgehandelt.

Auf der Hand liegende Fragen werden gar nicht erst angesprochen

Auch wenn man ja niemanden vorverurteilen soll, wie auch Bürgermeister Neumann in seinem Statement betont, fragt man sich doch, warum der Bürgermeister einige auf der Hand liegende Fragen in seinem Statement gar nicht erst aufwirft, geschweige denn beantwortet:

  1. Warum wurde nicht bereits bei der Einlagerung des Materials eine Verprobung durchgeführt? Dies wäre bereits damals eine elementare Vorsichtsmaßnahme der Stadt gewesen, um sich vor der heute eingetretenen Situation zu schützen. Die Folge könnte eine Verjährung eventueller zivilrechtlicher Ansprüche gegen die ehemaligen Eigentümer sein, falls die Vereinbarung, von der Stefan Neumann im Gemeinderat gesprochen hat, angewendet werden könnte.
  2. Warum wurde von der Stadt Künzelsau bisher keine Strafanzeige erstattet? Der §324a StGB Bodenverunreinigung sowie der §326 StGB unerlaubter Umgang mit Abfällen hätten genügend Anlass geboten, eine Strafanzeige zu erstatten. Beides sind schließlich schwere Straftaten. Ein Bürgermeister als Leiter der Ortspolizeibehörde wäre wohl zur Anzeigeerstattung qua Amtes verpflichtet gewesen.
  3. Und warum wird die Bevölkerung nicht wenigstens umfassend und proaktiv von Bürgermeister und Stadtverwaltung über Menge und Art der Schadstoffe informiert, die jetzt mehrere Jahre in der Innenstadt gelagert waren und denen die Bevölkerung möglicherweise ausgesetzt war?

Die Bevölkerung hat ein Recht auf Information

Die Bevölkerung hat ein Recht auf Aufklärung: Es könnte ja sein, dass sie jahrelang Stoffen ausgesetzt war, die zu gesundheitlichen Schäden führen können. Die Stadtverwaltung weiß offenbar, welche Schadstoffe aufgefunden wurden – sie ist zumindest moralisch in der Pflicht, die Bevölkerung darüber aufzuklären.

Die Stadtverwaltung ist gegenüber der Presse zur Auskunft verpflichtet

Es ist unbestreitbar, dass das Thema PEKA-Areal in und für Künzelsau von erheblichem öffentlichem Interesse ist. Das zeigt sich daran, dass die Presse ein ganzes Jahrzehnt schon drüber berichtet oder dass sich Bürgermeister Neumann im Wahlkampf auf dem Grundstück fotografieren ließ. Gesetzlich ist die Stadtverwaltung daher in der Pflicht, auf eine konkrete Presseanfrage eine konkrete Antwort zu geben. Die Frage nach Art und Menge der Schadstoffe ist sicher kein Grund, die Auskunft zu verweigern, das ist nur möglich, soweit

1. hierdurch die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder, 2. Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder 3. ein überwiegendes öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde oder 4. ihr Umfang das zumutbare Maß überschreitet.

GSCHWÄTZ hat bei der Pressestelle der Stadt Künzelsau nachgefragt:

  • Welcher Art ist die festgestellte Kontamination? Welche Schadstoffe wurden festgestellt?
  • Welche Materialien enthalten diese Schadstoffe (beispielsweise Betonreste, Verkleidungen, Mineraldämmungen etc)?
  • Wieviel Schutt (m³ oder Tonnen) wurden als kontaminiert festgestellt?
  • Von welchen Mehrkosten für die Entsorgung geht man derzeit aus?

Die Antwort von Helen Bühler auf diese konkreten Fragen ist nichts- und gleichzeitig vielsagend:

Es wurde durch Untersuchungen festgestellt, dass der Aushub der Baugrube im April 2021, der zum Teil aus Abbruchmaterial besteht, mit Schadstoffen belastet ist.
Das beim Baustart ausgehobene Material wurde nach einem mit dem Landratsamt Hohenlohekreis abgestimmten Aushub- und Entsorgungskonzept behandelt. Die Aushubarbeiten wurden von einem Fachbüro überwacht und das Material nach einem Rasterschema beprobt. Ein zweites, ebenfalls von der Stadtverwaltung beauftragtes Fachingenieurbüro hat die Aushubbegleitung, das Material und die Entsorgung in der Zwischenzeit nochmals begutachtet und dort ein einwandfreies Vorgehen bestätigt.
Jetzt steht die Stadtverwaltung Künzelsau mit den damals Beteiligten in Kontakt, um zu klären, wie das belastete Material in die Baugrube gekommen ist. Beim jetzigen Verfahrensstand können keine Namen der Beteiligten genannt werden, um eine Vorverurteilung zu vermeiden. Sobald die Untersuchung des Sachverhalts abgeschlossen ist, wird die Stadt die Öffentlichkeit weiter unterrichten.

Nicht eine der gestellten Fragen wurde beantwortet – stattdessen flieht man in leere Worthülsen, die noch weniger Information enthalten als die Erklärung von Bürgermeister Neumann vor dem Gemeinderat. Eine Begründung, warum die Verwaltung die Aussage verweigert, wird nicht gegeben.
Die Untersuchung dieses Sachverhalts kann lange dauern … allein die Staatsanwaltschaft rechnet damit, einige Monate zur Vorermittlung zu benötigen. Solange will Bürgermeister Neumann und seine Verwaltung also die Bevölkerung über mögliche Gesundheits- und Umweltgefährdungen im Unklaren lassen?

Intransparenz oder Vertuschung?

Vor vielen Jahren sang der Kabarettist Hans Scheibner: „Hauptsache, es quatscht nicht einer, das macht doch nichts, das merkt doch keiner.“ Bei einer solchen Informationspolitik der Stadt Künzelsau, die diesen Namen eigentlich gar nicht verdient, fragt sich selbst der Wohlmeinendste, ob hier noch einfache behördenübliche Intransparenz vorliegt oder ob hier zielgerichtet ewas vertuscht werden soll.

GSCHWÄTZ hat bei Bürgermeister Neumann um einen Interviewtermin zum Thema gebeten, aber noch keine Antwort erhalten. Er sei noch nicht dazu gekommen.

Kommentar: Matthias Lauterer




Auf Verjährung kann hier keiner hoffen: „Unerlaubter Umgang mit Abfällen“ ist ein Dauerdelikt .

Die Staatsanwaltschaft und Polizei Heilbronn ermitteln zwischenzeitlich zum Thema „PEKA-Areal“ (GSCHWÄTZ berichtete) wegen eines Umweltdeliktes. Offenbar hat die Stadt Künzelsau nicht selbst Strafanzeige erstattet, laut Polizeisprecher Gerhard Olma wurden die Ermittlungen von Amts wegen aufgrund von „Kenntnisnahme“ aus der Presse aufgenommen. Staatsanwalt Harald Lustig von der Staatsanwaltschaft in Schwäbisch-Hall drückt es so aus, dass die Pressemeldungen die Staatsanwaltschaft „bösgläubig gemacht“ hätten und deshalb Vorermittlungen aufgenommen worden seien.

Unerlaubter Umgang mit Abfällen

Er betont, dass man sich noch im Stadium der Vorermittlungen befinde, insbesondere werde überprüft, ob überhaupt eine strafbare Handlung vorliegt und wer gegebenenfalls für die giftige Müllablagerung verantwortlich sein könnte – was vermutlich auch nicht so einfach zu klären ist. Er nennt den §326 StGB unerlaubter Umgang mit Abfällen als möglicherweise einschlägigen Paragraphen:

Wer unbefugt Abfälle, die
(…)
2. für den Menschen krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend oder erbgutverändernd sind,
(..)
4. nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind,
a) nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern oder
b) einen Bestand von Tieren oder Pflanzen zu gefährden,

außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren sammelt, befördert, behandelt, verwertet, lagert, ablagert, ablässt, beseitigt, handelt, makelt oder sonst bewirtschaftet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Weitere Tatbestände kännten sich möglicherweise aus speziellen Umweltgesetzen ergeben.

Hoher Strafrahmen

Das Strafmaß von „Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren“ zeigt, dass der Gesetzgeber derartige Straftaten als sehr schwerwiegend einschätzt, dasselbe Strafmaß steht zum Beispiel auf Körperverletzung.

Verjährung bereits eingetreten?

Der Abriss des PEKA-Kaufhauses und danach die Verbringung des kontaminierten Materials in die Erde hat ab dem Jahr 2015 stattgefunden – erst im Jahre 2021 wurde das Material wieder ausgegraben. Es könnte also sein, dass zwischen Verbringung und Entdeckung bereits mehr als fünf Jahre vergangen sind. Verjährung muss aber dennoch nicht eingetreten, sein, denn, so sagt es Lustig: „Der §326 ist ein Dauerdelikt“, die Verjährungsfrist würde – würde sich eine Strafbarkeit nach diesem Paragraphen ergeben – also erst seit dem Ende der Lagerung „außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage“ im Jahre 2021 laufen.

Text: Matthias Lauterer




Gemeinderat Künzelsau: zusätzliche Entsorgungskosten PEKA-Areal auf 1,8 Millionen Euro geschätzt

Am heutigen Dienstag, den 27. Juli 2021, wird ab 18 Uhr der Künzelsauer Gemeinderat über die Finanzierung der außerplanmäßigen Entsorgungskosten für das kontaminierte Material aus dem PEKA-Areal entscheiden. Das Geld soll aus den Haushaltspositionen Gestaltung Platz Bergstation Taläcker und Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung entnommen werden.

Siebenstelliger Betrag steht im Raum

Die Beschlussvorlage spricht von prognostizierten Entsorgungskosten von 1,8 Millionen Euro. Sollte der Gemeinderat der Zahlung einer ersten Summe von 700.000 Euro nicht zustimmen, wird das – so steht es in der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung – „zu einem Widerspruch durch Bürgermeister Neumann führen.“

Die Gespräche mit den ehemaligen Eigentümern haben bisher, auch das ist aus der Beschlussvorlage zu entnehmen, noch zu keinem Ergebnis geführt.

Text: Matthias Lauterer

#Künzelsau #PekaAreal




PEKA-Areal – jetzt ermittelt die Polizei

Die Vorgänge rund um die Einbringung kontaminierter Baustoffe in das PEKA-Areal (GSCHWÄTZ berichtete) ziehen Kreise – „aufgrund der Berichterstattung und somit Kenntniserlangung über den Sachverhalt hat die Polizei die Ermittlungen eingeleitet“, teilt Gerhard Olma, Pressesprecher der Polizei Heilbronn, die auch für den Hohenlohekreis zuständig ist, mit.

Mögliche Umweltstraftat

Olma betonte in einem Telefongespräch, dass es sich um „Vorermittlungen“ handle, mit der die Polizei von der Staatsanwaltschaft beauftragt wurde. Es werde hinsichtlich einer Umweltstraftat ermittelt. Da die Ermittlungen noch ganz am Anfang stünden, könne er noch keinen konkreten Straftatbestand nennen.

Text: Matthias Lauterer




„Beim jetzigen Verfahrensstand können keine Namen der Beteiligten genannt werden, um eine Vorverurteilung zu vermeiden“

Ein großes Geheimnis macht die Stadt Künzelsau um das kontaminierte Material am PEKA-Areal. Schon in der Gemeinderatssitzung am Dienstag, den 13. Juli 2021, wollte Bürgermeister Stefan Neumann keine Details nennen.

Konkrete Fragen

Auf eine konkrete GSCHWÄTZ-Anfrage nach den gefundenen Schadstoffen, deren Herkunft und nach der Menge des kontaminierten Erdreichs

    • Welcher Art ist die festgestellte Kontamination? Welche Schadstoffe wurden festgestellt?
    • Welche Materialien enthalten diese Schadstoffe (beispielsweise Betonreste, Verkleidungen, Mineraldämmungen etc)?
    • Wieviel Schutt (m³ oder Tonnen) wurden als kontaminiert festgestellt?
    • Von welchen Mehrkosten für die Entsorgung geht man derzeit aus?

Keine konkrete Antwort

antwortete die Stadt Künzelsau mit unkonkreten Antworten auf völlig andere Fragen und noch weniger Details, als sie Neumann schon genannt hatte:

Das beim Baustart ausgehobene Material wurde nach einem mit dem Landratsamt Hohenlohekreis abgestimmten Aushub- und Entsorgungskonzept behandelt. Die Aushubarbeiten wurden von einem Fachbüro überwacht und das Material nach einem Rasterschema beprobt. Ein zweites, ebenfalls von der Stadtverwaltung beauftragtes Fachingenieurbüro hat die Aushubbegleitung, das Material und die Entsorgung in der Zwischenzeit nochmals begutachtet und dort ein einwandfreies Vorgehen bestätigt.

Jetzt steht die Stadtverwaltung Künzelsau mit den damals Beteiligten in Kontakt, um zu klären, wie das belastete Material in die Baugrube gekommen ist. Beim jetzigen Verfahrensstand können keine Namen der Beteiligten genannt werden, um eine Vorverurteilung zu vermeiden. Sobald die Untersuchung des Sachverhalts abgeschlossen ist, wird die Stadt die Öffentlichkeit weiter unterrichten.

Das ist noch weniger als die Mitteilung, die Bürgermeister Stefan Neumann bei der Gemeinderatssitzung vom 13. Juli 2021 verlesen hat.

Übliche Schadstoffe

Nach GSCHWÄTZ-Informationen eines Insiders handelt es sich bei den gefundenen Schadstoffen unter anderem um Chrom(VI)verbindungen (Chromate) aus dem Beton und  Klebstoffe, mit denen zum Beispiel Fußböden geklebt wurden. Beide genannten Stoffe sind bei einem Betongebäude aus den 60er Jahren zu erwarten, denn damals waren diese Stoffe gang und gebe, sie entsprachen der damals üblichen Praxis. Bei der Verfüllung von Betonresten ohne Vorbehandlung, wie sie zum Beispiel ein spezialisierter Entsorgungsfachbetrieb vornehmen kann, ist es nicht möglich, die schädlichen Chromverbindungen aus dem Beton zu entfernen. Oftmals finden sich auch Holzschutzmittel (beispielsweise Lindan) in Wand- oder Deckenverkleidungen oder Mineralfasern (Asbest) aus Dämmstoffen. Mit genau diesen Stoffen ist beim Abriss eines Betongebäudes aus den 60ern regelmäßig zu rechnen, bestätigt ein Baufachmann, den GSCHWÄTZ hierzu befragt hat.

Maurerkrätze

Chrom(VI)-Verbindungen, auch unter dem Namen Chromate bekannt, führen unter anderem bei Hautkontakt zu Zementekzemen, im Volksmund als „Maurerkrätze“ bezeichnet, einer häufigen Berufskrankheit im Baugewerbe. Heutzutage werden die Chrom(VI)-Verbindungen, die bei der Zementherstellung entstehen, größtenteils bereits vorab zu weniger schädlichen Chrom(III)-Verbindungen umgewandelt.

Krebserregende Stoffe

In den Klebern können sich PAK (Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe) befinden, die sich im Grundwasser lösen können. Diese Stoffe sind krebserregend. Auch Reste von PCB (Polychlorierte Biphenyle) können sich noch in den Klebern befinden. Diese reichern sich in der Nahrungskette an und werden bei Säugetieren und beim Menschen beispielsweise für Fruchtbarkeitsstörungen verantwortlich gemacht. Außerdem steht PCB ebenfalls im Verdacht, krebserregend zu sein. Die Gefährlichkeit von PCB wurde bereits früh erkannt. Die Produktion in Deutschland wurde 1983 eingestellt, weltweit wurde die Verwendung 2001 komplett untersagt.

Zwischen den Zeilen lesen

In der Erklärung Neumanns aus der Gemeinderatssitzung war noch die Rede davon, dass es eine Vereinbarung mit den Alteigentümern des Geländes gebe, die besagt, dass die Grube mit Abbruchmaterial verfüllt werden darf, dieses aber nicht kontaminiert sein darf. Zu diesem Thema sagt die Antwort der Stadtverwaltung nichts. Wenn man dem Baufachmann Glauben schenkt, muss man davon ausgehen, dass beispielsweise Beton aus dieser Zeit so gut wie immer mit Chromat belastet ist, warum sollte das PEKA-Kaufhaus eine Ausnahme darstellen? Warum die Stadt bei der Verfüllung das kontaminierte Material nicht verprobt und analysiert hat, ist eine weitere offene Frage. Stattdessen will man jetzt mit den Alteigentümern „klären, wie das belastete Material in die Baugrube gekommen ist“.

„So geht’s auf dem Bau“

Der Baufachmann, der wie die Alteigentümer anonym bleiben möchte, plauderte gegenüber GSCHWÄTZ dennoch ein wenig aus dem Nähkästchen. Er habe in seinem Berufsleben schon vieles erlebt, bis hin zu“kriminellen Unternehmern, die sich um die vertraglich vereinbarte Entsorgung des Aushubs drücken wollten“. Sie hätten, so berichtet er, dafür gesorgt, dass auf der Deponie kontaminiertes Material entdeckt werde – für dessen Entsorgung dann üblicherweise der Eigentümer oder Verkäufer haftet – im Fall Peka wäre das die Stadt. „So geht’s auf dem Bau“, sagt er lakonisch – und das meint er ganz und gar nicht scherzhaft. Er will klarmachen, dass es seiner Erfahrung nach unumgänglich ist, bei derartigen Vorhaben eine neutrale Überwachung der getroffenen Vereinbarungen zu installieren.

Offene Fragen

Wie die Stadt Künzelsau mitteilt, wurde beim Neubau ein Aushub- und Entsorgungskonzept befolgt. Das mit dem Landratsamt abgestimmte Konzept ist offenbar wirksam, denn man hat die Kontaminationen entdeckt. Ein ähnliches Konzept bei der Verfüllung der PEKA-Grube wäre sicherlich ebenfalls in dem Sinne erfolgreich gewesen, dass man auf die Verschmutzung bereits damals, 2015, aufmerksam geworden wäre. Warum das Material damals nicht verprobt wurde, ist eine wichtige offene Frage.

Mögliche juristische Konsequenzen

Genau diese Frage könnte nämlich juristisch relevant werden. Zwar haften kommunale Mandatsträger und Beamte gemäß Artikel 34 des Grundgesetzes zivilrechtlich generell nicht persönlich für Schäden, für diese Schäden kommt die öffentliche Hand auf. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen von dieser Regel: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Sollte der Stadt Künzelsau also ein Schaden entstehen (Entsorgungskosten), dann wird geprüft werden müssen, ob jemand persönlich haftbar gemacht werden kann.

Möglicherweise kann der Verzicht auf eine Prüfung beim Verfüllen des Baumaterials 2015 aus den 60ern eine Fahrlässigkeit sein. Ob es auch eine „grobe“ Fahrlässigkeit sein kann, darüber können Juristen gut und lange streiten.

Auch der Bürgermeister könnte Schwierigkeiten bekommen

Fälle, in denen auf das Privatvermögen durchgegriffen wird, kommen vor. Das baden-württembergische Innenministerium antwortete am 14. September 2018 auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Dr.Erik Schweickert:

„Fälle, in denen kommunale Mandatsträger für Entscheidungen im Rahmen des Mandats erfolgreich haftbar gemacht wurden werden, sind selten. Eine Abfrage bei den Rechtsaufsichtsbehörden (Regierungspräsidien und Landratsämter) und beim Städte- und Gemeindetag hat ergeben, dass in den letzten fünf Jahren ein Bürgermeister in Anspruch genommen worden ist, dessen Gemeinde aufgrund Forderungsverjährungen ein finanzieller Schaden entstanden war. Zwei Bürgermeister wurden wegen Vermögens- bzw. Urkundendelikten strafrechtlich verurteilt, wobei in einem Fall die Schadensersatzforderungen der Gemeinde beglichen wurden. Gegen einen weiteren Bürgermeister wurde eine Disziplinarmaßnahme ausgesprochen.“

Text: Matthias Lauterer




Ein kurzes Statement ist hier zu wenig

Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser – Dieser Satz wird dem Anführer der russischen Oktoberrevolution, Lenin, zugeschrieben. Man muss Lenin wirklich nicht mögen, um festzustellen, dass sich dieser Satz immer wieder bewahrheitet. In der Politik kommt er einem regelmäßig dann in den Sinn, wenn es um Ergebnisse von „Selbstverpflichtungen“ oder „Appellen an die Selbstverantwortung“ geht.

Zu viel vertraut?

Diese Erfahrung muss jetzt auch die Stadt Künzelsau machen, hat sie sich doch offenbar auch auf Versprechungen verlassen, ohne diese zu kontrollieren. In einem kurz angebundenen Statement berichtete Bürgermeister Stefan Neumann im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom Dienstag, 13. Juli 2021, davon, dass beim Bau des Quartiers an der Stadtmauer belastetes Abbruchmaterial festgestellt wurde.

Vorher standen dort Gebäude aus Beton

Auf dem Gelände, das, so Neumann, die Stadt Künzelsau in den Jahren 2007 bis 2009 erworben hatte, standen das PEKA-Kaufhaus und das Gebäude mit der Gaststätte Hopfenlocher – beides Betongebäude im Stil der 60er Jahre. Diese Gebäude wurden im Jahre 2015 abgerissen. Das Gelände wurde teilweise mit dem Abbruchschutt aufgefüllt.

Bekannt, dass in Altbauten oftmals Schadstoffe sind

Es ist bekannt, dass in Beton aus dieser Zeit oft Schadstoffe zu finden sind. Über die Schädlichkeit einiger damals gebräuchlicher Zusatzstoffe war noch wenig bekannt, heute ist die Verwendung einiger dieser Zusatzstoffe stark reglementiert. Auch soll die Zementherstellung manchmal der Schadstoffbeseitigung gedient haben. Weitere Schadstoffe, die bei Gebäuden aus dieser Zeit immer wieder gefunden werden, sind zum Beispiel mineralfaserhaltige Materialien oder Holzverkleidungen, die noch immer hochgiftige Insektizide (Lindan) enthalten.
Vorsicht beim Abriss oder der Sanierung solcher Gebäude ist also immer angebracht.

Entsprechende Vereinbarung nicht eingehalten?

Neumann legt Wert darauf, dass mit den vorherigen Eigentümern vereinbart war, dass nach dem Abbruch ausschliesslich unbelastetes Material verfüllt werden darf. Dies wurde, so Neumann, von den Eigentümern so zugesichert. Neumann fragt sich deshalb: „Wie ist das Material in die Grube gekommen?“
Die offensichtlichere Frage „Warum hat man das beim Verfüllen 2015 nicht geprüft und warum ist das niemandem aufgefallen?“ wurde im Gemeinderat nicht angerissen, zumindest nicht öffentlich. Oder will Neumann damit sagen, dass jemand nachts mit dem LKW kontaminierten Schutt in die Grube geschüttet haben könnte?

Situation undurchsichtig

Mit den vorherigen Eigentümern der Gebäude sei die Stadt Künzelsau in Kontakt, so Neumann. Wer die damaligen Eigentümer waren, will er nicht sagen. Er will eine Vorverurteilung vermeiden.

Wer trägt die Kosten für die teure Entsorgung der Schadstoffe

Auf jeden Fall werden für die Entsorgung des Materials höhere Kosten entstehen als ursprünglich geplant, wie hoch diese Kosten sein können, ist noch nicht bekannt.
Das Gelände war schon mehr als 10 Jahre im Eigentum der Stadt. Ob diese Kosten nach so langer Zeit noch auf die Alteigentümer umgelegt werden können, ist offen. Möglicherweise kann diese Frage nur gerichtlich geklärt werden.
Auch könnten mögliche strafbare Handlungen nach 10 Jahren ebenfalls bereits verjährt sein.

Womöglich bleibt die Stadt Künzelsau, genauer: die Bürger:innen der Stadt, letztlich auf diesen Kosten sitzen.

Mehr Transparenz wäre in diesem Falle angebracht

Die Bebauung der Innenstadt und die damit verbundenen Themen interessieren die Bürger:innen. Vor allem dann, wenn es Außergewöhnliches zu berichten gibt oder wenn es um Geld geht. Im Sinne der Transparenz wäre es erforderlich, dass ein solches Thema in öffentlicher Sitzung ausgiebig diskutiert und die ganz offensichtlichen Fragen gestellt und beantwortet werden.
Offenbar war auch die Mehrheit des Gemeinderats in der letzten Sitzung dieser Meinung, denn der Antrag, das Thema in öffentlicher Sitzung zu behandeln wurde vom Rat mit 11:9 Stimmen angenommen, jedoch vom Bürgermeister so nicht umgesetzt.
Ein knappes Statement, das mehr Fragen aufkommen lässt als es beantwortet, kann bei einem solch wichtigen Thema sicher nicht genügen.

Text: Matthias Lauterer