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Peka-Skandal: Ermittlungen wegen möglicher Umweltstraftaten eingestellt

Die Staatsanwaltschaft in Schwäbisch-Hall ist zu der Ansicht gekommen, dass kein „genügender Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage“ gegen die Verantwortlichen  der Ablagerung von (unter anderem) PCB-belastetem Bauschutt auf dem PEKA-Gelände besteht. Sie hat ihre Ermittlungen daher nach §170 (2) StPO beendet und das Ermittlungsverfahren eingestellt: „Ein entsprechender Tatverdacht hat sich nicht ergeben“, so Oberstaatsanwalt Harald Lustig, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft in Schwäbisch-Hall auf GSCHWÄTZ-Anfrage.

Zwei Gründe sprächen für diese Entscheidung, teilt Lustig mit:

Verjährung eingetreten

Zum einen sei inzwischen Verfolgungsverjährung eingetreten, zum anderen sei kein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zu erkennen. Er beruft sich dabei auf eine Entscheidung des BGH aus dem Jahre 1989, nach der die Verjährung bei derartigen Straftaten mit dem Ende der Einbringung beginne und damit doch nicht von einem Dauerdelikt auszugehen sei. Das Gelände wurde im Jahre 2015 aufgefüllt, daher sei im Jahr 2021 aufgrund des §326 StGB bereits Verjährung eingetreten. Offensichtlich sah die Staatsanwaltschaft keinen „besonders schweren Fall einer Umweltstraftat“ nach §330 StGB – dieser wäre nämlich noch nicht verjährt.

Kein Vorsatz und keine Fahrlässigkeit

Im Jahre 2015 sei bei der Verfüllung des Geländes ein Gutachten erstellt worden, das bestätigt habe, dass das Material nicht schadstoffbehaftet war. Den Verantwortlichen sei, da sie sich auf dieses Gutachten verlassen durften, eine  Fahrlässigkeit oder ein Vorsatz nicht nachzuweisen.

Soweit die Auskunft von OStA Lustig.

Fragen bleiben offen

Aber: Im Jahre 2019 – also vor Eintritt der Verfolgungsverjährung – wurden wohl bereits PCB-Mengen festgestellt, die deutlich über den Grenzwerten lagen. Es muß damals denjenigen, die die Meßergebnisse kannten, klar gewesen sein, dass möglicherweise eine Straftat vorliegt. Es wurde damals allerdings keine Strafanzeige erstattet oder die Ermittlungsbehörden anderweitig, beispielsweise durch eine zuständige Fachbehörde, in Kenntnis gesetzt.
Diesen Schluß darf man daraus ziehen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft aus der Presse von dem Fall erfuhren.

Es ist in Deutschland nicht verboten, eine bereits vorgefallene Straftat nicht anzuzeigen. Zumindest gilt das für Privatpersonen – sollte allerdings eine zuständige Behörde Kenntnis von den PCB-Werten gehabt haben, könnte das rechtlich durchaus anders zu beurteilen sein.

Auch die Verschiebung des Baubeginns hat damit ein gewisses Gschmäckle: Der Aushub begann im Jahr 2021, also nach Eintritt der Verfolgungsverjährung. Geplant war der Baubeginn allerdings schon früher.

Die Vorgänge um das PEKA-Gelände, angefangen bei diversen Verkäufen und Zurückkäufen, bis hin zum Abfallskandal, geben weiterhin zu Spekulationen Anlaß. Wer hat wann etwas gewusst und bewusst nicht weitergegeben? Das wird man wohl nie erfahren.

Text: Matthias Lauterer




„Wir kommen uns langsam verarscht vor“

Auch bei der Gemeinderatssitzung vom 14. September gab es beim Thema PEKA-Areal ein heftiges Wortgefecht. Ein „Bericht: Quartier an der Stadtmauer“ stand auf der Tagesordnung. Dieser fiel jedoch  überraschend kurz aus: Das Aushubmaterial sei  zwischenzeitlich abgefahren und der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Derzeit sei eine interne Untersuchung innerhalb der Stadtverwaltung im Gange, die ergeben soll, ob 2015 Fehler gemacht wurden. Die Firma Lämmle (erstmals wurde der Name eines der Beteiligten genannt!) habe man angeschrieben und habe eine Rückmeldung von deren Anwälten erhalten. Außerdem sei Anfang Oktober 2021 ein weiterer Akteneinsichtstermin geplant.

Akteneinsichtstermin wird zum Knackpunkt

Gegen diesen Termin wandte sich Boris d’Angelo: Er beantragte, den Termin nicht von 17:00-18:00 Uhr stattfinden zu lassen, sondern ihn so zu legen, dass auch berufstätige Gemeinderäte die Akten einsehen könnten.

„Es ist Ihnen zuzumuten …“

Neumann erwiderte: „Es ist Ihnen zuzumuten, dass Sie sich das bei so früher Bekanntgabe einrichten können.“ Im Übrigen sei die Terminierung eine Entscheidung der Verwaltung und der Gemeinderat habe hier kein Antragsrecht. Boris d’Angelo geht im Anschluss so weit, dass er unterstellt, dass gewisse Gemeinderäte bewußt von der Akteneinsicht ausgeschlossen werden sollen. In dieselbe Kerbe hieb Herbert Schneider und wurde ebenfalls recht deftig: „Wir kommen uns langsam verarscht vor. Ein reines Dahinschieben ist das. Wir wollen hier eine ordentliche Akteneinsicht. Wenn das nicht möglich ist, dann tuts mir leid.“ Und auch Sabine Janny bemängelt: „Ich als Selbständige muss mein Geschäft schließen. Ich verstehe nicht, warum man hier nicht entgegenkommen kann.“

Neumann reagiert ungewohnt ärgerlich

Nach dieser Wortmeldung schließt Bürgermeister Stefan Neumann den Tagesordnungspunkt, was Boris d’Angelo zu einem Antrag zur Geschäftsordnung veranlasst: „Es ist nicht rechtens, meinen Antrag gar nicht erst zuzulassen, das verstößt gegen die Gemeindeordnung. Ich beantrage daher Abstimmung. Sie können dann das Abstimmungsergebnis übergehen, wenn Sie einen Schaden für die Stadt sehen. Aber dann gibt es die Möglichkeit der rechtlichen Prüfung.“

Auch diesen Antrag weist Neumann in ungewohnt verärgertem Ton zurück.

Die Fronten sind verhärtet – diese Sitzung hat nicht dazu geführt, dass sich diese Situation entschärft hat.

Text: Matthias Lauterer




„Nicht irreversibel geschädigt“ bedeutet: Es gab beziehungsweise gibt Schäden

„Es hat zu keinem Zeitpunkt eine ernste Gefahr für die Bevölkerung bestanden.“ Mit diesem Satz, der regelmäßig nach Vorfällen mit chemischen Stoffen zu lesen ist, könnte man die Pressemeldung der Stadt Künzelsau über den kontaminierten Aushub auf dem PEKA-Areal zusammenfassen (wir berichteten).

Geschickte Wortwahl

Alles gut also? Nein, denn wenn man die Meldung genauer liest, tauchen wieder neue Fragen auf, die die Meldung sprachlich geschickt umschiffen will. Man könnte auch mit dem ehemaligen Innenminister Lothar de Maiziere formulieren: Ein Teil der Antworten könnte die Bevölkerung verunsichern.

PCB, PAK, Schwermetalle und Sulfate sind die Schadstoffe, die genannt werden. Das entspricht im  Wesentlichen den Recherchen von GSCHWÄTZ (wir berichteten). PVB und PAK sind, wenn auch in geringem Maßstab, wasserlöslich. Schwermetallsalze und Sulfate sind im Allgemeinen vergleichsweise gut wasserlöslich.

Dennoch Wasser geschädigt?

Der Grund und Boden sei „nicht irreversibel geschädigt“, so steht es in der Pressemitteilung der Stadtverwaltung zum PEKA-Skandal. „Durchgeführte Grundwasserproben bestätigen das“, heißt es. „Nicht irreversibel geschädigt“ bedeutet: Es gab Schäden.
Wenn das Grundwasser nach dem Aushub nicht mehr belastet ist, wäre natürlich interessant zu wissen, wie stark das Wasser in den oberflächennahen Schichten – denn in diesen lag das Material – geschädigt wurde und welche Schäden dieses belastete Wasser kocherabwärts während der 5-jährigen Lagerung angerichtet hat. Gerade PCB ist dafür bekannt, dass es die Fortpflanzungsfähigkeit von Fischen (und allem, was nach den Fischen in der Nahrungskette kommt, also bis hin zum Menschen) schädigt. Nicht zuletzt deshalb ist es verboten. Diesbezüglich steht in der Pressemeldung nichts.

Der „anstehende Boden“ wurde überhaupt nicht untersucht – „erfahrungsgemäß“ seien „keine Schadstoffbelastungen zu erwarten“, heißt es hierzu in der Pressemitteilung. Auf welche Erfahrungswerte sich hier bezogen wird, erfahren die Bürger:innen aus der Meldung nicht.

Frühe Information der Bevölkerung war möglich

Die nun genannten Informationen über die Schadstoffe hätte man der Bevölkerung durchaus früher zur Verfügung stellen können. Dass belastetes Material vorhanden war, ist laut Pressemitteilung seit „Ende 2020“ bekannt. Details waren spätestens „im Frühjahr 2021“ bekannt. Stattdessen wurde ein Geheimnis darum gemacht.

Vertrauen der Bevölkerung in die Politik ein weiteres Mal geschädigt

Heimlichtuerei um einen Umweltskandal anstatt proaktiver Information der Bevölkerung – das ist genau der richtige Weg, um das Vertrauen der Bevölkerung in „die Politik“ oder „die Verwaltung“ einmal mehr zu beschädigen.

Persönliche Interessen?

Der in der Pressemeldung genannte zeitliche Ablauf lässt allerdings auch die Vermutung zu, dass die Verheimlichung persönlichen Interessen gedient haben könnte: Wollte Bürgermeister Neumann den zu erwartenden Skandal etwa auf die Zeit nach der Wahl des Oberbürgermeisters von Backnang, die am 14. und 28. März stattfand, verschieben? Hat er befürchtet, dass ihm ein solcher Skandal im Wahlkampf schaden könnte?

Immer noch Unstimmigkeiten bei der Deponierung des Aushubs

Darüber hinaus gibt es immer noch Unstimmigkeiten bei der Deponierung des Aushubs. Die nun genannten 15.000 Kubikmeter Aushub passen gut zu den 20.000 Tonnen, die GSCHWÄTZ recherchiert hat. Aber die genannten Deponien passen nicht zu den weiteren Recherchen: Die im Raum stehenden Kosten passen sehr gut zu einer Entsorgung auf einer Deponie der Deponieklasse 3 – die genannten Deponien entsprechen dieser Deponieklasse jedoch nicht. In Baden-Württemberg gibt es nur eine solche Deponie – der Name dieser Deponie wird in der Pressemeldung aber nicht genannt.

In welche Deponieklassen wurde wieviel Material eingestuft? Und warum wird der Preis für die Deponieklasse 3 angesetzt? Sollte zwischenzeitlich klar sein, dass nicht das gesamte Material hochbelastet ist, warum geht man dann weiterhin von zwei Millionen (bisher standen übrigens „nur“ 1.8 Millionen Euro im Raum) aus?

Woher soll das Geld kommen?

Aufgrund der Haushaltssituation der Stadt fragt man sich, wo diese 2 Millionen herkommen sollen. Ungebundene Reserven in dieser Höhe sind im Haushalt nicht enthalten. Welche geplanten Ausgaben müssen aufgrund dieses Skandals verschoben werden? Hierüber hat der Gemeinderat noch nicht entschieden.
Es muss allerdings befürchtet werden, dass das Geld nur durch die Verschiebung eines in sich geschlossenen größeren Infrastrukturprojekts freigeschaufelt werden kann, etwa eine geplante innerörtliche Straßensanierung. Aus anderen Projekten läßt sich eine Summe von 2 Millionen Euro nämlich kaum „abzwacken“.

Wer ist verantwortlich?

Die Frage nach der Verantwortlichkeit bleibt weiter unbeantwortet. Im Moment scheint ein lokales Unternehmen, das 2015 die Bauleitung innegehabt haben soll, den Schwarzen Peter in der Hand zu haben. Das muss aber nichts heißen, denn bei diesem Kartenspiel wechselt der Schwarze Peter auch ganz schnell den Besitzer.

Und wenn einer nur geschickt schummelt, kann es am Ende sogar so aussehen, als ob gar kein Schwarzer Peter im Spiel war.
Also bleibt nur eines: Alle Karten müssen auf den Tisch.

Ein Kommentar von Matthias Lauterer




Gemeinderat Künzelsau nimmt Peka-Skandal von der Tagesordnung

Einmal mehr beginnt die Sondersitzung des Gemeinderats von Künzelsau vom 17. August 2021, mit einem Paukenschlag. Und einmal mehr ist es Herbert Schneider (FfK), der mit einem Antrag zur Geschäftsordnung für diesen Paukenschlag sorgt: Er beantragt, den Tagesordnungspunkt „Information und Aussprache zum aktuellen Stand Quartier an der Stadtmauer“ gar nicht erst zu behandeln.

Neumann betont Willen zu Transparenz und Offenheit

Zwar betont Bürgermeister Stefan Neumann, dass es ja nur darum ginge, von Seiten der Verwaltung zu informieren und  das Transparenzgebot gegenüber Öffentlichkeit und anwesender Presse zu erfüllen, er findet aber bei den Gemeinderäten wenig Gehör.

Termin zur Akteneinsicht sehr kurzfristig

Hintergrund ist ein recht kurzfristiger anberaumter Termin zur Akteneinsicht, der für den 17. August 2021, 16 Uhr, also unmittelbar vor der um 18 Uhr beginnenden Gemeinderatssitzung, mit Anwesenheit des Anwalts der Stadt, angesetzt war. Vor dem Hintergrund, dass Verena Löhlein-Ehrler bei der letzten Sitzung von „einem Dreiviertelmeter Ordner“ sprach, kann man durchaus verstehen, dass manch ein Ratsmitglied gerne längere und intensivere Akteneinsicht gehabt hätte.

CDU fühlt sich bestens informiert

Auch wenn Robert Volpp (CDU) sich „jetzt bestens informiert“ fühlte und für seine Fraktion eine Ablehnung des Antrags signalisierte, konnte die UBK ihm nicht folgen und machte klar, dass man Schneiders Antrag zustimmen werde.

Erhard Demuth (SPD/GRÜNE) war alles zu kurzfristig: „Ich als einer, der vom Fach ist, hätte gerne Akteneinsicht gehabt“, sagt er – ein beruflicher Termin verhinderte das. Er verweist auf eine diesbezügliche Mail an Stefan Neumann und ist „sehr verwundert, dass von Ihrer Seite keine Reaktion kam“.

Kopplung an den Sitzungstermin

Neumann erklärt, dass die Kurzfristigkeit durch die Kopplung an den Sitzungstermin zustandegekommen sei und begründet, man habe den Punkt „auf die Tagesordnung genommen, weil es die Öffentlichkeit interessiert und wir die Fragen von Herrn Schneider aus der letzten Sitzung beantworten wollen“.  Er betont nochmals: „Wir waren um Transparenz und Offenheit bemüht.“ Er erntet durchaus ungläubige Blicke.

Verzicht auf „Aussprache“ vorgeschlagen

Dr. Andrea Faust (Freie) schlägt vor, keine „Aussprache“ zu machen, sondern den Punkt auf „Information der Öffentlichkeit“ zu beschränken. Sie stellt aber keinen Antrag zur Geschäftsordnung, auch Bürgermeister Neumann gibt ihr keinen Hinweis auf diese Möglichkeit.

Antrag wird knapp angenommen

Die Abstimmung über den Antrag ergibt 9 Ja-Stimmen bei 8 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen – der Antrag, die „Information und Aussprache zum aktuellen Stand Quartier an der Stadtmauer“ nicht zu behandeln wurde damit angenommen. Das PEKA-Thema war damit zumindest für heute erstmal vom Tisch. Ein Mitglied des Gemeinderates erschien erst nach der Abstimmung.

Erklärung des Widerspruchs

Auf den ersten Blick hat sich der Gemeinderat widersprüchlich verhalten, war er doch bisher immer für Transparenz und Offenheit hinsichtlich dieses brandaktuellen Themas. Herbert Schneider erklärt diese Diskrepanz im Nachgespräch: Einerseits sei der Zeitraum für die Akteneinsicht zu kurz und zu kurzfristig bekanntgegeben worden, andererseits habe man juristische Konsequenzen gefürchtet: Mit einer „Aussprache“ wären dem Gemeinderat möglicherweise zukünftige Rechte genommen worden, befürchtet er.

Gesprächsangebot an Neumann steht

Es bleibt Bürgermeister Stefan Neumann natürlich unbenommen, das Gesprächsangebot von GSCHWÄTZ anzunehmen und auf diesem Weg Presse und Öffentlichkeit zu informieren. Er wies jedoch bereits in der Sitzung darauf hin, dass er ja seinen Urlaub bereits für diese Sondersitzung unterbrochen habe.

Die nächste reguläre Gemeinderatssitzung ist für den 14. September terminiert.

Text: Matthias Lauterer

 




Wer wird das Bauernopfer?

Der PEKA-Skandal um die Herkunft und den Verbleib kontaminierten Mülls, der auf dem PEKA-Areal gefunden wurde, bietet Stoff für einen abendfüllenden Wirtschaftskrimi.

Diverse geheimnisvoll im Dunkeln bleibende Hintermänner, von denen nur die Schatten zu sehen sind, reich an Geld und Einfluß. Ein Kleinstadtbürgermeister, der sich im Netz des vielen Geldes verfängt. Teure Juristen, die Müll und Schadstoffe zwischen Paragraphen und Akten verschwinden lassen. Und eine Bevölkerung, die gezielt im Unklaren darüber gelassen wird, welchen Gefahren sie möglicherweise ausgesetzt war. Da läßt sich was draus machen – am besten in Schwarz-Weiss, das ist dramatisch.

Wer wird das Bauernopfer?

In solchen Kriminalgeschichten kommen normalerweise die Dunkelmänner nahezu ungeschoren davon, denn sie werden ja für den Teil 2 noch benötigt. Irgendein Hauptdarsteller wird dafür am Ende zum Bauernopfer, das dann öffentlich zur Verantwortung gezogen wird.
Es könnte gut sein, dass letztendlich Bürgermeister Neumann diese Rolle übernehmen muss.

Ein Kommentar von Matthias Lauterer




Nur durch kriminelle Energie erklärbar

Auch einige Wochen nach dem ersten Aufkommen von Gerüchten und höchstens rudimentär zu nennenden Informationen über den kontaminierten Bauschutt auf dem PEKA-Areal, sind immernoch die allereinfachsten Fragen offen:

  • Welche Gefahrstoffe wurden eigentlich gefunden?
  • Welchen Gefahren für Mensch, Umwelt und Grundwasser war die Künzelsauer Bevölkerung durch dieses Material gute 5 Jahre lang ausgesetzt?
  • Wieviel kontaminiertes Material wurde gefunden?
  • Wo wurde das Material wirklich entsorgt?

Auf konkrete Nachfrage bei der Stadt Künzelsau erhielt GSCHWÄTZ eine Antwort, bei der man vermuten konnte, dass man uns versehentlich die Antwort auf eine ganz andere Anfrage geschickt hat. Konkrete Antworten auf unsere oben aufgelisteten Fragen fehlten gänzlich. Eine nochmalige Anfrage wurde gar nicht mehr beantwortet. Man muss also von einer Aussageverweigerung ausgehen, ebenso wie bei Bürgermeister Stefan Neumann, der eine Gesprächsanfrage zu diesem doch sehr wichtigen Thema von öffentlichem Interesse bislang nicht beantwortetet hat. „Dazu bin ich noch nicht gekommen“, teilte er gegenüber GSCHWÄTZ mündlich mit. Aber selbst diese Aussage ist schon mehr als 2 Wochen alt.

Eine Leserin kommentiert dieses Vorgehen der Verwaltung in einem Kommentar unter dem auf www.gschwaetz.de erschienen Artikel so:

„Wie kann GSCHWÄTZ auch so unfair sein und konkrete Fragen stellen, die doch keiner beantworten will? Das wird doch bereits in der grossen Politik so gemacht. Da hat sich das Rathaus Künzelsau nur perfekt angepasst.“

Bürgermeister und Stadt verweigern jegliche Information

Welchen Sinn eine derartige Aussageverweigerung haben mag, wo sich Neumann doch selber als Geschädigten sieht, ist fraglich. Er hat laut eigener Aussage von der ganzen Sache nichts gewußt:  „Wenn ich davon Kenntnis gehabt hätte, hätte ich nicht unterschrieben“, sagte er am 27. Juli 2021 im Gemeinderat auf direkte Nachfrage.

Nicht alle sind so schweigsam

Andere Stellen geben da schon mehr preis als die Stadtverwaltung und der Bürgermeister.

Der damalige Entsorger wundert sich gegenüber GSCHWÄTZ (wir berichteten) etwa darüber, dass aus den rund 3.500 Tonnen Schutt, die er im Auftrag der Stadtverwaltung versenkt hat, plötzlich – aktuelle Marktpreise für die Entsorgung auf einer Deponie der Deponieklasse 3 unterstellt – rund 20.000 Tonnen werden. Warum spricht der damalige Entsorger von rund 3.500 Tonnen, während die Stadtverwaltung nun rund 1,8 Million Entsorgungskosten in den Raum stellt? Rechnet man diesen Betrag auf die Tonnen um und nimmt aktuelle Marktpreise, dann kämen rund 17.000 Tonnen mehr Altlasten heraus. Gibt es wirklich auf einmal so viel mehr Entsorgungsmüll? Wenn ja, woher kommt dieser? Oder wurde hier nun ein überhöht anmutender Betrag in den Raum gestellt?

Die Rechnungsprüfer der Stadt werden diese Diskrepanz in den Entsorgungskosten zu erklären haben. Nicht umsonst wurde im Gemeinderat die Frage gestellt, ob die activ-group, die die Entsorgung organisiert hat, Alternativangebote eingeholt hat. Schließlich gibt es ja auch eine Schadensminderungspflicht bei Versicherungsfällen wie diesem. Die Rechnungsprüfer der Stadt werden erklären müssen, wie sie die Rechnungen – inzwischen hat der Gemeinderat bereits eine Million Euro hierfür freigeben müssen – geprüft haben. Haben die Rechnungsprüfer alternative Preise verglichen?

Ein „alter Hase“ im Bauwesen, den GSCHWÄTZ befragt hat, kann sich die im Raum stehende Summe fast nur durch kriminelle Energie erklären: „Wenn ich so einen Vertrag habe, dann schmeiß ich auf jeden LKW ein bißchen kontaminiertes Material“, sagt er. Und fügt hinzu, dass er so ein Vorgehen in seiner langen Zeit auf dem Bau durchaus schon erlebt habe.

Einzige Erklärung: Kriminelles Vorgehen

Von krimineller Energie darf man in der Tat ausgehen, denn die Staatsanwaltschaft hat nun die Ermittlungen aufgenommen: Irgendjemand müsse bereits 2015 kontaminiertes Material in die Baugrube eingebracht haben. Dass dies 2015 geschah, hat Bürgermeister Neumann im Gemeinderat bestätigt.

Es gibt dabei nicht viele Möglichkeiten: Entweder es stammt aus dem Abrissmaterial oder es stammt von woanders her. Wenn es aus dem Abrissmaterial stammt, muss es … nennen wir es: Unstimmigkeiten bei den Verprobungen gegeben haben. Dass das Material damals verprobt und für einbaufähig befunden wurde, hat der damalige Entsorger unlängst im Interview bestätigt. Auch wurde im Interview bestätigt, dass die damalige Bauleitung die korrekte Leistung der Entsorgungsfirma abgenommen hat. Ein anderer Fall, nicht minder kriminell, wäre es, wenn möglicherweise kontaminiertes Material zu dem Bauschautt in die PEKA-Grube gekippt wurde.

GSCHWÄTZ hat die damalige Bauleitung, ein lokales Unternehmen, vor wenigen Tagen um ein Gespräch gebeten – die Antwort steht noch aus.

Es sind also weitere Fragen offen:

  • Welchen Sinn hat es, 2015 Schadstoffe auf einem Gelände abzulagern, das kurz vor der Bebauung steht?
  • Wie kann es sein, dass die Ergebnisse der Verprobungen im Jahr 2015 ganz anders ausgefallen sind als die Verprobung des angeblich identischen Materials im Jahr 2021?
  • Wer hat die Verprobungen damals durchgeführt?
  • Wer hat auf wessen Veranlassung kontaminiertes Material verfüllt und wo kam dieses Material her?
  • Wer sind die Beteiligten „auch aus der Stadt Künzelsau“, die Bürgermeister Neumann offenbar kennt? Und: Warum gibt er die Namen nicht preis?
  • Wie ist die Gestaltung der Verträge, die der Stadt offenbar keinerlei Eingreifmöglichkeit lassen, zu erklären?

Warum nutzt Neumann nicht das Strafrecht?

Eine weitere Frage stellt sich unabhängig davon, was wann wie und auf wessen Veranlassung hin geschehen ist:

  • Warum habt Bürgermeister Stefan Neumann nicht umgehend Strafanzeige erstattet, als er von dem Skandal erfahren hat?

Auch wenn er beim Verkauf von dem kontaminierten Material nichts gewußt haben mag, teilte er im Gemeinderat vom 27. Juli 2021 doch auch mit, dass er inzwischen mehr weiß: „Manche Beteiligte, auch aus der Stadt Künzelsau, hatten die Information, dass belastetes Material vorliegt, seit 2015“, sagte er und wiederholte diese Aussage sogar nochmals.

Bis zur Aufnahme der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft war dort keine Strafanzeige der Stadt Künzelsau eingegangen.

Ein Bürgermeister, der Kenntnis von einer Straftat hat, die dem Wohl seiner Stadt in erheblicher Weise schadet und der sogar weiß, dass es Mitwisser dieser Straftat gibt, der sie offenbar sogar kennt, und der dennoch keine Strafanzeige stellt, macht sich möglicherweise selber eines Dienstvergehens oder sogar einer Straftat schuldig. Schon allein aus Selbstschutz hätte man annehmen können, dass er sich Unterstützung der Ermittlungsbehörden sucht.

Soll die Versicherung zahlen?

Die Aussagen im Gemeinderat vom 27. Juli 2021 lassen darauf schließen, dass man einen möglichst großen Anteil der Schadenssumme elegant durch Versicherer begleichen lassen möchte, ohne dass die wirklich Verantwortlichen ans Licht kommen oder gar zur Rechenschaft gezogen werden. Sollte das tatsächlich der Plan sein, gleicht dieser dem Tanz auf einer Rasierklinge, denn die Versicherungen prüfen Schadensfälle sehr intensiv.

Man kann die letzte Frage also auch anders formulieren:

  • Warum verweist Neumann auf Versicherer, statt die Verantwortlichen zu ermitteln und diese verantwortlich zu machen?

Eine Frage ist bereits beantwortet

Eine Frage ist allerdings beantwortet: Ja, die Bürger werden hier veräppelt. Aber selbst diese Antwort wirft mindestens eine neue Frage auf:

  • Von wievielen Seiten werden wir eigentlich veräppelt?

Bertolt-Brecht, der vor 75 Jahren starb, wußte bereits: „Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen – den Vorhang zu und alle Fragen offen.“
Es wäre zu wünschen, dass Bürgermeister und Verwaltung den Vorhang aufziehen, damit die Fragen endlich beantwortet werden können. Öffentlichkeit wäre in diesem Fall der beste Schutz vor weiterer Verschleierung – und Verstrickung.

Text: Matthias Lauterer

Alle GSCHWÄTZ-Beiträge zum Peka-Skandal: Hier klicken.

 

 




„Alles ein wenig verwunderlich“

Der Baufortschritt am PEKA-Gelände ist unübersehbar, die Bodenplatte des Parkhauses ist inzwischen eingebracht. Aber es kommen auch immer mehr Erkenntnisse über die Vorgänge, die zur Verfüllung von kontaminiertem Material geführt haben, ans Tageslicht. GSCHWÄTZ hat mit Michael G. (Name von der Redaktion geändert), dem Geschäftsführer des Unternehmens gesprochen, das 2015 die Abbrucharbeiten durchgeführt hat und auch Abbruchschutt auf dem Gelände eingebracht hat. Er hat für dieses Gespräch sogar seinen Urlaub unterbrochen.

Nach detailliertem Leistungsverzeichnis gearbeitet

Er betont, dass sein Unternehmen genau nach einem vorgegebenen Leistungsverzeichnis (LV)  gearbeitet habe. Das LV sei so detailliert gewesen, dass beispielsweise vorgegeben worden sei, einzelne Wände in einer bestimmten Art und Weise zu behandeln. Die ins Erdreich vor Ort verbrachten Materialien seien verprobt worden, die Bauleitung habe die ordnungsgemäße Lagerung auch bestätigt. Die Bauleitung hatte ein lokales Unternehmen inne, das auch heute noch existiert. Am Ende wurde die Leistung seines Unternehmens vom Auftraggeber abgenommen – insofern sieht er keinerlei Verantwortung seines Unternehmens.

Diskrepanzen zwischen Rechnungsbetrag und Tonnage

Verwundert zeigt er sich über den hohen Betrag von 1,8 Millionen Euro, der für die Entsorgung des Materials im Raum steht. Am Urlaubsort, also ohne Zugriff auf die genauen  Projektdaten, erinnert er sich an eine Zahl von rund 3.500 Tonnen Material, die eingebracht wurden. Er nennt einen Preis von rund 90 Euro/Tonne für die Entsorgung von „gefährlichem Material“ der Deponieklasse 3. Damit ergäbe sich, dass nicht 3.500 Tonnen, sondern mindestens  20.000 Tonnen, also gut das 6-fache, ausgehoben und deponiert worden wären.

„Alles ein wenig verwunderlich“

Das sei ihm „alles ein wenig verwunderlich“ – möglicherweise sei tiefer gegraben und eine größere Fläche ausgehoben worden? Das ist plausibel, denn die Tiefgarage geht tiefer in den Untergrund als der vorherige eingeschossige Keller. Trotzdem ergibt sich eine Diskrepanz wischen den Aussagen G’s und der genannten Summe. Denn nach Aussage von Michael G. wurde kein Material der Deponieklassen 1 oder 3 ins Erdreich verbracht, sondern ausschließlich Materialien der „Einbauklassen 1.1. und 1.2“. Das ist Bauschutt, der – grob gesprochen –  nicht grundwasserschädlich ist und der daher ohne größere Abdichtungsmaßnahmen zur Aufschüttung verwendet werden kann. Materialien, die mit chlorierten Kohlenwasserstoffen oder PCB belastet sind, fallen beispielsweise nicht in diese Gruppen.

Noch ältere Altlast? Eher unwahrscheinlich

Wenn G. nur 3.500 Tonnen eingebracht hat, wieso steht dann die Summer für eine viel höhere Entsorgungstonnage im Raum? Das weiß G. nicht – er kann sich aber vorstellen, dass vor dem PEKA-Kaufhaus möglicherweise eine Reinigung auf dem Gelände gewesen sein könnte. Alteingesessene Künzelsauer können sich allerdings nicht an eine große Reinigung oder einen Industriebetrieb an dieser Stelle erinnern.  Alte Postkarten und Luftbilder zeigen Bebauung mit kleinen Häusern. Auch ein Lebensmittelvertrieb war auf der Fläche angesiedelt.

„Wir hätten uns gefreut, wenns belastet gewesen wäre.“

Zum Abschluss des Gesprächs weist G. noch darauf hin, dass er gar kein Interesse an der unsachgemäßen Lagerung kontaminierter Abfälle habe: Sein Unternehmen sei schließlich auch ein Entsorgungsunternehmen – und er hätte mit der Entsorgung kontaminierten Materials Geld verdienen können – sicherlich mehr Geld als mit der Ablagerung. Fast hört man ihn schmunzeln, wenn er im Dialekt sagt: „Wir hätten uns gefreut, wenns belastet gewesen wäre. Wir hätten das alles separat bezahlt bekommen“.  Eine Sauerei einbauen, so drückt er es aus, läge nahe, wenn ein Pauschalpreis vereinbart gewesen wäre, aber „das macht keinen Sinn, wir hätten das alles separat bezahlt bekommen“.

Text: Matthias Lauterer
Der Name des Unternehmens, des Geschäftsführers sowie der lokalen Bauleitung sind der Redaktion bekannt.

 

PEKA-Gelände: Einbringung der Bodenplatte – 02.08.2021 Foto: GSCHWÄTZ

PEKA-Gelände: Einbringung der Bodenplatte – 02.08.2021 Foto: GSCHWÄTZ

PEKA-Gelände: Einbringung der Bodenplatte – 02.08.2021 Foto: GSCHWÄTZ

PEKA-Gelände: Einbringung der Bodenplatte – 02.08.2021 Foto: GSCHWÄTZ

PEKA-Gelände: Einbringung der Bodenplatte – 02.08.2021 Foto: GSCHWÄTZ

PEKA-Gelände: Einbringung der Bodenplatte – 02.08.2021 Foto: GSCHWÄTZ

PEKA-Gelände: Einbringung der Bodenplatte – 02.08.2021 Foto: GSCHWÄTZ

 




Künzelsau: Sondersitzung des Gemeinderats am Dienstag, 17. August 2021

Am Dienstag, 17. August 2021 tritt der Künzelsauer Gemeinderat ab 18:00 Uhr zu einer Sondersitzung zusammen.

Anschaffung von Luftreiniger für die Schulen

Grund dafür ist der Antrag der „Freien“ auf Anschaffung von 138 Luftreinigungsgeräten für die Schulen in Trägerschaft der Stadt Künzelsau. Dieser Antrag macht eine Sondersitzung notwendig. Eine Abstimmung war in der letzten Gemeinderatssitzung nicht möglich, da der Antrag erst während der Sitzung gestellt wurde.
Da kürzlich ein Landesprogramm für die Beschaffung solcher Geräte verabschiedet wurde, soll für 98 förderfähige Geräte eine Landesförderung in Höhe von 50 Prozent der Anschaffungskosten beantragt werden.

Aussprache über PEKA-Areal

Weiteres Thema wird das PEKA-Areal sein: „Information und Aussprache zum aktuellen Stand Quartier an der Stadtmauer“ steht auf der Tagesordnung.

 

 




„Wir haben keinen Dreck am Stecken“

Dieses  Bild nutzt Christian Neudeck, Projektentwickler bei der activ-group aus Schemmerhofen und dort verantwortlich für das Projekt „An der Stadtmauer“ in Künzelsau, in einem GSCHWÄTZ-Telefoninterview, wenn er die Rolle seines Unternehmens beim Skandal um den belasteten Aushub auf dem PEKA-Gelände beschreibt.

Altlastenfrei erworben

„Wir kaufen immer altlastenfrei“, bestätigt er die Vertragsinhalte, die auch Bürgermeister Neumann im Gemeinderat beschrieben hat: Für eventuell doch vorhandene Altlasten sei bei seinen Projekten stets der Verkäufer verantwortlich, sagt Neudeck und ergänzt, „die activ-group ist außen vor“.  Über die Hintergründe der Lagerung der Altlasten weiß er nichts – sein Unternehmen sei im fraglichen Zeitraum an den Planungen und Arbeiten für das PEKA-Areal nicht beteiligt gewesen. Er berichtet, dass die activ-group zwar ursprünglich mit der Entwicklungsarbeit begonnen hatte, aber mit dem plötzlichen Auftauchen eines anderen Investors, der dann auch den Zuschlag bekommen hat, habe man das Projekt erstmal nicht weiterverfolgt.

Zeitplan kann voraussichtlich eingehalten werden

Für Neudeck ist wichtig, dass die Zeitplanung des Projekts nicht gefährdet ist: Das Entsorgungskonzept sei der Stadt vor Ostern übergeben worden und die Stadt habe sehr schnell reagiert. Daher rechnet er nicht mit weiteren Verzögerungen. Erste Verzögerungen gab es durch Leitungen, die nicht da lagen, wo sie hätten liegen sollen – dazu sagt Neudeck: „Ich bin immer froh, wenn der Boden drin ist und das Projekt nach oben wächst“, denn dann seien keine Überraschungen mehr zu erwarten.

Keine Belastung für die zu errichtenden Gebäude

Genauso wichtig ist ihm die Bestätigung, dass das kontaminierte Erdreich vollständig entfernt ist und das Gebäude daher auch nicht belastet sein wird – eine deutliche Aussage gegenüber den potenziellen Mietern oder Wohnungskäufern.
Auf welchen Deponien das Material jetzt liegt und wie viel und welche Schadstoffe abtransportiert wurden, dazu kann oder will er allerdings auch keine detaillierten Angaben machen.

Doch nicht so gefährlich wie ursprünglich angenommen?

Immerhin scheint zumindest ein Teil des Aushubmaterials nicht so gefährlich zu sein, wie ursprünglich befürchtet: Laut Neudeck wurde die Anforderung für diesen Teil des Materials inzwischen von Deponieklasse (DK) III auf Deponieklasse I herabgestuft: DK I bedeutet „Deponie für mäßig belastete (nicht gefährliche) Abfälle“, wogegen DK III „Deponie für gefährliche Abfälle“ bedeutet. Deponien der DK III  benötigen erhebliche Sicherheitsmaßnahmen, damit keine Schadstoffe ins Erdreich, das Grundwasser oder in die Luft gelangen können. Das hessische Umweltministerium beschreibt die Anforderungen für die DK III:

Standorte Deponien in BW, Stand 2016 (Umweltdaten 2018)

Eine definierte geologische Barriere, gegebenenfalls durch technische Maßnahmen geschaffen, vervollständigt oder verbessert, ein Basis- und Oberflächenabdichtungssystem, ein Dichtungskontrollsystem für die Deponieoberfläche sowie eine geregelte Entwässerung (Sickerwasser- und Oberflächenwasserfassung und -ableitung) sind erforderlich. Die Abdichtungen an der Basis und der Oberfläche der Deponie müssen aus 2 Abdichtungskomponenten bestehen. An der Deponiebasis muss die zweite Abdichtungskomponente eine Konvektionssperre (Kunststoffdichtungsbahn oder Asphaltdichtung) sein. Je nach Zusammensetzung und chemisch-biologischer Aktivität der abgelagerten Abfälle ist eine Fassung der Deponiegase erforderlich.

In ganz Baden-Württemberg gibt es nur eine einzige Deponie der Klasse DK III, in Billigheim im Neckar-Odenwald-Kreis. Die Entsorgungskosten auf einer solchen Deponie der DK III sind naturgemäß deutlich höher als für die DK I – das ist vielleicht ein kleiner Lichtblick für die Künzelsauer Gemeinderäte, dass die Kosten doch weniger als die bisher  angesetzten 1,8 Millionen Euro betragen könnten.

Schadensminderungspflicht

Das gesamte Entsorgungskonzept hat der Generalunternehmer erstellt. Ob dieser mehrere Angebote eingeholt hat, kann Neudeck nicht sagen. Allerdings habe die activ-group auch ihrerseits die Kosten geprüft und man sei aufgrund eigener Erfahrungen zu dem Schluss gekommen: „Wir können das nicht billiger machen“.

Text: Matthias Lauterer

 




„Haben Sie Ihr Haus im Griff, wenn Sie das nicht wußten?“ 

„Positiv ist, dass heute öffentlich diskutiert wird, aber das ist auch das einzige, was positiv ist.“ So begann Herbert Schneider die Diskussion zum Tagesordnungspunkt „Quartier an der Stadtmauer Beschluss über überplanmäßige Ausgaben“ der Sitzung des Künzelsauer Gemeinderats vom 27. Juli 2021. Er kritisierte, dass der Rat über eine hohe Summe abstimmen sollte, ohne eine vollständige Akteneinsicht erhalten zu haben: „Die Akten, die wir sehen wollten, waren nicht da.“ 

Es geht um insgesamt geschätzte 1.8 Millionen Euro, die die Stadt an die activ-group, den Bauherren auf dem PEKA-Gelände, für außerplanmäßig angefallene Entsorgungskosten zahlen soll (GSCHWÄTZ berichtete). Nichtöffentlich wurden bereits 300.000 Euro bewilligt, jetzt standen weitere 700.000 Euro zur Bewilligung an. 

Schneider bemängelte, dass es keine Information darüber gibt, wo das kontaminierte Material jetzt lagert, welche Kosten pro Tonne aufgerufen werden und ob die activ-group mehrere alternative Angebote eingeholt hat. Eine Kostenkontrolle sei so nicht möglich. „Vertrauen sieht für mich anders aus“, war sein Schlußsatz.

Information über belastetes Material seit 2015 einigen Beteiligten bekannt

Bürgermeister Stefan Neumann gesteht zu, dass Akten nicht vorhanden waren – diese seien beim Anwalt gewesen. Die Zahlungsverpflichtung bestehe, das sei im Kaufvertrag so festgelgt und die Kostenrechnungen der activ-group seien belastbar. „Manche Beteiligte, auch aus der Stadt Künzelsau, hatten die Information, dass belastetes Material vorliegt, seit 2015“, schloß er an. Gerade im Hinblick darauf, dass es strafrechtliche Ermittlungen gibt, ist dieser Satz bemerkenswert. Nur: Namen wurden nicht genannt. Im Moment sei man in Verhandlungen mit der Versicherung: „Wo hat man die Möglichkeit, auf Verantwortliche durchzugreifen und was zahlt die Eigenschadensversicherung?“, stellt er in den Raum.

Keine Information über Art und Menge der Schadstoffe seitens der Verwaltung

Wolfgang Schmelzle schlägt in dieselbe Kerbe wie Schneider: „Transparenz sieht anders aus“. Bei dieser Summe würde er „voll in die Öffentlichkeit gehen“, auch ihn (GSCHWÄTZ berichtete) interessiert, was und wieviel eigentlich der fachgerechten Entsorgung zugeführt wurde. Das Ansinnen, in die Öffentlichkeit zu gehen, weist Stefan Neumann zurück. Dass die Bevölkerung ein Recht auf Information darüber hat, was sich jahrelang in ihrem Boden, in ihrem Wasser und in ihrer Luft befunden haben mag, scheint nicht von Interesse zu sein.

„Wir haben einen Umweltskandal allererster Güte mitten in der Stadt“

Noch härtere Worte findet Boris d’Angelo: Bezüglich der Transparenz pflichtet er Schneider und Schmelzle bei, auch ihm fehlt die angemahnte Kontrolle: „Das haben Sie alles in den Wind geschlagen“, wirft er Neumann vor. „Wir haben einen Umweltskandal allererster Güte mitten in der Stadt“, sagt d’Angelo und fragt sich, ob dieser Skandal fahrlässig oder wissentlich herbeigeführt wurde. Fahrlässig wäre es, so sein Resümee, wenn der Gemeinderat ohne Unterlagen über 700.000 Euro beschließen würde, und beruft sich dabei auf seinen Amtseid, nach dem er „zum Wohl der Stadt“ zu handeln habe. Er will erst Einsicht in die Unterlagen, ansonsten sehe er sich außerstande, zuzustimmen.

„Ein Vorfall, wie er permanent stattfindet“

Auf die Seite des Bürgermeisters schlägt sich Verena Löhlein-Ehrler: Als Juristin ist sie der Meinung, dass man „bei einer derartigen Gemengelage alle juristischen Beziehungen aufdröseln“ müsse. Als erstes Ergebnis des Aufdröselns sieht sie die Stadt ebenfalls in der Zahlungspflicht – und da im Vertrag keine Fristen stünden, bedeute das, dass das Zahlungsziel nur „sofort“ heißen könne. Allerdings ist auch sie der Meinung, dass weitere Verbindungen unbedingt aufgeklärt werden müssen. Ihren Vorrednern wirft sie vor, dass sie die bereitgestellten Akten, sie spricht von „einem dreiviertel Meter“, gar nicht angesehen hätten. „Man hätte die Akten kopieren können“, bevor man die Originale dem Anwalt übergeben hat, weiß sie. Sie spricht aus der juristischen Praxis, wenn sie meint, dass man im Nachgang die Verantwortlichen suchen müsse, ist aber pessimistisch: Wahrscheinlich bekäme man kein eindeutiges Ergebnis. Als sie sagt, das sei „ein Vorfall, wie er permanent stattfindet“ und man den Ball flachhalten, solle, geht mehr als nur ein Raunen durch den Saal – man weiß nicht, ob Sie die Verklappung des Abfalls oder die juristische Aufarbeitung des Falls meint.

„… in der Hoffnung, dass sauberes Material …“

Auch Robert Volpp will für die Freigabe der 700.000 Euro stimmen. Er befürchtet, dass ansonsten weitere Regressforderungen auf die Stadt zukommen könnten, „wenn wir das jetzt hinausziehen. Wir sind in der Pflicht“.  Er spricht auch davon, dass er immer „in der Hoffnung, dass sauberes Material“ verbracht wurde, war.

Neumann bleibt äußerlich unbewegt

Bürgermeister Neumann sitzt während der Wortbeiträge mit unbewegter Miene da, die Ellbogen auf dem Tisch abgestützt und dreht seinen Kugelschreiber in beiden Händen. Er ist offensichtlich angespannt.

Herbert Schneider betont, dass aus einem Schreiben von Dr. Hoffmann, dem Anwalt der Stadt Künzelsau, hervorgehe, dass man bei Unterzeichnung des Kaufvertrags vom belasteten Material gewußt habe – Neumann unterbricht: „Teilen der Beteiligten wars bekannt“ und bestätigt damit nochmals, dass die Kontamination lange bekannt war. Schneider fragt nochmals, wo das Material nun liegt, das müsse ja aus den vorliegenden Rechnungen hervorgehen und ob die activ-group unter mehreren Entsorgungsangeboten ausgewählt habe. Eine Antwort erhält er wieder nicht.

Wenn es bekannt war – dann müssen Verprobungen stattgefunden haben!

GSCHWÄTZ hatte die Frage aufgeworfen, warum 2015 keine Verprobungen gemacht worden seien und ob das nicht bereits eine Fahrlässigkeit der Verwaltung gewesen sei. Diese Frage scheint jetzt geklärt: Offenbar haben Verprobungen stattgefunden und manche damals Beteiligten kannten das Ergebnis dieser Verprobungen. Das führt natürlich zu weiteren Fragen, die sicherlich juristisch relevant sein werden.

„Haben Sie Ihr Haus im Griff, wenn Sie das nicht wußten?“

Boris d’Angelo erntet ein lautes Auflachen von Verena Löhlein-Ehrler, als er ihr Verbreitung von juristischem Halbwissen vorwirft, der Rest des Gemeinderates äußert sich dazu nicht. d’Angelo fragt daraufhin den Bürgermeister direkt nach seinem Wissensstand zum Kaufzeitpunkt 2018:
„Haben Sie, Herr Neumann, davon Kenntnis gehabt?“
„Wenn ich davon Kenntnis gehabt hätte, hätte ich nicht unterschrieben“, antwortet Neumann mit kräftiger Stimme.
„Haben Sie Ihr Haus im Griff, wenn Sie das nicht wußten?“
Fast flüsternd antwortet Neumann: „Lassen wir das, Herr d’Angelo …“.

Keine pauschale Zahlungsermächtigung ohne den Gemeinderat

Als letzter Redner der Rednerliste spricht Hans-Jürgen Saknus: Er will dem Punkt 1, der Freigabe der 700.000 Euro notgedrungen zustimmen, da seine Fraktion hier auch eine Pflicht der Stadt erkennt. Den beiden anderen Punkten der Beschlußvorlage will er aber nicht zustimmen: Er will weder dem Antrag, das Geld aus den Töpfen „Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung“ und „Gestaltung Platz Bergstation Taläcker“ zu entnehmen, zustimmen noch der Ermächtigung, dass weitere Zahlungen ohne Zustimmung des Gemeinderats nur nach Prüfung durch das Bauamt geleistet werden können.

Um eine weitere Diskussion nicht aufkommen zu lassen, werden diese beiden Punkte gar nicht zur Abstimmung gestellt. Neumann gerät dabei ein wenig ins Schwimmen, zuletzt springt ihm Christian von Stetten außerhalb der Rednerliste zur Seite, indem er mehr feststellt, als fragt: „Wir stimmen jetzt darüber ab, ob wir vertragstreu sind?“.

Nach dieser Frage stimmte der Gemeinderat mit 6 Gegenstimmen der sofortigen Freigabe der im Raum stehenden 700.000 Euro zu. Die haushaltsrechtliche Klärung und das weitere Vorgehen bei weiteren Rechnungen bleiben vorläufig offen.

Text: Matthias Lauterer