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Ohne Gerichtsverfahren direkt in den Knast – Der unglaubliche Fall der Anette W.

Gnadengesuch vor Weihnachten – Mutter sitzt im Gefängnis ohne Prozess

Eine Mutter sitzt in Niedersachsen wegen eines Sorgerechtsstreits für 150 Tage in Haft. Sie hatte kein Gerichtsverfahren. Wie kann das sein?

In diesem Jahr lässt Niedersachsens Justiz 56 Menschen im Rahmen der „Weihnachtsgnade“ aus der Haft. Bisher nicht dabei ist die Mutter Anette W., die seit November im Frauengefängnis Hildesheim sitzt, weil das Amtsgericht Hannover für sie 150 Tage Ordnungshaft verhängte. Der Beschluss war ungewöhnlich, weil er nach Familienrecht erging und es kein Gerichtsverfahren gab, das sonst bei einer langen Freiheitsstrafe üblich ist.

Der Heidelberger Professor für Strafrecht Christian Laue vertritt Anette W. und reichte für sie am Donnerstag ein „Gnadengesuch“ beim Niedersächsischen Justizministerium ein. Gleichzeitig beantragte er beim Amtsgericht Hannover, die Ordnungshaft aufzuheben. Der Fall ist mittlerweile auch ein Politikum und steht dafür, wie die Justiz mit Müttern und Kindern umgeht.

Frau W. hat zwei Töchter. Dem Vater war vor fünf Jahren das Sorgerecht übertragen worden, nachdem eine Betreuung im Wechselmodell nicht funktioniert hatte. Im Sommer 2021 fuhr die ältere Tochter mit der Straßenbahn zu ihrer Mutter und weigerte sich, zum Vater zurückzukehren. Dann tauchten Mutter und Tochter gemeinsam unter und zogen nach Frankfurt. Da wurde Anette W. am 6. November verhaftet. Ihre Tochter wurde vom Jugendamt anonym in einer Einrichtung untergebracht. Eine Bekannte, die mit der heute 13-Jährigen zuletzt noch Kontakt hatte, sagt, das Jugendamt hätte ihr eigentlich zugesichert, dass genau das nicht passiert. „Sie hatte große Angst, dass sie weggebracht und isoliert wird, ohne Kontakt zu ihren liebsten Menschen.“

Infolge der Haft schon die Wohnung verloren

Doch auch für die Mutter ist die nun schon sieben Wochen dauernde Haft hart – und sie hat Folgen. Sie musste bereits ihre Wohnung kündigen und bangt um ihren Job. „Meiner Mandantin droht der Verlust ihrer bürgerlichen Existenz, im schlimmsten Fall Obdachlosigkeit“, sagt Anwalt Laue.

Seine Anträge hat er ausführlich begründet. Ein wichtiger Punkt: Anette W. hatte kein Gerichtsverfahren. Sie wurde nicht nach Strafrecht verurteilt. In dem Fall, schreibt der Anwalt, hätte sie ein faires Verfahren gehabt, in dem das Gericht ihre Schuld hätte beweisen müssen. Auch müsse die Justiz beim Strafrecht berücksichtigen, welche schädlichen Folgen ein Freiheitsentzug hat und dem entgegenwirken.

Stattdessen wurde ihre Haft aber als „Ordnungsmittel“ nach Familienrecht verhängt, konkret nach dem schon bei der Einführung 2009 arg umstrittenen Paragraf 89 des Gesetzes über Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Haft soll zum einen „Erzwingungsfunktion“ zur Herausgabe des Kindes haben, zum anderen auch „Sanktionscharakter“.

Erzwingen müsse das Gericht mit der Haft nichts mehr, da das Kind nicht mehr bei der Mutter ist, argumentiert Laue. Aber auch eine Ordnungshaft zur Sanktionierung eines Menschen müsse verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen, die der Jurist hier nicht erfüllt sieht.

Anette W. hatte kein Gerichtsverfahren. Sie wurde nicht nach Strafrecht verurteilt. In dem Fall, schreibt der Anwalt, hätte sie ein faires Verfahren gehabt, in dem das Gericht ihre Schuld hätte beweisen müssen.

Vor allem sei die Schuld nicht bewiesen. Das Gericht fällte den Beschluss im Januar 2025 in Abwesenheit der Mutter und schrieb, sie verantworte „massive Schäden“ für ihr Kind, da es nicht zur Schule gehe. Dem widerspricht ihr Anwalt. „Tatsächlich hat meine Mandantin aber für eine Beschulung ihrer Tochter gesorgt“, sagt Laue. „Sie hatte einen Freundeskreis und war gut in einen Sportverein integriert.“

In England hilft der Staat Müttern aus der Illegalität

Ungewöhnlich findet den Fall auch der Rechtswissenschaftler Ludwig Salgo. „Eine Ordnungshaft von 150 Tagen in dieser Größenordnung ist äußerst selten“, sagt er. Die Maßnahme sei in ihrer Wirkung enorm und ihre Aufrechterhaltung unverhältnismäßig. „Es zielt auf die Mutter, trifft aber das Kind im erschütternden Ausmaß“, so der Wissenschaftler. Natürlich dürfe es keine Selbstjustiz geben. „Aber es gilt stets, die für das Kind am wenigsten schädliche Alternative zu finden. Und da das Kind nicht zum Vater möchte, wäre ein Leben bei der Mutter eine solche“. Der Staat müsse mit seiner Macht umsichtig umgehen, sagt Salgo. „Man muss sich fragen, was treibt Mütter in die Illegalität? Dem ging meist eine höchst problematische Gerichtsentscheidung voraus“.

Salgo zieht den Vergleich mit Großbritannien. Da bietet man Müttern in solchen Fällen „Undertakings“ an, also rechtliche Zusagen, um sie aus der Illegalität zu holen. Dabei wird dem mit Kind untergetauchten Elternteil zugesagt, dass das Kind nicht von ihm getrennt wird, wenn sie aus der Illegalität auftauchen und dies dem Wohl des Kindes entspricht. „Soweit ich es in diesem Fall gehört habe, hat das Kind diese Zeit gut überstanden, wurde beschult und war im Sportverein aktiv.“

Auch Miriam Hoheisel vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) übt Kritik: „Der Fall Frau W. zeigt eindrücklich, dass das Zwangsmittel Ordnungshaft keinen Platz bei der Durchsetzung von familiengerichtlichen Entscheidungen haben darf.“ So eine Haft greife tief und „weiter eskalierend“ in Familiendynamiken ein und führe dazu, dass der Kindeswille missachtet wird. Der VAMV fordert, die Ordnungshaft aus dem Gesetz zu streichen.

Stand Freitagmittag erklärt der Sprecher des Justizministeriums, das Gnadengesuch sei noch nicht eingegangen. Er werde aber am Montag noch einmal nachfragen. Das Amtsgericht Hannover bestätigt der taz immerhin, dass Laues Antrag zur Freilassung seiner Mandantin dort einging. Man werde, so ein Sprecher, „zeitnah“ entscheiden.

Gnadengesuche eingegangen

Am Montagmittag teilte Niedersachsens Justizministerium der taz dann mit, dass dort sogar zwei Gnadengesuche eingingen. Ein handschriftliches von Anette W. selber und jenes von Rechtsanwalt Christian Laue. „Beide werden unter Beachtung der Gnadenordnung bearbeitet“, sagt der Sprecher. Es solle natürlich „so schnell wie möglich entschieden“ werden.

Die Gnadenordnung sehe vor, dass von den beteiligten Gerichten, hier konkret vom Amtsgericht Hannover und vom Oberlandesgericht Celle, Stellungnahmen eingeholt werden. „Das geschieht jetzt“, sagt der Ministeriumssprecher. Sollte die Entscheidung noch vor Weihnachten fallen, werde man dies mitteilen. Und das Amtsgericht Hannover stellte Montagnachmittag in Aussicht, dass ein Beschluss noch an diesem Tag ergeht.

Spendenkampagne für Mutter und Tochter

Unter anderem Christina Mundlos, Sonja Howard und Elke Friedrich riefen bereits zu Spendenkampagnen auf. Wer ebenfalls Anette W. und ihre Tochter unterstützen möchte, kann dies über folgenden Link tun:

Spendenaktion von Sonja Howard: Aus Liebe zu ihrem Kind im Gefängnis, Hilfe für Anette&Julia

Den Spendentext hierzu mit Hintergrundinformationen möchten wir Euch ebenfalls nicht vorenthalten:
150 Tage Ordnungshaft für eine Mutter.
Ein fast 14-jähriges Mädchen in Isolation.
Ist das Kinderschutz?
Anette W. sitzt seit Anfang November in Haft.
Ihr „Vergehen“: Sie hat es nicht geschafft, ihre Tochter Julia (Name geändert) dazu zu bewegen, gegen Julias Willen zu ihrem Vater zurückzukehren.
Julia lebt nun in einem Kinderheim – anonym, isoliert, ohne Kontakt zu ihren Freunden, ohne ihren Sport, ohne Handy. Vor allem: ohne ihre Mutter.
Dabei wollte Julia seit Jahren immer nur eines: bei ihrer Mama bleiben.
Eine Geschichte wiederholter Traumatisierung
Seit 2018 wurden Anettes Töchter mehrfach gewaltsam, unter Polizeieinsatz, gegen ihren Willen von ihrer Mutter getrennt. Die Kinder wurden durch diese Maßnahmen nachweislich traumatisiert.
In einer Gerichtsverhandlung 2020 stellte das Amtsgericht Hannover fest, dass beide Mädchen in Obhut des Vaters „verwahrlost, ungepflegt und massiv gestresst waren“ Zudem hatten beide Mädchen bei der Verhandlung Knochenbrüche. Dennoch wurde Ende 2020 das alleinige Sorgerecht dem Vater übertragen und die Kinder blieben in seiner Obhut.
Im Frühjahr 2021 liefen beide Mädchen eigenmächtig von ihrem Vater weg und suchte Schutz bei ihrer Mutter.
Auch jetzt wurde ihr Wille missachtet und sie wurden erneut unter Polizeigewalt zurück zum Vater gebracht.
Die damals sechs Jährige jüngere Tochter verblieb nach dieser gewaltsamen Rückführung bei ihm und darf seither keinen Kontakt zu ihrer Mutter und weiteren Bezugspersonen haben. Dieses Schicksal drohte auch Julia.
Julia lief in der Folge noch zwei weitere male weg. Der letzte Herausgabeversuch im Juli 2021 wurde durch die Polizei abgebrochen. Seitdem blieb Julia bei ihrer Mutter.
Sowohl das Jugendamt als auch die vom Gericht bestellte Kinderanwältin stellten Julias eindeutigen Willen fest, bei ihrer Mutter bleiben zu wollen. Dennoch blieb das Sorgerecht beim Vater. Anfang 2023 folgte schließlich der schockierende Beschluss: Ordnungshaft für die Mutter.
Ein Stück Normalität
Aus Sorge vor einer weiteren Traumatisierung ihrer Tochter traf Anette W. die schwere Entscheidung, Julia zunächst selbst zu schützen und ihr Stabilität zu geben, während sie weiterhin eine rechtliche Klärung anstrebte.
In Frankfurt baute sie mit Julia ein neues, geschütztes Leben auf. Julia fand Freunde, Halt und Perspektive – insbesondere im Sport. Sie integrierte sich erfolgreich in einen Verein, trainierte später für den Landeskader und vertrat Hessen bei Wettkämpfen.
2 ½ Jaher später am 06.11.2025 wurde Anette W. völlig unerwartet nach der Arbeit auf offener Straße verhaftet.
Isolation statt Schutz für Julia
Die Behörden verhaftet die Mutter ohne die Sicherheit und Versorgung Julias zu gewährleisten. Sie blieb also zunächst allein zurück. Am folgenden Tag fand sie Schutz bei einer befreundeten Familie, die bereit war, sie längerfristig aufzunehmen.
Sechs Tage später wurde Julia jedoch unvorbereitet, gegen ihren Willen, weinend aus diesem Umfeld herausgerissen. Sie konnte sich weder von der Familie, noch ihren Freuden oder gar ihrer Katze verabschieden. Nicht einmal persönliche Dinge oder einen Rucksack mit ihrer Kleidung, Haarbürste etc. durfte sie mitnehmen. In der Nacht wurde sie von einem ihr unbekannten Mann über mehrere Stunden nach Niedersachsen gefahren. Die Fahrt ins Ungewisse verlief schweigend; kein Wort des Trostes, keine Erklärung, keine Beruhigung.
Seitdem lebt Julia, auf Wunsch des Vaters, anonym in einem Kinderheim – vollständig isoliert von ihrem bisherigen Umfeld. Ihr Handy wurde ihr abgenommen.
Wer Anette W. wirklich ist
Anette W. ist keine Kriminelle.
Sie ist eine gebildete, berufstätige und sozial integrierte, sanfte Frau. Sie trinkt keinen Alkohol, nimmt keine Drogen, ist tierlieb und in ihrem Umfeld sehr geschätzt.
Zu keinem Zeitpunkt gab es Anzeichen dafür, dass ihre liebevolle Fürsorge für ihre Kinder infrage stand.
Der einzige Vorwurf: dass sie ihre Kinder nicht dazu bringen konnte, gegen ihren Willen zu ihrem Vater zurückzugehen.
Warum wir eure Hilfe brauchen
Anette W. gehört nicht ins Gefängnis.
Und Julia gehört nicht in ein Heim.
Julia gehört in ein liebevolles Umfeld – zu Menschen, die sie kennt und denen sie vertraut.
Zu ihrer Mutter, ihren Freunden, ihrem Sport.
Zu einem ganz normalen Teenagerleben.
Und selbst für den Fall, dass Julia vorübergehend nicht bei ihrer Mutter sein kann, gäbe es in ihrem vertrauten sozialen Umfeld genügend Menschen und Familien, die bereit wären, sie aufzunehmen – ihr Sicherheit, Geborgenheit und Kontinuität zu geben. Stattdessen wurde sie aus genau diesem Umfeld herausgerissen und isoliert untergebracht.
Niemand sollte in einem Land leben, in dem der Wille eines Kindes nichts zählt und eine Mutter, die diesen Willen respektiert, im Gefängnis landet.
Es ist naheliegend, selbstverständlich und zutiefst menschlich, dass ein Kind bei seiner Mutter sein möchte. Und doch wird genau das hier verwehrt.
Es geht uns alle an. Es geht um soziale Gerechtigkeit – um das Recht eines Kindes auf Liebe, Schutz und Stabilität und um das Recht aber vor allem die Pflicht einer Mutter, ihr Kind schützen zu dürfen.
Manchmal braucht es Menschen, die hinschauen und helfen – damit Ungerechtigkeiten nicht zur Normalität werden.
Wie ihr helfen könnt
Um diesen Zustand schnellstmöglich zu beenden, sammeln wir Spenden für dringend benötigte Anwalts- und Gerichtskosten. Jeder Euro zählt.
Wer nicht spenden kann, hilft ebenfalls – durch Teilen, Weiterverbreiten und Hinsehen.
Auch Hinweise, Kontakte oder andere Formen der Unterstützung können helfen und sind willkommen.
Von Herzen danken wir euch für euer Mitgefühl, eure Anteilnahme und eure Unterstützung in jeder Form.
Sonja Howard Im Namen von Anette.
Und vor allem: im Namen von Julia.
Weitere Hintergrundinformationen:
https://www.youtube.com/watch?v=WPTW6oNTyqI&t=1s
https://www.change.org/p/stoppen-sie-kindeswohlgef%C3%A4hrdungen-durch-das-olg-celle
https://taz.de/Sorgerechtsstreit-in-Hannover/!6132891/