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„Als Antwort bekam ich zu hören, dass der Bürgermeister das so wolle“

Kirsten Seber ist wütend: „Das ist doch pure Bürokratie.“ Die Frau betreibt von Ingelfingen aus ein Unternehmen, das insbesondere Senioren, aber auch Familien und Menschen mit Behinderung zu Hause versorgt und unterstützt. Insgesamt hat sie zehn Mitarbeiter, die als systemrelevant gelten. Zwei ihrer Mitarbeiterinnen wohnen in Kupferzell und haben noch kleinere Kinder, sind also auf eine Kinderbetreuung während ihrer Arbeitszeit angewiesen. Also bringen sie diese in der momentanen Kindernotfallbetreuung der Gemeinde unter. Doch statt diese Arbeitnehmerinnen zu unterstützen, macht die Stadt nach Sebers Worten ihnen das Leben auch noch schwer: „Die müssen alle zwei Wochen einen Antrag für die Notfallbetreuung ausfüllen, den vom Arbeitgeber bestätigen lassen und dann in Kupferzell abgeben.“

„Die sind völlig uneinsichtig“

Sie hat bereits bei der Kupferzeller Gemeindeverwaltung angerufen und diese darauf hingewiesen, dass das anders in der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg steht. „Die sind völlig uneinsichtig“, erzählt die dreifache Mutter. „Als Antwort bekam ich zu hören, dass der Bürgermeister das so wolle und außerdem sollten die Mitarbeiterinnen ihre Kinderkrankentage nehmen, denn die Notfallbetreuung sei voll.“ Was Seber so wütend macht, ist vielleicht nicht nur unbedingt der Aufwand, den sie damit als Arbeitgeberin hat. „Die Mitarbeiterinnen müssen so jede Woche ins Büro kommen und das, obwohl man jeden unnötigen Kontakt vermeiden soll“, ärgert sie sich. Eigentlich ist es bei ihnen so geregelt, dass die Mitarbeiter direkt von zu Hause aus zur jeweiligen Arbeitsstätte fahren, ohne im Betrieb vorbeizukommen.

Besonders einfach sei es in Bad Mergentheim

Bei anderen Mitarbeiterinnen laufe das besser: Eine hat ein Kind in einer Gaisbacher Einrichtung. Die müsse nur freitags beim Abholen im Kindergarten ein bereits ausgedrucktes Formular ausfüllen mit den Angaben zur benötigten Betreuungszeit. „Das ist dort kein Problem.“ Besonders einfach sei es in Bad Mergentheim. Dort hat die betroffene Mitarbeiterin nur einmal den Antrag ausfüllen müssen, „dann war gut“. In Kupferzell dagegen müssten sich die Eltern die Formulare selbst besorgen. Es ist auch nicht so, dass sich die Arbeitszeiten ändern. „Die Wochen sind alle identisch“, sagt die Arbeitgeberin und argwöhnt: „Das ist gewollt so.“ Die Gemeindeverwaltung von Kupferzell wolle möglichst viele Kinder von der Betreuung fernhalten.“ Was sie auch besonders ärgert: Eine Mitarbeiterin holt ihr Kind in der Mittagspause ab, bringt es zur Oma und arbeitet anschließend weiter. „Da hat die Gemeindeverwaltung unterstellt, dass die Frau die Betreuung gar nicht braucht.“

„Es heißt doch immer, unsere Arbeit sei wichtig“

„Es heißt doch immer, unsere Arbeit sei wichtig“, sagt sie. „Wir fahren zum Beispiel zurzeit viele Menschen zum Impfen.“ Doch stattdessen werde massiver Druck ausgeübt. „Eine Mitarbeiterin hat schon geweint, weil sie nicht wusste, wie sie ihr Kind unterbringen soll.“ Die Kupferzeller Gemeindeverwaltung hat nur geantwortet, dass sie die erste sei, die sich beschweren würde. Seber gibt aber zu bedenken: „Wir sind ein Kleinunternehmen, wie ist das dann erst bei den großen wie Würth?“ Dort sei das doch gar nicht zu bewältigen, wenn alle zwei Wochen Mitarbeiter wegen der Bescheinigung kommen würden. Schließlich müssten die Anträge für die Notfallbetreuung von beiden Elternteilen eingereicht werden.

„Wie ist das dann erst bei den großen wie Würth?“

Dem entgegen steht die Aussage der Gemeindeverwaltung Kupferzell. Auf GSCHWÄTZ-Anfrage, ob jede Woche ein neuer Antrag für die Notfallbetreuung abgegeben werden müsse, schrieb Karina Kolb vom Personalamt per E-Mail: „Vor Weihnachten war ein Antrag erforderlich und dann ab dem 11. Januar 2021 nochmal. Seither muss kein neuer Antrag gestellt werden.“ Es gebe auch keine Grenze für die Anzahl der Plätze. Allerdings sollten „die Gruppen so klein wie möglich gehalten werden, was wiederum mit einem hohen Personalaufwand verbunden ist. Das Ziel der Notbetreuung ist, dass so wenig Kinder wie möglich in der Einrichtung sind, ansonsten können die Einrichtungen wie gehabt geöffnet werden.“ Die Gemeindemitarbeiterin schätzt, dass rund ein Drittel aller Kinder die Notbetreuung besuchen – zu den üblichen Öffnungszeiten. Allerdings dürften die Kinder auch nur so kommen, „wie die Eltern arbeiten“.

Wir haben nur gute Erfahrungen gemacht“

Doch weil „die Anmeldezahlen immer mehr zunahmen“, müssten die Eltern seit rund einer Woche Nachweise ihrer Arbeitgeber einreichen. Zuvor sei das ohne gegangen. Die dafür benötigten Formulare erhalte man direkt bei ihr in der Gemeindeverwaltung. „Wir haben nur gute Erfahrungen mit der Notbetreuung gemacht“, erklärt Karina Kolb in einem Telefonat mit Gschwätz. „Es tut mir ja selbst leid, wenn ich Kindern absagen muss.“

Erneute Änderung ab 22. Februar 2021

Mittlerweile hat sich auch das wieder geändert. „Stand heute (16. Februar 2021) dürfen die Kinderbetreuungseinrichtungen ab kommenden Montag wieder regulär unter Pandemiebedingungen öffnen“, freut sich Karina Kolb bei einem Telefonat mit Gschwätz. Die oft sehr kurzfristigen Änderungen machen auch der Stadtverwaltung die Planungen nicht leicht.

Text: Sonja Bossert

 

 




Künzelsau weitet Kindernotfallbetreuung aus auf Eltern, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben

Kindertageseinrichtungen und Schulen bleiben bis einschließlich Sonntag, den 03. Mai 2020, geschlossen. Auch nach den Osterferien gibt es eine Notfallbetreuung für die Kinder angeboten, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Über diese, bereits seit einigen Wochen geltende Regelung hinaus, hat die Bundesregierung beschlossen, die Notfallbetreuung für weitere Kinder zu öffnen.

Schüler der siebten Klasse werden in die Notfallbetreuung ab Montag, den 27. April 2020, mit einbezogen. Darüber hinaus sollen auch Eltern, die aufgrund ihres Berufes einen bestätigten Bedarf haben, diese in Anspruch nehmen dürfen. Sobald hier eine Konkretisierung der Bundes- beziehungsweise Landesregierung dahingehend erfolgt ist, welche Familien unter diese Erweiterung fallen, wird das örtliche Angebot in den Kindertageseinrichtungen und Schulen, sofern möglich, entsprechend ergänzt. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadtverwaltung Künzelsau hervor. Ab dem 27. Apriil 2020 haben darüber hinuas Eltern, die  außerhalb der Wohnung eine „präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit“ wahrnehmen (Arbeitgeberbescheinigung erforderlich) einen Anspruch auf Notbetreuung sowie Eltern, bei denen eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist (Eigenbescheinigung der Erziehungsberechtigten bzw. der Alleinerziehenden erforderlich).

Sofern es personell umsetzbar ist, soll die Notbetreuung in der Einrichtung beziehungsweise Schule stattfinden, in der die Kinder normalerweise betreut beziehungsweise beschult werden. Meldungen bei Bedarf bitte zeitnah an die Kindergarten- oder Schulleitung.

Kontakt zur Realschule Künzelsau

Die Eltern der Kinder, die die Realschule Künzelsau besuchen, können ihren Bedarf an Betreuung beim Meldungen bei Bedarf an das Sekretariat der Georg-Wagner-Schule Künzelsau, per E-Mail info@gewaskuenzelsau.de oder unter Telefon 07940/98 75 00 anmelden. Welche Bereiche zur kritischen Infrastruktur zählen, ist unter https://kmbw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/FAQS+Schulschliessungen zu finden. Die Eltern werden über Facebook, die städtische und die schulischen Webseiten sowie die Kita-App auf dem Laufenden gehalten.

07940/129 121 oder per E-Mail renate.kilb@kuenzelsau.de.