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Wenn aus Kindern Täter werden

„Er ist kein Monster“, werden Angehörige im Rahmen des Prozesses vor dem Landgericht Heilbronn um den 18-Jährigen aus Forchtenberg, der 12-Jährigen auf dem Supermarktparkplatz in Niedernhall am 11. September 2026 ermordet hat, nicht müde zu betonen. Kein Mensch ist ein Monster. Menschen sind Menschen. Niemand wird als Straftäter geboren. Daher ist es umso wichtiger, der Frage nachzugehen: Was lässt Menschen zu eben solchen werden?

Beide zeigten ein auffälliges Verhalten

Um eines vorneweg zu sagen: Sowohl der 12-Jährige, der ums Leben kam, als auch der 18-Jährige, der ihn überfahren hat, zeigten auf ihre Weise ein auffälliges Verhalten. Bei der Urteilsverkündung lässt der Richter noch einmal den Tag Revue passieren, an dem sich alles verändert. Wie der 12-Jährige an diesem „lauwarmen Sommertag“ in den Ferien morgens noch mit seinem Freund Fische geangelt hat und es zu einem kurzen Streit um eine Dose Mais als Fischfutter kam, die wohl umgefallen sei dabei. Es ging unter anderem um 0,79 Cent, welche die Dose gekostet hat. Auch abends auf dem Supermarktparkplatz ging es unter anderem um Kleingeld, welches der 12-Jährige und sein Freund von dem Beifahrer des 18-Jährigen einforderten. Der Beifahrer des Angeklagten und der 12-Jährige kannten sich. Es war wohl nicht das erste Mal, dass der 12-Jährige Kleingeld von ihm einforderte. Während der 12-Jährige ihn unter anderem mit „Du Downsyndrom“ und „ich f… Deine Mutter“ beleidigte, hielt der Beifahrer laut dem Richter dem 12-Jährigen „du Fettsack“ entgegen. Der 18-jährige spätere Angeklagte und Autofahrer hielt sich dagegen laut allen Beteiligten zurück während dieses vorausgehenden Disputs.

Mobbing kann emotional sehr stark belastend sein, auch wenn das Mobbing schon Jahre zurück liegt

Der Vater des Angeklagten schildert seinen Jungen denn auch als eher zurückhaltend, introvertiert. Er könne zwar auch mal laut werden, an die Decke gehen, ziehe sich aber danach direkt zurück, anstatt noch mehr auf Konfrontation zu gehen. Er berichtet, dass sein Sohn ein aufgrund von Mobbings die Schule gewechselt habe in der dritten Klasse. Ein ehemaliger Klassenkamerad berichtet von weiteren Mobbing-Vorfällen in der fünften Klasse. Der Angeklagte war früher demnach ein Mobbing-Opfer. Unter anderem sei er laut dem Vater wegen seiner Lernschwäche gehänselt worden. Das läge „aber schon Jahre zurück“. Es sei an dieser Stelle gesagt, dass sich Expert:innen alle einig sind, dass Mobbing sich dermaßen in eine Seele einbrennt, dass auch Erwachsene sich noch Jahrzehnte später sehr gut zurückerinnern können, wenn sie in ihrer Schulzeit gemobbt wurden und noch heute dieses Gefühl der Hilflosigkeit erleben, wenn sie sich daran erinnern.

Kann sich ADS tatsächlich „auswachsen“?

Er habe daneben auch ADS gehabt, weswegen er zwei Jahre vor seinem Hauptschulabschluss auch regelmäßig Medikamente (Medikinet) diesbezüglich genommen hat. Daran kann sich zwar der Vater des Angeklagten nicht mehr erinnern, wohl aber der Gutachter, der den 18-Jährigen befragt hat. ADS ist eine Konzentrationsstörung. Kinder, die ADS haben sind in der Regel eher zurückgezogen und introvertiert, können aber auch mal Wutausbrüche haben. dEr Gutachter attestierte dem 18-Jährigen laut dem Vorsitzenden Richter, dass sich das ADS inzwischen „ausgewachsen“ habe bei dem Angeklagten. Ob sich ADS wirklich „auswachsen“ kann? Hierzu gibt es unterschiedliche Meinungen. Die fachlich validierteste Theorie besagt, dass die Betroffenen lediglich lernen, damit besser umzugehen und sich an unsere gesellschaftlichen Normen besser anpassen, je älter sie werden.

In Scheune gezündelt

Bis zum Hauptschulabschluss habe der 18-Jährige aufgrund des ADS eine Lernbegleitung gehabt. Andernfalls hätte er den Hauptschulabschluss laut seinem damaligen Klassenlehrer nicht geschafft.

Der 12-Jährige, der ums Leben kam, war ebenfalls in der Vergangenheit auffällig unterwegs – Ein Polizeibeamter berichtet davon, dass er schon mal mit einem Freund in einer Scheune gezündelt habe. „dumme-Jungen-streiche“ eben, „nichts auffälliges“ oder „nichts besonderes“.

Während der Befragungen von diversen Zeug:innen zu der Psyche der Jungen, zu ihrem sozialen Umfeld, zu dem, wie sie aufgewachsen sind, was sie erlebt haben, warum sie Dinge getan haben, hat man den Eindruck, dass vieles abgetan wird, klein geredet wird, nicht näher hingeschaut wird, weil, ach je, das sind halt Jungs. Aber auch Jungen können verletzt werden. Jahrelanges Mobbing kann zu schweren Depressionen führen. Starke Vernachlässigung im Kindesalter gilt offiziell als kindeswohlgefährdend. Noch einmal: Kinder werden weder als Täter noch als Opfer geboren. Gerade vor Gerichten sollte daher noch viel intensiver darüber gesprochen werden, warum Kinder so handeln wie sie handeln. Das hat Ursachen. Und nur wenn man diesen Ursachen auf den Grund geht, kann man Kinder unterstützen, zukünftig andere Wege zu bestreiten.

 

 




„Ich hätte nie etwas getan, bei dem auch mein Auto Schaden hätte nehmen können“

Am Prozessauftakt um einen 12-Jährigen, der am 11. September 2025, auf einem Supermarktplatz in Niedernhall von einem 18-Jährigen überfahren wurde, ließ der wegen Mordes angeklagte 18-Jährige ein Statement über seinen Anwalt verlesen.

Feuerwehrkräfte berichten von der Bergung des 12-Jährigen auf dem Supermarktparkplatz in Niedernhall

18-Jähriger überfährt 12-Jährigen auf Supermarktparkplatz in Niedernhall I 2. Prozesstag

Fahrfehler

Darin hieß es unter anderem, dass er seinen Freund, der bei Edeka als Ferienjobber gearbeitet hatte, an diesem besagten Abend abholen wollte. Der Angeklagte sei bei den Pfadfindern. Beide jungen Männer kommen aus Forchtenberg. Sein Freund habe eine Gehbehinderung. So sei es wohl etwas beschwerlich für ihn, mit dem Bus nach Hause zu kommen. Sein Freund habe noch 2 Red Bull für beide gekauft, diese hätten sie getrunken.

Zu diesem Zeitpunkt hatte er noch nicht allzu viel Fahrpraxis gehabt. einen Führerschein habe er er am 13. Juni 2025 bekommen, am 16. Juli habe er sein Auto gekauft. Dadurch dass er mit seiner Familie drei Wochen im Sommerurlaub war, sei er bislang lediglich rund 1.000 Stunden Stunden gefahren. „Mein Auto ist mir heilig. Deshalb bestand ich darauf, dass das Red Bull außerhalb des Autos getrunken wurde“, erklärte der 18-Jährige über seinen Anwalt.

Der 12-Jährige habe sie nach Geld gefragt

Er habe beide Jungen, sowohl den 12-Jährigen, als auch seinen Freund, nicht gekannt. Der 12-Jährige fragte seinen Freund nach Geld, in einem Ton, der „klar machte: Ich erwarte das“. Er habe nichts mehr, soll sein Freund geantwortet haben. Bis zu diesem Zeitpunkt sei die Situation noch relativ entspannt gewesen. Dann habe der 12-Jährige seinen Freund sinngemäß als behindert beleidigt. Auch der 18-Jährige sei daraufhin nach Geld gefragt worden. Er habe dann gefragte, wofür sie das Geld bräuchten. „Egal, gib halt“, soll der 12-Jährige daraufhin geantwortet haben. Dann sei die Situation gekippt.

„Das mache ich jetzt mit deinem Auto“

„Gib mir jetzt Geld oder ich hole mein Butterfly-Messer heraus“, soll der 12-Jährige gesagt haben. „Was würdest Du sagen, wenn ich im Auto ein Messer hätte?“, entgegnete der 18-Jährige laut eigenen Aussagen. „War doch nur Spaß“, soll daraufhin der 12-Jährige entgegnet haben. „Von mir auch“, so der 18-Jährige. „Ich hab aber diesen Schlagring“, sagte daraufhin angeblich der 12-Jährige und zeigte angeblich eine Ringschraube, die er sich daraufhin laut Aussage des Angeklagten über den Finger schraubte und drohte. Er soll laut dem Angeklagten mit dieser  Ringschraube an einen Lichtmasten geschlagen und dem Angeklagten gedroht haben: Das mache ich jetzt mit Deinem Auto.“

„Ich spuke euch ins Auto“

Der Angeklagte erklärte in seinem Statement über seinen Anwalt, dass er zu diesem Zeitpunkt angeblich „nur noch dort weg wollte. Ich stieg ins Auto, machte die Zündung an, aktivierte Spotify. Einer von den beiden jüngeren Jungen soll dann wohl noch geäußert haben: „Ich spuke euch ins Auto.“ Dann seien die beiden verschwunden. Er habe sie jedenfalls nicht mehr wahrgenommen. „Ich handelte dann überstürzt, ließ die Kupplung zu schnell kommen, bin von dem Parkplatz herausgeschossen.“ Das sei ein „Fahrfehler“ gewesen. „Plötzlich spürte ich einen Schlag, ohne etwas zu sehen und ohne, dass ich mir das erklären konnte, woher dieser kam. Zirka 20 Meter benötigte ich, um halten zu können. Was ich später erfuhr, ist grausam. Als nächstes erinnere ich mich an einen Passanten. „Steigt aus, oder ich schlag auch tot“, habe dieser zu ihnen gesagt. Jemand anderes habe gesagt: „Das war ein Kind. So etwas kann man doch nicht machen.“

„Ich hätte nie etwas getan, bei dem auch mein Auto Schaden hätte nehmen können“

Aus dem Haftbefehl erfuhr ich erstmals, dass es ich bei dem Kind um den Jungen vom Parkplatz handelte. Ich hegte nie den Gedanken, diesen oder den anderen Jungen anzugehen – schon gar nicht mit meinem Pkw. Mein Auto war mein größtes, daher hätte ich nie etwas getan, bei dem auch mein Auto Schaden hätte nehmen können.“

An die Eltern gerichtet verließt der Anwalt im Namen seines Mandanten: „Ich maße mir nicht an, Ihrem Schmerz nachfühlen zu können. Wir möchten unser tiefstes Beileid ausdrücken. Vielleicht finden Sie die Kraft, das irgendwann anzunehmen.“

Damit endet das Statement. Zumindest unglücklich war an diesem ersten Prozesstag auch, dass der Angeklagte sein Gesicht mit einer Auto-Motor-Sport-Zeitschrift verdeckt hielt, als er den Gerichtssaal betrat. In der Erklärung der Staatsanwaltschaft zu Beginn der Verhandlung steht ja unter anderem der Vorwurf im Raum, dass der Angeklagte sein Fahrzeug als Waffe eingesetzt habe. Eine etwas neutralere Zeitschrift oder Zeitung wäre daher wünschenswert gewesen.

Was am meisten irritiert hat an der Aussage des 18-Jährigen, war wohl die Aussage, er habe angeblich erst aus dem Haftbefehl erfahren, wen er da überfahren habe. Laut der Polizei und Zeugenaussagen soll der 18-Jährige jedoch mehrfach am Unfallort gesagt haben: „Der hat mich provoziert.“ Demnach hätte er aber sehr genau gewusst, wen er überfahren hat – und auch, warum.

 

 

 




„Mit dem Leben nicht mehr vereinbar“

Am dritten Prozesstag (18. März 2026) um den Tod eines 12-Jährigen auf einem Supermarktparkplatz in Niedernhall am 11. September 2025 vor dem Landgericht Heilbronn sagten diverse Feuerwehrkräfte aus, die als eine der ersten am Ort des Geschehens eintrafen.

Kein Puls mehr feststellbar

Der Gruppenführer vom erstausrückenden Fahrzeug aus Niedernhall erklärte, dass der Junge komplett unter dem Auto begraben war, lediglich ein Arm herausragte. An diesem wurde sein Puls gemessen, jedoch sei zu diesem Zeitpunkt bereits kein Puls mehr feststellbar gewesen. Man habe sich daraufhin für eine Sofortrettung mit einem hydraulischen Rettungsgerät entschieden.

Das sei relativ schnell gegangen. Zu dritt habe man de Jungen dann, nachdem as Fahrzeug angehoben war, an der Seit des Fahrzeuges zur Fahrertüre hin, herausgezogen.

„Kopf extrem überstreckt

„Ich bin davon ausgegangen, dass der Junge tot ist“, so der 49-Jährige. Vermutlich durch einen Genickbruch, da der „Kopf extrem überstreckt“ gewesen sei. Der Kopf sei wohl, so beschreiben es auch andere Einsatzkräfte, so weit umgeknickt gewesen, dass er sich zwischen Oberkörper und Asphalt befand. Auch das Anschließen an das EKG zeigte nur noch eine Null-Linie.

Es werden Bilder des toten Jungen angeschaut und besprochen, aber nicht öffentlich im Gerichtssaal, sondern am Richtertisch, gemeinsam mit den Anwälten und den Gutachtern.

Eltern verlassen den Gerichtssaal

Der Vorsitzende Richter Kurz wirft in den Raum, dass noch ein technische Gutachter etwas dazu erklären wird, ob es sein kann, dass der Junge unter dem Auto das eventuell versuchte Bremsen des Fahrers verhindert haben könnte.

Der Einsatzleiter, ebenfalls aus Niedernhall beschreibt in seiner Zeugenaussage vor Gericht eindrücklich: „Als ich die eine Kopfhälfte gesehen habe, das sind Verletzungen, die mit dem Leben nicht vereinbar sind.“

Während die Feuerwehr aussagt, befinden sich die Eltern des 12-Jährigen nicht im Raum, um weiteren seelischen Schmerz zu vermeiden.

„Der hat ihn einfach überfahren“

Der Einsatzleiter berichtet überdies, dass der Beifahrer zusammengebrochen sei, er habe geschluchzt, gejammert, hyperventiliert und sich auch eingenässt. Er habe wohl auch gesagt: „Der hat ihn einfach überfahren.“ Die Kollegen von der Feuerwehr Künzelsau hätten sich irgendwann mit den Worten verabschiedet: „Wir können die Schreie nicht mehr hören, wir müssen gehen.“ (Anmerkung der Redaktion: Die Schreie der Eltern). Für alle Einsatzkräfte sei diese Situation eine extreme Belastung gewesen. Er selbst sei gegen 3 Uhr nachts zu Hause gewesen. „An Schlaf war nicht zu denken. In den ersten 2 bis 3 Nächten hatte ich die Bilder. Aber die Schreie haben sich bleibend eingebrannt. Ich weiß, dass es Kameraden gibt, die haben heute noch dran zu knabbern, die haben Schwierigkeiten, dort einzukaufen.“

„Ach du scheisse“

Eine 19-Jährige Feuerwehrkraft berichtet davon, wie sie an diesem Abend, die Lampe gehalten hat, als ihre Kollegen den Jungen unter dem Auto hervorzogen. Der Fahrradhelm sei „komplett zermatscht“ gewesen.  Er habe viele Kratzer am Bauch gehabt, erinnert sie sich. Als der Junge sichtbar wurde, habe ein Kollege wohl nur hervorgebracht: „Ach du scheiße.“

Die Feuerwehr, so berichteten es nun die Feuerwehrkräfte vor Gericht, gab dem 12.Jährigen, der in der Jugendfeuerwehr war, als der Leichenwagen den Jungen vom Supermarktplatz fuhr, das letzte Geleit und stand Spalier.

Der 18-Jährige, der angeklagt ist, wegen Mordes aus niederen Beweggründen an dem 12-Jährigen, saß während der Zeugenaussagen der Feuerwehr ruhig an seinem Platz. Er zeigte keine größere Mimik oder Gestik.




„Auto als Macht-Demonstration“

Am 11. März 2026 war der Prozessauftakt um einen 18-Jährigen, der einen 12-Jährigen auf einem Supermarkt-Parkplatz in Niedernhall überfahren hat. Der 12-Jährige aus Niedernhall starb noch an der Unfallstelle. Der 18-Jährige aus Forchtenberg muss sich für sein Verhalten nun vor dem Landgericht Heilbronn verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes aus niederen Beweggründen erhoben. 48 Zeug:innen sollen gehört werden.

Der von insgesamt 10 Prozesstagen bis Mai verlief überraschend

Bis auf den letzten Zuschauerplatz war die Große Strafkammer besetzt. Manche Besucher:innen mussten daher draußen warten. Es fanden strenge Sicherheitskontrollen statt. Handys mussten abgegeben, Ausweise vorgezeigt werden. Die meisten Besucher:innen waren verwandt oder befreundet mit dem Angeklagten oder dem Opfer. Es flossen insbesondere von Seiten der Opferfamilie viele Tränen an diesem Gerichtstag.

Teile der Verhandlung nicht öffentlich aufgrund des Alters des Angeklagten

Zu Beginn klärte der Vorsitzende Richter aufgrund des Alters des Angeklagten auf, dass Teile der Verhandlung nicht öffentlich abgehalten werden, wenn etwa der 18-Jährige etwas zu seiner Person aussagt oder Angaben zur Sache machen möchte (wollte er zunächst nicht, sondern ließ lediglich ein Statement über seinen Anwalt verlesen), da es auch die Rechte des 18-jährigen Heranwachsenden zu schützen gelte – in Abwägung mit dem hohen öffentlichen Interesse dieses Falles. 7 Medienunternehmen waren vor Ort. Auch die Nebenkläger, die Eltern des verstorbenen Jungen, mit ihrer Anwältin. Als die Staatsanwaltschaft den vermuteten Tathergang beschrieb, schluchzte die Mutter auf. Zeitweise musste sie den Saal verlassen. Vater wie Mutter hatten große schwarze Sonnenbrillen auf. Auch die Eltern des Angeklagten waren gekommen. Der Vater musste jedoch zwischenzeitlich den Saal verlassen, da er eventuell noch als Zeuge gehört wird.

Ruhig und gefasst

Der Angeklagte wie auch seine Eltern wirkten ruhig und gefasst, der Vater des Jungen fast schon entspannt. Der 18-Jährige zeigte keine erkennbare Mimik oder Gestik beim Verlesen des Tathergangs.

Laut der Staatsanwaltschaft bat das Opfer den Freund des Angeklagten am 11. September 2025 auf dem Supermarktparkplatz um etwas Kleingeld.

Der Fall scheint klar zu sein – oder doch nicht?

Als der Angeklagte und sein Freund ihnen das Geld nicht geben wollte, folgten laut der Staatsanwaltschaft wechselseitige Beleidigungen. Der 12-Jährige kannte den Freund des Angeklagten und beleidigte ihn wohl als „Down-Syndrom“. Zudem habe er gedreht, in das Auto des 18-Jährigen zu spuken. Der Angeklagte sei laut der Staatsanwaltschaft daraufhin „zutiefst gekränkt“ gewesen und wollte „Rache üben“. Als die beiden Jüngeren sich  mit ihrem Fahrrad und Tretroller entfernten, seien er und sein Freund in sein Auto gestiegen, dieses habe er „stark beschleunigt“. Sein Auto habe dabei als „Mittel, um seine Macht zu demonstrieren“, benutzt. Er habe den Geschädigten verfolgt. Diese hätten wohl versucht, sich vor dem herannahenden Auto in Sicherheit zu bringen. Das Ziel des 18-Jährigen sei eine bewusste Kollision mit dem Fahrrad des 12-Jährigen gewesen. Das Auto sei zunächst gegen das Hinterrad gestoßen. Das Rad sei dann auf die linke Seite gekippt, der Junge sei vor das Auto gestürzt. Er wurde laut der Staatsanwaltschaft daraufhin angeblich noch 26 Meter mitgeschleift. Der Kriminalhauptkommissar wird später noch berichten, dass der Körper des 12-Jährigen laut Augenzeugen völlig verdreht unter dem Auto gelegen habe.

Der Fall scheint klar zu sein. Doch dann verliest der Anwalt des Angeklagten ein Statement im Namen des 18-Jährigen. Und dieses Statement hat es in sich.

Den zweiten Teil des ersten Prozesstages veröffentlichen wir in Kürze.

+ +  +Wir berichten auf unserer Homepage aufgrund des des hohen öffentlichen Interesses  sehr ausführlich über den Fall und versuchen, euch so detailliert wie möglich aus dem Gerichtsverfahren zu berichten. + +  +

Bildunterzeile: Der Angeklagte beim Prozess-

auftakt. Vielleicht wäre hier auch eine andere

Zeitschrift als Sichtschutz angemessen gewesen.




Niedernhall: 18-Jähriger wegen Mordes aus niederen Beweggründen angeklagt

Am Mittwoch, den 11. März 2026, ist der Prozessauftakt um einen 18-Jährigen, der einen 12-Jährigen – so die Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn – aus niederen Beweggründen umgebracht haben soll. So zumindest lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft.

Tragödie in Niedernhall: Prozessauftakt vor dem Landgericht Heilbronn

11 Prozesstage sind für die Verhandlung vorgesehen, 48-Zeug:innen und drei Sachverständige sollen gehört werden.

Am 11. September 2025 starb der 12-Jährige am Tatort. Vor aus ging angeblich ein Streit zwischen dem 18-Jährigen und dem 12-Jährigen, der mit einem Freund auf Fahrrädern unterwegs gewesen sein soll. Der 18-Jährige soll mit seinem Auto am Ende den Jungen verfolgt und ihn angefahren haben, wobei der 12-Jährige angeblich vom Fahrrad stürzte und unter das Auto geriet.

Video:

Prozessauftakt um T@d eines 12-Jährigen auf Supermarktplatz in Niedernhall

Ersthelfer:innen haben damals gegenüber unserer Redaktion von schockierenden Bildern berichtet, wie der Junge ausgesehen haben muss.

Ob illegale Substanzen oder Alkohol bei dem 18-Jährigen im Spiel gewesen waren, ist bislang nicht bekannt.

GSCHWÄTZ wird ebenfalls vor Ort sein und den Prozessauftakt als Pressevertreter begleiten.

Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn

Verhandlungstermine: Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn




Große Glücksmomente für kleine Helden

Vor drei Jahren führte GSCHWÄTZ-Herausgeberin Dr. Sandra Hartmann ein Interview mit dem damals 20-jährigen Marcel Klisan. Er kam mit einem schweren Herzfehler auf die Welt, sein Leben war geprägt von ständigen Arztbesuchen, Infusionen und starken Medikamenten. Eine Therapie in den USA sollte sein Leiden ein wenig lindern. Doch dazu kam es nicht mehr. Er verstarb nur wenige Wochen nach de Interview im Januar 2023.

Weihnachtsspende von Hohenloher Landrat geht an herausragenden Verein in Niedernhall

Seinen Eltern ist wohl das Schlimmste widerfahren, was man sich nur vorstellen kann. Sie mussten ihren Sohn beerdigen. Wenig später gründeten sie den Verein Marcels Wunschmomente, im Rahmen dessen sie schwer kranken Kindern kleine und große Wünsche erfüllen – wie etwa ein besonderes Spielzeug oder ein E-Bike für einen herzkranken Jungen, ein Besuch bei den Ehrlich Brothers oder im Legoland.

Ian Schölzel, der Landrat des Hohenlohekreises, hat nun seine diesjährige Weihnachtsspende eben diesem ganz besonderen Verein gewidmet. Anbei veröffentlichen wir die Pressemitteilung hierzu:

 

Die diesjährige Weihnachtsspende des Landrats des Hohenlohekreises geht an Marcels Wunschmomente e.V. Am Dienstag, 16. Dezember 2025, überreichte Landrat Ian Schölzel den symbolischen Spendenscheck in Höhe von 500 Euro persönlich an den Verein.

„Marcels Wunschmomente e. V. setzt sich mit Herzblut dafür ein, schwerkranken Kindern und ihren Familien besondere Momente zu schenken. Diese einfühlsame und wertvolle Arbeit verdient höchste Anerkennung. Mit der Weihnachtsspende möchten wir den Verein unterstützen und unsere Wertschätzung für dieses außergewöhnliche Engagement ausdrücken“, betonte Landrat Ian Schölzel bei der Übergabe.

Der Verein „Marcels Wunschmomente e. V.“ aus Niedernhall begleitet Familien mit schwer erkrankten Kindern, erfüllt Herzenswünsche und schenkt ihnen unvergessliche Momente in schwierigen Lebensphasen. Gegründet wurde der Verein von der Niedernhaller Familie Klisan, die mit ihrem Engagement anderen Betroffenen Unterstützung bieten und zugleich an ihren Sohn Marcel erinnern möchte. Marcel, Namensgeber des Vereins, verstarb am 25. Januar 2023 im Alter von 20 Jahren an den Folgen eines schweren Herzfehlers. In seinem Sinne setzt sich der Verein dafür ein, Familien, Kindern und ihren Geschwistern, den „Schattenkindern“, besondere Momente der Freude zu ermöglichen.
Von der Eröffnungsfeier über Familiennachmittage bis hin zum Basteln für den guten Zweck bietet der Verein im Hohenlohekreis vielfältige Möglichkeiten, zusammenzukommen und wertvolle Begegnungen zu erleben.

Der Verein bedankte sich für die Spende: „Wir sind sehr dankbar für diese Unterstützung. Jede Spende hilft uns, schwerkranken Kindern und ihren Familien unvergessliche Wunschmomente zu schenken und ihnen in schwierigen Zeiten Freude und Zuversicht zu geben. Inmitten von Krankenhausaufenthalten, Behandlungen und der oft belastenden Zeit des Krankseins bieten wir eine Auszeit vom Alltag. Jeder erfüllte Wunsch ist mehr als nur ein Geschenk – er schenkt Hoffnung und neue Kraft. Wir sagen von Herzen Danke – auch im Namen des gesamten Wunschmomente-Teams“, so Manuela Klisan, 1. Vorsitzende des Vereins.

„Es ist bemerkenswert, wie vielfältig und aktiv sich unterschiedlichste Initiativen in unserer Region und darüber hinaus für andere einsetzen. Das macht mich stolz und zeigt, wie stark der Zusammenhalt und das ehrenamtliche Engagement in unserem Landkreis sind“, ergänzte Landrat Schölzel.

Quelle und Foto: Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises

 




Warum Künzelsau wieder an das Bahnnetz angeschlossen werden sollte

Während im benachbarten Öhringen täglich Züge nach Karlsruhe, Schwäbisch Hall und Heilbronn fahren, ist der Bahnhof in Künzelsau seit den 1980er Jahren stillgelegt. Statt einer Bahn verkehren hier lediglich Radfahrer. Am Bahnhof kann man hier zwar lecker Pizza essen. Doch die Kreisstadt des Hohenlohekreises befindet sich seit rund 40 Jahren abgeschottet vom öffentlichen Bahnsystem.

Künzelsau I Reaktivierung der Kochertalbahn

Dabei war die Trasse, auf welcher die Kochertalbahn fuhr einst eine Strecke inmitten einer beeindruckenden Landschaft. Sie schlängelte sich durch Wälder, vorbei an Wiesen und Feldern, wo sich Hase und Igel Gute nacht sagen, mit sagenhaften Ausblicken auf das Kochertal – und mit  einer der damals steilsten Steigungen.

Billig würde der Ausbau, der nun konkret im Raum steht mit 200 bzw. 300 Millionen Euro (letztere Kostenschätzung bei einer Tunnelvariante), nicht werden. Aber noch nie wurde die Reaktivierung alter Bahntrassen von Bund und Land derart bezuschusst wie aktuell.

Die Bürger:innen und Bürger täten daher gut daran, dieses Projekt zu unterstützen, wäre es doch sowohl für den Tourismus als auch für die 10.000 tagtäglichen Berufspendler nach Künzelsau wie auch für die Student:innen ein Sprung in die Neuzeit.

Die Umfrage zur Kochertalbahn läuft noch bis 07. Januar: www.kochertalbahn.info

 

 




Tochter von Reinhold Würth stirbt im Alter von nur 66 Jahren

Es ist wohl der schwerste Schicksalsschlag, den Eltern erleiden können. Im Alter von 90 Jahren muss der so genannte „Schraubenkönig“ Reinhold Würth Abschied von seiner Tochter nehmen.

Tochter von Reinhold Würth gestorben

Zu der Todesursache ist bislang nicht viel bekannt

Marion Würth war erst 66 Jahre alt. Zu der Todesursache ist bislang nicht viel bekannt. In einem offiziellen Statement spricht die Familie von einem plötzlichen gesundheitlichen Schicksalsschlag.

Ihr Herz gehörte der Natur und den Tieren

Im Gegensatz zu ihrer Schwester Bettina Würth war Marion Würth weniger involviert in das Firmen-Imperium, das ihr Vater geschaffen hatte. Ihr Herz gehörte der Natur und den Tieren. Biolandwirtschaft, Demeter, ein regional bekannter Hofladen – das war ihr Leben. Ihre Söhne Benjamin und Sebastian dagegen verkörpern beide die Zukunft des Unternehmens Würths. Benjamin soll nach dem Rückzug von Reinhold Würth der offizielle „Stammesnachfolger“ sein.

Sie hinterlässt viel

Zum 90. Geburtstag ihres Vaters Reinholds war Marion Würth Impulsgeberin für einen ganz besonderen Baumgarten in der Nähe der Firmenzentrale und des Carmen-Würth-Forums am Firmensitz in Künzelsau-Gaisbach. 100 Bäume aus im wahrsten Sinne aller Herren Länder wurden hier gepflanzt, sinnbildlich für die Länder, in welchen Würth vertreten ist, aber auch sinnbildlich für Vielfalt, Wachstum und für ein „geerdetes Leben“.

Auch ihr wird ein Denkmal gesetzt werden

So wie auch Anne-Sophie, die mit nur 9 Jahren verstorbene Tochter von Bettina Würth bis heute weiterlebt in zahlreichen besonderen Häusern, die ihren Namen tragen, wie etwa die Freie Schule Anne-Sophie („Jedes Kind soll hier als Gewinner herausgehen“), so wird auch Marion Würth ein Denkmal bekommen, das sie und ihre Werte verkörpert: die Natur, die Tiere, das Leben an sich, Wachstum und die Vielfalt von allem.

Die beiden Töchter mit ihrem Papa: Bettina, Reinhold und Marion Würth (von links).

Ein Kommentar von GSCHWÄTZ-Herausgeberin Dr. Sandra Hartmann

 




„überfahren“ oder „angefahren“? Große Unterschiede beim Strafmaß

Klar ist: Der 18-Jährige hatte einen Streit mit einem 12-Jährigen. Wenig später, gegen 20.30 Uhr ist der 12-Jährige tot. Es ist  Donnerstag, den 15. September 2025, 20.30 Uhr. Feuerwehr. Rettungskräfte und Polizei sind sofort zur Stelle. Der Unfallort ist Ein Parkplatz zwischen Edeka und Rossmann in Niedernhall.

Angefahren oder überfahren, das ist die große Frage

In der Pressemitteilung der Polizei und der Staatsanwaltschaft steht später in der Überschrift, dass der 12-Jährige überfahren wurde, im Text selbst steht „angefahren“. Das ist ein beachtlicher Unterschied, weil „angefahren“ auch schlicht ein Versehen und kein Vorsatz des Fahrers darstellen kann. Vielleicht ist sogar der 12-Jährige mit seinem Fahrrad auf das Auto gefahren, daraufhin hingefallen und überrollt worden.

Heftige Bilder am Unfallort

In Niedernhall und der Region selbst kursieren die wildesten Theorien darüber, wie der Junge zu Tode kam. Ersthelfer berichten von heftigen Bildern am Unfallort, von einem komplett überfahrenen und unter dem Auto noch mitgeschleiften Jungen, dessen Gesicht danach kaum wiederzuerkennen gewesen sei. Er habe wohl unter dem Auto des 18-Jährigen geborgen werden müssen.

„Die Ermittlungen zum Unfallhergang dauern noch an!

Auf GSCHWÄTZ-Nachfrage bezüglich den widersprüchlichen Aussagen in der offiziellen Pressemitteilung zum Unfallvorgang antworten die Staatsanwaltschaft und die Polizei auffallend einsilbig: „Die Ermittlungen zum konkreten Unfallhergang dauern noch an“, heißt es etwa von Seiten der Staatsanwaltschaft Heilbronn.  Ersthelfer sprechen dagegen von heftigsten Bildern am Unfallort und von einer klaren Sachlage, nämlich, dass der Junge eindeutig überfahren worden sei. Dies wird nun ein Gericht klären müssen.

Vorsatz oder fahrlässig?

Beim Strafmaß ist es ein großer Unterschied, ob der Fahrer den jungen aus Versehen angefahren hat oder ob er ihn absichtlich überfahren und noch mitgeschleift hat. War es Vorsatz oder fahrlässig? Das Urteil schwankt daher zwischen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge bis hin zu Mord aus Heimtücke (bei von hinten überfahren etwa) – gibt es eine Gelstrafe oder 15 Jahre Gefängnis? Aufgrund des Alter des Fahrers könnte man noch das Jugendstrafrecht greifen lassen oder aber das Erwachsenenstrafrecht. Auch das macht einen großen Unterschied.

Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht

Würde der Fahrer etwa verurteilt werden auf Basis des Jugendstrafrechts mit dem Urteil fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge (das wohl mildeste aller Urteile). könnte er mit einer Geldstrafe oder mit 2 Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Sollte der eher unwahrscheinliche Fall eintreten, dass er wegen Mordes als Erwachsener angeklagt hat, müsste er eine lebenslange Freiheitsstrafe befürchten, wobei in Deutschland Verurteilte im Durchschnitt 18 Jahre im Gefängnis verbringen, bevor sie für eine vorzeitige Entlassung in Betracht gezogen werden.

Am häufigsten werden Täter in Deutschland wegen Totschlags verurteilt

In den seltensten Fällen und nur bei extrem schweren Verbrechen werden Menschen allerdings aufgrund von Mord aus Heimtücke verurteilt, da dies auch oft schwer zu beweisen ist. Am häufigsten werden Täter wegen Totschlages verurteilt. Dabei drohen Strafen nicht unter fünf Jahren.

 




Opfer-Bashing nach Drama in Niedernhall

Opfer-Bashing nach dem Drama in #Niedernhall? Vor einer Woche wurde ein 12-Jähriger auf einem Supermarktplatz in dem kleinen hohenlohischen Kocherstädtchen totgefahren.

Kritische Stimmen hinter den Kulissen und auch in öffentlichen Kommentaren gegenüber den Eltern des Opfers mehren sich

Ein 18-Jähriger muss sich deswegen derzeit verantworten. Nun mehren sich Stimmen, die Kritik an dem Opfer und seiner Familie üben. Warum war der Junge um 20.30 Uhr noch unterwegs? Wo waren seine Eltern zu diese Zeit? Wo aber bleiben die Fragen an den vermeintlichen Täter? Falls der Junge nicht „nur“ versehentlich angefahren, sondern vorsätzlich überfahren wurde, müsste doch eines klar sein. Die Hintergründe bezüglich beider Elternhäuser hat eine untergeordnete Rolle zu spielen.

Solche Taten dürfen nicht zu unserem Alltag werden

Die zentrale Aussage muss sein: Ein Mensch darf niemals einen anderen Menschen vorsätzlich verletzen. Hier haben diese Verletzungen bis zum Tod geführt. Solche Taten dürfen nicht zu unserem Alltag werden.

Ein Kommentar von GSCHWÄTZ-Herausgeberin Dr. Sandra Hartmann. #GSCHWÄTZ #Kommentar #drsandrahartmann #Polizei #Unfall #edeka #Gericht