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„Öffentliche Kampagne gegen bestimmte Personengruppen“

Wir haben unsere GSCHWÄTZ-Leser  vor kurzem gefragt, inwieweit die Presse die Nationalität der Täter nennen soll bei Straftaten. Hintergrund war eine Pressemitteilung der AfD, die krisitiert hat, dass das Haller Tagblatt die Nationalität nicht genannt habe bei einem Sexualdelikt in Schwäbisch Hall (wir berichteten). Postwendend erhielten wir viele, ganz unterschiedliche Antworten.

Eleni meint etwa: „Macht welchen Unterschied? Schlechte Menschen, vollbringen schlimme Taten. Harte Strafen, für jeden, der die hiesigen Gesetze nicht respektiert und einhält.“ Jürgen Muth argumentiert dagegen: „Ja, es muss die Nationalität benannt werden! Wenn’s sich um deutsche Straftäter handelt wird’s ja auch genannt!“ Und Pia Swiss findet bereits unsere Frage ein No-Go: „Absolut populistische Fragestellung, die nur aufhetzt.“

Unser GSCHWÄTZ-Reporter Matthias Lauterer hat nun auch einen Kommentar mit einer eindeutigen Meinung dazu verfasst, den wir an dieser Stelle  veröffentlichen:

Welchen Grund kann es geben, die Nationalität zu nennen?

„Es gibt sehr wenige Straftaten, bei der die Nationalität des Täters einen Bezug zur Tat hat und daher tatwesentlich ist. Genaugenommen fällt mir sogar außer „illegalem Grenzübertritt“ auf die Schnelle keine Straftat ein, bei der in jedem Falle die Nationalität als Eigenschaft des Täters relevant ist.

Im aktuellen Fall hat ein Mann versucht, aus niederen Instinkten heraus eine Frau zu missbrauchen. Der körperliche Missbrauch ist ihm glücklicherweise nicht gelungen, da die Frau geistesgegenwärtig reagiert hat. Wahrscheinlich hat die versuchte Tat aber psychische Spuren beim Opfer hinterlassen.

Politische Kreise fordern jetzt die Presse auf, die Nationalität des Täters – die übrigens in der Pressemeldung der Polizei veröffentlicht wurde und daher jedem zugänglich ist – gezielt zu nennen, um darauf aufbauend eine politische Kampagne starten zu können. Das wurde mir in einem Telefongespräch mit einem Funktionär der AfD genau so bestätigt.

Trigger für öffentliche Kampagnen gegen Personengruppen

Derartige Kampagnen, so lehrt es das Handbuch der Demagogie, soll man sehr frühzeitig beginnen. Am besten so früh, dass beim Publikum noch gar keine wirkliche Informationslage vorhanden ist. Dazu soll ein emotionaler Ankereffekt erzeugen, damit das Thema beim Publikum auch später noch zuverlässig die gewünschte Emotion hervorruft. Als „die Luftherrschaft an den Stammtischen übernehmen“ bezeichnete diese Handlungsweise Franz-Josef Strauss – einer der begnadetsten Demagogen seiner Zeit und der erste, den ich aktiv miterleben durfte.

Gerade Sexualstraftaten sind beliebte Trigger für öffentliche Kampagnen gegen bestimmte Personengruppen. Wie perfide Sexualstraftaten für politische Hetze ausgenutzt werden, kann man daran erkennen, dass solche Taten sogar schlichtweg erfunden wurden, um die gewünschten politischen Effekte zu erzielen. Die Handlungsweise derer, die aktuell und massiv in quasi-anonymen Leserbriefen, in Pressemitteilungen und in persönlichen Telefonaten die Nennung der Nationalität des mutmaßlichen Täters fordern, entspricht genau diesem Muster.

Niedrige politische Beweggründe werden vorgeschoben, um zu versuchen, die Frau ein zweites Mal, diesmal psychisch, zu missbrauchen. Zu missbrauchen für eine Kampagne, die mit dem Tatopfer und der Tat selbst nichts zu tun hat sondern ganz anderen Zwecken dient.

Das hat das Opfer nicht verdient. Und das hat die unabhängige Presse nicht nötig, sich vor den Karren einer leicht durchschaubaren Kampagne spannen zu lassen.“

Erfundene Straftaten zu politischen Zwecken: https://www.spiegel.de/spiegel/stimmen-die-meldungen-ueber-vergewaltigende-fluechtlinge-a-1186254.html

Ein Kommentar von Matthias Lauterer




Nationalität eines Tatverdächtigen veröffentlichen – ja oder nein?

In den frühen Morgenstunden vom Sonntag, den 06. September 2020, kam es in der Schwäbisch Haller Innenstadt laut einer Pressemitteilung zu einem Sexualdelikt an einer 21-jährigen Frau. Der versuchten Vergewaltigung entging sie nur mit viel Glück. Das Kriminalkomissariat Schwäbisch Hall konnte einen 20-jährigen Tatverdächtigen ermitteln und festnehmen. Der Mann wurde einem Haftrichter vorgeführt und schließlich in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Haller Tagblatt veröffentlichte eine Meldung

Über das Geschehen veröffentlichte das Haller Tagblatt eine Meldung in der Printausgabe vom 10. September 2020, ohne anscheinend die Nationalität des mutmaßlichen Täters zu nennen. Daraufhin zeigten sich die beiden Sprecher des AfD-Kreisverbandes Hohenlohe-Schwäbisch Hall und Landtagsabgeordneten, Udo Stein und Anton Baron, bestürzt. In einer Pressemitteilung nannten sie es „eine Schande, dass solche Vorfälle inzwischen nicht nur in den großen Ballungszentren, sondern mittlerweile auch im beschaulichen Schwäbisch Hall angekommen sind“. Udo Stein bezeichnete „das Verschweigen der Nationalität des Täters durch das örtliche Haller Tagblatt in seiner Druckausgabe am 10.9.2020, während weite Teile der überregionalen Presse und der zu Grunde liegende Polizeibericht die Nationalität des Tatverdächtigen ausdrücklich benennen“, als nicht hinnehmbar. Schließlich hätte die „einzige örtliche Tageszeitung auch die Pflicht, die Bevölkerung umfassend über solche Vorfälle aufzuklären“.

Der Polizeibericht

Unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110969/4701488  hatte das Polizeipräsidium Aalen am 09. September folgenden Bericht veröffentlicht:

„Schwäbisch Hall: Tatverdächtiger nach Sexualdelikt festgenommen

Gegen 2:45 Uhr am Sonntagmorgen war eine 21-jährige Frau gemeinsam mit Freundinnen in der Innenstadt von Schwäbisch Hall im Bereich Holzmarkt unterwegs. Als die junge Frau sich kurz von der Gruppe entfernte, um Zigaretten zu holen, wurde sie von einem ihr unbekannten Mann am Aufzug Gelbinger Gasse/Mohrenstraße angesprochen. Die junge Frau forderte den Unbekannten mehrfach erfolglos auf, sich zu entfernen. In der Folge kam es zu einem Gerangel, wobei der Mann die Frau trotz deren Gegenwehr zu Boden bringen konnte, wo er sie im Intimbereich berührte und versuchte, sie zu entkleiden. Die Frau gab schließlich vor, mit ihm mitgehen zu wollen, woraufhin sie zufällig in Richtung der Freundinnen der jungen Frau gingen. Beim Erkennen der Freundinnen rannte die Frau zu diesen und suchte Schutz in der Gruppe. Der Mann flüchtete daraufhin.

Die Frauen erstatteten beim Polizeirevier Schwäbisch Hall Anzeige. Dem Kriminalkommissariat Schwäbisch Hall, das in der Folge die Ermittlungen übernommen hatte, gelang es, einen Tatverdächtigen zu ermitteln, der am Dienstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn einem Haftrichter vorgeführt wurde. Der beantragte Haftbefehl wurde erlassen und der tatverdächtige 20-jährige Somalier in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.“

Aufruf an die GSCHWÄTZ-Leser

Auch wir von der GSCHWÄTZ-Redaktion haben uns nun Gedanken über das Geschehen gemacht und uns gefragt, wie wir das sehen: Sollte die Nationalität eines Tatverdächtigen veröffentlicht werden oder nicht, wenn sie denn bekannt ist? Die Meinungen gehen hier auseinander. Die einen möchten generell keine Nationalität nennen, egal um wen es sich handelt. Die anderen würden sie in jedem Fall veröffentlichen, also auch bei deutschen Straftätern. Einig sind wir uns bis jetzt lediglich darin, dass alle Fälle gleich behandelt werden sollen, also stets eine Nennung der Nationalität beziehungsweise niemals eine Nennung.

Wir wollen nun unsere Leser fragen und zur Diskussion anregen: Wie seht ihr das? Nennung der Nationalität auf jeden Fall oder niemals? Ist es für euch wichtig zu wissen, welche Nationalität ein Tatverdächtiger hat? Schickt uns eure Ansichten an info@gschwaetz.de.

Quelle: Pressemitteilung der AfD Hohenlohe-Schwäbisch Hall und Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Aalen
Text: Sonja Bossert