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„Die Kinder zeigen ihre Schmerzen auf den Videos deutlich“

Schwerer sexueller Missbrauch lautet die Anklage – am dritten Tag im Prozess gegen einen Lehrer der Waldorfschule Schwäbisch Hall kommen brisante Details ans Tageslicht. Zwei seiner Schülerinnen, zu diesem Zeitpunkt acht und elf Jahre alt, soll der 63-Jährige missbraucht haben. Doch nach Aussage der Kriminalhauptkommissarin Christina B. am letzten Verhandlungstag sollen das keine Einzelfälle gewesen sein – die Missbräuche sollen sich über Jahrzehnte hinweg erstreckt haben und bis ins Jahr 1988 zurückzuführen sein.

Vermutlich heimliche Aufnahmen der Schülerinnen

Beim Angeklagten wurde kinderpornografisches Film- und Fotomaterial sichergestellt, auf dem zum Teil Vergewaltigungen von Babys und Kleinkindern zu sehen sind.

Bilder einer Schülerin

Lea H., Polizeikommissaranwärterin, hat das Bildmaterial ausgewertet. „Mir sind auf dem Asservat 20, auf einem Tablet, drei Bilder einer Schülerin aufgefallen. Ein Mal oberkörper-, ein Mal unterkörperfrei. Ich vermute, dass es ein Video war, auf dem sie sich umgezogen hat und von dem später Screenshots gemacht wurden.“ Des Weiteren wurden Videos gefunden, die den Angeklagten im Gespräch mit Schülerinnen zeigen, die vermutlich heimlich aufgenommen wurden. Unter anderem wurde einem Mädchen dabei heimlich bewusst in den Ausschnitt gefilmt. Außerdem sichtete die Polizeikomissaranwärterin kinderpornografische Bilder, bei denen unter anderem die Gesichter der missbrauchten Kinder durch die einer Schülerin des Angeklagten ausgetauscht wurden.

Thema K.O.-Tropfen im Unterricht?

Die junge Polizistin berichtet des Weiteren von der Sichtung von 43 Webverläufen, auf denen der Angeklagte nach verschiedenen Substanzen, wie K.O.-Tropfen, Schlafgas, Chloroform und „Schlafmittel für ein zehnjähriges Kind“ gesucht haben soll. Er habe danach gesucht, wie es hergestellt wird und wo man es kaufen könne. Außerdem suchte er auf Google danach, wie ein zehnjähriges Kind einen Orgasmus erleben könne. Der Angeklagte rechtfertigt diese Suchanfragen damit, im Unterricht das Thema K.O.-Tropfen durchgenommen zu haben, um die Kinder für diese Gefahr zu sensibilisieren. Anschließend gibt Lea H. Aussagen einer Schülerin wieder: „Sie hat erzählt, dass es einige Vorfälle gab, die ihr unangenehm waren. Der Angeklagte hat ihr vorne in die Hose gegriffen und sie zu sich gezogen und ihr gesagt, dass er erregt sei. Außerdem hat er sie gefragt, ob sie wisse, was Solosex sei.“

„Das sind zu einem erheblichen Anteil Vergewaltigungen“

Marc K., Polizeihauptkommissar, hat die kinderpornografischen Videos, die beim Angeklagten gefunden wurden, ausgewertet. Er beschreibt die schweren Vergewaltigungen an Babys und Kleinkindern, die auf den Videos zu sehen sind. „Auf einem der Videos, das mit einer Nahaufnahme des Analbereichs eines kleinen Kindes beginnt, hört man das Kind sagen: ‚Nicht mehr da rein‘. Es ist unstrittig, dass das alles nicht nur dokumentierter Missbrauch von Kindern ist, sondern, dass das auch zu einem erheblichen Anteil Vergewaltigungen sind. Die Kinder auf den Videos leiden unter monate- und jahrelanger psychischer und sonstiger Gewalt. Die Kinder zeigen ihre Schmerzen auf den Videos deutlich.“ Die häufigsten Google-Suchanfragen des Angeklagten, die der Kriminalhauptkommissar ausgewertet hat, ergaben unter anderem Manipulierbarkeit, Bindungswirkung, Abhörbarkeit von Handys und Drohne mit Livecam.

Am nächsten Verhandlungstag, dem 16. März, wird der Sachverständige zu dem Fall Stellung nehmen und die Plädoyers sollen vorgetragen werden.

Text: Priscilla Dekorsi