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Minijobber dürfen ab Oktober 520 Euro verdienen.

Der Deutsche Bundestag hat heute zum ersten Mal seit dem 1. Januar 2013 eine Erhöhung der Minijobgrenze beschlossen. Sie wird in einem ersten Schritt von den bisher 450 Euro auf 520 Euro angehoben. Das ist eine gute Nachricht für mehr als sechs Millionen Minijobberinnen und Minijobber in Deutschland.

Hierzu erklärt der Bundestagsabgeordnete Valentin Abel:

„Es ist eine längst überfällige Gerechtigkeitsfrage, dass Minijobberinnen und Minijobber an den Lohnsteigerungen partizipieren können. Es war ein zentrales Anliegen der Freien Demokraten, mit der Erhöhung auf 520 Euro und der Dynamisierung für mehr Gerechtigkeit zu sorgen. Von der Erhöhung profitieren Studierende, die neben ihrem Studium etwas dazuverdienen wollen, Rentnerinnen und Rentner, die schrittweise aus dem Erwerbsleben aussteigen wollen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich neben ihrem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf etwas hinzuverdienen möchten, ihre Arbeitszeit aber aufgrund der tarifvertraglich festgelegten Arbeitszeit nicht einfach erhöhen können. Auch ganze Branchen wie die Gastronomie, der Einzelhandel oder Handwerksbetriebe, die vor allem zur Abdeckung temporärer Stoß- und Randzeiten dringend auf Minijobberinnen und Minijobber angewiesen sind, werden davon profitieren.“

Minijobgrenze automatisch an Mindestlohn gekoppelt

Die Minijobgrenze wird künftig an den Mindestlohn gekoppelt und so bei jeder Mindestlohnerhöhung automatisch nach oben angepasst. Errechnet wird die Grenze aus einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn bei durchschnittlich viereindrittel Wochen pro Monat. Dies ergibt ab dem 1. Oktober mit Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro eine Höhe von 520 Euro. Das bedeutet, dass Minijobberinnen und Minijobber künftig nach Lohnerhöhungen ihre Arbeitszeit nicht mehr reduzieren müssen, sondern dass sie tatsächlich mehr Geld in der Tasche haben werden.

Pressemitteilung Valentin Abel




Bei den 1.500 Bauarbeitern im Hohenlohekreis droht 10-Euro-Lohn-Lücke

Zwei Bauarbeiter, die gleiche Arbeit – und trotzdem zwei unterschiedliche Löhne: Gut 10 Euro könnten die Löhne pro Stunde auf den Baustellen im Hohenlohekreis bald auseinandergehen. Denn Bauarbeiter, die keinen Tariflohn bekommen, müssen jetzt sogar um ihren Branchen-Mindestlohn bangen. Das teilt die IG BAU Stuttgart in einer Pressemitteilung mit. Darin heißt es weiter: Betroffen davon könnte ein Großteil der rund 1.500 Bauarbeiter im Hohenlohekreis sein.

„Bauhandwerk und Bauindustrie müssen jetzt das tun, was die IG BAU schon gemacht hat: Die Arbeitgeber müssen nämlich einem Schlichterspruch und damit neuen Bau-Mindestlöhnen zustimmen. Passiert das nicht, droht dem Bau im Hohenlohekreis schlimmstenfalls der gesetzliche Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde als unterste Verdienstgrenze. Jetzt hängt alles am seidenen Faden der Arbeitgeber“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender Mike Paul.

„Diese Bau-Mindestlöhne sind die Lohn-Stoppschilder nach unten“

Der Schlichterspruch sieht vor, dass die Branchen-Mindestlöhne auf dem Bau ab April steigen – und zwar auf 12,55 Euro für Hilfsarbeiten (Mindestlohn 1) und auf 15,40 Euro für Facharbeiten (Mindestlohn 2). „Diese Bau-Mindestlöhne sind die Lohn-Stoppschilder nach unten. Und genau die braucht der Bau ganz dringend. Wenn die Arbeitgeber die neuen Branchen-Mindestlöhne allerdings nicht akzeptieren, dann wäre das ein Lockruf an alle Billig-Firmen aus dem In- und Ausland, als Dumping-Konkurrenz auf den Markt zu drängen. Diese Billigheimer würden dann ordentlich arbeitenden und anständig – nämlich den Tariflohn – bezahlenden Unternehmen im Hohenlohekreis wirtschaftlich das Handwerk legen“, sagt Paul. Der Vorsitzende der IG BAU Stuttgart warnt die heimischen Bauunternehmen davor, sich hier auf einen „Kamikaze-Kurs“ einzulassen.

Der Countdown dazu laufe bereits: Die Arbeitgeber müssen bis zum kommenden Freitag – also bis zum 17. Januar – grünes Licht für höhere Mindestlöhne auf dem Bau geben. Die IG BAU ruft deshalb „alle anständigen Bauunternehmen im Landkreis auf, im Schulterschluss mit anderen als ‚starke Baden-Württemberg-Kraft‘ klare Signale an den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und an den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) zu senden – und zwar für das Akzeptieren der neuen Bau-Mindestlöhne.

„Hier steht viel auf dem Spiel“

„Hier steht viel auf dem Spiel. Nämlich der faire Wettbewerb bei fairer Bezahlung. Der Bau darf nicht zur Niedriglohn-Branche werden. Denn die Folgen für die Beschäftigungsentwicklung wären verheerend – und das mitten im Bau-Boom: Selbst Facharbeiter würden dann abwandern. Vom Niedriglohn-Image der Baubranche und ihrem fehlenden Nachwuchs ganz zu schweigen“, macht Mike Paul klar. Gerade jungen Menschen müsse das Signal gegeben werden, dass der Bau eine boomende Branche mit Zukunft sei, in der man was Tolles schaffen, den Erfolg seiner Arbeit sehen und gutes Geld verdienen könne.

Mit dem Tariflohn sei die „Lohnlatte“ fair gelegt. Der Basis-Tariflohn für einen erfahrenen Maurer, Zimmerer oder Straßenbauer im Hohenlohekreis liege derzeit bei 20,63 Euro. „Würden Unternehmen, die nicht an den Tariflohn gebunden sind, künftig lediglich den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit nur 9,35 Euro bezahlen, dann würde das eine krasse Kluft von über 10 Euro beim Stundenlohn bedeuten. Das würde der Bau nicht verkraften. Denn das würde zu Lasten der Unternehmen gehen, die für fairen Wettbewerb und Qualität stehen“, so Paul. Dem Bau drohe dann ein regelrechter Preiskampf.

Genau dieser Punkt habe den Präsidenten des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel, als Schlichter für das Bauhauptgewerbe offensichtlich bewogen, sich für neue Bau-Mindestlöhne auszusprechen. „Dieser Schlichterspruch ist für alle Seiten – für die IG BAU, die ihm bereits zugestimmt hat, vor allem aber für Bauhandwerk und Bauindustrie – akzeptabel. Zum Wohle der Branche wird’s jetzt Zeit, dass auch die Arbeitgeber ihn akzeptieren“, fordert der Vorsitzende der IG BAU Stuttgart, Mike Paul. Wie es tarifpolitisch dann auf dem Bau weitergeht, darüber werden IG BAU und Bau-Arbeitgeber bereits im Frühjahr verhandeln: Dann steht nämlich die neue Lohn-Tarifrunde an.

Quelle: Pressemitteilung der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

 

 




Mindestlohn für alle – auch für Menschen mit einer Behinderung

Ein Kommentar von Nadja Fischer zu dem Artikel „Die Aussortierten“

Seit 2015 gibt es den Mindestlohn in Deutschland. Der Mindestlohn mauserte sich von 8,50 Euro (2015) auf 9,19 Euro (2019). Ausgenommen sind Praktikanten und Menschen, die eine von der Arbeitsagentur geförderte Maßnahme zum Erwerb einer Einstiegsqualifikation absolvieren.
Setzen wir unseren Fokus auf Menschen mit einer Behinderung, die in einer Werkstatt für Menschen mit einer Behinderung arbeiten und ihre erste Berufserfahrung sammeln. Es gibt Menschen mit einer geistigen, einer körperlichen oder mit einer geistigen und körperlichen Behinderung. Dimi, über den wir in unserer Juni-Ausgabe berichtet haben, hat eine körperliche Behinderung, hat aber geistig keine Einschränkung.

Dimi, wie auch alle anderen, stehen jeden Morgen auf, machen sich fertig und fahren zur Arbeit. Von 8 Uhr morgens bis 16 Uhr nachmittags verrichten sie ihre Arbeit und sind ein kleines Zahnrädchen im System. Acht Stunden arbeiten. Ziehen wir einmal großzügig zwei Stunden Pause ab – bleiben noch sechs Stunden. Diese sechs Stunden Arbeitszeit verrichten die Menschen an fünf Tagen die Woche und das vier Wochen im Monat. Das sind ungefähr 120 Stunden im Monat und das für einen Lohn von 80 Euro monatlich. Ja, richtig gelesen – 80 Euro im Monat. Das wäre ein Stundenlohn von knapp 66 Cent. Angenommen Sie, lieber Leser, oder ich hätten uns das Bein und den Arm gebrochen und müssten trotzdem arbeiten gehen – Wer von uns würde denn für einen Stundenlohn von 66 Cent überhaupt erst aufstehen?

Warum beutet man Menschen mit einer Behinderung dermaßen aus? Selbst das Argument – ja, die brauchen doch Pflegekräfte und Hilfe – ist in meinen Augen nur eine Ausrede, die zum Teil nicht zutrifft. Dimi kann kein Auto fahren und wird von einem Fahrdienst abgeholt, solch einen Fahrdienst bieten große Unternehmen ihren Arbeitnehmern auch an.

Wie kann es sein, dass Deutschland so arm ist und nicht einmal genügend Geld aufbringen kann, um Menschen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten, ordentlich zu bezahlen?