Eine Schande
Es ist einfach nur unglaublich, welches Urteil die Richterin am Amtsgerichts Düsseldorf am Donnerstag, den 29. April 2021, über Christoph Metzelder gesprochen hat. Der ehemalige Fußballstar ist in einem Kinderpornografie-Prozess zu einer Bewährungsstrafe von 10 Monaten verurteilt worden. Da kann der Glaube an unser Justizsystem schon mal ins Wanken kommen.
„Echte Reue“
Die zuständige Richterin begründet ihr Urteil laut dem Spiegel zum einen damit, dass der Angeklagte „echte Reue“ gezeigt hat. Und zum anderen, dass er nun auch in der Öffentlichkeit gebrandmarkt sei.
Tränenreiches Teilgeständnis
Vorausgegangen war tränenreiches Teilgeständnis und Bilder sowie Videos von dem PC des Angeklagten, die unter anderem Kinder zeigen, wie sie vergewaltigt beziehungsweise werden. Eine Zeugin sagte des Weiteren gegen Metzelder aus, nachdem der ehemalige Fußballstar ihr gesagt hat, dass er gerne mit ihr und einer sehr jungen Person Sex haben würde. Vor Gericht nun sagte Metzelder, er sei nicht pädophil. Er sei ja schließlich auch zu keinen Handlungen gekommen. Er weint, seine Stimme wird brüchig. Soll man etwa noch Mitleid mit diesem Mann haben? Ja, er ist hoffentlich gebrandmarkt für eine sehr lange Zeit in der Öffentlichkeit. Aber 1. hat er sich das selbst zuzuschreiben und 2. geht das auch Nicht-Promineten so. Das als strafmildernd gelten zu lassen, ist absoluter Humbug. Zudem: Öffentlichkeitswirksame Inszenierungen sind ehemaligen Fußballstars auch nicht ganz fremd. Inwieweit Metzelder einfach nur sehr gut geschauspielert hat vor Gericht bei seinem Geständnis, ist daher ebenso kritisch zu betrachten.
Das Opfer heißt nicht Christoph Metzelder
Fakt ist: Es sind eindeutig Grenzüberschreitungen hier geschehen und diese passieren nicht einfach so. Jemand hat nicht ohne Grund derartiges Material auf dem PC. Metzelder ist nicht das Opfer in einem medienwirksamen Prozess, er ist der Täter. Die Opfer sind die Kinder auf den Fotos und den Videos. Und allein für diese jungen Opfer hätte es ein Urteil, zumal von einer Frau gesprochen, bedurft, das wesentlich härter ausfällt als das. Schon allein als Abschreckung für Wiederholungstäter.
Nicht nur die Fotos und Videos, die gefunden wurden, löst einen Würgereiz aus, sondern auch das beschämende Urteil. So beschützen wir in unserem deutschen Rechtsstaat sicher nicht unsere Kinder vor Triebtätern. Aber Hauptsache, es wandern Kiffer wegen Cannabisbesitzes ins Gefängnis.
Ein Kommentar von Dr. Sandra Hartmann

Symbolfoto. Quelle: adobe stock
