Staatsanwalt geht von versuchtem Mord aus
Am 10. Juni 2021 kam es in der Gemeinschaftsunterkunft im Gewerbegebiet am Kocher zu einem versuchten Tötungsdelikt: Ein 27-jähriger verletzte einen 30-jährigen mit einem Messer so schwer, dass dieser lebensgefährlich verletzt in eine Klinik gebracht werden mußte.
Vor dem Landgericht Heilbronn wird ab dem 8. Dezember 2021 gegen den 27-jährigen, der seit dem 11. Juni 2021 in Untersuchungshaft ist, verhandelt. Die Staatsanwaltschaft klagt den Mann wegen „versuchten Mordes u.a.“ an und stellt den Fall wie folgt dar:
Dem Angeklagten liegt zur Last, er habe am 10. Juni 2021 um 19:20 Uhr in der Asylbewerberunterkunft in Künzelsau mit Tötungsvorsatz einen Überraschungsangriff gegen einen seiner Mitbewohner gestartet, indem er ihm einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und sodann mit einem Messer in dessen Rippengegend gestochen habe. Als der Geschädigte die Flucht ergriffen habe, habe der Angeklagte ein weiteres mal in dessen Rückengegend gestochen. Dennoch habe der Geschädigte zu den Sicherheitsmitarbeitern der Einrichtung flüchten können. Seine Verletzungen mit inneren Blutungen seien erst nach einer zweistündigen Notoperation so weit behandelt worden, dass der Geschädigte außer Lebensgefahr habe gebracht werden können.
Die 1. Schwurgerichtskammer hat fünf Verhandlungstage angesetzt, mit der Verkündung des Urteils wird am 17. Januar 2022 gerechnet.
Text: Matthias Lauterer