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Künzelsaus Innenstadt darf nur noch mit Maske durchquert werden – wie wirksam sind solche Verbote?

Seit 31. März 2021 darf Künzelsaus Innenstadt nur noch mit einem Mund-Nasen-Schutz durchquert werden. Die Stadtverwaltung hat einen dementsprechenden Antrag gestellt. Das Landratsamt hat ihn genehmigt (wir berichteten). Eine dementsprechende Verfügung wurde erlassen. Doch wie sinnvoll sind derartige Maßnahmen?

Beschwerden von Bürgern in Künzelsau

In der ersten Welle im Frühjahr 2020 gab es zahlreiche Beschwerden, die auch unsere Redaktion erreichten, von wütenden Bürgern, die darauf hinwiesen, dass der Mindestabstand in Künzelsau von diversen Leuten nicht eingehalten werde, insbesondere die Außenbereiche von Cafés, Kneipen und Eisdielen gerieten dabei in den Blick. Die Stadt reagierte darauf weniger individuell, vielmehr setzte sie im Wesentlichen die Verordnungen um, die vom Land und Bund kamen. Vor wenigen Tagen dann veröffentlichte Bürgermeister Neumann zusammen mit weiteren Bürgermeistern einen Brief an Landesvater Winfried Kretschmann mit der Bitte, eine Maskenpflicht in den Innenstädten einzuführen, gekoppelt mit einer Öffnung der Ladengeschäfte unter Einhaltung der Coronahygieneregeln.

Brief an Kretschmann

Nun setzt die Stadtverwaltung in Künzelsau eine Maskenpflicht für ihre Innenstadt durch. Was aber bringen derartige individuelle Maßnahmen? Mehrere Parameter sind hier einzubeziehen. Eine Maskenpflicht in der Innenstadt reduziert die Übertragung von Viren. Der Erfolg ist hier dementsprechend vermutlich höher in stark frequentierten Innenstädten. Künzelsau ist eher überschaubar frequentiert. Hinzu kommt: Diverse Aussagen von Virologen verwiesen bislang darauf, dass sich die Covid-Viren im Freien nicht so stark übertragen als im Inneren. Daher durften Restaurants mit Außenbereich beziehungsweise guten Lüftungsmöglichkeiten im vergangenen Jahr auch teilweise öffnen. Nun soll man auch im Außenbereich eine Maske tragen – zumindest in Künzelsaus direkter Innenstadt. Aber vielleicht dient Künzelsau hier auch als Blaupause für weitere Städte. Gerade bei Ansammlungen in Aussenbereichen von Eisdielen und Cafes erscheint diese Maskenpflicht dann doch wieder Sinn zu machen, weil viele eben hier den Mindestabstand nicht einhalten. Das große Aber ist aber: Diejenigen, die gegen das Tragen der Maske sind, werden sich Ausweichtreffpunkte suchen. Bereits in den vergangenen Tagen war zu beachten, wie stark frequentiert die Wertwiesen waren und der Biergarten am Kocher – alles maskenfreie Zonen. Hier saßen die Menschen teilweise auch in größeren Gruppen zusammen.

Problem der Verlagerung ausserhalb der Innenstadt, an die Wertwiesen etwa

Die Maske indes ist an sich umstritten. Diverse Eltern im Hohenlohekreis haben etwa schon Boykottaufrufe gestartet zum Tragen der Masken in den Schulen. Sie möchten ihre Kinder davor bewahren, „psychischen und physischen Schaden“ zu nehmen (wir berichteten). Wie schädlich ist also das stundenlange Tragen dieser Masken wirklich?

Dazu gibt es bislang ganz unterschiedliche und auch nicht wirklich verifizierbare Aussagen. Sicher ist: Es macht einen Unterschied, ob man die Maske für zwei Stunden aufsetzt, um in die Innenstadt zu gehen, oder aber 8 Stunden in der Schule, um damit zu sprechen und hochkonzentriert zu arbeiten. Diverse Schüler:innen haben hier schon über Kopfschmerzen und Konzentrationsschwierigkeiten geklagt. Da erscheint der Stadtbummel mit Maske geradezu als Klacks.

Frühlingsluft ohne Maskenduft

Gerade bei schönen Wetter möchte der ein oder andere aber trotzdem lieber die Frühlingsluft einatmen, wenn man draußen ist, als den Maskenduft. Die Stadt Künzelsau hat ihren Bürgern die Entscheidung abgekommen. Wer in die Innenstadt möchte, muss Maske tragen. Auf die Eigenverantwortung der Bürger:innen vertraut man hier augenscheinlich nicht mehr.

 




Künzelsau stellt Antrag auf Maskenpflicht in der Innenstadt – Landratsamt genehmigt ihn

Auf Antrag der Stadt Künzelsau hat das Landratsamt Hohenlohekreis eine Allgemeinverfügung über eine Maskenpflicht für die Künzelsauer Innenstadt zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus erlassen. Ab Mittwoch, den 31. März 2021, muss in der Zeit von 7 bis 21 Uhr im öffentlichen Raum des Stadtgebiets Künzelsau in festgelegten Bereichen eine medizinische Maske oder ein Atemschutz, der die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden.

Dies betrifft auch das Rathaus, nicht aber das Landratsamt

Dies betrifft auch das Rathaus, nicht aber das Landratsamt.

Die Maskenpflicht gilt unabhängig davon, ob der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Diese Pflicht gilt nicht,

  • für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
  • für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer den Anforderungen entsprechenden Maske aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat,
  • beim Konsum von Lebensmitteln,
  • oder für die sportliche Betätigung an der frischen Luft, sofern diese alleine durchgeführt wird.

In einer Karte sind die betroffenen Bereiche dargestellt.

Die betroffenen Bereiche in der Künzelsauer Innenstadt werden entsprechend von der Stadt Künzelsau ausgeschildert.

Befristet bis 18. April 2021

Die Allgemeinverfügung ist befristet bis Sonntag, 18. April 2021, beziehungsweise wird aufgehoben, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 200 bezogen auf die Stadt Künzelsau an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.

Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird von der Stadt Künzelsau überwacht. Bürgermeister Stefan Neumann freut sich über die positive Rückmeldung auf den Antrag einer Maskenpflicht und begründet diese für die Künzelsauer Innenstadt wie folgt: „Die Frühlingszeit führt dazu, dass die Künzelsauer Innenstadt stärker frequentiert ist. Mit der erweiterten Maskenpflicht möchten wir deshalb nicht nur in, sondern auch außerhalb der Geschäfte einen erhöhten Infektionsschutz bieten.“




„Die Maskenpflicht ist ein Eingriff in mein Freiheitsrecht“

Ohne Maske unterwegs zu sein, ist kaum noch denkbar in diesen Zeiten. Auch in der Schule ist das Maskentragen zum festen Bestandteil geworden – sowohl für die Schüler als auch für die Lehrer. In Schulen gilt die Maskenpflicht ab dem Betreten des Schulgeländes. Sobald man seinen festen Platz im Unterrichtsraum verlässt, gilt es, eine Maske zu tragen: auf den Gängen, in der Mensa und auf dem Pausenhof. Die einzige Ausnahme ist im Klassenraum am festen Sitzplatz und beim Essen. Außerdem achten die Schulen sehr stark darauf, dass sich die Klassen in den Pausen nicht vermischen und durchgängig in der gleichen Konstellation bleiben, um eine Infektionskette zu verringern. Deswegen hat jede Klasse einen fest zugewiesenen Pausenbereich, indem sich auch nur diese Klasse aufhalten darf. An den Bushaltestellen allerdings gibt es diese getrennten Bereiche nicht.

Die Regierung ist überzeugt davon, dass die Maskenpflicht in Schulen sinnvoll ist. Doch sehen die Schüler das ebenfalls so?

„Konzept nicht ganz durchdacht“

„An sich ist es schon gut“, meint Anna-Lena Frank aus Bieringen. „Aber wenn man durchgehend in der gleichen Klasse ist und man sie im Unterricht abnehmen darf, ist das Konzept nicht ganz durchdacht, da Schüler untereinander ohne Maske Kontakt haben, aber während der Pause in der eigenen Klasse trotzdem eine Maske tragen müssen.“ Dennoch trägt die 15-Jährige die Maske nach den geltenden Vorschriften, denn auch wenn sie das Konzept manchmal nicht nachvollziehen kann, möchte sie helfen, eine Infektionskette zu unterbrechen.

„Ich möchte keinen durch mein leichtsinniges Handeln gefährden“

Auch für Nico Köhler aus Niederstetten ist es wichtig, sich an die Maskenregeln zu halten. Für den 15-Jährigen ist das Thema Corona nach wie vor aktuell: „Man hört jeden Tag etwas über Corona und die Zahlen steigen wieder. Ich persönlich merke Corona sehr stark an den noch vorhandenen Einschränkungen, aber für mich ist das Thema generell auch immer aktuell, denn meine Eltern haben ein Altenheim.“ Da alte und schwache Menschen zur Risikogruppe zählen, „trage ich meine Maske zuverlässig, denn ich möchte keinen durch mein leichtsinniges Handeln gefährden.“ Der Zehntklässler berichtet auch, dass er die Maske nicht nur in der Schule zuverlässig trägt, sondern auch außerhalb, wenn er sich in geschlossenen Räumen befindet.

„Anstrengend beim Atmen und Kopfschmerzen sind die Folge“

„Man gewöhnt sich an das Maskentragen, aber schön ist es nicht“, ist die Meinung von Louis Siller aus Geddelsbach. „Mit der Zeit ist es anstrengend beim Atmen und Kopfschmerzen sind die Folge.“ Auch der 16-Jährige sieht es kritisch, die Maske in der Pause zu tragen, wenn man sich in seiner Klasse befindet und davor ohne Maske Kontakt hatte. Dennoch hält er sich an die Maskenpflicht, „um andere und mich zu schützen.“

„Menschliche Aufpasser finde ich nervig“

Eine ganz andere Meinung hat Jana Tscherpel aus Schwäbisch Hall. Die 15-Jährige hält die Maskenpflicht für eine Zumutung, da sie wenig effektiv sei, weil die meisten nur einen „Stofffetzen vor dem Mund“ hätten. „Die Maskenpflicht ist ein Eingriff in mein Freiheitsrecht, sie beschränkt meine Freiheit. Wenn ich mich gefährden will, ist das meine Entscheidung.“ Auf die Frage, ob sie nicht Angst habe, andere damit zu gefährden, antwortet sie: „Diejenigen, denen ich schaden könnte, tragen selbst die Verantwortung für sich und können sich mit einer richtigen FFP2-Maske schützen.“ Jana möchte selbst entscheiden, ob und wann sie eine Maske trägt. „Menschliche Aufpasser“ findet sie nervig. Damit meint sie Menschen wie etwa Mitschüler, die keine Berechtigung dazu hätten, sie zurechtzuweisen und auch nicht dafür zuständig seien. Sie persönlich habe auch keine Angst vor Corona, wie sie betont: „Ich sehe das Coronavirus wie ein Grippevirus und bei der Grippe muss man auch keine Maske tragen.“ Obwohl sie keine Angst hat, ist das Thema Corona für sie präsent: „Man kann Corona nicht abschreiben, aber durch die Medien bleibt es eben auch aktuell. Ich denke aber, dass die öffentlichen Medien übertreiben. Man hat das Gefühl, dass sie das Virus schlimmer darstellen, als es ist und Angst verbreiten.“

„Verschärfte Maskenpflicht finde ich gut“

„Entweder sollte man die Maske ganz tragen oder gar nicht, aber so wie es gerade ist, bringen sie nicht viel“, ist das Statement von Benjamin Vogel (15) aus Künzelsau. „Jedoch finde ich die Maskenpflicht gut, da ich nicht weiß, wer Corona hat und ich kein Risiko eingehen will, deswegen trage ich die Maske zuverlässig.“

Seit Montag, den 19. Oktober 2020, gibt es noch strengere Maskenregeln. Das hat das Regierungspräsidium in Baden-Württemberg beschlossen. Nun müssen die Schüler und Lehrer die Maske auch im Unterricht tragen. „Ich finde es gut, dass man jetzt die Masken auch im Unterricht tragen muss, weil ich es ein bisschen schwachsinnig finde, zu sagen: Ihr tragt die Masken hier, aber dort wieder nicht. Und dann haben wir auch noch zusammen Schwimmen – ohne Masken. Das Problem ist, dass sich die meisten nur in der Schule so konsequent an die Maskenpflicht halten, aber außerhalb nicht.“

Die Maskenpflicht in Schulen sorgt derzeit für viel Gesprächsstoff und Diskussionen. Die Meinungen hierzu gehen weit auseinander. Wie nun das verschärfte Konzept, das die Maskenpflicht ab der fünften Klasse nun auch im Unterricht und nicht nur auf den Fluren vorsieht, ankommt und was es alles für neue Probleme mit sich bringt, wird sich im Laufe der nächsten Wochen herausstellen.

Text: Cora-Lee Pusker (15)

 




„Offenbar bestand bei zahlreichen Personen eine große Ungewissheit darüber, dass die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch an den Anlagen des Nahverkehrs gilt und nicht nur in den Beförderungsmitteln“

„Offenbar bestand bei zahlreichen Personen eine große Ungewissheit darüber, dass die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch an den Anlagen des Öffentlichen Personen Nahverkehrs gilt und nicht nur in den Beförderungsmitteln“, resümierte Einsatzleiter Polizeioberrat Jens Blessing den Kontrolltag des Heilbronner Polizeipräsidiums in einer Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn.

Am Mittwoch, den 23. September 2020, zwischen 14 Uhr und 20 Uhr, setzte das Polizeipräsidium Heilbronn rund 70 Kräfte zur Kontrolle der Maskentragepflicht im öffenlichen Nahverkehr im gesamten Präsidiumsbereich ein. Die Kontrollschwerpunkte waren die Stadtbahnen S 4 (Öhringen – Eppingen), S 41 / S 42 (Heilbronn – Bad Rappenau) und Verbindungen der Regionalbahnen zwischen Heilbronn, Mannheim, Würzburg und Schwäbisch-Hall. Darüber hinaus wurden schwerpunktmäßig Kontrollen an Bahn- und Buslinien, insbesondere an deren Haltestellen, in allen Landkreisen des Präsidiumsgebiets durchgeführt.

Die Einhaltung der Maskenpflicht wurde von den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten konsequent verfolgt. In den Verkehrsmitteln wurde die Trageverpflichtung von den Fahrgästen überwiegend eingehalten. Die Meisten, die ihre Maske nicht oder nicht richtig getragen hatten, zeigten sich einsichtig und setzten ihre Maske dann richtig auf. 39 uneinsichtige Personen wurden zur Anzeige gebracht. Insgesamt wurden über 2000 Personen kontrolliert.

Das Polizeipräsidium Heilbronn hatte die Kontrollmaßnahmen im Vorfeld sowohl mit einer Pressemeldung als auch in den Sozialen Medien angekündigt. Es wird in den nächsten Wochen weitere Kontrollmaßnahmen geben.




Anzahl der Neuinfektionen nimmt stetig zu

Die Anzahl an Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2 nimmt in den letzten Wochen stetig zu, weshalb die Tragepflicht von Alltagsmasken wieder verstärkt in den Fokus rückt. Weiterhin ist von einer dynamischen und ernst zu nehmenden Gefahr für die gesundheitliche Situation der Bevölkerung auszugehen. Laut Einschätzung des Robert-Koch-Instituts kann das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung die Ausbreitung des SARS-Virus reduzieren. Nach dem Motto, wer Maske trägt schützt andere, will die Polizei mit entsprechenden Kontrollen die Achtsamkeit und Verantwortung in der Gesellschaft stärken und gleichzeitig Maskenmuffeln und Verweigerern zu Leibe rücken. Dies insbesondere auch im Bereich des ÖNPV, wo die Menschen sich zwangsläufig sehr nahekommen und ein Rückgang der Akzeptanz der Corona-Verordnung festzustellen ist. Die bisherigen öffentlichen Apelle zeigen nicht flächendeckend die notwendige, aber dringend erforderliche Wirkung, nämlich die konsequente Einhaltung der bekannten Infektionsschutzregeln.

Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration des Landes Baden-Württemberg sagte den Städten und Gemeinden im Land die Unterstützung des Polizeivollzugsdienstes bei entsprechenden Kontrollen zu und beauftragte die regionalen Polizeipräsidien, die Einhaltung der Maskentragepflicht im öffentlichen und touristischen Personenverkehr gezielt zu überwachen. Daher wird die Polizei Heilbronn in ihrem Zuständigkeitsbereich im Rahmen dieser Unterstützung der örtlichen Kommunen in den kommenden Wochen mit Unterstützung durch Kräfte des Polizeipräsidiums Einsatz an mehreren Kontrolltagen im ÖPNV die Beachtung der in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vorgeschriebenen Maskentragepflicht kontrollieren. Ein Verstoß der Maskenpflicht kann mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro geahndet werden.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn