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Polizei kontrolliert Masken im Nahverkehr: Fast ein Drittel Beanstandungen

Im Rahmen der Pandemiebekämpfung kommt einer flächendeckenden und kontinuierlichen Überwachung der erlassenen Verordnungen eine besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grund haben erneut mehrere Polizeireviere, darunter die Dienststellen Heilbronn, Neckarsulm und Öhringen sowie Beamtinnen und Beamte der Bereitschaftspolizei am vergangenen Freitagnachmittag Kontrollen durchgeführt, um die Einhaltung der Maskentragepflicht im öffentlichen Raum sowie im Umfeld des ÖPNV zu überwachen. Insgesamt waren fast 50 Einsatzkräfte in den Zuständigkeitsbereichen der drei Polizeireviere unterwegs und kontrollierten in den Innenstädten, an Haltestellen, in Bahnhöfen sowie in Bussen und Bahnen.

Polizei wird auch weiter kontrollieren

Dabei wurden rund 650 Personen kontrolliert. 210 Personen trugen keine Mund-Nasen-Bedeckung oder hatten diese falsch angelegt. Bei diesen Kontrollen wurde deutlich, dass polizeiliche Überwachungen weiterhin notwendig sind, aber andererseits die meisten Menschen sich an die aktuellen Regeln halten und ihren Beitrag im Kampf gegen das Virus leisten. Weitere Maßnahmen sind bereits in dieser Woche geplant.

Pressemeldung Polizei Heilbronn

 




Bei Maskenpflicht klatschen auch Mitarbeiter:innen nicht immer Applaus

Seit Mittwoch, 24. November 2021, gelten neue, schärfere Corona-Regelungen. Diese sehen unter anderem vor, dass in Einzelhandelsgeschäften, die nicht der Grundversorgung dienen, die 3G-Regel anzuwenden ist (beziehungsweise sogar die 2G-Regel, wenn, wie im Hohenlohekreis die Inzidenz über 500 liegt). In den Discountermärkten, die der Grundversorgung dienen, gilt außer der allgemeinen Maskenpflicht, keine weitere Beschränkung.

Stichprobe ergibt Verstösse in zwei von drei besuchten Märkten

GSCHWÄTZ hat eine, zugegeben kleine und nicht repräsentative, Stichprobe in Hohenloher Discounterfilialen durchgeführt und die Discounter zu ihren Maßnahmen befragt. Bei drei besuchten Filialen konnte nur in einem Fall kein Verstoß gegen die Maskenpflicht festgestellt werden, in einer der besuchten Filialen war es eine Kundin, die auf Ansprache die Maske korrekt über die Nase zog. In dieser und einer weiteren besuchten Filiale wurde aber auch ein Mitarbeiter angetroffen, der die Maske „auf Halbmast“ über der Nase trug. In beiden Fällen war dies kein Versehen, denn die Erklärungsversuche der beiden Mitarbeiter waren gut vorbereitet und der eine Mitarbeiter hat auch die Maske, nachdem er sich unbeobachtet fühlte, direkt wieder heruntergezogen.

Konsequenzen für die Pandemie

Inzidenz-Entwicklung im HOK. Der neue Höchststand von 671 ist noch nicht enthalten.

Der Hohenlohekreis meldet am heutigen Freitag, 26.November 2021, eine Inzidenz von über 671, Tendenz weiter rasant steigend. Dazu kommen die Fälle, die noch nicht erkannt sind, die aber infektiös sind. Man muß also durchaus damit rechnen, dass man beim Einkauf in einem gut besuchten großen Discountermarkt auf eine infizierte Person trifft, die Viren verbreiten kann, dies aber nicht weiß. Man könnte sich auch selber bereits infiziert haben und ein Verbreiter sein, ohne das zu wissen. Außerdem ist damit zu rechnen, dass sich in einem gut besuchten Discountermarkt auch ungeimpfte – und damit besonders gefährdete – Personen befinden.

Video zeigt, wie sich Aerosole in einem Supermarkt verbreiten

Ein Video der finnischen Aalto-Universität zeigt, wie sich Aerosole in einem Supermarkt verteilen und wie lange sie in der Luft bleiben.  Die Maske als relativ zuverlässiger Schutz vor dem Verbreiten aber auch vor dem Anstecken, ist also das wichtigste Mittel der Coronabekämpfung. Im Interesse ihrer Mitarbeiter- hier gilt für den Arbeitgeber eine besondere Fürsorgepflicht – und ihrer Kunden sollten die Märkte also die Maskenpflicht durchsetzen. Das fällt natürlich schwer, wenn die eigenen Mitarbeiter mit schlechtem Beispiel vorangehen.

GSCHWÄTZ hat nachgefragt

Natürlich hat GSCHWÄTZ auch die Discounter um Information darüber gebeten, wie das Personal auf  Verstöße gegen die Maskenpflicht reagiert und welche Konsequenzen Kunden oder Mitarbeitern drohen, die sich nicht an die Maskenpflicht halten:

ALDI SÜD baut auf Verständnis

So antwortet ALDI-SÜD: „Hinsichtlich der Maskenpflicht sind für uns die Corona-Schutzverordnungen der jeweiligen Bundesländer maßgebend. Selbstverständlich halten wir uns an diese Vorgaben. Demnach ist für unsere Kund:innen das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Maske – einer OP-Maske oder FFP2-Maske – im Verkaufsraum obligatorisch. Dabei bauen wir auf das Verständnis unserer Kunden, welche die Schutzmaßnahmen bislang überwiegend bereitwillig mittragen. Unsere Mitarbeiter können sich bei Fragen oder Sorgen selbstverständlich jederzeit vertrauensvoll an ihre Vorgesetzten wenden.“

Wie die Filialleitungen bei den Fällen reagieren, wo die Kunden die Maßnahmen nicht bereitwillig mittragen, wird nicht gesagt. An wen sich Kunden bei Fragen oder Sorgen wenden sollen, ebenfalls nicht.

LIDL appelliert an die Verantwortung der Kunden

Ähnlich unkonkret antwortet auch Lidl: „Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter setzen wir bundesweit zu Corona-Zeiten ein einheitliches Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzept um und orientieren uns dabei an den Vorgaben der Behörden vor Ort. Am Eingang der Filiale informieren wir Kunden auf Plakaten, dass Mund und Nase bedeckt sein müssen. Wenn es zudem behördlich vor Ort angeordnet ist, werden unsere Mitarbeiter dahingehend sensibilisiert, Kunden bei Bedarf auf die Maskenpflicht hinzuweisen. Sollten Kunden aus gesundheitlichen Gründen durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit sein, können sie in unseren Filialen ohne Maske einkaufen. Wir appellieren an jeden Einzelnen, verantwortungsvoll mit der Situation und rücksichtsvoll miteinander umzugehen und sensibilisieren unsere Kollegen entsprechend kontinuierlich dafür.“

Die Aussage, dass die Mitarbeiter nur dann „dahingehend sensibilisiert“ werden, Kunden anzusprechen, „wenn es zudem behördlich vor Ort angeordnet ist“, läßt aufhorchen.

Bei Kaufland sollen die Kunden gezielt angesprochen werden

Ein wenig ausführlicher antwortet Kaufland:  „Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter setzen wir bundesweit zu Corona-Zeiten ein einheitliches Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzept um und orientieren uns dabei an den Vorgaben der Behörden vor Ort. Am Eingang der Filiale informieren wir Kunden auf Plakaten, dass Mund und Nase bedeckt sein müssen. Wenn es zudem behördlich vor Ort angeordnet ist, werden unsere Mitarbeiter dahingehend sensibilisiert, Kunden bei Bedarf auf die Maskenpflicht hinzuweisen. Sollten Kunden aus gesundheitlichen Gründen durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit sein, können sie in unseren Filialen ohne Maske einkaufen. Wir appellieren an jeden Einzelnen, verantwortungsvoll mit der Situation und rücksichtsvoll miteinander umzugehen und sensibilisieren unsere Kollegen entsprechend kontinuierlich dafür.“

Keine Wort über das Verhalten der Mitarbeiter oder über Verhaltensregeln für Mitarbeiter

Aber auch Kaufland geht mit keinem Wort auf die Fragen ein, wie man sich gegenüber Kunden oder Mitarbeitern verhält, die sich nicht an die Maskenpflicht halten und auf die höfliche Ansprache nicht reagieren. Auf die Frage nach möglichen Hausverboten oder Ordnungswidrigkeitsanzeigen oder nach arbeitsrechtlichen Konsequenzen geht keiner der befragten Discounter ein.

EDEKA-Personal ist angehalten, Kunden anzusprechen

Die deutlichste Wortwahl von allen hat die Antwort von EDEKA, es ist auch die einzige Antwort, die auf die Frage nach bisherigen Fällen eingeht: „Grundsätzlich können wir Ihnen aber Folgendes mitteilen: Die Mitarbeitenden in den Märkten sind angehalten, Kundinnen und Kunden auf die geltenden Regelungen hinzuweisen. Kundinnen und Kunden, für die bzgl. der Maskenpflicht ein Ausnahmefall (z.B. gesundheitliche Gründe) zutrifft, müssen dies glaubhaft machen und ggf. einen entsprechenden Beleg vorzeigen.

Unser übergeordnetes Ziel ist es, allen Kundinnen und Kunden einen sicheren Einkauf zu ermöglichen, bei dem sie sich trotz der herausfordernden Umstände wohl fühlen. Hier sind wir auf das Verständnis aller und eine gegenseitige Rücksichtnahme angewiesen. Der weitaus größte Teil unserer Kundinnen und Kunden respektiert die Maßnahmen und hält sich vorbildlich daran. Besondere Vorkommnisse sind uns bis dato nicht bekannt.“

Es gibt aber „besondere Vorkommnisse“

Solche „besonderen Vorkommnisse“ stellen einen Ordnungswidrigkeit dar (siehe § 24 Nr. 1 CoronaVO), teilt das Landratsamt des Hohenlohekreises mit. „Das Landratsamt hat in insgesamt fünf Fällen diesbezüglich eine Geldbuße verhängt. Dabei wurde ein Verwarnungsgeld von jeweils 35 Euro (Erstverstoß) festgesetzt. Gegen Ladenbetreiber wurden bisher keine Bußgelder verhängt.“ Wie Sascha Sprenger, Pressesprecher des Landratsamts mitteilt, sind primär die Ortspolizeibehörden „zuständig für die Überwachung der CoronaVO. Der Polizeivollzugsdienst unterstützt bei Bedarf. Zuständig für den Erlass von Bußgeldbescheiden sind wiederum die unteren Verwaltungsbehörden (im Hohenlohekreis das Landratsamt und die Verwaltungsgemeinschaft Öhringen für ihren Zuständigkeitsbereich).“

Stadt Künzelsau antwortet ausweichend

Wo das Landratsamt auf die Ortspolizeibehörden verweist, antwortet die Stadt Künzelsau auf den Fragenkatalog von GSCHWÄTZ mit „Bitte wenden Sie sich in Bezug auf Ihre Anfrage an die Pressestelle des Landratsamtes Hohenlohekreis“. GSCHWÄTZ hatte unter anderem gefragt: „Prüft die Stadt (sofern zuständig) gezielt die Einhaltung der Maskenpflicht, etwa durch stichprobenhafte Begehungen?“ Man darf also davon ausgehen, dass durch die Stadt Künzelsau keine Prüfung der Situation in den Verbrauchermärkten stattgefunden hat.

Öhringen gibt detailliert Auskunft

„In erster Linie müsste das Personal im Discounter einen Kunden ansprechen, der keine Maske trägt. Möglicherweise liegt ja ein Ausnahmetatbestand vor, der plausibel gemacht werden kann. Weigert sich der Kunde trotz allem guten Zureden eine Maske zu tragen, kann der Marktleiter von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Kunden des Marktes verweisen. Wenn ein solches Gespräch eskaliert, kann der Marktleiter selbstverständlich den Polizeivollzugsdienst anfordern, der dann den Sachverhalt klären kann und ein Ordnungswidrigkeits-Verfahren einleitet.“

Eigene Kontrollen führt aber auch die Stadt Öhringen nicht durch: „In einem Discounter gilt vorrangig das Hausrecht. Unser Vollzugsdienst oder unsere Ortspolizeibehörde macht keine stichprobenhaften Begehungen im Discounter.“ Trotzdem gibt es in Öhringen eine ganze Reihe von Bußgeldern: „Grundsätzlich hat das Ordnungsamt Öhringen natürlich bereits Bußgelder gegen Maskenverweigerer verhängt (ca. 25 bis 30) nach dem Bußgeldkatalog für die CoronaVO in Verbindung mit dem IfSG (Infektionsschutzgesetz). Der Bußgeldrahmen liegt zwischen 50 und 250 Euro. Bei Erstverstößen in der Regel 70 Euro. Bußgelder gegen Ladenbetreiber wegen Verstoß gegen die Coronaverordnungen hinsichtlich von Maskenverweigerern gab es nicht, da der Bußgeldkatalog hier nicht die Betreiber unter Strafe stellt.“

Mit Fehlverhalten der Mitarbeiter konfrontiert

Die beiden betroffenen Unternehmen haben wir mit dem Fehlverhalten der Mitarbeiter (in beiden Fällen waren es Männer) konfrontiert – ALDI SÜD antwortet: „Von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten wir die strenge Einhaltung sämtlicher Vorschriften seitens der Gesundheitsbehörden. Die Umsetzung wird dokumentiert und durch regelmäßige Hygiene-Schulungen und -Kontrollen sichergestellt. Sollten Sie diesbezüglich eine negative Erfahrung in einer unserer Filialen gemacht haben, tut uns das sehr leid.“ Eine Antwort des anderen Discounters haben wir bis jetzt noch nicht erhalten – man versprach allerdings eine konkrete Prüfung, die ein wenig Zeit in Anspruch nehmen könnte.

Kommunikation wäre vielleicht hilfreich

Das Landratsamt verweist auf die Ortspolizeibehörden, die Stadt Künzelsau verweist auf das Landratsamt. LIDL „sensibilisiert“ seine Mitarbeiter erst dann, wenn das „zudem behördlich vor Ort angeordnet“ ist, die Behörden haben aber  keine speziellen Anforderungen oder Maßnahmenkataloge erlassen.

Discountermärkte potentiell die nächsten Hotspots

Vielleicht sollten die zuständigen Behörden untereinander sowie mit den Discountern kommunizieren – die Discountermärkte könnten sich in der nächsten Zeit nämlich zu Hotspots entwickeln, da diese Märkte für alle Menschen, ob geimpft oder ungeimpft, getestet oder ungetestet, ob Risikogruppe oder nicht, Zutritt haben und ihre Aerosole dort verteilen.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 




Corona-Warnstufe in Baden-Württemberg – was bedeutet das?

Laut Corona-Verordnung wird die sogenannte „Warnstufe“ ausgerufen, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen in ganz Baden-Württemberg 250 oder mehr Patienten mit COVID-19-Diagnose auf Intensivstationen liegen oder wenn der sogenannte Hospitalisierungsindex an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen bei 8 (bedeutet 8 Krankenhaus-Einweisungen mit COVID-19 pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche) oder höher liegt.  Die Betonung auf Werktage liegt daran, dass die Datenqualität an Wochenenden weiterhin „Unschärfen“ enthalten kann, so nennt es das Sozialministerium des Landes.
Die erste Maßzahl mißt die dauerhafte Belastung der Intensivstationen, die zweite Maßzahl soll einen schnellen Anstieg der Anzahl hospitalisierter Patienten frühzeitig erkennen.

Situation in Baden-Württemberg

Am Freitag, 26. Oktober 2020 waren 258 Patienten mit COVID-19 in intensivmedizinischer Behandlung, am Wochenende waren es 259, 271 und 276, und am gestrigen Dienstag, 2. November 2021, waren es bereits 284. Damit war am Freitag und am Dienstag an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen eine der beiden Maßzahlen überschritten, automatisch tritt daher die Warnstufe in Kraft. Der Hospitalisierungsindex lag am Dienstagnachmittag bei 3,6.

Situation im Hohenlohekreis

Diese Zahlen werden nicht pro Landkreis erfaßt sondern nur landesweit. Im Hohenlohekreis wird die „klassische“ Inzidenz, also Neuerkrankungen innerhalb einer Woche pro 100.000 Einwohnern veröffentlicht. Diese liegt bei 125,0. Die höchsten Werte sind in den Gemeinden Öhringen, Zweiflingen, Dörzbach und Mulfingen zu verzeichnen, dort liegt die Inzidenz über 200.  Niedernhall hat derzeit die geringste Inzidenz.

Risiko für Ungeimpfte deutlich erhöht

Diese Werte sind im Hohenlohekreis also ungefähr so hoch wie vor 12 Monaten – und das, obwohl die Impfquote stark angestiegen ist. Die Zahlen, die das Landesgesundheitsamt täglich veröffentlicht, sprechen eine deutliche Sprache: In den letzten 28 Tagen wurden 7 von 100.000 vollständig geimpften ins Krankenhaus eingewiesen (Impfdurchbrüche), in der Gruppe der nicht oder nicht vollständig geimpften liegt diese Quote bei 40. Das Risiko einer Hospitalisierung liegt also in dieser Gruppe fast 6x so hoch wie in der Gruppe der vollständig geimpften. In Baden-Württemberg sind momentan 66,74% der Gesamtbevölkerung vollständig geimpft – also ziemlich genau 2/3.

Konsequenzen der Warnstufe

Von der erweiterten Regelungen der Warnstufe sind vor allem Erwachsene betroffen, die keinen vollständigen Impfschutz haben. Vor allem sind alle öffentlichen Bereiche betroffen, in denen 3G-Regeln gelten: Dort ist der Schnelltest nicht mehr ausreichend, ein PCR-Test ist dann verpflichtend. Das betrifft beispielsweise „geschlossene Räume der Gastronomie und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen)“. Der PCR-Test darf jeweils nicht älter als 48 Stunden sein. Kein Zutritt für Ungeimpfte wird bei Veranstaltungen, „In denen es zu engem Kontakt kommt“, sein – also beispielsweise in Clubs.

Auch im privaten Bereich gibt es Einschränkungen: Hier gilt eine Kontaktreduzierung für Ungeimpfte. Sie dürfen nur sich im privaten Bereich nur noch mit fünf weiteren Personen treffen.

Ausgenommen von den Regelungen sind Kinder und Jugendliche sowie Menschen, denen noch kein Impfangebot gemacht wurde und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Maskenpflicht auch wieder für Geimpfte

Auch für Geimpfte ändert sich etwas: Es herrscht auch für sdie wieder dort Maskenpflicht, wo die 2G-Regeln gelten. Auch Servicekräfte, die an Orten mit Publikumskontakt arbeiten, müssen wieder Maske tragen.

Eine Übersicht über die geltenden Regeln der Warnstufe ist hier zu finden.

Impfungen in Künzelsau möglich

Am 6. und 7. November 2021 steht beim Tag der offenen Tür am KünFit in Künzelsau der Impfbus der SLK-Kliniken für Impfungen bereit. Dort sind nicht nur Erstimpfungen möglich sondern auch Auffrischungsimpfungen (Booster), wie für G.P. Schneider, der Kooridnaitor des Mobilen Impfteams der SLK-Kliniken, mitteilt. Folgende Bevölkerungsgruppen können einen Booster erhalten:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben (STIKO-Empfehlung vom 7. Oktober 2021),
  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben bei individuellem Wunsch, nach Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung,
  • Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort untergebracht sind; hierzu zählen insbesondere
    • vollstationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Pflege-und Unterstützungsbedarf nach § 2 Absatz 3, § 4 Absatz 2 und § 5 des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes,
    • besondere Wohnformen und ambulant betreute Wohngruppen der Eingliederungshilfe sowie Werkstätten und Förderstätten für Menschen mit Behinderungen,
    • Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (Obdachlosenunterkünfte) und vergleichbare Einrichtungen für Wohnungslose nach den §§ 67 bis 69 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
  • Personen mit einer relevanten angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie,
  • Pflegebedürftige, die zu Hause betreut oder gepflegt werden,
  • Personen, die bei der Grundimmunisierung ausschließlich die Vektorviren-Impfstoffe Vaxzevria von AstraZeneca oder COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International erhalten haben, ungeachtet des Alters oder einer anderweitigen Indikation.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Ab sofort Maskenbefreiung für Schüler:innen

Die Maskenpflicht am Platz soll ab 18. Oktober in den Schulen in Baden-Württemberg in der Basis- und Warnstufe gelockert werden. „Damit geht das Land einen vorsichtigen Schritt hin zu mehr Normalität an den Schulen“, heißt es in einer Nachricht auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg. Weiter heißt es:

Kultusministerium betont die Wichtigkeit von Präsenzunterricht für den „Lernerfolg“ und das „emotionale Wohlergehen“

„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass der Präsenzunterricht für den Lernerfolg der Schüler:innen durch nichts zu ersetzen ist. Er ist auch für das emotionale und soziale Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung. Um den Präsenzunterricht zu ermöglichen“, habe die Landesregierung „Sicherheitszäune eingezogen, wie zum Beispiel die umfangreichen Testungen sowie die Maskenpflicht. Die aktuellen Infektionszahlen in Baden-Württemberg und auch der Blick auf die Entwicklung in anderen Bundesländern, die schon länger wieder im Schulbetrieb sind, ermöglichen es, dass an den Schulen ein weiterer vorsichtiger Schritt Richtung Normalität gegangen werden kann. Die Maskenpflicht am Platz soll deswegen an den Schulen ab dem 18. Oktober gelockert werden.“

Masken seien ein „Sicherheitszaun“

„Masken sind in pädagogischer Hinsicht gerade beim Erlernen der Sprache und in der Grundschule ein Hindernis“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Sie ergänzt: „Sie sind ein Sicherheitszaun, aber sie erschweren eben auch die Kommunikation, die ein Herzstück der Pädagogik darstellt. Die Kinder müssen auch die Mimik sehen – ein Lächeln geben und ein Lächeln sehen können.“ In Abwägung der Vor- und Nachteile habe man sich aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens dazu entschieden, die Maskenpflicht am Platz zu lockern und dies wie ursprünglich geplant in einem geordneten Verfahren mit der nächsten Verkündung der Corona-Verordnung Schule umzusetzen. Die engmaschige Testung der Schülerinnen und Schüler wird weiter beibehalten – es gilt nach wie vor, dass die Schüler:innen und Schüler drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Tests pro Woche vorlegen müssen.“

Testpflicht bleibt bestehen

Die vorsichtige Lockerung der Maskenpflicht gilt dabei nur, wenn die Schüler:innen und Schüler am Platz sitzen. Auf den Begegnungsflächen in den Gebäuden bleibt sie unabhängig von der generellen Infektionsstufe bestehen. Die Maskenpflicht wird auch nur in der Basis- und in der Warnstufe entfallen – sollte die Alarmstufe in Kraft treten, gilt die Maskenpflicht umgehend auch wieder am Platz. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin positiv getestet wird, gilt zudem weiterhin, dass dieser Schüler beziehungsweise diese Schülerin in Quarantäne muss. Die Quarantäneregelungen für die Klasse werden nicht geändert. Das bedeutet, dass bei einem Corona-Fall die Schüler:innen der Klasse beziehungsweise Kursstufe oder Lerngruppe weiterhin für fünf Schultage täglich getestet werden. Außerdem müssen in diesem Fall alle Kinder und Jugendlichen der jeweiligen Klasse für fünf Tage auch am Platz eine Maske tragen.

Bei Alarmstufe heißt es wieder, Maske auf

„Wenn die Alarmstufe gilt, muss die Maske wieder aufgesetzt werden. Uns ist wichtig, dass wir zur Sicherung der Gesundheit und des Präsenzunterrichts diese Rückfalloption einführen. Ich kann zudem versichern, dass wir das Infektionsgeschehen in Baden-Württemberg weiterhin genau beobachten. Außerdem haben wir ja bereits ein tägliches Monitoring der Corona-Lage an den Schulen“, erklärt die Kultusministerin. Es gilt deshalb: Sollte sich zeigen, dass die Lockerung bei der Maskenpflicht zu einer großen Zahl an Infektions- und Quarantänefällen führt, dass ganze Klassenverbünde vermehrt in Quarantäne müssen oder mehrere Schulen vorrübergehend geschlossen werden müssen, behält sich die Landesregierung ausdrücklich vor, die Maskenpflicht als Sicherheitszaun für den Präsenzbetrieb auch in der Warn- und Basisstufe wieder einzuführen.

Anfang Oktober 2021 fast jede 5. Schule von positiven Testungen betroffen

Am 1. Oktober waren 809 Schulen von insgesamt 4.500 Schulen von positiven Testungen auf das Coronavirus betroffen. An 22 Schulen waren 30 Klassen beziehungsweise Gruppen vorübergehend aus dem Präsenzunterricht herausgenommen. In den übrigen Schulen sind lediglich einzelne Schülerinnen und Schüler betroffen.

Die Schulen haben insgesamt 1.927 positiv auf Covid-19 getestete Schülerinnen und Schüler gemeldet – das sind etwa 0,13 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg. 2.108 Schülerinnen und Schüler befanden sich in Quarantäne, das entspricht 0,14 Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg.

64 Lehrer in Quarantäne

Die Schulen haben außerdem 70 auf Covid-19 positiv getestete Lehrkräfte gemeldet; dies sind 0,05 Prozent aller Lehrkräfte in Baden-Württemberg. 64 Lehrerinnen und Lehrer befinden sich in Quarantäne, das entspricht 0,05 Prozent aller Lehrerinnen und Lehrer in Baden-Württemberg.

Derzeit ist keine Schule vollständig geschlossen.

Bitte beachten Sie: Die Zahlen sind kumulativ. Die Zahl 1.927 positiv getesteter Schülerinnen und Schüler bedeutet nicht, dass an diesem Tag so viele Schülerinnen und Schüler positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurden. Die Schülerinnen und Schüler werden in der Regel gemäß der Absonderungsdauer der Corona-Verordnung Absonderung für 14 Tage in der Zählung behalten und danach herausgenommen.




Ende des Maskenballs in Sicht?

In vielen Bundesländern ist es endlich soweit: Die Maskenpflicht an Schulen fällt teilweise. So dürfen ab dem 4. Oktober 2021 Berliner Kinder bis zur sechsten Klasse im Unterricht die Maske abnehmen. Im Saarland gilt das bereits seit dem 22. September. Hier müssen die Masken nur noch auf den Fluren getragen werden. Auch in Bayern dürfen die Schüler:innen ab nächster Woche auf den Lappen im Gesicht verzichten, sobald sie an ihrem Platz sitzen und während des Sportunterrichts. Wie lange noch müssen sich die Schüler:innen in Baden-Württemberg mit der Maske abplagen? Es gibt erste Anzeichen, dass die Pflicht bald fallen könnte.

Aus zwei Wochen werden drei, dann …

Hierzulande hieß es noch vor den Sommerferien, dass ab der dritten Woche im neuen Schuljahr auf den Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden kann. In den ersten zwei Wochen nach den Ferien wollte die Landesregierung verhindern, dass Reiserückkehrer das Virus in die Klassen schleppen. Von einem Fall der Masken war aber bereits in der geänderten Corona-Verordnung Schule vom 28. August 2021 keine Rede mehr. Hier hieß es lediglich: „Es gilt eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht. Das heißt, auch wenn die Inzidenz unter einen bestimmten Wert fällt, gilt dennoch die Maskenpflicht. Es gelten die bisher gültigen Ausnahmen von der Maskenpflicht.“ Dieser Passus wurde seither nicht angepasst, weder in der Änderung vom 13. September 2021 noch in der aktuellen vom 27. September. Hier wurden lediglich die Kindergartenkinder und ihre Erzieher:innen von der Maske befreit.

Maskenpflicht als Sicherheitszaun

Ob und wann die Masken fallen, sei situationsabhängig. Von Kultusministerin Theresa Schopper werden Maskenpflicht, Testungen, regelmäßiges Lüften, Luftfilter und Impfungen als „Sicherheitszäune“ bezeichnet. „Die Landesregierung beobachte die Entwicklung der Pandemie genau, tausche sich regelmäßig dazu aus und stehe in ständigem Kontakt mit Fachleuten aus Wissenschaft und Medizin. Außerdem erfolge eine enge Abstimmung mit den anderen Ländern“, heißt es weiter auf der Homepage des Kultusministeriums. Gegebenenfalls könne nachgesteuert werden.

Maskenpflicht am Platz könnte fallen

Doch scheint sich hier etwas zu tun. Laut SWR aktuell sagte Regierungssprecher Arne Braun am Mittwoch, den 29. September 2021, der dpa: „Es gibt Überlegungen, die Maskenpflicht in Schulen am Platz zu überarbeiten.“ Das würde dann für den Sitzplatz gelten. In allen anderen Bereichen der Schule müsste die Maske wie bisher auch weiterhin getragen werden. Über eine mögliche Änderung soll aber erst nächste Woche gesprochen werden, wenn über die nächste Aktualisierung der Corona-Verordnung beraten werde.

Petition gestartet

Gegen die fortdauernde Maskenpflicht hat sich bereits Widerstand formiert. So hat eine Mutter aus Wertheim am 24. September bei change.org eine Online-Petition gegen die Maskenpflicht in Schulen gestartet. Stand 30. September 2021 haben bereits knapp 113.000 Menschen die Petition unterzeichnet. Die Initiatorin hat die Petition mittlerweile im Landtag eingereicht, wo sie im Petitionsausschuss geprüft wird. Die Petition läuft weiter mit dem Ziel von 150.000 Unterschriften.

Text: Sonja Bossert




Realschule Künzelsau: Positiver Effekt von Luftreinigern

Seit zwei Wochen gilt nun die Lockerung der Maskenpflicht an den Schulen in Baden-Württemberg: Bei einer Inzidenz unter 35 ist die Maskenpflicht im Klassenzimmer aufgehoben. Am 4. Juli 2021 lag kein Landkreis in Baden-Württemberg mehr über dieser Schwelle.

Ausnahme: Positiver PCR-Test in der Schule

Eine Ausnahme gibt es: Gibt es an der Schule einen positiven PCR-Test, gilt die Maskenpflicht im Klassenzimmer wieder, so lange, bis es 14 Tage lang keinen weiteren positiven PCR-Test gibt. Dieser Fall ist an einer Künzelsauer Schule bereits eingetreten.

Kultusministerin Schopper denkt vor allem an die Schüler

Die weiteren Hygienemaßnahmen, wie Desinfektion und Lüften, blieben aber bestehen, darauf legt die neue Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) Wert. Sie hält daher die Lockerung für vertretbar, auch da das Lehrpersonal zu einem großen Teil geimpft sei und ist derMeinung: „Angesichts der niedrigen Inzidenz und der Absicherung über die Testpflicht, durch die jeder Lehrer sowie jeder Schüler und jede Schülerin an den Schulen zweimal wöchentlich getestet wird, können wir die Maskenpflicht an den Schulen vorsichtig lockern.“ Sie denkt dabei vor allem an die Schüler: „Es ist mir wichtig, dass wir bei Lockerungen auch an die Kinder und Jugendlichen denken. Sie mussten in der Pandemie zurückstecken, um die Älteren zu schützen, deswegen müssen wir sie jetzt auch bei Lockerungen berücksichtigen und ihnen Belastungen nehmen, wenn dies vertretbar ist und obgleich die Masken natürlich grundsätzlich einen wichtigen Schutz darstellten.“

Kretschmann ists trotzdem „ganz mulmig“

Trotz der aktuell niedrigen Inzidenz in Baden-Württemberg ist Ministerpräsident Kretschmann, wie man ihn kennt, vorsichtig: Insbesondere die Bilder mit feiernden Fußballfans bei der Europameisterschaft gehen ihm nicht aus dem Kopf. „Wenn ich diese Bilder sehe, ist mir da ganz mulmig“, sagt er. Aufgrund der „erhöhten Reisetätigkeit“ befürchtet er, dass Urlauber das Coronavirus, insbesondere die Delta-Variante, aus den Reiseländern, wo die Inzidenz teilweise deutlich höher als in Deutschland ist, mitbringen.
Daher kündigte er für die ersten zwei Schulwochen nach den  Sommerferien eine verbindliche Maskenpflicht an den Schulen in Baden-Württemberg an, unabhängig von der lokalen Inzidenz. Mit dieser Massnahme will er verhindern, dass sich möglicherweise mitgebrachte Viren im Unterricht verbreiten können und einen möglichst ungehinderten Schulbetrieb gewährleisten. Das teilte Kretschmann vor der Regierungspressekonferenz mit. Einige Wissenschaftler hätten die vierte Welle vorausgesagt, „und sie hatten meistens recht“, so Kretschmann.

Frühzeitige Information über Maßnahmenpakete notwendig

Rainer Süßmann, kommissarischer Schulleiter der Künzelsauer Georg-Wagner-Schule, kann die Ankündigung Kretschmanns nachvollziehen. „Im Moment sind wir alle froh, die Masken in den Klassenzimmern ausziehen zu können. Wenn die Anordnung so kommt, dann setzen wir  das auch um, der Effekt ist unstrittig, letztlich ist das nachvollziehbar.“ Allerdings fordert er, dass die Schulen über die Maßnahmen frühzeitig informiert würden, das war während des letzten Schuljahrs nicht immer der Fall.

Luftreiniger notwendig und sinnvoll

Im Gespräch verweist er auf den Effekt der Luftreiniger, die an der Georg-Wagner-Schule bereits erprobt wurden. Der Effekt sei, insbesondere in Räumen, die nicht gut zu lüften sind, deutlich spürbar. Die Landesregierung hat für „Anfang dieser Woche“ eine Aussage dazu angekündigt, wie es mit der Förderung von Luftreinigern für die Schulen in Baden-Württemberg weitergehen wird.

Text: Matthias Lauterer

 

Winfried Kretschmann bei einem Besuch im Hohenlohekreis im Juni 2020. Foto: GSCHWÄTZ

 




Maskenpflicht gilt auch bei einer Inzidenz von Null

Immer wieder fragen Bürger:innen bei einer sinkenden Inzidenz, wann denn die Maskenpflicht aufgehoben wird. Die Maskenpflicht gilt in Deutschland jedoch laut dem Infektionsschutzgesetz erst einmal unabhängig von der Inzidenz. Das heißt, auchb bei einer Inzidenz von Null gilt eine Maskenpflicht.

Wann die Maskenpflicht aufgehoben wird, ist ungewiss

Wann diese Maskenpflicht. die seit 29. März 2020 gilt, wieder aufgehoben wird, das wissen auch die Regierungen nicht so genau. Auf der Internetseite des Regierungspräsidium steht hierzu: „Das kann man heute noch nicht sagen und hängt von der weiteren Entwicklung ab. Die Landesregierung überprüft die getroffenen Maßnahmen permanent und entscheidet auf Grundlage des aktuellen Infektionsgeschehens.“

Schüler:innen tragen Maske im Klassenzimmer, im Biergarten ist sie am Tisch dagegen nicht nötig

Die Maskenpflicht gilt wie die AHA-Regeln als grundlegende Verordnung im Zuge der Pandemiebekämpfung. Dennoch gilt sie nicht überall. So müssen sie Bürger:innen sie etwa im Biergarten tragen, wenn sie aber am Platz sitzen, dürfen sie sie abnehmen. In den Klassenzimmern wiederum müssen die Schüler:innen die Masken permanent an ihren Plätzen und auch sonst tragen.

Inzidenz im Hohenlohekreis fällt weiter

Währenddessen fällt die Inzidenz im Hohenlohekreis weiter. Am 08. Juni 2021 (Stand: 16 Uhr*) wurde laut dem Landratsamt 1 neuer Corona-Fall gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit aktuell bei 14,2 pro 100.000 Einwohner (Meldung des RKI vom 09.06.2021). Für die Feststellung der Inzidenz gilt derzeit ausschließlich das Meldedatum durch das RKI.

Die Inzidenzwerte der letzten fünf Kalendertage:

Sa, 5. Juni: 30,2
So, 6. Juni: 25,7
Mo, 7. Juni: 24,9
Di, 8. Juni: 24,0
Mi, 9. Juni: 14,2

Dadurch fällt der Hohenlohekreis unter die magische 35er Inzidenzmarke. Folgende Öffnungsschritte sieht das Regierungspräsidium Stuttgart in diesem Fall vor:

  • Es entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises bei den in den Öffnungsstufen 1 bis 3 zulässigen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien (Besuch von Freibädern, Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen etc.).
  • Es sind Feiern in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 50 Personen, die einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen, gestattet (Ausnahme: Tanzveranstaltungen) – hierbei haben Gastronomiebetriebe die allgemeinen Hygienevorgaben im Rahmen ihrer Hygienekonzepte einzuhalten.
  • Der Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren ist mit einer Flächenbegrenzung von 7 Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher gestattet.
  • Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Gremiensitzungen, Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, sowie Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports sind im Freien mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern zulässig

 




„Es ist angebracht und sinnvoll“

Geht man zurzeit tagsüber durch die Künzelsauer Innenstadt, fällt auf: Die meisten Passanten halten sich an die Maskenpflicht. Nur wenige Leute halten „den Lappen“ lässig in der Hand oder haben ihn unter Nase oder sogar das Kinn gezogen. GSCHWÄTZ hat die Menschen gefragt, was sie von der Maskenpflicht halten. Die meisten finden sie gut und sinnvoll. Allerdings: Um halb zehn Uhr morgens, wenn die Innenstadt gut besucht ist, halten sie sich an die Maskenpflicht. Die meisten geben aber auch zu, dass sie darauf verzichten würden, sollten sie alleine in der Stadt sein – frühmorgens etwa oder nachts.

„Das macht keinen Spaß“

„Ich trage die Maske überall, wo es nötig ist“, sagt eine Frau. „Ich finde das angebracht und im Moment für sinnvoll.“ Allerdings mache es keinen Spaß, meint die 43-Jährige und sie gibt zu bedenken: „Ich weiß nicht, was man bei Allergien machen soll.“ Gleichzeitig schreibt sie der Politik ins Stammbuch: „Es wäre von Vorteil, wenn die Impfungen vorangehen würden.“ Die Künzelsauerin sagt ganz offen: „Sind mehrere Leute unterwegs, trage ich eine Maske. Bin ich hier alleine, verzichte ich darauf.“

„Das hat mit Rücksicht und Respekt zu tun“

Der gleichen Meinung sind zwei Frauen, die sich über diejenigen Zeitgenossen aufregen, die sich nicht an die Maskenpflicht halten. „Schauen Sie, da läuft einer und da hinten die Frau.“ Sie finden, dass entweder alle eine Maske tragen sollen oder niemand. „Es macht Sinn, wenn die Leute dicht aneinander vorbeilaufen.“ Das habe etwas mit Rücksicht und Respekt zu tun. Ausnahmen sollte es nur für Kinder geben. „Klar wird man durch die Maske eingeschränkt, aber wir müssen sie auch auf der Arbeit tragen und schaffen das auch“, finden sie. Es gebe zu viele Ich-Menschen, doch keiner könne was für die momentane Situation. Und auch sie finden, dass die Politik in allem hinterherhinke.

„Es ist besser so“

Eine Künzelsauerin, die entspannt auf einer Steinbank sitzt und raucht, sagt zur Maskenpflicht: „Es ist besser so, dann kann man sich nicht mehr so schnell anstecken.“ Seit die Leute die Masken tragen müssen, sei es nicht mehr so voll in der Innenstadt. „Nur im Kaufland ist es schlimm.“ Sie lasse sich zweimal in der Woche testen – „vor allem, wenn ich im Kaufland war.“ Doch sie findet, dass die Jugend „sich nicht so dran halte“. Vor allem nachts sei in der Stadt immer viel los, hat sie beobachtet, sie wohne direkt in der Innenstadt.

„Mal ist es okay, mal nicht“

Eine junge Frau, die zwar nicht aus Künzelsau stammt, aber zurzeit hier wohnt, findet „die Maskenpflicht mal okay, mal nicht“. Denn man schütze sich immerhin bei Begegnungen, auch wenn sie die Masken selbst „nicht gesund“ findet. Auch auf der Arbeit müsse sie immer eine Maske tragen, aber daran gewöhne man sich. Die 28-Jährige gibt offen zu: Wenn sie alleine in der Stadt unterwegs wäre, würde sie keine Maske tragen.

„Die Maskenpflicht ist in Ordnung“

Eine Gruppe Männer steht vor einem Imbiss und trinkt Kaffee. Alle halten ihre Abstände ein. Einer aus der Gruppe sagt: „Ich finde die Maskenpflicht in Ordnung, denn sie gibt einen gewissen Schutz.“ Er trinke hier nur kurz einen und gehe dann gleich weiter. „Wenn ich alleine unterwegs bin frühmorgens, würde ich keine Maske aufsetzen“, sagt auch der Künzelsauer.

„Da bekommt man keine Luft“

Ein Mann, der kauend und ohne Maske durch die Stadt läuft, ruft nur kurz: „Ich finde das schlimm, man bekommt keine freie Luft.“ Mehr wolle er aber nicht sagen und verschwindet prompt in einer Seitengasse. Auch ein junger Mann, der auf dem Weg zur Arbeit ist, findet die Maske schlimm: „Ich kann damit nicht atmen.“ Auch frühmorgens und alleine in der Stadt würde er sich überlegen, ob er eine aufsetzt. Bei der Arbeit müsse der 22-Jährige keine Maske tragen, weil er dort alleine sei.

„“Das sieht doch gut aus“

„Die Maske ist kein Problem für mich“, sagt ein Mann aus Forchtenberg, der bereits einmal geimpft wurde. „Hier macht das Sinn, weil viele Leute unterwegs sind.“ Damit könne man andere und auch sich selbst schützen – „also was soll’s“. Auch frühmorgens und alleine würde er in der Stadt eine Maske aufsetzen. In der Natur allerdings könne man seiner Meinung nach darauf verzichten. Der 75-Jährige schaut sich um und findet: „Die meisten Leute haben eine auf, das sieht doch gut aus.“ Da könne man nichts sagen. Leid tun ihm dagegen eher die Einzelhändler.




Landratsamt verlängert Maskenpflicht in der Künzelsauer Innenstadt bis vorerst 05. Mai 2021

Seit Samstag, den 17. April 2021 greift die Allgemeinverfügung des Landratsamtes des Hohenlohekreises, die eine Verlängerung der Maskenpflicht in der Innenstadt von Künzelsau vorsieht (siehe Allgemeinverfügung unten). Seit März 2021 gilt die Allgemeinverfügung, die auf Antrag der Stadtverwaltung Künzelsau erlassen wurde.

Wer sich dem Maskenverbot widersetzt, dem drohen laut der Verordnung bis zu 25.000 Euro Bußgeld. Die Verlängerung der Verordnung gilt vorerst bis 05. Mai 2021 und ist automatisch vorzeitig beendet, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert unter 200 liegt.

 

Das Landratsamt Hohenlohekreis – Gesundheitsamt – erlässt gemäß § 20 Abs. 1 Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) i.V.m. §§ 28 Abs. 1, 28a Abs. 1 Nr. 2 des Infektionsschutzgesetzes (lfSG) in Verbindung mit § 1 Abs. 6a der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz, Baden­ Württemberg (lfSGZustV BW) und § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) folgende
  

Allgemeinverfügung

 

zur Verlängerung der Geltungsdauer der Allgemeinverfügung vom

30. März 2021
über eine Maskenpflicht für das Stadtgebiet Künzelsau zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2)

 

 

1.    Die Gültigkeit der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hohenlohekreis vom 30. März 2021 über eine Maskenpflicht für das Stadtgebiet Künzelsau zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) wird bis Mittwoch, 5. Mai 2021 um 24 Uhr verlängert.

 

1.    Diese Allgemeinverfügung wird unabhängig davon aufgehoben, sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 200 pro 100.000 Einwohnern, bezogen auf die Stadt Künzelsau, an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde. Das Landratsamt Hohenlohekreis wird auf den Eintritt dieses Zeitpunktes durch eine entsprechende Veröffentlichung auf der Homepage des Landratsamtes (www.hohenlohekreis.de) und auf der Homepage www.corona-im-hok.de zusätzlich hinweisen.

 

1.    Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

HINWEISE
 

·         Diese Allgemeinverfügung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG kraft Gesetzes sofort vollziehbar. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.

 

·         Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetz Baden- Württemberg (LVwVfG) ist nur der verfügende Teil einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen.
Die Allgemeinverfügung mit ihrer vollständigen Begründung kann ab sofort während der Sprechzeiten des Landratsamtes Hohenlohekreis bei der Geschäftsstelle Kreistag (Allee 17, Gebäude A, 3. OG, Zimmer 303, 74653 Künzelsau) kostenlos eingesehen werden. Die Einsichtnahme ist trotz der Corona-bedingten Einschränkungen im Betrieb des Landratsamtes möglich. Dazu ist eine Anmeldung bei der Bürgertheke im Erdgeschoss erforderlich.

Die Allgemeinverfügung ist außerdem auf der Internetseite des Hohenlohekreises       (https://www.hohenlohekreis.de/de/aktuelles/bekanntmachungen oder https://www.corona-im-hok.de/) abrufbar.
·         Eine Missachtung der Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung kann gemäß § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 EUR geahndet werden.

 

·         Im Übrigen gelten insbesondere die durch die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) verordneten Maßnahmen.

Rechtsbehelfsbelehrung
 
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Hohenlohekreis mit Sitz in Künzelsau erhoben werden.
Die Frist wird auch durch Erhebung des Widerspruchs beim Regierungspräsidium Stuttgart mit Sitz in Stuttgart gewahrt.

Künzelsau, den 16. April 2021

gez.
Dr. Matthias Neth
Landrat




Eine Woche Maskenpflicht in Künzelsau – Stadt zieht positive Bilanz

Seit Mittwoch, den 31. März 2021, herrscht in der Künzelsauer Innenstadt auch im Freien eine Maskenpflicht – Schilder weisen auf die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder einer sogenannten medizinischen Maske hin. Bürgermeister Stefan Neumann begründet die Maskenpflicht in der Künzelsauer Innenstadt wie folgt: „Die Frühlingszeit führt dazu, dass die Künzelsauer Innenstadt stärker frequentiert ist. Mit der erweiterten Maskenpflicht möchten wir deshalb einen erhöhten Infektionsschutz bieten.“

Maßnahme wird diskutiert

In einigen Ländern der EU, zum Beispiel in Italien, ist die Maskenpflicht im Freien landesweit eingeführt, trotzdem gibt es unterschiedliche Ansichten dazu: Die hessische Landesärztekammer erachtet eine Maskenpflicht als nicht sinnvoll, dagegen sagen Daten aus Kanada, dass die Infektionszahlen bei Maskenpflicht um ein Viertel zurückgehen. Eine Ansteckung im Freien ist unwahrscheinlicher als im geschlossenen Raum, aber nicht unmöglich. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat daher neben der AHA-Regel ein neues Schlagwort kreiert: die „DREI G“ – Geschlossene Räume, Gruppen und Gedränge sowie Gespräche im engen Kontakt mit anderen sollte man vermeiden, um das Ansteckungsrisiko zu verringern.

Wenig Gedränge in der Kleinstadt

In Künzelsau ist kein wirkliches Gedränge festzustellen, aber Gruppenbildung in der Warteschlange vor dem Eiscafé oder dem Dönerstand kann man ab und zu beobachten.

Bisher keine Sanktionen verhängt

Laut Angaben der Stadtverwaltung Künzelsau tragen fast alle Bürger Maske. Helen Bühler schätzt, dass sich 95 Prozent der Menschen an die Maskenpflicht halten. Der Gemeindevollzugsdienst, der von einem Sicherheitsdienst unterstützt wird, kontrolliert die Einhaltung der Maskenpflicht: „Bürgerinnen und Bürger werden freundlich darauf hingewiesen, dass eine medizinische Maske oder FFP2-Maske in der Künzelsauer Innenstadt verpflichtend ist.“ Theoretisch sind Sanktionen wie Verwarnungen, Bußgelder oder Platzverweise möglich, zu diesen Mitteln musste bisher aber noch nicht gegriffen werden. „Aufgrund der Einsicht der Bürgerinnen und Bürger konnte es bei Belehrungen und Ermahnungen belassen werden. Sanktionen waren bisher nicht erforderlich“, teilt Helen Bühler mit. Generell herrsche bei den Bürger:innen ein überwiegendes Verständnis für die Kontrollen. Auch seien keine speziellen „Verweigerergruppen“ festzustellen.

Text: Matthias Lauterer

 

Infografik „Drei G“