Rund 3.380 Euro Ruhegeld pro Monat
Im ersten Wahlgang der Bürgermeisterwahl in Waldenburg hat der amtierende Bürgermeister Markus Knobel nur 32,97% der Stimmen auf sich vereinigen können. Sein Gegenkandidat Bernd Herzog verfehlte die absolute Mehrheit um zwei Stimmen denkbar knapp. Daraufhin hat der Amtsinhaber erklärt, dass er im zweiten Wahlgang nicht mehr antreten wird. Er wird also sein Amt zum Ende der Wahlperiode aufgeben.
Zwei Amtsperioden, 16 Jahre im Amt
Da Knobel seit 16 Jahren im Amt ist und seine Amtszeit regulär durch Ablauf und Neuwahl eines anderen Kandidaten endet, steht ihm als „Beamter auf Zeit“ ein Ruhegehalt nach dem Landeskommunalbesoldungsgesetz zu. Dieses Ruhegeld richtet sich nach seinen letzten „ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen“.
Gesetzliche Regeln zur Berechnung des Ruhegehaltes
Die Dienstbezüge eines Bürgermeisters sind in Baden-Württemberg gesetzlich festgelegt: In Gemeinden mit 2000 – 5000 Einwohnern – Waldenburg hat etwa 3.000 Einwohner – kann der Gemeinderat in der ersten Amtszeit noch die Besoldungsstufe A15 oder A16 festlegen. In der zweiten Amtsperiode ist die höchste Stufe der Besoldungsstufe A16 obligatorisch. Das entspricht einer monatlichen Vergütung von 7780,86 Euro. Zu dieser Vergütung können Zuschläge kommen, zum Beispiel Familienzuschläge, die das Ruhegeld aber teilweise nicht beeinflussen.
Je nach Dauer der Amtszeit wird als Ruheentgelt ein bestimmter Prozentsatz der letzten „ruhegehaltfähigen Dienstbezüge“ ausgezahlt, bei einem Beamten auf Zeit und einer Dienstzeit von 16 Jahren liegt dieser Prozentsatz altersunabhängig bei 48,79%, das Ruheentgelt beträgt damit etwa 3.380€ monatlich.
Sonstige Einkommen werden angerechnet
Dieses Ruhegeld wird lebenslang gezahlt und ist steuerpflichtig. Allerdings werden andere Einkommen oder Renten angerechnet: Sofern die Summe aus sonstigen Einkommen und dem Ruhegeld die Höchststufe der Besoldungsgruppe A16 übersteigt, wird das Ruhegeld entsprechend gekürzt. Sollte Markus Knobel also zukünftig Bruttoeinkünfte von mehr als zirka 4.400€ im Monat erzielen, wird das Ruhegehalt nicht in voller Höhe ausbezahlt. Im Rentenalter wird das Ruhegehalt bereits bei Zusatzeinkünften von etwa 2.140€ gekürzt.
Text: Matthias Lauterer
