„Staatsanwaltschaft drückt ihr Bedauern gegenüber den insoweit vom unzulässigen Zugriff auf die Daten Betroffenen aus und bittet darum, diesen Zugriff zu entschuldigen“
Die Mainzer Polizei hat bei Ermittlungen zu einem Sturz mit Todesfolge ohne rechtliche Grundlage auf Daten der Luca-App zugegriffen. Das haben SWR-Recherchen ergeben. Der SWR hat diese Recherchen am 07. Januar 2022 veröffentlicht.
Bitte des Gesundheitsamtes um Datenfreigabe
Eine verantwortliche Mitarbeiterin der Gaststätte bestätigte dem SWR, dass Beamte der Mainzer Kriminalpolizei sie nach dem Vorfall aktiv nach Daten aus der Luca-App gefragt hätten – offenbar, um mit an diesem Abend Anwesenden sprechen zu können.
Nicht zulässig
Die Nutzung von Daten der Luca-App, die in vielen Gaststätten und Restaurants zur Corona-Kontaktverfolgung eingesetzt wird, ist unter anderem laut Infektionsschutzgesetz aus datenschutzrechtlichen Gründen für die Strafverfolgung unzulässig. Auch die Landesregierung Rheinland-Pfalz wirbt auf ihrer Website ausdrücklich damit, dass die anhand der Luca-App gewonnenen Daten nicht für die Strafverfolgung verwendet würden.
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Mainz dem SWR in einer schriftlichen Stellungnahme die Datenabfrage mit Hilfe der Luca-App bestätigt. Insgesamt seien so 21 potentielle Zeugen ausfindig gemacht und angerufen worden. Dies sei mit der entsprechenden Polizeibehörde abgestimmt gewesen und aufgrund einer fehlerhaften Bewertung des Infektionsschutzgesetzes erfolgt.
Tatsächlich gebe es für die Datenabfrage „keine hinreichende rechtliche Grundlage“. Man habe bereits den Datenschutzbeauftragten der Behörde informiert und beabsichtige, auch den Landesdatenschutzbeauftragten zu unterrichten. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Staatsanwaltschaft würden hinsichtlich der Rechtslage sensibilisiert.
Wörtlich heißt es weiter: „Die Staatsanwaltschaft Mainz drückt ihr Bedauern gegenüber den insoweit vom unzulässigen Zugriff auf die Daten Betroffenen aus und bittet darum, diesen Zugriff zu entschuldigen.“ Es werde sichergestellt, dass die entsprechenden Daten nicht weiter genutzt würden. Zudem habe die Staatsanwaltschaft eine Prüfung veranlasst, inwiefern in weiteren Ermittlungsverfahren auf Daten der Luca-App zurückgegriffen worden sei. Bisher sei kein weiterer Fall bekannt.