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„Diese Regelung ist nicht durchdacht und treibt die Leute in eine Ecke“

Nachdem GSCHWÄTZ über einen EDEKA-Händler aus Sachsen berichtete, der angekündigt hatte, für seine Mitarbeiter die Lohnfortzahlung im Quarantänefall leisten zu wollen, hat sich ein Hohenloher Unternehmen gemeldet, das diesen Schritt ebenfalls gehen will.

Erstattung durch die Behörden wird entfallen

Die Lohnfortzahlung im Quarantänefall wurde dem Arbeitgeber bisher von den Behörden erstattet. Diese Erstattung wird es ab dem  1. November 2021 für Ungeimpfte nicht mehr geben. Die Arbeitgeber sind dann wie vor der Pandemie nur bei Krankheit zur Lohnfortzahlung verpflichtet, nicht im Quarantänefall.

„Diese Regelung ist nicht durchdacht“

Robert Mayr, Prokurist beim Bestattungsunternehmen Dorn, das in Öhringen und Künzelsau vertreten ist, erläutert gegenüber GSCHWÄTZ die Beweggründe dafür, dass sein Unternehmen auch bei Quarantäne Lohnfortzahlung leisten will:

„Das ist gefährlich, wenn jemand Kontakte beim Gesundheitsamt nicht angibt“

„Diese Regelung ist nicht durchdacht, sie treibt die Leute in eine Ecke“, sagt er. Er sieht eine Gefahr darin, wenn Menschen aus reiner Geldnot eine Quarantäne mit allen Mitteln vermeiden wollen. Für ihn steht die Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Mitarbeitern an erster Stelle, er möchte es nicht sehen, dass Mitarbeiter aus wirtschaftlichen  Gründen die Quarantäne vermeiden: „Lieber zahle ich jemandem diese fünf Tage, als er gefährdet die anderen Mitarbeiter“.
Er baut auf die Ehrlichkeit seiner Mitarbeiter:innen und darauf, dass sie sich ebenfalls für ihre Kolleg:innen verantwortlich fühlen: „Das ist gefährlich, wenn jemand Kontakte beim Gesundheitsamt nicht angibt, wegen Einbußen“.

„Da reden wir gar nicht lange umeinander“

Er möchte auch keinen Unterschied machen zwischen Menschen, die beispielsweise durch Reisen bewußt ein höheres Risiko eingehen, und anderen, die sich etwa im Familienkreis infizieren: „Da reden wir gar nicht lange umeinander.“

Vielleicht ist die Regelung ja gar nicht rechtens

„Ich kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen“, schüttelt Mayr nochmals den Kopf. Ob der Entfall der Erstattung überhaupt arbeitsrechtlich haltbar ist, weiß Mayr nicht: „Da wird es bestimmt bald ein Urteil geben“, ist er überzeugt.

Text: Matthias Lauterer




„Der Brief ist echt“

Im Internet kursiert ein Brief, den der Inhaber eines EDEKA-Marktes in Ostsachsen an seine Mitarbeiter geschrieben haben soll (siehe Bild – die Identität des Inhabers ist verpixelt). Der Inhaber will angeblich ab dem 1. November 2021 die Lohnfortzahlung für Ungeimpfte im Quarantänefall freiwillig übernehmen. Die bisher von staatlichen Stellen gewährte Lohnfortzahlung wird dann nicht mehr bezahlt.

Gesetzliche Regelung „falsch und moralisch fragwürdig“

Der Inhaber hält laut dem im Netz verbreiteten Brief diese gesetzliche Regelung für „falsch und moralisch fragwürdig“ und schreibt „Niemand soll aus wirtschaftlicher Not oder aus Angst um seine persönliche Freiheit einen Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit hinnehmen müssen.“ Daher will er „für diese Zeit freiwillig Lohnfortzahlung gewähren“.

Das Internet reagiert

In den sozialen Netzwerken erregt der Brief Aufsehen – die einen nennen den Kaufmann „Mut-Unternehmer“, andere stellen ihn in die Ecke der Querdenker oder der Impfverweigerer. Ob der Unternehmer diesen Bewegungen tatsächlich nahesteht, ist nicht bekannt. Auf jeden Fall wird der Brief in den einschlägigen Gruppen, beispielsweise auf Telegram, dieser Bewegungen gefeiert.

EDEKA-Markt ist nicht gerade auskunftsfreudig

GSCHWÄTZ hat über den Brief recherchiert und versucht, zuerst die Echtheit des Briefes zu verifizieren. Die Mitarbeiter des EDEKA-Marktes sind sehr verschlossen: „Wir äußern uns gar nicht dazu“ oder „Ich darf keine Auskunft geben“ ist alles, was man von ihnen erfährt.

„Der Brief ist echt“

Die Pressestelle der EDEKA-Zentralorganisation in Hamburg kennt den Brief noch gar nicht und verweist auf die zuständige EDEKA Handelsgesellschaft Nordbayern-Sachsen-Thüringen. Dort ist man über das Schreiben informiert: „Der Brief ist echt“, sagt Stefanie Schmitt von der dortigen Pressestelle. Sie verweist aber auf die genossenschaftliche Organisation von EDEKA: „Unsere Kaufleute sind selbständig und agieren in ihrer Arbeitnehmerrolle autark“, erklärt sie. Sie weiß bisher von keinem weiteren EDEKA-Kaufmann, der ähnlich handelt, „das ist ein Einzelfall“.

Für Hohenlohe ist die EDEKA Handelsgesellschaft Südwest zuständig

Die beiden hiesigen Märkte in Niedernhall und Künzelsau wissen ebenfalls noch nichts von der Aktion ihres Kollegen. Seval Titus vom Markt in Niedernhall äußert sich: „Glücklicherweise haben wir so einen Fall noch nicht gehabt.“ Sie gibt zu bedenken: „Das geht auch irgendwann an die Substanz“.

Auf die Frage, wie die EDEKA Südwest mit dem Thema der Lohnfortzahlung umgeht, antwortet Florian Heitzmann, Pressesprecher, etwas ausweichend: „Grundsätzlich können wir Ihnen aber mitteilen, dass gesetzliche Vorgaben selbstverständlich eingehalten werden.“

Einkaufen in Niedernhall gemäß den damaligen Coronavorschriften. Damals hieß der Inhaber noch Makowe. Heute ist es Titus. Foto: privat/März 2020

 

Text: Matthias Lauterer