Kretschmann verkündet „erhebliche Lockerungen“
Seit heute, 23. Februar 2022, gilt in Baden-Württemberg eine erneut geänderte Corona-Verordnung. Diesmal ist es Baden-Württemberg, das aus der Reihe der Bundesländer vorprescht, denn eigentlich wollten Bund und Länder erst Anfang März neue Verordnungen mit Lockerungen präsentieren.
„Erhebliche Lockerungen“ bei weiter hoher Inzidenz
Während im Hohenlohekreis am 22. Februar 2022 258 neue Infektionen und eine Inzidenz von 1496 gemeldet werden, verkündet Ministerpräsident Kretschmann „erhebliche Lockerungen“, im Detail sind das:
- Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für die einzelnen Stufen wird angepasst. Bei der Auslastung der Intensivbetten (AIB) bleiben die bisherigen Auslösewerte gültig.
- Basisstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz unter 4,0 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegt.
- Warnstufe: Ab einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 4,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten (AIB).
- Alarmstufe: Ab einer 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz von 15,0 und ab 390 mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten.
- Die Alarmstufe II entfällt.
Am 22. Februar 2022 waren laut Landesgesundheitsamt 285 ITS-Betten belegt, der Hospitalisierungsindex betrug 7,8 – damit gilt jetzt nicht mehr die Alarm-, sondern die Warnstufe.
Maskenpflicht bleibt – auch im Einzelhandel und in öffentlichen Gebäuden
Im Einzelhandel entfallen die Zugangsbeschränkungen für Kundinnen und Kunden.
In allen Stufen gilt weiterhin generell in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen weiterhin eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen. Im Freien muss eine medizinische Maske getragen werden, wenn das Abstandsgebot nicht dauerhaft eingehalten werden kann.
Clubs und Discotheken dürfen wieder öffnen – mit 2G+ und Maskenpflicht
In der Warnstufe gilt überwiegend die 3G-Regel. Davon ausgenommen sind beispielsweise Clubs und Diskotheken. Clubs und Diskotheken dürfen unter strengen Bedingungen wieder öffnen. In der Basisstufe gilt 3G. In der Warn- und Alarmstufe gilt 2G+, wobei ausnahmslos alle Personen, also auch geboosterte, vollständig geimpfte und genesene Personen, zusätzlich einen negativen Corona-Test benötigen. Es gilt grundsätzlich die Maskenpflicht mit Ausnahme der Tanzfläche.
Kontaktbeschränkungen werden gelockert
- Anpassungen bei den Kontaktbeschränkungen:
- Für geimpfte und genesene Personen gibt es keine weiteren Beschränkungen.
- Nehmen nicht geimpfte oder nicht genesene Personen an einem privaten Treffen teil, gelten folgende Kontaktbeschränkungen:
- Warnstufe: Ein Haushalt plus zehn weitere Personen.
- Alarmstufe: Ein Haushalt plus fünf weitere Personen.Immunisierte Personen, Kinder bis einschließlich 13 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zählen nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
Regeln für Veranstaltungen
Für alle Veranstaltungen muß weiterhin vom Veranstalter ein Hygienekonzept erstellt werden.
- In der Gastronomie und in Vergnügungsstätten gilt in der Warnstufe im Freien und in geschlossenen Räumen 3G.
- Angepasste Regelungen für Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse:
- Warnstufe: In geschlossenen Räumen maximal 60 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 6.000 Besucher*innen/Zuschauer*innen. Im Freien maximal 75 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 25.000 Besucher*innen/Zuschauer*innen. In beiden Fällen gilt die 3G-Regel.
- Alarmstufe: In geschlossenen Räumen maximal 50 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 2.000 Besucher*innen/Zuschauer*innen. Im Freien maximal 50 Prozent Auslastung aber nicht mehr als 5.000 Besucher*innen/Zuschauer*innen. In beiden Fällen gilt die 2G-Regel.
- Angepasste Regelungen für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Galerien, Bibliotheken, Freizeitparks, (Spaß-)Bäder, Thermen, Solarien, Zoos, Indoor-Spielplätze, Fitnessstudios etc. sowie touristische Verkehre
- Basisstufe: Keine Zugangsbeschränkungen.
- Warnstufe: Es gilt die 3G-Regel.
- Alarmstufe: Es gilt die 2G-Regel.
- Angepasste Regelungen für Messen und Ausstellungen
- Basisstufe: Keine Zugangsbeschränkungen.
- Warnstufe: Es gilt die 3G-Regel.
- Alarmstufe: Es gilt die 2G-Regel.
Kurz zusammengefasst: Solange die Warnstufe gilt, sind Einzelhandel, Veranstaltungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter 3G-Regeln und Maskenpflicht geöffnet – einzig für Clubs und Discotheken gelten strengere Zugangsregeln.
Text: Matthias Lauterer