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Muss der Prozess gegen Elisabeth S. neu aufgerollt werden?

Am heutigen zehnten Verhandlungstag gegen Elisabeth S., den 04. Februar 2019, sollten die Plädoyers vorgelesen werden. Jedoch ist Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf krank. Sie ist bis zum 15. Februar 2019 krankgeschrieben.

Die Hauptverhandlung darf laut Paragraph 229 StPO nur eine Unterbrechung von drei Wochen aufweisen. Wenn die drei Wochen überschritten werden muss die Hauptverhandlung komplett von neuem beginnen.

Nun sollen am 18. Februar 2019 die Plädoyers vorgetragen und am 26. Februar 2019 das Urteil gesprochen werden.

Der neunte Verhandlungstag war am 30. Januar 2019, somit liegt der 18. Februar 2019 noch in der Frist – solange der Termin nicht erneut verschoben werden muss. Falls die Verteidigerin bis zum 18. Februar 2019 nicht gesund sein sollte, muss eine Vertretung für sie anwesend sein. Jedoch müsste spätestens am 21. Februar 2019 ein Verhandlungstag stattfinden.




Er gab den entscheidenden Hinweis zur Ergreifung von Elisabeth S.

Er gab den entscheidenden Hinweis zur Ergreifung von Elisabeth S.: Christian P., der damals in der gleichen Straße wohnte, Frau S. aber nur vom Sehen kannte. Am sechsten Verhandlungstag am 14. Januar 2019 sagten er und seine Lebensgefährtin Alexandra I. vor dem Heilbronner Landgericht aus. Bereits morgens, am Samstag, den 28. April 2018, gegen zehn Uhr hätten sie lautes Geschrei aus dem Haus der Angeklagten gehört. „Ein Mann hat gerufen: ‚Steh auf!‘ Ich kannte die Stimme nicht und dachte an einen Familienstreit“, so der 33-Jährige. Was in dem Haus passiert war, erfuhren sie erst später. Am diesem betreffenden Samstagabend wollten sie gegen 21.30 Uhr mit dem Hund eine Runde Gassi gehen, als sie sahen, wie jemand in die Garage von Elisabeth S. ging. „Ich sah im Dunkeln Frau S. laufen“, erinnert sich Alexandra I.. „Ich hab sie zuerst nicht richtig erkannt und sie lief, als wäre sie betrunken.“ Aber als die Person unter dem Absperrband der Polizei durch in die Garage ging, „dachte ich, das muss sie wohl sein“.  Dann hörten sie „Geräusche wie von einer Autotür, die auf- und zugeht“. Weil ihnen das alles komisch vorkam, rief P. die Polizei. „Die Beamten gingen in die Garage und fanden dort auf dem Rücksitz des Autos Frau S..“ Vom Gehweg vor dem Haus beobachteten die Zeugen, wie die Polizei die Frau aus der Garage führte. „Frau S. wirkte verstört und verwirrt und hatte einen wackligen Gang“, so P. weiter. Und er ist sich sicher: „Sie sagte zu der Polizistin, dass sie das alles nicht wollte.“

Ein Satz, den auch seine Freundin Alexandra I. gehört haben will, die festnehmenden Polizeibeamten aber nicht. „Ich bin mir zu eintausend Prozent sicher, dass Frau S. das sagte,“ sagte Alexandra I.. Alexandra I. wohnte früher in der gleichen Straße wie Elisabeth S. und kannte diese vom Sehen. „Sie war nie verwahrlost unterwegs, wirkte immer nett und freundlich.“

 

„Das wäre doch ein Geständnis“

 

Polizeihauptmeister Michael G. war an jenem Samstagmorgen, als Ole T. tot aufgefunden wurde, im Einsatz in Künzelsau dabei und machte Bilder von der Auffindesituation und dem Tatort. „Ich habe das Haus zweimal durchsucht, ob da vielleicht noch jemand ist“, so der Beamte. Es war auch für ihn eine emotionale und bedrückende Situation: „Ich musste die Tränen unterdrücken“. Er erinnert sich, dass die Eltern nicht ansprechbar waren, „der Vater schrie herum und die Mutter hatte ihr Kind im Arm und weinte“. Abends war G. einer der beiden Polizisten, die Frau S. festnahmen. Er führte die Frau aus der Garage „aus Sicherheitsgründen und weil sie beschwerlich lief“. Auf ihn machte Elisabeth S. einen teilnahmslosen Eindruck, sie sagte nur zweimal zu ihm: „Was ist in meinem Haus passiert?“. G. ist sich „zu 100 Prozent sicher“, dass der Satz „ich wollte das nicht“ nicht gefallen ist bei der Festnahme. „Das wäre doch wie ein Geständnis“, meint er.

Polizeikommissarin Exona G. war ebenfalls bei der Festnahme dabei. „Frau S. machte einen aufgewühlten Eindruck und redete unverständlich vor sich hin, aber ich kann mich nicht erinnern, dass bei der Festnahme groß gesprochen wurde“, sagt sie. „Sie sagte zu mir nur, dass sie im Wasser lag“. Sie erinnert sich, dass der Jackenärmel der Angeklagten feucht war. Die Polizistin ist sich unsicher, ob der Satz „ich wollte das alles nicht“, wirklich gefallen ist, sie war aber auch nicht permanent bei Elisabeth S.

Es stellt sich aber die Frage: Was hatte Elisabeth S. an, als sie von den Polizeibeamten gefunden wurde? Stand sie so neben sich und zog sich einfach eine Jacke über ihr Nachthemd? Oder zog sich Elisabeth S. in der Tatnacht komplett um und floh dann erst an das Kocherufer?

 

„Beide wirkten fröhlich und schienen sich auf die Übernachtung zu freuen“

 

Karlheinz H. ist im Nachbarhaus der Familie S. aufgewachsen und hat in der gleichen Straße einen Stukkateurbetrieb. Er ist vermutlich der letzte außer Elisabeth S., der Ole lebend gesehen hat. „Ich kenne Frau S. schon sehr lange, sie war oft bei meinem Bruder zu Gast bei verschiedenen Festen“, erinnert er sich. Aber es war kein enges Verhältnis. Ole kannte der Stukkateurmeister von der evangelischen Kinderkirche. „Der Junge kam regelmäßig über mehrere Monate“, so H. „Er hat sich immer darauf gefreut“. Er erinnert sich an ein zurückhaltendes und liebes Kind, das keinen Streit anfing und nicht aufmüpfig war. H. sah Elisabeth S. und Ole am späten Freitagnachmittag nach Hause kommen und hatte noch ein kurzes Gespräch mit den Beiden. „Sie erzählte, dass Ole bei ihr übernachtet und der Junge sagte, dass er am Sonntag zur Kinderkirche kommen würde“, erinnert er sich. „Beide wirkten fröhlich und schienen sich auf die Übernachtung zu freuen“. Er bemerkte keinerlei Auffälligkeiten. Ihm sei nun „wichtig für alle Beteiligten, dass das Schweigen gebrochen wird und die Wahrheit auf den Tisch kommt“.

 

Polizeibeamter bestätigt Kleptomanie-Vorwurf

 

Der Polizeibeamte Rudi K. vom Kriminalkommissariat in Künzelsau war bei der Durchsuchung des Hauses von Elisabeth S. dabei. Ihm fiel gleich das „teure und unbenutzte Messer auf, das auf dem Schränkchen im Obergeschoss lag“. Er hat keinen Zweifel daran, dass die Beziehung von Elisabeth S. und Ole ein „liebevolles Oma-Enkel-Verhältnis“ war. K. war auch dabei, als der Angeklagten in der JVA Schwäbisch Gmünd eine Haarprobe entnommen wurde, um festzustellen ob sie Medikamente nimmt. Er wunderte sich, „dass das einzige Problem von Frau S. schien, ob ihr Äußeres unter der Entnahme der Haare leiden würde“. Der Beamte recherchierte auch zu dem Vorwurf der Kleptomanie, der in den 70er- und 80er-Jahren gegen Elisabeth S. erhoben worden war. „In einer Buchhandlung und in einem Dessousladen wurde sie erwischt“, fand er heraus. Vieles andere seien Mutmaßungen. „Es gab keine Anzeigen, sondern ein Hausverbot.“ Danach hätte Elisabeth S. in der Stadt weiterhin nett und freundlich gegrüßt.




Vater schrie: „Mein Junge, mein Junge“

Der erste Verhandlungstag im Prozess gegen Elisabeth S., am Dienstag, den 27. November 2018, im Landgericht Heilbronn ist vorbei. Bisher hat Elisabeth S. auf jede Aussage, auch zu ihrem Lebenslauf, verzichtet.

Es wurden drei Zeugen befragt. Die Eltern, Susanne T. und Jens T., des 7-jährigen Ole aus Künzelsau und der Nachbar von Elisabeth S. der mit den Eltern den Jungen fand, wurden einzeln als Zeugen aufgerufen.

Sehr emotional ist der Prozessauftakt zu Elisabeth S.. Zwar hat die Hauptverdächtige Elisabeth S. bislang nicht ausgesagt, aber die Mutter wurde dazu befragt, wie sie ihren Jungen bei seiner Ersatzoma aufgefunden hat. „Ich habe ihn in der mit Wasser gefüllten Badewanne liegen sehen.“ Die Mutter ringt mehrmals während der Vernehmung um Fassung, weint, und versucht immer wieder, den Blickkontakt zu Elisabeth S. herzustellen. Elisabeth S. wiederum sitzt mit ihrer Anwältin mit dem Rücken zugewandt zu den Eltern. Selbst bei der Frage „warum, Elisabeth?“, stellt Elisabeth S. den Blickkontakt zu den betroffenen Eltern nicht her.

Der Vater schilderte sehr rational wie er den Schrei seiner Frau nie wieder im Leben vergessen wird und auch wie er seinen Sohn aus der Badewanne hob, nach unten ins Wohnzimmer trug und ihn dort auf den Boden legte. Er schrie: „Mein Junge, mein Junge“.

Ein Sachverständiger umriss kurz den Lebenslauf von Elisabeth S., da sie selbst keine Aussage vor Gericht machen wollte. Sie hat ein Kind, einen Fotografen, der in München lebt, der selbst keine Kinder hat. Die gelernte Krankenschwester ist in Künzelsau geboren und hat jahrelang in Künzelsau im Krankenhaus gearbeitet. Ihr Mann ist 2009 gestorben.

Die  Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf Totschlag. Vermutetes Tatmotiv: Verlustangst bezüglich des Zieh-Enkels.

Es sollen im Laufe des Prozesses noch mehrere Sachverständige gehört werden, auch zu dem Geisteszustand von Elisabeth S.. Die Eltern des getötet Jungen berichtet von keinen Auffälligkeiten im Verhalten der Ersatzoma.

 

 

 




Prozess Elisabeth S.: Mutter findet Kind tot in der Badewanne

Am Dienstag, den 27. November 2018 um 9 Uhr begann der Gerichtsprozess gegen die Künzlsauerin Elisabeth S.. am Heilbronner Landgericht. Als erste Zeugin wurde die Mutter des getöteten siebenjährigen Jungen befragt. Das erste Zwischenergebnis.

Sehr emotional ist der Prozessauftakt zu Elisabeth S.. Zwar hat die Hauptverdächtige Elisabeth S. bislang nicht ausgesagt, aber die Mutter wurde dazu befragt, wie sie ihren Jungen bei seiner Ersatzoma aufgefunden hat. „Ich habe ihn in der mit Wasser gefüllten Badewanne liegen sehen.“ Die Mutter ringt mehrmals während der Vernehmung um Fassung, weint, und versucht immer wieder, den Blickkontakt zu Elisabeth S. herzustellen. Elisabeth S. wiederum sitzt mit ihrer Anwältin mit dem Rücken zugewandt zu den Eltern. Selbst bei der Frage „warum, Elisabeth?“, stellt Elisabeth S. zu den betroffenen Eltern nicht her.

Ein Sachverständiger umriss kurz den Lebenslauf von Elisabeth S., da sie selbst keine Aussage vor Gericht machen wollte. Sie hat ein Kind, einen Fotografen, der in München lebt, der selbst keine Kinder hat. Die gelernte Krankenschwester ist in Künzelsau geboren und hat jahrelang in Künzelsau im Krankenhaus gearbeitet. Ihr Mann ist 2009 gestorben.

Die  Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf Totschlag. Vermutetes Tatmotiv: Verlustangst bezüglich des Zieh-Enkels.

Es sollen im Laufe des Prozesses noch mehrere Sachverständige gehört werden, auch zu dem Geisteszustand von Elisabeth S.. Die Mutter des getötet Jungen berichtet von keinen Auffälligkeiten im Verhalten der Ersatzoma.

Heute nachmittag ab 13.30 Uhr soll der Vater vernommen werden.