Der Landtagsabgeordnete Stephen Brauer (FDP/DVP) hatte zum Netzbooster in Kupferzell eine Kleine Anfrage an die baden-württembergische Landesregierung gestellt. Das Umweltministerium beantwortete diese gemeinsam mit dem Innenministerium und dem Wirtschaftsministerium. „Der Schwarze Peter ist in Hohenlohe, besser gesagt in Kupferzell“, schreibt dazu Michael Schenk, der Vorsitzende der FDP Hohenlohe, und bezieht sich damit vor allem auf das Thema Feuerbekämpfung bei dem geplanten Netzbooster. Zuvor hatte bereits die FDP-Bundestagsabgeordnete Judith Skudelny mit weiteren Abgeordneten und der FDP-Fraktion eine Kleine Anfrage zu dem Thema an die Bundesregierung gestellt (GSCHWÄTZ berichtete über die Antwort unter https://www.gschwaetz.de/2020/11/25/hier-soll-der-schwarze-peter-nach-hohenlohe-geschoben-werden/).
„Ein Standort im Raum Kupferzell hat sich aus netzplanerischer Sicht als am geeignetsten erwiesen“
Stephen Brauer wollte unter anderem von der Landesregierung wissen, nach welchen „nachprüfbaren Kriterien die Gemeinde Kupferzell als Standort für die geplante Batteriespeicheranlage ausgewählt“ worden war. Darauf schrieb Minister Franz Untersteller: „Nach Angaben der TransnetBW GmbH sind die von Norden kommenden Leitungen aus Grafenrheinfeld in Richtung Kupferzell schon heute hoch ausgelastet – insbesondere bei hoher Windeinspeisung in Norddeutschland.“ Diese Belastung werde nach Angaben von TransnetBW in den kommenden Jahren weiter steigen. „Unter mehreren untersuchten Standorten habe sich ein Standort im Raum Kupferzell aus netzplanerischer Sicht als am geeignetsten erwiesen“, so der Umweltminister weiter. „Der Netzbooster könne hier – in geringer räumlicher Entfernung zu den auftretenden Engpässen – bereits in der Pilotphase eine im Vergleich zu anderen Standorten besonders hohe Wirksamkeit zur Höherauslastung des Netzes entfalten.“ Zudem sei durch die Netzanbindung in Richtung Norden, Westen und Süden die Möglichkeit für ein Zukunftskonzept gegeben, in dem mehrere Anlagen zur Netzstabilisierung zusammenwirken. Weitere Kriterien für die netzplanerische Eignung seien darüber hinaus gewesen, „wie stark die Stromkreise durch einen Netzbooster höher ausgelastet werden können, wie oft diese Stromkreise voraussichtlich überlastet sein werden, wie oft ein Netzbooster einen Engpass verhindert, der ohne Netzbooster entstehen würde, und ob eine im Fall des Einsatzes des Netzboosters zeitlich nachgelagerte Ablösung durch Kraftwerke gewährleistet werden kann.“
„Viele Standorte für den Netzbooster-Einsatz sind bereits ausgeschieden“
Zur Frage nach alternativen Standorten in Baden-Württemberg heißt es in dem Schreiben: „Nach Auskunft der TransnetBW GmbH sind aufgrund der oben genannten Kriterien viele Standorte für den Netzbooster-Einsatz bereits ausgeschieden.“ Zwar seien Standorte von TransnetBW-Umspannwerken als mögliche Alternativen untersucht worden. Auch sei Neckarwestheim als Standort eines stillgelegten Kraftwerks, das bereits durch ein Umspannwerk der TransnetBW angeschlossen sei, explizit als möglicher Standort berücksichtigt worden. Hier hätte jedoch die netzplanerische Eignung gefehlt. Das Umspannwerk Kupferzell sei als Anschlusspunkt am besten geeignet.
Rund 15 Millionen Euro jährlich an Einsparpotenzial
Grundsätzlich sollen „Netzbooster dabei helfen, bestehende Leitungen im Normalbetrieb besser auszulasten, indem sie in Sekundenschnelle eingreifen, sobald Netzfehler auftreten“, so der Umweltminister weiter. „Netzbooster können damit den auch über 2030 hinaus nötigen Netzausbau nicht ersetzen, wären aber eine flexible Ergänzung, um Stromnetze höher auszulasten und dadurch Kosten für Redispatch-Maßnahmen einzusparen.“ Der Netzbooster könne so dem Ziel einer zuverlässigen und zugleich kostengünstigen Energieversorgung dienen. Die Bundesnetzagentur gehe nach Auskunft von TransnetBW von einem Einsparpotenzial von Redispatch-Kosten von circa 15 Millionen Euro jährlich ab dem Jahr 2026 aus.
„Soweit erforderlich werden zur Einhaltung der Grenzwerte technische, bauliche oder organisatorische Maßnahmen von der TransnetBW GmbH zu treffen sein“
Für die Überprüfung und Kontrolle der Anlage ist laut Umweltministerium die Bundesnetzagentur die zuständige Regulierungsbehörde, für die Überwachung der technischen Sicherheit allerdings das Regierungspräsidium Freiburg. Die Zulassung der Anlage solle im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragt werden. Dabei werde auch die Übereinstimmung des Vorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft. Dazu zähle laut Umweltministerium auch die Einhaltung von Lärmgrenzwerten. „Soweit erforderlich werden zur Einhaltung der Grenzwerte technische, bauliche oder organisatorische Maßnahmen von der TransnetBW GmbH zu treffen sein“, versichert Untersteller in dem Schreiben.
Konzept für Brandschutz und Gefahrenabwehr wird erstellt
Für die Anlage in Kupferzell sei laut TransnetBW bereits ein erstes mehrstufiges Brandschutz- und Gefahrenabwehrkonzept erstellt worden, dessen Details aber zurzeit noch erarbeitet werden. Bei diesen Vorarbeiten sei auch das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) mit der Forschungsstelle für Brandschutztechnik mit einbezogen worden. Hinsichtlich eines möglichen Feuers im Netzbooster schiebt Untersteller die Verantwortung der Gemeinde Kupferzell zu: „Brandschutzvorkehrungen und Brandbekämpfung sind im Einzelfall auf örtlicher Ebene sicherzustellen.“ Laut dem Feuerwehrgesetz Baden-Württembergs habe „jede Gemeinde auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten“, so Untersteller. Diese habe bei Feuer und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten. Der Bürgermeister einer Gemeinde könne jedoch „Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und baulichen Anlagen, von denen im Falle eines gefahrbringenden Ereignisses Gefahren für das Leben oder für die Gesundheit einer größeren Anzahl von Menschen, für erhebliche Sachwerte oder für die Umwelt ausgehen können oder bei denen eine Schadensabwehr nur unter besonders erschwerten Umständen möglich ist, dazu verpflichten, die für die Bekämpfung dieser Gefahren erforderlichen besonderen Ausrüstungsgegenstände und Anlagen zu beschaffen, zu unterhalten und ausreichend Löschmittel und sonstige Einsatzmittel bereitzuhalten.“ Eigentümer und Besitzer von abgelegenen Gebäuden könnten außerdem dazu verpflichtet werden, Löschwasseranlagen für diese Gebäude zu errichten und zu unterhalten.
Recycling der Alt-Batterien
Hinsichtlich Recycling-Möglichkeiten der Batterien schreibt Untersteller: „Die Rücknahme und Verwertung von Lithium-Ionen-Altbatterien ist gesetzlich im Batteriegesetz (BattG) geregelt.“ Batterien, wie die beim Kupferzeller Netzbooster, seien demnach Industriebatterien, die der Hersteller zurücknehmen und stofflich verwerten müsse. Auch der Vertreiber könne die Entsorgung übernehmen. Verbrennen oder Deponierung solcher Altbatterien ist laut BattG ausdrücklich untersagt. „Dies gilt nicht für Rückstände von zuvor ordnungsgemäß behandelten und stofflich verwerteten Altbatterien“, heißt es in der Antwort weiter. Lithium-Ionen-Altbatterien können stofflich verwertet werden, moderne Verfahren erlauben hohe Rückgewinnungsquoten aller wesentlichen Bestandteile. Derzeit sei zwar die Wirtschaftlichkeit nicht hinsichtlich aller Inhaltsstoffe gegeben, mit der Zunahme von entsprechenden Altbatteriemassen wie zum Beispiel im Rahmen der Elektromobilität sei dieser Aspekt jedoch neu zu bewerten.
Quelle: Pressemitteilung der FDP Hohenlohe