Mitgefangene von Elisabeth S. erhebt schwere Anschuldigung
Am zweiten Verhandlungstag des Prozesses gegen Elisabeth S., am 30. November 2018, die um 13.30 Uhr startete, wurden vier Zeugen befragt: die Notärztin, der Notarztwagenfahrer und der Rettungssanitäter. Auch eine Mitgefangene von Elisabeth S. der Justizvollzugsanstalt in Schwäbisch Gmünd wurden in den Zeugenstand gerufen.Die Aussage einer Auszubildenden des Rettungssanitäters wurde verlesen.
Die Notärztin schilderte, dass der Notruf um 10.38 Uhr einging. Um 10.40 Uhr seien sie vor Ort gewesen, da der Einsatzort nicht weit von der Rettungsleitstelle entfernt gewesen sei. Als sie eintraf, betrat die Notärztin als erste das Haus. Sie sah eine Frau über einem zierlichen Menschen am Boden kniend. Erst als sie sich zu der Mutter Susanne T. gesetzt hatte und sie sanft zur Seite schob, konnte sie den Jungen am Boden liegen sehen. Anhand der Stellung der Arme des Jungen erkannte die Notärztin, dass die Leichenstarre schon eingesetzt haben musste. „Wir konnten für Ole nichts mehr tun“, schildert sie. „Der Vater hat von sich aus angefangen zu erzählen und hat alles geschildert. Die Mutter von Ole konnte kaum etwas sagen.“ Der Vater soll laut der Notärztin realisiert haben, was passiert ist, da er immer wieder laut gerufen habe: „Was ist hier los? Wieso liegt mein Ole in der Badewanne? Wo ist die Frau S.?“
Bei Hofgang gesteht Elisabeth S. angeblich alles
Die Mitgefangene von Elisabeth S. erhob schwere Anschuldigungen gegen Elisabeth S.. Elisabeth S. soll der Mitgefangenen während eines Hofganges auf Nachfrage hin erzählt haben, dass sie den Jungen erwürgt haben soll.
Als die Mitgefangene nach den Angaben zur eigenen Person angab, zwei oder drei mal verurteilt worden zu sein,korrigierte Richter Roland Kleinschroth die Zeugin dahingehend, dass sie schon das fünfte Mal verurteilt wurde. Auf die Frage hin, ob sie wüsste, weswegen sie fünf mal verurteilt wurde, konnte sie nur ihr letzte Straftat, unerlaubtes Handeln und unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln- auflisten. Bezüglich der weiteren Straftaten sagte sie: „Es ist schon lange her. Ich weiß es nicht mehr.“
Zweifelhafte Zeugin
Die 27-jährige Mitgefangene gab im Zeugenstand an, dass ihre Mitgefangenen im Fernsehen den Fall von Elisabeth S. gesehen haben und ihr dann davon erzählt hätten. Im Juli 2018 habe sie bei einem Hofgang Elisabeth S. angesprochen, warum sie ein Kind getötet habe: „Sie war eiskalt und sagte: Wenn ich das Kind nicht haben kann, dann soll es keiner haben.“ Die Zeugin soll Elisabeth S. darauf hin beleidigt haben und bekam ein Disziplinarverfahren. In der Aussage des Disziplinarverfahrens sagte die Mitgefangene aus, sie habe den Fall im Fernsehen gesehen und deshalb Elisabeth S. angesprochen. Richter Kleinschroth hat die Zeugin daraufhin auf die Unstimmigkeit aufmerksam gemacht, dass sie zunächst ausgesagt hat, dass sie den Fall aus dem Fernsehen kenne, nun jedoch ausgesagt hat, dass Mitgefangene ihr von dem Fall erzählt hätten. Er fragte sie, was davon nun stimme. Die Antwort: „Ich weiß es nicht mehr.“ Laut der Zeugin soll Elisabeth S. ihr gegenüber geäußert haben, dass Kind „erwürgt“ zu haben. So teilte sie es dem Polizeibeamten mit, der ihre Aussagen mit einem Diktiergerät aufgenommen habe. Im Zeugenstand beharrte sie jedoch darauf, das Wort „erwürgt“ nie gesagt zu haben. In der Polizeiaussage steht auch, das Elisabeth S. die 27-Jährige angegrinst haben soll, als sie es erzählte. Als der Richter die Mitgefangene fragte, ob Elisabeth nun gegrinst habe oder eiskalt war, antwortete sie: „Ich weiß es nicht mehr.“ Auch die Frage, ob sie jemandem von der Unterhaltung mit Elisabeth S. erzählt habe, konnte sie nicht beantworten.
Die Zeugin wurde vom Richter mehrfach darauf hingewiesen, sich strafbar zu machen, wenn sie eine Falschaussage macht. Sie blieb bei ihrer Aussage vor Gericht.
Die Zeugin wurde aus Fürsorge nicht vereidigt.





















