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Tötungsdelikt in Belsenberg: Anklage wegen Mord und Raub

Nicht wie im Haftbefehl angegeben wegen Totschlags, sondern wegen Mordes und Raubes hat die Staatsanwaltschaft den Verdächtigen angeklagt, der seine 66-jährige Nachbarin in Belsenberg getötet haben soll. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft hat der nunmehr Angeklagte die Tat nach seiner Festnahme gestanden. Als Motiv für die Tat nennt die Staatsanwaltschaft Habgier.

GSCHWÄTZ-Recherchen erweisen sich als richtig

Bereits im Juni konnte GSCHWÄTZ berichten, dass es sich bei dem Angeklagten um den 24-jährigen Nachbarn der getöteten Frau handelt, der nach dem Auffinden der Leiche der Presse noch Videointerviews gegeben hatte.

Ein Termin für die Verhandlung, die in Heilbronn stattfinden wird, steht noch nicht fest.

Text: Matthias Lauterer

 

 




Falsche Staatsanwälte betrügen ein Ehepaar um einen hohen Geldbetrag

Unbekannte täuschten am Donnerstag, den 11. August, einem Ehepaar in Künzelsau eine Notlage ihrer Tochter vor und brachten diese somit dazu, einen hohen Bargeldbetrag an die Betrüger zu übergeben.

Klassische Masche angewendet

Zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr klingelte das Telefon des Paares. Am anderen Ende der Leitung war zunächst die Stimme einer Frau zu hören, die sich als Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft München ausgab. Die angebliche Mitarbeiterin teilte telefonisch mit, dass die Tochter des Ehepaars einen Verkehrsunfall verursacht habe, bei dem eine Person ums Leben gekommen sei. Um eine Haftstrafe der Tochter zu vermeiden, müsse nun eine Kaution gezahlt werden. Im weiteren Verlauf wurde das Gespräch an eine andere Frau übergeben. Diese gab sich glaubhaft als die Tochter der Eheleute aus. Daraufhin übernahm ein Mann das Telefonat, stellte sich als Staatsanwalt vor und forderte als Kaution einen sechsstelligen Geldbetrag zur Abwendung der Haftstrafe.

Angebliche Staatsanwaltschaft München will Geld in Stuttgart in Empfang nehmen

Die Geschädigten folgten den Anweisungen des falschen Staatsanwalts und vereinbarten einen Übergabeort. Gegen 20.30 Uhr fand die Geldübergabe in der Dorotheenstraße, hinter der Markthalle, in Stuttgart statt. Das Bargeld wurde in einer markanten braunen Kühltasche an einen jungen Mann im Alter von circa 25 bis 30 Jahren übergeben. Der Mann trug eine Mütze oder Kappe.

Kriminalpolizei sucht Zeugen

Die Kriminalpolizei Künzelsau hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, die die Übergabe auf dem Schillerplatz bzw. der Dorotheenstraße in Stuttgart (hinter der Markthalle) beobachten konnten oder den Abholer mit der markanten braunen Kühltasche im Raum Stuttgart gesehen haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 07940 9400 zu melden.

Tipps der Polizei

GSCHWÄTZ veröffentlichte hier erst kürzlich eine Warnung von Staatsanwaltschaft und Polizei vor der Schockanruf-Masche.

Um sich vor der Betrugsmasche „Falsche Polizeibeamte /Falsche Staatsanwälte“ zu schützen, raten das Landeskriminalamt Baden-Württemberg und das Polizeipräsidium Heilbronn:

  • Die Polizei ruft Sie niemals unter dem Polizeinotruf 110 an.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen.
  • Legen Sie den Hörer auf, so werden Sie Betrüger los.
  • Werden Sie misstrauisch bei Forderungen nach
    • schnellen Entscheidungen,
    • Kontaktaufnahme mit Fremden sowie
    • der Herausgabe von persönlichen Daten, Bargeld, Schmuck oder Wertgegenständen.
  • Wählen Sie die 110 und teilen Sie den Sachverhalt mit. Benutzen Sie nicht die Rückruftaste, da Sie sonst wieder bei den Tätern landen.
  • Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
  • Beraten Sie sich mit Ihrer Familie oder Personen, denen Sie vertrauen.

Kontaktieren sie ihre Familie oder Personen unter den Ihnen bekannten Rufnummern

Weitere Informationen und Präventionstipps finden Sie unter www.polizei-beratung.de




Maschinen und Werkzeuge im Fokus von Dieben

Mehrfach berichtete GSCHWÄTZ bereits von Werkzeugdiebstählen in Hohenlohe. Und die Polizei Heilbronn bestätigt: „In den vergangenen Wochen kam es immer wieder zum Diebstahl von Werkzeug in verschiedenen Bereichen.“ Eine genaue Zahl von Fällen nennt Annika Grundbrecher, Pressesprecherin der Polizei Heilbronn, nicht.

Baustellen oder Werkstätten

Ziel der Diebe sind Baustellen oder Werkstätten, wo sie hochwertiges Gerät vorfinden, sodass der Schaden meist in die Tausende geht. Das bestätigt auch die Polizei: „Werkzeuge und Baugeräte stehen häufig im Fokus von Straftätern, da in diesen Fällen schnell hochwertige Gegenstände erlangt werden können.“ Insbesondere für kleinere Geräte wie Motorsägen scheint es Abnehmer im In- und Ausland zu geben, sodass diese Geräte für die Täter schnell zu Geld zu machen sind.

In der Vergangenheit wurden mehrere Banden ausgehoben

In den letzten Jahren wurden bundesweit mehrere Banden ausgehoben, die sich auf den Diebstahl und Weiterverkauf von Werkzeugen und Maschinen, auch ins Ausland,  spezialisiert hatten. Eine dieser Banden lagerte ihr Diebesgut in einem Waldstück in Hohenlohe. Das Diebesgut war so umfangreich, dass zum Abtransport das THW zu Hilfe gerufen werden mußte. Die Polizei macht derzeit keine klare Aussage, ob sie bei den Diebstählen im Hohenlohekreis von einer Bande ausgeht. Die Ermittlungen laufen: „Sollten sich Hinweise auf eine bandenmäßige Begehungsweise ergeben, werden die Ermittlungen entsprechend angepasst.“ Genauso wird noch ermittelt, ob die unterschiedlichen Taten in der Region in Zusammenhang stehen.

Gerätehersteller helfen weiter

Was aber viele Täter nicht zu wissen scheinen: Die Hersteller der Geräte wissen in der Regel, wer der rechtmäßige Eigentümer der Geräte ist. Wenn beispilesweise bei Grenzkontrollen auffällige Geräte festgestellt werden, fragen die Behörden routinemäßig bei den Herstellern an. Diese Anfragen haben schon mehrfach zur Sicherstellung von Diebesgut und zu Festnahmen geführt.

Text: Matthias Lauterer

 




„Es ist ja nicht so, dass er sie zum Beispiel „nur“ schlägt, sondern das ganze soziale Gefüge steht auf dem Spiel, wenn die Frau darüber nachdenkt, zu gehen.

Cornelia Taschner war früher Erste Kriminalhauptkommissarin. Die 68-Jährige hat seit 2017 die Außenstellenleitung des Weißen Rings im Hohenlohekreis ehrenamtlich übernommen. Seit diesem Jahr hat sie Unterstützung von fünf weiteren ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen, unter anderem von Monika Chef (63). Die ehemalige Bürgermeisterin möchte Opfer von Gewalt unterstützen. Dr. Sandra Hartmann hat mit den beiden Frauen über ihre Arbeit beim Weißen Ring gesprochen.

Cornelia Taschner arbeitete früher bei der Polizei. Foto: GSCHWÄTZ

Monika Chef arbeitet seit 2022 ehrenamtlich beim Weißen Ring Hohenlohekreis. Foto: GSCHWÄTZ

Suche nach einer neuen Wohnung oder einem Kindergartenplatz

GSCHWÄTZ: Frau Chef. Was hat sie bewogen, sich beim Weißen Ring ehrenamtlich zu engagieren?

Chef: Es gibt drei Gründe. Ich bin jetzt in Pension, ich habe viel Zeit. Und ich habe mir die Frage gestellt: Wo könnte ich meine Zeit nützlich einbringen? In der Presse wurde bekannt gemacht, dass der Weiße Ring im Hohenlohekreis noch ehrenamtliche Mitarbeiter:innen sucht. Ich kenne den Weißen Ring seit meiner Jugendzeit, allein schon durch Sendungen wie Aktenzeichen XY. Der Verein ist sehr wichtig in unserer Gesellschaft, weil er Opfer von Gewalt sehr intensiv unterstützt, sei es durch finanzielle Hilfen, durch psychologische Unterstützung oder durch Begleitung zu verschiedenen Stellen, etwa wenn jemand eine Strafanzeige bei der Polizei erstattet. Auch bei Dingen des Alltags helfen wir so gut wir können, wenn etwa eine Betroffene eine neue Wohnung sucht oder eine Alleinerziehende einen neuen Kindergartenplatz.

Wenn die Frau das tut und sich so entwickelt, wie er es gerne hätte, dann ist er „zufrieden“

Taschner: Unsere finanziellen Mittel sind beschränkt, aber wir sind die opferunterstützende Seite. Wir verstehen uns als Lotsen in einem Verfahren. Jedes Opfer einer Straftat, wenn jemand zum Beispiel überfallen wurde, darf sich an uns wenden. Täter wollen Opfer nicht selten verunsichern und klein halten, damit sie sich gar nicht trauen, eine Anzeige zu erstatten. Aus Sicht des Täters ist alles „gut“, wenn die Frau das tut und sich so entwickelt, wie er es gerne hätte, dann ist er „zufrieden“. Wenn nicht, hat die Frau ihm quasi Anlass gegeben, dass er sie schlagen „muss“.

GSCHWÄTZ: Sprechen die Frauen eigentlich von sich als Opfer oder als Überlebende?

Taschner: Wir sprechen eher von Betroffenen, wie die Frauen sich selbst sehen, ist unterschiedlich.

GSCHWÄTZ: Haben die Betroffenen Schuldgefühle, wenn sie etwas unternehmen, um da rauszukommen?

Taschner: Das ist ganz verschieden.

Ein ständiges Auf und Ab

Chef: Es gibt welche, die versuchen, aus dieser Rolle wieder rauszukommen. Es ist aber oftmals ein ständiges Auf und Ab, insbesondere, wenn man psychisch zermürbt wird.

Taschner: Es ist ja nicht so, dass er sie zum Beispiel „nur“ schlägt, sondern das ganze soziale Gefüge steht auf dem Spiel, wenn die Frau darüber nachdenkt, zu gehen. Da kommen finanzielle Sorgen hinzu, eine neue Wohnung muss gefunden werden. Der Familien- und Freundeskreis bricht eventuell zum Teil weg.

GSCHWÄTZ: Wie viele Fälle betreuen Sie im Durchschnitt pro Jahr im Hohenlohekreis?

Taschner: Das kann man nicht pauschal sagen. Mit manchen rede ich 45 Minuten am Telefon und dann höre ich nie weder etwas von ihnen. Bei anderen dauert die Begleitung länger, bis hin zum Gerichtsprozess. Wir haben zwischen 30 und 40 Fälle pro Jahr, in den meisten Fällen dreht es sich um häusliche Gewalt. Auch Männer sind darunter – mehr als man denkt. Diese Klientel hat oft eine noch größere Scham, sich damit an jemand Außenstehenden zu wenden.

Einbrüche

Chef: Nach einem Einbruch betrifft es das Ehepaar an sich, gerade wenn es ältere Leute sind. Ein Einbruch in eine Wohnung ist für die allermeisten ein ganz gravierender Einschnitt, da es in einem sehr privaten Raum geschehen ist.

GSCHWÄTZ: Gab es Veränderungen bezüglich der Fälle in der Coronazeit?

Taschner: In der Coronazeit kann ich nicht bestätigen, dass die Zahlen bei uns gestiegen wären. Die Fälle, bei denen es sich um Einbrüche handelt, sind zurückgegangen, weil viele ja bekanntlich zu Hause waren.

GSCHWÄTZ: Der erste Schritt aus der Gewaltspirale ist vermutlich ein Anruf, ein Hilferuf, nach außen zu senden. Wäre der nächste dann der Auszug etwa ins Frauenhaus?

Die allerwenigsten wollen ins Frauenhaus

Taschner: Die allerwenigsten wollen ins Frauenhaus, aber für viele gibt es auf die Schnelle keine andere Zufluchtsstätte. Andere versuchen, selbst eine neue Bleibe zu finden. Wir geben Tipps, aber es ist sehr schwierig. Der Wohnungsmarkt ist sehr angespannt, auch im Hohenlohekreis. Als Alleinerziehende hat man bei einem Vermieter schon von vorneherein eventuell schlechtere Karten, etwa im Vergleich zu einem Vollverdiener-Ehepaar.

„Man fühlt sich sehr gut aufgehoben“

GSCHWÄTZ: Frau Chef, wie wurden Sie auf Ihre ehrenamtliche Tätigkeit vorbereitet?

Chef: Bei Frau Taschner kommen die Fälle an, sie verteilt die Fälle auf die Ehrenamtlichen. Mit den anderen Ehrenamtlichen habe ich ein Grundseminar absolviert. Man lernt die ganze Vorgangsbearbeitung und auch rechtliche Grundkenntnisse. Es gibt dann auch Aufbauseminare. Man fühlt sich sehr aufgehoben und bekommt ein tolles Netzwerk, das sich über ganz Baden-Württemberg erstreckt mit Frauen und Männern aus den unterschiedlichsten Berufssparten. Im Grundseminar waren auch Studentinnen, die Jura studieren, dabei.

Taschner: Auch viele Polizeibeamt: innen sind aktiv. Ich habe auch während meines Jobs erkannt, was dieser Verein alles für Opfer tut und wie notwendig das ist.

GSCHWÄTZ: Frau Taschner, gibt es einen Fall in den vergangenen fünf Jahren, der Ihnen besonders im Gedächtnis geblieben ist?

Taschner: In Bretzfeld lebte ein Ehepaar getrennt voneinander. Die Frau war allein mit den Kindern in der Wohnung, als der Mann widerrechtlich in die Wohnung eingedrungen ist und die Frau und seine Tochter mit einem Messer niedergestochen hat. In diesem Fall ist der Mann verurteilt worden. Derzeit läuft ein 2. Prozess gegen ihn, da er die Tochter über mehrere Jahre auch sexuell missbraucht haben soll.

„Man muss dieses Ehrenamt von seinem persönlichen Leben abgrenzen können“

GSCHWÄTZ: Wie geht man persönlich mit solchen Geschichten um?

Taschner: Man muss einerseits die Fähigkeit haben, empathisch zu sein, andererseits muss man dieses Ehrenamt von seinem persönlichen Leben abgrenzen können. Das habe ich durch meinen früheren Beruf gelernt. Du musst einen Cut machen, wenn du nach Hause kommst. Ich habe die Frau betreut, nachdem das passiert ist. Auch dieser Fall kam über die Polizei, wie viele andere Fälle auch. Die Frau und die ganze Familie waren schwer traumatisiert.

GSCHWÄTZ: Hat die Frau dann eine Psychotherapie erhalten?

Taschner: Das ganz große Dilemma in Deutschland ist, dass wir viel zu wenig Psychotherapeuten haben. In diesem Fall scheiterte es aber auch noch an sprachlichen Hürden. Bei der Tochter habe ich es geschafft, dass sie einen Psychotherapeuten bekommen hat. Aber man stößt schon sehr oft an seine Grenzen. Daher ist für unsere Arbeit ein gutes Netzwerk ganz wichtig.

Zu wenig Psychotherapeuten in Deutschland

Chef: Wir machen Besuche bei verschiedenen Stellen, unter anderem bei der Polizei, um uns bekannt zu machen. In meinem vorigen Beruf, in dem ich 24 Jahre lang tätig war, habe ich schon vieles erlebt, unter anderem verweste Tote in einer Wohnung. Daher überrascht mich so schnell nichts mehr. Da muss man lernen, sich früh abgrenzen. Auch während meiner Arbeit beim Jugendamt habe ich vieles mitbekommen. Wichtig ist dabei für mich auch immer die Frage: Wie kann man diese Frauen stärker unterstützen, um ihnen diese innere Sicherheit zu geben, diese Selbstachtung, die so wichtig ist? Die Frauen haben oftmals einfach Angst, diese angebliche Sicherheit in den eingefahrenen Strukturen aufzugeben. Und manche Frauen gehen dann wieder zurück, leider.

Taschner: In der Mehrheit der Fälle brauchen die Frauen mehrere Anläufe, um aus einer solchen Beziehung rauszukommen.

Chef: Oft sind es auch Familienangehörige, die diese Struktur weiter stützen, vor allem, wenn es die Familie des Täters ist

Taschner: Man sieht von außen oft nicht, was im Kern einer Familie passiert.

GSCHWÄTZ: In welchem Alter sind denn die Betroffenen, die sich an Sie wenden?

Chef: Das ist ganz unterschiedlich. Die letzte Frau, die ich hatte, war über 60 Jahre.

„In der Mehrheit der Fälle brauchen die Frauen mehrere Anläufe, um aus solche Beziehungen herauszukommen“

Taschner: Man weiß, dass es auch viele Ältere sind, aber je älter, desto schwieriger wird es auch, sich aus diesen Strukturen zu lösen. Aktuell betreuen wir aber eine junge Frau, 23 Jahre, die in einer Partnerschaft lebte. Sie hat ein gemeinsames Kind mit ihrem Partner.

GSCHWÄTZ: Gibt es einen Stadt-Land-Unterschied, was Häusliche Gewalt und den Umgang damit betrifft?

Taschner: Ich denke, ein Stück weit liegt es schon an unserer ländlichen Struktur, dass die sozialen Bindungen anders sind, dass man sich eher selber hilft, bevor man sich an uns wendet.

GSCHWÄTZ: Manche Frauen haben keine blauen Flecke, werden aber psychisch ständig von ihrem Partner angegangen. Ist das auch Häusliche Gewalt?

„Psychische Gewalt ist manchmal schlimmer als physische Gewalt“

Chef: Psychische Gewalt ist manchmal schlimmer als physische Gewalt.

Taschner: Diese psychische Gewalt sieht man auch in Stalking-Fällen. Ich erinnere mich an einen Fall, da war der Täter war ein Arbeitskollege. Stalking beginnt, wenn sich der/die Betroffene unter Druck gesetzt fühlt. Wenn man ständig Nachrichten aufs Handy bekommt, wenn einem jemand irgendwo auflauert, Ängste aufkommen. Wenn sie sagt, hör auf und es hört nicht auf. Dann ist eine Grenze überschritten.

GSCHWÄTZ: Wo beginnt Häusliche Gewalt?

Chef: Das definiert wohl jeder anders. Frauen, die in ihrer Familie schon Gewalt erlebt haben als Kind, für die ist die Grenze, wo häusliche Gewalt beginnt, höher, als bei jemandem, der behütet aufgewachsen ist.

Taschner: Gewalt ist es aber auch, wenn mich jemand ständig beleidigt und runtermacht, z. B. in Form von: ,Du bist nichts wert. Du kannst das nicht.‘ Das ist aber schwieriger zu beweisen.

Häusliche Gewalt ist das ein großes Thema beim Weißen Ring. Daneben gib es aber auch andere Delikte, bei dem der Verein Unterstützung für Betroffene bietet, etwa bei Einbrüchen, Diebstahl, Körperverletzung, Betrug, Stalking und Sexualdelikten (sexuelle Belästigung, Missbrauch, Vergewaltigung).

T: Missbrauchshandlungen bei kleineren Kindern etwa. Die Kinder haben eigentlich ein relativ feines Gespür dafür, ob eine Handlung in Ordnung ist oder nicht. Aber nicht selten mögen sie auch den Täter trotz alledem. Für Kinder ist es schwer vorstellbar, dass dann möglicherweise eine Haftstrafe für den Täter droht.

Anwaltliche Erstberatung wichtig

GSCHWÄTZ: Zumal sexueller Missbrauch schwer zu beweisen ist.

Taschner: Manchmal ist es so, dass das Kind etwas erzählt oder die Mutter hat das mitbekommen und eine Anzeige erstattet. Dann wird das Kind bei der Polizei befragt und es kann sein, dass ein so genanntes Glaubhaftigkeitsgutachen gefertigt wird.

GSCHWÄTZ: Was raten Sie Betroffenen im ersten Schritt?

Taschner: Häufig eine anwaltliche Erstberatung. Wir vom Weißen Ring stellen hierfür sogenannte Anwaltsschecks aus. Das heißt, der WEISSE RING übernimmt hierfür die Kosten, falls die/der Betroffene keine Rechtschutzversicherung hat, die das abdeckt. Seit 2022 gibt es bei uns auf der Internetseite eine Liste mit Anwälten, die spezielle Bereiche abdecken.

GSCHWÄTZ: Woran erkennt man denn einen guten Anwalt?

T: Ich habe den Fall erlebt, dass eine Gerichtsverhandlung anstand. In der Regel sollte der Anwalt mit der Betroffenen nochmal alles besprechen. In dem Fall ist das aber nicht passiert. Wir sollten uns den Aktenordner selbst durchlesen, was meiner Meinung nach so gar nicht geht. Bei Familiengerichtsverfahren ist so eine Prozessbegleitung nicht immer einfach. Zweimal hat ein Gericht einen Antrag von mir diesbezüglich schon abgelehnt mit dem Verweis darauf, dass es sich um ein nicht-öffentliches Verfahren handelt.

Zweimal hat ein Familiengericht einen Antrag auf Prozessbegleitung abgelehnt

GSCHWÄTZ: Wann ist denn ein Fall für Sie abgeschlossen?

Taschner: Auch das kann man nicht pauschal beantworten. In der Regel ist ein Fall dann abgeschlossen, wenn es keine weiteren Hilfe- und/oder Unterstützungsmöglichkeiten für den/die Betroffene mehr gibt. Das kann nach 3 Gesprächen, aber auch erst nach 2 Jahren der Fall sein.

Abschließend möchte ich aber noch eine schöne Begebenheit schildern. Vor kurzem hat mich eine Frau angerufen, deren Fall schon längst abgeschlossen ist, und sie wollte sich einfach mal wieder melden und fragen, wie es mir geht. Ich sehe das als Bestätigung für eine gute Unterstützung der Frau durch den WEISSEN RING.

Der Weiße Ring

Der Weiße Ring ist ein Verein, der Opfern von Kriminalität und Gewalt hilft. Der Verein ist auf Spenden angewiesen. Wer spenden möchte, kann den Verein direkt auf der Internetseite unterstützen.

Den Weißen Ring Hohenlohekreis erreichen Sie unter: 07942/5210001
Mobil: 0151/54503917

 

Text: Dr. Sandra Hartmann

 




6 Millionen Joints aus dem Verkehr „gezogen“

„Betäubungsmittelkriminalität ist Holkriminalität“, sagt Staatsanwalt Müller-Kapteina beim Pressegespräch der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Er meint damit, dass es in diesem Bereich der Kriminalität selten zu Strafanzeigen kommt – weder die Lieferanten noch die Käufer werden gegen ihre Geschäftspartner anzeigen, ganz anders als etwa bei Betrugsdelikten (GSCHWÄTZ berichtete).

Trotzdem berichten die verantwortlichen Staatsanwälte von großen Erfolgen in den letzten Jahren, insbesondere beim „Handel in nicht geringer Menge“. Es konnten gleich mehrmals große Mengen von Betäubungsmitteln (Marihuana, Kokain und andere) sichergestellt werden. Wichtiger noch als die Sicherstellung der Drogen war die Verhaftung vieler Personen, die an Logistik und Vertrieb dieser Drogen beteiligt waren: Man konnte nicht nur die Endverkäufer und Konsumenten, sondern auch Hintermänner dingfest machen.

Viele Informationen sind dem EncroChat-Hack zu verdanken

Zu verdanken waren diese Erfolge nicht zuletzt ausländischen Strafverfolgungsbehörden, die es schafften, die Kommunikation der Täter mitzulesen. Es war ihnen gelungen, in die Telefone der Firma „EncroChat“ eine Software einzuschleusen, die die verschlüsselte Kommunikation direkt an die Behörden weiterleitete. Müller-Kapteina bestätigte, dass viele Erkenntnisse über Täter im Heilbronner Raum aus diesen EncroChat-Protokollen erlangt wurde: „Zahlreiche Verfahren beruhen auf Auswertung von Krypto-Kommunikation“.

Die beschlagnahmten Mengen waren größer als erwartet: „Wir wußten, dass in Heilbronn was geht, aber dass es soviel ist, war uns nicht klar“.  Allein 2 Tonnen Marihuana, das entspricht 6 Millionen Joints, konnten innerhalb von 18 Monaten eingezogen werden. Arbeitslos werde er sicher nicht, meint Müller-Kapteina, wenn die Regierung Marihuana legalisieren will, was sie ja versprochen hat. Zum einen werde – das sei abzuwarten – die Logisitk großer Mengen Rauschmittel sicherlich nicht legalisiert und zum anderen werde auch zukünftig Angriffspunkte im Bereich der BTM-Kriminalität geben.

Vermögensabschüpfung

Auch in derartigen Fällen wird das Vermögen der Beschuldigten abgeschöpft. Im Bereich der BTM-Kriminalität fielen den Behörden neben Geldbeträgen auch Luxusuhren und Luxusfahrzeuge in die Hände.

Großverfahren als Herausforderung

Diese großen Verfahren bedeuten eine Herausforderung an die Ermittlungbehörden. Ermittlungen wurden und werden gegen eine Vielzahl von Beschuldigten geführt, oft auch mit Auslandsbezug und sowohl Anklage als auch Verteidigung nutzen „alle Maßnahmen, die die Strafprozeßordnung bietet“. Diese umfangreichen Verfahren blockieren die Ermittlungsarbeit bei der  „Kleinkriminalität“, muss Müller-Kapteina zugestehen.

Langjährige Haftstrafen

Allein vor dem Landgericht Heilbronn wurden 23 Strafverfahren verhandelt, bis zu 13 Jahren Haft wurden verhängt. Viele Angeklagte wurden zu Strafen zwischen drei und sieben Jahren verurteilt. „Häufig ist die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden“, teilt Lutz Hils, Pressesprecher des Landgerichts Heilbronn, mit.

Auf diesen sogenannten „Maßregelvollzug“ wird ein weiterer Beitrag eingehen.

Text: Matthias Lauterer

 

 




„Unbürokratisch und eine niedrige Hemmschwelle führt dazu …“

Insgesamt 126 Menschen kümmern sich im Bereich der Staatsanwaltschaft Heilbronn um die Strafverfolgung in einem Gebiet, in dem rund 900.000 Menschen wohnen. In einem Jahrespressegespräch informierte Leitender Oberstaatsanwalt (LOStA) Dr. Frank Schwörer über aktuelle Themen aus seiner Dienststelle. Für ihn war es das erste solche Pressegespräch, er ist erst seit 2020 im Amt und coronabedingt konnte das Gespräch 2021 nicht vor Ort stattfinden.

Speziell pandemiebedingte Kriminalität

Bereits im Jahre 2020 seien insbesondere schwere Eigentumsdelikte (+35%), Gewaltdelikte (+16%) sowie Betrug und Untreue (+5%) signifikant angestiegen. Insbesondere bei den Gewaltdelikten dürfte ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Pandemie bestehen, denn die Polizeistatistik meldet einen Anstieg der Gewalt unter Partnern. Die Ausgangssperren im Jahr 2020 dürften hier zu Konflikten geführt haben.
Für Betrüger hat die Pandemie ganz „neue Betätigungsfelder“ hervorgebracht: Wenig strenge Prüfungen bei Corona-Beihilfen, Abrechnungen von Corona-Tests oder bei Angeboten von Schutzausrüstungen hätten es potentiellen Betrügern auch leicht gemacht – bekannt geworden ist ein Fall aus einer Öhringer Shisha-Bar, an deren Betreiber rund eine Million Euro für nicht ausgeführte Coronatests ausgezahlt wurde. Aufgeflogen sei er nicht durch einen Hinweis der auszahlenden Behörde sondern aufgrund einer Geldwäscheverdachtsmeldung durch eine Bank. „Unbürokratisch und eine niedrige Hemmschwelle führt dazu …“, kritisiert Schwörer auch die Art und Weise, wie Geld ausgezahlt wird.

Während der Pandemie sei die Fälschung von Impfausweisen als völlig neues Delikt aufgetaucht. Erst Ende November 2021 wurde gesetzgeberisch klargestellt, dass es sich selbst beim Vorzeigen eines gefälschten Impfausweises um eine Straftat handelt. Rund 350 Verfahren gibt es im Bereich der Staatsanwaltschaft Heilbronn, davon sind die Hälfte bereits abgeschlossen. Der Strafrahmen geht dabei bis zu 90 Tagessätzen – also drei Nettomonatsgehältern. Schwörer wird deutlich: „Diese Verfahren dürfen auch nicht eingestellt werden. Es soll sich für den Einzelnen nicht lohnen, eine Straftat zu begehen.“
Ein Verfahren ist auch gegen einen Arzt anhängig, der 500 „Maskenatteste“ ausgestellt haben soll, ohne die Patienten zu kennen. Ein Brief mit einem „in Silberfolie eingepackten“ Geldbetrag sei wohl ausreichend gewesen.

Helfer beim Betrug: „Konto zur Verfügung stellen ist kein Gefallen“

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt sind Delikte, in denen Geld transferiert wird. Ohne sogenannte „Finanzagenten“, die mithilfe ihres eigenen, scheinbar „seriösen“ Kontos bei einer inländischen Bank Gelder entgegennehmen und diese an die Hinterleute des Betrugs weiterleiten, wären viele Betrugsdelikte gar nicht durchführbar. LOStA Schwörer: „Die Zunahme des Waren-Online-Betrugs beruht auf der Tätigkeit der Finanzagenten!“
Oftmals sind diese Finanzagenten gar nicht in den Betrug eingeweiht und haben mit den eigentlichen Tätern gar nichts zu tun. Sie meinen sogar, dass sie ein rechtmäßiges Arbeitsverhältnis eingegangen seien. Auch „Love-Scamming“ sei verbreitet, wobei Menschen aus vermeintlicher Liebe finanzielle Unterstützungsdienste für Betrüger leisten.

Man macht sich sehr schnell strafbar

Aber, so warnt Staatsanwalt Müller-Kapteina, schon „Leichtfertigkeit“ führe zur Strafbarkeit: „Konto zur Verfügung stellen ist kein Gefallen!“. Das Geldwäschegesetz sei hier sehr streng und solche Delikte führen in der Regel auch zur Anklage. Gerade der Finanzagent sei oftmals leicht zu ermitteln – der Betrogene kennt ja das scheinbar seriöse Konto.

Vermögensabschöpfung – „das ist bitter“

Die schmerzhafteste Folge für einen ertappten Finanzagenten ist oft gar nicht das strafrechtliche Urteil, sondern die Vermögensabschöpfung bzw. die „Einziehung von Wertersatz“: Er muß nicht nur das Geld zurückzahlen, das er für seine Dienste erhalten hat, sondern kann auch für die Begleichung des gesamten Schadens herangezogen werden, Müller-Kapteina: „Das ist bitter“. Er weist darauf hin, dass diese Zahlungsverpflichtungen auch durch eine eventuelle Privatinsolvenz nicht wegfallen.

Die Anzahl der Geldwäschedelikte hat sich von 2020 auf 2021 verdoppelt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt meist aufgrund einer Strafanzeige des Betrugsopfers oder aufgrund einer Geldwäscheverdachtsanzeige durch ein Kreditinstitut.

Schockanrufe

In die „gewerbsmäßige Kriminalität“ fällt das Phänomen der sogenannten Schockanrufe: Menschen werden angerufen und mittels psychologischer Tricks dazu gebracht, Geld irgendwohin zu überweisen oder Geld und Wertgegenstände an eine Person – gerne wird vorgegaukelt, dass ein Polizeibeamter vorbeigeschickt werde – zu übergeben. Meist wenden sich die Anrufer, die in Call-Centern im Ausland sitzen und falsche Rufnummern anzeigen lassen, an ältere Menschen aus allen sozialen Schichten. Diese Schockanrufe sind kein neues Phänomen – der sogenannte „Enkeltrick“ ist beispielsweise uralt, aber die psychologischen Tricks der Täter wirken auch heute noch.

Allein im Bereich der StA Heilbronn gibt es zwischen 2020 und 2022 etwa 50 Geschädigte und einen Gesamtschaden von rund 1,5 Millionen Euro.

Die Zugriffschance liegt bei den sogenannten „Läufern“, also den Menschen, die zur Wohnung des Opfers zur Übernahme der Wertsachen geschickt werden. Dazu ist es aber notwendig, dass die potentiellen Opfer aufmerksam sind und die Polizei vor der Übergabe schon informieren. Ein Trick ist, einen Rückruf zu vereinbaren und zu versuchen, die Telefonnummer des angeblichen Anrufers zu ermitteln und ihn anzurufen, etwa die Polizeidienststelle, die angeblich angerufen hat. Müller-Kapteina kann hier nur an die Aufmerksamkeit der potentiellen Opfer appellieren. Vor allem sagt er: „Behörden wie Polizei oder Staatsanwaltschaft werden niemals die Herausgabe von Geld oder Wertgegenständen vereinbaren“.

Im zweiten Teil der Serie wird es um Kriminalität im Umfeld von Betäubungsmitteln (BTM) gehen. Dort gelang den Behörden die Sicherstellung teils großer Lieferungen, einige große Prozesse führten zu teils langjährigen Haftstrafen.

Text: Matthias Lauterer




Strafanzeige wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern

Bereits im Jahr 2020 kam es im Zuständigkeitsbereich des Ausländeramts des Landratsamtes Heilbronn zu Auffälligkeiten hinsichtlich einzelner, ursprünglich aus Kamerun stammender Landkreisbewohner. Nach zunächst hausinternen Ermittlungen durch die Ausländerbehörde stellte die Behördenleitung im November 2020 schließlich Strafanzeige wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Zunächst wurden die Ermittlungen durch das Polizeirevier Heilbronn geführt, wobei sich alsbald ein nicht vorhersehbares Verfahrensausmaß abzeichnete. Die Ermittlungen wurden an die Kriminalpolizei Heilbronn übergeben, die fortan die bereits mehrere Monate andauernden Ermittlungen aufnahm.

Mindestens 112 Fälle

In mindestens 112 Fällen sollen drei aus Duala in Kamerun stammende Männer gemeinsam mit sechs weiteren Mittätern Personen aus acht afrikanischen Ländern Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland verschafft haben, indem sie durch teilweise unrichtige Angaben in sogenannten Verpflichtungserklärungen für die Einreisenden gegenüber den Ausländerbehörden bürgten. Konkret sollen die Tatverdächtigen im Zeitraum von 2017 bis 2021 bei zumindest zwölf verschiedenen Ausländerämtern in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen inhaltlich falsche Verpflichtungserklärungen dahingehend abgegeben haben, für die finanzielle Absicherung der eingeladenen Personen, bei denen es sich überwiegend um Studenten handelte, während ihres Aufenthalts in Deutschland einstehen zu können. Zu diesem Zweck wechselten die Tatverdächtigen vermehrt den Wohnort oder meldeten sich in anderen Kreisen oder Bundesländern an.

Ein Verdächtiger mit 8 Wohnsitzen

Die mögliche Anzahl der zeitgleich durch einen Verpflichtungsgeber abgegebenen Verpflichtungserklärungen hängt von dessen finanzieller Leistungsfähigkeit ab. Da eine zentrale landes- oder bundesweite Erfassung solcher Verpflichtungserklärungen aktuell nicht erfolgt, kann die im Einzelfall befasste Ausländerbehörde nicht nachvollziehen, wie viele solcher Verpflichtungserklärungen ein Verpflichtungsgeber bereits bei anderen Ausländerbehörden abgegeben hat. Dies sollen sich die Verdächtigen des hiesigen Ermittlungsverfahrens zunutze gemacht haben, indem sie bei verschiedenen Ausländerbehörden die finanzielle Absicherung einer Vielzahl von Visumsantragsstellern versicherten, die ihre finanziellen Mittel überschritt. So hatte einer der Hauptverdächtigen im Ermittlungsverfahren der Kriminalpolizei Heilbronn neben seinem tatsächlichen Wohnsitz im Landkreis Heilbronn insgesamt acht weitere Wohnsitze angemeldet, um von dort aus weitere Studenten in die Bundesrepublik Deutschland einladen zu können. Die Wohnorte der „Eingeladenen“ erstrecken sich mittlerweile über insgesamt 13 Bundesländer.

130 Einsatzkräfte durchsuchen in mehreren Bundesländern

Aufgrund der bislang durchgeführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei Heilbronn besteht der Verdacht, dass es sich bei den Tathandlungen um gewerbsmäßige Schleusungen gehandelt hat und die Tatverdächtigen für die Abgabe der Verpflichtungserklärungen entlohnt wurden. Im Rahmen eines großangelegten Einsatzes der Polizei in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern wurden am 24. November 2021 unter Federführung des Polizeipräsidiums Heilbronn insgesamt 20 Wohnungen und Arbeitsstellen beteiligter Personen durchsucht. Hierbei konnte umfangreiches Beweismaterial gesichert werden. Insgesamt waren dem Heilbronner Einsatzleiter knapp 130 Einsatzkräfte unterstellt. Nach der Sicherstellung der Beweismittel werden die Heilbronner Ermittler diese nun auswerten.

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn und des Polizeipräsidiums Heilbronn




Messerangriff in Schwäbisch-Hall

„Am Samstagabend gegen 19:30 Uhr trafen am Zentralen Omnibusbahnhof in Schwäbisch Hall ein 24-jähriger Algerier und ein 20-jähriger Syrer zufällig aufeinander. Nach einer kurzen Unterhaltung ging der 20-Jährige in Richtung Kocherquartier weg. Der 24-Jährige folgte ihm und zog auf dem Verbindungsweg hinter der Volksbank unvermittelt ein Messer und stach mehrfach auf den 20-Jährigen ein. Der Geschädigte wurde dabei schwer verletzt und musste in einer Klinik behandelt werden. Der alkoholisierte und psychisch auffällige Angreifer, der ebenfalls Verletzungen aufwies, konnte von der Polizei vorläufig festgenommen werden. Er wurde am Sonntagnachmittag dem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete die einstweilige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Die Ermittlungen dauern an.“

So lautet eine gemeinsame Pressemeldung der Polizei und der Staatsanwaltschaft über eine Körperverletzung, möglicherweise ein versuchtes Tötungsdelikt, am Samstag, den 15. Mai 2021. Eine traurige Meldung: Ein psychisch angeschlagener und alkoholisierter Mann verletzt einen anderen Mann mit einem Messer schwer.

Diese Straftat verurteilt die AfD Hohenlohe-Schwäbisch-Hall in einer eigenen Pressemeldung:

„Der AfD Kreisverband Hohenlohe – Schwäbisch Hall verurteilt den Messerangriff eines 24-jährigen Algeriers auf einen 20-jährigen syrischen Staatsangehörigen, bei dem dieser schwer verletzt wurde. Der Vorfall hat sich laut Polizeibericht am Samstagabend im Kocherquartier mitten in der Haller Innenstadt abgespielt. MdL und Kreisrat Udo Stein fordert lückenlose Aufklärung und vor allem nähere Angaben zum ausländerrechtlichen Status des Täters. Algerien ist den Deutschen ja eher als Urlaubsland als ein Land mit politischer Verfolgung bekannt. Denn nur politisch Verfolgte genießen in Deutschland Asyl. Algerien ist als sicheres Herkunftsland eingestuft. Nachdem es bereits im September zu einer versuchten Vergewaltigung einer 21-Jährigen durch einen Somalier kam, stellt sich für Stein die Frage der Sicherheit in der Haller Innenstadt. 
Aufgrund der Vorfälle fordert die AfD Hohenlohe- Schwäbisch Hall die Stadt und den Landkreis Schwäbisch Hall auf, keine zusätzlichen Migranten über die gesetzlich zugewiesenen Quoten hinaus aufzunehmen.“  

Was sagt die Pressemeldung der AfD aus?

Warum stellt die AfD ausgerechnet in diesem Fall die Frage nach der Sicherheit in der Haller Innenstadt? Googelt man zum Beispiel nach „Schwäbisch-Hall + Überfall“ findet man eine Reihe von Ergebnissen, die die AfD nicht interessierten. Mit „Schwäbisch-Hall + Messerattacke“ findet man eine Messerattacke, bei der ein Mann im Jahr 2020 in Hessental seine Ex-Freundin mit einem Messer verletzt hat. Auch dieser Fall war der AfD keine Pressemeldung wert. Die zusammenhanglose Nennung von ausgerechnet 2 Fällen, in denen die Täter Afrikaner waren, lässt den Schluss zu, dass es der AfD in Wahrheit weder um die Sicherheit in der Innenstadt noch um das Schicksal der Opfer geht, sondern um das Schüren von Ressentiments gegen „Asylanten“.

Landtagsabgordnete sollten doch Informationsquellen haben

Herausgegeben ist die Pressemeldung unter anderem von Udo Stein und Anton Baron, zwei Landtagsabgeordneten. Als Landtagsabgeordnete stehen ihnen Möglichkeiten offen, selbst Antworten auf die von ihnen  aufgeworfenen suggestiven Fragen zu erhalten. So hätte Udo Stein sicherlich die erwünschte Auskunft über den ausländerrechtlichen Status des Täters erhalten können: Es handelt sich um einen Asylbewerber, wie uns Harald Lustig, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft in Schwäbisch-Hall auf Anfrage mitteilte.

„Sicheres Herkunftsland“ bedeutet nicht „kein Asyl“

Auch sollte Udo Stein wissen, dass es nach §29a des Asylgesetzes auch für Menschen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ möglich ist, politisches Asyl zu beantragen und auch zu erhalten: Die Bundesagentur für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schreibt über Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern: „Es gilt dann die sogenannte Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt. Auch wenn Antragstellende aus einem sicheren Herkunftsland stammen, unterscheidet sich die persönliche Anhörung nicht von Anhörungen bei anderen Herkunftsländern. Auch die Schutzgewährung ist keinesfalls ausgeschlossen. Antragstellende aus sicheren Herkunftsstaaten erhalten während der Anhörung die Möglichkeit, Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, die belegen, dass ihnen – abweichend von der Regelvermutung – im Herkunftsland dennoch Verfolgung droht. Ist dieser Nachweis erfolgreich, können sie ihren Anspruch auf Asyl geltend machen.“

Fehlinformation verbreitet

Allerdings ist es ohnehin eine Fehlinformation, dass Algerien auf der aktuellen Liste der sicheren Herkunftsstaaten, die als Anlage II zum §29a AsylG veröffentlicht ist, steht (Link). Zwar hat der Bundestag bereits Anfang 2019 für die Aufnahme der  Maghreb-Staaten auf die Liste sicherer Herkunftsstaaten gestimmt, der Bundesrat hat das aber noch nicht getan und somit steht Algerien nicht auf dieser Liste.

Algerier erhalten selten politisches Asyl

Asylanträge von Algerier:innen werden trotzdem meist abgelehnt: Nur etwa 2% der Antragsteller:innen erhalten politisches Asyl in Deutschland. Trotzdem bleibt es eine unzulässige Verharmlosung, wenn man Algerien nur als tolles Urlaubsland darstellt. Allein die Tatsache, dass es anerkannte Anträge gibt, sollte stutzig machen. Auch die Türkei oder Ägypten sind schöne Urlaubsländer – und beide sind kein sicheres Herkunftsland.

Es wird etwas gefordert, was ohnehin gemacht wird

Auf die Frage, wieviele Flüchtlinge (nicht etwa „Migranten“) der Kreis Schwäbisch-Hall aufnimmt, bekommen wir die Antwort: „Der Landkreis nimmt Geflüchtete (Personen gemäß § 1 Abs. 2 FlüAG) im Rahmen seiner gesetzlichen Quote auf, es werden keine Personen über Quote aufgenommen.“ – hier fordert die AfD also mit großer Geste etwas, was bereits genau so gehandhabt wird und erweckt damit in manipulativer Weise einen unangebrachten Eindruck.

Das Tatopfer ist auf dem Wege der Besserung

Das Tatopfer konnte übrigens laut Auskunft der Staatsanwaltschaft das Krankenhaus inzwischen verlassen.

Eine Analyse von Matthias Lauterer

Die Antwort des Landratsamts Schwäbisch-Hall wurde nachträglich in den Beitrag eingefügt.