1

Schon wieder neue Corona-Regeln in Aussicht

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einige der aktuell geltenden Corona-Regeln „gekippt“ hat, muss die Landesregierung einmal mehr ihre Corona- Verordnung aktualisieren. Anlaß des Urteils war die Tatsache, dass die Landesregierung die Alarmstufe II in Kraft lassen wollte, obwohl die selbst gesetzten Indikatoren Intensivbelegung und Hospitalisierungs-Inzidenz  unterschritten waren. Nicht zum ersten Mal ist dabei der Landesregierung etwas „verrutscht“ – wie es Kretschmann Anfang Dezember ausdrückte.

Am heutigen Mittwoch, 26. Januar 2022, will Kretschmann den Landtag über seine Pläne informieren, bereits am morgigen Donnerstag, 27. Januar 2022 könnte eine geänderte Fassung der Corona-Verordnung verkündet werden, die dann ab Freitag in Kraft wäre.

Noch nichts Konkretes bekannt

Würde die Verordnung nicht angepaßt, wäre aufgrund der dort festgelegten Kennzahlen die Alarmstufe II aufgehoben, damit würde in der Gastronomie wieder 2G statt 2Gplus gelten und im allgemeinen Einzelhandel 3G statt 2G.

Statt Intensivbelegung jetzt Infrastruktur im Mittelpunkt

Ministerpräsident Kretschmann hat bereits angekündigt, dass er aufgrund der raschen Verbreitung der Omikron-Variante eher über eine Verschärfung der Regeln nachdenkt als großzügig zu lockern. Anstelle der Intensivbelegung rückt ein neues Ziel in den Mittelpunkt: Die Aufrechterhaltung der Infrastruktur.

Die amtlich gemeldete Inzidenz für das Land Baden-Württemberg nähert sich der Marke von 900 – alle amtlich als infiziert geltenden Menschen sind entweder mit geringen Symptomen in Quarantäne oder tatsächlich erkrankt – sie können auf jeden Fall ihrer Arbeit nicht nachgehen. Die Hospitalisierungsinzidenz, die zwischenzeitlich unter 3 gelegen hatte, ist wieder auf 4,8 (Stand 25. Januar 2022) angestiegen. Einzig die ITS-Belegung sinkt weiter: 286 Corona-Patienten wurden gestern noch auf ITS behandelt.

Omikron als Game-Changer

GSCHWÄTZ hat bereits vermutet, dass Omikron ein Game-Changer sein wird und das gegen Delta entwickelte Regelwerk aufgrund der neuen Zielsetzung geändert werden dürfte. Wenn FDP-Fraktionschef Rülke sagt „Das ist schon Willkür: Wenn mir das Regelwerk nicht mehr passt, dann verschiebe ich es einfach.“, dann greift das zu kurz, denn die Spielregeln werden offenbar nicht von der Landesregierung, sondern von der aktuellen Virusvariante bestimmt.

Maßnahmen derzeit noch Spekulation

Noch sind die Planungen der Landesregierung nicht öffentlich. Es ist allerdings davon auszugehen, dass es weiterhin ein Stufensystem geben wird – möglicherweise werden die Kennzahlen allerdings angepaßt. Denkbar wäre eine Kennzahl für die Krankenhausbelegung anstelle der ITS-Belegung.
Eine großzügige Öffnung für öffentliche Kultur- und Sportveranstaltungen sowie die Wiederöffnung von Clubs und Discotheken wird wahrscheinlich noch nicht auf dem Fahrplan der Landesregierung stehen, wohl aber eine Erweiterung der FFP2-Maskenpflicht auf den öffentlichen Verkehr.
Möglicherweise wird im Gegenzug zu einer gewissen Öffnung die FFP2-Pflicht auch auf öffentliche Veranstaltungen ausgeweitet werden.

Maßnahmen in Schulen und Kindergärten?

Laut Angaben des Landesgesundheitsamtes liegt der Anteil der Kinder und Jugendlichen (0 – 19 Jahre) im Moment bei 35 Prozent der Infizierten. In dieser Altersgruppe sind bisher vergleichsweise wenige Menschen geimpft. Und auch, wenn diese Altersgruppe in den allermeisten Fällen keine schweren Verläufe zeigt, verbreiten die Kinder und Jugendlichen das Virus, auch in die eigenen Familien. Zum Vergleich:  Die Altersgruppe Ü60, in der viele Menschen geimpft sind, liegt bei 7 Prozent. Es ist daher zu erwarten, dass die neue Corona-Verordnung auch gezielte Maßnahmen für Schulen und Kindergärten enthalten wird.

Text: Matthias Lauterer




Kretschmann: Möglicherweise ist auch bald der Einkauf im Einzelhandel für Ungeimpfte verboten

Ministerpräsident Winfried Kretschmann kündigt in einem Fernsehinterview des SWR von Dienstag, der 30. November 2021, verschärfte Coronamaßnahmen an, die am Mittwoch, den 01. Dezember 2021, besprochen, am Donnerstag beschlossen und am Freitag in Kraft gesetzt werden sollen. Die bisherigen Maßnahmen könnten noch nicht voll in den Zahlen sichtbar sein, meint Kretschmann – in  einigen Ländern sei eine Abflachung der Kurven sichtbar, aber für Baden-Württemberg könne er das noch nicht sehen.

„Das meiste, was am Donnerstag beschlossen wird, machen wir in Baden-Württemberg schon“

Die Gespräche der Ministerpräsidenten finden unter dem Eindruck hoher Inzidenzen, hoher Intensivbelastung und den Bildern von Patienten, die in Krankenhäuser in andere Bundesländer ausgeflogen werden, statt. „Das meiste, was am Donnerstag beschlossen wird, machen wir in Baden-Württemberg schon“, sagt Kretschmann und setzt „Was noch kommen könnte, ist die Frage ‚Kommt 2G auch im Einzelhandel?'“ fort. „Wir werden auch Großveranstaltungen einschränken, das ist ziemlich sicher“ – auf die konkrete Frage nach  geschlossenen Clubs, einem landesweiten Aus für Weihnachtsmärkte oder Geisterspiele im Fußball, bleibt Kretschmann überraschend unkonkret.

Kretschmann hält Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes für notwendig

„Der designierte Bundeskanzler hat ja zugesagt, dass das Infektionsschutzgesetz verschärft werden kann, wenn es notwendig ist. Wir erachten das für notwendig.“ Den Namen Olaf Scholz spricht er dabei nicht aus.

Impfpflicht zunächst in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeheimen

Bezugnehmend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. November 2021, ist Kretschmann zufrieden, dass  die Instrumente der Bundesnotbremse nicht gegen das Grundgesetz verstoßen haben: „Diesen Instrumentenhkasten brauchen wir Länder, damit wir adäquater reagieren können, je nach Lage der Dinge.“ Kontaktreduzierung sei weiterhin das wirksamnste MIttel der Corona-Bekämpfung.
An konkreten Punkten nennt er einzig:  „Eine Impfpflicht in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeheimen wird kommen und eine allgemeine Impfpflicht wird vorbereitet werden“, berichtet er aus den Gesprächen, es sei bereits eine weitgehende Einigung unter den Ministerpräsidenten erzielt worden, „das muß dann nur umgesetzt werden.“

Text: Matthias Lauterer




Realschule Künzelsau: Positiver Effekt von Luftreinigern

Seit zwei Wochen gilt nun die Lockerung der Maskenpflicht an den Schulen in Baden-Württemberg: Bei einer Inzidenz unter 35 ist die Maskenpflicht im Klassenzimmer aufgehoben. Am 4. Juli 2021 lag kein Landkreis in Baden-Württemberg mehr über dieser Schwelle.

Ausnahme: Positiver PCR-Test in der Schule

Eine Ausnahme gibt es: Gibt es an der Schule einen positiven PCR-Test, gilt die Maskenpflicht im Klassenzimmer wieder, so lange, bis es 14 Tage lang keinen weiteren positiven PCR-Test gibt. Dieser Fall ist an einer Künzelsauer Schule bereits eingetreten.

Kultusministerin Schopper denkt vor allem an die Schüler

Die weiteren Hygienemaßnahmen, wie Desinfektion und Lüften, blieben aber bestehen, darauf legt die neue Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) Wert. Sie hält daher die Lockerung für vertretbar, auch da das Lehrpersonal zu einem großen Teil geimpft sei und ist derMeinung: „Angesichts der niedrigen Inzidenz und der Absicherung über die Testpflicht, durch die jeder Lehrer sowie jeder Schüler und jede Schülerin an den Schulen zweimal wöchentlich getestet wird, können wir die Maskenpflicht an den Schulen vorsichtig lockern.“ Sie denkt dabei vor allem an die Schüler: „Es ist mir wichtig, dass wir bei Lockerungen auch an die Kinder und Jugendlichen denken. Sie mussten in der Pandemie zurückstecken, um die Älteren zu schützen, deswegen müssen wir sie jetzt auch bei Lockerungen berücksichtigen und ihnen Belastungen nehmen, wenn dies vertretbar ist und obgleich die Masken natürlich grundsätzlich einen wichtigen Schutz darstellten.“

Kretschmann ists trotzdem „ganz mulmig“

Trotz der aktuell niedrigen Inzidenz in Baden-Württemberg ist Ministerpräsident Kretschmann, wie man ihn kennt, vorsichtig: Insbesondere die Bilder mit feiernden Fußballfans bei der Europameisterschaft gehen ihm nicht aus dem Kopf. „Wenn ich diese Bilder sehe, ist mir da ganz mulmig“, sagt er. Aufgrund der „erhöhten Reisetätigkeit“ befürchtet er, dass Urlauber das Coronavirus, insbesondere die Delta-Variante, aus den Reiseländern, wo die Inzidenz teilweise deutlich höher als in Deutschland ist, mitbringen.
Daher kündigte er für die ersten zwei Schulwochen nach den  Sommerferien eine verbindliche Maskenpflicht an den Schulen in Baden-Württemberg an, unabhängig von der lokalen Inzidenz. Mit dieser Massnahme will er verhindern, dass sich möglicherweise mitgebrachte Viren im Unterricht verbreiten können und einen möglichst ungehinderten Schulbetrieb gewährleisten. Das teilte Kretschmann vor der Regierungspressekonferenz mit. Einige Wissenschaftler hätten die vierte Welle vorausgesagt, „und sie hatten meistens recht“, so Kretschmann.

Frühzeitige Information über Maßnahmenpakete notwendig

Rainer Süßmann, kommissarischer Schulleiter der Künzelsauer Georg-Wagner-Schule, kann die Ankündigung Kretschmanns nachvollziehen. „Im Moment sind wir alle froh, die Masken in den Klassenzimmern ausziehen zu können. Wenn die Anordnung so kommt, dann setzen wir  das auch um, der Effekt ist unstrittig, letztlich ist das nachvollziehbar.“ Allerdings fordert er, dass die Schulen über die Maßnahmen frühzeitig informiert würden, das war während des letzten Schuljahrs nicht immer der Fall.

Luftreiniger notwendig und sinnvoll

Im Gespräch verweist er auf den Effekt der Luftreiniger, die an der Georg-Wagner-Schule bereits erprobt wurden. Der Effekt sei, insbesondere in Räumen, die nicht gut zu lüften sind, deutlich spürbar. Die Landesregierung hat für „Anfang dieser Woche“ eine Aussage dazu angekündigt, wie es mit der Förderung von Luftreinigern für die Schulen in Baden-Württemberg weitergehen wird.

Text: Matthias Lauterer

 

Winfried Kretschmann bei einem Besuch im Hohenlohekreis im Juni 2020. Foto: GSCHWÄTZ

 




Kretschmann verkündet Ausgangssperre

In einer Sonderkabinettsitzung der Baden-Württembergischen Landesregierung stellte die Physikerin Viola Priesemann dar, dass das hohe Ansteckungsniveau nicht kontrollierbar sei. Die Dunkelziffer im Sommer war wegen Nachverfolgbarkeit sehr gering, diese Nachverfolgung sei derzeit nicht mehr möglich, nach ihrer Schätzung könnte die Dunkelziffer 4-5mal so  hoch wie die erkannten Infektionen sein.

Ministerpräsident Kretschmann erläuterte, dass bei über 4.000 Infektionen täglich keine Schwerpunkte mehr zu erkennen seien. 516 Intensivpatienten und 374 Todesfälle allein in Baden-Württemberg in der letzten Woche seien eine „wirkliche Krisensituation“.

„Wir hatten gehofft, dass wir die zweite Welle mit vergleichsweise milden Maßnahmen brechen können. Von dieser Hoffnung müssen wir uns jetzt verabschieden. Wir müssen die Zahl der Neuinfektionen schnell und radikal runterdrücken“, sagt Kretschmann und verkündet neue Maßnahmen:

Ganztägig allgemeine Ausgangsbeschränkung ab 12. Dezember

Ab dem 12. Dezember gilt eine allgemeine Ausgangsbeschränkung für ganz Baden-Württemberg. Nur bei triftigem Grund wie zum Beispiel Arbeit, Einkauf, Arztbesuch, privaten Veranstaltungen mit bis zu maximal 5 Personen aus 2 Haushalten, Wahrnehmung des Umgangsrechts oder Sport darf das Haus verlassen werden. Die Einzelhandelsgeschäfte dürfen geöffnet offen bleiben. Über eventuelle Schulschließungen machte der Ministerpräsident vorläufig keine klaren Aussagen.

In der Nacht weitere Verschärfungen

Zwischen 20 und 5 Uhr gilt eine verschärfte Ausgangsbeschränkung: Nur beispielsweise aus beruflichen Gründen, zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, zur Begleitung von Unterstützungsbedürftigen oder zur Versorgung von Tieren darf man während der Nacht unterwegs sein.

Für private Veranstaltungen im privaten Bereich gibt es zwischen 23. und 27. Dezember Ausnahmen, allerdings werden die Regeln mit der Ministerpräsidentenkonferenz nochmals besprochen. Für Silvester wurden keine Ausnahmen genannt.

Dauer der Massnahmen 4 Wochen

Diese Maßnahmen sind für 4 Wochen beschlossen.

Verbot des öffentlichen Alkoholausschanks

Auch der Ausschank von alkoholischen Getränken an öffentlichen Verkaufsstellen wird untersagt.

Ministerpräsident Kretschmann betonte: „Leben und Gesundheit steht an erster Stelle, wir können das nicht hinnehmen, dass Tag für Tag Menschen schwerste Gesundheitsschäden erleiden. Die Menschenwürde gilt für alle gleichermaßen“

Text: Matthias Lauterer




Baden-Württembergs Artenschutzprogramm für Lehrer & die ewige Unterrichtsdiskussion

Auf seiner Stippvisite durch Hohenlohe (wir berichteten) hat der Ministerpräsident von Baden-Württemberg in Kupferzell auch zum Thema Schulöffnungen Stellung bezogen. Winfried Kretschmann befürwortet die „möglichst weitgehende Öffnung von Schulen und Kindergärten“. Er gibt aber zu bedenken: „Das Problem wird sein: Haben wir genügend Lehrkräfte?“ Es sei Aufgabe von Kultusministerium und Kommunen, möglichst viele Lehrkräfte und Erzieher zu gewinnen, so Kretschmann.

Nur wie soll das funktionieren, so lange Lehrer wie derzeit kaum eine andere Berufsgruppe unter Artenschutz steht? So fällt derzeit laut der baden-württembergischen Landesregierung rund jeder fünfte Lehrer im Schnitt aus, weil er unter die Corona-Risikogruppe fällt. Das bedeutet: Entweder hat diese Person Voererkrankungen, ist schwanger oder ist über 60 Jahre und hat daher die Möglichkeit, von zu Hause aus im home office zu arbeiten oder seinen Lehrerkollegen im Klassenzimmer hinter den Kulissen zuzuarbeiten. Und warum ist das in Covid-Zeiten so? Weil man diese Berufsgruppe nicht anstecken möchte.

Die Übriggebliebenen stemmen die Mehrbelastung

Aber was ist mit all den anderen Berufsgruppen? Wenn man dies in jedem Bereich konsquent durchziehen würde, müssten die übriggebblieben diese Mehrbelastung stemmen, aber nach einer gewissen Zeit würde das nicht mehr funktionieren. Denn wenn vorher 100 die Aufgaben gemacht haben und danach nur noch 80 von ihnen hat das dementsprechende Auswirkungen. Das System würde irgendwann zusammenbrechen.

Kinder sind keine Super-Spreader

Die Krux dabei: Jüngst hat erst eine Studie der Landesregierung gezeigt, dass Kinder (zumindest Grundschulkinder, auf welche sich die Studie bezog) nicht die Super-Spreader sind wie über Monate behauptet, sondern im Gegenteil: Sie übertragen weit weniger den Virus als Erwachsene,weil sie ihn weniger häufig in sich tragen. Doch noch immer hält man am Artenschutz des Lehrers fest. Warum? Haben Lehrer eine besonders starke Lobby hierzulande?

Suche nach Rentnern im Kampf gegen Covid – hier scheint die Ansteckungsgefahr zweitrangig zu sein

Ist es nicht für jede Krankenschwester, jeden Pfleger, jeden Arzt und jede Ärztin, jeder Supermarktkraft, die täglich im Kampf mit Covid an vordersterer Front stehen, ein Schlag ins Gesicht, zu hören, das andere sich dieser Gefahr entziehen können? Hat man nicht erst vor nicht allzu langer Zeit auch in Hohenlohe, einen öffentlichen Aufruf gestartet, dass man auf der Suche auch nach Rentnern ist, die man eventuell gerne für das Gesundheitssystem wieder „reaktivieren“ könnte im Kampf gegen das Virus? Hat hier jemand besonders Rücksicht auf Risikgruppen genommen? Und überhaupt: Wer ist systemrelevanter? Lehrer oder Krankenschwestern? Nun, wir kennen die Antwort inzwischen. Und trotzdem werden manche besser geschützt als andere. Das ist schlicht und ergreifend nicht in Ordnung.

Noch paradoxer wird es, wenn man sich überlegt, was das eigentlich im Alltag bedeutet: Eine Klientel (Krankenschwester) arbeitet weiter während Covid und hat möglicherweise noch Kinder, also auch homeschooling. Wie nennt man das? Ein Job gewollt, zwei bekommen und ungeschützt an allen Fronten. Diese Krankenschwester bekommt dann vielleicht noch ein Schreiben von der Schule ihrer Kinder, dass teilweise die Lehrer ihrer Kinder keinen Präsenzunterricht abhalten, weil sie zur Risikogruppe gehören. Was wohl eine Krankenschwester in so einem Moment denken mag?

Unterricht als Staatsaufgabe? Geschenkt.

Die Schulen waren die mit am längsten geschlossen von allen Einrichtungen – bis vielleicht auf manche Rathäuser. Im Grundgesetz steht: Kinder haben ein Recht auf Bildung. aber wen interessiert das schon in einer Zeit, in der alles außer Kraftgesetzt scheint, was vor wenigen Monaten noch als wichtig erachtet wurde. Wir erinnern uns: Homeschooling war in Deutschland bislang strikt verboten – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern-. Die Bildung des Kindes war in diesem Land vor Corona absolute Staatsaufgabe. Das alles ist nun Schnee von gestern – wie so vieles.

 




„So sauber wie in einer Zahnarztpraxis“

Hoher Besuch am Freitag, den 19. Juni 2020, in Hohenlohe. Ministerpräsident Winfried Kretschmann machte dem Hohenlohekreis seine Aufwartung. Nach einem Besuch in Kupferzell, wo es unter anderem um die Studie des Robert Koch-Instituts zur Corona-Verbreitung ging, und anschließendem Abstecher ins Waldenburger Albert-Schweitzer-Kinderdorf, endete die Stippvisite bei Kontrollsystemhersteller Bürkert in Ingelfingen-Criesbach. GSCHWÄTZ-Videoreporter Dr. Felix Kribus hielt den Besuch des Landesvaters fest.
In Criesbach begrüßte Professor Andreas Bürkert die Gäste und betonte, dass man heute gerne zeigen wolle, „wie Bürkert der Corona-Pandemie begegnet ist und wie es uns dabei gelang, in einem organisatorisch deutlich veränderten Rund-um-die-Uhr-Betrieb die zuverlässige Produktion und zeitgerechte Lieferung des zentralen Innenlebens von vielen zehntausend Beatmungsgeräten für deutsche, türkische, englische, chinesische, brasilianische und US-amerikanische Kunden zu verdreifachen ohne unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Covid-19 zu gefährden.“
Bürkert-Geschäftsführer Heribert Rohrbeck stellte die Arbeit des Unternehmens vor. Er dankte besonders den Mitarbeitern für diese „sehr große Leistung“ während der Corona-Krise, als der Ausstoß bei Bürkert „zumindest vervierfacht“ wurde. Im späteren Gespräch mit GSCHWÄTZ betonte Rohrbeck: „Wir hatten durchaus Anfragen, dass Länder versucht haben, komplette Montage- oder Produktionslose für sich zu reservieren. Dem haben wir immer vehement widersprochen, weil wir gesagt haben, wir wollen hier keinen Verteilungskampf sondern verteilen so gerecht, dass jeder entsprechende Produktionsleistung seiner Endgeräte vornehmen kann“.
Ministerpräsident Kretschmann war mit seinem Besuch in Hohenlohe einer Einladung von Landrat Dr. Matthias Neth gefolgt, auch mit Blick auf den arg gebeutelten Hohenlohekreis mit seiner hohen Zahl an Corona-Infizierten. Zusammen mit anderen Politikern konnte der Ministerpräsident beim Firmenrundgang die Herstellung von Komponenten für die Beatmungsgeräte beobachten. Dabei durfte allerdings nicht gefilmt werden.
Stattdessen unterhielt sich GSCHWÄTZ-Videoreporter Kribus mit dem Landtagsabgeordneten Arnulf Freiherr von Eyb, der sich beeindruckt zeigte, „dass es in den Produktionsräumen so sauber ist wie in einer Zahnarztpraxis. Ganz anders als früher“. Er war überzeugt, dass „der Ministerpräsident tatsächlich interessiert war an den Dingen, die ihm hier präsentiert wurden“.
 



Kretschmann: „Beeindruckend, wie der Hohenlohekreis mit der Coronakrise umgegangen ist“

Am Freitag, den 19. Juni 2020, kam Ministerpräsident Winfried Kretschmann (72) auf Einladung von Landrat Dr. Matthias Neth in den Hohenlohekreis. Nach einem Besuch in Kupferzell, wo es unter anderem um die Studie des Robert-Koch-Instituts zur Corona-Verbreitung ging, und anschließendem Abstecher ins Waldenburger Albert-Schweitzer-Kinderdorf, endete die Stippvisite bei Kontrollsystemhersteller Bürkert in Ingelfingen-Criesbach. Hier sprach GSCHWÄTZ-Videoreporter Dr. Felix Kribus mit dem Landesvater über dessen Eindrücke und die Frage, ob Kretschmann bei der nächsten Landtagswahl 2021 nochmal antreten wird.

„Wie sie angepackt haben, um auch zur Lösung der Krise beizutragen“

Kretschmann zeigte sich sehr beeindruckt: „Der Kreis war ja sehr betroffen von der Corona-Epidemie und hat sich da sehr bewährt in dieser Krise.“ Besonders, dass „die Menschen, Institutionen und Unternehmen, die leiden, jetzt nicht nur gefragt haben, wie komme ich durch die Krise irgendwie durch, sondern wie sie angepackt haben, um auch zur Lösung der Krise beizutragen“. Das trage auch zu einer Vorbildfunktion des Hohenlohekreises für andere Landkreise bei. Insofern gehe er mit sehr guten Eindrücken aus dem Hohenlohekreis.

Ganz klar kam abschließend die Antwort auf die Frage, ob Kretschmann 2021 zur nächsten Landtagswahl antritt: „Ich trete nochmal an“, sprach’s und stieg in sein Auto um nach Stuttgart zurückzukehren.

Video: Dr. Felix Kribus