Schon wieder neue Corona-Regeln in Aussicht
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einige der aktuell geltenden Corona-Regeln „gekippt“ hat, muss die Landesregierung einmal mehr ihre Corona- Verordnung aktualisieren. Anlaß des Urteils war die Tatsache, dass die Landesregierung die Alarmstufe II in Kraft lassen wollte, obwohl die selbst gesetzten Indikatoren Intensivbelegung und Hospitalisierungs-Inzidenz unterschritten waren. Nicht zum ersten Mal ist dabei der Landesregierung etwas „verrutscht“ – wie es Kretschmann Anfang Dezember ausdrückte.
Am heutigen Mittwoch, 26. Januar 2022, will Kretschmann den Landtag über seine Pläne informieren, bereits am morgigen Donnerstag, 27. Januar 2022 könnte eine geänderte Fassung der Corona-Verordnung verkündet werden, die dann ab Freitag in Kraft wäre.
Noch nichts Konkretes bekannt
Würde die Verordnung nicht angepaßt, wäre aufgrund der dort festgelegten Kennzahlen die Alarmstufe II aufgehoben, damit würde in der Gastronomie wieder 2G statt 2Gplus gelten und im allgemeinen Einzelhandel 3G statt 2G.
Statt Intensivbelegung jetzt Infrastruktur im Mittelpunkt
Ministerpräsident Kretschmann hat bereits angekündigt, dass er aufgrund der raschen Verbreitung der Omikron-Variante eher über eine Verschärfung der Regeln nachdenkt als großzügig zu lockern. Anstelle der Intensivbelegung rückt ein neues Ziel in den Mittelpunkt: Die Aufrechterhaltung der Infrastruktur.
Die amtlich gemeldete Inzidenz für das Land Baden-Württemberg nähert sich der Marke von 900 – alle amtlich als infiziert geltenden Menschen sind entweder mit geringen Symptomen in Quarantäne oder tatsächlich erkrankt – sie können auf jeden Fall ihrer Arbeit nicht nachgehen. Die Hospitalisierungsinzidenz, die zwischenzeitlich unter 3 gelegen hatte, ist wieder auf 4,8 (Stand 25. Januar 2022) angestiegen. Einzig die ITS-Belegung sinkt weiter: 286 Corona-Patienten wurden gestern noch auf ITS behandelt.
Omikron als Game-Changer
GSCHWÄTZ hat bereits vermutet, dass Omikron ein Game-Changer sein wird und das gegen Delta entwickelte Regelwerk aufgrund der neuen Zielsetzung geändert werden dürfte. Wenn FDP-Fraktionschef Rülke sagt „Das ist schon Willkür: Wenn mir das Regelwerk nicht mehr passt, dann verschiebe ich es einfach.“, dann greift das zu kurz, denn die Spielregeln werden offenbar nicht von der Landesregierung, sondern von der aktuellen Virusvariante bestimmt.
Maßnahmen derzeit noch Spekulation
Noch sind die Planungen der Landesregierung nicht öffentlich. Es ist allerdings davon auszugehen, dass es weiterhin ein Stufensystem geben wird – möglicherweise werden die Kennzahlen allerdings angepaßt. Denkbar wäre eine Kennzahl für die Krankenhausbelegung anstelle der ITS-Belegung.
Eine großzügige Öffnung für öffentliche Kultur- und Sportveranstaltungen sowie die Wiederöffnung von Clubs und Discotheken wird wahrscheinlich noch nicht auf dem Fahrplan der Landesregierung stehen, wohl aber eine Erweiterung der FFP2-Maskenpflicht auf den öffentlichen Verkehr.
Möglicherweise wird im Gegenzug zu einer gewissen Öffnung die FFP2-Pflicht auch auf öffentliche Veranstaltungen ausgeweitet werden.
Maßnahmen in Schulen und Kindergärten?
Laut Angaben des Landesgesundheitsamtes liegt der Anteil der Kinder und Jugendlichen (0 – 19 Jahre) im Moment bei 35 Prozent der Infizierten. In dieser Altersgruppe sind bisher vergleichsweise wenige Menschen geimpft. Und auch, wenn diese Altersgruppe in den allermeisten Fällen keine schweren Verläufe zeigt, verbreiten die Kinder und Jugendlichen das Virus, auch in die eigenen Familien. Zum Vergleich: Die Altersgruppe Ü60, in der viele Menschen geimpft sind, liegt bei 7 Prozent. Es ist daher zu erwarten, dass die neue Corona-Verordnung auch gezielte Maßnahmen für Schulen und Kindergärten enthalten wird.
Text: Matthias Lauterer
