Land finanziert zusätzliches Sicherheitspersonal zum Schutz von Fahrgästen und Kontrollpersonal im Öffentlichen Nahverkehr
GSCHWÄTZ berichtete über Masken- und 3G-Kontrollen durch Polizei und Ordnungsämtern im öffentlichen Nahverkehr. Dabei wurde eine große Zahl von Verstößen dokumentiert. Jetzt hat das Verkehrsministerium reagiert und unterstützt die Verkehrsunternehmen dabei, die gesetzlich geforderten stichprobenartigen Kontrollen durchzuführen:
Das Verkehrsministerium teilt zu diesem Thema mit:
Seit Ende November 2021 dürfen Fahrgäste (mit der Ausnahme von Schülerinnen und Schülern außerhalb der Ferien) den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nur noch mit einem Impf–, Genesenen– oder Testnachweis benutzen (3G–Regel). Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, dies stichprobenhaft zu kontrollieren.
Kontrollaufwand kann mit vorhandenem Betriebspersonal nicht geleistet werden
Das stellt die Unternehmen vor neue Herausforderungen, denn allein mit dem vorhandenen Betriebspersonal kann das nicht geleistet werden. Das Fahrpersonal muss sich vorwiegend um den sicheren und pünktlichen Betrieb kümmern und das Prüfpersonal kann neben den Fahrscheinkontrollen nur in sehr geringem Umfang die 3G–Regel kontrollieren. Leider ist das Personal der Verkehrsunternehmen dabei mitunter auch unkooperativen Fahrgästen ausgesetzt. Daher ist notwendig, dass das Fahr– und Kontrollpersonal durch zusätzliche und qualifizierte Sicherheitskräfte unterstützt und entlastet wird.
Land unterstützt bei den Kosten für externes Sicherheitspersonal
Verkehrsminister Minister Hermann sagte am Dienstag (28.12.): „Der Einsatz von externem Sicherheitspersonal entlastet das Fahr– und Kontrollpersonal und leistet einen wichtigen Beitrag zu einer effektiven Umsetzung der 3G–Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln. Daher unterstützt das Land die Verkehrsunternehmen mit der Übernahme der Kosten für externe Sicherheitskräfte mit bis zu 6 Mio. Euro. Der wirksamste Schutz gegen Infektionen mit dem Corona–Virus ist und bleibt die Impfung. Wer sich impfen lässt, schützt sich und andere Fahrgäste. So bleibt der ÖPNV auch in Pandemie–Zeiten sicher.“
Die Kosten für die Sicherheitskräfte sind im regulären Budget der Verkehrsunternehmen nicht enthalten. Hinzu kommt, dass die Verkehrsunternehmen durch die anhaltende COVID 19–Pandemie seit nunmehr fast zwei Jahren trotz staatlicher Rettungsschirme hohe Zusatzbelastungen zu bewältigen haben.
Unternehmer und Verbände begrüßen die Unterstützung
Der Verband Baden–Württembergischer Omnibusunternehmer, WBO, begrüßt die Unterstützung. WBO–Geschäftsführer Dr. Witgar Weber sagte: „Für das Fahrpersonal bedeuten externe Prüfer eine erhebliche Entlastung. Die Fahrerinnen und Fahrer können sich wieder auf die sichere Beförderung der Fahrgäste und auf die Einhaltung der Fahrpläne konzentrieren – ihre eigentliche Aufgabe.“
Ulrich Weber, Geschäftsführer VDV–Landesgruppe Baden–Württemberg erklärte:
„Wir freuen uns und danken dem Land, dass es die Verkehrsunternehmen bei der Umsetzung der vom Bund beschlossenen Regelung zur 3G–Kontrolle im ÖPNV unterstützt. Wir hoffen, dass die 3G–Regelung im ÖPNV nur von kurzer Dauer sein wird und wir im kommenden Jahr mit einer Entspannung der Lage wieder mehr Fahrgäste in den ÖPNV bekommen können. Vor dem Hintergrund der Erreichung der Klimaziele muss dies unser vorrangiges Ziel sein.“
Quelle: Pressemitteilung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg