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Fast jeder zweite bezahlt zu wenig, jeder vierte beschäftigt illegal Ausländer

// Zoll untersucht Gastronomiegewerbe – auch im Hohenlohekreis

Bei einer bundesweit durchgeführten Prüfung im Gastronomiesektor am Donnerstag und Freitag, den 09. und 10. November 2017, waren 51 Beschäftigte des Hauptzollamts Heilbronn eingebunden. Die Prüfobjekte wurden sowohl verdachtsunabhängig als auch risikoorientiert aufgesucht. Hierbei hat der Zoll laut einer aktuellen Pressemitteilung Personenbefragungen der vor Ort angetroffenen Beschäftigten in Restaurants, Schnellimbissen und Gaststättenbetrieben in mehreren Städten und Gemeinden im Großraum Heilbronn, Ludwigsburg, Öhringen sowie dem Main-Tauber-Kraus und Hohenlohe durchgeführt.

„Die konzertierte Maßnahme sollte unter anderem die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sicherstellen, Fälle von Scheinselbstständigkeit oder Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt aufdecken“ erklärt Marcel Schröder, Pressesprecher des Hauptzollamts Heilbronn. Daneben ermittelt der Zoll auch Fälle illegaler Ausländerbeschäftigung und Fälle von Leistungsbetrug. Mit dem Hotel- und Gaststättengewerbe wurde ein Segment des Arbeitsmarkts überprüft, das den besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffenen Branchen zuzurechnen ist. Der vom Gesetzgeber verankerte Mindeststundenlohn im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe beträgt 8,84 Euro.

Neben den Beschäftigten kontrollierte der Zoll in insgesamt 61 Betrieben auch deren Arbeitgeber und hat dabei folgende Feststellungen getroffen:

//  In insgesamt 26 Fällen, also in fast jedem zweiten Betrieb, besteht der Verdacht des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz

// In 25 Fällen besteht der Verdacht der Beitragsvorenthaltung

// In 14 Fällen, also bei fast jedem vierten Betrieb, besteht der Verdacht der illegalen Ausländerbeschäftigung

// In 9 Fällen besteht der Verdacht des Leistungsmissbrauchs

„Leider belegen die festgestellten Verdachtsfälle, dass „fairer Lohn und fairer Wettbewerb“ trotz wirtschaftlich günstiger Zeiten keine Selbstverständlichkeiten sind, die sich auf dem Arbeitsmarkt von alleine einstellen“, begründet Marcel Schröder die Prüfungsmaßnahmen und ergänzt: „Mit dieser Kontrollaktion versucht der Zoll auch, das in der Bevölkerung vorhandene Unrechtsbewusstsein gegenüber der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung in allen ihren vielfältigen Ausgestaltungen zu stärken und diesen Beschäftigungsformen somit die gesellschaftliche Akzeptanz zu entziehen“. Seit 1. Januar 2017 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro auch für Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe. Der überwiegende Teil der Beschäftigungsverhältnisse in diesem Tätigkeitsfeld besteht aus geringfügig Beschäftigten.

Foto // Putzkäfte gibt es jetzt auch schon ganz günstig, etwa bei Playmobil.