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Das gallische Dorf

Am 08. Januar 2023 wurde es Reinhold Leja aus Kocherstetten zu bunt und er reichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Anja Zinsler von der Stadt Künzelsau wegen Untätigkeit ein. Ebenso gegen Künzelsaus Bürgermeister Stefan Neumann.

Als Reinhold Leja seinen Bodenrichtwert für seinen Grund Boden, auf dem sein Einfamilienhaus in Kocherstetten steht, recherchiert, haut es ihn beinahe vom Hocker.

Der Grund: Wegen einer Grundsteuerreform wurden und werden immernoch Deutschlands Eigentumsbesitzer dazu aufgerufen, dem Staat digital Angaben über ihre Grundstücksgröße und den dementsprechenden Bodenrichtwert zu übermitteln. Dabei sollen sie die Bodenrichtwerte der Städte und Gemeinden als Grundlage nehmen. Als Reinhold Leja seinen Bodenrichtwert für seinen Grund und Boden, auf dem sein Einfamilienhaus in Kocherstetten steht, recherchiert, haut es ihn beinahe vom Hocker. Unlängst hat die Stadt Künzelsau nämlich diesen Bodenrichtwert auf 150 Euro hochgeschraubt. Die Begründung der Stadtverwaltung auf seine Nachfrage: Man habe seit 2016 keine Anhebung und Angleichung mehr gemacht, nun sei es an der Zeit gewesen, zählt bei Leja nicht. Denn: das kleine Örtchen an sich werde völlig ungleich behandelt. Während das  alte Rathaus aus dem 19. Jahrhundert mit einem Bodenrichtwert von 150 Euro berechnet werde, habe das danebenstehende Gemeindehaus einen Bodenrichtwert von 70 Euro Bodenrichtwert erhalten. Der Grund laut der Stadtverwaltung Künzelsau: Das Gemeindehaus werde zum alten Bebauungsplan dazugezählt. Das macht 80 Euro Unterschied pro Quadratmeter Grundstück.

Höhere Bodenrichtwerte = höherer Wiederverkauf

Die Stadt wiederum argumentiert gegen Leja, dass diese höheren Grunderwerbspreise gut seien für den Grundstückswert an sich, sprich, bei einem Wiederverkauf oder bei einer Beleihung über die Bank. Das Problem: Leja will weder sein Haus beleihen noch verkaufen. Er befürchtet, dass er durch diese Grundsteuerreform künftig beträchtlich mehr Grunderwerbssteuern zahlen darf. Und damit würde er nicht alleine dastehen.

Aber auch: höhere Bodenrichtwerte = mittelfristig höhere Grunderwerbssteuer

Was er ebenfalls nicht nachvollziehen könne: Während Kocherstetten als Teilort relativ weit weg von der Kernstadt läge, nur teilweise über funktionierendes Internet verfüge und weder einen Supermarkt noch einen Bäcker habe, lägen andere Künzelsauer Teilorte wie Amrichshausen strategisch günstiger, werden aber teilweise weitaus billiger gehandelt. Selbst Städte wie Ingelfingen und Niedernhall hätten im Vergleich zu Kocherstetten rund 60 Euro pro qm niedrigere Bodenwerte angesetzt, obwohl die Häuser dort weitaus besser verkauft würden. Werde bei der Stadt Künzelsau gewürfelt? Nein, heißt es von dort ausdrücklich. Niedernhall habe Steilhänge, Kocherstetten sei viel flacher und damit auch höher zu bewerten. Um den Supermarkt Edeka herum liegen die Bodenrichtwerte in Niedernhall aktuell bei 95 Euro pro Quadratmeter.

Anfang Februar wird Leja aufgrund seiner Beschwerden und Nachfragen vom Gutachterausschuss der Stadt Künzelsau ins Rathaus eingeladen. Ihm gegenüber sitzen der, wie Leja selbst sagt, „Obergutachter“ von Öhringen, zwei Gutachter aus Künzelsau, einer aus Öhringen und die Vorsitzende des Gutachterausschusses, Anja Zinsler.

Die Gutachter weisen, wie auch in ihren vorangegangen Schreiben, Leja darauf hin, dass er Widerspruch einlegen könne, aber die neuen Bodenrichtwerte seien unveränderbar. Aber Leja, sagt, wie soll er Widerspruch einlegen, wenn er selbst diese neuen Bodenrichtwerte als Häuslebesitzer digital eingegeben und bestätigen hat. Da könne er ja nicht gegen sich selbst widersprechen. Bis 31. Januar 2023 mussten Häusebauer diese neuen Bodenwerte digital über das Finanzamts-Portal Elster selbst übermitteln.

Gegenüber GSCHWÄTZ verweist die Stadtverwaltung darauf, dass sie keine Auskunft über private Grundstücksbelange erteilt. Auf unseren Verweis hin, dass es ein generelles öffentliches Interesse daran gibt, wie die Bodenrichtwerte von wem anhand welcher Maßstäbe errechnet werden, haben wir bislang keine Antwort erhalten.

Alle Grundsteuerwerte von Baden-Württemberg sind abrufbar der Gutachterplattform Boris.

 

 




„Man kann da auch einen Prozeß über drei Instanzen machen“

Kein Ende in Sicht bei der Berichterstattung um das Altenheim „Alte Harmonie“ in Kocherstetten. GSCHWÄTZ berichtete unter anderem bereits über den Fund von Überwachungskameras in den Räumen der Mitarbeiter:innen und von teils relevanten Sicherheitsmängeln und von rechtlichen Schritten der Heimleitung gegen Internetkommentare.

Und über einen solchen Internetkommentar ging es in einem Prozess vor dem Landgericht in Heilbronn am 22. November 2022: Die Betreibergesellschaft der Alten Harmonie ging gegen den Verfasser einer Bewertung bei google vor, der seine Unzufriedenheit über die Leistung der Einrichtung in kurzen und deutlichen Worten geäußert hatte. Die Betreibergesellschaft verlangte Löschung des Kommentars und stellte eine Schadensersatzforderung in den Raum.

Der Beklagte, Gerd Z., ist der Schwiegersohn einer Frau, die kurz vor der Corona-Isolation in das Pflegeheim aufgenommen wurde. Er wirft dem Heim schlechte Kommunikation sowie Mängel bei der Pflege der alten Frau vor. Inzwischen wird die alte Frau in einem anderen Heim gepflegt.

Die Frage nach der Meinungsfreiheit

Richter Dr.Wolber weist zu Beginn des Prozesses darauf hin, dass in diesem Verfahren zu prüfen sei, ob die Internetbewertung eine -möglicherweise falsche- Tatsachenbehauptung sei oder ob sie von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Von Beginn der Verhandlung herrscht ein scharfer Ton im Saal, nicht nur zwischen den Parteien. Gleich zu Beginn mußte Dr. Wolber beide Seiten daran erinnern, dass er diese Verhandlung führt und selber entscheidet, mit wem er redet und wem er das Wort erteilt. Überhaupt wirkt der Richter auf den Zuschauer angriffslustig. Er sitzt nicht zurückgelehnt und zuhörend, sondern vorgebeugt und insistierend. Er insistiert beispielsweise auf die Vorgänge rund um die Kündigung des Heimvertrags durch den Betreiber:  „Warum haben Sie die Kündigung überhaupt akzeptiert? Sie hätten ja dagegen vorgehen können.“ Die Antwort von Z. „das Verhältnis war zerrüttet, es war kein Gespräch mit dem Heim möglich“, will er nicht hinnehmen. Dass eine Familie die alte pflegebedürftige Mutter und Schwiegermutter in ihren letzten Jahren nicht in der Obhut von Personen lassen möchte, gegen die man gleichzeitig juristisch vorgeht, mag der Richter nicht verstehen.

Emotionsreicher Vortrag

Z. ist voll von Emotionen und berichtet, dass die Schwiegermutter kurz vor der Corona-Isolation ins Heim aufgenommen wurde und dass während der Corona-Isolation kein Besuch möglich gewesen sei. „Kommunikation per Telefon war fast unmöglich, da die Schwiegermutter schwer hört.“ Von Seiten des Heimes habe die Familie nur wenig Unterstützung erfahren, sagt er aus. Das bezeichnet er als „unprofessionell“ und berichtet, dass das im neuen Heim ganz anders gehandhabt wurde. Und, das ist ein schwerer Vorwurf: Das Heim habe eine beginnende Demenz nicht richtig diagnostiziert, sondern die alte Frau als „schwierig“  bezeichnet. Genau diese „Schwierigkeiten“, so Z., seien aber Hinweise auf eine Demenz. Er ist der Meinung, dass ein Pflegeheim diese Symptome erkennen müsse.

„ich kenne ihn gar nicht“

Ständiges Kopfschütteln und Grinsen begleiten Z.s Vortrag von der Klägerbank. „Wenn man als Telefon isch, dann hat man alles besprochen“, erwidert die Geschäftsführerin des Heims, Frau Hess-Feldbach. Und: „Ich habe mit ihm nie telefoniert, ich kenne ihn gar nicht.“ Sie muss aber zugeben, dass sie mit Z. Mailkontakt hatte.

Ein Sturz oder kein Sturz?

Streitig ist ein angeblicher Sturz der alten Dame: Sie sei nachts aus dem Bett gestürzt und der Nachtdienst habe ihr gesagt, sie solle sich anstrengen und selber ins Bett kommen. „Ich wüßte nicht, dass sie gestürzt ist“, sagt Hess-Feldbach. Auf jeden Fall ist kein solcher Vorfall dokumentiert, es gibt kein Sturzprotokoll, keinen Arztbericht.

Von der Seite der Kläger kommen während Z.s Vortrag immer wieder Zwischenrufe wie „Quatsch“.

Beklagter will warnen

Richter Dr. Wolber will von Z. wissen, was er mit seiner Bewertung erreichen wollte: „Es geht nicht um die Einzelfälle, sondern um das Geschäftsgebaren der Klägerin, vor der zu warnen ist“, sagt er und betont nochmals: „Es hat keine Gespräche gegeben, wir haben keine gemeinsamen Lösungen gefunden.“

Bewertung hat keinen Bezug zu den Vorfällen

Diese Vorträge der Parteien beleuchten nur die Hintergründe, die zu der Bewertung geführt haben. Für die juristische Abwägung, ob die Bewertung stehen bleiben kann oder nicht, sind sie nicht unbedingt relevant. Dr. Wolber wirft daher ein: „Die Bewertung hat keinen Bezug zu konkreten Fällen, so ein Bewertungsportal kann auch als Pranger verwendet werden“, worauf Z. antwortet: „Ich darf doch reinschreiben, was ich empfinde.“

Genau das ist der Knackpunkt in diesem Verfahren, meint Dr. Wolber: „Überschreitet das die Grenzen der freien Meinungsäußerung? Man muss das abwägen mit den Rechten der Kläger, dem das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.“ Er redet den Parteien ins Gewissen: „Man kann da auch einen Prozeß über drei Instanzen machen. Ich weiß nicht, ob es eine Rechtsschutzversicherung gibt für solche Fälle“ und schlägt einen Vergleich vor: Z. möge die Bewertung löschen und keinen entsprechenden Beitrag mehr posten. Beide Parteien sollen ihre Kosten selber tragen.

Nach kurzer Beratungspause erklären sich die Parteien mit diesem Vorschlag einverstanden. Die Beklagten bestehen auf die Ergänzung, dass damit sämtliche Ansprüche aus diesem Streitgegenstand, also auch eventuelle Schadensersatzansprüche, erledigt sind. Die Verfahrenskosten dürften sich für jede Partei auf einen vierstelligen Betrag belaufen.

Regeln für Internetbewertungen

Aus den Aussagen des Richters läßt sich folgern, dass man bei Internetbewertungen eine gewisse Vorsicht an den Tag legen sollte: Man sollte stets einen Bezug zu einem konkreten Vorfall erwähnen und davon ausgehend eine Bewertung abgeben:  „Ein ganz miserables Lokal“ wäre als Bewertung also wohl justiziabel, „wir wollten am xx.xx. dort essen, mussten lange auf die Bestellung, noch länger auf das Essen warten – und dann war es kalt und versalzen. Wir haben es zurückgehen lassen“, wäre, wenn man Dr. Wolber interpretiert, wohl zulässig.

Der Schwiegermutter von Z. geht es „inzwischen gut, bis auf die Demenz.“

Text: Matthias Lauterer

 

 




„Einem im Sterben befindlichen Menschen den Kontakt zu seinen engsten Ange­hörigen zu untersagen, ist im höchsten Maße pietätlos.“

Eine scheinbar kleine Kostenentscheidung des Amtsgerichts Künzelsau in einem Rechtsstreit zwischen Robert Frisch*) und der Betreibergesellschaft des Altenheims „Alte Harmonie“ in Kocherstetten lässt aufhorchen:

Hintergrund ist, dass die Mutter von Robert Frisch in der Alten Harmonie längere Zeit gepflegt wurde und schließlich dort auch  verstarb. Aus welchen Gründen auch immer wurde von der Betreiberin des Altenheims einige Wochen vor dem Tod der alten Frau gegen Robert Frisch ein Hausverbot ausgesprochen, wogegen Robert Frisch eine einstweilige Verfügung erwirkte. Das Hausverbot wäre also gegenstandslos gewesen, hätte die Alte Harmonie GmbH nicht ein Hauptsacheverfahren angestrengt, um die Unwirksamkeit der einstweiligen Verfügung und die Gültigkeit des Hausverbots feststellen zu lassen.

Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt

Noch vor der Hauptverhandlung zog die Alte Harmonie GmbH ihr Rechtsmittel zurück. Fraglich war also nur noch, wer die Kosten zu übernehmen hat. Darüber hat das AG Künzelsau nun entschieden und daneben klare Worte geäußert.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte, also die Alte Harmonie

Die Beklagte, also die Alte Harmonie GmbH wurde verurteilt, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Aus der Begründung des Gerichts fallen mehrere Aspekte ins Auge:

Interessante Begründung

Der Sohn und Bevollmächtigte der alten Frau hat als solcher ein Umgangsrecht. „Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Mutter des Verfügungsklägers im Sterben lag“, schreibt das Gericht.
Außerdem habe die alte Frau als Mieterin eines Pflegezimmers ein eigenes Hausrecht, stellt das Gericht fest. Sie kann daher selber bestimmen – oder durch einen Bevollmächtigten bestimmen lassen -, „wer sie besuchen darf und wer nicht.“
Nicht zuletzt, so Richter Brückner, würde durch ein solches Hausverbot dem als Bevollmächtigten eingesetzten Sohn die „Erfüllung seiner Pflichten erheblich eingeschränkt“.

Hausverbot prinzipiell möglich

Auf der anderen Seite gebe es natürlich in Ausnahmefällen die Möglichkeit eines Hausverbots. Allerdings sei hier stets „eine umfassende Güter- und Interessensvertretung unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmen.“

Das Gericht sah daher das ausgesprochene Hausverbot als ungerechtfertigt an. Ungeachtet dessen, was möglicherweise vorgefallen sein mag, müsse „der Verfügungsbeklagten [der Alte Harmonie GmbH] als professioneller Heim­betreiberin der Ausnahmezustand des Verfügungsklägers als Sohn seiner im Sterben befindli­chen Mutter gegenwärtig“ gewesen sein.

Aus diesen Gründen hätte die Alte Harmonie GmbH voraussichtlich das Hauptsacheverfahren verloren und muss daher die Kosten des Verfahrens tragen.

Gericht mußte Hintergründe nicht aufklären

Ob dem Hausverbot nun tatsächliche Gründe – das Gericht sagt, die Gründe seien „wenig substantiiert“ vorgetragen – zugrundelagen oder ob man, wie es Frisch unterstellt, ihn als  „Unruhestifter“ loswerden wollte, darüber mußte das Gericht nicht mehr entscheiden. Frisch hatte Mißstände, die er im Heim festgestellt hatte, an die Behörden gemeldet.

Richter betrachtet aus dem Blickwinkel der im Sterben liegenden Frau

Mit einem klaren und deutlichen Wort, das zwar juristisch nach der Begründung nicht mehr relevant ist, wohl aber moralisch, beendet Richter Brückner seine Urteilsbegründung, indem er den Blickwinkel umdreht und das Empfinden der im Sterben liegenden Frau nachfühlt: „Einem im Sterben befindlichen Menschen den Kontakt zu seinen engsten Ange­hörigen zu untersagen, ist im höchsten Maße pietätlos.“

*) Der Name ist geändert, der Name der betroffenen Person ist der Redaktion bekannt.

Text: Matthias Lauterer




Allzeit Stetten!

Mit zwei Spaziergängen wird der Künzelsauer Teilort vorgestellt – aufgrund der räumlichen Ausdehnung an zwei verschiedenen Terminen. Mit Angelika Di Girolamo und Professor Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten sind es sehr kompetente Vertreter, die auf Geschichte und Entwicklungen aufmerksam machen wollen.

Am Donnerstag, 18. August 2022 beginnt um 16.30 Uhr der Weg an der alten Kelter in der Mäusdorfer Straße. Zu sehen ist die Dorfkirche mit den Stetten-Grabsteinen, frühere Amtshäuser, die Kelter, Dorfbrunnen und der offen durchs Dorf fließende Bach.

Schloß Stetten, Torturm. Foto: Elke Sturm/Stadt Künzelsau

Durch Schloß Stetten geht die Führung an einem anderen Tag: Am Mittwoch, 14. September 2022 ist Treffpunkt für alle Interessenten am Torhaus. Eine stauferzeitliche Burg in bestem Erhaltungszustand, eine nach und nach entwickelte Seniorenresidenz, eine Klinik, ein Naturtheater und vieles mehr wird den Gästen präsentiert. Gebeten
wird, die öffentlichen Parkplätze an der Klinik zu nutzen.

Anmeldung nötig

Die Führungen sind kostenlos. Nur das anschließende „Vesper“ mit der Gelegenheit zum Austausch über das Erfahrene und Gesehene zahlen alle selbst. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung bis jeweils acht Tage vorher nötig bei der Stadtverwaltung Künzelsau, Nicole Okel, nicole.okel@kuenzelsau.de oder 07940 129-120.

Dieses Angebot gehört zur Ausstellung „Fluren, Stadtteile – eine Verwaltung“, die noch bis 30. Oktober 2022 bei freiem Eintritt im Stadtmuseum Künzelsau zu besichtigen ist. Geöffnet ist das Stadtmuseum mittwochs bis sonntags von 13 bis 17 Uhr. Es handelt sich dabei um ein Gemeinschaftsprojekt des Museums mit dem Verein StadtGeschichte, der Karoline-Breitinger-Schule und der Volkshochschule.

Weitere Stadtteilführung:

13.10.2022, 15.30 Uhr: Morsbach

Pressemitteilung Stadt Künzelsau




„Gutes tun und Werte schaffen“

Die Legende vom Lügenbrückle besagt, dass derjenige ins Wasser fällt, der am Tag, an dem er das Brückle über den Erlesbach zwischen Vogelsberg und Kocherstetten betritt, bereits gelogen hat.

Erstaunlich: Niemand hatte gelogen

Soviel sei vorweggenommen: Niemand ist beim Presserundgang am 26. Juli 2022 ins momentan ausgetrocknete Bachbett gestürzt, selbst der GSCHWÄTZ-Reporter nicht.

Bürgerbudget machts möglich

Lange Zeit war es nur schwer möglich, den alten Weg von Kocherstetten nach Vogelsberg zu gehen, denn die bestehende Brücke war in keinem guten Zustand mehr. Mit 10.000 Euro Unterstützung aus dem Bürgerbudget und 250 bis 300 ehrenamtlichen Arbeitsstunden von Kocherstettener, Vogelsberger, Laßbacher und Mäusdorfer Helfer:innen war es der Initiative des SC Kocherstetten möglich, die Brücke neu zu errichten.

„So stabil wars noch nie“ – das Lügenbrückle. Foto: GSCHWÄTZ

Mit dem Ergebnis ist man zufrieden: „So stabil war sie wohl noch nie“, lacht Mario Retzbach, Vorsitzender des SC Kocherstetten. Ganz besonderen Dank richtet er an Zimmerer Tobias Heller, dessen Know-How das Projekt beflügelte. „Das Bürgerbudget ist die Chance für die Allgemeinheit, Gutes zu tun und Werte zu schaffen.“

Platz lädt zur Rast oder zum Picknick ein

Mehrere selten zu beobachtende Schmetterlingsarten flattern um das Brückle herum, ein Tisch mit Bänken lädt zum Picknick in der Natur ein. „Das wurde auch schon genutzt“, berichtet Ortsvorsteher Frank Egner. Jetzt fehlt nur noch ein Schild, das auf die Legende vom Lügenbrückle hinweist, aber dieses sei bereits in Arbeit.

Text: Matthias Lauterer




„Lügenbrückle“ zwischen Kocherstetten und Vogelsberg mit Bürgerbudget-Mitteln erneuert

Die Holzbrücke in der Klinge über den Erlesbach wurde in den letzten Monaten erneuert und ist nun fertiggestellt. Damit ist der uralte Verbindungsweg zwischen den Orten Kocherstetten und Vogelsberg wiederhergestellt. Heute ist dies wieder ein beliebter Wanderweg durch den Wald.

„Herzlichen Dank an den SC Kocherstetten, der dieses Projekt initiiert und umgesetzt hat,“ sagt Bürgermeister Stefan Neumann. Im Rahmen des Künzelsauer Bürgerbudgets 2021/22 wurde die Maßnahme mit 10.000 Euro unterstützt.

„Mit etlichen Stunden Eigenleistung der ehrenamtlichen Helfer und dem Geld aus dem Bürgerbudget konnten wir unser „Lügenbrückle“ wieder auf Vordermann bringen“, freut sich Mario Retzbach vom SC Kocherstetten. „Das Bürgerbudget ist die Chance für die Allgemeinheit Gutes zu tun und Werte zu schaffen. Wir sagen danke, dass wir 2021 die Förderung bekommen haben. Sicher werden wir uns mal wieder mit einem Projekt bewerben.“

Wer auch eine Idee für ein tolles Bürgerprojekt hat, ist eingeladen, sich an der aktuellen vierten Ausschreibung zum Künzelsauer Bürgerprojekt zu beteiligen. Die Antragsfrist endet am 15. August 2022. Für 2022/23 stehen wieder 50.000 Euro zur Verfügung. Nähere Informationen gibt es auf unserer Beteiligungsplattform www.civocracy.org/stadtkuenzelsau oder auf der städtischen Webseite unter www.kuenzelsau.de/buergerbudget.

Projektideen mit Bürgermeister Neumann besprechen

Um offenen Fragen zu klären und Projektideen gemeinsam zu besprechen, gibt es Anfang Juli zwei Sprechstunden mit Bürgermeister Stefan Neumann: Dienstag, 5. Juli 2022 um 18.00 Uhr im Rathaus oder Freitag, 8. Juli 2022 um 8.30 Uhr bei Yvonnes Café.

Eine vorherige Anmeldung über buergerbudget@kuenzelsau.de ist erforderlich.

Presseinformation Stadt Künzelsau




Immer noch Disharmonie in der alten Harmonie

Schon mehrfach mußte GSCHWÄTZ über das Altenheim Alte Harmonie in Kocherstetten berichten. Erst fühlten sich Mitarbeiter bespitzelt (die strafrechtlichen Ermittlungen hierzu wurden eingestellt), dann ging es um Abmahnungen von Internet-Rezensionen und zuletzt um eine Begehung der Einrichtung durch eine Gruppe hochrangiger Beamter von der Stadt Künzelsau und dem Landratsamt des Hohenlohekreises.

Stadt Künzelsau und der Hohenlohekreis tun sich allerdings sehr schwer mit Auskünften über das Ergebnis der Begehung des Altenheims Alte Harmonie in Kocherstetten (GSCHWÄTZ berichtete). Außer dass es Auflagen gab, wollen die Behörden nichts sagen. Sie berufen sich auf die Interessen des Betreibers, die zu schützen seien.

Gemeinwohl überwiegt hier die Interessen des Betreibers

Dabei ist wohl eher das Gegenteil richtig: Das Gemeinwohl, das öffentliche Interesse, dürfte an dieser Stelle Vorrang vor den Interessen der Betreibergesellschaft haben. Schließlich geht es an dieser Stelle um alte Menschen, die sich nicht mehr selber helfen können und um Angehörige, die in einer emotionalen Notlage sind: Wer seine Angehörigen in pflegerische Obhut gibt, der will vorab sicher sein, dass sie würdevoll leben können, pflegerisch in guten Händen, sicher und behütet sind. Das ist oft das Letzte, was die Familie für die alten Menschen tun kann. Es können also die Interessen von fast jedem betroffen sein – denn auf fast jeden kann die Situation zukommen, einen Angehörigen in ein Pflegeheim geben zu müssen.

Sicherheitsmängel

Gerade mit der Sicherheit soll es aber in der alten Harmonie nicht zum Besten stehen – das jedenfalls sagt eine umfangreiche Mängelliste, die GSCHWÄTZ vorliegt und die möglicherweise auch der Anlass zur hochrangig besetzten Begehung durch die Stadt Künzelsau und das Landratsamt geführt hat. Soviel geben die Ämter nämlich preis: Es liegt ihnen eine Anzeige vor, aufgrund der die Begehung angesetzt wurde.

GSCHWÄTZ liegt eine detaillierte Liste mit Mängeln vor, die eine Person in der Einrichtung festgestellt hat. Einige der Punkte auf dieser Mängelliste wurden GSCHWÄTZ inzwischen von einer weiteren Quelle, die nicht genannt werden will, verifiziert, insbesondere sind dies Mängel aus dem Bereich des Brandschutzes. Ob die Mängel zwischenzeitlich behoben sind, ist nicht bekannt, dazu wollen sich weder Ämter noch die Betreiber des Heimes äußern. Die Betreiber des Heims haben auf Anfragen überhaupt nicht reagiert. Die von unterschiedlichen Quellen bestätigten Mängel sind:

  • Zum Zeitpunkt, als die Mängelliste erstellt wurde, waren Erdgeschossfenster, die als Fluchtweg deklariert sind, teilweise abgeschlossen und für die Bewohner:innen nicht zu öffnen.
  • Die Flucht durch das Fenster wäre für die Bewohner:innen ohnehin nicht ungefährlich gewesen, da Elektroheizungen vor den Fenstern plaziert waren, die nicht kippgesichert waren.
  • Der Haupteingang war zu diesem Zeitpunkt nachts verschlossen und von innen nur mit einem Schlüssel zu öffnen – darüber, wo sich der Schlüssel befand, differieren die Informationen. Bewohner:innen, die im Brandfall selbständig das Haus verlassen wollten, hätten das also nicht einfach über den Haupteingang tun können. Das Öffnen der Haustür kann also nur durch eine Pflegekraft erfolgen.
  • Nachts sei aber, so übereinstimmende Informationen, zumindest zum damaligen Zeitpunkt, nur eine Pflegekraft im Haus anwesend gewesen – und die habe beispielsweise auch im Keller zu tun.
  • Mindestens eine Feuerschutztür war nicht funktionsfähig, da sie mit einem Keil offengehalten wurde, obwohl ein großes Schild sagt: „Brandschutztür geschlossen halten“.

Dass die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen in einem Heim mit Bewohner:innen, die teils bettlägerig sind, besonders wichtig ist, zeigt die Tatsache, dass es auf dem Gelände Ende 2021 tatsächlich gebrannt hat.

Auch im Außenbereich nennt die Liste Sicherheitsmängel

  • So hat beispielsweise der Teich im Garten keine Absturzsicherung.
  • Auch waren Fluchtwege außerhalb des Gebäudes zugestellt. Davon konnte sich GSCHWÄTZ selbst ein Bild machen. Später konnte sich GSCHWÄTZ aber auch davon überzeugen, dass einige dieser Fluchtwege wieder frei waren.

Da sich sowohl die Betreiber der Einrichtung als auch die Behörden nicht über die Mängel, die Auflagen und die Erfüllung der Auflagen äußern, ist nicht klar, ob die genannten Mängel noch bestehen oder zwischenzeitlich behoben sind.

Pflegebetten ordnungsgemäß geprüft?

Pflegebetten sind das letzte Refugium eines alten Menschen, in manchen Fällen ist das Aufstellen der Rückenlehne der letzte Rest von Selbstbestimmung und Würde. Außerdem muß das Bett gegen Herausfallen schützen, ohne den Patienten in seiner Freiheit zu beeinträchtigen. Die Sicherheit der elektrischen Einrichtungen ist besonders wichtig: Bereits ein abgeknicktes Kabel kann nach einiger Zeit zu einem Matratzenbrand führen. Pflegefachmann Sascha Faber hat dieses Thema im GSCHWÄTZ-Video-Interview ausführlich besprochen.

Prüfsiegel an einem Bett der Einrichtung, aufgenommen im Jahr 2022 . Foto: privat

Aus diesen Gründen sehen die gesetzlichen Regelungen eine wiederkehrende Prüfung der Pflegebetten, insbesondere deren elektrischen Anlagen, vor – wie übrigens bei jedem ortsveränderlichen Elektrogerät im Pflegezimmer, von der Mehrfachsteckdose bis zum Radio. Die wiederkehrenden Prüfungen an Pflegebetten dürfen nach Medizinproduktgesetz (MPG) oder die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) nur durch qualifizierte Personen, die die Voraussetzungen nach §4 MPBetreibV erfüllen, durchgeführt werden. Diese Anforderungen sind höher als für die Elektrofachkräfte, die die Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte durchführen.

An der ordnungsgemäßen Wartung und Prüfung der Pflegebetten bestehen laut Mängelliste und weiteren Informationen Zweifel.

Betreiber reagieren sehr sensibel

Auch wenn die Betreiber des Altenheims sich gegenüber GSCHWÄTZ nicht äußern wollen, scheinen sie dennoch sensibilisiert zu sein. Als sich der GSCHWÄTZ-Reporter vom Fortschritt der Räumung der Fluchtwege überzeugen wollte, wurde er anschließend von einem Auto, das vorher vor dem Heim abgestellt war, durch Kocherstetten verfolgt und aus dem fahrenden Wagen von dessen Fahrer mit dem Handy fotografiert.

Text: Matthias Lauterer




Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Altenheim in Kocherstetten wegen mangelnder Nachweise ein

Laut Auskunft der zuständigen Staatsanwaltschaft in Schwäbisch Hall wurden die Ermittlungen gegen Personen im Umkreis eines Altenheims in Künzelsau-Kocherstetten eingestellt. Die Ermittlungen ergaben offenbar nicht „genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage“, wie es §170 StPO formuliert. Auf konkrete GSCHWÄTZ-Rückfrage bestätigte Oberstaatsanwalt Harald Lustig, bei der Staatsanwaltschaft Schwäbisch-Hall für die Pressearbeit zuständig, dass in Räumlichkeiten des Altenheims zwar eine Kamera installiert war, aber kein Nachweis geführt werden konnte, dass diese Kamera in Betrieb war und Aufnahmen der Beschäftigten erstellt wurden.

Man hat zwar eine Kamera, aber keine Aufnahmen gefunden

Kurz gesagt: Man hat bei den Ermittlungen keine Filme oder Fotos gefunden, die mit dieser Kamera gemacht worden wären. Allein mit dem Vorhandensein einer Kamera, ohne eine Bildaufnahme vorweisen zu können, ist es der Staatsanwaltschaft nicht möglich, Anklage zu erheben. So funktioniert nun einmal der Rechtsstaat, auch Beschuldigten steht ein Schutz zu – und das ist gut so.

Auch ohne strafrechtliche Konsequenzen: Vertrauensverhältnis beschädigt

Dass das Vertrauensverhältnis zwischen Mitarbeiter:innen und Arbeitgeber allein durch das  Vorhandensein dieser Kamera und die Möglichkeit, dass mit dieser Kamera auch Aufnahmen gemacht worden sein könnten, getrübt ist, ist andererseits gut nachvollziehbar.

Nicht zum erstenmal im Visier

Nicht zum erstenmal stand dieses Altenheim im Zentrum von strafrechtlichen Ermittlungen. Aus dem Jahr 2016 ist ein Fall aktenkundig, wo eine Person erst auf Druck ihres Betreuers in ein Krankenhaus gebracht wurde. Die Gesundheit dieser Person sei dabei bereits so weit beeinträchtigt, dass ein Bein amputiert werden mußte. Das für die Heimaufsicht verantwortliche Landratsamt teilt dazu mit: „Die Heimaufsicht erhielt nach dem genannten Krankenhausaufenthalt von diesem Fall Kenntnis. Die Heimaufsicht hat den Fall nach fachlichem Austausch mit dem Gesundheitsamt an die Kriminalpolizei Künzelsau übergeben.“ Auch in diesem Fall wurde keine Anklage erhoben, denn „das Verfahren wurde eingestellt, da sich ein strafbares Verhalten nicht belegen ließ“, so eine Mitteilung der Polizei. Die betroffene Person wurde nach ihrem Krankenhausaufenthalt in ein anderes Heim verlegt.

Keine Auffälligkeiten festgestellt

Es fanden „sowohl im September 2015 als auch im März 2016 Heimschauen durch die Heimaufsicht statt. Dabei wurden keine Auffälligkeiten und keine Hinweise auf gefährliche Pflege festgestellt“, schreibt das Landratsamt: „Im Hinblick auf das Pflegeheim allgemein hat die Heimaufsicht im März 2016 eine Heimschau durchgeführt. Hinweise auf vergleichbare Vorkommnisse oder sonstige Beanstandungen gab es dabei keine, deshalb wurden keine weiteren Auflagen erteilt.“

Laufende Rechtsstreitigkeiten

Diese beiden strafrechtlichen Fälle sind also juristisch abgeschlossen, allerdings gibt es aktuell weitere laufende Rechtsstreitigkeiten:

GSCHWÄTZ berichtete von einem Anwaltsschreiben im Auftrag der Betreibergesellschaft „Pflegeheim Alte Harmonie GmbH“, in dem deren Anwalt eine Beleidigung im Internet unterstellt und eine strafbewehrte und natürlich kostenpflichtige Unterlassungserklärung fordert. Diese rechtliche Auseinandersetzung ist noch nicht beendet.

Ein weiteres Anwaltsschreiben

Inzwischen hat GSCHWÄTZ Kenntnis von einem weiteren Anwaltsschreiben, welche das Heim versenden hat lassen an einen Ersteller eines kritischen Kommentars in den sozialen Medien über das Heim. Auch in diesem Schreiben geht es um ähnliche Vorwürfe um eine Google-Rezension. Günther Wernig*), der Adressat des Schreibens berichtet GSCHWÄTZ, dass eine Angehörige kurz vor der Schließung wegen Corona in das Pflegeheim aufgenommen wurde. Ein Besuch sei nach der Aufnahme wegen Corona nicht mehr möglich gewesen. Seine Angehörige höre sehr schlecht, daher sei auch ein telefonischer Kontakt kaum möglich gewesen. Er hätte schon erwartet, dass das Heim gerade in einem solchen Fall eine Kommunikation unterstützt hätte. Stattdessen sei ein telefonischer Kontakt mit dem Heim kaum möglich gewesen: Teils seien er selbst oder Familienangehörige brüsk abgewiesen worden, teils sei das Telefon gar nicht abgenommen worden. All das während der Corona-Isolation und einer dazugekommenen weiteren Erkrankung, aufgrund der sich die Familie Sorge um ihre Angehörige gemacht hat. Schließlich sei der alten Frau sogar der Heimvertrag aufgekündigt worden. Auch sie ist inzwischen in einem anderen Heim untergekommen. In seiner Bewertung sieht Günther Wernig keinerlei Schmähkritik, sondern eine Darstellung seiner gemachten Erfahrungen.

Andere Lösung wäre möglicherweise zielführender gewesen

Man muß sich fragen, ob nicht ein direktes Gespräch der Heimleitung mit den Erstellern der kritischen Rezensionen im Internet und der damit verbundenen Bitte, eventuell ehrverletzende Aussagen zu revidieren, sinnvoller gewesen wäre als die direkte Einschaltung eines Anwalts. Wikipedia beschreibt den sogenannten Streisand-Effekt: „Als Streisand-Effekt wird das soziologische Phänomen bezeichnet, wenn der Versuch, eine unliebsame Information zu unterdrücken, das Gegenteil erreicht, indem das ungeschickte Vorgehen eine öffentliche Aufmerksamkeit erzeugt, die das Interesse an der Verbreitung der Information deutlich steigert.“ Mit GSCHWÄTZ wollte die Heimleitung nicht sprechen.

*) Günther Wernig heißt anders, sein Name ist der Redaktion bekannt.

Text: Matthias Lauterer

 

 




Pflegeheimbetreiber geht juristisch gegen kritische Kommentare im Internet vor

Viel Beachtung bei unseren Lesern fand der Beitrag über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen das Altenheim in Kocherstetten. Der Verdacht: Gespräche von Mitarbeiter:innen im Kocherstettener Altenheim sollen mitgehört worden sein. Auch Videoaufzeichnungen soll es gegeben haben. Die Ermittlungen hierzu laufen. Solange es hierüber kein Urteil gibt, gilt im deutschen Strafrecht zunächste die Unschuldsvermutung gegen den Betreiber.  Der Heilbronner Anwalt der Betreibergesellschaft des Altenheims fordert nun die Löschung von diversen Kommentaren unserer Leser:innen im Internet.

Rechtsanwalt fordert im Namen der Betreibergesellschaft Löschung und Unterlassung

Im Namen der „Pflegeheim Alte Harmonie GmbH“ verlangt er nun die Entfernung einer Bewertung aus der google-Bewertungsplattform und von Kommentaren „von der Internetplattform www.gschwaetz.de“. Außerdem fordert er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, „um die Wiederholungsgefahr Ihres zuvor beschriebenen rechtswidrigen Verhaltens zu vermeiden“. Falsche Tatsachenbehauptungen sowie beleidigende Äußerungen gegenüber seiner Mandantschaft, der GmbH, wirft er unter anderem einer mutmaßlichen Kommentatorin vor.

GSCHWÄTZ widerspricht

GSCHWÄTZ stellt dazu in eigener Sache fest: Bis zur Veröffentlichung dieses Beitrags war auf der Internetplattform www.gschwaetz.de zu keinem Zeitpunkt ein Kommentar zu dem Beitrag oder allgemein zu dem Altenheim „Alte Harmonie“ veröffentlicht. Insofern kann weder die mutmaßliche Kommentatorin noch GSCHWÄTZ zu einer Löschung von Kommentaren auf der Internetplattform www.gschwaetz.de verpflichtet sein.

Polizeiliche Ermittlungen gehen weiter

Die polizeilichen Ermittlungen im Fall der Bild- und Tonaufnahmen sind noch nicht abgeschlossen. GSCHWÄTZ wird über den Fall weiter berichten.

Text: Matthias Lauterer




1.000 Liter Wasser fortan immer im Gepäck

„Wir haben nun mehr Ausrüstung und sind wesentlich schlagkräftiger“, sagt Nitzenhausens Ortsvorsteher Ralf Markert nicht ohne stolz bei der Präsentation des neuen nagelneuen Fahrzeuges für die Feuerwehr Abteilung Nitzenhausen am 18. September 2021 beim Feuerwehrgerätehaus in Nitzenhausen. Mit der Stärkung der Feuerwehr Nitzenhausen möchte die Stadt Künzelsau vor allem die Ränder des Stadtbezirkes stärken.

Das neue Tragkraftspritzenfahrzeug der Feuerwehr Abteilung Nitzenhausen. Foto: GSCHWÄTZ

Vorher musste das Wasser aus einem Bach oder aus dem Hydrantennetz geholt werden

Das Besondere: „Das Fahrzeug ist wasserführend.“ Die Feuerwehr fährt fortan stets mit einem 1.000 Liter-Wassertank zu den Einsätzen. Das war vorher nicht der Fall. Das Wasser musste aus dem Hydrantennetz, aus einem See oder Bach geholt werden, erklärt Stadtbrandmeister Thomas Böhret.

Abteilungskommandant Johannes Seebach erklärt die Ausstattung des Fahrzeuges. Hier zu sehen: der Wassertank. Foto: GSCHWÄTZ

7 Minuten, die Leben retten können

1.000 Liter Wasser reichen allerdings nur für rund 7 Minuten, etwa bei einem Unfall, um die Erstmaßnahmen einzuleiten, bis die Künzelsauer Feuerwehr zur Unterstützung kommt. Aber immerhin: 1.000 Liter und 7 Minuten, die Leben retten können.

Stadtbrandmeister Thomas Böhret: „Die Stadt Künzelsau steht da schon hinter ihrer Feuerwehr“

230.000 Euro hat das Fahrzeug gekostet, inklusive einem Zuschuss vom Land-Baden-Württemberg von 52.000 Euro. Damit bleiben für die Stadt Künzelsau Kosten von rund 180.000 Euro. „Die Stadt Künzelsau steht da schon hinter ihrer Feuerwehr“, sagt Feuerwehrchef Thomas Böhret.

von links: Yannick Kraft vom Schuppen „Nizza“, Abteilungskommandant Johannes Seebach, Stadtbrandmeister Thomas Böhret, Nitzenhausens Ortsvorsteher Ralf Markert, Künzelsaus Bürgermeister Stefan Neumann. Foto: GSCHWÄTZ

Auch Amrichshausen und Kocherstetten bekommen neue Fahrzeuge

Interessiert schauten sich nicht nur die Bewohner Nitzenhausens, sondern auch Feuerwehrler anderer Abteilungen das neue Tragkraftspritzenfahrzeug an. Stefan Baier ist Feuerwehrler aus dem nur einen Steinwurf entfernten Amrichshausen. Er freut sich, denn im Herbst bekommen die Abteilungen Kocherstetten und Amrichshausen dasselbe Fahrzeug geliefert. Nur die Garage sei etwas zu klein für das Fahrzeug, das passe da nicht rein. Laut Künzelsaus Bürgermeister Stefan Neumann soll jedoch mit einem dementsprechenden Anbau in Amrichshausen noch in diesem Jahr begonnen werden. Bis dieser fertig sei, werde das Fahrzeug in Künzelsau stehen.

Stefan Baier aus Amrichshausen mit seinen Töchtern Emma und Annika und seinem Sohn Lukas schauen sich das Fahrzeug aus nächster Nähe an. Foto: GSCHWÄTZ

„Papa, was ist das?“

Stefan Baiers Töchter Emma (5) und Annika (3) sind jedenfalls ganz begeistert und erkunden interessiert das Fahrzeug. „Papa, was ist das?“ – „Ein Feuerlöscher“, erklärt Papa Stefan Baier. Neben mehreren Feuerlöschern hat das Fahrzeug unter anderem auch Atemschutzgeräte, einen Lichtmasten zur besseren Ausleuchtung, einen Nasssauger und eine Schmutzwasserpumpe vorzuweisen – ach ja, und einen Klappspaten. Wofür dieser gedacht ist, rätselt Stadtbrandmeister Böhret. Zum Einsatz kam er in seiner langen Feuerwehrkarriere bislang jedenfalls nicht.

Alles, was das Feuerwehrherz begehrt. Sogar ein Klappspaten ist mit dabei. Foto: GSCHWÄTZ

„Mir ist es wichtig, dass ich eine schlagkräftige Einsatztruppe habe“

Damit sich jeder Feuerwehrler damit auskennt, bekamen die Männer (eine Frau ist nicht dabei), eine Einweisung in das neue Fahrzeug und es werde auch damit geübt, so dass sich jeder im Einsatzfall damit auskennt. Im Durchschnitt hat die Feuerwehr Nitzenhausen laut Thomas Böhret drei Einsätze im Jahr. Aber durch das neue Fahrzeug könne es schon sein, dass die Feuerwehr nun öfter bei Einsätzen beteiligt sei. „Mir ist es wichtig, dass ich eine schlagkräftige Einsatztruppe habe.“

von links: Künzelsaus Bürgermeister Stefan Neumann, Stadtbrandmeister Thomas Böhret, Ortsvorsteher Ralf Markert, der CDU-Bundestagsabgeordnete für den Hohenlohekreis, Christian von Stetten, Abteilungskommandant Johannes Seebach. Foto: GSCHWÄTZ

Sonnhofen: Der bislang schwierigste Einsatz

Der bislang schwierigste Einsatz der Nitzenhausener in jüngster Vergangenheit sei, so Abteilungskommandant Johannes Seebach, der Großbrand in Sonnhofen 2020 gewesen.

Die Sache mit dem Klappspaten

28 Mann im Alter von 18 und 61 Jahren sind derzeit in der Feuerwehr Abteilung Nitzenhausen aktiv, erklärt Abteilungskommandant Johannes Seebach. Das ist viel, wenn  man bedenkt, dass Nitzenhausen lediglich etwa über 200 Einwohner hat. Nur mit dem Engagement von jedem einzelnen sei es laut Seebach möglich gewesen, dass die Feuerwehr in Nitzenhausen auch neue Räume bekommen hat. Die Truppe hat  zwei Garagen zu einer großen Umkleidekabine umgebaut. Rund 800 Stunden benötigten sie dafür. Lediglich die Gipser- und Malerarbeiten haben sie fremdvergeben. Direkt daneben wurde in diesem Zuge auch ein neuer Aufenthaltsraum geschaffen. „Ohne die Eigenleistung wäre das Ganze zwei- bis dreimal teurer geworden“, so Seebach.

Hocketse am Feuerwehrhaus in Nitzenhausen zur Einweihung des neuen Fahrzeuges und der neuen Räume. Foto: GSCHWÄTZ

Bürgermeister Neumann: „Nitzenhausen ist beispielhaft für andere Ortsteile“

„Es ist nicht selbstverständlich, was hier passiert ist“, weiss auch Künzelsaus Bürgermeister das Engagement der Feuerwehrler und Einwohner Nitzenhausens zu würdigen. Nitzenhausen sei „beispielhaft für andere Ortsteile“. Durch ein derartiges Engagement könne man mehr erreichen, „wie wenn es nur die Stadt macht“.

Die neue Umkleidekabine. Ehemals 2 Garagen haben die Feuerwehrler in zahlreichen ehrenamtlichen Stunden umgebaut. Foto: GSCHWÄTZ

Neuer Gemeinschaftsraum für die Feuerwehr. Foto: GSCHWÄTZ

Text: Dr. Sandra Hartmann