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Zurzeit 305 ausreisepflichtige Personen mit Duldung in Hohenlohe

Der Hohenloher Landtagsabgeordnete Anton Baron (AfD) hatte gemeinsam mit seinem Schwäbisch Haller Kollegen Udo Stein bei der baden-württembergischen Landesregierung eine kleine Anfrage zu aktuellen Asylzahlen in den Landkreisen Hohenlohe und Schwäbisch Hall eingereicht.

Thomas Strobl hat geantwortet

Die Zahlen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Personen mit sonstigem Asylstatus in den beiden Landkreisen seien bereits im März 2017 erfragt worden. Durch die vorliegende Kleine Anfrage sollen jetzt „einerseits die damals herausgefundenen Zahlen aktualisiert, andererseits aber auch weitere relevante Aspekte wie die Prävalenz einer Berufstätigkeit bei den thematisierten Personen abgefragt werden“, begründet Baron. Geantwortet auf die kleine Anfrage hat nun Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl für sein Ministerium sowie das baden-württembergische Wirtschaftsministerium.

„Die Zahlen bei der vorläufigen Unterbringung sind seit Mitte 2018 weitgehend stabil“

Die nun vorliegenden Ergebnisse kommentiert Baron wie folgt: „Die Zahlen bei der vorläufigen Unterbringung sind seit Mitte 2018 weitgehend stabil, was jedoch einen konstanten Zustrom bedeutet. Hier liefert die Landesregierung auch die abgefragten Zahlen.“ Für andere Teilbereiche gelte das nicht: „Wegen eines angeblich zu hohen Verwaltungsaufwandes wird auf die Angabe von Zahlen zu Beschäftigung, Altersstruktur und Staatsbürgerschaft verzichtet“, monierte Baron. Die Zahl von über 1.000 ausreisepflichtigen, aber geduldeten Personen zeige laut dem AfD-Politiker, „dass bei weitem nicht alle als Asylbewerber ins Land gekommenen Personen eine Schutzberechtigung haben.“

Keine aktuellen Zahlen für November und Dezember 2020

Baron und Stein wollten von der Landesregierung unter anderem wissen, wie „sich die Belegung und die Kapazitäten bei Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung von Asylbewerbern seit März 2017 jeweils monatlich entwickelt haben“. Der Innenminister fügte in seiner Antwort Tabellen bei, aus denen die Belegung sowie die Gesamtkapazität der Flüchtlingsunterkünfte der vorläufigen Unterbringung in Hohenlohe zu entnehmen sind. Im Vergleich zum März 2017 (Stand damals: 1.344 Gesamtkapazität bei 719 Personen Belegung) sank sowohl die Gesamtkapazität als auch die Belegung: auf 184 Plätze beziehungsweise 119 belegte Plätze im Oktober 2020 (Tabelle siehe unten).

„Grundsätzlich obliegt die Anschlussunterbringung den Kommunen“

„Grundsätzlich obliegt die Anschlussunterbringung gemäß dem baden-württembergischen Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) den Kommunen“, schreibt der Innenminister auf die Frage nach der Anzahl der Personen in der Anschlussunterbringung. „Die Daten werden von den betroffenen Gemeinden beziehungsweise Kreisen nicht statistisch erfasst und wurden mit hohem Aufwand einzeln erhoben.“ Danach würden sich in den Gemeinden im Hohenlohekreis aktuell 515 Personen in Unterkünften der Anschlussunterbringung befinden.

„Eine belastbare Aussage zur Anzahl der ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung kann derzeit nicht getroffen werden.“

Auch zur Frage wie viele nicht geduldete ausreisepflichtige, geduldete ausreisepflichtige, subsidiär schutzberechtigte und asylberechtigte Personen sich in den Landkreisen Hohenlohe und Schwäbisch Hall befinden, fügt Strobl eine Tabelle bei. Er schreibt dazu: „Der nachfolgenden tabellarischen Aufstellung liegt die Statistik des Ausländerzentralregisters zugrunde. Eine belastbare Aussage zur Anzahl der ausreisepflichtigen Personen ohne Duldung kann derzeit nicht getroffen werden.“ Dafür müsse zunächst das Ausländerzentralregister bereinigt werden, was aber noch nicht abgeschlossen sei. Laut der beigefügten Tabelle befinden sich in Hohenlohe zurzeit 305 ausreisepflichtige Personen mit Duldung, 211 subsidiär Schutzberechtigte sowie drei Asylberechtigte.

Keine statistische Erhebung zur Erwerbsarbeit

Auch zur Frage nach Geschlecht, Alter und Staatsbürgerschaft der Personen in vorläufiger Unterbringung konnte der Innenminister „keine belastbare Aussage treffen, da keine entsprechende statistische Erhebung erfolgt. Eine Auswertung würde eine Durchsicht aller Einzelfälle erfordern, was mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu leisten sei.“ Ebenfalls nicht  erfasst wird laut Wirtschaftsministerium, wie viele der Personen zur Erwerbsarbeit berechtigt sind und wie viele davon berufstätig beziehungsweise arbeitslos sind. „Es erfolgt auch keine entsprechende statistische Erfassung über das Ausländerzentralregister.“ Ebenfalls verzichtet wird angesichts eines unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwands auf die Abfrage bei den zuständigen Behörden, wie sich die Asylsuchenden auf die jeweiligen Gemeinden der Landkreise verteilen: „In der Statistik des Ausländerzentralregisters erfolgt in Bezug auf die Art der Unterbringung keine und in Bezug auf den Aufenthaltsstatus keine gemeindescharfe Erfassung.“ Die Aufschlüsselung könne daher nur nach der Zuständigkeit der unteren Ausländerbehörden in einer Tabelle erfolgen.

Im Hohenlohekreis gibt es in folgenden Gemeinden Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung: in Künzelsau zwei und jeweils eine Einrichtung in Kupferzell und Neuenstein.

Quelle: Landtagsbüro von Anton Baron

 

Die monatliche Entwicklung der Gesamtkapazität und der Belegung der Flüchtlingsunterkünfte der vorläufigen Unterbringung im Hohenlohekreis. Screenshot: GSCHWÄTZ

 

Dieser Aufstellung liegt die Statistik des Ausländerzentralregisters zugrunde. Screenshot: GSCHWÄTZ

 

Kommunen mit Unterkünften der vorläufigen Unterbringung im Hohenlohekreis. Screenshot: GSCHWÄTZ

 




„Brandschutzvorkehrungen und Brandbekämpfung sind im Einzelfall auf örtlicher Ebene sicherzustellen“

Der Landtagsabgeordnete Stephen Brauer (FDP/DVP) hatte zum Netzbooster in Kupferzell eine Kleine Anfrage an die baden-württembergische Landesregierung gestellt. Das Umweltministerium beantwortete diese gemeinsam mit dem Innenministerium und dem Wirtschaftsministerium. „Der Schwarze Peter ist in Hohenlohe, besser gesagt in Kupferzell“, schreibt dazu Michael Schenk, der Vorsitzende der FDP Hohenlohe, und bezieht sich damit vor allem auf das Thema Feuerbekämpfung bei dem geplanten Netzbooster. Zuvor hatte bereits die FDP-Bundestagsabgeordnete Judith Skudelny mit weiteren Abgeordneten und der FDP-Fraktion eine Kleine Anfrage zu dem Thema an die Bundesregierung gestellt (GSCHWÄTZ berichtete über die Antwort unter https://www.gschwaetz.de/2020/11/25/hier-soll-der-schwarze-peter-nach-hohenlohe-geschoben-werden/).

„Ein Standort im Raum Kupferzell hat sich aus netzplanerischer Sicht als am geeignetsten erwiesen“

Stephen Brauer wollte unter anderem von der Landesregierung wissen, nach welchen „nachprüfbaren Kriterien die Gemeinde Kupferzell als Standort für die geplante Batteriespeicheranlage ausgewählt“ worden war. Darauf schrieb Minister Franz Untersteller: „Nach Angaben der TransnetBW GmbH sind die von Norden kommenden Leitungen aus Grafenrheinfeld in Richtung Kupferzell schon heute hoch ausgelastet – insbesondere bei hoher Windeinspeisung in Norddeutschland.“ Diese Belastung werde nach Angaben von TransnetBW in den kommenden Jahren weiter steigen. „Unter mehreren untersuchten Standorten habe sich ein Standort im Raum Kupferzell aus netzplanerischer Sicht als am geeignetsten erwiesen“, so der Umweltminister weiter. „Der Netzbooster könne hier – in geringer räumlicher Entfernung zu den auftretenden Engpässen – bereits in der Pilotphase eine im Vergleich zu anderen Standorten besonders hohe Wirksamkeit zur Höherauslastung des Netzes entfalten.“ Zudem sei durch die Netzanbindung in Richtung Norden, Westen und Süden die Möglichkeit für ein Zukunftskonzept gegeben, in dem mehrere Anlagen zur Netzstabilisierung zusammenwirken. Weitere Kriterien für die netzplanerische Eignung seien darüber hinaus gewesen, „wie stark die Stromkreise durch einen Netzbooster höher ausgelastet werden können, wie oft diese Stromkreise voraussichtlich überlastet sein werden, wie oft ein Netzbooster einen Engpass verhindert, der ohne Netzbooster entstehen würde, und ob eine im Fall des Einsatzes des Netzboosters zeitlich nachgelagerte Ablösung durch Kraftwerke gewährleistet werden kann.“

„Viele Standorte für den Netzbooster-Einsatz sind bereits ausgeschieden“

Zur Frage nach alternativen Standorten in Baden-Württemberg heißt es in dem Schreiben: „Nach Auskunft der TransnetBW GmbH sind aufgrund der oben genannten Kriterien viele Standorte für den Netzbooster-Einsatz bereits ausgeschieden.“ Zwar seien Standorte von TransnetBW-Umspannwerken als mögliche Alternativen untersucht worden. Auch sei Neckarwestheim als Standort eines stillgelegten Kraftwerks, das bereits durch ein Umspannwerk der TransnetBW angeschlossen sei, explizit als möglicher Standort berücksichtigt worden. Hier hätte jedoch die netzplanerische Eignung gefehlt. Das Umspannwerk Kupferzell sei als Anschlusspunkt am besten geeignet.

Rund 15 Millionen Euro jährlich an Einsparpotenzial

Grundsätzlich sollen „Netzbooster dabei helfen, bestehende Leitungen im Normalbetrieb besser auszulasten, indem sie in Sekundenschnelle eingreifen, sobald Netzfehler auftreten“, so der Umweltminister weiter. „Netzbooster können damit den auch über 2030 hinaus nötigen Netzausbau nicht ersetzen, wären aber eine flexible Ergänzung, um Stromnetze höher auszulasten und dadurch Kosten für Redispatch-Maßnahmen einzusparen.“ Der Netzbooster könne so dem Ziel einer zuverlässigen und zugleich kostengünstigen Energieversorgung dienen. Die Bundesnetzagentur gehe nach Auskunft von TransnetBW von einem Einsparpotenzial von Redispatch-Kosten von circa 15 Millionen Euro jährlich ab dem Jahr 2026 aus.

„Soweit erforderlich werden zur Einhaltung der Grenzwerte technische, bauliche oder organisatorische Maßnahmen von der TransnetBW GmbH zu treffen sein“

Für die Überprüfung und Kontrolle der Anlage ist laut Umweltministerium die Bundesnetzagentur die zuständige Regulierungsbehörde, für die Überwachung der technischen Sicherheit allerdings das Regierungspräsidium Freiburg. Die Zulassung der Anlage solle im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragt werden. Dabei werde auch die Übereinstimmung des Vorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft. Dazu zähle laut Umweltministerium auch die Einhaltung von Lärmgrenzwerten. „Soweit erforderlich werden zur Einhaltung der Grenzwerte technische, bauliche oder organisatorische Maßnahmen von der TransnetBW GmbH zu treffen sein“, versichert Untersteller in dem Schreiben.

Konzept für Brandschutz und Gefahrenabwehr wird erstellt

Für die Anlage in Kupferzell sei laut TransnetBW bereits ein erstes mehrstufiges Brandschutz- und Gefahrenabwehrkonzept erstellt worden, dessen Details aber zurzeit noch erarbeitet werden. Bei diesen Vorarbeiten sei auch das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) mit der Forschungsstelle für Brandschutztechnik mit einbezogen worden. Hinsichtlich eines möglichen Feuers im Netzbooster schiebt Untersteller die Verantwortung der Gemeinde Kupferzell zu: „Brandschutzvorkehrungen und Brandbekämpfung sind im Einzelfall auf örtlicher Ebene sicherzustellen.“ Laut dem Feuerwehrgesetz Baden-Württembergs habe „jede Gemeinde auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten“, so Untersteller. Diese habe bei Feuer und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten. Der Bürgermeister einer Gemeinde könne jedoch „Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und baulichen Anlagen, von denen im Falle eines gefahrbringenden Ereignisses Gefahren für das Leben oder für die Gesundheit einer größeren Anzahl von Menschen, für erhebliche Sachwerte oder für die Umwelt ausgehen können oder bei denen eine Schadensabwehr nur unter besonders erschwerten Umständen möglich ist, dazu verpflichten, die für die Bekämpfung dieser Gefahren erforderlichen besonderen Ausrüstungsgegenstände und Anlagen zu beschaffen, zu unterhalten und ausreichend Löschmittel und sonstige Einsatzmittel bereitzuhalten.“ Eigentümer und Besitzer von abgelegenen Gebäuden könnten außerdem dazu verpflichtet werden, Löschwasseranlagen für diese Gebäude zu errichten und zu unterhalten.

Recycling der Alt-Batterien

Hinsichtlich Recycling-Möglichkeiten der Batterien schreibt Untersteller: „Die Rücknahme und Verwertung von Lithium-Ionen-Altbatterien ist gesetzlich im Batteriegesetz (BattG) geregelt.“ Batterien, wie die beim Kupferzeller Netzbooster, seien demnach Industriebatterien, die der Hersteller zurücknehmen und stofflich verwerten müsse. Auch der Vertreiber könne die Entsorgung übernehmen. Verbrennen oder Deponierung solcher Altbatterien ist laut BattG ausdrücklich untersagt. „Dies gilt nicht für Rückstände von zuvor ordnungsgemäß behandelten und stofflich verwerteten Altbatterien“, heißt es in der Antwort weiter. Lithium-Ionen-Altbatterien können stofflich verwertet werden, moderne Verfahren erlauben hohe Rückgewinnungsquoten aller wesentlichen Bestandteile. Derzeit sei zwar die Wirtschaftlichkeit nicht hinsichtlich aller Inhaltsstoffe gegeben, mit der Zunahme von entsprechenden Altbatteriemassen wie zum Beispiel im Rahmen der Elektromobilität sei dieser Aspekt jedoch neu zu bewerten.

Quelle: Pressemitteilung der FDP Hohenlohe




„Hier soll der schwarze Peter nach Hohenlohe geschoben werden“

Auf Betreiben vom Kreisvorsitzenden der FDP Hohenlohe, Kreisrat Michael Schenk, und dem Landtagsabgeordneten Stephen Brauer (FDP) wurde von der Bundestagsabgeordneten Judith Skudelny (FDP) gemeinsam mit weiteren Abgeordneten und der FDP-Fraktion eine kleine Anfrage zum Netzbooster in Kupferzell an die Bundesregierung gestellt.

„Durch das Konzept kann mittel- bis langfristig Netzausbau in einem gewissen Umfang eingespart werden“

Darin fragten die Abgeordneten unter anderem nach den Zielen, die mit dem Bau des Netzboosters verfolgt werden. Daraufhin Andreas Feicht, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium: Das primäre Ziel des Netzbooster-Pilotprojektes in Kupferzell sei die Einsparung von „Redispatch“ (Redispatch ist im Bereich des Stromhandels ein Eingriff zur Anpassung der Leistungseinspeisung von Kraftwerken auf Anforderung des Übertragungsnetzbetreibers mit dem Ziel, auftretende regionale Überlastungen einzelner Betriebsmittel im Übertragungsnetz zu vermeiden oder zu beseitigen) und Einspeisemanagement und den damit verbundenen Kosten.“ Durch das Konzept der Netzbooster könne „auch mittel- bis langfristig Netzausbau in einem gewissen Umfang eingespart werden“. Außerdem solle mit den Netzboostern ein „innovatives Konzept zur Höherauslastung des Übertragungsnetzes“ erprobt werden. Diese würden eine aufgrund ihrer reaktionsschnellen Batteriespeicher „kurzfristige Überlastung im Fehlerfall“ zulassen.

„Keinesfalls sollen die Netzbooster dem unmittelbaren Ausgleich von Versorgungsunterbrechungen dienen“

Keinesfalls sollen die Netzbooster allerdings dem unmittelbaren „Ausgleich von Versorgungsunterbrechungen dienen“, sondern vielmehr „die Auswirkungen von Ausfällen von Netzbetriebselementen lindern und damit Versorgungsunterbrechungen im Vorfeld verhindern“. Überhaupt solle die Anlage in Kupferzell ausschließlich bei Ausfällen im Übertragungsnetz eingesetzt werden: „Wird dann die gesamte Leistung von 250 MW abgerufen, beträgt die Wirkzeit der Anlage eine Stunde.“ Anschließend könne der Netzbooster durch konventionelle „Redispacht-Maßnahmen“oder besondere netztechnische Betriebsmittel abgelöst werden. Finanziert werden sollen die Investitionskosten von veranschlagten 188 Millionen Euro für den Bau des Netzboosters über Netzentgelte.

Kriterien für die Standortwahl

Laut Antwort der Bundesregierung hat TransnetBW bei der Auswahl des Netzbooster-Standorts verschiedene Kriterien herangezogen: die Lage der Anlage, eine hohe entlastende Wirkung auf die Netzengpässe sowie eine mögliche Ablösung durch nahegelegene Kraftwerke – Gesichtspunkte, für die der Standort Kupferzell geeignet sei.

Keine Aufnahme in den Bundesbedarfsplan

Um den Bundesbedarfsplan nicht zu überfrachten und Planung und Genehmigung nicht unnötig zu verzögern, sei außerdem der Kupferzeller Netzbooster nicht aufgenommen worden. Denn dieser enthalte bewusst nur streckenbezogene Maßnahmen beziehungsweise Leitungen. Der Netzbooster dagegen sei eine so genannte „Punktmaßnahme“. Zudem seien die Netzbetreiber „auch bei Anlagen, die nicht im Bundesbedarfsplan enthalten sind, zur Realisierung verpflichtet“. Für die Beantragung der erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden sind ebenfalls die Unternehmen verantwortlich. Welches Genehmigungsverfahren gewählt wird, hängt aber von der „technischen Spezifikation der Anlage ab“. Beim Bau der Anlage müssen die Unternehmen zudem auf die Gewährleistung der technischen Sicherheit achten und die „allgemein anerkannten Regeln der Technik beachten“: Für den Vollzug dieser Vorschrift seien aber die Landesbehörden zuständig.

„Nur wenige Standorte sind geeignet“

Bei Fragen nach Alternativstandorten bekräftigt die Bundesregierung, dass „die Übertragungsnetzbetreiber verschiedene Varianten geprüft“ haben. Doch nur wenige Standorte seien geeignet gewesen. Kupferzell habe eine hohe Entlastungswirkung aufgewiesen und sei deshalb ausgewählt worden. Grundsätzlich sei das Netzbooster-Konzept energiewirtschaftlich sinnvoll. Zudem schreibt die Bundesregierung: „Bei dem Projekt handelt es sich um eine zentrale Pilotanlage zur Erprobung eines neuartigen Betriebsführungskonzepts, die mit einer installierten Leistung von 250 MW bereits eine großtechnische Dimension annimmt.“ Für diesen Ansatz sprächen die „kurzfristige Umsetzbarkeit und direkte Zugriffsmöglichkeit des Netzbetreibers“. Dadurch sollen auch Erkenntnisse gewonnen werden, durch die eine „Weiterentwicklung hin zu einem dezentralen Anlagekonzept erfolgen“ könne. Jedoch: „Die speziellen Erfordernisse des Pilotbetriebs stehen einer unmittelbaren Einbindung dezentraler Anlagen jedoch entgegen.“

Für das Recycling sind die Batteriehersteller zuständig

Die Lithium-Ionen-Batterien des Netzboosters in Kupferell zählen zu den Industriebatterien. Bei diesen ist der Hersteller aufgrund des Batteriegesetzes genauso für Rücknahme und Verwertung verantwortlich wie bei jeder anderen Batterie. Entsprechende Recyclingverfahren gebe es bereits zur Rückgewinnung der wertvollen Rohstoffe wie etwa Stahl, Alu, Kupfer oder Nickel. Der Fokus liegt beim Recycling noch nicht auf dem Lithium, da diese eine lange Lebensdauer haben und so erst zukünftig in größeren Mengen anfallen werden. Entsprechende Möglichkeiten gebe es aber bereits.

Keine Kenntnisse

Keine Kenntnisse liegen der Bundesregierung laut ihrer Antwort zu folgenden Sachverhalten vor: Ausweisung im Flächennutzungsplan, kommunale Planungshoheit, Gewährleistung des Mindestabstands zur Wohnbebauung, Zuständigkeit bei der Brandbekämpfung sowie ob diese ein Teil des Genehmigungsprozesses war.

„Die Bundesregierung spielt den Ball zurück an die Behörden und Unternehmen“

Zur Antwort der Bundesregierung erklärt Judith Skudelny: „Statt wichtige Informationen für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort bereitzustellen, spielt sie den Ball zurück an die Behörden und Unternehmen vor Ort. Bei einem Pilotprojekt, das Teil des Netzentwicklungsplans ist, sollte man eigentlich meinen, dass die Bundesregierung über den aktuellen Stand der Genehmigung informiert ist. Das ist augenscheinlich nicht der Fall. Denn die Bundesregierung kann keine Frage umfänglich beantworten.“

Widersprüchliche Aussagen

Kreisrat Michael Schenk bedauert ebenfalls, dass die Bundesregierung in weiten Teilen den konkreten Fragen ausgewichen sei. Hier solle offensichtlich der „schwarze Peter“ nach Hohenlohe geschoben werden. Außerdem sei die Antwort der Bundesregierung  widersprüchlich zu den bisherigen Aussagen von Transnet, dass zur „Reduzierung der Brandgefahr als Material Lithium-Eisenphosphat anstelle von Lithium-Ionen Batterien eingesetzt werden soll“.

Quelle: Pressemitteilung der FDP Hohenlohe