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Ohne Gerichtsverfahren direkt in den Knast – Der unglaubliche Fall der Anette W.

Gnadengesuch vor Weihnachten – Mutter sitzt im Gefängnis ohne Prozess

Eine Mutter sitzt in Niedersachsen wegen eines Sorgerechtsstreits für 150 Tage in Haft. Sie hatte kein Gerichtsverfahren. Wie kann das sein?

In diesem Jahr lässt Niedersachsens Justiz 56 Menschen im Rahmen der „Weihnachtsgnade“ aus der Haft. Bisher nicht dabei ist die Mutter Anette W., die seit November im Frauengefängnis Hildesheim sitzt, weil das Amtsgericht Hannover für sie 150 Tage Ordnungshaft verhängte. Der Beschluss war ungewöhnlich, weil er nach Familienrecht erging und es kein Gerichtsverfahren gab, das sonst bei einer langen Freiheitsstrafe üblich ist.

Der Heidelberger Professor für Strafrecht Christian Laue vertritt Anette W. und reichte für sie am Donnerstag ein „Gnadengesuch“ beim Niedersächsischen Justizministerium ein. Gleichzeitig beantragte er beim Amtsgericht Hannover, die Ordnungshaft aufzuheben. Der Fall ist mittlerweile auch ein Politikum und steht dafür, wie die Justiz mit Müttern und Kindern umgeht.

Frau W. hat zwei Töchter. Dem Vater war vor fünf Jahren das Sorgerecht übertragen worden, nachdem eine Betreuung im Wechselmodell nicht funktioniert hatte. Im Sommer 2021 fuhr die ältere Tochter mit der Straßenbahn zu ihrer Mutter und weigerte sich, zum Vater zurückzukehren. Dann tauchten Mutter und Tochter gemeinsam unter und zogen nach Frankfurt. Da wurde Anette W. am 6. November verhaftet. Ihre Tochter wurde vom Jugendamt anonym in einer Einrichtung untergebracht. Eine Bekannte, die mit der heute 13-Jährigen zuletzt noch Kontakt hatte, sagt, das Jugendamt hätte ihr eigentlich zugesichert, dass genau das nicht passiert. „Sie hatte große Angst, dass sie weggebracht und isoliert wird, ohne Kontakt zu ihren liebsten Menschen.“

Infolge der Haft schon die Wohnung verloren

Doch auch für die Mutter ist die nun schon sieben Wochen dauernde Haft hart – und sie hat Folgen. Sie musste bereits ihre Wohnung kündigen und bangt um ihren Job. „Meiner Mandantin droht der Verlust ihrer bürgerlichen Existenz, im schlimmsten Fall Obdachlosigkeit“, sagt Anwalt Laue.

Seine Anträge hat er ausführlich begründet. Ein wichtiger Punkt: Anette W. hatte kein Gerichtsverfahren. Sie wurde nicht nach Strafrecht verurteilt. In dem Fall, schreibt der Anwalt, hätte sie ein faires Verfahren gehabt, in dem das Gericht ihre Schuld hätte beweisen müssen. Auch müsse die Justiz beim Strafrecht berücksichtigen, welche schädlichen Folgen ein Freiheitsentzug hat und dem entgegenwirken.

Stattdessen wurde ihre Haft aber als „Ordnungsmittel“ nach Familienrecht verhängt, konkret nach dem schon bei der Einführung 2009 arg umstrittenen Paragraf 89 des Gesetzes über Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Die Haft soll zum einen „Erzwingungsfunktion“ zur Herausgabe des Kindes haben, zum anderen auch „Sanktionscharakter“.

Erzwingen müsse das Gericht mit der Haft nichts mehr, da das Kind nicht mehr bei der Mutter ist, argumentiert Laue. Aber auch eine Ordnungshaft zur Sanktionierung eines Menschen müsse verfassungsrechtlichen Vorgaben genügen, die der Jurist hier nicht erfüllt sieht.

Anette W. hatte kein Gerichtsverfahren. Sie wurde nicht nach Strafrecht verurteilt. In dem Fall, schreibt der Anwalt, hätte sie ein faires Verfahren gehabt, in dem das Gericht ihre Schuld hätte beweisen müssen.

Vor allem sei die Schuld nicht bewiesen. Das Gericht fällte den Beschluss im Januar 2025 in Abwesenheit der Mutter und schrieb, sie verantworte „massive Schäden“ für ihr Kind, da es nicht zur Schule gehe. Dem widerspricht ihr Anwalt. „Tatsächlich hat meine Mandantin aber für eine Beschulung ihrer Tochter gesorgt“, sagt Laue. „Sie hatte einen Freundeskreis und war gut in einen Sportverein integriert.“

In England hilft der Staat Müttern aus der Illegalität

Ungewöhnlich findet den Fall auch der Rechtswissenschaftler Ludwig Salgo. „Eine Ordnungshaft von 150 Tagen in dieser Größenordnung ist äußerst selten“, sagt er. Die Maßnahme sei in ihrer Wirkung enorm und ihre Aufrechterhaltung unverhältnismäßig. „Es zielt auf die Mutter, trifft aber das Kind im erschütternden Ausmaß“, so der Wissenschaftler. Natürlich dürfe es keine Selbstjustiz geben. „Aber es gilt stets, die für das Kind am wenigsten schädliche Alternative zu finden. Und da das Kind nicht zum Vater möchte, wäre ein Leben bei der Mutter eine solche“. Der Staat müsse mit seiner Macht umsichtig umgehen, sagt Salgo. „Man muss sich fragen, was treibt Mütter in die Illegalität? Dem ging meist eine höchst problematische Gerichtsentscheidung voraus“.

Salgo zieht den Vergleich mit Großbritannien. Da bietet man Müttern in solchen Fällen „Undertakings“ an, also rechtliche Zusagen, um sie aus der Illegalität zu holen. Dabei wird dem mit Kind untergetauchten Elternteil zugesagt, dass das Kind nicht von ihm getrennt wird, wenn sie aus der Illegalität auftauchen und dies dem Wohl des Kindes entspricht. „Soweit ich es in diesem Fall gehört habe, hat das Kind diese Zeit gut überstanden, wurde beschult und war im Sportverein aktiv.“

Auch Miriam Hoheisel vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) übt Kritik: „Der Fall Frau W. zeigt eindrücklich, dass das Zwangsmittel Ordnungshaft keinen Platz bei der Durchsetzung von familiengerichtlichen Entscheidungen haben darf.“ So eine Haft greife tief und „weiter eskalierend“ in Familiendynamiken ein und führe dazu, dass der Kindeswille missachtet wird. Der VAMV fordert, die Ordnungshaft aus dem Gesetz zu streichen.

Stand Freitagmittag erklärt der Sprecher des Justizministeriums, das Gnadengesuch sei noch nicht eingegangen. Er werde aber am Montag noch einmal nachfragen. Das Amtsgericht Hannover bestätigt der taz immerhin, dass Laues Antrag zur Freilassung seiner Mandantin dort einging. Man werde, so ein Sprecher, „zeitnah“ entscheiden.

Gnadengesuche eingegangen

Am Montagmittag teilte Niedersachsens Justizministerium der taz dann mit, dass dort sogar zwei Gnadengesuche eingingen. Ein handschriftliches von Anette W. selber und jenes von Rechtsanwalt Christian Laue. „Beide werden unter Beachtung der Gnadenordnung bearbeitet“, sagt der Sprecher. Es solle natürlich „so schnell wie möglich entschieden“ werden.

Die Gnadenordnung sehe vor, dass von den beteiligten Gerichten, hier konkret vom Amtsgericht Hannover und vom Oberlandesgericht Celle, Stellungnahmen eingeholt werden. „Das geschieht jetzt“, sagt der Ministeriumssprecher. Sollte die Entscheidung noch vor Weihnachten fallen, werde man dies mitteilen. Und das Amtsgericht Hannover stellte Montagnachmittag in Aussicht, dass ein Beschluss noch an diesem Tag ergeht.

Spendenkampagne für Mutter und Tochter

Unter anderem Christina Mundlos, Sonja Howard und Elke Friedrich riefen bereits zu Spendenkampagnen auf. Wer ebenfalls Anette W. und ihre Tochter unterstützen möchte, kann dies über folgenden Link tun:

Spendenaktion von Sonja Howard: Aus Liebe zu ihrem Kind im Gefängnis, Hilfe für Anette&Julia

Den Spendentext hierzu mit Hintergrundinformationen möchten wir Euch ebenfalls nicht vorenthalten:
150 Tage Ordnungshaft für eine Mutter.
Ein fast 14-jähriges Mädchen in Isolation.
Ist das Kinderschutz?
Anette W. sitzt seit Anfang November in Haft.
Ihr „Vergehen“: Sie hat es nicht geschafft, ihre Tochter Julia (Name geändert) dazu zu bewegen, gegen Julias Willen zu ihrem Vater zurückzukehren.
Julia lebt nun in einem Kinderheim – anonym, isoliert, ohne Kontakt zu ihren Freunden, ohne ihren Sport, ohne Handy. Vor allem: ohne ihre Mutter.
Dabei wollte Julia seit Jahren immer nur eines: bei ihrer Mama bleiben.
Eine Geschichte wiederholter Traumatisierung
Seit 2018 wurden Anettes Töchter mehrfach gewaltsam, unter Polizeieinsatz, gegen ihren Willen von ihrer Mutter getrennt. Die Kinder wurden durch diese Maßnahmen nachweislich traumatisiert.
In einer Gerichtsverhandlung 2020 stellte das Amtsgericht Hannover fest, dass beide Mädchen in Obhut des Vaters „verwahrlost, ungepflegt und massiv gestresst waren“ Zudem hatten beide Mädchen bei der Verhandlung Knochenbrüche. Dennoch wurde Ende 2020 das alleinige Sorgerecht dem Vater übertragen und die Kinder blieben in seiner Obhut.
Im Frühjahr 2021 liefen beide Mädchen eigenmächtig von ihrem Vater weg und suchte Schutz bei ihrer Mutter.
Auch jetzt wurde ihr Wille missachtet und sie wurden erneut unter Polizeigewalt zurück zum Vater gebracht.
Die damals sechs Jährige jüngere Tochter verblieb nach dieser gewaltsamen Rückführung bei ihm und darf seither keinen Kontakt zu ihrer Mutter und weiteren Bezugspersonen haben. Dieses Schicksal drohte auch Julia.
Julia lief in der Folge noch zwei weitere male weg. Der letzte Herausgabeversuch im Juli 2021 wurde durch die Polizei abgebrochen. Seitdem blieb Julia bei ihrer Mutter.
Sowohl das Jugendamt als auch die vom Gericht bestellte Kinderanwältin stellten Julias eindeutigen Willen fest, bei ihrer Mutter bleiben zu wollen. Dennoch blieb das Sorgerecht beim Vater. Anfang 2023 folgte schließlich der schockierende Beschluss: Ordnungshaft für die Mutter.
Ein Stück Normalität
Aus Sorge vor einer weiteren Traumatisierung ihrer Tochter traf Anette W. die schwere Entscheidung, Julia zunächst selbst zu schützen und ihr Stabilität zu geben, während sie weiterhin eine rechtliche Klärung anstrebte.
In Frankfurt baute sie mit Julia ein neues, geschütztes Leben auf. Julia fand Freunde, Halt und Perspektive – insbesondere im Sport. Sie integrierte sich erfolgreich in einen Verein, trainierte später für den Landeskader und vertrat Hessen bei Wettkämpfen.
2 ½ Jaher später am 06.11.2025 wurde Anette W. völlig unerwartet nach der Arbeit auf offener Straße verhaftet.
Isolation statt Schutz für Julia
Die Behörden verhaftet die Mutter ohne die Sicherheit und Versorgung Julias zu gewährleisten. Sie blieb also zunächst allein zurück. Am folgenden Tag fand sie Schutz bei einer befreundeten Familie, die bereit war, sie längerfristig aufzunehmen.
Sechs Tage später wurde Julia jedoch unvorbereitet, gegen ihren Willen, weinend aus diesem Umfeld herausgerissen. Sie konnte sich weder von der Familie, noch ihren Freuden oder gar ihrer Katze verabschieden. Nicht einmal persönliche Dinge oder einen Rucksack mit ihrer Kleidung, Haarbürste etc. durfte sie mitnehmen. In der Nacht wurde sie von einem ihr unbekannten Mann über mehrere Stunden nach Niedersachsen gefahren. Die Fahrt ins Ungewisse verlief schweigend; kein Wort des Trostes, keine Erklärung, keine Beruhigung.
Seitdem lebt Julia, auf Wunsch des Vaters, anonym in einem Kinderheim – vollständig isoliert von ihrem bisherigen Umfeld. Ihr Handy wurde ihr abgenommen.
Wer Anette W. wirklich ist
Anette W. ist keine Kriminelle.
Sie ist eine gebildete, berufstätige und sozial integrierte, sanfte Frau. Sie trinkt keinen Alkohol, nimmt keine Drogen, ist tierlieb und in ihrem Umfeld sehr geschätzt.
Zu keinem Zeitpunkt gab es Anzeichen dafür, dass ihre liebevolle Fürsorge für ihre Kinder infrage stand.
Der einzige Vorwurf: dass sie ihre Kinder nicht dazu bringen konnte, gegen ihren Willen zu ihrem Vater zurückzugehen.
Warum wir eure Hilfe brauchen
Anette W. gehört nicht ins Gefängnis.
Und Julia gehört nicht in ein Heim.
Julia gehört in ein liebevolles Umfeld – zu Menschen, die sie kennt und denen sie vertraut.
Zu ihrer Mutter, ihren Freunden, ihrem Sport.
Zu einem ganz normalen Teenagerleben.
Und selbst für den Fall, dass Julia vorübergehend nicht bei ihrer Mutter sein kann, gäbe es in ihrem vertrauten sozialen Umfeld genügend Menschen und Familien, die bereit wären, sie aufzunehmen – ihr Sicherheit, Geborgenheit und Kontinuität zu geben. Stattdessen wurde sie aus genau diesem Umfeld herausgerissen und isoliert untergebracht.
Niemand sollte in einem Land leben, in dem der Wille eines Kindes nichts zählt und eine Mutter, die diesen Willen respektiert, im Gefängnis landet.
Es ist naheliegend, selbstverständlich und zutiefst menschlich, dass ein Kind bei seiner Mutter sein möchte. Und doch wird genau das hier verwehrt.
Es geht uns alle an. Es geht um soziale Gerechtigkeit – um das Recht eines Kindes auf Liebe, Schutz und Stabilität und um das Recht aber vor allem die Pflicht einer Mutter, ihr Kind schützen zu dürfen.
Manchmal braucht es Menschen, die hinschauen und helfen – damit Ungerechtigkeiten nicht zur Normalität werden.
Wie ihr helfen könnt
Um diesen Zustand schnellstmöglich zu beenden, sammeln wir Spenden für dringend benötigte Anwalts- und Gerichtskosten. Jeder Euro zählt.
Wer nicht spenden kann, hilft ebenfalls – durch Teilen, Weiterverbreiten und Hinsehen.
Auch Hinweise, Kontakte oder andere Formen der Unterstützung können helfen und sind willkommen.
Von Herzen danken wir euch für euer Mitgefühl, eure Anteilnahme und eure Unterstützung in jeder Form.
Sonja Howard Im Namen von Anette.
Und vor allem: im Namen von Julia.
Weitere Hintergrundinformationen:
https://www.youtube.com/watch?v=WPTW6oNTyqI&t=1s
https://www.change.org/p/stoppen-sie-kindeswohlgef%C3%A4hrdungen-durch-das-olg-celle
https://taz.de/Sorgerechtsstreit-in-Hannover/!6132891/



„Es scheint fast so, als ob wir noch immer im Mittelalter verhaftet wären, in welchem es nur darum geht, die Hexe brennen zu sehen“ – Christina Block und das Prinzip „Monster-Mutter“

Christina Block – Warum Mütter medial und gerichtlich in Deutschland nicht selten den Kürzeren ziehen: Ihr Exmann behält nach der Trennung die Kinder in Dänemark, obwohl sie das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Niemand greift ein. Irgendwann entscheidet das Gericht in Hamburg, dass die Kinder nun eben in Dänemark verwurzelt seien. Eine verzweifelte Mutter sucht nach Wegen, um wieder Kontakt zu ihren inzwischen völlig entfremdeten Kindern aufzubauen.

Eine kleine Lehrkunde in Psychologie und Patriarchat

Doch medial wird die Unternehmerin überwiegend nur als Täterin dargestellt. Kein Verständnis für das Mutter-Sein, kein Verständnis für die Entfremdung, keine Empathie. Wenn die vierfache Mutter im Gerichtssaal weint, verdreht die deutsche Öffentlichkeit scheinbar genervt die Augen, denn Emotionen im Gerichtssaal zu zeigen, das wird oft noch als Schwäche gewertet. Es geht hier eben nicht nur um eine vermeintliche Entführung, die einfach zu erzählen ist, weil es doch klar ist, wer hier die Teufelin und wer der good daddy ist. Es geht hier um noch so viel mehr, um den Entzug der Mutter von heute auf morgen über Jahre, um Manipulation, Machtmissbrauch und Kindeswohlgefährdung, die eigentlich keine Gefährdung mehr ist, sondern Missbrauch in seiner reinsten Form – die gezielte Isolation von Kindern von einem Teil der Familie in einem anderen Land und eine massive Manipulation der Vergangenheit gegen einen Elternteil, der vermeintlich „böse“ ist und der völlige Kontaktabbruch das scheinbar adäquate Mittel. Isolation und Abschottung. Warum aber will das die mediale Außenwelt nicht auch diese Seite sehen und näher beleuchten? Die Antwort ist ganz einfach. Eine kleine Lehrkunde in Psychologie und Patriarchat.

Zu Beginn dieses Artikels möchten wir betonen, dass wir generell jede Form von Gewalt an Kindern ablehnen,  jede Form von Missbrauch und Kindeswohlgefährdung – emotionaler und körperlicher Natur. 

Der derzeit vor dem Hamburger Gericht verhandelte Fall von Christina Block, einer prominenten Mutter, die ihre Kinder „entführt“ haben soll, wird medial deutschlandweit verfolgt. Fast täglich kommen neue Presseberichte direkt aus dem Gerichtssaal. Das Medieninteresse ist groß. Die BILD schreibt ebenso darüber wie die Süddeutsche Zeitung, aber auch diverse Online-Medien. Eine Mutter soll ihre eigenen Kinder entführt haben. Ein Skandal. Und eine Story, die leicht eingängig ist und sich gut vermarkten lässt. Das Problem dabei ist nur: Hier findet eine Verkehrung der Umstände um 180 Grad statt und niemanden scheint das zu interessieren.

Was ist passiert?

2014 trennt sich die Millionen schwere Steakhouse-Erbin Christina Block von ihrem damaligen Ehemann Stephen Hensel. Die Scheidung folgte vier Jahre später Nachdem Hensel erst wie Block weiterhin in Hamburg gewohnt hatte, zog er 2019 mit seiner neuen Familie ins dänische Gråsten. Als die älteste 15-jährige Tochter im Sommer 2021 beschloss, zu ihrem Vater zu ziehen, eskalierte der Streit. Beim Hamburger Jugendamt erhob Hensel Vorwürfe gegenüber Block. Er sprach von „Klapsen auf den Hinterkopf“. Seine Ex-Frau bestritt diese Anschuldigungen.

Als Hensel seine beiden jüngsten Kinder im August wie üblich für ein Besuchswochenende abgeholt hatte, kehrten sie danach nicht zu ihrer Mutter zurück. Hensel schrieb Block stattdessen eine E-Mail, in der er ankündigte, das Jugendamt zu kontaktieren. Die jüngste Tochter habe „Angst vor deinem Verhalten“, und das Verhalten gegenüber dem Sohn sei „kindeswohlgefährdend“.

Wenn Behauptungen des Vaters ausreichen, die Kinder jahrelang vor der Mutter komplett zu verstecken

Das Amtsgericht Hamburg sprach ihm im September 2021 vorläufig das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine beiden Kinder zu. Die Mutter legte Beschwerde ein, doch vor Gericht erneuerten die Kinder die Vorwürfe. Beide beteuerten, nicht zurück zu ihrer Mutter zu wollen. Im Oktober 2021 entschied das Gericht jedoch, dass Hensel die Kinder an die Mutter „herauszugeben“ hat. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde vorläufig der Mutter übertragen. Später sollte in einem Hauptverfahren geklärt werden, wo die Kinder leben sollen.

Hensel kam der Aufforderung des Gerichts aber nicht nach. Es folgten zahlreiche Verfahren in Dänemark, doch der Hamburger Beschluss wurde nicht vollstreckt. Block zeigte ihren Ex-Mann dann wegen Kindesentziehung an. Das Amtsgericht lehnte zunächst die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab, jetzt muss das Landgericht darüber entscheiden. Im November 2022 soll Block eine Sicherheitsfirma angeheuert haben, die bei der „Rückführung der Kinder“ helfen sollten, wie der Spiegel vom damaligen Geschäftsführer erfuhr. Der Plan scheiterte jedoch.

Zahlreiche Traumata

Nun gibt es aktuell einen medienwirksamen Gerichtsprozess, in welchem Block vor Gericht steht, ob sie in der Silvesternacht 2023/2024 einen weiteren Rückholversuch unternommen hat beziehungsweise diesen beauftragt hat. Nach Angaben der dänischen Polizei griffen Unbekannte Hensel in Süddänemark an und nahmen den zehnjährigen Jungen und das 13-jährige Mädchen in zwei Autos mit. Block ist unter anderem wegen Kindeswohlgefährdung angeklagt.

Auffällig ist, wie unterschiedlich hier die Behörden, die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte in ähnlich gelagerten Situationen handeln. Als die gemeinsamen Kinder von Hensel einbehalten werden nach einem Wochenendaufenthalt in Dänemark, geschieht nichts. Als die Kinder nach Jahren für zwei Tage bei Christina Block in Hamburg sind, werden sie von zahlreichen Polizisten kurze Zeit später wieder zurück nach Dänemark gebracht. Sprechen wir hier von Justizversagen oder mysogenem Verhalten? Werden Väter hier mehr unterstützt als Mütter? Oder steht die vermeintlich gewaltsame Entführung der Kinder in der Silvesternacht über allem? Tragen hier nicht zumindest beide Eltern Schuld an den zahlreichen Traumata der Kinder?

Kontaktabbruch, Abwendung, ein Leben in völlige Isolation – soll das normal sein?

Die Kinder verlieren in den Jahren in Dänemark völlig den Kontakt zu ihrer Heimat, ihren Freunden, ihrer Familie. Auch das ist eine massive Form von Kindeswohlgefährdung, auch wenn die Kinder diesen schleichenden Prozess und die massive Manipulation zur Schaffung eines Feindbildes, die Mutter, nicht als solches bewusst wahrnehmen.

Christina Block sieht eben nicht, wie ihr Exmann, alle zwei Wochen ihre Kinder, was das mindeste an Kontakt wäre. Doch auch hier scheint sie gerichtlich keinerlei Rückendeckung zu bekommen, wohingegen Väter oft einen sofortigen sehr starken gerichtlichen Rückhalt bekommen, wenn sie ihre Kinder keinen regelmäßigen Umgang nach einer Trennung haben. Der deutschlandweit aktive Netzwerk Väternotruf scheint hier stark vernetzt in alle Gerichte zu sein, wie deren Homepage zeigt, auf welcher alle möglichen Richter in den einzelnen Gerichten namentlich genannt werden.

Entfremdung von einem Elternteil – noch immer können viele Außenstehende nicht glauben, dass so etwas möglich ist und auch von manchen Elternteilen bewusst und leider sehr erfolgreich praktiziert wird nach einer Trennung, so gibt es zahlreiche Betroffene in Deutschland

Die Kinder entfremden sich immer mehr von allem und leben in ihrer eigenen Welt in Dänemark. Sie bekommen Angst vor der Mutter, möchten nicht mehr zurück, sie auch gar nicht mehr besuchen. Werden sie näher gefragt, was o schlimm an ihrer Mutter ist, sprechen sie selbst etwa davon dass sie streng sei, was die Hausaufgaben betreffe. Also nichts wirklich gravierendes, aber natürlich nervig, wenn man die Wahl hat zwischen einem Elternteil, der in dieser Hinsicht vielleiht etwas lockerer ist, als der andere Elternteil. Insbesondere Jugendliche im Teenageralter bevorzugen hier oftmals den eher „lockeren“ Elternteil. aber auch die Vergangenheit kann man in den Köpfen von Kindern – aber auch Erwachsenen ändern. Wenn Eltern etwa auch ihren erwachsenen Kindern immer wieder davon erzählen, wie viel sie mit ihnen in ihrer Kindheit gespielt haben – nehmen die Kinder das oftmals als gegeben war, weil sie sich gar nicht mehr daran erinnern können und/oder auch erst einmal blindes Urvertrauen in die Geschichten der Eltern haben.

Psychologisch nennt man das „false memory“

Psychologisch nennt man das „false memory“. Man kann false memory eindeutig belegen beziehungsweise widerlegen. Doch leider fehlt es häufig in dementsprechenden Familienrechtsverfahren an psychologischen Expert:innen. False memory macht sich vor allem dadurch bemerkbar, dass pauschale Dinge gesagt werden, ohne näher ins Detail zu gehen. Es handelt sich dabei um falsche Erinnerungen, die Menschen subtil immer wieder gesagt bekommen, bis sie sie als ihre eigenen Erinnerungen verinnerlicht haben. Detailwissen dazu gibt es nicht, weil es sich um künstlich produzierte Erinnerungen handelt.  Bei Christina Block, ohne dass wir die Familie kennen, ist auffällig, dass es zu äußerst vagen, allgemeinen Äußerungen und Andeutungen kommt, dass die Kinder Angst hätten, ihre Mutter würde sie schlagen. Der Vater hat einmal wohl gesagt, dass es „Klapse auf den Hinterkopf“ gegeben habe. Konkrete, detailliert Schilderungen von bestimmten Situationen von Übergriffen bleiben aus. Ob der Vater jemals Gewalt angewendet wird, wird gar nicht erst gefragt. Block selbst bestreitet die Gewaltanwendung. Ob dadurch eine völlige Isolation der Kindern von der alten Heimat, Familie und Freunden gerechtfertigt ist, darf zumindest  bezweifelt werden.

Wie man falsche Erinnerungen erkennen kann

Wenn Kinder traumatische Dinge erleben, bleiben sie oft ihr Leben lang mit allen Details im Gedächtnis und können immer wieder gleichermaßen im Detail reproduziert werden, sogar mit dem Wortlaut der beteiligten Personen zur damaligen Zeit. Werden Sachen erfunden, fehlt es an Detailgenauigkeit und es werden schwammige Formulierungen verwendet.

Wenn Kinder auf einmal anscheinend eine unerklärliche Angst vor einem anderen Elternteil entwickeln, in einer Zeit, in welcher sie nur mit dem anderen Elternteil regelrecht abgeschottet leben, ist das – gelinde gesagt – zumindest auffällig. Wenn man als Elternteil seinen Teenager-Kindern einen Alarmknopf um den Hals hängt, wie es Stephan Hensel getan hat, ist das in erster Linie verstörend für die Kinder und sie denken: „Mein Elternteil macht das zu meinem Schutz. Die Alternative wäre ja auch schlimm. Die Alternative wäre: Mein Elternteil macht das, weil psychische krank ist und und uns von unserer Mutter entfremden möchte.“ In der Regel nehmen betroffene Kinder lieber die „Wahrheit“ an, dass der Elternteil gefährlich und/oder krank ist, bei welchem sie nicht leben und nicht bei welchem sie leben.

Niemand hinterfragt das teilweise skurrile Verhalten des Vaters

Aber auch hier: Dieses absurde Vaterverhalten mit dem Alarmknopf um den Hals von Teenagern wird medial und auch gerichtlich nicht hinterfragt, auch nicht das seiner neuen Frau Astrid, die die Kinder angeblich immer aufgefordert hat, sich immer direkt zu duschen und umzuziehen, sobald sie aus Hamburg von ihrer Mutter nach Dänemark an den Wochenenden zu Besuch kamen. Das Verhalten der Mutter wird hingegen bis in Tagebucheinträge hinein zerpflückt.

Klar ist in jedem Fall: Es gab bis heute keine wirkliche Erklärung für eine völlige Isolierung der Kinder vor Christina Block. Sie ist sicher keine Monster-Mutter, auch wenn sie gerne so dargestellt wird, weil es die Geschichte eben vereinfacht. Weil man sich nicht vorstellen kann und möchte, dass es Menschen gibt, die Kinder als Machtmittel einsetzen, als Trophäen einbehalten, vollkommen isolieren – nicht weil sie sie lieben, sondern um den anderen Elternteil nach einer Trennung damit zu quälen. Dann ist der Gedankengang bequemer, der Mutter die ganze Schuld in die Schuhe zu schieben und zu sagen, wie furchtbar diese ganz bestimmt zu ihren Kindern war.

Entfremdung hält oft ein Leben lang an – wenn ein Elternteil, der nichts Schlimmes getan hat, aus dem Leben verbannt wird

Entfremdung kennen viele Außenstehende nicht und halten eine Entfremdung der Kinder von einem Elternteil auch häufig daher auch für unrealistisch. Aber es gibt zahlreiche Fälle in Deutschland in Familienrechtsverfahren, in welchen Väter und Mütter berichten, wie sie von ihren Kindern entfremdet werden, isoliert werden, jäufig durch subtile Beeinflussung, so dass mittelfristig ein stark negativ konnotiertes Bild des anderen Elternteils geschaffen wird aufgrund von eigentlich banalen Begebenheiten. Am Ende steht häufig ein völliger Kontaktabbruch mit einem Elternteil und der Familie des Elternteils, der über Jahre, wenn nicht sogar ein Leben lang andauert, bis der manipulative Elternteil, der bewusst entfremdet hat, stirbt.

Was viele Außenstehende auch immer wieder vergessen: Oft neigen Kinder eher zum Täterschutz als zum Opferschutz. Kinder stehen oft solidarisch hinter dem vermeintlich schwächeren Elternteil (oder dem Angst machenden Elternteil) und übernehmen die Rolle des Erwachsenen, um diesen vermeintlich schwächeren zu schützen und zu stützen – wie etwa wenn Kindern nun gegen die eigene Mutter aussagen sollen vor Gericht. Jedes vernünftige Elternteil hätte es ihnen schützend untersagt, um sie nicht in einen Gewissenskonflikt zu bringen. Hier scheint es regelrecht forciert worden zu sein vom Vater. Die Kinder werden massiv instrumentalisiert gegen den anderen Elternteil – und das schon lange vor der „Entführung“. Auch das nennt sich Kindeswohlgefährdung, wenn nicht sogar Kindesmissbrauch. Kinder benötigen zumindest einen Anker-Elternteil und an diesem bleiben sie oftmals mit aller Konsequenz hängen – besonders wenn sie so isoliert leben wie Christina Blocks Kinder – bei ihrem Vater und seiner neuen Frau, die laut Medienberichten anscheinend ebenfalls ihre Kinder isoliert vom Vater. Auch hier wird nicht weiter nachgefragt und nachgeforscht. Auch das scheint normal zu sein.

Neue Anwältin, neues Glück?

Nun hat Christina Block sich eine neue Anwältin geholt. Paula Wlodarek. Auffällig ist der Name von ihr. Denn es gibt auch eine sehr bekannte Psychologin mit demselben Nachnamen. Dr. Eva Wlodarek. Es ist nun reine Spekulation, ob die beiden Frauen miteinander verwandt sind, aber es wäre wohl wichtig, die psychologischen Aspekte in diesem Gerichtsprozess nicht außer acht zu lassen. Auch was die mediale Berichterstattung betrifft, die oft entscheidenden Einfluss auf ein Urteil hat.

Wenn der Spiegel etwa unlängst titelt: „Die „verrückten“ Ideen der Frau Block“ – und damit despektierlich die überwältigenden Gefühle abwertet, die Verzweiflung, die eine Mutter erfasst, wenn die Kinder von heute auf morgen nicht mehr da sind, isoliert leben in einem anderen Land. Es ist oft eine männlich-abgeklärte journalistische Sicht auf sehr emotionale Reaktionen, die noch immer den deutschen Journalismus der so genannten Leitmedien prägt. Wer hier auch als Journalist:in mit Christina Block mitfühlen kann, ist oft selbst „nicht ganz zurechnungsfähig“. So einfach ist das. Eine wirklich detaillierte Aufarbeitung der gerichtlichen Abläufe, neutral dargestellt, findet man hingegen oftmals eher in kleineren Medienpublikationen, wie etwa der Artikel: „Wird Stephan Hensel angeklagt?“

Warum hat man die Kinder nicht befragt, als sie in Deutschland waren?

Christina Block ist die Entführerin ihrer eigenen Kinder. Sie ist die Böse. Er der Gute. Das ist das mediale Narrativ. Das auch Stephan Hensel die gemeinsamen Kinder zunächst in Dänemark einbehalten hat unter fadenscheinigen Gründen, das auch das eigentlich einer Kindesentführung in ein anders Land gleichkommt, darüber wird nicht gesprochen. Die Kinder seien ja freiwillig, aus triftigen Gründen bei ihm geblieben, sagen dann Kritiker. Aber wissen wir das wirklich? Wurden Sie vielleicht nicht doch massiv manipuliert und aufgehetzt gegen die Mutter? Warum hat man die Gelegenheit nicht genutzt, die Kinder zu befragen, als sie nach der besagten Silvesternacht in Deutschland waren? Welch eine Chance und man verpasste sie aus nicht nachvollziehbaren Gründen.

Die Bevölkerung möchte an einen funktionierenden Rechtsstaat glauben

Die Bevölkerung möchte an einen funktionieren Rechtsstaat glauben. Man möchte, dass der Rechtsstaat den verurteilt, der im Unrecht ist. Man möchte eine klare Unterscheidung haben zwischen Gut und Böse. Man möchte keine Grautöne. Und die Öffentlichkeit hat schon entschieden, wer „böse“ ist. In Gerichtsberichten wird immer wieder geäußert, dass die vorsitzende Richterin Christina Block scharf anging. Es scheint, als habe auch sie innerlich schon ihr Urteil gefasst und es gelte nur noch die Beweise für eine hieb- und stichfeste Verurteilung zu liefern.

Welche Traumata die Beteiligten durch das jahrelange Zurückhalten der Kinder in einem damals noch fremden Land für sie und für alle Beteiligten, auch bei Christina block entstanden sind, spielen anscheinend indes keine Rolle. Das darf eigentlich auch nicht sein. Wie oft kommen bei Vergewaltigungen und Femiziden tatmildernde Umstände ins Spiel, wie etwa psychologische Ausnahmezustände und/oder Suchtmittel? Warum wir das bei Frauen wie Christina block mit dieser extremen psychischen Belastungen wie des jahrelangen Kinndesentzugs  nicht diskutiert? Warum gibt es bei Frauen oftmals keine mildernden Umstände? Es scheint fast so, als ob wir noch immer im Mittelalter verhaftet wären, in welchem es nur darum geht, die Hexe brennen zu sehen.




„Hier versagt ein ganzes System“

Anette W. und ihre elfjährige Tochter sind vor wenigen Wochen untergetaucht. Seitdem leben sie irgendwo versteckt in Deutschland. Am Dienstag, den 02. Mai 2023, hat der MDR einen Filmbeitrag veröffentlicht, der unter die Haut geht und bei welchem man kaum glauben kann, dass sich dieses Kindesdrama in Deutschland derzeit abspielt. Anbei veröffentlichen wir den Filmbeitrag in verschriftlichter Form:

30 Tage Ordnungshaft für die Mutter

Der Grund: Laut einem Gerichtsbeschluss soll die Mutter 30 Tage in eine so genannte „Ordnungshaft“. Ihre Tochter soll beim Vater leben. Wenn sich die Tochter weiterhin weigert, sei eine Aufnahme in eine „qualifizierte Einrichtung“ angedacht. Dies könnte etwa ein Kinderheim oder eine psychiatrische Einrichtung sein.

Drohende Heimunterbringung

Die Mutter versteht die Welt nicht mehr: „Ich soll ins Gefängnis gehen, weil meine Tochter bei mir leben möchte. Das ist eine Absurdität, die ich nicht fassen kann.“ Die Tochter sagt: „Ich habe solche Angst, dass ich meine Mama nie wiedersehen darf. Ich würde sie so vermissen.“ Der Gerichtsbeschluss stammt vom Oberlandesgericht Celle. Das finale Ende dieses Sorgerechtsstreites ist laut dem MDR nicht mehr anfechtbar.

Nicht mehr anfechtbares Gerichtsurteil

2018 hat sich Anette W. von ihrem Mann getrennt. Wegen der Töchter, die damals drei und sechs waren, kommt es immer wieder zum Streit. Verfahren vor dem Familiengericht. Verfahren vor dem Familiengericht werden geführt. Um beiden Eltern dieselben Rechte einzuräumen, sollen die beiden wöchentlich zwischen den Elternteilen wechseln. Als die Mädchen das nicht mehr wollen, werden sie laut Gerichtsbeschluss aus dem Jahr 2020 zum Vater „umplatziert“. Angeblich würde die Mutter die Kinder gegen den Vater beeinflussen.

Polizisten nehmen der Mutter die Kinder weg

„Beide Kinder wurden mir von jeweils einem Polizisten entrissen, weggetragen. Die Mädchen haben geschriehen. Das war ein Wahnsinn“, erinnert sich die Mutter. „Es ist wie ein Überfall.“ Danach dürfen die Kinder die Mutter wochenlang nicht sehen. Dann nur unter strenger Aufsicht. Dann nur alle 14 Tage zu Besuch. Aus den Gerichtsakten geht hervor, dass die Mädchen „eine enge Bindung zur Mutter“ haben, „ihr Zuhause bei Mama sehen und dahin zurückwollen“. In den Gerichtsakten findet sich auch, dass der Vater als Alleinerziehender offenbar an seine Grenzen gelangt ist. Die Mädchen wirken bei ihm „heruntergewirtschaftet“.

Die Mädchen laufen vom Vater davon

Ein Gerichtsgutachten geht allerdings davon aus, dass der Wille der Kinder „nicht echt“ sei. Denn „die Mutter hätte „manipulative Tendenzen“, die kindeswohlgefährdend“ seien. Dabei hatte der Gutachter die Mutter nie getroffen. Die Mutter hat ihr Recht in Anspruch genommen, nicht am Gutachten teilzunehmen. Wegen dieser kindeswohlgefährdenden Einstufung sollte die Mutter nur noch begleitete Umgänge mit ihren Mädchen haben dürfen. Auch das Sorgerecht soll ihr entzogen werden.

Sorgerechtsentzug

Ostern 2021: Die Mädchen hauen das erste Mal vom Vater ab und laufen zur Mutter. Sie wollen nicht mehr zurück. Auf Antrag des Vaters erlässt das Gerichts einen „Herausgabebeschluss“ des Amtsgerichts Hannovers. Danach dürfen die Kinder auch durch „unmittelbaren Zwang“ und mit „polizeilichen Vollzugsorganen“ herausgeholt und vom Vater zurückgebracht werden. „Dann kamen sie mit sechs Polizisten, zwei Menschen vom Jugendamt und einem Gerichtsvollzieher, waren hoch aggressiv, beide Kinder haben sich bei mir ins Bett gekrochen, haben sich gewehrt und gesagt, dass sie nicht zum Vater, sondern bei der Mama bleiben möchten.“

Filmaufnehmen zeigen Polizisten bei der „Herausgabe“ eines 13-Jährigen an seinen Vater

Wie eine derartige „Herausgabe aussieht, zeigen frühere MDR-Aufnahmen. Hier wird ein 13-Jähriger von Polizisten aus der Wohnung der Mutter herausgenommen. Der Junge wehrt sich und sagt immer wieder: Ich will das nicht.“ Trotzdem wird er von seiner Mutter getrennt. Dabei hat sie ihn weder vernachlässigt noch misshandelt. Der Grund für die Herausnahme: Der Junge lehnte den Kontakt zum Vater ab. Der Junge wurde in ein Heim gebracht, um dann später beim Vater zu leben.

Leben in ständiger Angst

Sommer, 2021. Die ältere, damals neunjährige Tochter, läuft wieder vom Vater weg. Diesmal ohne ihre kleine Schwester. Seitdem leben die beiden in ständiger Angst, wieder gewaltsam voneinander getrennt zu werden, denn die Mutter hat kein Sorgerecht mehr für ihre Tochter.

„Wenn es klingelt oder ich ein Geräusch an der Tür höre, habe ich immer Angst und denke: Jetzt holen sie mich wieder von meiner Mama weg“, so die Tochter.

Mittlerweile sieben Polizeieinsätze

Die Mutter berichtet, dass die Tochter mittlerweile schon sieben Polizeieinsätze erlebt hat, wovon sie dreimal auch tatsächlich von der Mutter getrennt wurde. Noch ein weiteres Mal muss einfach nicht sein. Das kann jeder normale Mensch nachvollziehen, dass das ein Kind schädigt. Ich verstehe auch nicht, was diesen Kindern und insbesondere Mädchen, vermittelt werden soll, dass ihr Wille mit aller Macht zu brechen ist und so vollkommen bedeutungslos ist.“

Das Vorgehen von Gericht und Behörden hat bei Fachleuten und Kinderschutzexperten für Empörung gesorgt. Die gewaltsame Trennung von Kindern von ihren Hauptbindungspersonen sollte immer das letzte Mittel sein, um eine akute Kindeswohlgefährdung abzuwenden.

Ist das noch Liebe?

„Das niemand der Verfahrensbeteiligten jemals gesagt hat: Moment mal, ein Vater, der bereit ist, den Willen seines Kindes so massiv brechen zu lassen und sogar Polizeigewalt gegen das Kind verordnen zu lassen, das hat doch nichts mit Liebe oder einer gesunden Bindung zu tun. Es geht nur darum, den Staat zum Erfüllungshilfen von den Machtansprüchen des Vaters zu machen, sagt Sonja Howard vom Betroffenenrat Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung.

Ein weitere Punkt: Warum möchten die Mädchen nicht beim Vater leben? Gab es Vorkommnisse, wodurch die Mädchen vielleicht sogar vor dem Vater zu schützen sind?

Mutter habe das Kind rechtswidrig entführt

Die Mutter soll nun ihre Haftstrafe antreten, da sie ihre Tochter nicht „herausgibt“ an den Vater. Die Richter schreiben, die Mutter hätte das Kind „rechtswidrig entführt“. Das stimmt so nicht. Das Kind ist selbst zur Mutter geflohen. Stattdessen hat die Mutter den Vater immer wieder per Mail angeschrieben, er möge doch bitte Kontakt zu seiner Tochter herstellen, da sich ansonsten die Bindung weiter verschlechtern könnte.

Selbst das Jugendamt appelliert mittlerweile an den Vater

Selbst das Jugendamt forderte den Vater schon vor einem Jahr auf, „darüber nachzudenken“, ob das Mädchen künftig iim mütterlichen Haushalt leben dürfe. Ohne Erfolg. Auch die vom Gericht eingesetzte Verfahrensbeiständin setzte sich dafür ein, dass das Mädchen so bald als möglich wieder eine Schule besuchen kann, was derzeit angesichts des unsicheren Aufenthaltsortes nicht möglich sei, da das Kind Angst habe, von der Schule abgeholt und zum Vater gebracht zu werden. Auch sie attestiert dem Vater keinerlei Gesprächsbereitschaft. Sonja Howards Fazit: Das Kind hat Angst, zur Schule zu gehen, solange sie keine Garantie bekommt, mit Polizeigewalt herausgerissen zu werden. Das ist eine völlig legitime Furcht. Und dass sowohl der Vater als auch der Staat nicht hingehen und dem Kind die Angst nehmen und ihr versichern: Du bist sicher, wenn du in die Schule gehst, dann ist es der Staat und der Vater, die hier dem Kind eine gesunde Entwicklung verwehren und eben nicht die Mutter.“

2 Jahre Kontaktverbot zu ihre Töchtern droht nun der Mutter

Das Problem für Mutter und Kind: Wenn sie von der Polizei aufgegriffen werden, muss die Mutter nicht nur ins Gefängnis, sondern es wird ihr auch laut Gerichtsbeschluss für die nächsten zwei Jahre jedweder Kontakt zu den Töchtern verboten. „Es ist zwar blöd, dass wir jetzt kein Zuhause mehr haben, aber ich bin trotzdem froh, dass ich mit meiner Mama zusammen sein kann. Ich lebe lieber so, als zu meinem Vater zurückzugehen.“

Fatal: Es werden Urteile gemacht, die nicht von einer höheren Stelle korrigiert werden können

Der Fall sorgt bundesweit für Schlagzeilen. Die Soziologin Christina Mundlos hat ein Buch mit dem Titel geschrieben: „Mütter klagen an. Institutionelle Gewalt gegen Mütter und Kinder im Familiengericht“. Zudem hat sie Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Richter gestellt und eine Petition ins Leben gerufen, die den Titel trägt: „Stoppen Sie Kindeswohlgefährdungen durch das Oberlandesgericht Celle.“ Ich fordere mit meiner Petition eine Untersuchungskommission zur Untersuchung von Kindeswohlgefährdung am OLG Celle und eine Aufarbeitung vieler anderer Fälle.“ Die Soziologin hat ihre Recherchen an das  Justizministerium Niedersachsen weitergeleitet. Auf MDR-Nachfrage heißt es dort, dass man wegen der Unabhängigkeit der Richter keine Maßnahmen oder Evaluierungen einleiten werde.“ Das Problem: Im Familienrecht gibt es keine übergeordnete Instanz wie etwa den Bundesgerichtshof, die Urteile korrigieren könnte.

Tanja Meyer, frauenpolitische Sprecherin der Grünen in Niedersachsen, will nun unabhängige Anlaufstellen für Betroffene schaffen. „Das, was ich von der Familie weiß, erschüttert mich zutiefst, weil am Ende ein ganzes System hier versagt hat.“

Quelle: MDR

Link zum Filmbeitrag: Familienrecht: Wenn der Streit um das Sorgerecht eskaliert | MDR.DE

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