„Wir dürfen bei weitem nicht alles, was wir gerne würden“
GSCHWÄTZ berichtete kürzlich von einem Hohenloher Bürger, dem es nicht gelungen ist, in der allergologischen Ambulanz der Lungenfachklinik Löwenstein einen Termin zu bekommen, obwohl sein Hausarzt ihn direkt in diese überwiesen hatte. Es ging um eine Allergie gegen Wespengift. Und sein langer Weg zu einer Überweisung von einem Allergologen zu einem Termin in der Fachklinik. Ein bürokratisches Lehrstück.
Die Geschichte dieses Bürgers hat GSCHWÄTZ veranlasst, direkt bei der Klinik Löwenstein nachzufragen. Dr. Axel Kempa, Chefarzt Pneumologie /Beatmungsmedizin /Intensivmedizin hat die Rechtslage in einem Video-Interview erläutert:
Die Antwort seiner Mitarbeiterin, dass die Ambulanzen der Klinik Löwenstein nur auf Überweisung eines Arztes mit der Zusatzbezeichnung „Allergologie“ oder „Pneumologie“ tätig werden dürfen, sei korrekt, beginnt Kempa das Gespräch. Niedergelassene Ärzte bekommen ihr Geld von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), Krankenhäuser werden aus einem „stationären Topf“ bezahlt. „Diese Sektorengrenzen sind sehr hoch, es ist nicht einfach, die zu überwinden. Da achtet als Hüterin die KV so genau, dass man sich das fast nicht vorstellen kann, dass wir da keinen Unsinn machen“, erklärt Kempa mit einem Schmunzeln und ergänzt: „Wir dürfen bei weitem nicht alles, was wir gerne würden“.
Ermächtigungsambulanzen ist ein Fachfilter vorgeschaltet
Zwar habe die Klinik Löwenstein eine sogenannte „Ermächtigungsambulanz“ für Allergologie gemäß §116 SGB V, allerdings sei dieser tatsächlich ein sogenannter „Fachfilter“ vorgeschaltet, so dass nur spezielle Fachärzte in diese Ambulanzen überweisen dürften. „Lungenfachärzte, HNO-Ärzte oder Hautärzte haben oft diese Zusatzbezeichnung Allergologe“, so Kempa.
Das bestätigt so auch die KV: „In der Tat arbeiten in der Klinik Löwenstein einige von uns ermächtigte Ärzt:innen. Diese sind keine Vertragsärzt:innen, sie haben aber von der KV eine Ermächtigung, GKV-Patient:innen in ihrem Spezialgebiet ambulant behandeln zu können. Sie brauchen dafür eine Überweisung eines Vertragsarztes und manchmal auch die Überweisung einer Vertragsärztin einer bestimmten Fachrichtung“, teilt uns Swantje Middelhoff, Pressereferentin der KV Baden-Württemberg, mit.
Andere Situation in Universitätsklinken
Ganz anders, erklärt Kempa, sei die Situation in Universtätskliniken, für die gelte nämlich der §117 SGB V, in dem geregelt ist, dass Hochschulambulanzen auch ermächtigt sind, Kassenpatienten zu behandeln.
Einschlägige Versorgung im Hohenlohekreis „weniger üppig“
„Die Facharztversorgung ist ein großes gesellschaftliches Problem“, stellt Kempa fest, dass die Facharztdichte im ländlichen Raum geringer ist als in Ballungsgebieten, im Hohenlohekreis gebe es beispielsweise keinen niedergelassenen Pneumologen. „Die Versorgung ist weniger üppig“, in Stuttgart gebe es wohl um die 10 niedergelassene Pneumologen.
Terminvergabegesetz soll Patienten unterstützen
Das Problem sei aber politisch erkannt, konstatiert Kempa und verweist auf das Terminvergabegesetz, das noch vor der Corona-Pandemie in Kraft trat. Über die Telefonnummer 116117 oder die Webseite der KV kann man sich über die KV einen Facharzttermin vermitteln lassen, für Ärzte sei für die Terminvergabe sogar ein komplexes Anreizsystem erschaffen worden.
Für Josef K. war der Service der KV allerdings keine große Hilfe – zum einen nannte man ihm eine urologische Praxis statt eines Allergologen, zum anderen sind sowohl Allergologen als auch Pneumologen in der einfachen Arztsuche auf der Webseite der KV nicht als Suchkriterium aufgelistet.
Josef K. hat sich jetzt einen Termin in der Universitätsklinik in Würzburg geben lassen.
Text: Matthias Lauterer

Dr. Axel Kempa, Chefarzt Pneumologie/Beatmungsmedizin/Intensivmedizin der zum SLK-Verbund gehörenden Lungenfachklinik Löwenstein.
Bild: Katrin Spannblöchl/Studio KD Busch

Allergologen kennt die einfache Arztsuche der KV nicht.
Bild: Screenshot