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Katzenkillerhund: Klage auf Schadenersatz abgewiesen

Am Mittwoch, 21.Oktober 2020, verkündete Richter Sven Brückner im Amtsgericht Künzelsau das Urteil im Schadenersatzprozess einer Katzenhalterin gegen Ingelfingens Bürgermeister Michael Bauer, GSCHWÄTZ berichtete: https://www.gschwaetz.de/2020/10/15/der-zeitwert-einer-katze/.

Die Klage wurde abgewiesen.

Da wegen des geringen Streitwerts von 212,09 Euro keine Rechtsmittel gegen das Urteil möglich sind, ist der Fall für Bürgermeister Bauer nunmehr abgeschlossen: Ein Strafverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft in Schwäbisch-Hall nicht eingeleitet, eine Geldbuße der Stadt Ingelfingen hat Bauer laut eigener Aussage bereits bezahlt.

Text: Matthias Lauterer




Der Zeitwert einer Katze

Am Mittwoch, den 14. Oktober 2020, fand vor dem Amtsgericht Künzelsau der Prozess einer Katzenhalterin aus Ingelfingen gegen den Ingelfinger Bürgermeister Michael Bauer statt. Hintergrund war die Attacke des Bürgermeister-Hundes auf diese Katze. Diese Katze ist an den Folgen der Attacke verstorben beziehungsweise musste eingeschläfert werden (GSCHWÄTZ berichtete unter https://www.gschwaetz.de/2020/10/02/buergermeister-muss-verwarnungsgeld-zahlen/). Streitgegenstand war ein verbleibender Schadensersatz von 212,09 Euro, der von der Versicherung des Beklagten nicht ausgeglichen wurde.

„Man hätte das auch anders regeln können“

Richter Sven Brückner legt zu Beginn der Verhandlung die Rechtslage klar: „Tiere werden beim Schadensersatz wie Sachen behandelt. Ein Schmerzensgeldanspruch der Klägerin kann nicht zur Debatte stehen.“ Umgekehrt gelte für den Beklagten eine „Tierhalterhaftung“ ähnlich der allgemeinen Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs. Er müsse verschuldensunabhängig für Schäden haften, die von seinem Tier verursacht werden.

Nachdem der Bürgermeister den Vorfall aus seiner Sicht detailliert schildert – er habe die Leine schon in der Hand gehabt und er wollte seinen Hund gerade anleinen, als er abgelenkt worden sei und gleichzeitig der Hund auf die Katze losgegangen sei, zeigt Richter Brückner ein Überwachungsvideo des Vorfalls.

Kleinere Geplänkel, etwa darüber, ob es sich um eine Rassekatze oder nicht handelt, werden vorgetragen.

Appell an die Jäger-Ehre

Interessanterweise legen beide Parteien Wert auf die Feststellung, „man hätte das auch anders regeln können“. Der Klägerin ist das Risiko, dass einer Katze, die als „Freigängerin“ gehalten wird, jederzeit etwas zustoßen kann, bewusst. Sie wirft Bauer vor, dass er nicht geklingelt habe, obwohl jemand im Haus gewesen sei. Außerdem spricht sie seine Ehre als Jäger an: Er habe mit seinem ausgebildeten Jagdhund auf „Nachsuche“ gehen müssen, um der Katze unnötiges Leid „mit ihren zerfetzten Organen“ zu ersparen, da Hunderisse in aller Regel zum Tod der Katze führten. Rechtsanwalt Alexander Foidl bezeichnet das als „Nachtatgeschehen“.

Umgekehrt führt Bürgermeister Bauer an, dass er davon ausgegangen ist, dass niemand zu Hause sei: „Ich hätte klingeln können, ich hab’s nicht gemacht, es tut mir leid“, sagt er. Er habe aber  am selben Abend, als die Klägerin und ihr Lebensgefährte ihn aufgesucht hätten, noch die Begleichung aller Auslagen angeboten und erklärt, dass der Vorgang ihm leid tue. Auch seien ihm die möglichen Folgen des Hunderisses nicht bewusst gewesen, er habe das nicht so realisiert, da die Katze ja noch weggerannt sei.

Als die Argumente der Parteien emotional werden und in Gebiete abgleiten, die eher nicht verfahrensgegenständlich sind, weist Richter Brückner auf die Anwesenheit der Presse hin, was Michael Bauer mit „wenn man das GSCHWÄTZ als Presse bezeichnen kann“ quittiert.

Anwalt argumentiert mit „Zeitwert“ eines Tiers

Kurz bevor Richter Brückner die Verhandlung beschließt, schließt Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus-Werner Frink, der Anwalt von Michael Bauer, seinen Vortrag mit: „Sie sind mit dem Betrag, den die Haftpflichtversicherung bezahlt hat, gut bedient“ und untermauert das mit einem Urteil des Landgerichts Heilbronn, wonach der Wert eines Greifvogels aufgrund seines hohen Alters niedriger angesetzt worden sei als vom damaligen Kläger verlangt.

Die Urteilsverkündung ist für den 21. Oktober, 12 Uhr, angesetzt.

Text: Matthias Lauterer

 

Die Stufen zum Recht. Amtsgericht Künzelsau. Foto: GSCHWÄTZ

„Auf dem Rechtsweg“. Foto: GSCHWÄTZ




Bürgermeister muss Verwarnungsgeld zahlen

Voraussichtlich noch im Oktober 2020 treffen sich Ingelfingens Bürgermeister Michael Bauer und die Halterin der Katze, die nach einer Attacke von Bauers Hund eingeschläfert werden musste, vor dem Amtsgericht in Künzelsau.

Hintergrund ist – GSCHWÄTZ berichtete -, dass der Hund von Michael Bauer eine Katze auf einem Privatgrundstück gepackt hat und sie geschüttelt hat. Zwar gelang es Michael Bauer, seinen Hund zum Loslassen zu bewegen, die Katze konnte auf den ersten Blick noch fliehen. Ihre Verletzungen waren aber so schwer, dass das Tier keine Überlebenschance hatte und eingeschläfert werden musste.

Überwachungsvideo zeigt das ganze Ausmaß

Der Vorfall ist auf einem Überwachungsvideo, das der Redaktion vorliegt, dokumentiert.

In der Zivilsache geht es um Schadensersatzansprüche der Tierhalterin gegen Bürgermeister Bauer, zum Beispiel Tierarztkosten.

Die Strafsache wurde bereits eingestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Schwäbisch Hall teilt dazu mit:

„Der wegen Sachbeschädigung (vgl. § 90a BGB: Tiere werden zwar nicht mehr als Sachen angesehen, aber in vielerlei Hinsicht rechtlich gleich behandelt) durch einen anwaltlichen Vertreter für die Anzeigeerstatterin zur Kenntnis der Ermittlungsbehörden gebrachte Sachverhalt war hier Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens. Dieses Verfahren wurde unter Verweisung auf den Privatklageweg eingestellt (§ 374 StGB). Das heißt, dass der Eigentümerin des verstorbenen Tieres anheimgestellt wird, eine sogenannte Privatklage zu erheben.“

Staatsanwalt sieht keinen Vorsatz

Zusätzlich wären möglicherweise Straftatbestände nach dem Tierschutzgesetz in Frage gekommen. Oberstaatsanwalt Harald Freier stellt dazu fest:
„Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Verwirklichung eines Straftatbestandes nach dem Tierschutzgesetz liegen nicht vor.
Fahrlässige Verstöße nach dem TierSchG stellen lediglich Ordnungswidrigkeiten dar. Für deren Verfolgung und ggf. die Verhängung von Bußgeldern sind grundsätzlich die Bußgeldbehörden zuständig.“

Ingelfinger Polizeiverordnung

Die Bußgeldstelle der Stadt Ingelfingen hat wegen des Verstoßes gegen die in Ingelfingen geltende Anleinpflicht Bußgeldstelle ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld erteilt. Im Amtsboten von Ingelfingen vom 25. September 2020 hat die Stadtverwaltung die örtliche Polizeiverordnung veröffentlicht. Hier heißt es unter Paragraf 14 – Gefahren durch Tiere:

„(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.
(2) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
(3) Hunde sind im Innenbereich (§§ 30 – 34 Baugesetzbuch) auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen
Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.“

Privatklage

Einige „leichtere“ Straftaten, im vorliegenden Falle eine Sachbeschädigung, werden von der Staatsanwaltschaft nur bei Vorliegen eines „öffentlichen Interesses“ verfolgt.
Liegt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse vor, bleibt dem Geschädigten der Weg der „Privatklage“. So ist es auch im Fall in Ingelfingen geschehen.
Vereinfacht gesagt, läuft eine Privatklage vor Gericht ab wie eine öffentliche Klage. Hauptunterschied ist, dass der Ankläger nicht ein Staatsanwalt ist, sondern die geschädigte Person.
Der Privatklageweg wird sehr selten beschritten: Laut wikipedia wurden im Jahr 2018 zirka 200.000 Verfahren auf den Privatklageweg verwiesen. Tatsächlich wurden aber nur 320 Privatklagen vor Gerichten verhandelt.

Text: Matthias Lauterer




Katze springt aus Gebüsch und verletzt Fahrradfahrer

Schwere Verletzungen zog sich am Mittwoch, den 28. August 2019 ein 54-jähriger Fahrradfahrer in Igersheim zu, nachdem ihn eine Katze überraschte. Der Mann befuhr die Erlenbachtalstraße in Richtung Igersheim. Auf Höhe eines Golfclubs sprang plötzlich eine Katze aus dem Gebüsch direkt gegen das Vorderrad des Fahrrads. Der Mann stürzte zu Boden und zog sich schwere Verletzungen zu. Er kam in ein Krankenhaus. An seinem Fahrrad entstand Sachschaden in Höhe von knapp 100 Euro. Die Katze rannte nach dem Zusammenstoß davon.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn