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Großes Gewusel in Forchtenberg

Weit mehr als 100 Kinder treffen sich am Samstag, 30. April 2022, zum großen Fussball-Spieltag der Bambini und der F-Jugend auf dem Forchtenberger Sportplatz.

Tore sind natürlich auch bei den Kleinen das Wichtigste – vor allem für die Eltern. Foto: GSCHWÄTZ

Weil Fußball ein Familiensport ist, haben fast alle Kinder mindestens ein Elternteil mitgebracht. Und natürlich bewundern auch viele Großeltern ihre Enkelkinder beim Spiel. Zwischendrin will ein kleineres Geschwisterkind auch mitspielen, schnappt sich den Ball, der im Aus war und rennt mit ihm davon.

Alle Kochertalvereine am Start. Foto: GSCHWÄTZ

Gespielt wird parallel auf 10 Feldern

Auf 10 Feldern wird gleichzeitig gespielt, allein bei den Bambini treten 23 Dreier-Mannschaften an, die jeweils 9 Minuten ohne Auswechslung Volldampf geben. Die F-Jugend spielt mit vier Feldspielern und Torwart auf schon ziemlich große Tore.

Perfekte Ballbehandlung und „högschde Konzendration“. Foto: GSCHWÄTZ

Alle Kochertalvereine nehmen teil

Alle Vereine aus dem Kochertal von Künzelsau bis Forchtenberg nehmen teil, dazu kommen Verrenberg, Niederstetten oder Hessental.

Fussball ist nicht nur für Jungs. Foto: GSCHWÄTZ

Wer gewonnen hat? Das ist doch egal. Die Hauptsache ist, die Kinder hatten ihren Spaß und konnten beweisen, was sie können.

Text: Matthias Lauterer

 




Erleichterung bei den Sportvereinen: Nicht-Geimpfte Jugendliche dürfen ab Februar weiterhin am Training teilnehmen

Die Planungen des Landes, festgelegt in der Corona-Verordnung, sahen bisher eine Ausnahmeregelung für Kinder- und Jugendliche von 12 bis 18 Jahren bei der 2G-Regel vor, die am 31. Januar 2022 ausläuft. Bis dahin, so die Idee der Landesregierung, hätten alle Kinder und Jugendlichen ein Impfangebot wahrnehmen können. Kinder und Jugendliche sollten ab dem 01. Februar 2020 bei Veranstaltungen mit 2G- oder 2G-plus-Regelung  wie Erwachsene behandelt werden.

Das heißt: Ungeimpfte Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren hätten dann keinen Sport im Verein mehr mitmachen dürfen. Durch den Protest vieler Sportvereine, unter anderem auch aus dem Hohenlohekreis, bleibt die Übergangsregelung vorerst weiter bestehen.

Ausnahmeregel für Jugendliche

 

Auswirkungen auf alle Lebensbereiche – insbesondere auf Sportvereine

Diese Ausnahmeregelung betrifft alle Lebensbereiche, in denen es 2G- oder 2G-plus-Regeln gibt, beispielsweise seit den Beschlüssen vom Freitag, 7. Januar 2022, für den Besuch eines Restaurants. Aber auch für Sportveranstaltungen und Vereinstraining gilt in Baden-Württemberg bei Alarmstufe I und II eine 2G- beziehungsweise sogar eine 2G-plus-Regel. Jugendtraining konnte bis jetzt wegen der Ausnahmeregelung für Jugendliche sowohl im Freien als auch in der Halle stattfinden.

Sportvereine schreiben offenen Brief an Kretschmann

Ein Wegfallen der Ausnahmeregelung hätte Jugendtraining in Sportvereinen nahezu unmöglich gemacht, daher haben 88 Sportvereine, darunter auch der TSV Künzelsau, einen offenen Brief an Ministerpräsident Kretschmann geschrieben:

Offener Brief der Sportvereine an Ministerpräsident Kretschmann – Seite 1

Offener Brief der Sportvereine an Ministerpräsident Kretschmann – Seite 2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Vereine argumentieren, dass trotz der Erwartung der Landesregierung noch nicht alle Kinder und Jugendliche geimpft werden konnten – etwa 1/3 der Jugendlichen könnten bis zum Stichtag am 1. Februar 2022 wegen fehlenden Impfstoffs noch gar nicht geimpft sein. Eine deutliche Einschränkung des Vereinssports für Kinder und Jugendlichen könnte zu „Verwerfungen“ führen. Sie bitten den Ministerpräsidenten daher, die Ausnahmeregelung zu verlängern.

 

Aktuelle Allgemeine Coronaverordnung sieht keine Ausnahme mehr vor

In der aktuell gültigen Coronaverordnung, die seit dem 27. Dezember 2021 in Kraft ist, stehen keine besonderen Regelungen für Jugendliche – damit wurden die Wünsche der Sportvereine nicht in die allgemeine Coroan_Verordnung übernommen. Allerdings sagt die Corona-Verordnung der Landesregierung, dass das Kultusministerium zusammen mit dem Sozialministerium eine spezielle Verordnung erlassen dürfen – diese sogenannte Corona-Verordnung Sport ist ebenfalls am 27. Dezember in Kraft getreten.

Spezielle Regelungen der Corona-Verordnung Sport

Diese sieht eine spezielle Regelung für Schüler zwischen 12 und 18 Jahren vor: Sie werden ohnehin regelmäßig in der Schule getestet, sofern sie nicht bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Diese Schultests berechtigen Schüler zur Teilnahme an Sportveranstaltungen oder dem Trainingsbetrieb im Verein. Für die Ferienzeiten, in denen keine Schultests stattfinden, müssen auch Schüler einen tagesaktuellen Test vorweisen, wenn sie zum Training oder Wettkampf gehen.

Information des Kultusministeriums, Download: Regelungen für den Sport ab 27. Dezember 2021.pdf (km-bw.de)

Eine kleine Gruppe von Jugendlichen bleibt außen vor: Jugendliche, die nicht mehr zur Schule oder Berufsschule gehen, sondern bereits in einem Arbeitsverhältnis stehen – für diese gelten ab dem 01. Februar 2022 die Regelungen der allgemeinen Corona-Verordnung, wenn sie an Sportveranstaltungen oder am Training teilnehmen wollen.

Text: Matthias Lauterer