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Taläcker und Lipfersberg: Waldspaziergänge verboten

Drückjagd auf Schwarzwild und Rehwild im Wald bei Taläcker und Lipfersberg.

Aus Sicherheitsgründen wird daher das Betreten des Stadt- bzw. Staatswaldes rund um den Bereich Taläcker und Lipfersberg am Samstag den 12. Januar 2019, zwischen 8 und 16 Uhr zum Schutze aller Waldbesucher untersagt (gemäß § 38 Absatz 1 Landeswaldgesetz).

Es wird darum gebeten, die Hinweisschilder und Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Waldstraßen zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer einzuhalten. Autofahrer müssen in diesem Bereich mit plötzlichem Wildwechsel rechnen.

Das Verbot gilt für alle Waldwege und alle Waldflächen. Es gilt nicht für die an der Drückjagd beteiligten Personen.

Quelle: Pressemitteilung des Landratesamtes des Hohenlohekreises vom 09. Januar 2019

 

 




Waldgebiete zwischen Kocher und Jagst gesperrt

Am Samstag, den 17. November 2018, findet im Bereich der Gemeinden Forchtenberg, Weißbach, Schöntal und Jagsthausen zwischen Kocher und Jagst (im Klosterwald und den angrenzenden Waldungen) sowie nördlich der Jagst (Oberkessach, Aschhausen, Winzenhofen) eine revierübergreifende Drückjagd auf Reh- und Schwarzwild statt. Daher ist zwischen 8 und 14 Uhr das Betreten des oben genannten Waldgebietes zwischen Kocher und Jagst sowie nördlich der Jagst gemäß § 38 Absatz 1 Landeswaldgesetz untersagt. Das Verbot gilt für alle Waldwege und Waldflächen.

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h

Im Bereich der Drückjagd wird die Geschwindigkeit auf den öffentlichen Straßen auf 50 Km/h begrenzt, da mit plötzlichem Wildwechsel und querenden Hunden gerechnet werden muss.
Um 14 Uhr wird am Neusaßer Wäldchen das erlegte Wild zur Strecke gelegt und verblasen. Interessierte sind dazu herzlich eingeladen. Auch der Erwerb von Wild ist am Streckenplatz bei den Forstbediensteten möglich.

Quelle: Pressemitteilung des Landramtes des Hohenlohekreises vom 12. November 2018