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Sechs neue Ausbruchsgeschehen

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Mittwoch, den 05. Mai 2021, insgesamt 43 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 219,3 pro 100.000 Einwohner.

Statistik

Den ersten Platz bei den Infizierten belegen nun die 30- bis 39-Jährigen mit 20,6 Prozent, dicht gefolgt von den 50- bis 59-Jährigen mit 20,2 Prozent und den 20- bis 29-Jährigen mit 14,6 Prozent. Als nächste Gruppe kommen die Zehn- bis 19-Jährigen mit 11,2 Prozent, die 40- bis 49-Jährigen mit 9,9 Prozent und Kinder im Alter von null bis neun Jahren mit 9,4 Prozent. Die Senioren haben nun den geringsten Anteil an den Infektionen: die 60- bis 69-Jährigen mit 8,6 Prozent, die 70- bis 79-Jährigen mit 5,1 Prozent und als Schlusslicht die 80- bis 89-Jährigen mit 0,4 Prozent.

Sechs neue Ausbruchsgeschehen

In den vergangenen sieben Tagen wurden vom Gesundheitsamt sechs neue Ausbruchsgeschehen erfasst und an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Es handelt sich hierbei um eine Kinderbetreuungseinrichtung im Raum Bretzfeld, zwei Unternehmen, davon eines im Jagsttal und eines im Kochertal, zwei Schulen, davon eine im Raum Öhringen und eine im Raum Künzelsau sowie eine weitere Einrichtung im Raum Künzelsau.

Kreisimpfzentrum Öhringen

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen führt an diesem Wochenende rund 3.700 Erst- und Zweitimpfungen durch.

Maskenpflicht in Künzelsau aufgehoben

Da die Stadt Künzelsau keine Verlängerung der Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht im Innenstadtbereich beantragt hat, gilt diese seit Mittwoch, 05. Mai 2021, 24 Uhr nicht mehr. Das Landratsamt Hohenlohekreis hat von sich aus angesichts der gesunkenen Inzidenz in Künzelsau keine Veranlassung, eine entsprechende Verfügung anzugehen. Dennoch will das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises das Infektionsgeschehen weiterhin sehr genau beobachten.

Aktualisierung der Internetseite

Um den Melde- und Übermittlungsverzug mit den für die derzeit geltenden Corona-Regeln relevanten Zahlen des Robert Koch-Institutes so gering wie möglich zu halten, werden die aktuellen Fallzahlen und Inzidenzwerte auf der Startseite von www.corona-im-hok.de nun jeweils am Morgen für den Vortag aktualisiert.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis

 




Inzidenzwert sinkt auf knapp 220

Im Hohenlohekreis wurden am 04. Mai 2021 (Stand: 16 Uhr*) insgesamt 31 neue Corona-Fälle gemeldet. Das geht aus einer aktuellen Mitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 221,9 pro 100.000 Einwohner.

Sollte der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 165 fallen, werden die Schulen wieder geöffnet für Wechselunterricht. Zwar haben mittlerweile die Lehrer:innen ihre Impfungen bekommen, man geht aber laut dem Regierungspräsidium in Berlin und Stuttgart weiter davon aus, dass Kitas und Schulen Coronahotspots sind.




Keine Entspannung in Sicht

Im Hohenlohekreis wurden am 01.05.2021 (Stand: 16 Uhr*) insgesamt 52 neue Corona-Fälle gemeldet. Das geht aus einer Mitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 253,0 pro 100.000 Einwohner. Der Durchschnittsinzidenzwert in Baden-Württemberg liegt derzeit bei 183.

Lediglich sechs weitere Kreise in Baden-Württemberg haben einen schlechteren Inzidenzwert als der Hohenlohekreis, darunter der Stadtkreis Heilbronn.

* Es handelt sich hierbei um die für diesen Tag an das Landesgesundheitsamt gemeldeten Fälle. Die Meldefrist ist täglich um 16 Uhr, sodass alle Fälle des Vortags ab 16 Uhr bis zum aktuellen Tag, 16 Uhr, in die Statistik zählen.

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Acht neue Ausbruchsgeschehen im Hohenlohekreis

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Mittwoch, den 28. April 2021, insgesamt 47 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 259,2 pro 100.000 Einwohner.

Altersverteilung

Die meisten Fälle gab es in der Altersgruppe der 50- bis 59-Jährigen mit 17,7 Prozent, gefolgt von den 30- bis 39-Jährigen mit 16,3 Prozent und den 20- bis 29-Jährigen mit 16 Prozent. Auf die Gruppe der 40- bis 49-Jährigen entfielen 15 Prozent und auf die 60- bis 69-Jährigen zehn Prozent. Kinder im Alter von null bis neun Jahren waren an zehn Prozent der Fälle beteiligt, die Kinder und Jugendlichen von zehn bis 19 Jahren mit 10,7 Prozent. Auf die Gruppe der 70- bis 79-jährigen Senior:innen entfielen 2,3 Prozent und auf die 80- bis 89-jährigen zwei Prozent.

Betroffene Einrichtungen

In den vergangenen sieben Tagen wurde vom Gesundheitsamt acht neue Ausbruchsgeschehen erfasst und an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Es handelt sich hierbei um eine Kinderbetreuungseinrichtung im Raum Bretzfeld, insgesamt sechs Unternehmen, davon zwei im Großraum Öhringen, eines im Großraum Künzelsau, zwei im Raum Kochertal sowie eines auf der Hohenloher Ebene, sowie eine weitere Einrichtung im Großraum Öhringen.

Südafrikanische Variante

Insgesamt wurde die Virusvariante B.1.351 („Südafrika-Variante“) im Hohenlohekreis bislang in neun Fällen nachgewiesen. Es handelt sich dabei um insgesamt drei Cluster, die in keinem erkennbaren Zusammenhang stehen.

Statistik

Bislang konnten die fehlerhaften Angaben in den Lageberichten des Landesgesundheitsamtes, die auf ein Update der Kontaktpersonenmanagement-Software Sormas im Gesundheitsamt des Hohenlohekreises zurückzuführen sind, noch nicht behoben werden. Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises sowie das Landesgesundheitsamt arbeiten weiter an dem Problem und hoffen, dies in den kommenden Tagen beheben zu können.

 KIZ Öhringen

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen führt in dieser Woche von Freitag bis Sonntag rund 3.500 Erst- und Zweitimpfungen durch. Zweitimpfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca für unter 60-Jährige werden automatisch auf den Impfstoff von BioNTech umgebucht. Wer trotzdem mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden möchte, soll dies im Kreisimpfzentrum direkt beim Check-in angeben.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis

 

Corona Inzidenz Hohenlohe 29042021




Kaum Hoffnung auf Klassenzimmerunterricht vor den Pfingstferien

Die Inzidenz des Hohenlohekreises fiel im Laufe der vergangenen Tage von 265 auf knapp 200. Nun steigt sie laut dem Landratsamt des Hohenlohekreises wegen 28 neuer Fälle wieder auf 262,7 (Stand:  25. April 2021).  So besteht kaum eine Hoffnung, dass die Schulen im Hohenlohekreis bis zu den Pfingstferien wieder öffnen könnten.

Die Schulen öffnen gemäß der Bundes-„Notbremse“ wieder, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert unter 165 liegt. Sollte der Inzidenwert jedoch dann wieder nach oben schnellen (zum Beispiel wegen der dann folgenden diversen Schnelltests an Schulen), dann wären die Schulen ab dem übernächsten Tag schon wieder geschlossen. Wie schnell das geschehen kann, konnte man auch im Hohenlohekreis in jüngster Vergangenheit erleben, wenn man die Hotspots in den Firmen und Kitas denkt.

Unter einem Inzidenzwert von 165 gibt es auch kein Klassenzimmerunterricht per se, sondern lediglich Wechselunterricht (homeschooling und stundenweise Klassenzimmernunterricht). Erst ab einem Inzidenzwert von unter 100 soll es wieder richtigen regulären Schulunterricht geben.

Bis es soweit ist, kann es noch eine Weile dauern.




Der magische Wert von 100

Am Mittwoch, den 21. April 2021, soll die so genannte „Corona-Notbremse“ beschlossen werden. Doch was genau beinhaltet der Gesetzesentwurf? Die magische Inzidenzzahl lautet in dem Papier 100. Viele Landkreise würden nach diesem Papier erst einmal in einen harten Lockdown fahren (hier klicken, um zum original Gesetzentwurf zu kommen).

Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

// Die Bundesregierung bekommt mehr Kompetenzen, die sie bislang mit den Bundesländern aushandeln mussten. Nun muss nur noch der Bundesrat zustimmen, was eher Formsache werden dürfte

// Die Verordnung greift bei einer Inzidenz ab 100 in drei aufeinanderfolgenden Tagen

// Kontakt nur zu einer Person eines weiteren Haushaltes (Kinder bis 14 Jahren zählen nicht dazu)

Ausgangssperre zwischen 21 und 05 Uht

//  Bekleidungsgeschäfte bleiben geschlossen, Blumengeschäfte und Buchhandlungen sind davon nicht (mehr) betroffen

// Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen

// nur kontaktarmer Sport ist erlaubt

// die Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zur touristischen Zwecken ist untersagt

Die Inzidenz eines Landkreises muss fünf Tage unter 100 bleiben, dann tritt am übernächsten Tag die Verordnung außer Kraft.

Kritiker monieren, dass der Bund mit dieser Verordnung ermächtigt wird, massive Einschnitte in die Grundrechte vorzunehmen und das in der Verordnung kein klares Ziel umschrieben wird, das heißt, was genau damit bewirkt werden beziehungsweise wie lange diese Verordnung Bestand haben soll, das Ziel könnte etwa eine flächendeckende Inzidenz von durchschnittlich 50 sein oder aber eine Durchimpfung von 60 Prozent aller Bürger:innen. Wenn ein solches konkretes Ziel nicht erfasst ist, gilt die Verordnung im Prinzip dauerhaft. Das von der Bundesregierung definierte Ziel ist allerdings mehr als unkonkret: Das oberste Ziel sei, „die weitere Verbreitung des Virus‘ zu verlangsamen sowie das exponentielle Wachstum zu durchbrechen, um eine Überlastung des Gesundheitssystems insgesamt zu vermeiden und die medizinische Versorgung bundesweit sicherzustellen.“ (…). Die Maßnahmen gelten nur die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.“

Auch Geimpfte können sich laut der Bundesregierung wieder infizieren

Das Dokument beinhaltet eher Sachverhalte, die darauf hinweisen, dass Deutschland noch lange mit der Pandemie zu tun haben wird. So heißt es auf Seite 8: „Durch die Verbreitung der Virusvarianten ist auch der Impferfolg gefährdet, da es möglicherweise zur Reinfektion kommen kann.“ In Deutschland und auch im Hohenlohekreis gab es unlängst erst Fälle von Menschen, die Anfang des Jahres 2021 unter anderem mit Biontech geimpft wurden, und nun wieder positiv getestet wurden. Flächendeckende Bluttests würden hier Gewissheit bringen, wie viel Prozent der Bevölkerung bereits Antikörper gebildet hat.

Selbst eine Inzidenz von 100 sehen Verantwortliche noch als zu hoch an

Eine Inzidenz 100 sehen die Verantwortlichen der Verordnung zwar für ebenfalls als zu hoch an, um noch adäquat den Infektionsherd und potenzielle Infizierte rückverfolgen zu können („Außerdem ist die Eindämmung des Infektionsgeschehens durch Maßnahmen der Nachverfolgung von Kontaktpersonen ist bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 vielfach endgültig nicht mehr möglich. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Dominanz der leichter übertragbaren Virusvariante B.1.1.7. H“. Eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe) , und verlangt daher bereits ab einem Inzidenzwert von 50 regionale Maßnahmen. Wie diese konkret aussehen könnten, darauf geht die Verordnung nicht näher ein.

In Unternehmen immernoch keine Testpflicht

Stark kritisiert wurde Wirtschaftsminister Peter Altmaier unlängst, unter anderem von Kathrin Göring-Eckhardt (Die Grünen), dafür, dass noch immer keine Testpflicht in Unternehmen gibt. Dieser erklärte unter anderem in der Talkshow Anne Will am 18. April 2021, dass es noch keine Beweise dafür gäbe, wie hoch das Ansteckungspotenzial am Arbeitsplatz sei. Im Hohenlohekreis jedenfalls gab es bereits einige Ansteckungsherde in Unternehmen.

 

 

 




Hohenlohekreis: Inzidenz bei fast 270 – Bei Inzidenz über 300 drohen ganztägige Ausgangssperren

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Dienstag, 13. April 2021, insgesamt 58 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 269,9 pro 100.000 Einwohner.

Davon betroffen ist ein Unternehmen im Großraum Öhringen. Aufgrund eines bestätigten Falles in einer Kinderbetreuungseinrichtung im Kochertal musste für rund 30 Kontaktpersonen eine Quarantäne angeordnet werden.

Zudem gibt es einen weiteren Fall in einer bereits betroffenen Pflegeeinrichtung. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor. Was passiert bei einer Inzidenz über 300? In der PRessemitteilung steht nichts darüber.

Allerdings hat das baden-württembergische Sozialministerium im Dezember 2020 eine Ausgangssperre auch am Tag für die Stadt Pforzheim verhängt, nachdem die Inzidenz drei Tage nacheinander den Wert von 300 überschritten hatte.

Der Kreis Schwäbisch Hall hat im März 2021 nach Überschreitung der 300er Marke ebenfalls Ausgangsbeschränkungen erlassen. 

Insgesamt starben seit dem offiziellen Coronaausbruch vor gut einem Jahr offiziell rund 111 Menschen im Hohenlohekreis an Corona. Aktuell gab es wohl laut noch unbestätigter Quellen einen weiteren Coronatoten in Forchtenberg.




Bund übernimmt das Steuer

Das Bundeskabinett hat am Dienstag, den 13. April 2021, bundeseinheitliche Coronaverordnungen beschlossen. Hierzu hat es das Infektionsschutzgesetz geändert. Danach soll nun Schluss sein mit dem deutschlandweiten Flickenteppich. Bislang konnten etwa Landkreise selbst über Ausgangsbeschränkungen entscheiden und Bundesländer über Schulschließungen.

Klare Regeln gibt es nun für Ladenschließungen, Schulen und Ausgangsregeln.

Die wichtigsten VErordnungen im Überblick:

// Ausgangssperre ab 21 Uhr

So soll von 21.00 bis 5.00 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein. Dies soll nicht gelten, wenn der Aufenthalt etwa der Versorgung von Tieren oder der Berufsausübung dient. Gelten sollen diese und andere Beschränkungen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das bedeutet, dass binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner kommen.

// Private Zusammenkünfte nur mit 1 Person eines weiteren Haushaltes

n einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes soll ferner festgelegt werden, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum dann nur gestattet sind, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.

// Gastronomie, Kleiderläden sowie Freizeiteinrichtungen geschlossen ab Inzidenz 100

Unter anderem dürfen bei einer Inzidenz über 100 die meisten Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen. Ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Hier sollen Abstand- und Hygienekonzepte gelten.

// Nur kontaktloser Sport

Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen. Ausnahmen gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, aber weiter nur ohne Zuschauer.

// Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken sollen bei einer Inzidenz ab 100 in der jeweiligen einer Region untersagt sein.

// Frisöre bleiben geöffnet

Geöffnet werden dürften laut dem Beschluss Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe – jeweils mit Maske.

// Präsenzunterricht nur mit 2 Coronatests pro Woche, ab Inzidenz 200 homeschooling

An Schulen soll Präsenzunterricht nur mit zwei Coronatests pro Woche gestattet werden. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz 200, soll Präsenzunterricht untersagt werden.

Stundenlang war unter Hochdruck über die Regelungen verhandelt worden. Nach dpa-Informationen sollen in der Vorlage Fraktions- und Länderwünsche von der Bundesregierung in wichtigen Punkten berücksichtigt worden sein. Nach dem geplanten Kabinettsbeschluss soll das Gesetz möglichst in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren.

Neben der Novelle des Infektionsschutzgesetzes hat das Kabinett auch eine Pflicht für Angebote von Coronatests in Unternehmen auf den Weg gebracht. Der Entwurf einer geänderten Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten in der Regel einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen.

Die schärferen Lockdown- und Testregeln sollen die Zahl der Infizierten, Covid-19-Kranken und Todesfälle drücken, bis auch durch fortschreitende Impfungen das Infektionsgeschehen im Griff gehalten werden kann.

Der Hohenlohekreis hat derzeit eine Inzidenz von 224,6 (12.04.2021). Mit dieser Zahl wäre so gut wie alles geschlossen, außer die Unternehmen.




Erstmals südafrikanische Virusvariante im Hohenlohekreis nachgewiesen

Erstmals wurde am Freitag, den 09. April 2021, die südafrikanische Variante des Coronavirus im Hohenlohekreis nachgewiesen. Das teilte das Landratsamt des Hohenlohekreises in einer Pressemitteilung mit. „Leider haben wir neben der stark ausgebreiteten britischen Variante heute zwei zusammenhängende Fälle der südafrikanischen Variante zu verzeichnen“, teilt Annemarie Flicker-Klein, Leiterin des Gesundheitsamts, mit. „Das hat uns nicht überrascht. Seit Februar suchen unsere Labore gezielt nach bekannten besorgniserregenden Varianten. Dadurch wurden auch diese Fälle gefunden.“ Die Quarantäneregelungen gelten beim Auftreten der südafrikanischen Variante unverändert. „Der beste Schutz vor den besorgniserregenden Varianten für Bürgerinnen und Bürger ist, sich weiterhin an die Hygiene- und Abstandsregeln zu halten sowie Kontakte auf das Notwendige zu reduzieren.“

Seit Februar 2021 gezielte Suche nach Virusmutanten

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Freitag, 9. April 2021, insgesamt 49 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Davon waren 14 Fälle bereits als Kontaktpersonen in Quarantäne. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 164,2 pro 100.000 Einwohner.

Vier betroffene Unternehmen

Betroffen ist auch eine Schule auf der Hohenloher Ebene. Dort musste für 51 Kontaktpersonen Quarantäne angeordnet werden. Zudem gibt es weitere Fälle in einer bereits betroffenen Kinderbetreuungseinrichtung und in vier bereits betroffenen Unternehmen.

Termine im Impfzentrum noch frei

Das Kreisimpfzentrum Öhringen teilt mit, dass aufgrund einer größeren Lieferung an Impfstoff und verlängerter Öffnungszeiten weitere Impftermine angeboten werden können. An diesem Wochenende sind für Sonntag und Montag noch Termine zur Impfung mit AstraZeneca verfügbar. Die Terminvergabe funktioniert ausschließlich über das Internet unter www.impfterminservice.de oder über die Telefonnummer 116 117 (ohne Vorwahl, kostenlos, Montag bis Sonntag von 8 bis 22 Uhr).

Das Ärzteblatt hatte erst im März 2021 darüber berichtet, dass AstraZeneca teilweise nicht bei der südafrikanischen Coronamutation wirkt.

Die südafrikanische Mutante soll zwar nicht tödlicher sein, aber sich schneller verbreiten, was wiederum zu einer Überbelastung des Gesundheitssystems führen kann.




80 neue Coronafälle im Hohenlohekreis

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Donnerstagabend, den 08. April 2021, insgesamt 80 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 190,0 pro 100.000 Einwohner.

Es ist eine Asylbewerberunterkunft im Großraum Öhringen, ein Pflegeheim im Großraum Künzelsau und ein Unternehmen im Kochertal betroffen. Aufgrund von zwei bestätigten Fällen in einer Unterkunft im Großraum Künzelsau musste für rund 13 Kontaktpersonen eine Quarantäne angeordnet werden.

Zudem gibt es weitere Fälle in einer bereits betroffenen Kinderbetreuungseinrichtung und in zwei bereits betroffenen Unternehmen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.