1

Maskenpflicht gilt auch bei einer Inzidenz von Null

Immer wieder fragen Bürger:innen bei einer sinkenden Inzidenz, wann denn die Maskenpflicht aufgehoben wird. Die Maskenpflicht gilt in Deutschland jedoch laut dem Infektionsschutzgesetz erst einmal unabhängig von der Inzidenz. Das heißt, auchb bei einer Inzidenz von Null gilt eine Maskenpflicht.

Wann die Maskenpflicht aufgehoben wird, ist ungewiss

Wann diese Maskenpflicht. die seit 29. März 2020 gilt, wieder aufgehoben wird, das wissen auch die Regierungen nicht so genau. Auf der Internetseite des Regierungspräsidium steht hierzu: „Das kann man heute noch nicht sagen und hängt von der weiteren Entwicklung ab. Die Landesregierung überprüft die getroffenen Maßnahmen permanent und entscheidet auf Grundlage des aktuellen Infektionsgeschehens.“

Schüler:innen tragen Maske im Klassenzimmer, im Biergarten ist sie am Tisch dagegen nicht nötig

Die Maskenpflicht gilt wie die AHA-Regeln als grundlegende Verordnung im Zuge der Pandemiebekämpfung. Dennoch gilt sie nicht überall. So müssen sie Bürger:innen sie etwa im Biergarten tragen, wenn sie aber am Platz sitzen, dürfen sie sie abnehmen. In den Klassenzimmern wiederum müssen die Schüler:innen die Masken permanent an ihren Plätzen und auch sonst tragen.

Inzidenz im Hohenlohekreis fällt weiter

Währenddessen fällt die Inzidenz im Hohenlohekreis weiter. Am 08. Juni 2021 (Stand: 16 Uhr*) wurde laut dem Landratsamt 1 neuer Corona-Fall gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit aktuell bei 14,2 pro 100.000 Einwohner (Meldung des RKI vom 09.06.2021). Für die Feststellung der Inzidenz gilt derzeit ausschließlich das Meldedatum durch das RKI.

Die Inzidenzwerte der letzten fünf Kalendertage:

Sa, 5. Juni: 30,2
So, 6. Juni: 25,7
Mo, 7. Juni: 24,9
Di, 8. Juni: 24,0
Mi, 9. Juni: 14,2

Dadurch fällt der Hohenlohekreis unter die magische 35er Inzidenzmarke. Folgende Öffnungsschritte sieht das Regierungspräsidium Stuttgart in diesem Fall vor:

  • Es entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises bei den in den Öffnungsstufen 1 bis 3 zulässigen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien (Besuch von Freibädern, Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen etc.).
  • Es sind Feiern in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 50 Personen, die einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen, gestattet (Ausnahme: Tanzveranstaltungen) – hierbei haben Gastronomiebetriebe die allgemeinen Hygienevorgaben im Rahmen ihrer Hygienekonzepte einzuhalten.
  • Der Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren ist mit einer Flächenbegrenzung von 7 Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher gestattet.
  • Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Gremiensitzungen, Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, sowie Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports sind im Freien mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern zulässig

 




Inzidenz fällt rasant

Die Inzidenz im Hohenlohekreis ist am Wochenende stark gefallen.

Laut der Internetseite des Landratsamtes des Hohenlohekreises wurden am 05. Juni 2021 (Stand: 16 Uhr*) 3 neue Corona-Fälle gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit aktuell bei 25,7 pro 100.000 Einwohner (Meldung des RKI vom 06.06.2021). Für die Feststellung der Inzidenz gilt derzeit ausschließlich das Meldedatum durch das RKI.

Die Inzidenzwerte der letzten fünf Kalendertage:
Mi, 2. Juni: 56,8
Do, 3. Juni: 52,4
Fr, 4. Juni: 47,9
Sa, 5. Juni: 30,2
So, 6. Juni: 25,7

Damit könnten noch diese Woche neue Freiheiten auf die Bürger:innen warten. Ab einer Inzidenz von unter 50 öffnet unter anderem der Einzelhandel weiter und die Testpflicht entfällt hier.




Landrat Neth: „Nach nur drei Tagen mussten wir die jüngsten Lockerungen wieder zurücknehmen und neue Regeln bekanntmachen“

An diesem Donnerstag, 3. Juni 2021, hat das Robert Koch-Institut (RKI) am dritten Kalendertag in Folge einen 7-Tage-Inzidenzwert von über 50 auf 100.000 Einwohner für den Hohenlohekreis veröffentlicht. Der erste Tag mit einer Inzidenz über 50 war laut Veröffentlichung des RKI Dienstag, den 01. Juni 2021, mit einem Wert von 52,4. Es folgten Mittwoch, den 2. Juni (56,8), sowie Donnerstag, den 3. Juni (52,4).

Damit treten laut dem Landratsamt des Hohenlohekreises bereits am Freitag, den 04. Juni 2021, die Lockerungen bei Inzidenzen von unter 50 aus dem Stufenplan des Landes Baden-Württemberg außer Kraft. Es gelten dann ausschließlich die nachfolgend verkürzt dargestellten Regelungen des Öffnungsschrittes 1.

Anbei veröffentlichen wir die Übersicht des Landratsamtes über die Änderungen diesbezüglich:

  • Kontaktbeschränkungen: im öffentlichen oder privaten Raum dürfen sich 2 Haushalte mit maximal 5 Personen treffen. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, auch wenn sie nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
  • Kitas befinden sich im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
  • Grundschulen können in den Präsenzbetrieb, alle anderen Schulen in den Wechselunterricht (Voraussetzung: Zwei Corona-Tests pro Woche). Das Abstandsgebot von 1,5 m gilt auch an weiterführenden und beruflichen Schulen wieder, Tagesausflüge sowie Sportausübung sind nicht gestattet.
  • Der Einzelhandel kann entweder Click & Meet anbieten (kein Testkonzept, 1 Kunde/in je 40 m² Ladenfläche erlaubt) oder mit Testkonzept öffnen (negativer Coronatest notwendig, 2 Kunden/innen je 40 m² Ladenfläche erlaubt).
  • Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Archive, Büchereien und Bibliotheken, zoologische und botanische Gärten sowie Galerien, Gedenkstätten und Museen gilt wieder eine Testpflicht und die Beschränkung auf 20 m² pro Person.
  • Unter Einhaltung eines Test- und Hygienekonzeptes können Gastronomiebetriebe weiterhin außen und innen (1 Gast pro 2,5 m²) von 6 bis 21 Uhr öffnen, touristische Übernachtungen können stattfinden, kontaktarmer Freizeit- und Amateursport ist mit bis zu 20 Personen draußen möglich.

Dazu Landrat Dr. Matthias Neth: „Nach nur drei Tagen mussten wir die jüngsten Lockerungen wieder zurücknehmen und neue Regeln bekanntmachen. Einen Überblick über die derzeit geltenden Vorschriften gibt es laufend aktualisiert und zusammengefasst auf unserer besonderen Homepage www.corona-im-hok.de.“




Grundschüler kommen voll zurück in die Schulen am Montag, Fünftklässer haben das Nachsehen

Die Recherche nach dem tagesaktuellen Inzidenzwert. Das gehört für viele schon zum Frühstücksritual dazu. Denn: Ständig verändernde Zahlen bedeuten auch ständig veränderte Regeln und Freiheiten für den jeweiligen Kreis, in dem man wohnt.

Am Donnerstag, den 03. Juni 2021, gab es nun eine Information des Landratsamtes des Hohenlohekreises, dass der Inzidenzwert von 50 an drei Werktagen infolge überschritten worden sei und dass daher ab Freitag, den 04. Juni 2021, wieder andere Regeln gelten.

Homeschooling hat erstmal ein Ende, aber fragt sich nur, wie lange

Für die Schulen, die nach den Pfingstferien wieder öffnen am Montag, den 07. juni 2021, bedeutet das im Wesentlichen: Die Grundschulen dürfen endlich in den langersehnten Präsenzunterricht zurückkehren nach monatelanger Klassenzimmerabstinenz. Die weiterführenden Schulen öffnen ihre Pforten ebenfalls nach langer Zeit wieder, um ihre Schüler in den Gebäuden zu empfangen, allerdings nur im Rahmen eines Wechselunterichts:

Übersicht: welche Klassen werden aktuell wie unterrichtet, Quelle: Kultusministerum Baden-Württemberg:

  • Für Grundschulen gilt:
    • Inzidenz unter 100: Präsenzunterricht (Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen)
    • Inzidenz zwischen 100 und 165: Wechselunterricht
    • Inzidenz über 165: Fernunterricht. Für die Eltern, die zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird sowohl im Wechselbetrieb als auch im Falle von Fernunterricht eine Notbetreuung eingerichtet.

 

  • Für weiterführende Schulen und berufliche Schulen gilt:
    • Inzidenz unter 50: Präsenzunterricht (Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen)
    • Inzidenz über 50: Wechselunterricht für alle Klassenstufen bis auf die Abschlussklassen
    • Inzidenz über 165: Fernunterricht für alle Klassenstufen bis auf die Abschlussklassen. Für die Klassenstufen 5-7 wird für die Eltern, die zwingend darauf angewiesen sind, eine Notbetreuung eingerichtet.

 

  • Abschlussklassen: Die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, werden seit 22. Februar 2021 im Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht unterrichtet. Dies gilt als Ausnahmeregelung auch in Landkreisen, in denen entsprechend der Regelungen der Bundesnotbremse der Präsenzunterricht untersagt ist. Unterschreitet ein Landkreis die Inzidenz von 50, kehren auch sie selbstverständlich in den Präsenzunterricht (Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen) zurück. Mit Blick auf die anstehenden Abschlussprüfungen gilt weiterhin die Empfehlung, dass die Schulen zwei Wochen vor deren Beginn den Unterricht für diese Schülerinnen und Schüler ausschließlich auf Fernunterricht umstellen.

 

  • Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege: Der Betrieb ist am übernächsten Tag einzustellen, wenn das Gesundheitsamt eine Sieben-Tages-Inzidenz über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen feststellt und bekannt gemacht hat. Eine Notbetreuung wird für diese Kinder eingerichtet.
Übersichtstabelle der inzidenzabhängigen Regelungen
0-50
Präsenz aller Schularten
Ja
Pflicht
Nein für Schülerinnen und Schüler/Unterricht
Sport im Freien ist im Klassenverbund gestattet; Tagesausflüge im Klassenverbund gestattet
50-100
Wechsel Präsenz-/Fernunterricht für weiterführende Schulen; Präsenzunterricht für GS, SBBZ-Grundstufen/SBBZ G,K, etc.
Ja
Pflicht; Präsenzphase abhängig von Testangeboten
bei Wechselunterricht ja; an GS, SBBZ nein
Sport im Freien ist im Klassenverbund gestattet, an weiterführenden Schulen nur kontaktarm; 2 Wochen vor Prüfung ist Fernunterricht möglich; Umfang/Dauer Präsenz entscheidet Schulleitung;
100-165
Wechsel Präsenz-/Fernunterricht
Ja
Pflicht; Präsenzphase abhängig von Testangebot
Ja
Sport drinnen zur Prüfungsvorbereitung und in Jahrgangsstufe 1 u. 2 ist mit Abstand möglich; Ü 100 Abstand auch im Freien
über 165
Fernunterricht;
nur zwingend erforderliche Leistungsfeststellungen in Präsenz
Ja
optional bei Leistungsfeststellungen; gegebenenfalls Trennung nicht getesteter von getesteten Schülerinnen und Schülern
Ja
Bisherige Ausnahmen (Abschlussklassen, SBBZ, bestimmte Schülerinnen und Schüler, etc.)

 

 

 




Was bedeutet Inzidenz unter 50 für den Hohenlohekreis?

Laut der Internetseite www.corona-im-hok.de, betrieben vom Landratsamt des Hohenlohekreises, hat der Hohenlohekreis am Sonntag, en 30. Mai 2021, ein weiteres Mal die Inzidenz von 50 unterschritten. Zwar zählen nur Werktage für weitere Öffnungsschritte, aber dennoch stehen weitere Öffnungen kurz bevor.

Für den Hohenlohekreis würde dies  konkret unter anderem bedeuten:

Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit 10 Person aus bis zu 3 Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. » Öffnung von Einzelhandel mit Beschränkung der Personenzahl. Archive, Büchereien und Bibliotheken dürfen ohne Auflagen öffnen, zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen ebenfalls. Auch das Würth-Museum in Gaisbach öffnet wieder.

Öffnungsschritte bei eienr Inzidenz unter 50. Quelle: baden-wuerttemberg.de

Coronazahlen des Hohenlohekreises

Im Hohenlohekreis wurden am 29. Mai 2021 (Stand: 16 Uhr*) 17 neue Corona-Fälle gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit aktuell bei 48,8 pro 100.000 Einwohner (Meldung des RKI vom 30.05.2021). Das Landratsamt betont: „Für die Feststellung der Inzidenz gilt derzeit ausschließlich das Meldedatum durch das RKI.“

Die Inzidenzwerte der letzten fünf Kalendertage, laut der Internetseite des Landratsamtes:
Mi, 26. Mai: 55,0
Do, 27. Mai: 44,4
Fr, 28. Mai: 47,0
Sa, 29. Mai: 47,9
So, 30. Mai: 48,8




Aussicht auf erste Öffnungsschritte für den Hohenlohekreis

Im Hohenlohekreis wurden am 23. Mai 2021 (Stand: 16 Uhr*) 6 neue Corona-Fälle gemeldet, einer davon war bereits als enge Kontaktperson in Quarantäne. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 79,9 pro 100.000 Einwohner (Meldung des RKI vom 24.05.2021). Das geht aus einer Mitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

Die Inzidenzwerte der letzten fünf Werktage: 18. Mai: 106,5 / 19. Mai: 101,2 / 20. Mai: 76,3 / 21. Mai: 61,2 / 22. Mai: 70,1.

Minigolf, Museen und Restaurants könnten dann rein theoretisch öffnen

Falls die Inzidenz noch einen weiteren Werktag unter 100 bleibt, können weitere Öffnungen erfolgen. Der Hohenlohekreis würde sich dann gemäß der baden-württembergischen Coronaverordnung in der 1. Öffnungsstufe befinden. Unter anderem dürfen Museen und botanische Gärten öffnen und auch Freibäder. Darüber hinaus möglich wäre:

 

  • Beherbergungsbetriebe dürfen wieder touristische Gäste empfangen. Dazu zählen unter anderem Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, (Dauer-)Campingplätze, (kostenfreie) Wohnwagenstellplätze und ähnliche Einrichtungen. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen.

 

  • Die Gastronomie darf zwischen 6 und 21 Uhr öffnen. In Innenräumen ist ein Gast je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche erlaubt. Im Außenbereich gilt keine Personenbegrenzung. Im Innen- und Außenbereich sind die Plätze so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Liefer- und Abholdienste sind auch zwischen 21 und 6 Uhr erlaubt.

 

  • Der bisher geschlossene Einzelhandel darf im Rahmen der Click and Meet-Regelung öffnen. Dabei ist die Kundenzahl auf eine Kund*in pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche zu begrenzen. Statt einer Kundin oder einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche sind auch jeweils zwei Kundinnen und Kunden ohne vorherige Terminbuchung zulässig, sofern diese einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

 

Dennoch ist davon auszugehen, dass nicht jedes Restaurant und jede Minigolfanlage sofort öffnet angesichts dessen, dass auch genauso schnell wieder Schließungen erfolgen könnten.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Aktualisierung analog zur Veröffentlichung der für die Regelungen der „Bundesnotbremse“ relevanten Zahlen des Robert Koch-Institutes am jeweiligen Morgen für den Vortag erfolgt.  

Schulen dürften rein theoretisch derzeit wieder voll öffnen

Bei einer Inzidenz von 80 bewegt sich der Hohenlohekreis hinsichtlich den aktuellen Verordnung des Landes Baden-Württemberg und der Bundesnotbremse zwischen den Inzidenzwerten 50 und 100. Ab einer Inzidenz unter 100 wäre nach den Pfingstferien wieder ein normaler Unterricht möglich, über 100 würde es in den Wechselunterricht gehen. Die Schulen entscheiden jedoch autark, ob und wie sie nach den Ferien bei einer geringen Inzidenz was anbieten. Vor den Ferien haben sich auch diverse Schulen im Hohenlohekreis trotz sinkender Inzidenz gegen eine Öffnung entscheiden und weiter auf homeschooling gesetzt.

Ziel von Jens Spahn: Inzidenz unter 20

Der neue magische Inzidenzwert hat nun Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgegeben. Bei einem Inzidenzwert von unter 20 wären, wenn es nach Spahn gehen würde, auch Open-Air-Veranstaltungen und Fußballspiele mit Zuschauern im Sommer mäglich.

* Es handelt sich hierbei um die für diesen Tag an das Landesgesundheitsamt gemeldeten Fälle. Die Meldefrist ist täglich um 16 Uhr, sodass alle Fälle des Vortags ab 16 Uhr bis zum aktuellen Tag, 16 Uhr, in die Statistik zählen.




Hohenloher Inzidenz unter 150 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen

Nun ist es offiziell: Das Gesundheitsamt hat laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes am heutigen Dienstag, den 18. Mai 2021, festgestellt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in Hohenlohe an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Schwellenwert von 150 und den Schwellenwert von 165 unterschritten hat. Somit ist ab Donnerstag, den 20. Mai wieder Click&Meet in den Ladengeschäften sowie Wechselunterricht in den Schulen möglich.

Sollte es aus organisatorischen Gründen nötig sein, könne die Aufhebung der entsprechenden Einschränkungen des Schulbetriebs auch erst bis zu drei Werktage nach dem Außerkrafttreten vollzogen werden.

Für Kindertageseinrichtungen, erlaubnispflichtige Kindertagespflege, Grundschulförderklassen, Schulkindergärten sowie Betreuungsangebote der verlässlichen Grundschule, der flexiblen Nachmittagsbetreuung sowie der Horte und der Horte an der Schule ist dann wieder Regelbetrieb zulässig.

Davon unberührt bleiben laut dem Schreiben des Landratsamtes die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in der jeweils gültigen Fassung und sonstige Regelungen aufgrund der Corona-Verordnung.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis




Inzidenz im Hohenlohekreis sinkt weiter

Laut Landesgesundheitsamt betrug die 7-Tage-Inzidenz im Hohenlohekreis am Sonntag, 16. Mai 2021, 110,1. Eine Woche zuvor lag der Wert noch bei 180.

Starke Unterschiede zwischen den Gemeinden

Es ist allerdings weiterhin eine starke Ungleichverteilung innerhalb der Gemeinden festzustellen, in einigen Gemeinden liegen die Werte sehr niedrig, in anderen verharren sie auf einem hohen Niveau.

Inzidenzentwicklung HOK – Stand 20120516

 

Inzidenz pro Gemeinde, Stand 20210516

 

 




Inzidenz im Hohenlohekreis weiterhin sinkend – die 100er-Marke aber noch nicht erreicht

Am 12. Mai 2021 wurden 48 Menschen positiv auf das Virus getestet, am 13. Mai 2021 eine Person. Insgesamt ergibt sich eine 7-Tage-Inzidenz von 139,4 (Stand 12. Mai 2021, am Feiertag fand keine Aktualisierung der Inzidenzzahlen statt). Die Tendenz ist, ausgehend von einem Spitzenwert von 280,  weiterhin stark fallend, der Hohenlohekreis hat die Schranke von 100, die zur automatischen Aufhebung der Bundesnotbremse führt, noch nicht erreicht.

Starke Unterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden

Auffallend ist die Inzidenzverteilung auf Gemeinden: In einigen Gemeinden liegt die Inzidenz bereits unter 100, in anderen verharrt sie weiterhin auf sehr hohem Niveau.

Inzidenzverteilung in den Gemeinden. Stand: 12.Mai 2021

 

 




Hohenloher Inzidenz kratzt an der magischen Schulmarke

165. Diese Zahl sitzt in den Köpfen vieler Eltern, Schüler:innen und Lehrer:innen derzeit fest. Denn 165 ist der magische Inzidenzwert, der derzeit bestimmt, ob die Schulen wieder ihre Klassenzimmer für Wechselunterricht öffnen.

Im Hohenlohekreis wurden am 08.05.2021 (Stand: 16 Uhr*) insgesamt 25 neue Corona-Fälle gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 170,4 pro 100.000 Einwohner. Am 09.05.2021 (Stand: 16 Uhr*) wurden jedoch wieder insgesamt 12 neue Corona-Fälle gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt nun bei 180,2 pro 100.000 Einwohnern.

Bei einem Wert von unter 165 und das mindestens 5 Tage lang, öffnen die Schulen wieder. Ob das nun noch kurz vor den Pfingstferien gelingt, ist nun die große Frage. Der Wert müsste nun die kommende Woche unter diese Marke fallen, dann bestünde noch eine Aussicht auf Öffnung. Wenn nicht, geht es erst einmal in die Ferien.

Der durchschnittliche Inzidenwert in Baden-Württemberg  liegt derzeit laut dem Regierungspräsidium bei 145. Den besten Wert meldet aktuell der Main-Tauber-Kreis mit 49,8. Die Inzidenz der Stadtkreise Stuttgart und Heilbronn bewegt sich bei über 200.

* Es handelt sich hierbei um die für diesen Tag an das Landesgesundheitsamt gemeldeten Fälle. Die Meldefrist ist täglich um 16 Uhr, so dass alle Fälle des Vortags ab 16 Uhr bis zum aktuellen Tag, 16 Uhr, in die Statistik zählen.