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Inzidenz steigt und steigt und steigt …

In der Stadt Heilbronn wurde am gestrigen Sonntag, 24. Januar, die Inzidenz mit 1.023 angegeben, der Landkreis Heilbronn lag bei 967. Der Hohenlohekreis meldete eine Inzidenz von 775 – wobei die Gemeinden Niedernhall, Weißbach und Forchtenberg (Stand 22. Januar 2022, neuere Zahlen noch nicht enthalten) bereits eine Inzidenz von mehr als 1.000 haben.

SLK-Kliniken: Nur noch drei Coronapatienten auf der Intensivstation

Entgegengesetzt ist die Belegung der Intensivstationen mit Corona-Patient:innen, sie sinkt weiter. Das kann Mathias Burkhardt, Pressesprecher der SLK-Kliniken bestätigen: „Ja – seit Beginn des Jahres können wir im SLK-Verbund einen Rückgang der Corona-Patienten verzeichnen, auch auf den Intensivstationen. Stand heute, 21. Januar 2022,werden 3 Patienten intensivmedizinisch behandelt. Am 06. Dezember 2021 konnten wir den bisherigen Höchststand der vierten Welle verzeichnen – mit insgesamt 29 Patienten auf der Intensivstation.“ Zusätzlich zu den 3 Intensivpatienten waren am Freitag, 21. Januar 2022, weitere 17 Corona-Patienten auf der Normalstation in Behandlung. Das bedeutet eine gewisse Entlastung des Personals: „Die Situation ist – für den Moment – entspannter. Unser Intensivfachpersonal ist durch den geringeren Anteil an COVID-19-Patienten, die eine sehr intensive Pflege benötigen und eine deutlich erhöhten Arbeitsumfang mit sich bringen (Schutzkleidung,…), weniger belastet.“

Auswirkungen von Omikron auf die Krankenhäuser noch nicht klar

Ob die Omikron-Variante dauerhaft die Hospitalisierung auf Normal- und Intensivstationen deutlich verringern wird, ist laut Burkhardt noch nicht klar: „Diese Frage lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht seriös beantworten, da wir rückläufige Zahlen verzeichnen, aber aufgrund der bundesweiten Infektionsentwicklung uns auf wieder steigende Zahlen einstellen. Welches Ausmaß dies annehmen wird und wo die Patienten dann behandelt werden müssen, ist heute noch nicht vorauszusehen.“ Genauso unklar ist, auf welche Behandlungen sich die Normalstationen bei Patienten mit einer Omikron-Infektion konkret einstellen müssen.

Merkwürdige False-Flag-Aktionen in den Anzeigeteilen

Eine Seite mit angeblichen Stellengesuchen ungeimpfter Menschen aus Bautzen.

Am Wochenende ging es erst durch die sozialen Medien, später auch durch die Presse, dass in einigen Zeitungen und Mitteilungsblättern ganze Kleinanzeigenseiten mit Stellenangeboten von ungeimpftem Pflegepersonal veröffentlicht wurden. Der Journalist Andreas Rausch vom rbb wollte mehr darüber wissen und hat versucht, mit einigen der mehr als 100 vorgeblichen Inserent:innen eines Bautzener Anzeigenblattes zu sprechen, was ihm nicht gelang: Die angegebenen Telefonnummern gab es teilweise nicht – zum Beispiel wurde die Nummer 0160-1234567890 angegeben – oder es wurde nicht abgenommen. Die in einigen Fällen erreichten Anrufbeantworter waren alle unpersönlich. Offenbar ging es nicht darum, dass reale Menschen reale Stellengesuche aufgegeben hatten.

„Das wirkte auf den ersten Blick fast wie abgesprochen“

Wer die Aktionen gestartet oder koordiniert hat, welchen Nutzen diese Aktion brigen soll und woher das Geld für diese Aktion kommt, ist unklar. Auch der „Fränkische Tag“ (Bamberg) listete mehr als 50 Anzeigen am Samstag. „Diese Häufung von sich ähnelnden Inseraten ist ungewöhnlich. Das wirkte auf den ersten Blick fast wie abgesprochen“, wird Gerhard Staudt, Teamleiter des Auftragsmanagements der Mediengruppe Oberfranken, zitiert. Der „Fränkische Tag“ weiß auch, dass in lokalen Telegram-Gruppen dafür geworben wurde, die Zeitung zu „fluten“. Die Anzeigen wurden jedenfalls bezahlt.

Situation ungeimpfter Pflegemitarbeiter

Ob die Aktionen den betroffenen ungeimpften Pflegekräften helfen, sei dahingestellt. Ungeachtet solcher Aktionen lohnt es sich, die Situation ungeimpfter Pflegekräfte zu betrachten: Ab dem 16. März 2022 müssen Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Reha-Kliniken, Geburtshäusern oder auch bei Rettungsdiensten einen Nachweis vorlegen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Ohne einen solchen Nachweis, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das dem Gesundheitsamt zu melden, was ein Betretungsverbot zur Folge haben kann. Mit einem Betretungsverbot entfällt dann für den Arbeitgeber auch die Lohnzahlungspflicht – so das Gesetz. Genaue Zahlen, wieviele Arbeitnehmer:innen diese Regelungen betreffen könnte, gibt es nicht.

„Natürlich müssen wir damit rechnen, dass es weiterhin Mitarbeitende geben wird, die sich nicht für eine Impfung entscheiden können.“

GSCHWÄTZ hat daher Mathias Burkhardt auch danach gefragt, ob er bereits abschätzen kann, wie sich die Impfpflicht für Gesundheitsbedienstete ab März auf die SLK-Kliniken auswirken wird und ob er damit rechnet, dass Personal vom Dienst freigestellt oder entlassen werden muss: „Auch dies ist Stand heute noch nicht serös einschätzbar. Aber natürlich müssen wir damit rechnen, dass es weiterhin Mitarbeitende geben wird, die sich nicht für eine Impfung entscheiden können und die wir dann ab dem 16. März dem Gesundheitsamt melden. Wir bleiben aber weiterhin im Austausch mit der Mitarbeiterschaft und bieten ab kommender Woche als Arbeitgeber auch wieder ein kontinuierliches Impfangebot für alle Mitarbeitenden an“.

Kurios: Weintrinker sollen weniger ansteckungsgefährdet sein

Das sagt zumindest eine Studie, die in dem Journal „Frontiers in Nutrition“ veröffentlicht wurde: Um 17 Prozent sei die Wahrscheinlichkeit herabgesetzt, sich mit Corona zu infizieren, wenn man wöchentlich fünf Gläser Rotwein trinke. Bei Weißwein und Champagner sei der Effekt nicht so stark. Im Gegensatz dazu steigere sich die Wahrscheinlichkeit einer Corona-Infektion bei Bier- und Spirituosentrinkern. Die Journale dieses Verlages werden allerdings von der Wissenschaft stark kritisiert – vielleicht sollte man Rotwein lieber nicht als Corona-Maßnahme konsumieren.

Text: Matthias Lauterer




Inzidenz steigt wieder stark an – über 500 im Hohenlohekreis

Am 19. Januar 2022 wurde die Inzidenz im Hohenlohekreis erstmals seit einigen Wochen wieder mit einem Wert von über 500 gemeldet – genau: 561,3.

Wenn am heutigen 20. Januar 2022 erneut eine Inzidenz jenseits der 500 gemeldet wird, ist der Landkreis durch die Vorschriften der baden-württembergiscehn Corona-Verordnung verpflichtet, eine nächtliche Ausgangssperre für Nichtgeimpfte ab Freitag, 21. Januar 2022 auszurufen. Diese gilt dann von 21 Uhr bis 5 Uhr.

Ausnahmen für „triftige Gründe“

Nur „bei Vorliegen eines triftigen Grundes“ dürfen sich dann Nichtgeimpfte außerhalb ihrer Wohnung oder Unterkunft aufhalten. Unter diese triftigen Gründe fallen Arztbesuche und medizinische Versorgung, die Berufsausübung, ehrenamtliche Tätigkeit oder der Besuch von Ehe- oder Lebenspartnern. Auch sportliche Betätigung ist erlaubt – allerdings nur allein.

Die Ausgangssperre wird – so ist es durch die Corona-Verordnung geregelt – außer Kraft gesetzt, wenn die Inzidenz im Kreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter 500 liegt.

In 32 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg gilt bereits diese Ausgangssperre.

Text: Matthias Lauterer




Zurück ins Leben

Im Hohenlohekreis liegt laut Dashboard am Dienstag, den 17. August 2021 (Stand: 8.18 Uhr), die 7-Tage-Inzidenz bei 25,7 pro 100.000 Einwohner.

Die Inzidenzstufen sind gefallen

Ganz wichtig seit Montag, den 16. August 2021: Die bisherigen vier Inzidenzstufen entfallen in Baden-Württemberg. Dafür gilt laut Homepage des Sozialministeriums grundsätzlich in Innenbereichen die 3G-Pflicht. Wer also voll am gesellschaftlichen Leben teilnehmen möchte, muss ab da einen Geimpften-, Genesenen oder negativen Test-Nachweis vorlegen. In Clubs und Diskotheken ist sogar ein PCR-Test nötig (maximal 48 Stunden alt), ansonsten sollen Antigentests ausreichend sein, die aber nur maximal 24 Stunden alt sein dürfen.

Überprüfung der Nachweise vor Ort

Die Tests werden entweder „vor Ort unter Aufsicht desjenigen, der das Vorliegen eines Testnachweises überprüfen muss“ vorgenommen oder „im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt“ oder er wird von einem Leistungserbringer vorgenommen und überwacht, heißt es auf der Homepage der Landesregierung. Anbieter:innen, Veranstalter:innen und Betreiber:innen beispielsweise von Restaurants oder Clubs sind dabei „zur Überprüfung der vorzulegenden Test-, Impf- oder Genesenennachweise verpflichtet“.

Regeln für Kinder und Schüler:innen

Als getestete Person gelten weiterhin Kinder unter sechs Jahren und „Schülerin oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule, wobei die Glaubhaftmachung in der Regel durch ein entsprechendes Ausweisdokument zu erfolgen hat“. Nach den Sommerferien gilt wie bereits angekündigt in den Schulen inzidenzunabhängig und für zunächst zwei Wochen wieder generell die Maskenpflicht im Unterricht. Schüler:innen, Lehrkräfte und Personal sollen dann auch wieder ein kostenloses engmaschiges Testangebot erhalten.

Private Feste ohne Beschränkungen

Die neue Verordnung bedeutet auch, dass private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen ohne Beschränkungen zulässig sind. Die Maskenpflicht in Innenräumen beziehungsweise in Außenräumen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, gilt aber nach wie vor für alle.

Öffentliche Veranstaltungen

Stadien und Kulturveranstaltungen im Freien dürfen für bis zu maximal 5.000 Personen unter Vollauslastung oder bei darüber hinausgehender Besucherzahl zu maximal 50 Prozent beziehungsweise bis zu 25.000 Menschen öffnen. Das gilt nicht für kirchliche oder religiöse Veranstaltungen. Diese sind unbeschränkt möglich, brauchen allerdings ein Hygienekonzept.

Überprüfung alle vier Wochen

Sollte sich das Ausbruchsgeschehen wieder verstärken und eine Überlastung des Gesundheitswesens drohen, will die Landesregierung zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Dazu soll die Auslastung der Intensivbetten, die Sieben-Tage-Inzidenz, die Impfquote und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe fortlaufend beobachtet werden. Die Maßnahmen sollen mindestens alle vier Wochen überprüft werden.




Inzidenzwert unter 10 im Hohenlohekreis offiziell festgestellt

Am Dienstag, den 10. August 2021, hat das Landesgesundheitsamt am fünften Kalendertag in Folge einen 7-Tage-Inzidenzwert von unter 10 pro 100.000 Einwohner für den Hohenlohekreis veröffentlicht. Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat diese Unterschreitung per Allgemeinverfügung offiziell festgestellt, schreibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Allerdings steigt der Wert bereits wieder und lag am Mittwoch, den 11. August, bei 19,5.

Inzidenzstufe 1 tritt in Kraft

Damit gelten im Hohenlohekreis seit Mittwoch, den 11. August 2021, die Regelungen der Inzidenzstufe 1 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Das bedeutet insbesondere gelockerte Kontaktbeschränkungen, geöffnete Diskotheken (mit 3G), kein Rauchverbot in der Gastronomie und in Vergnügungsstätten sowie gelockerte Personenbeschränkungen bei Veranstaltungen, bei Messen, im touristischen Verkehr und in Prostitutionsstätten. Eine gesamte Übersicht über die geltenden Regelungen ist laufend aktualisiert auch auf www.corona-im-hok.de zu finden.

Regelungen für die verschiedenen Lebensbereiche

  • Kontaktbeschränkung: maximal 25 Personen ohne Beschränkung der Anzahl Haushalte (Geimpfte sowie genesene Personen werden nicht mitgezählt.)
  • Private Veranstaltungen (Geburtstage, Hochzeitsfeiern) – ohne Abstandsgebot und ohne Maskenpflicht, aber mit Hygienekonzept sowie Datenerfassung: im Freien max. 300 Personen, in geschlossenen Räumen max. 300 Personen unter Beachtung der 3G-Regel
  • Öffentliche Veranstaltungen (Theater, Oper, Konzerte, Stadtfeste, Wettkampfveranstaltungen im Sport etc.) – mit Hygienekonzept und Datenerfassung: im Freien max. 1.500 Personen (Maskenpflicht bei mehr als 300 Personen), in geschlossenen Räumen max. 500 Personen / Oder: max. 50 Prozent der Kapazität ohne Abstandsgebot mit 3G-Regel, max. 25.000 Personen
  • Freizeiteinrichtungen (Freizeitparks, Schwimmbäder etc.) – mit Hygienekonzept und Datenerfassung: ohne Beschränkung der Personenzahl
  • außerschulische und berufliche Bildung (Volkshochschulen, Jugendkunstgruppen etc.) – mit Hygienekonzept und Datenerfassung: ohne Beschränkung der Personenzahl und ohne 3G
  • Kultureinrichtungen (Galerien, Museen, Bibliotheken, etc.) – mit Hygienekonzept und Datenerfassung: ohne Beschränkung der Personenzahl
  • Gastronomie und Vergnügungsstätten (Restaurants, Kneipen, Imbisse, Spielhallen etc.) – mit Hygienekonzept und Datenerfassung: ohne 3G, ohne Beschränkung der Personenzahl
  • Betriebskantinen und Mensen – mit Hygienekonzept und Datenerfassung: Benutzung durch Angehörige der Einrichtung ohne 3G
  • Einzelhandel (inkl. Dienstleistungs- oder Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr) – mit Hygienekonzept: ohne besondere Regelungen
  • Körpernahe Dienstleistungen – mit Hygienekonzept: wenn Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, gilt die 3G-Regel
  • Messen – mit Hygienekonzept und Datenerfassung: im Freien und in geschlossenen Räumen entweder 1 Person je angefangene 3m² oder ohne Beschränkung der Personenzahl mit 3G-Regel
  • Beherbergung – mit Hygienekonzept und Datenerfassung: ohne besondere Regelungen
  • Touristischer Verkehr (Schifffahrt, Seilbahnen, Busverkehr etc.) – mit Hygienekonzept und Datenerfassung: ohne 3G und ohne Personenbeschränkung
  • Diskotheken – mit Hygienekonzept und Datenerfassung: 30 Prozent der Kapazität mit 3G-Regel
  • Prostitutionsstätten – mit Hygienekonzept und Datenerfassung: mit 3G-Regel
  • Sport – mit Hygienekonzept und Datenerfassung: im Freien und in geschlossenen Räumen ohne besondere Regelungen

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis




Inzidenz in Hohenlohe kratzt an 50er-Marke

Die 7-Tage-Inzidenz im Hohenlohekreis lag gestern, Mittwoch, den 28. Juli 2021, bei 47,9 (Stand 08.59 Uhr). Bis 16 Uhr waren 28 neue Corona-Fälle dazugekommen (https://www.corona-im-hok.de/). Damit droht der Kreis wieder über die magische Marke von 50 und somit in die Inzidenzstufe 4 zu rutschen. In dieser gelten laut Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die seit 26. Juli 2021 gültig ist, wieder weitreichende Einschränkungen. Die wichtigsten hier im Überblick:

Einschränkungen für private Treffen

So dürfen sich erneut nur fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis 13 Jahren sowie Genesene und Geimpfte zählen dabei nicht dazu. Private Veranstaltungen dürfen mit maximal zehn Personen im Innen- als auch Außenbereich aber dafür ohne Abstandsgebot und Maskenpflicht stattfinden.

Öffentliche Veranstaltungen und Freizeit- sowie Kultureinrichtungen

Zu öffentlichen Veranstaltungen dürfen im Freien maximal 250 Gäste mit den 3G (geimpft, genesen, getestet) oder 200 Gäste mit Mund-Nasen-Schutz kommen. In geschlossenen Räumen dürfen lediglich maximal 100 Gäste mit 3G die Veranstaltung besuchen. Freizeiteinrichtungen dürfen im Freien von einer Person mit 3G je 20 Quadratmeter besucht werden. Die Innenbereiche werden geschlossen. Auch Kultureinrichtungen dürfen sowohl im Innen- als auch Außenbereich lediglich von einer Person mit 3G je 20 Quadratmeter besucht werden.

Von Gastronomie, Einzelhandel bis zu Beherbergungsbetrieben

Auch Gastronomie und Vergnügungsstätten sind betroffen: Sie dürfen im Freien eine unbeschränkte Anzahl an Personen mit 3G begrüßen, im Innenbereich eine Person mit 3G je 2,5 Quadratmeter. Im Einzelhandel darf eine Person mit 3G je angefangene zehn Quadratmeter einkaufen. Für den Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt die Dokumentationspflicht. Bei körpernahen Dienstleistungen, bei denen keine Maske getragen werden kann, ist eins der 3G sowie eine Datenerfassung nötig. In Beherbergungsbetrieben müssen die Gäste bei der Anreise einen negativen Test, einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen und sich anschließend alle drei Tage testen lassen.

Sport

Gemeinsam Sport machen dürfen dann im Freien maximal 25 Personen und im Innenbereich 14 Personen jeweils mit 3G. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt. Zu sportlichen Wettkämpfen dürfen im Freien maximal 250 Besucher und im Innenbereich bis zu 100 Personen jeweils mit 3G kommen.

 

#Hohenlohe #HOK #BadenWürttemberg




Zwei neue Corona-Ausbruchsgeschehen im Hohenlohekreis

In den vergangenen sieben Tagen hat das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises insgesamt 36 Corona-Neuinfektionen an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt jetzt bei 33,7 pro 100.000 Einwohner (Stand 26.07.2021, 9.05 Uhr), schreibt das Landratsamt Hohenlohekreis in einer Pressemitteilung mit.

Zwei Ausbruchsgeschehen

Die steigenden Fallzahlen lassen sich auf zwei Ausbruchsgeschehen am Wochenende vom 17. und 18. Juli 2021 zurückführen, dabei handelt es sich um eine Bar und einen Club im Raum Öhringen. Aufgrund oft unvollständiger, falsch hinterlegter oder teilweise nicht vorhandener Kontaktdaten ist eine umfassende Kontaktpersonennachverfolgung durch die Fallermittlung des Gesundheitsamtes nicht möglich. Allen Besucher:innen der Metropol Shisha-Lounge in Öhringen und des Clubs Gentele in Pfedelbach in der Nacht vom 17. auf den 18. Juli 2021 wird dringend empfohlen, die eigenen Kontakte zu minimieren, kostenfreie Testmöglichkeiten zu nutzen und sich bei den typischen Symptomen – Husten, Schnupfen und Fieber – an den Hausarzt zu wenden.

Appell des Landrats

„Jeder sehnt sich nach einer Rückkehr zum normalen Leben. Dabei müssen jedoch die Grundregeln, insbesondere auch in Hinblick auf die Kontaktdatenerfassung, beachtet werden“, mahnt Landrat Dr. Matthias Neth. „Seit fast eineinhalb Jahren nimmt jeder von uns Einschränkungen in Kauf, damit wir als Gesellschaft die Corona-Pandemie bewältigen können. Wer die hart erarbeiteten Fortschritte jetzt leichtsinnig aufs Spiel setzt, zeigt keinerlei Respekt gegenüber seinen Mitmenschen.“

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis

 

#Hohenlohe #LandratsamtHohenlohekreis




Hohenlohekreis wieder auf Inzidenzstufe 2

Am gestrigen Montag, den 19. Juli 2021, hat das Landesgesundheitsamt am fünften Kalendertag in Folge einen 7-Tage-Inzidenzwert von über 10 auf 100.000 Einwohner für den Hohenlohekreis veröffentlicht, schreibt das Landratsamt Hohenlohekreis in einer Pressemitteilung. Die Inzidenz lag gestern bei 14,2. Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat diese Überschreitung am selben Tag per Allgemeinverfügung offiziell festgestellt. Bereits am heutigen Dienstag, den 20. Juli 2021, treten die Regelungen der Inzidenzstufe 2 aus dem Stufenplan des Landes Baden-Württemberg in Kraft.

Damit gelten unter anderem die folgenden Regelungen. Erwähnt sind nur die Bereiche, in denen eine Änderung eintritt:

  • Bei privaten Treffen sind statt 25 Personen nur noch 15 Personen aus 4 Haushalten erlaubt. Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis 13 Jahre sowie Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit.
  • Private Feiern und Veranstaltungen sind nur noch mit 200 statt 300 Personen möglich. In geschlossenen Räumen gilt generell die 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet).
  • Öffentliche Veranstaltungen und Sportwettkämpfe: im Freien sind nur noch 750 statt 1.500 Personen erlaubt, in Räumen 250 Personen. Ab 200 Personen Maskenpflicht.
  • In der Gastronomie gilt innen ein Rauchverbot.
  • Die Besucherzahl bei Messen ist auf eine Person je angefangene sieben Quadratmeter (ohne 3G-Regel) oder eine Person je angefangene drei Quadratmeter (mit 3G-Regel) begrenzt.
  • Diskotheken sind geschlossen.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis




Inzidenz in Hohenlohe bei 2,7

Im Hohenlohekreis wurden am Mittwoch, den 07. Juli 2021, zwei neue Corona-Fälle gemeldet (Stand 16 Uhr). Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit aktuell bei 2,7 pro 100.000 Einwohner, was einen leichten Anstieg im Vergleich zum Vortag bedeutet. In Hohenlohe gibt es damit zurzeit sieben aktive Fälle.

Die Inzidenzwerte der letzten fünf Kalendertage:

Freitag, 02. Juli: 3,6
Samstag, 03. Juli: 3,6
Sonntag, 04. Juli: 2,7
Montag, 05. Juli: 2,7
Dienstag, 06. Juli: 1,8

 




Hohenloher dürfen wieder ab heute wieder mit 300 Personen privat feiern

Ab Montag, den 28. Juni, gelten im Hohenlohekreis die Regelungen der neuen Corona-Inzidenzstufe 1. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes hervor.

 Was sich ändert

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am  Sonntag, 27. Juni 2021, die Unterschreitung des 7-Tages-Inzidenzwertes von 10 pro 100.000 Einwohner an fünf Tagen in Folge amtlich bekanntgemacht. Daher treten im Hohenlohekreis ab Montag, 28. Juni 2021, die Regelungen der Inzidenzstufe 1 der ab diesem Tag gültigen CoronaVO des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Das bedeutet unter anderem:

Regeln und Freiheiten bei Inzidenzstufe 1. Quelle: Screenshot von der Seite des Reigerungspräsidiums Stuttgart

Eine komplette Übersicht über alle Bestimmungen zur Corona-Inzidenzstufe 1 finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210625_Auf_einen_Blick_DE.pdf

 




Keine neuen Coronafälle im Hohenlokreis

Im Hohenlohekreis wurden am 13. Juni 2021 (Stand: 16 Uhr*) laut dem Landratsamt keine neuen Corona-Fälle gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit aktuell bei 13,3 pro 100.000 Einwohner (Meldung des RKI vom 11.06.2021). Achtung: Für die Feststellung der Inzidenz gilt derzeit ausschließlich das Meldedatum durch das RKI.

Hinweis: Die Seite des Landratsamtes www.corona-im-hok.de wird von Montag bis Freitag aktualisiert.

Die Inzidenzwerte der letzten fünf Kalendertage:   Mo, 7. Juni: 24,9
Di, 8. Juni: 24,0
Mi, 9. Juni: 14,2
Do, 10. Juni: 16,9
Fr, 11. Juni: 13,3

Damit gelten im Hohenlohekreis weiterhin die Inzidenzregeln unter 35, was unter anderem keine Testpflicht mehr in Biergärten, Freibädern und Eisdielen bedeutet sowie voller Präsenzunterricht aller Schulklassen.