Inzidenz steigt und steigt und steigt …
In der Stadt Heilbronn wurde am gestrigen Sonntag, 24. Januar, die Inzidenz mit 1.023 angegeben, der Landkreis Heilbronn lag bei 967. Der Hohenlohekreis meldete eine Inzidenz von 775 – wobei die Gemeinden Niedernhall, Weißbach und Forchtenberg (Stand 22. Januar 2022, neuere Zahlen noch nicht enthalten) bereits eine Inzidenz von mehr als 1.000 haben.
SLK-Kliniken: Nur noch drei Coronapatienten auf der Intensivstation
Entgegengesetzt ist die Belegung der Intensivstationen mit Corona-Patient:innen, sie sinkt weiter. Das kann Mathias Burkhardt, Pressesprecher der SLK-Kliniken bestätigen: „Ja – seit Beginn des Jahres können wir im SLK-Verbund einen Rückgang der Corona-Patienten verzeichnen, auch auf den Intensivstationen. Stand heute, 21. Januar 2022,werden 3 Patienten intensivmedizinisch behandelt. Am 06. Dezember 2021 konnten wir den bisherigen Höchststand der vierten Welle verzeichnen – mit insgesamt 29 Patienten auf der Intensivstation.“ Zusätzlich zu den 3 Intensivpatienten waren am Freitag, 21. Januar 2022, weitere 17 Corona-Patienten auf der Normalstation in Behandlung. Das bedeutet eine gewisse Entlastung des Personals: „Die Situation ist – für den Moment – entspannter. Unser Intensivfachpersonal ist durch den geringeren Anteil an COVID-19-Patienten, die eine sehr intensive Pflege benötigen und eine deutlich erhöhten Arbeitsumfang mit sich bringen (Schutzkleidung,…), weniger belastet.“
Auswirkungen von Omikron auf die Krankenhäuser noch nicht klar
Ob die Omikron-Variante dauerhaft die Hospitalisierung auf Normal- und Intensivstationen deutlich verringern wird, ist laut Burkhardt noch nicht klar: „Diese Frage lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht seriös beantworten, da wir rückläufige Zahlen verzeichnen, aber aufgrund der bundesweiten Infektionsentwicklung uns auf wieder steigende Zahlen einstellen. Welches Ausmaß dies annehmen wird und wo die Patienten dann behandelt werden müssen, ist heute noch nicht vorauszusehen.“ Genauso unklar ist, auf welche Behandlungen sich die Normalstationen bei Patienten mit einer Omikron-Infektion konkret einstellen müssen.
Merkwürdige False-Flag-Aktionen in den Anzeigeteilen
Am Wochenende ging es erst durch die sozialen Medien, später auch durch die Presse, dass in einigen Zeitungen und Mitteilungsblättern ganze Kleinanzeigenseiten mit Stellenangeboten von ungeimpftem Pflegepersonal veröffentlicht wurden. Der Journalist Andreas Rausch vom rbb wollte mehr darüber wissen und hat versucht, mit einigen der mehr als 100 vorgeblichen Inserent:innen eines Bautzener Anzeigenblattes zu sprechen, was ihm nicht gelang: Die angegebenen Telefonnummern gab es teilweise nicht – zum Beispiel wurde die Nummer 0160-1234567890 angegeben – oder es wurde nicht abgenommen. Die in einigen Fällen erreichten Anrufbeantworter waren alle unpersönlich. Offenbar ging es nicht darum, dass reale Menschen reale Stellengesuche aufgegeben hatten.
„Das wirkte auf den ersten Blick fast wie abgesprochen“
Wer die Aktionen gestartet oder koordiniert hat, welchen Nutzen diese Aktion brigen soll und woher das Geld für diese Aktion kommt, ist unklar. Auch der „Fränkische Tag“ (Bamberg) listete mehr als 50 Anzeigen am Samstag. „Diese Häufung von sich ähnelnden Inseraten ist ungewöhnlich. Das wirkte auf den ersten Blick fast wie abgesprochen“, wird Gerhard Staudt, Teamleiter des Auftragsmanagements der Mediengruppe Oberfranken, zitiert. Der „Fränkische Tag“ weiß auch, dass in lokalen Telegram-Gruppen dafür geworben wurde, die Zeitung zu „fluten“. Die Anzeigen wurden jedenfalls bezahlt.
Situation ungeimpfter Pflegemitarbeiter
Ob die Aktionen den betroffenen ungeimpften Pflegekräften helfen, sei dahingestellt. Ungeachtet solcher Aktionen lohnt es sich, die Situation ungeimpfter Pflegekräfte zu betrachten: Ab dem 16. März 2022 müssen Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Reha-Kliniken, Geburtshäusern oder auch bei Rettungsdiensten einen Nachweis vorlegen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Ohne einen solchen Nachweis, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das dem Gesundheitsamt zu melden, was ein Betretungsverbot zur Folge haben kann. Mit einem Betretungsverbot entfällt dann für den Arbeitgeber auch die Lohnzahlungspflicht – so das Gesetz. Genaue Zahlen, wieviele Arbeitnehmer:innen diese Regelungen betreffen könnte, gibt es nicht.
„Natürlich müssen wir damit rechnen, dass es weiterhin Mitarbeitende geben wird, die sich nicht für eine Impfung entscheiden können.“
GSCHWÄTZ hat daher Mathias Burkhardt auch danach gefragt, ob er bereits abschätzen kann, wie sich die Impfpflicht für Gesundheitsbedienstete ab März auf die SLK-Kliniken auswirken wird und ob er damit rechnet, dass Personal vom Dienst freigestellt oder entlassen werden muss: „Auch dies ist Stand heute noch nicht serös einschätzbar. Aber natürlich müssen wir damit rechnen, dass es weiterhin Mitarbeitende geben wird, die sich nicht für eine Impfung entscheiden können und die wir dann ab dem 16. März dem Gesundheitsamt melden. Wir bleiben aber weiterhin im Austausch mit der Mitarbeiterschaft und bieten ab kommender Woche als Arbeitgeber auch wieder ein kontinuierliches Impfangebot für alle Mitarbeitenden an“.
Kurios: Weintrinker sollen weniger ansteckungsgefährdet sein
Das sagt zumindest eine Studie, die in dem Journal „Frontiers in Nutrition“ veröffentlicht wurde: Um 17 Prozent sei die Wahrscheinlichkeit herabgesetzt, sich mit Corona zu infizieren, wenn man wöchentlich fünf Gläser Rotwein trinke. Bei Weißwein und Champagner sei der Effekt nicht so stark. Im Gegensatz dazu steigere sich die Wahrscheinlichkeit einer Corona-Infektion bei Bier- und Spirituosentrinkern. Die Journale dieses Verlages werden allerdings von der Wissenschaft stark kritisiert – vielleicht sollte man Rotwein lieber nicht als Corona-Maßnahme konsumieren.
Text: Matthias Lauterer







