Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz – jetzt online möglich
Ab dem 1. September 2021 bietet das Gesundheitsamt die Belehrung nach § 43 IfSG online an. Die Belehrung ist Voraussetzung für eine Beschäftigung in einem Bereich, bei dem Kontakt zu Lebensmitteln besteht. Dies gilt beispielsweise in Restaurants, Küchen oder Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung.
Eine Teilnahme kann unter www.belehrung-infektionsschutzgesetz.hohenlohekreis.de
angemeldet werden.
Abwicklung vollständig digital möglich
Die Anmeldung und die Teilnahme am Kurs sowie die Authentifizierung, die Bescheinigung und die Bezahlung von 35,00 € sind online möglich. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein videokonferenzfähiges Endgerät, z. B. PC, Smartphone oder Tablet. Das Onlineangebot steht von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr und Samstag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr zur Verfügung. Eine Terminwahl kann bei der Anmeldung getroffen werden.
Pressemitteilung Landratsamt Hohenlohekreis