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130 Euro Stundenlohn für die Ärzte im Impfzentrum

Am Anfang der Impfwelle gegen Corona mussten sie schnell aufgebaut werden – die Corona-Impfzentren in Deutschland. Aufgrund des mangelnden Impfstoffs konnten sie allerdings ihre Kapazität nie voll ausschöpfen, wirken deshalb mittlerweile zu teuer und überdimensioniert. Dennoch sollen sie auch über den Herbst 2021 hinaus zumindest in einem Bereitschaftsdienst gehalten werden, weil beispielsweise dann mit Auffrischungsimpfungen bei den Pflegeheimbewohnern gerechnet wird.

Bund trägt die Hälfte der Kosten

Doch wie hoch sind die Kosten, die seit Beginn der Impfungen durch die Impfzentren entstanden sind? Welche Vergütung erhalten dort die Ärzte und das sonstige Personal für ihre Arbeit? „Während der Bund die Impfstoffe finanziert, sind die Länder für die Durchführung und Organisation der Impfzentren und Impfungen vor Ort zuständig“, schreibt Andreas Deffner von der Pressestelle des Bundesgesundheitsministeriums auf die GSCHWÄTZ-Anfrage.

„Die notwendigen Kosten für die Errichtung, Vorhaltung ab dem 15. Dezember 2020 und den laufenden Betrieb von Impfzentren einschließlich der mobilen Impfteams, die von den Ländern oder im Auftrag der Länder errichtet, vorgehalten oder betrieben werden, werden in der entstandenen Höhe hälftig von Bund und Ländern getragen.“ Die Finanzierungszusage des Bundes gelte gemäß der Corona-Impfverordnung bis zum 30. September 2021. Aufwandsentschädigungen für das Personal in den Impfzentren – beispielsweise die Ärzte oder Verwaltungsmitarbeiter – vereinbaren die Länder.

Abrechnungen erfolgen quartalsweise

Matthea Weinstock von der Pressestelle des Landratsamtes Hohenlohekreis, das demnach für das Kreisimpfzentrum in Öhringen zuständig ist, schreibt auf die Anfrage: „Stand 08. Juni 2021 sind 994.050,71 Euro an Kosten für das Impfzentrum im Hohenlohekreis entstanden, die durch das Land und den Bund getragen werden.“ Die Abrechnungen erfolgen quartalsweise. So seien bislang 662.691,28 Euro im vierten Quartal 2020 und ersten Quartal 2021 mit dem Land abgerechnet worden. Weitere Abrechnungen würden noch laufen.

Alle Mitarbeiter haben einen Arbeitsvertrag

Die Ärzte, die in dem Kreisimpfzentrum tätig sind, rechnen laut der Landratsamtssprecherin „unmittelbar mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg ab“. Diese wie auch alle anderen Mitarbeiter haben einen Arbeitsvertrag. Zu den Vertragsinhalten wollte sich das Landratsamt allerdings nicht öffentlich äußern.

Unterschiedliche Anstellungsformen

Offener war da schon Theresa Osterholzer vom baden-württembergischen Sozialministerium, die auf GSCHWÄTZ-Anfrage zur Vergütung der Ärzte in den Impfzentren schreibt: „Das Land erstattet für die Mitarbeitenden in den Impfzentren folgende Beträge: Ärztinnen und Ärzte bis zu 130 Euro pro Stunde zuzüglich Fahrtkostenpauschale, medizinische Fachangestellte bis zu 50 Euro pro Normalstunde und ohne Zuschläge, alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa in der Verwaltung bis zu 27,60 Euro pro Stunde.“ Dabei handele es sich um die Arbeitgeberbruttokosten. Weil es unterschiedliche Anstellungsformen gebe – beispielsweise über das Land und dessen Personaldienstleister beziehungsweise seiner Hilfsorganisationen einerseits und andererseits die verschiedenen Einstellungsmodelle der Partner vor Ort – könne es allerdings zu unterschiedlichen Gehältern kommen.

Niedergelassene Ärzte erhalten Vergütung je Impfung

Die Vergütung der niedergelassenen Ärzte, die ebenfalls gegen Corona impfen, wurde vom Bund in der Corona-Impfverordnung festgelegt. Dieser Satz erhöht sich bei Hausbesuchen. „Dabei handelt es sich – anders als bei dem Stundenhonorar der Ärztinnen und Ärzte in den Impfzentren – um eine Vergütung pro Impfung“, so die Sprecherin des Sozialministeriums weiter. Daher könne das Stundenhonorar im Impfzentrum nicht mit der Vergütung einer Impfung verglichen werden. Wie viele Impfungen pro Stunde ein niedergelassener Arzt durchführt, hänge aber von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort ab. Demnach erhält ein Arzt, der Patienten in seiner Praxis gegen Corona impft, 20 Euro je Impfung (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-ImpfV_BAnz_AT_11.03.2021_V1.pdf). Bei Hausbesuchen bekommt er weitere 35 Euro für eine Impfung, bei mehreren Personen beispielsweise in einer sozialen Einrichtung oder Gemeinschaft jeweils 15 Euro pro Impfung. Berät ein Arzt lediglich einen Patienten zur Impfung, erhält er dafür 10 Euro.

Bis zu 1,5 Millionen monatlich für ein zentrales Impfzentrum

Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg neun zentrale Impfzentren, die für mehrere Landkreise zuständig und seit 27. Dezember 2020 in Betrieb sind. Das dem Hohenlohekreis am nächsten gelegene ist das Impfzentrum in Rot am See im Landkreis Schwäbisch Hall. Darüber hinaus gibt es 50 Kreisimpfzentren, seit 22. Januar 2020 in Betrieb. Zu den Kosten schreibt Theresa Osterholz weiter: „Den Betreibern werden vertraglich vereinbart für den Betrieb und Aufbau der zentralen Impfzentren bis zu rund 1,5 Millionen Euro pro Monat sowie 300.000 Euro einmalig zur Verfügung gestellt.“ Dementsprechend erhalten die Betreiber der Kreisimpfzentren bis zu 755.000 Euro pro Monat sowie einmalig 150.000 Euro. Allerdings könne es bei Doppelstandorten und je nach Vertrag insbesondere beim Personal zu unterschiedlichen Kosten für die Impfzentren kommen.

Geringere Kosten im ersten Quartal 2021

„Die Kosten für ärztliches Personal werden in der Regel durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg direkt mit dem Land abgerechnet“, so Osterholz. Auch für die IT-Ausstattung sowie weitere Sachmittel wie beispielsweise medizinische Schutzausrüstung komme das Land auf. „Insgesamt geht das Ministerium für Soziales und Integration bei Betrieb unter Volllast von monatlichen Kosten von bis zu 1,3 Millionen Euro pro Kreisimpfzentrum und bis zu 2,7 Millionen Euro pro zentralem Impfzentrum aus.“ Allerdings wird für das erste Quartal 2021 mit geringeren Kosten gerechnet, weil die Impfzentren zu Beginn der Impfungen aufgrund geringerer Impfstofflieferungen nicht voll ausgelastet waren.

Impfaktionen einzelner Ärzte

Zu Impfaktionen einzelner niedergelassener Ärzte, die diese in Stadthallen oder Supermarktparkplätzen durchführen – beispielsweise Dr. Susanne Bublitz in der Nobelgusch in Pfedelbach am 26. Juni – schreibt die Sprecherin des Sozialministeriums: „Grundsätzlich ist die Vergütung der Impfungen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte über die Krankenkassen in der Corona-Impfverordnung des Bundes geregelt.“ Die Impfungen solcher Aktionen werden abgerechnet wie Impfungen in der Praxis, weshalb das Land keine Informationen zu Kosten und weitergehenden Fragen der Abrechnung habe.

Text: Sonja Bossert