1

Massive Kritik an der Alarmstufe der Landesregierung Corona

Der AfD Kreisverband Hohenlohe-Schwäbisch Hall kritisiert die Entscheidung der grün-schwarzen Landesregierung, durch das Inkraftsetzen der sogenannten Alarmstufe nicht geimpfte Personen weitgehend vom öffentlichen Leben auszuschließen. Es sei völlig unverständlich, gesunden Menschen einen Glühwein im Freien zu verwehren – beispielsweise bei den jetzt beginnenden Weihnachtsmärkten – während sich Menschen in Bussen und Bahnen ohne jeglichen Test drängeln können, schreibt der Verband in einer Pressemitteilung. Die von Ministerpräsident Kretschmann zu verantwortende Spaltung der Gesellschaft in Geimpfte und Ungeimpfte müsse sofort beendet und grundgesetzlich verbriefte Freiheitsrechte wiederhergestellt werde, so der Kreisverband.

Nicht gegen das Impfen

Der Verband stellt klar, dass die AfD keineswegs gegen das Impfen ist, aber es müsse die persönliche Entscheidung jeden Einzelnen bleiben, ohne dafür nicht vertretbare Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Die staatlich verordnete Diskriminierung der ungeimpften Personengruppe müsse sofort beendet werden. Da es inzwischen erwiesen sei, dass auch geimpfte Personen erkranken und das Virus übertragen können, stelle sich die Frage nach einer generellen Testpflicht vor Großveranstaltungen. Die Sprecher des Kreisverbands, Udo Stein und Anton Baron, kritisieren außerdem den massiven Abbau von Intensivbetten und das Scheitern der Impfstrategie des Landes.

Kritik am OB

Kritik übt der Kreisverband auch an Schwäbisch Halls Oberbürgermeister Daniel Bullinger. Es sei nicht Aufgabe Bullingers, der sich immer mehr als fragwürdiger Liberaler erweise, Impfempfehlungen auszusprechen und als Sprachrohr der grün-schwarzen Landesregierung zu fungieren. Er solle vielmehr entsprechende Kapazitäten für freiwillig Impfwillige bereitstellen und sich um die massiven finanziellen Probleme der Stadt kümmern.

Quelle: Pressemitteilung der AfD Hohenlohe-Schwäbisch Hall




„Auffrischimpfungen“ ab 01. September 2021 im Hohenlohkreis

Ab dem 1. September werden auch im Kreisimpfzentrum Öhringen so genannte „Auffrischimpfungen“ mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech angeboten. Die ersten Termine werden hierfür, so das Landratamt in einer Pressemitteilung, zwischen dem 1. und 5. September jeweils von 8 bis 18 Uhr angeboten.

Auffrischimpfungen können die folgenden Personengruppen erhalten, sofern die Zweitimpfung mindestens sechs Monate zurückliegt:

  • Menschen über 80 Jahre,
  • Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort leben,
  • Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden,
  • Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder unter immunsuppressiver Therapie,
  • Personen, die ausschließlich Vektorviren-Impfstoffe von AstraZeneca bzw. die Einmalimpfung von Johnson & Johnson erhalten haben,
  • Beschäftigte wie etwa Pflegekräfte, die in den genannten Einrichtungen, ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten sowie in medizinischen Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen arbeiten nach individuellem Wunsch und entsprechender ärztlicher Aufklärung

Das Landratsamt bittet Impfwillige, Termine für die Auffrischimpfungen regulär über das Terminsystem zu buchen, also über die Telefonnummer 116 117 (ohne Vorwahl, kostenlos, Montag bis Sonntag von 8 bis 22 Uhr) oder im Internet unter https://www.impfterminservice.de/impftermine. Der in diesem Zug automatisch generierte Zweittermin kann ignoriert werden. Das offene Impfangebot besteht zudem weiter, solange der Vorrat reicht.

 




Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen ab Freitag wieder in Betrieb

An diesem Freitag, 29. Januar 2021, öffnet das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen erneut seine Türen. Bis einschließlich Sonntag werden täglich laut dem Landratsamt des Hohenlohekreises insgesamt rund 600 Dosen des Biontech-Impfstoffes an Menschen aus der laut Impfverordnung des Bundes am höchsten priorisierten Gruppe verimpft, sprich Menschen über 80 Jahre sowie medizinisches Personal mit hohem Risiko, mit Covid-Patienten in Berührung zu kommen.

Viele Termine bereits ausgebucht

Die Termine für dieses Wochenende (29.01. – 31.01.) sowie für das nächste Wochenende vom 5. bis 7. Februar sind bereits ausgebucht. Termine für die folgenden Wochenenden werden freigeschaltet, sobald die definitive Zusage zur Lieferung von Impfstoff durch das Land Baden-Württemberg erfolgt ist. „Wir gehen derzeit davon aus, dass wir Anfang kommender Woche, voraussichtlich am Dienstag, 2. Februar, neue Termine freischalten können“, erklärt Mike Weise, Leiter des KIZ Öhringen. „Die genaue Zahl wird sich dann wieder an der Zahl der verfügbaren Impfdosen orientieren.“ Die Termine sind ausschließlich über die Servicenummer 116117 oder online unter www.impfterminservice.de buchbar. Andere Servicenummern, die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes, das Landratsamt Hohenlohekreis oder gar über die Rettungsleitstellen haben keinerlei Einfluss auf die Terminvergaben.

Kurz vor dem Termin Dasein reicht

Bei der Online-Buchung ist darauf zu achten, den Prozess ganz bis zum Ende durchzuführen, bis eine Terminbestätigung per E-Mail versendet wird. Sonst besteht die große Gefahr, dass Termine mehrfach vergeben werden und dadurch Impfungen nicht durchgeführt werden können.

Die Erfahrungen des ersten Impf-Wochenendes haben gezeigt, dass viele Impflinge teilweise lange vor ihrem Termin bereits am Kreisimpfzentrum waren. Dies sei jedoch nicht notwendig, wie Mike Weise erklärt: „Die Zeitfenster und Abläufe sind so gewählt, dass es im Normalfall nicht zu Verzögerungen kommt. Das bedeutet, es reicht, wenn man kurz vor dem vereinbarten Termin am KIZ ankommt. Das erspart Wartezeiten vor der Halle, gerade bei der derzeit kalten Witterung. Wir möchten nicht, dass unsere Besucher zum Impfen kommen und mit einer Erkältung nach Hause gehen.“

Die Maskenpflicht wird durch das Sicherheitspersonal im Landratsamt kontrolliert.

Das Landratsamt Hohenlohekreis weist darauf hin, dass in Anlehnung an die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg für Besucher des Landratsamtes ab sofort eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken besteht. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken oder FFP2-Masken respektive Masken der Normen KN 95/N 95 zu verstehen. Normale Alltagsmasken reichen nicht mehr aus. Die Maskenpflicht wird durch das Sicherheitspersonal im Landratsamt kontrolliert.

Für die ersten beiden Wochen (vom 22.01. – 24.01. sowie 29.01. – 31.01.) standen im KIZ in Öhringen 1.170 Impfdosen zur Verfügung.