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Neth: „Die neue Entscheidung des Landes, bei einem Inzidenzwert über 200 nach den Osterferien vom Präsenzunterricht abzusehen, ist richtig“

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat amDonnerstag, 15. April 2021, insgesamt 36 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 237,9 pro 100.000 Einwohner. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

Neun neue Ausbruchsgeschehen

In den vergangenen sieben Tagen wurden vom Gesundheitsamt neun neue Ausbruchsgeschehen erfasst und an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Es handelt sich hierbei um drei Unternehmen (zwei im Raum Öhringen und eines im Raum Künzelsau), eine Schule auf der Hohenloher Ebene, eine Kinderbetreuungseinrichtung im Kochertal und vier weitere Einrichtungen, die unter „Sonstige“ geführt werden.

Künzelsau hat Verlängerung der Maskenpflicht beantragt

Die Stadt Künzelsau hat eine Verlängerung der Maskenpflicht beim Landratsamt Hohenlohekreis beantragt, das Landratsamt wir hierüber am Freitag entscheiden.

Das Kultusministerium hat entschieden, den Präsenzunterricht in Landkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner über einem Wert von 200 liegt, auszusetzen. Daher findet an den Schulen im Hohenlohekreis nach den Osterferien aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens Fernunterricht statt. Ausgenommen sind weiterhin Abschlussklassen und SBBZ.

Kitas werden möglicherweise geschlossen

Diese Entscheidung der Landesregierung bezieht sich nicht auf Kindertagesstätten und Kinderbetreuungseinrichtungen. Das Gesundheitsamt beobachtet derzeit, wie stark die Kitas zum Infektionsgeschehen im Kreis beitragen. Im Corona-Stab des Landratsamts wird über die Schließung der Kitas als mögliche Maßnahme zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus beraten, ein Austausch hierzu mit den Ortspolizeibehörden wird folgen.

„Weitere Verschärfungen würden große Grundrechtseinschnitte mit sich bringen“

„Die neue Entscheidung des Landes, bei einem Inzidenzwert über 200 nach den Osterferien vom Präsenzunterricht abzusehen, ist richtig. Weitere Verschärfungen der Maßnahmen, wie zum Beispiel die Schließung von Kitas oder weitergehende Ausgangsbeschränkungen wären vorstellbar, bringen aber schwierige Folgefragen mit sich“, betont Landrat Dr. Matthias Neth. „Alle Maßnahmen können aber nur dann wirken, wenn wir alle uns daran halten. Auch wenn wir Corona-müde sind, erfordert die dritte Welle, dass wir alle die Maßnahmen akzeptieren und einhalten. Weitere Verschärfungen würden große Grundrechtseinschnitte mit sich bringen – und auch nur dann wirken, wenn die Maßnahmen beachtet werden. Vor allem im privaten Bereich und im Arbeitsleben müssen wir daher konsequent sein. Ebenso rate ich dringend dazu, die Bürgertests, die es ja in vielen Orten im Hohenlohekreis gibt, in Anspruch zu nehmen.“

Freie Impftermine im Kreisimpfzentrum Öhringen

Am kommenden Montag, den 19. April 2021, wird die Impfterminvergabe in Baden-Württemberg für über 60-Jährige geöffnet. Aufgrund der dadurch zu erwartenden erhöhten Nachfrage ruft das Sozialministerium insbesondere alle über 70-Jährigen dazu auf, in den kommenden Tagen Impftermine zu buchen.

Vor dem Hintergrund der Öffnung der Gruppe der über 60-Jährigen ab 19. April folgt das KIZ Öhringen der Bitte des Sozialministeriums und wird mit versehentlich vor diesem Datum gebuchten Terminen aus dieser Gruppe am anstehenden Betriebswochenende kulant verfahren. Diese Personen werden also nicht mehr abgewiesen, sofern eine Terminbuchung für dieses Wochenende über 116117 oder www.impfterminservice.de gebucht wurde.

Im Kreisimpfzentrum Öhringen sind auch für dieses Wochenende (16. bis 18. April) noch Impftermine verfügbar. Insgesamt sollen in den drei Tagen rund 3.400 Impfungen mit den Impfstoffen von AstraZeneca und BioNTech durchgeführt werden.

 

 




Lehrer:innen bekommen „keinen Impfstoff zweiter Klasse“, betont das Regierungspräsidium Baden-Württemberg

„Ab sofort beginnen AstraZeneca-Impfungen in den Impfzentren“, titelte das Regierungspräsidium in Baden-Württemberg am 20. Februar 2020. Da es mittlerweile immer mehr Kritik an diesem Impfstoff gibt, unter anderem wegen starken Nebenwirkungen und vermeintlich verminderter Schutzwirkung, insbesondere hinsichtlich der Virusmutationen hat das Regierungspräsidium auf seiner Internetseite in einer Überschrift noch einmal direkt betont: „AstraZeneca ist kein Impfstoff zweiter Klasse.“

Lehrer:innen werden bei den Impfungen nun vorgezogen in Baden-Württemberg

450.000 Impfdosen von AstraZeneca erwartet die baden-württembergische Regierung bis Mitte März 2021. Diese sollen nun insbesondere auch an Lehrer:innen verimpft werden: „Damit können wir mehr Menschen ein Impfangebot machen. Lehrkräfte sowie Erzieher:innen sollen in die zweite Impfpriorisierung vorgezogen und zeitnah geimpft werden.“

450.000 Impfdosen sollen verimpft werden

Pflegekräfte bei ambulanten Pflegediensten, medizinisches Personal sowie Ärzt:innen, die in Corona-Schwerpunktpraxen arbeiten oder Pflegeheime betreuen, sind aktuell schon in der ersten Priorität impfberechtigt. Weil der Impfstoff bisher zu knapp war, konnten einige von ihnen bisher noch keine Impftermine vereinbaren. Das ändert sich jetzt mit dem Impfstoff von AstraZeneca, so das Regierungspräsidium.

Durch die 450.000 Impfdosen könne sich nun jeder, der in die erste Impfkategorie falle, impfen lassen – allerdings nur im Alter von 18 bis 64 Jahren. Viele Bürger, die in die erste Impfkategorie fallen, sind ist allerdings über 80 Jahre und somit für diesen Impfstoff nicht geeignet. Ob diese Alterseingrenzung mit den hohen Nebenwirkungen zu tun hat, ist bislang nicht bekannt. Als offizieller Grund wird darauf verwiesen, dass es bislang noch keine hinlänglichen Studien bezüglich älterer Menschen gäbe.

Nicht ohne Grund wird AstraZenaca derzeit nur für Menschen ab 18 bis 64 Jahren empfohlen

Warum es angesichts dessen, dass die älteren Menschen als höchste Risikogruppe als erstes geimpft werden sollen, genau diesbezüglich keine hinlänglichen Studien bei AstraZeneca gibt, ist mehr als fraglich.

Voraussichtlich Anfang/Mitte März 2021 kann in Baden-Württemberg laut dem Regierungspräsidium damit begonnen werden, Impfberechtigte im Alter von 18 bis 64 aus der zweiten Priorität zu impfen. Das sind zum Beispiel Haus- und Zahnärzte, Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit einem hohen Infektionsrisiko sowie Personen mit einer geistigen Behinderung oder mit Trisomie 21. In Baden-Württemberg werden außerdem Lehrer:innen sowie Erzieher:innen bei den Impfungen vorgezogen und in die zweite Priorisierungsstufe eingruppiert.

„Beträchtliches Risiko, sich anzustecken“

„Pflegekräfte und Ärzt:innen leisten in dieser Pandemie Großartiges. Sie gehen in Ihrer Arbeit oft bis an die Belastungsgrenzen und auch darüber hinaus, oft verbunden mit einem beträchtlichen Risiko, sich selbst anzustecken. Ich bin sehr froh, dass wir den Unter-65-Jährigen aus diesen Berufsgruppen nun deutlich schneller ein Impfangebot machen können als bisher gedacht“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha.

Gesundheitsminister Manne Lucha warnt davor, AstraZeneca schlechtzureden

Der Gesundheitsminister warnte zugleich davor, den Impfstoff von AstraZeneca schlechtzureden: „AstraZeneca ist genauso geeignet die Pandemie zu bekämpfen wie die beiden andern Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna. Auch der Impfstoff von AstraZeneca verhindert, dass Menschen nach einer Corona-Infektion einen schweren oder tödlichen Verlauf erleiden – und darum geht es bei einer Impfung. Alle drei Impfstoffe haben ein umfangreiches Zulassungsverfahren durchlaufen. Von der STIKO wird der Impfstoff von AstraZeneca wie die beiden anderen als wirksamer Impfstoff empfohlen. Klar ist also: AstraZeneca ist kein Impfstoff zweiter Klasse, im Gegenteil. Ich habe kein Verständnis, wenn sich Menschen damit nicht impfen lassen wollen.“

„Habe kein Verständnis dafür“

Die vereinzelt auftretenden Nebenwirkungen wie Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen und Krankheitsgefühle würden auch bei anderen Impfungen auftreten  – und sie zeigen, dass der sich Körper nach einer Impfung aktiv eine Immunantwort erarbeitt. Symptome wie Kopfschmerzen oder Fieber entsprächen auch ganz dem, was bereits in Studien publiziert wurde.

Die nächsten Wochen werden im Ländle die Bürger mit AstraZeneca geimpft

Der Impfstoff von AstraZeneca werde ab sofort in den Kreisimpfzentren und den Zentralen Impfzentren zur Verfügung stehen. Die Terminvergabe für die Berechtigten unter 65 erfolgt dabei zentral über die Hotline 116 117 sowie vor allem über Impfterminservice.de. Aufgrund der großen Menge an AstraZeneca werden in den nächsten Wochen viele Termine verfügbar sein.

Was ist beim Impftermin mitzubringen?

Die Mitarbeiter:innen  brauchen für den Impftermin eine Bescheinigung über das Arbeitsverhältnis und die entsprechende Tätigkeit von ihrem Arbeitgeber. Diese ist der Nachweis über ihre Impfberechtigung. Vorlagen dafür gibt es in auf den Seiten der Landesregierung: FAQs zur Corona-Impfung unter „Wie weise ich nach, dass ich zur berechtigten Gruppe gehöre?“

Seit dem 20. Februar 2021 sind folgende Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren aus der Piorität 2 der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zusätzlich zu den bisherigen Personengruppen der Priorität 1 der Corona-Impfverordnung des Bundes impfberechtigt:

  • Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)
  • Personen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen. Dazu gehören:
    • Krankenhaus- und Praxispersonal (auch Zahnarztpraxen), Heilmittelerbringer (z.B. Physio-, Ergotherapie, Podologie).
    • Personal der Blut- und Plasmaspendedienste mit Patientenkontakt.
    • Abstrichzentren mit Patientenkontakt.
    • Personal des öffentlichen Gesundheitsdiensts mit Patientenkontakt.
    • Mitarbeitende der Einsatzdienste von Hausnotrufanbietern.
    • Personal in Justizvollzugsanstalten sowie der forensischen Psychiatrie.
    • Personal in der stationären Suchtbehandlung und -rehabilitation.
    • Umfasst sind jeweils auch Auszubildende und Studierende mit unmittelbarem Patientenkontakt.
  • Personen in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung
    • Demenz: Grundsätzlich über Impfungen nach Priorität 1 gemäß § 2 Corona-Impfverordnung in Pflegeheimen abgedeckt.
    • Geistige Behinderung: in besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe, sowie in Werkstätten und Förderstätten für behinderte Menschen, in ambulant betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen der Behindertenhilfe.
  • Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung.
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, hauptamtlich in Einrichtungen und aufsuchenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und als Schullehrkräfte/Mitarbeitende an Schulen mit unmittelbarem Kontakt zu Kindern/Schülerinnen und Schülern sowie weiteren zu betreuenden Personen tätig sind, sowie die Auszubildenden und Studierenden, die im Rahmen der Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen tätig sind. Damit sind etwa auch Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Schulsozialpädagogen und vergleichbares Personal gemeint.

Bei der Terminvergabe über die Onlineplattform ist zu beachten: Lehrer:innen und Lehrer, Erzieher:innen sowie weitere Beschäftigte in den Erziehungseinrichtungen sind dort noch nicht explizit als impfberechtigte Gruppe ausgewiesen. Das Land nutzt hier das System des Bundes und ist darauf angewiesen, dass der Bund die Texte des Buchungssystems ändert. Die genannten Gruppen sind gleichwohl ab sofort berechtigt, einen Termin zur Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff zu vereinbaren, wenn sie unter 65 Jahre alt sind. Die so gebuchten Termine sind gültig. Die tatsächliche Prüfung der Impfberechtigung erfolgt vor Ort in den Zentren.




An diesem Wochenende rund 1.250 Zweitimpfungen in Öhringen

Kreisimpfzentrum Öhringen wieder in Betrieb

Bald auch der teilweise umstrittene Impfstoff AstraZeneca im Einsatz

An diesem Wochenende ist das Kreisimpfzentrum Öhringen zum fünften Mal geöffnet. Bis einschließlich Sonntag, den 21. Februar 2021, werden insgesamt rund 1.250 Erst- und Zweitimpfungen mit Impfstoff von BioNTech durchgeführt. Weiterhin werden ausschließlich Personen der Gruppe 1, also höchster Priorität laut Impfverordnung des Bundes, geimpft. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes hervor.

Ab dem kommenden Wochenende wird auch der Impfstoff AstraZeneca im Kreisimpfzentrum Öhringen verwendet. Die ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts empfiehlt diesen Impfstoff nur für Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren. Termine für die AstraZeneca-Impfung werden heute freigeschaltet und können nur an die genannte Personengruppe vergeben werden.

Das Landratsamt Hohenlohekreis hat laut eigenen Angaben nach wie vor keinerlei Einfluss auf die Terminvergabe. Diese ist Sache des Landes Baden-Württemberg und kann entweder über die Telefonnummer des Landes unter 116 117 oder über die zentrale Online-Plattform www.impfterminservice.de erfolgen. Bei der Buchung über das Internet ist darauf zu achten, den Prozess ganz bis zum Ende durchzuführen, bis eine Terminbestätigung per E-Mail versendet wird.




Neth: „Für mich ist ganz klar: Ich lasse mich impfen, wenn ich gemäß der Impfverordnung an der Reihe bin“

Eigentlich steht die Impfreihenfolge fest, trotzdem ist immer wieder zu lesen, dass Menschen versuchen, sich vorzeitig impfen zu lassen. Die vorgezogenen Impfungen einiger „Lokalgrößen“, zum Beispiel die Landräte des Erzgebirgskreises und des Kreises Wittenberg, des Oberbürgermeisters von Halle oder des Bischofs von Augsburg lassen die Wellen der Entrüstung hochschlagen. Immer wieder ist zu lesen, dass den betreffenden Personen „überzählige“ Impfdosen verimpft worden seien, die Personen seien sozusagen zufällig vor Ort gewesen.

Imfpdrängler haben im Hohenlohekreis keine Chance

Auf GSCHWÄTZ-Anfrage teilt das Landratsamt mit, dass es im Hohenlohekreis keine derartigen Fälle gebe: Außer vier Personen aus Kritis-Berufen [Amn. d. Red.: kritische Infrastukturen / Menschen aus systemrelevanten Berufen], die irrtümlich in die Impfgruppe eins eingetragen wurden, seien ausschließlich Menschen aus der Gruppe eins geimpft worden.

„Reserven werden stets verimpft“

„Im Hohenlohekreis wird nur aufgrund einer Terminvergabe geimpft, die benötigte Menge an Impfstoff ist daher bekannt, auch werden die Impfstoffe in kleinen Einheiten angeliefert, sodass nicht zu viele Impfdosen vorbereitet werden müssen. Aufgrund der Vorplanung können „Reserven entstehen, wenn Impflinge nicht erscheinen oder es sind geplante Reserven, die vorgehalten werden, falls Impfstoff beispielsweise unbrauchbar ist. Reserven werden stets verimpft. Es bleibt nichts übrig“, betont Sascha Sprenger, Pressesprecher des Hohenlohekreises. Der Hohenlohekreis habe eine vorgeplante Liste an Personen aus § 2 CoronaImpfV [Anm. d. Red.: Coronavirusimpfverordnung]“, die kurzfristig informiert und geimpft werden können. Ein „Impftourismus“, wie er im Internet beschrieben ist, ist also im Hohenlohekreis nicht erfolgversprechend.

Neth: „Für mich ist ganz klar: Ich lasse mich impfen, wenn ich gemäß der Impfverordnung an der Reihe bin.“

Im Gegensatz zu anderen Kreisen und Städten ist also auch Landrat Dr. Matthias Neth noch nicht geimpft, er betont: „„Für mich ist ganz klar: „Ich lasse mich impfen, wenn ich gemäß der Impfverordnung an der Reihe bin.“

Text: Matthias Lauterer

 




Hohenlohekreis nur noch bei 31,3 Inzidenzwert

Inzidenz im Kreis beträgt 31,1 pro 100.000 Einwohner

Das zweite Wochenende im Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen geht zu Ende. Von Freitag, den 29. Januar 2021, bis Sonntag, den 31. Januar 2021,wurden laut dem Landratsamt des Hohenlohekreises alle knapp 600 gelieferten Dosen verimpft. Am Sonntag, den 31. Januar 2021 gingen die Impfungen bis zirka 18 Uhr. Verimpft wurde wie beim ersten Wochenende der Biontech-Impfstoff.

Corona-Lage im Hohenlohekreis

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Wochenende (30. und 31.01.) insgesamt 8 neue Corona-Infektionen an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt am heutigen Sonntag, den 31. Januar 2021, bei 31,1 pro 100.000 Einwohner. Weitere Informationen zum Coronavirus sowie das Dashboard mit den einzelnen Zahlen pro Gemeinde sind unter www.corona-im-hok.de zu finden.




Atemprobleme nach Impfung

Unlängst haben wir über eine junge Frau berichtet, die im Pflegebereich im Hohenlohekreis arbeitet und massive Nebenwirkungen nach der zweiten Covid-19-Impfung bekommen hat https://www.gschwaetz.de/2021/01/26/das-fing-mit-knubbel-am-hals-an/). Verstärkend hinzu kamen neben den zahlreichen Nebenwirkungen, die sie hatte, wie etwa Ausschlag am ganzen Körper, Schwellungen und Fieber, nun auch zeitweise Atemnot.

Atemnot wird bislang nicht bei den gängigen Nebenwirkungen aufgezählt. Daher ergänzen wir unseren vorangegangenen Artikel um diese Information. Mittlerweile ist die Frau wieder auf dem Weg der Besserung. Sie hat das Paul-Ehrlich-Institut über ihre heftigen Nebenwirkungen informiert. Das Institut erfasst speziell solche Daten, die Frau hat bislang noch keine Antwort darauf erhalten.

Die Redaktion GSCHWÄTZ hat eine Presseanfrage diesbezüglich an das Paul-Ehrlich-Institut gestellt. Eine Antwort steht noch aus.

 




„Das fing mit Knubbel am Hals an“

Sie wurde schon vor dem ersten Impftermin darauf hingewiesen: Die erste Impfung wäre gut verträglich, die zweite Coronaimpfung könnte mehr Nebenwirkungen auslösen. Und so kam es dann auch für die junge Frau aus dem Hohenlohekreis, die nicht mit Namen genannt werden möchte (der Redaktion ist der Name bekannt).

Ein übermäßig großer Durst

Die Frau hatte mit starkem Schüttelfrost zu kämpfen, in Abwechslung mit Schweißausbrüchen. Fieber zwischen 38 und 39 Grad, stechende Kopfschmerzen und Gliederschmerzen kamen hinzu und ein übermäßig großer Durst. Viele der hier aufgeführten Nebenwirkungen sind nicht ungewöhnlich. ( https://www.merkur.de/welt/coronavirus-impfung-nebenwirkungen-impfstoff-deutschland-rki-fieber-biontech-pfizer-schmerzen-90151842.html )
Nebenwirkungen online melden
Die Frau hat ihre Nebenwirkungen dem dafür zuständigen Paul-Ehrlich-Institut online gemeldet:
Das Paul-Ehrlich-Institut hat seit Ende Dezember 2020, seitdem die Coronaimpfungen gestartet sind, immer wieder über Nebenwirkungen berichtet, die aber in den meisten Fällen „leicht bis moderat“ ausgefallen seien. ( https://www.mdr.de/thueringen/corona-impfung-nebenwirkungen-100.html ) Doch was heißt „moderat“? Würde das Paul-Ehrlich-Institut die Nebenwirkungen der Frau noch als moderat einstufen?
Bei Atemnot sofort ins Krankenhaus
Immerhin berichtet die Betroffene auch von „starkem Ausschlag und Schwellungen am ganzen Körper“. Von ihrer Hausärztin bekam sie aufgrund ihrer Impfreaktion zunächst Ibuprofen verschrieben. Als der Ausschlag dazu gekommen ist, sollte sie auch Cetirizin nehmen, ein Medikament gegen allergische Reaktionen. Falls sie Atemnot bekäme, solle sie sofort ins Krankenhaus. Ihr sei es „noch nie so schlecht gegangen“, sagt die Frau. „Das fing mit Knubbel am Hals an.“ Dann sei der „gesamte Oberkörper inklusive des Rückens hinzugekommen. Der Ausschlag erinnere ein wenig an den Ausschlag beim Pfeifferischen Drüsenfieber. Am nächsten Morgen sei er aber wieder verschwunden
Könnten Nanopartikel der Grund für die starke Reaktion vor allem bei jungen Menschen sein?
Was könnte der Grund für die starke Impfreaktion sein? Die Frau bekam zwei unterschiedliche Chargen von BioNTech/Pfizer gespritzt. Warum kann die zweite Impfung eine heftigere Reaktion auslösen könnte als die erste? ( https://www.pharmazeutische-zeitung.de/mehr-nebenwirkungen-nach-zweiter-covid-19-impfung-123073/ )
Wir haben das Paul-Ehrlich-Institut dazu gefragt. Eine Antwort steht noch aus. Die junge Frau jedenfalls war zum Impfzeitpunkt laut eigenen Aussagen gesund, hat keine Vorerkrankungen. Die Hausärztin vermutet, dass sie auf sogenannte Nanopartikel so heftig reagiert habe. Das passiere häufiger – vor allem bei jungen Menschen. Hierzu gibt es tatsächlich auch einen Artikel, der in der angesehenen Wissenschaftspublikation Science veröffentlicht wurde. Es seien „Lipid-Nanopartikel, in die die mRNA verpackt ist“, die so heftige Reaktionen auslösen könne. ( https://scontent-frt3-2.xx.fbcdn.net/v/t1.15752-0/p480x480/142133096_204994584700435_4402826713964010277_n.jpg?_nc_cat=103&ccb=2&_nc_sid=ae9488&_nc_ohc=PhZfQGdcoioAX-HQlQu&_nc_ht=scontent-frt3-2.xx&tp=6&oh=1107ec7cbfc3e0759acf61aca3338525&oe=603480E6 )
Text: Dr. Sandra Hartmann



Nach den aktuellen Impfzahlen wären alle Hohenloher Bürger im Jahr 2034 geimpft

Nachdem die ersten Corona-Schutzimpfungen für Bürger des Hohenlohekreises seit Ende Dezember 2020 durch das Zentrale Impfzentrum (ZIZ) in Rot am See durchgeführt werden, kann nun auch das Kreisimpfzentrum (KIZ) Öhringen an den Start gehen, meldet das Landratsamt des Hohenlohekreises. Ab Freitag, 22. Januar 2021, können sich Bürger:innen der priorisierten Gruppen https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.htmlauch in der Hohenlohe-Sporthalle in Öhringen gegen das Coronavirus impfen lassen.

„Wir sind gut vorbereitet“

„Die Infrastruktur des KIZ steht bereits seit 23. Dezember, mittlerweile haben wir auch in einem Probelauf die vom Land gelieferte IT und Software getestet. Wir sind gut vorbereitet und gehen davon aus, dass der Betrieb reibungslos funktioniert“, erklärt der technische Leiter des KIZ, Kreisbrandmeister Torsten Rönisch.

Landratsamt betont die Verantwortung des Landes, was die Impfstoffbeschafffun betrifft

Voraussetzung für den Impfstart ist die Lieferung des Corona-Impfstoffes durch die Firma Biontech. Die Impfstoffbeschaffung liegt in der Verantwortung des Landes Baden-Württemberg, betont das Landratsamt in einer Pressemitteilung.

Nur priorisierte Gruppen können sich derzeit anmelden

Auch im KIZ werden zunächst die priorisierten Gruppen geimpft, also diejenigen, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlauf oder ein besonders hohes berufliches Risiko haben, sich oder schutzbedürftige Gruppen anzustecken. Das bedeutet, dass sich gemäß der Entscheidung des Landes Baden-Württemberg zunächst auch nur diese Gruppen für eine Impfung anmelden können.  Priorisiert geimpft werden Bürger:innen, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf oder ein besonders hohes berufliches Risiko haben, sich oder schutz­bedürftige Personen anzustecken.

Terminvorgabe ausschließlich online

Die Terminvergabe funktioniert ausschließlich über das Internet unter https://www.impfterminservice.de/impftermine oder über die Telefonnummer 116117.

Die ersten Termine werden am 19. Januar 2021 freigeschaltet, so das Landratsamt. Die genaue Menge hängt von der Anzahl der Impfdosen ab, die verfügbar sind.

Eine persönliche Terminvergabe im Kreisimpfzentrum ist nicht möglich, auch nicht ausnahmsweise. Wir weisen darauf hin, dass der Zutritt zum Kreisimpfzentrum zudem nur mit einem vorher gebuchten Termin möglich sein wird. Da die Zahl der im KIZ vorhandenen Impfdosen genau auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt sein wird, ergibt es auch keinen Sinn, ohne Termin zum KIZ zu kommen.

Wichtiger Hinweis: Das Landratsamt Hohenlohekreis bittet eindringlich darum, nicht über eine andere Servicenummer oder gar über die Rettungsleitstellen zu versuchen, einen Termin zu buchen. Dies ist definitiv nicht möglich, keine dieser Stellen hat Zugriff auf die Impfterminvergabe. Zudem besteht die Gefahr, dass die Rettungsleitstellen dann für Notfälle nicht mehr erreichbar sind.

Zunächst Einschichtbetrieb wegen der begrenzten Impfstoffkapazitäten

Aufgrund der begrenzten Impfstoffkapazitäten soll das KIZ zu Beginn im Ein-Schicht-Betrieb in einer Drei-Tage-Woche starten. Geplant ist die Öffnung von Freitag bis Sonntag, jeweils von 14 bis 19 Uhr. Vorteil der Öffnung am Wochenende ist neben der besseren Verfügbarkeit von medizinischem Personal auch die bessere Möglichkeit für die Zielgruppe, das KIZ in Begleitung eines Familienmitgliedes oder Bekannten aufzusuchen. Die KIZ-Leitung begrüßt eine solche Begleitung, bittet aber darum, dass sie ausschließlich bei Personen erfolgt, die aufgrund ihrer Gesamtverfassung (bspw. wegen eingeschränkter Mobilität, Seh-/Hörvermögen, Orientierungsfähigkeit) Unterstützung beim Durchlaufen der Stationen benötigen.

Im Volllast-Betrieb ist ein Zwei-Schicht-Modell von 6 bis 22 Uhr an sieben Tagen die Woche im KIZ möglich.

„Wir sind früh, dass es nun endlich auch mit den Impfungen im KIZ Öhringen losgehen kann“

„Wir sind froh, dass es nun endlich auch mit den Impfungen im KIZ Öhringen losgehen kann. Wir sind seit Dezember bereit, die Logistik steht. Jetzt hängt es davon ab, ob und wann genügend Impfstoff zur Verfügung steht“, erklärt Landrat Dr. Matthias Neth. „Ein großer Erfolg ist, dass es gelungen ist, viele mobile Impfteams aus dem Zentralen Impfzentrum Rot am See in den Hohenlohekreis zu bringen. Dadurch sind wir bei den Pflegeeinrichtungen mit der Gabe der ersten Impfdosis de facto durch und können so die besonders gefährdeten Gruppen besser schützen.“

Mitzuführende Unterlagen:

    • Wenn möglich die ausgefüllten und vom Impfling unterschriebenen Aufklärungsbogen und Anamnesebögen mit QR-Code von impfen-bw.de; sonst werden die Unterlagen vor Ort erstellt, was mehr Zeit in Anspruch nimmt
    • einen Lichtbildausweis, aus dem mindestens Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift hervorgehen;
    • die Gesundheitskarte/Versichertenkarte, soweit vorhanden; das beschleunigt die Registrierung der Personen.
    • Den Impfausweis/ Impfpass, sofern vorhanden; sonst wird eine Ersatzbescheinigung ausgestellt.
    • Die Bestätigung des Arbeitgebers über die Zugehörigkeit zur Personengruppe, soweit nicht aufgrund des Lebensalters Anspruch besteht
  • Eine Impfung erfolgt nur bei symptomfreien Personen. Eine Begleitung ist nur für symptomfreie Personen möglich.
  • Um Wartezeiten im Freien zu vermeiden empfiehlt es sich, maximal zehn Minuten vor dem Termin zu erscheinen.
  • Fragen rund um die Impfung beantwortet die Hotline 116 117.
  • Standort: Das Kreisimpfzentrum befindet sich in der Hohenlohe-Sporthalle, Pfaffenmühlweg 30, in 74613 Öhringen. Das KIZ ist barrierefrei zugänglich. Die Stadtbahn-Haltestelle Öhringen Hauptbahnhof ist rund 700 Meter (etwa 10 Gehminuten) entfernt. Die Bushaltestellen „Hofgarten“ und „Freibad“ befinden sich in unmittelbarer Nähe des KIZ. Wer mit dem Auto anreist, folgt den Beschilderungen „Sportanlagen“ und kann etwa das Parkhaus „P8 – Alte Turnhalle“ (dort ist auch ein WC vorhanden) oder den Parkplatz „P9 – Alte Turnhalle“ nutzen. Beide liegen in unmittelbarer Nähe zum KIZ. Auch ist der Weg vom Parkhaus zum KIZ ausgeschildert.

Stark mobilitätseingeschränkte Personen können an der Zufahrt zum Sportgelände aussteigen; von dort aus sind es noch ca. 40 Meter bis zum Gebäudeeingang.

Nach den aktuellen Impfzahlen wären alle Hohenloher Bürger im Jahr 2034 geimpft

Laut Informationen der Heilbronner Stimme sollen im Laufe der Woche ersten 1.170 Dosen für zwei Wochen geliefert werden. Das wären 585 pro Woche. Das Sozialministerium empfehle 150 Termine pro Woche und KIZ zu vergeben. Rechnet man diese Zahl hoch, wären alle Bürger:innen des Hohenlohekreis mit seinen rund 112.000 Einwohnern (rund 1.000 davon wurden bereits seit Ende 2020 geimpft, hauptsächlich handelt es sich dabei um Personal in den Pflege- und Senioreneinrichtungen des Kreises), in rund 14 Jahren geimpft. Das wäre im Jahre 2034. Eine Herdenimmunität ist im Bezug auf Corona erreicht, wenn, so diverse Experten, zirka 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung geimpft seien https://www1.wdr.de/nachrichten/coronavirus-impfen-herdenimmunitaet-100.html. 60 Prozent wären bei 150 Impfungen pro Woche nach 8,6 Jahren geimpft.

Geht man davon aus, dass es möglich wäre, anstatt 150 auch 500 Impfungen pro Woche vorzunehmen, dann läge eine Herdenimmunität (60 Prozent der Bevölkerung ist geimpft) frühestens in  2,5 Jahren vor. Das wäre dann im Jahr 2023. Noch nicht berücksichtigt bei diesen Hochrechnungen ist, dass zwei Impfungen pro Person notwendig sind.

Unklar ist dabei zudem, wie sich die Mutation des Virus‘ die Impfwirksamkeit beeinflusst.




Von der ersten Impfung bis zum vollen Schutz vergehen rund 1,5 Monate

So fängt das Jahr 2021 für viele Mitarbeiter in den Pflegeheimen in Künzelsau, Krautheim und in anderen Städten und Gemeinden im Kocher- und Jagsttal mit mehr Sicherheit an. Viele wurden gegen Covid-19 geimpft. Bis es soweit war, gab es teilweise Einlasskontrollen in den Pflegeheimen. Die Mitarbeiter mussten sich vor Dienstantritt mit einem Schnelltest testen lassen, bevor sie die Pflegeeinrichtung betreten durften.

Schnelltests für Mitarbeiter

Das ist nach der ersten Impfung aber erst einmal sicherheitshalber immernoch so. Die zweite Impfung gibt dann rund drei Wochen später. Wiederum drei Wochen später soll die Impfung dann voll wirksam sein.

Nebenwirkungen sollen nach der zweiten Impfung schlimmer sein

Manche Mitarbeiter fühlten sich nach der ersten Impfung extrem müde, schlapp und/oder hatten Schmerzen im Arm. Die zweite Impfung könnte laut der Ärzte mehr Nebenwirkungen auslösen.
Stand 08. Januar 2021: 638 Corona-Schutzimpfungen im Hohenlohekreis durchgeführt

Seit dem Impfstart im Hohenlohekreis am 30. Dezember 2020 haben sich bereits 638 Personen durch mobile Impfteams des Zentralen Impfzentrums (ZIZ) Rot am See gegen das Coronavirus impfen lassen (Stand 07.01.2021). Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor. Es handele sich dabei um Pflegekräfte sowie um Bewohner:innen von Pflegeheimen im Kreis.

Neth: „Ich freue mich auf den Tag, an dem unser Kreisimpfzentrum in Öhringen in Betrieb geht“

„Die Impfungen sind ein wichtiger Schritt in der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Ich bin daher sehr froh, dass wir im Hohenlohekreis mit den Impfungen in den Pflegeheimen so gut vorankommen. Dass wir innerhalb kurzer Zeit bereits in über der Hälfte der Heime im Kreis Impfungen durchführen konnten, haben wir insbesondere Frau Dr. Bublitz zu verdanken, die den Ablauf organisiert und gemeinsam mit ihren Kollegen auch an den Feiertagen und über den Jahreswechsel die Impfaufklärung und Impfung übernommen hat“, dankt Landrat Dr. Matthias Neth. „Ich freue mich auf den Tag, an dem unser Kreisimpfzentrum in Öhringen in Betrieb geht und wir dort vielen weiteren Bürger:innen die Impfung ermöglichen können. Wir sind startklar und bereit, es fehlt eben leider der Impfstoff.“

Für das Kreisimpfzentrum fehlt derzeit noch der Impfstoff

Nach Informationen des Sozialministeriums sollen ab dem 22. Januar Impfungen in den Kreisimpfzentren (KIZ) der Landkreise angeboten werden. Zuständig für die Ausstattung mit Impfmaterial und medizinischem Fachpersonal ist das Land Baden-Württemberg. Die Terminvereinbarungen hierfür werden über 116 117 oder www.impfterminservice.de erfolgen, sind aber derzeit noch nicht möglich. Die Corona-Schutzimpfung ist freiwillig und kostenlos.

Corona-Impfungen online buchen

Seit dem 27. Dezember 2020 finden in den neun Zentralen Impfzentren (ZIZ) in Baden-Württemberg Impfungen statt. Impftermine für das Zentrale Impfzentrum können über die Impftermin-Servicehotline des Landes unter der Nummer 116 117 oder unter http://www.impfterminservice.de/impftermine gebucht werden. Ausgehend von den Zentralen Impfzentren sind zudem mobile Impfteams im Einsatz, um Impfungen in Pflegeheimen durchzuführen.

Noch nicht alle können geimpft werden

Zurzeit steht noch nicht ausreichend Impfstoff für alle Bevölkerungsgruppen zur Verfügung. Aus diesem Grund ist ein schrittweises Vorgehen erforderlich. Priorisiert geimpft werden die Bürger:innen, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf oder ein besonders hohes berufliches Risiko haben, sich oder schutzbedürftige Personen anzustecken. Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes (PDF) führt diejenigen Personen auf, die zuerst eine Impfung erhalten sollen. In Baden-Württemberg werden diese priorisierten Gruppen nicht über ein individuelles Anschreiben informiert.

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums https://www.zusammengegencorona.de/impfen/ erhältlich.

 

 




Corona: Es gibt keine persönlichen Benachrichtigungen

Voraussichtlich ab Mitte Januar sind Impfungen in den Kreisimpfzentren (KIZ) möglich. Das Kreisimpfzentrum des Hohenlohekreises befindet sich in der Hohenlohe-Sporthalle in Öhringen. Die Vorbereitungen durch einen Messebauer und viele freiwillige Helfer der Blaulichtorganisationen wurde am 23. Dezember fertiggestellt. Wann die ersten Impftermine stattfinden und wann diese gebucht werden können, steht noch nicht fest und ist von der Lieferung des Impfstoffs durch das Land Baden-Württemberg abhängig.

Mobile Impfteams bereits unterwegs

Am 27. Dezember 2020 haben die Zentralen Impfzentren (ZIZ) in Baden-Württemberg ihren Betrieb aufgenommen. Das für den Hohenlohekreis zuständige ZIZ befindet sich in Rot am See. Von dort aus sind bereits jetzt mobile Impfteams unterwegs, um auch in den Pflegeheimen in unserem Kreisgebiet Impfungen durchzuführen.

Impfung nur mit  Termin

Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur mit Termin. Impftermine für das Zentrale Impfzentrum können über die Impftermin-Servicehotline des Landes unter der Nummer 116 117 (kostenlos, Montag bis Sonntag von 8 bis 22 Uhr) oder unter www.impfterminservice.de/impftermine gebucht werden.

Impfung nach Prioritäten

Es wird schrittweise geimpft: Denn zuerst müssen die Menschen geschützt werden, die das höchste Risiko haben. Priorisiert geimpft werden Bürgerinnen und Bürger, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf oder ein besonders hohes berufliches Risiko haben, sich oder schutzbedürftige Personen anzustecken. Folgende Personen haben daher mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben;
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden;
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind;
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen;
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind;
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

Die Impfung ist freiwillig und für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos.

Wird man persönlich benachrichtigt? Das Regierungspräsidium Stuttgart informiert auf seiner Homepage wie folgt:

Impfung nur nach Terminvereinbarung

Bürger:innen werden über die Priorisierung, die Möglichkeit und die Terminierung der Impfung durch Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise über das Landesportal Baden-Württemberg.de informiert. Es wird keine personalisierte Einladung erfolgen. Sprechen Sie auch mit Ihrem Hausarzt darüber, zu welcher priorisierten Gruppe Sie unter Umständen gehören.

Danach können impfwillige Bürgerinnen und Bürger der priorisierten Gruppen einen Termin vereinbaren. Zum vereinbarten Termin finden sich die Impfwilligen in dem jeweils regional zuständigen Impfzentrum ein. Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen werden über mobile Impfteams erreicht.

Haus- und Fachärzte informieren vorab

Bitte besprechen Sie medizinische Fragen mit Ihrem Haus- oder Facharzt. Die Landesregierung stellt die Logistik für die Impfungen. Wir können und dürfen keine medizinischen Fragen beantworten. Vor der Impfung im Impfzentrum oder durch ein mobiles Impfteam findet ein ausführliches Aufklärungsgespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt statt. Hier bekommen Sie fachkundige Auskunft zu Ihren Fragen. Nach dem Gespräch steht Ihnen weiterhin frei, ob Sie sich impfen lassen möchten oder nicht.

Quelle: Landratsamt des Hohenlohekreises, www.corona-im-hok.de

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