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„Dann bleiben Sie doch stehen, wo Sie wollen“ – groteske Szenen im Künzelsauer Amtsgericht

Prozesse, bei denen es um eine Tötung geht oder Prozesse, an denen Prominente beteiligt sind, sind Publikumsmagnete, obwohl sie oft nicht sehr spektakulär sind. Nicht selten geht es an einem Verhandlungstag um Details, die ein Beobachter gar nicht versteht. Echte Perlen der Justiz, die durchaus an eine Fernseh-Gerichtsshow herankommen, sind dagegen gern an Amtsgerichten zu finden, wie am 14. Juli 2022 am Künzelsauer Amtsgericht.

Verwendung unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Ein Vater war wegen Verwendung unrichtiger Gesundheitszeugnisse angeklagt. Er hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, so dass es jetzt zu einer Hauptversammlung kam. Ihm wurde vorgeworfen, dem Kindergarten Niedernhall-Giebelheide eine unrichtige Impfunfähigkeitsbescheinigung für seinen Sohn vorgelegt zu haben: Eine Masernimpfung ist für Kinder in Kindergärten verpflichtend, außer es gibt medizinische Gründe, die eine Impfung ausschließen.

Ich will einfach hier stehen

Der Prozeß begann grotesk: Der nicht anwaltlich vertretene Angeklagte wollte partout nicht auf den für Angeklagte reservierten Stuhl Platz nehmen, seine seltsame Begründung: Er sei hier nicht Schuldner, sondern genaugenommen Gläubiger. Nicht einmal seinen „bürgerlichen Namen“ wollte er nennen. Auf dem Aushang stand Alexander A., er wollte allerdings „Alexander aus dem Hause A.“ genannt werden, ersatzweise Alexander. Trotz der Androhung eines Ordnungsgelds blieb der Angeklagte stehen: „Vielen Dank, ich bleibe lieber hier stehen.“ Es erinnerte ein wenig an den Ehemann bei Loriot, der einfach hier sitzen wollte. Irgendwann gab Richterin Rührich mit den Worten: „Dann bleiben Sie doch stehen, wo Sie wollen“ klein bei. Sie wollte wohl eine weitere Eskalation und die Anwendung unmittelbarer Gewalt, die A. ins Spiel gebracht hatte, vermeiden.

Angeklagter ist nicht geboren

Die Schwierigkeiten gingen weiter:  Nicht einmal geboren sei er, meinte der Angeklagte, denn „ich vertrete hier meine natürliche Person“ – und natürliche Personen werden offenbar nicht geboren, sondern werden gegründet. Aber auch sein „Gründungsdatum“, das die Richterin aus den Akten vorlas, wollte er nicht bestätigen. „Im Sommer gegründet, vor vielen Jahren“ war das Einzige, was er bestätigte – das stimmte immerhin mit der Angabe aus den Akten überein. Der Angabe, dass er in Kasachstan „gegründet“ sei, widerspricht er nicht. Die Frage nach seinem Beruf beantwortet er nur mit „Ist das wichtig?“

Einflüsterungen

Auf alle Fragen der Richterin flüstert eine Frau, wohl seine Ehefrau, aus dem Publikum ihm die „richtigen“ Antworten ein. Das endet erst, als sich ein Polizeibeamter nach seiner Zeugenaussage zwischen die Frau und den stehenden Angeklagten setzt. Vielleicht war dieses „Coaching“ von seiner vermutlichen Ehefrau ja der eigentliche Grund, warum sich A. nicht auf die Anklagebank setzen wollte? Sonst hätte er sie eventuell nicht mehr gehört.

Erklärung „unter Eid“

Später verliest der Angeklagte eine vorbereitete Erklärung, die er unbedingt „unter Eid“ verlesen wollte und die reichlich unverständlich war. Einerseits akustisch, er sprach sehr leise, hinter einer Maske und mit Akzent. Man hatte den Eindruck, dass er Fremdworte, die er vorlas, gar nicht verstand. Andererseits waren auch die vorgetragenen Argumente reichlich unverständlich. Was klar wurde: Er versteht nicht, warum er überhaupt hier ist, sein Schreiben ans Gericht sei schließlich kein Einspruch gegen den Strafbefehl gewesen, sondern eine Zurückweisung. Außerdem sei er nicht Angeklagter, auch nicht Schuldner, sondern Gläubiger. Und alle am Verfahren beteiligten, von Bürgermeister Beck angefangen, über die Polizeibeamten bis hin zum Gericht, seien überhaupt nicht legitimiert. Er bezog sich auf ein Rom-II-Abkommen, das sich aber auf internationales Privatrecht bezieht. Und überhaupt müsse erst einmal die Haftungsfrage geklärt sein.

Aus der Reichsbürger-Szene bekannte Argumente

Eine Argumentation also, wie man sie aus Reichsbürger- oder Selbstverwalterkreisen kennt, gemischt mit bekannten Aussagen aus der Impfgegnerszene. Mehr trug Alexander A. nicht zum Prozeß bei. Zur Sache äußerte er sich nicht, Fragen an die Zeugen hatte er ebenfalls keine.

500€ Ordnungsgeld

Irgendwann wurde es selbst Staatsanwalt Fuchs zu bunt: Er beantragte wegen Mißachtung von Anordnungen des Gerichts ein Ordnungsgeld von 500 Euro, das die Richterin dann auch verhängte.

„Impfung mit jedwedem Impfstoff“ soll kontraindiziert sein

Staatsanwalt Fuchs sah es als erwiesen an, dass A. bei dem in der Impfgegner-Szene bekannten Arzt Dr. Michael Foti aus Stefling in der Oberpfalz bewußt ein unrichtiges Attest anfertigen ließ, das seinem Sohn bescheinigt, eine Impfung mit jedwedem Impfstoff auf unbestimmte Zeit sei kontraindiziert. Da A. die Dokumente bei einer Behörde vorgelegt habe, sei der Straftatbestand des §279 StGB in der zur Tatzeit gültigen Version erfüllt.

Laut Staatsanwaltschaft wird gegen Dr.Foti an mindestens zwei Orten ermittelt. Seine Homepage „wird gerade überarbeitet“ und enthält keine Inhalte.
Die Homepage seiner Frau, die an derselben Adresse praktiziert, ist erreichbar und hat nahezu dieselben Inhalte wie die jetzt nicht mehr erreichbare Homepage von Dr.Foti.

Die Zeugen, der Polizeibeamte J. und Susanne Grupp, Leiterin der Niedernhaller Kindergärten, beschreiben die Vorgänge, die zum Strafbefehl geführt haben. Das Verfahren sei als „Abfallanzeige“ aus Ermittlungen gegen einen Arzt aus Steinheim/Murr von der Polizei in Ludwigsburg gekommen. Noch vor kurzem betonte die Staatsanwaltschaft in Heilbronn: „Diese Verfahren dürfen auch nicht eingestellt werden. Es soll sich für den Einzelnen nicht lohnen, eine Straftat zu begehen.“

Eine „Abfallanzeige“ brachte den Fall ins Rollen

In Niedernhall seien dann insgesamt sechs fragwürdige Gesundheitszeugnisse aufgefallen, unter anderem das von Alexander A. vorgelegte. Unter anderem war das Gesundheitsamt eingeschaltet und es fand eine Hausdurchsuchung bei der Familie des Angeklagten statt, bei der die Dokumente von Dr. Foti beschlagnahmt wurden. Diese Dokumente weisen laut Polizei einige Ungereimtheiten auf: So seien Unterschriften unleserlich, Dokumente vom selben Tag sollen einmal in Niedernhall, einmal in Stefling ausgestellt worden sein und die berechneten Untersuchungen könnten kaum mit der geringen Rechnungssumme der ärztlichen Liquidation in Einklang gebracht werden.

Gutachten aus Bamberg

Ein Gutachten aus Bamberg, das aus einer Strafsache gegen Dr. Foti stammt, sagt deutlich, dass nur eine erhebliche Immunerkrankung eine totale Impfunverträglichkeit bedingen könne. Kinder, die so schwer krank sind, könnten aber ohnehin nicht in eine Gemeinschaftseinrichtung wie einen Kindergarten aufgenommen werden. Außerdem wurden laut Liquidation keine Untersuchungen im Hinblick auf eine erhebliche Immunerkrankung durchgeführt.

Gericht verurteilt den Angeklagten

Letztlich folgt das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilt Alexander A. wie im Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 40 Euro. Dabei erkannte Richterin Rührich an, dass A. nicht vorbestraft ist. Außerdem werden die Gesundheitszeugnisse, die A. gerne zurückerhalten hätte, eingezogen und A. muß die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil wird rechtskräftig, wenn weder A. noch die Staatsanwaltschaft innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegen.

Text: Matthias Lauterer




Wenn sich die Geschichte wiederholt

Vor rund 150 Jahren war Deutschland im Umbruch. Der „gewonnene“ Krieg von 1870/71 führte zur Gründung des Deutschen Reichs unter Kaiser Wilhelm I., des ersten Nationalstaats moderner Prägung auf deutschem Boden, der von Elsaß-Lothringen bis nach Ostpreußen reichte. Einerseits wurde dieser Staat von einem Kaiser von Gottes Gnaden regiert, der weiterhin von Fürsten gewählt wurde, andererseits hatte dieser Staat erstmals ein demokratisch gewähltes Parlament, dem die Verfassung wirkliche Gesetzgebungskompetenz zugestand. Der gewonnene Krieg und der neu gegründete Nationalstaat ohne Österreich führten zu einer Art nationalem Überschwang, zumindest in den oberen Gesellschaftsschichten.

Bevölkerung geschwächt durch 2 Pockenepidemien

Auf der anderen Seite stand eine Bevölkerung, die durch Krieg, Kriegsfolgen und zwei Pockenepidemien 1870 und 1873  dezimiert und geschwächt war. Gleichzeitig bildete sich eine Industriegesellschaft heraus, die in den Städten ein neuartiges Industrieproletariat und -prekariat hervorbrachte, das in engen und unhygienischen Lebensverhältnissen hauste und seinen Lebensunterhalt nur mühsam verdienen konnte. Zu Adel, traditioneller Oberschicht und Bürgertum gesellte sich eine vierte Gruppe: Die „Industriellen“.

Reformhäuser, Vegetarierbund und Naturheilkunde als gesellschaftliche Gegenbewegung zur Industrialisierung

In dieser gesellschaftlichen Situation begann der Aufstieg der sogenannten „Lebensreformbewegung“, einer Bewegung, die den Menschen aus der inzwischen stark entwickelten (groß)städtischen Industriegesellschaft wieder zu einem Leben nahe der Natur zurückführen wollte.
Heute sind noch Relikte dieser Bewegung sichtbar: Reformhäuser, Naturheilkunde und Alternativmedizin, FKK oder Reformpädagogik haben ihre Wurzeln in dieser Bewegung. Auch sogenannte „Licht-Luft-Bäder“ oder „Licht-Luft-Vereine“, die oft Gartenkolonien betrieben, sind vereinzelt noch zu finden. Selbst der „Deutsche Vegetarierbund“ oder ein „Internationaler Verein zur Bekämpfung der wissenschaftlichen Tierfolter“, entspringen gedanklich der Lebensreformbewegung. Diese Bewegung war in ihrem Kern eine Bewegung, die sich sozialen, politischen und ökonomischen Gegebenheiten der damaligen Zeit entgegenstellte. Eine Gegenbewegung zu wissenschaftlicher Rationalität, kapitalistischer Ökonomie und dem Überbau des Nationalstaats.
Und so dienten die Licht-Luft-Anlagen nebenbei auch als Orte der freien oppositionellen Konversation.

Verschiedene Strömungen ohne gemeinsame Führung

Schon anhand der Beispiele kann man sehen, dass es sich bei der Lebensreformbewegung nicht um eine homogene Gruppe von Menschen mit einem gemeinsamen Ziel handeln kann. So werden heute neben Verfechtern diverser, teils esoterischer, Naturheilverfahren auch religiöse Kleingruppen, völkische (nicht: nationale) Vereinigungen, Kleingärtnern bis hin zu Betreibern der kommunistischen Weltrevolution diverse Strömungen der Bewegung im weitesten Sinne zugerechnet – eine gemeinsame Führung der Bewegung gab es nie.

Pockenepidemien von 1870 und 1873

Die Pocken, damals Blattern genannt, waren noch in den 1870er Jahren eine der Geißeln der Menschheit. Während der beiden Epidemien von 1870 und 1873 sollen 180.000 Menschen verstorben sein – das neugegründete Deutsche Reich hatte 1871 rund 41 Millionen Einwohner. Kein Wunder, dass sich Menschen Gedanken machten, wie man dieser Seuche Herr werden könnte. Erste regelmäßige Pockenimpfungen sind im Würzburger Juliusspital bereits 1767 belegt. Und im Jahr 1807 erließ die Bairische (damals noch mit i) Regierung ein Pockenimpfungsgesetz.

Lebensversicherungen schlagen Alarm

Nach der zweiten Epidemie waren es ausgerechnet mehrere Lebensversicherungsanstalten, die eine Petition für eine Pockenimpfung einbrachten, aus rein wirtschaftlichen Gründen:

Nach der in dem Bremer Handelsblatte veröffentlichten Arbeit des inzwischen verstorbenen Finanzraths Hopf zu Gotha „Zustand und Fortschritte der Deutschen Lebens-Versicherungs-Anstalten im Jahre 1871″ feien von den bei 22 im Deutschen Reiche domizilirenden Gesellschaften Versicherten auno 1871 verstorben:
6,277 Personen, auf deren Todesfall 5,548,585 Thaler versichert gewesen, und von den 6,277 Verstorbenen seien allein an den Pocken 866 Personen — mit 501,158 Thlr. versichert — dem Tode erlegen. Mithin seien 13,80 Prozent der versichert wesenen Verstorbenen von den Pocken hingerafft.

Ein Nebensatz in der Petition zeigt, dass die Pocken auch ein soziales Gefälle aufzeigten:

Mithin habe die Pockenepidemie die mit kleinen Summen versicherten, weniger begüterten, Personen in weit stärkerem Grade heimgesucht, als die höher versicherten Reicheren.

In nochmals „weit stärkerem Grade“ dürften die Pocken allerdings die Menschen befallen haben, die sich keine Lebensversicherung leisten konnten.

Diskussion und Verabschiedung im Reichstag

Die „Königlich Preußische wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen“ hatte bereits vorher aufgrund eigener Untersuchungen das folgende Gutachten veröffentlicht:

  1. Die Mortalität bei der Pockenkrankheit hat seit Einführung der Vaccination bedeutend abgenommen;
  2. Die Vaccination gewährt für eine gewisse Reihe von Jahren einen vollkommenen Schutz gegen die Pockenkrankheit;
  3. Die Revaccination tilgt die wiederkehrende Empfänglichkeit für die Pockenkranheit wiederum für längere Zeit und verschafft einen immer größeren Schutz;
  4. Es liegt keine verbürgte Thatsache vor, welche für einen nachtheiligen Einfluß der Vaccination auf die Gesundheit der Menschen spricht;
  5. Es ist hiernach im öffentlichen Interesse, die Vaccination und die Revaccination auf jede mögliche Weise zu befördern.

Natürlich gab es Gegner eines staatlichen Impfprogramms, die gegensätzliche Petitionen einreichten, etwa ein „Verein für Naturheilkunde“ aus Chemnitz. Der Verein argumentierte mit einem Eingriff in die gottgewollte Natur, dem trat der Abgeordnete Dr. Friedrich Wilhelm Loewe entgegen:

Meine Herren! [Frauen waren im Parlament nicht vertreten, Red.]
Wer darin einen Eingriff in die Natur steht, daß hier ein Leben erhalten, ja daß ganze Generationen erhalten werden, der begeht ein Attentat gegen den gesunden Menschenverstand und ein Attentat gegen diese Versammlung, der er zumuthet, das anzuhören, was der Herr Berichterstatter dieser Versammlung pflichtmäßig aus der Petition hat vortragen müssen, als er den Inhalt derselben hier mitgetheilt hat.

Bei der Diskussion im Reichstag wurde die Wirksamkeit der Vaccination und Revaccination kaum bezweifelt. Wichtigster Diskussionspunkt war ein ganz anderer, nämlich wie weit der Staat in die körperliche Unversehrtheit eingreifen dürfe.

Sowohl das Berufen auf den göttlichen Willen als auch der Verweis auf die körperliche Unversehrtheit half den Gegnern des Impfgesetzes nichts, der Reichstag entschied sich mit großer Mehrheit für den Gesetzentwurf und folgte damit der ökonomischen Argumentation der Lebensversicherungsunternehmen. Das Gesetz wurde am 11. April 1874 für das ganze Deutsche Reich verkündet, von „Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.“ Es enthielt  im §1 eine Impfpflicht:

Der Impfung mit Schutzpocken soll unterzogen werden:

1) jedes Kind vor dem Ablaufe des auf sein Geburtsjahr folgenden Kalenderjahres, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugniß (§. 10) die natürlichen Blattern überstanden hat;
2) jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder einer Privatschule, mit Ausnahme der Sonntags- und Abendschulen, innerhalb des Jahres, in welchem der Zögling das zwölfte Lebensjahr zurücklegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugniß in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft worden ist.

Gut vernetzte Impfgegnerszene

In den folgenden 30 Jahren entwickelt sich eine gut vernetzte – so würde man es heute ausdrücken – Impfgegnerszene, über die Thomas Meißner in der Ärztezeitung schreibt:

„Die Parallelen der damaligen Diskussionen zu heute sind frappierend: Damals wie heute stehen medizinisch nicht ausgebildete Menschen in der ersten Reihe der Impfgegner. Damals wie heute tauchen regelmäßig dieselben Namen publizistisch sehr aktiver Protagonisten auf, wohingegen die Reaktionen aus der Ärzteschaft eher verhalten ausfallen.“

Amtsarzt in Schwäbisch Hall sieht Pockenimpfung damals kritisch

Eugen Bilfinger, 1907. Foto: Wikimedia, Hofphotograph Heinemann, Eisenach

Ein typischer Vertreter der damaligen Impfgegner-Szene ist Eugen Bilfinger, seines Zeichens Sanitätsrat, der 1846 im schwäbischen Welzheim geboren wurde und eine Zeitlang auch in Schwäbisch-Hall als Amtsarzt wirkte: Er soll in Schwäbisch-Hall bereits in den 1870er Jahren einen Impfgegner-Verein gegründet haben und war 1908 Gründungsmitglied eines „Vereins impfgegnerischer Ärzte“. Von 1912 bis 1923 war er Chefarzt des Bilz-Sanatoriums in Radebeul (von Karl May und seinen Schnittstellen zur Lebensreformbewegung soll hier nicht weiter die Rede sein) – einer Naturklinik, die „auf die Selbstheilungskräfte des Menschen, unterstützt durch natürliche Mittel“ setzte. „So sollten Luftkuren, Massagen, Wasseranwendungen oder Bewegungstherapien helfen, unter anderem Krankheiten der Atem- und Verdauungsorgane, des Stoffwechsels und des Nervensystems sowie urologische, gynäkologische und dermatologische Krankheitsbilder zu behandeln.“ [wikipedia]. Bilfinger spricht von „grauenhaften Impfschädigungen“, die Meißner und andere Autoren allerdings aus heutiger Sicht hauptsächlich „der mangelhaften Impfhygiene“ zuschreiben. Dass es mit der Impfhygiene selbst 1930 noch nicht zum Besten stand, zeigt das Lübecker Impfunglück, das 77 Neugeborenen das Leben kostete.

Die  „Säftemasse eines gesunden Organismus“

Bilfinger sprach davon, dass mit der „Kuhpockenimpfung“ ein „tierisches Gift“ in „die Säftemasse eines gesunden Organismus eingebracht“ werde, was „eine gewisse Blutvergiftung“ hervorrufen würde.

Wohnhygiene statt Impfung

Bilfinger forderte andererseits eine bessere Wohnhygiene: luftigere Bauten, Reinlichkeit und Lüften als „allgemein gesundheitswirtschaftliche Maßregeln“ könnten Impfungen unnötig machen und könnten mit dem für Impfungen aufgewendeten Geld bezahlt werden. Diese Maßnahmen hätten sicherlich gegen einige damals verbreitete Krankheiten gewirkt – gegen die Pocken aber nicht. Ein weiteres Argument Bilfingers war: Ärzte hätten ja gar kein Interesse an gesunden Menschen, da sie  nur mit Kranken Geld verdienen könnten. Bilfingers Sprache war allerdings blumiger: Er verglich damals Ärzte mit Wirten, die ja auch keine „Mäßigkeitsapostel“ seien.

Völkisch-rassische Tendenzen bei Bilfinger

Aber Bilfinger spricht auch vom „Niedergang unseres deutschen Volkstums“, sieht den Ursprung der Pocken im unreinen Orient und will die Reinheit des Volkes durch geregelte Sexualität und sogar ein Eugenikprogramm erhalten – oder erst erreichen. Dieser Vorgriff auf die Rassenlehre der Nationalsozialisten läßt Bilfinger klar als Vorreiter deutsch-völkischen Gedankenguts zu Beginn des letzten Jahrhunderts erscheinen.

Die sozialen Medien der damaligen Zeit, Vereinsschriften und Magazine, verbreiteten diese Thesen im ganzen Land.

Argumente heutiger Impfgegner sind 150 Jahre alt

Wenn man die Zitate aus der damaligen Zeit liest, fühlt man sich sofort in die Neuzeit versetzt:

  • Das Gutachten der preußischen Deputation könnte fast vom RKI geschrieben sein.
  • Die Lebensversicherungsgesellschaften sind das Big Money, das heute angeblich hinter den Impfkampagnen steckt.
  • Big Pharma will natürlich auch nur Geld verdienen und unterdrückt andere, alternative Heilmethoden.
  • Und auch die heutigen Ärzte sind natürlich keine „Mäßigkeitsapostel“.
  • Bill Gates ist es, der seine Chips in die „Säftemasse eines gesunden Organismus“ spritzen läßt.
  • „Revaccinationen“ kann man mit „Boosterimpfung“ übersetzen.
  • Zur Reinerhaltung des Blutes, ein völkischer Gedanke, frieren inzwischen extreme Impfgegner Sperma von ungeimpften Männern ein.
  • Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist auch heute Gegenstand der Debatte
  • Fundamentalistisch-religiöse Argumente sind zwar leiser als damals, aber immer noch auf Demonstrationen zu hören, vor allem im Südsachsen, Südthüringen und im südlichen Baden-Württemberg, den Hochburgen evangelikaler Gemeinden.

 

Damals wurde eine gesellschaftliche Diskussion geführt und beendet

Die gesellschaftliche Diskussion, die im ausgehenden 19. Jahrhundert in der Regel mit wohlgesetzten Worten in diversen Schriftenreihen der einzelnen Interessengruppen geführt wurde, wurde relativ schnell entschieden: Innerhalb weniger Jahre bildete sich ein breiter gesellschaftlicher Konsens pro Pockenimpfung heraus. Natürlich gab es auch weiterhin Gegner der Impfung, diese fanden aber später immer weniger Aufmerksamkeit – die Impfung war offenbar erfolgreich, die Nebenwirkungen sowohl persönlich und gesellschaftlich erträglich.
Heute findet die Diskussion größtenteils im Internet statt. Dort wird derart geschrien und gepöbelt, dass die wenigen Stimmen von Impfgegnern, die ihre Meinung mit nachvollziehbaren Argumenten vertreten, untergehen.

Text: Matthias Lauterer

Ein ganz aktueller Podcast zur Lebenreformbewegung: Die Lebensreformbewegung. Visionär oder völkisch? – Déjà-vu Geschichte Podcast