„Dann bleiben Sie doch stehen, wo Sie wollen“ – groteske Szenen im Künzelsauer Amtsgericht
Prozesse, bei denen es um eine Tötung geht oder Prozesse, an denen Prominente beteiligt sind, sind Publikumsmagnete, obwohl sie oft nicht sehr spektakulär sind. Nicht selten geht es an einem Verhandlungstag um Details, die ein Beobachter gar nicht versteht. Echte Perlen der Justiz, die durchaus an eine Fernseh-Gerichtsshow herankommen, sind dagegen gern an Amtsgerichten zu finden, wie am 14. Juli 2022 am Künzelsauer Amtsgericht.
Verwendung unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Ein Vater war wegen Verwendung unrichtiger Gesundheitszeugnisse angeklagt. Er hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt, so dass es jetzt zu einer Hauptversammlung kam. Ihm wurde vorgeworfen, dem Kindergarten Niedernhall-Giebelheide eine unrichtige Impfunfähigkeitsbescheinigung für seinen Sohn vorgelegt zu haben: Eine Masernimpfung ist für Kinder in Kindergärten verpflichtend, außer es gibt medizinische Gründe, die eine Impfung ausschließen.
Ich will einfach hier stehen
Der Prozeß begann grotesk: Der nicht anwaltlich vertretene Angeklagte wollte partout nicht auf den für Angeklagte reservierten Stuhl Platz nehmen, seine seltsame Begründung: Er sei hier nicht Schuldner, sondern genaugenommen Gläubiger. Nicht einmal seinen „bürgerlichen Namen“ wollte er nennen. Auf dem Aushang stand Alexander A., er wollte allerdings „Alexander aus dem Hause A.“ genannt werden, ersatzweise Alexander. Trotz der Androhung eines Ordnungsgelds blieb der Angeklagte stehen: „Vielen Dank, ich bleibe lieber hier stehen.“ Es erinnerte ein wenig an den Ehemann bei Loriot, der einfach hier sitzen wollte. Irgendwann gab Richterin Rührich mit den Worten: „Dann bleiben Sie doch stehen, wo Sie wollen“ klein bei. Sie wollte wohl eine weitere Eskalation und die Anwendung unmittelbarer Gewalt, die A. ins Spiel gebracht hatte, vermeiden.
Angeklagter ist nicht geboren
Die Schwierigkeiten gingen weiter: Nicht einmal geboren sei er, meinte der Angeklagte, denn „ich vertrete hier meine natürliche Person“ – und natürliche Personen werden offenbar nicht geboren, sondern werden gegründet. Aber auch sein „Gründungsdatum“, das die Richterin aus den Akten vorlas, wollte er nicht bestätigen. „Im Sommer gegründet, vor vielen Jahren“ war das Einzige, was er bestätigte – das stimmte immerhin mit der Angabe aus den Akten überein. Der Angabe, dass er in Kasachstan „gegründet“ sei, widerspricht er nicht. Die Frage nach seinem Beruf beantwortet er nur mit „Ist das wichtig?“
Einflüsterungen
Auf alle Fragen der Richterin flüstert eine Frau, wohl seine Ehefrau, aus dem Publikum ihm die „richtigen“ Antworten ein. Das endet erst, als sich ein Polizeibeamter nach seiner Zeugenaussage zwischen die Frau und den stehenden Angeklagten setzt. Vielleicht war dieses „Coaching“ von seiner vermutlichen Ehefrau ja der eigentliche Grund, warum sich A. nicht auf die Anklagebank setzen wollte? Sonst hätte er sie eventuell nicht mehr gehört.
Erklärung „unter Eid“
Später verliest der Angeklagte eine vorbereitete Erklärung, die er unbedingt „unter Eid“ verlesen wollte und die reichlich unverständlich war. Einerseits akustisch, er sprach sehr leise, hinter einer Maske und mit Akzent. Man hatte den Eindruck, dass er Fremdworte, die er vorlas, gar nicht verstand. Andererseits waren auch die vorgetragenen Argumente reichlich unverständlich. Was klar wurde: Er versteht nicht, warum er überhaupt hier ist, sein Schreiben ans Gericht sei schließlich kein Einspruch gegen den Strafbefehl gewesen, sondern eine Zurückweisung. Außerdem sei er nicht Angeklagter, auch nicht Schuldner, sondern Gläubiger. Und alle am Verfahren beteiligten, von Bürgermeister Beck angefangen, über die Polizeibeamten bis hin zum Gericht, seien überhaupt nicht legitimiert. Er bezog sich auf ein Rom-II-Abkommen, das sich aber auf internationales Privatrecht bezieht. Und überhaupt müsse erst einmal die Haftungsfrage geklärt sein.
Aus der Reichsbürger-Szene bekannte Argumente
Eine Argumentation also, wie man sie aus Reichsbürger- oder Selbstverwalterkreisen kennt, gemischt mit bekannten Aussagen aus der Impfgegnerszene. Mehr trug Alexander A. nicht zum Prozeß bei. Zur Sache äußerte er sich nicht, Fragen an die Zeugen hatte er ebenfalls keine.
500€ Ordnungsgeld
Irgendwann wurde es selbst Staatsanwalt Fuchs zu bunt: Er beantragte wegen Mißachtung von Anordnungen des Gerichts ein Ordnungsgeld von 500 Euro, das die Richterin dann auch verhängte.
„Impfung mit jedwedem Impfstoff“ soll kontraindiziert sein
Staatsanwalt Fuchs sah es als erwiesen an, dass A. bei dem in der Impfgegner-Szene bekannten Arzt Dr. Michael Foti aus Stefling in der Oberpfalz bewußt ein unrichtiges Attest anfertigen ließ, das seinem Sohn bescheinigt, eine Impfung mit jedwedem Impfstoff auf unbestimmte Zeit sei kontraindiziert. Da A. die Dokumente bei einer Behörde vorgelegt habe, sei der Straftatbestand des §279 StGB in der zur Tatzeit gültigen Version erfüllt.
| Laut Staatsanwaltschaft wird gegen Dr.Foti an mindestens zwei Orten ermittelt. Seine Homepage „wird gerade überarbeitet“ und enthält keine Inhalte. Die Homepage seiner Frau, die an derselben Adresse praktiziert, ist erreichbar und hat nahezu dieselben Inhalte wie die jetzt nicht mehr erreichbare Homepage von Dr.Foti. |
Die Zeugen, der Polizeibeamte J. und Susanne Grupp, Leiterin der Niedernhaller Kindergärten, beschreiben die Vorgänge, die zum Strafbefehl geführt haben. Das Verfahren sei als „Abfallanzeige“ aus Ermittlungen gegen einen Arzt aus Steinheim/Murr von der Polizei in Ludwigsburg gekommen. Noch vor kurzem betonte die Staatsanwaltschaft in Heilbronn: „Diese Verfahren dürfen auch nicht eingestellt werden. Es soll sich für den Einzelnen nicht lohnen, eine Straftat zu begehen.“
Eine „Abfallanzeige“ brachte den Fall ins Rollen
In Niedernhall seien dann insgesamt sechs fragwürdige Gesundheitszeugnisse aufgefallen, unter anderem das von Alexander A. vorgelegte. Unter anderem war das Gesundheitsamt eingeschaltet und es fand eine Hausdurchsuchung bei der Familie des Angeklagten statt, bei der die Dokumente von Dr. Foti beschlagnahmt wurden. Diese Dokumente weisen laut Polizei einige Ungereimtheiten auf: So seien Unterschriften unleserlich, Dokumente vom selben Tag sollen einmal in Niedernhall, einmal in Stefling ausgestellt worden sein und die berechneten Untersuchungen könnten kaum mit der geringen Rechnungssumme der ärztlichen Liquidation in Einklang gebracht werden.
Gutachten aus Bamberg
Ein Gutachten aus Bamberg, das aus einer Strafsache gegen Dr. Foti stammt, sagt deutlich, dass nur eine erhebliche Immunerkrankung eine totale Impfunverträglichkeit bedingen könne. Kinder, die so schwer krank sind, könnten aber ohnehin nicht in eine Gemeinschaftseinrichtung wie einen Kindergarten aufgenommen werden. Außerdem wurden laut Liquidation keine Untersuchungen im Hinblick auf eine erhebliche Immunerkrankung durchgeführt.
Gericht verurteilt den Angeklagten
Letztlich folgt das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft und verurteilt Alexander A. wie im Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 40 Euro. Dabei erkannte Richterin Rührich an, dass A. nicht vorbestraft ist. Außerdem werden die Gesundheitszeugnisse, die A. gerne zurückerhalten hätte, eingezogen und A. muß die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil wird rechtskräftig, wenn weder A. noch die Staatsanwaltschaft innerhalb einer Woche Rechtsmittel einlegen.
Text: Matthias Lauterer
