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Ein Tütchen am Wegesrand

Die allermeisten Hundehalter wissen, dass Hundekot nicht auf die Straßen, Wege und Wegränder gehört. Sie sind deshalb den Gemeinden im Hohenlohekreis sogar dankbar, dass man sich überall an den beliebten Hundetreffpunkten mit dünnen Plastiktüten für die saubere Beseitigung des Hundekots versorgen kann. Normalerweise nimmt man einfach die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners mit einer dieser Tüten auf, ohne sich die Finger schmutzig zu machen, und wirft sie in den nächsten Mülleimer.

Mancher scheint aber zu glauben, dass die Tüte nur deshalb rot ist, dass sie für die Entsorgungsmitarbeiter der jeweiligen Gemeinde weithin gut sichtbar sind. Anders ist es wohl nicht zu erklären, warum man immer wieder säuberlich verknotete Tüten, auffallend am Wegrand plaziert, findet.

Hundekot darf nicht in der Natur verrotten

Der Hersteller, der die in Ingelfingen bereitgestellten schwarzen Kotbeutel herstellt, weist darauf hin: „Aufgrund gesetzlicher Regelung darf Hundekot nicht kompostiert, sondern muss als Restmüll entsorgt werden.“  Seine Beutel sind aus recycelter Polyethylenfolie: Die verbrennt nahezu rückstandsfrei. In der Natur zersetzt sich diese Folie allerdings erst nach Jahren und führt neues Plastikmaterial in den Kreislauf der Natur ein.

Text: Matthias Lauterer




Vierbeiniges Opfer am vierten Advent – wem gehört dieser Hund?

Bei einem Unfall auf der K2386 bei Neuenstein gab es ein vierbeiniges Opfer. Es war kein gewöhnlicher Unfall, keine zwei Autos. Zwischen Mangoldsall und der Kreuzung nach Kirchensall fuhr ein VW Up entlang und krachte plötzlich mit einem Mischlingshund zusammen. Der kleine, etwa kniehohe Hund mit schwarem, leicht gelocktem Fell hatte keine Chance. Er starb.
Die Polizei suchte am vierten Advent nach den Herrchen und Frauchen, denn der Hund hatte ein braunes Lederhalsband mit weißen Kreuzen, aber keine Hundemarke. Hinweise an das Polizeipräsidiums Heilbronn: 07131/1049



Katzenkillerhund: Klage auf Schadenersatz abgewiesen

Am Mittwoch, 21.Oktober 2020, verkündete Richter Sven Brückner im Amtsgericht Künzelsau das Urteil im Schadenersatzprozess einer Katzenhalterin gegen Ingelfingens Bürgermeister Michael Bauer, GSCHWÄTZ berichtete: https://www.gschwaetz.de/2020/10/15/der-zeitwert-einer-katze/.

Die Klage wurde abgewiesen.

Da wegen des geringen Streitwerts von 212,09 Euro keine Rechtsmittel gegen das Urteil möglich sind, ist der Fall für Bürgermeister Bauer nunmehr abgeschlossen: Ein Strafverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft in Schwäbisch-Hall nicht eingeleitet, eine Geldbuße der Stadt Ingelfingen hat Bauer laut eigener Aussage bereits bezahlt.

Text: Matthias Lauterer




Der Zeitwert einer Katze

Am Mittwoch, den 14. Oktober 2020, fand vor dem Amtsgericht Künzelsau der Prozess einer Katzenhalterin aus Ingelfingen gegen den Ingelfinger Bürgermeister Michael Bauer statt. Hintergrund war die Attacke des Bürgermeister-Hundes auf diese Katze. Diese Katze ist an den Folgen der Attacke verstorben beziehungsweise musste eingeschläfert werden (GSCHWÄTZ berichtete unter https://www.gschwaetz.de/2020/10/02/buergermeister-muss-verwarnungsgeld-zahlen/). Streitgegenstand war ein verbleibender Schadensersatz von 212,09 Euro, der von der Versicherung des Beklagten nicht ausgeglichen wurde.

„Man hätte das auch anders regeln können“

Richter Sven Brückner legt zu Beginn der Verhandlung die Rechtslage klar: „Tiere werden beim Schadensersatz wie Sachen behandelt. Ein Schmerzensgeldanspruch der Klägerin kann nicht zur Debatte stehen.“ Umgekehrt gelte für den Beklagten eine „Tierhalterhaftung“ ähnlich der allgemeinen Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs. Er müsse verschuldensunabhängig für Schäden haften, die von seinem Tier verursacht werden.

Nachdem der Bürgermeister den Vorfall aus seiner Sicht detailliert schildert – er habe die Leine schon in der Hand gehabt und er wollte seinen Hund gerade anleinen, als er abgelenkt worden sei und gleichzeitig der Hund auf die Katze losgegangen sei, zeigt Richter Brückner ein Überwachungsvideo des Vorfalls.

Kleinere Geplänkel, etwa darüber, ob es sich um eine Rassekatze oder nicht handelt, werden vorgetragen.

Appell an die Jäger-Ehre

Interessanterweise legen beide Parteien Wert auf die Feststellung, „man hätte das auch anders regeln können“. Der Klägerin ist das Risiko, dass einer Katze, die als „Freigängerin“ gehalten wird, jederzeit etwas zustoßen kann, bewusst. Sie wirft Bauer vor, dass er nicht geklingelt habe, obwohl jemand im Haus gewesen sei. Außerdem spricht sie seine Ehre als Jäger an: Er habe mit seinem ausgebildeten Jagdhund auf „Nachsuche“ gehen müssen, um der Katze unnötiges Leid „mit ihren zerfetzten Organen“ zu ersparen, da Hunderisse in aller Regel zum Tod der Katze führten. Rechtsanwalt Alexander Foidl bezeichnet das als „Nachtatgeschehen“.

Umgekehrt führt Bürgermeister Bauer an, dass er davon ausgegangen ist, dass niemand zu Hause sei: „Ich hätte klingeln können, ich hab’s nicht gemacht, es tut mir leid“, sagt er. Er habe aber  am selben Abend, als die Klägerin und ihr Lebensgefährte ihn aufgesucht hätten, noch die Begleichung aller Auslagen angeboten und erklärt, dass der Vorgang ihm leid tue. Auch seien ihm die möglichen Folgen des Hunderisses nicht bewusst gewesen, er habe das nicht so realisiert, da die Katze ja noch weggerannt sei.

Als die Argumente der Parteien emotional werden und in Gebiete abgleiten, die eher nicht verfahrensgegenständlich sind, weist Richter Brückner auf die Anwesenheit der Presse hin, was Michael Bauer mit „wenn man das GSCHWÄTZ als Presse bezeichnen kann“ quittiert.

Anwalt argumentiert mit „Zeitwert“ eines Tiers

Kurz bevor Richter Brückner die Verhandlung beschließt, schließt Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus-Werner Frink, der Anwalt von Michael Bauer, seinen Vortrag mit: „Sie sind mit dem Betrag, den die Haftpflichtversicherung bezahlt hat, gut bedient“ und untermauert das mit einem Urteil des Landgerichts Heilbronn, wonach der Wert eines Greifvogels aufgrund seines hohen Alters niedriger angesetzt worden sei als vom damaligen Kläger verlangt.

Die Urteilsverkündung ist für den 21. Oktober, 12 Uhr, angesetzt.

Text: Matthias Lauterer

 

Die Stufen zum Recht. Amtsgericht Künzelsau. Foto: GSCHWÄTZ

„Auf dem Rechtsweg“. Foto: GSCHWÄTZ




Bürgermeister muss Verwarnungsgeld zahlen

Voraussichtlich noch im Oktober 2020 treffen sich Ingelfingens Bürgermeister Michael Bauer und die Halterin der Katze, die nach einer Attacke von Bauers Hund eingeschläfert werden musste, vor dem Amtsgericht in Künzelsau.

Hintergrund ist – GSCHWÄTZ berichtete -, dass der Hund von Michael Bauer eine Katze auf einem Privatgrundstück gepackt hat und sie geschüttelt hat. Zwar gelang es Michael Bauer, seinen Hund zum Loslassen zu bewegen, die Katze konnte auf den ersten Blick noch fliehen. Ihre Verletzungen waren aber so schwer, dass das Tier keine Überlebenschance hatte und eingeschläfert werden musste.

Überwachungsvideo zeigt das ganze Ausmaß

Der Vorfall ist auf einem Überwachungsvideo, das der Redaktion vorliegt, dokumentiert.

In der Zivilsache geht es um Schadensersatzansprüche der Tierhalterin gegen Bürgermeister Bauer, zum Beispiel Tierarztkosten.

Die Strafsache wurde bereits eingestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Schwäbisch Hall teilt dazu mit:

„Der wegen Sachbeschädigung (vgl. § 90a BGB: Tiere werden zwar nicht mehr als Sachen angesehen, aber in vielerlei Hinsicht rechtlich gleich behandelt) durch einen anwaltlichen Vertreter für die Anzeigeerstatterin zur Kenntnis der Ermittlungsbehörden gebrachte Sachverhalt war hier Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens. Dieses Verfahren wurde unter Verweisung auf den Privatklageweg eingestellt (§ 374 StGB). Das heißt, dass der Eigentümerin des verstorbenen Tieres anheimgestellt wird, eine sogenannte Privatklage zu erheben.“

Staatsanwalt sieht keinen Vorsatz

Zusätzlich wären möglicherweise Straftatbestände nach dem Tierschutzgesetz in Frage gekommen. Oberstaatsanwalt Harald Freier stellt dazu fest:
„Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Verwirklichung eines Straftatbestandes nach dem Tierschutzgesetz liegen nicht vor.
Fahrlässige Verstöße nach dem TierSchG stellen lediglich Ordnungswidrigkeiten dar. Für deren Verfolgung und ggf. die Verhängung von Bußgeldern sind grundsätzlich die Bußgeldbehörden zuständig.“

Ingelfinger Polizeiverordnung

Die Bußgeldstelle der Stadt Ingelfingen hat wegen des Verstoßes gegen die in Ingelfingen geltende Anleinpflicht Bußgeldstelle ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld erteilt. Im Amtsboten von Ingelfingen vom 25. September 2020 hat die Stadtverwaltung die örtliche Polizeiverordnung veröffentlicht. Hier heißt es unter Paragraf 14 – Gefahren durch Tiere:

„(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.
(2) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
(3) Hunde sind im Innenbereich (§§ 30 – 34 Baugesetzbuch) auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen
Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.“

Privatklage

Einige „leichtere“ Straftaten, im vorliegenden Falle eine Sachbeschädigung, werden von der Staatsanwaltschaft nur bei Vorliegen eines „öffentlichen Interesses“ verfolgt.
Liegt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse vor, bleibt dem Geschädigten der Weg der „Privatklage“. So ist es auch im Fall in Ingelfingen geschehen.
Vereinfacht gesagt, läuft eine Privatklage vor Gericht ab wie eine öffentliche Klage. Hauptunterschied ist, dass der Ankläger nicht ein Staatsanwalt ist, sondern die geschädigte Person.
Der Privatklageweg wird sehr selten beschritten: Laut wikipedia wurden im Jahr 2018 zirka 200.000 Verfahren auf den Privatklageweg verwiesen. Tatsächlich wurden aber nur 320 Privatklagen vor Gerichten verhandelt.

Text: Matthias Lauterer




Polizei bestätigt Strafverfahren gegen Michael Bauer

Nach dem tödlichen Angriff auf eine Katze (wir berichteten https://www.gschwaetz.de/2020/07/08/der-katzenkiller-hund/ liegt nun eine Strafanzeige gegen Ingelfingens Bürgermeister Michael Bauer vor. Das bestätigte Daniel Fessler, Pressesprecher am Polizeipräsidium Heilbronn auf GSCHWÄTZ-Nachfrage. Bauers Jagdhund hatte die Katze auf einem Privatgrundtsück derart attackiert, dass die Katze wenig später ihren Verletzungen erlag beziehungsweise aufgrund der Schwere der Verletzungen eingeschläferte werden musste. Der Hund war nicht angeleint.

Der Vorfall ereignete sich laut Fessler am 28. Juni 2020, gegen 16 Uhr. Fessler: „Der  Hund des Bürgermeisters Herrn Michael Bauer esoll ine Katze im Elsbeerenweg gerissen haben. In diesem Zusammenhang wurde ein Strafverfahren eröffnet. Die Ermittlungen hierzu dauern an und sind noch nicht abgeschlossen.“

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wird sich eventuell die Staatsanwaltschaft damit befassen.

Der Straftatbestand Sachbeschädigung könnte bei der Tötung eines Tieres angewendet werden. Eine Sachbeschädigung kann mit einer Geldstrafe geahndet werden, bei einer schwerwiegenden Sachbeschädigung sei sogar eine Gefängnisstrafe laut dem Deutschen Gesetz möglich.

Auch Bürgermeister Bauer soll zu dem Vorfall befragt werden. Er hat aber das Recht zu schweigen.

Symbolfoto Hund Deutsch Drahthaar. Foto: adobe stock

 




Hund mit Pfefferspray abgewehrt – 4 Polizisten verletzt

Eigentlich sollte die Polizei am Montag, den 30. Juni 2020, das Veterinäramt in Kupferzell-Bauersbach bloß bei einer Kontrolle unterstützen. Zwei Streifen begleiteten am Abend die Amtstierärztinnen auf ein landwirtschaftliches Gehöft, um dort die Tierhaltung eines 59-Jährigen zu überprüfen. Der Mann und ein 43-Jähriger, der sich ebenfalls auf dem Hof befand, waren mit den Maßnahmen jedoch nicht einverstanden und zeigten sich von Beginn an aggressiv, störten die Kontrolle und verwehrten den Zutritt zu den Stallungen. Außerdem filmte der Ältere die Beamten.

Als er dies auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht unterließ, wurde sein Handy beschlagnahmt. Der Jüngere schnappte sich daraufhin das Mobiltelefon und versuchte damit zu flüchten. Ihm wurden Handschellen angelegt und der Gewahrsam erklärt. Der 59-Jährige holte daraufhin seinen Hund aus dem Haus und wollte diesen loslassen. Da die Androhung, den Hund im Zweifelsfall mit Pfefferspray abwehren zu müssen, nicht fruchtete, wurde das Abwehrspray gegen das Tier eingesetzt. Bei dem Einsatz wurden vier Polizisten verletzt.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




Mit dem Hund bequem und komfortabel Reisen

Sie möchten einen erholsamen und entspannten Urlaub mit Ihrem Vierbeiner planen und genießen? Dann sind Sie bei
Lucky Dog Camper genau richtig. Die Wohnmobilvermietung in Bieringen bietet für jeden Kunden individuelle Lösungen an, um den Vierbeiner sicher und bequem mit in den Urlaub nehmen zu können.

„Aus eigener Erfahrung heraus – wir haben selbst zwei Hunde“, so Geschäftsführer Thomas Massler, „war es nicht immer einfach, eine passende Urlaubsunterkunft zu finden. Deshalb haben wir 2017 den Entschluss gefasst, ein Wohnmobil zu kaufen und dieses von unserem Partner Andreas Schlitter,
der sich auf den Bau von hochwertigen Hundeboxen spezialisiert hat, umbauen zu lassen.

„Für uns steht auch während der Fahrt die Sicherheit der Tiere an erster Stelle. Während des Urlaubes nutzen die Vierbeiner die Hundeboxen auch gerne, um sich zurückziehen zu können“, so Massler. Die Boxen sind für mehrere und auch größere Hunde geeignet, es gibt keine Rasseneinschränkung bei den Hunden. Diese Boxen haben sowohl vom Inneren des Wohnmobils einen Zugang als auch von außen. Überdies können sie mit einem sonnengeschützten Außenfenster belüftet werden. Zudem sind die Wohnmobile mit Extras wie zum Beispiel einem Erste-Hilfe-Set, zwei Schleppleinen, einer Außendusche für Hundpfoten mit Warm- und Kaltwasser sowie Befestigungsmöglichkeiten an den Fahrzeugen zum Anbinden ausgestattet.

„Wegen der großen Nachfrage 2018 haben wir ab diesem Jahr das Angebot der Lucky-Dog-Camper-Flotte auf vier Fahrzeuge erweitert. Diese können von April bis Oktober gerne gemietet werden.“ Die Innenausstattung der Knaus-Wohnmobile ist sehr hochwertig, farblich angenehm und modern gestaltet. Alle Fahrzeuge sind mit den speziellen Hundeboxen bestückt.

Die Hauptsaison der Vermietung geht von Mai bis September (ab 125 Euro pro Tag), in die Nebensaison fallen die Monate April und Oktober (ab 105 Euro pro Tag).
Eine Online-Reservierung ist ebenso möglich wie eine telefonische Anfrage.
Die Wohnmobile stehen nach dem Saisonende zum Verkauf bereit.

 

 

 

Alle Fahrzeuge sind mit speziellen Hundeboxen ausgestattet. Foto: privat

 

Die Boxen sind auch für größere Hunde geeignet. Foto: privat

 

Wegen der hohen Nachfrage wurde die Flotte auf vier Fahrzeuge erweitert. Foto: privat

Kontaktdaten:
Thomas Massler
Fahrzeugpflege Halsberger Straße 2
74214 Bieringen
Telefon: 07943/ 9435499
Mobil: 0176/39300096
Email: info@Lucky-dog-camper.de
www.lucky-dog-camper.de

 

Text: Elke Brand

Fotos: privat

Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Werbeanzeige von Lucky Dog Camper.




Dörzbach: Explosion durch Hund

Zu einer Explosion kam es in einer Dachgeschosswohnung in der Dörzbacher Goldbachstraße, nachdem vermutlich ein Hund den Herd angemacht hatte. Der 52-jährige Bewohner der Dachgeschosswohnung ließ auf seiner Herdplatte einen Campinggaskocher stehen und verließ gegen 8 Uhr die Wohnung. Während seiner Abwesenheit schaffte es sein, sich alleine im Raum aufhaltender American-Stafford-Terrier, die Herdplatte einzuschalten. Zirka zwei Stunden, nachdem der 52-Jährige seine Wohnung verlassen hatte, vernahmen die weiteren Hausbewohner einen lauten Knall. Es stellte sich heraus, dass die volle Gaskartusche des Campingkochers durch die Hitze des eingeschalteten Herdes explodierte. Durch die Druckwelle rutschten mehrere Ziegel vom Dach. Außerdem wurde ein Dachfenster herausgerissen und der komplette Herdbereich zerstört. Allem Anschein nach passierte dem Hund aber nichts. Er wies keine sichtbaren Verletzungen auf. Der entstandene Sachschaden wird auf zirka 5.000 Euro geschätzt.

Quelle: Pressemitteilung der Polizei Heilbronn

Foto: adobe stock