Wenn die dritte Coronawelle nicht doch noch dazwischengrätscht, dann wird der Traum vieler Eltern ab Montag, den 22. Februar 2021, wahr: Der Unterricht in den Klassenzimmern startet wieder. Aber so einfach ist das nicht. Und vor allem nicht flächendeckend. Wer, wann, wie in die Schule kommt, das studieren derzeit Erziehungsberechtigte zu Hause, wenn die neuen Unterrichtsdokumente ins Haus flattern. Diese Dokumente sind oft gar nicht so einfach zu entschlüsseln, hochkomplex („dafür muss man studiert haben“) und wirft die Frage auf: Wie sollen Erziehungsberechtigte unter diesen Bedingungen wieder vernünftig arbeiten gehen können?
Wie sollen Erziehungsberechtigte unter diesen Bedingungen wieder vernünftig arbeiten gehen können?
Wechselmodel heißt dabei das Zauberwort der baden-württembergischen Landesregierung, das bei diversen Lehrern und Eltern jedoch nicht so dollen Anklang findet. Wechselmodell bedeutet, dass es die nächsten Wochen eine Mischform zwischen Präsenzunterricht in der Schule und homeschooling geben soll. Wie das konkret umgesetzt wird, das entscheiden die einzelnen Schulen für sich. Das Problem: Jede Schule macht es ein bisschen anders. Wenn Eltern Kinder auf mehrere Schulen verteilt haben, wird es zudem nicht leichter, sich die unterschiedlichen Präsenzzeiten, wann die Kinder in die Schule gehen, zu merken. Im ersten Lockdown haben diverse Schulen noch wöchentlich zwischen Präsenzunterricht und homeschooling gewechselt. Nun wechseln die Schüler nicht nur wöchentlich, sondern teilweise täglich beziehungsweise stündlich.
Wer geht wann in die Schule? Erziehungsberechtigte verlieren leicht den Überblick
Das heißt, an manchen Schulen haben die Schüler nur zwei oder drei Stunden täglich Unterricht, an anderen Schulen haben die Kinder drei Tage wöchentlich vier Stunden Unterricht. Es sollten pi mal Daumen zehn Stunden in den Klassenzimmern im Durchschnitt angeboten werden, das ist die Vorgabe des Kultusministeriums. Wie sich diese aber verteilen, kann sehr unterschiedlich ausschauen an den Schulen und dementsprechend auch für Familien.
Nehmen wir einmal exemplarisch Familie Müller
Nehmen wir einmal exemplarisch Familie Müller. Familie Müller hat zwei Kinder, Paul geht in die dritte und Lena in die vierte Klasse. Für Paul startet der Unterricht in seinem Klassenzimmer wieder ab Montag, den 22. Februar 2020, denn in dieser Woche dürfen die Erstklässler und die Zweitklässler wieder ran. Lena hat diese Woche weiterhin homeschooling, da die Zweit- und Viertklässler erst eine Woche später wieder in der Schule Unterricht haben. Die Klassen von Paul und Lena wurden zudem geteilt, damit Lehrer anstatt zum Beispiel 26 Kinder nur jeweils 13 Kinder in dem Klassenzimmer zur selben Zeit versammelt haben. Paul ist in Gruppe 1, Lena in Gruppe 2 von ihrer jeweiligen Klasse eingeteilt. Pauls Gruppe 1 hat Montags, Dienstags und Freitags Schule, Lenas Gruppe Mittwochs, Donnerstags und Freitags. Manchmal haben sie drei Stunden Unterricht, dann müssen sie mit dem Auto gefahren werden, da kein Bus fährt, manchmal haben sie vier Stunden am Stück Unterricht. In seltenen Fällen auch zwei Stunden. Dann ist ein Kind zu Hause, während ein Erziehungsberechtigter – meistens die Mutter – das Kind zwischen Schule und Zuhause hin- und herfährt. Denn die ohnehin schon mangelhaften Schulbusverbindungen werden durch stundenweisen Unterricht nicht besser. Nach Pauls Woche in der Schule darf seine Schwester Lena in die Schule und Paul ist wieder eine Woche im homeschooling und immer so weiter im Wechsel. Das heißt: Es ist immer ein Kind abwechselnd im Homeschooling. Und auch wenn das eine Kind, zum Beispiel Paul in der Schule ist, hat er keinen normalen Unterricht, sondern ist in dieser Woche lediglich für rund 10 Stunden in der Schule. Das heißt, er hat stundenweise oder tageweise Schule, der Rest findet auch wieder im Homeschooling unter Anleitung des Erziehungsberechtigten statt.
Die weiterführenden Schulen hoffen hier auf eine schrittweise Öffnung ab dem 08. März 2021
Wenn dann ein Kind zu Hause war und das andere in der Schule Unterricht hatte, hat das Homeschooling-Kind in der Regel den Nachmittag frei, während das Präsenzunterricht-Kind nach Hause kommt und nachmittags in der Regel noch Hausaufgaben zu machen hat. Damit bleibt kaum mehr Spielraum für etwaige Schichtarbeit, falls der Erziehungsberechtigte noch neben des Homeschoolings weiterhin seiner eigentlichen Arbeit nachgehen möchte. Wenn Familie Müller nun noch ein weiteres Kind in der weiterführenden Schule hätte, dann würde dieses Kind erst einmal weiter komplett im Homeschooling sein (wie lange ist auch hier offen, die weiterführenden Schulen hoffen hier auf eine schrittweise Öffnung ab dem 08. März 2021). Das bedeutet, für den Erziehungsberechtigten zu Hause, dass morgens immer zwei Kinder per Homeschooling zu unterrichten wären und nachmittags ein Kind bei den Hausaufgaben betreut werden müsste, somit bleibt weder vormittags noch nachmittags Zeit für ein mögliches Homeoffice oder für eine Arbeit außerhalb der vier häuslichen Wände. Man kann dann entweder eine Umschulung zum Nachtwächter machen. Dann könnte man nachts arbeiten, während die Kinder schlafen oder man arbeitet im nächtlichen Homeoffice oder man erklärt seinem Arbeitgeber nach einem Lockdown-Jahr, dass man die nächsten vier Wochen (solange sind die Pläne nicht selten im Voraus ausgestaltet), eigentlich gar nicht mehr arbeiten kann, weder wochen-, noch tage-, noch stunden-, noch schichtweise, weil das Wechselmodell nun die kompletten Tage ausfüllt, wenn man mehrere Kinder in ungünstigen Konstellationen hat. Ach so, am Wochenende wäre noch ein Zeitfenster. Das könnte man dann vielleicht…
Entweder ganz oder gar nicht
Daher liebes Kultusministerium, auch hier zählt wie beim Striptease: entweder ganz oder gar nicht. Lieber noch zwei weitere Wochen komplett im homeschooling, dafür aber dann direkt danach vollständig in den Präsenzunterricht.
Ein Kommentar von Dr. Sandra Hartmann