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Spiegelglatte Straßen – bereits über 100 Unfälle allein in Heilbronn und Hohenlohe – selbst Polizei rät zum Home office

In ganz Baden-Württemberg warteten heute Morgen laut der Unwetterzentrale spiegelglatte Straßen auf die Einwohner:innen. In die Schulen im Ländle liefen die Telefone heiß, weil Eltern ihre Kinder nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig in die Schule bringen konnten.

Die Streufahrzeuge waren und sind noch im Dauereinsatz.

Derweil gab es schon einige Unfälle wegen der massiven Straßenglätte.

Seit den frühen Morgenstunden kam es im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Heilbronn bereits zu über 100 Verkehrsunfällen aufgrund glatter Straßen. Die Mehrheit dieser Unfälle ereignete sich im Stadt- und Landkreis Heilbronn.

Ganzer Präsidiumsbereich: Vielzahl von Glätteunfälle wegen Eisregen

Mit Einsetzen des Eisregens etwa zwischen 4 Uhr und 5 Uhr ereigneten sich aufgrund der daraus folgenden Eisglätte auch im gesamten Präsidiumsbereich Allen eine Vielzahl von Verkehrsunfällen. Der Landkreis Schwäbisch Hall war zuerst betroffen, danach folgten der Ostalbkreis sowei Rems-Murr-Kreis. Die Anzahl der Unfälle kann zahlenmäßig noch nicht beziffert werden. Die Eisglätte dauert (Stand 7 Uhr) noch an. Die Räumdienste versuchen zu fahren. Noch glimpflich scheint die Situation in den Bereichen Winnenden und Waiblingen zu sein. Wer nicht muss, sollte sein Fahrzeug zunächst stehen lassen.

Die Polizei appelliert dringend an alle Verkehrsteilnehmer:

   -	Planen Sie mehr Zeit für Ihren Arbeitsweg ein.
   -	Passen Sie Ihre Geschwindigkeit den Witterungsbedingungen an und
fahren Sie vorausschauend.
   -	Vermeiden Sie abrupte Lenkbewegungen und halten Sie ausreichend 
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.

Um weitere Unfälle zu vermeiden, empfehlen wir:

   -	Nutzen Sie, wenn möglich, öffentliche Verkehrsmittel.
   -	Bleiben Sie im Homeoffice, sofern dies machbar ist.

 




Der Berg kreißte und gebar eine Maus

Diese alte Sprichwort passt wunderbar zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), die ab Mittwoch, den 27. Januar 2021, in Kraft treten wird. Lange wurde diskutiert, dass mit dieser Verordnung  die Arbeitgeber verpflichtet werden, die Arbeit im Home-Office anzubieten. 

Weniger als 1,5 Seiten lang

Herausgekommen ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die weniger als eineinhalb Seiten lang ist (vollständiger Text), ganze zwei Zeilen davon im §2 „Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb“ betreffen das Thema Home-Office:

„Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, die Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“

Welche „zwingenden betriebsbedingten Gründe“ entgegenstehen könnten, wer gegebenfalls darüber entscheidet, ob  die „zwingende betriebsbedingte Gründe“ vorliegen und welche Sanktionen einem Arbeitgeber drohen, darüber sagt die Verordnung nichts.

Wenn der Arbeitgeber kein Homeoffice bewilligt

Wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist, einen Arbeitnehmer im Home-Office arbeiten zu lassen, bleibt als Erstes der Weg zum Betriebsrat, sofern der Betrieb einen Betriebsrat hat. Sollte das nicht kurzfristig zum Erfolg führen, bleibt der Weg zum Gewerbeaufsichtsamt – dieses ist für die Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen verantwortlich, das Gewerbeaufsichtsamt für den Hohenlohekreis ist über das Landratsamt in Künzelsau erreichbar. Stellt das Gewerbeaufsichtsamt fest, dass der Arbeitgeber ohne größere Schwierigkeiten eine Tätigkeit im Home-Office anbieten könnte, drohen dem Arbeitgeber die gleichen Sanktionen wie bei anderen Verstößen gegen Arbeitsschutzregeln – bis zu 30.000 Euro. Besondere Sanktionen oder ein besonderes Klärungsverfahren werden nicht angesprochen. Auch sind keinerlei Kriterien festgelegt, wie die Gewerbeaufsichtsämter beurteilen sollen, wie „zwingend“ die von einem Arbeitgeber vorgetragenen Gründe tatsächlich sind.

Worauf sollten Arbeitnehmer beim Home-Office achten?

Wenn der Arbeitsplatz nach Hause verlegt werden kann, gibt es für beide Seiten das ein oder andere zu beachten: So sollten in einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Arbeits- und Erreichbarkeitszeiten sowie Regelungen zum Auf- und Abbau von Überstunden festgelegt werden. Auch der Datenschutz und die Datensicherheit, insbesondere bei Verwendung von Hard- und Software des Arbeitnehmers, sollte Bestandteil einer Vereinbarung sein.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung weist darauf hin, dass man im coronabedingten Home-Office zwar unfallversichert ist, aber nicht jede Bewegung Zuhause unter dem Schutz der Unfallversicherung steht, ein Beispiel: „Fällt eine Versicherte die Treppe hinunter und verletzt sich dabei, weil sie im Erdgeschoss die unterbrochene Internetverbindung überprüfen will, die sie für die dienstliche Kommunikation benötigt, wäre dieser Unfall versichert. Fällt sie hingegen die Treppe hinunter, weil sie eine private Paketsendung entgegennehmen will, wäre dies nicht versichert.“ (Quelle: DGUV)

Weitere Massnahmen zur Kontaktreduktion in der Verordnung

Als weitere Maßnahmen zur Kontaktreduzierung nennt die Verordnung:

  • Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren.
  • Meetings sollen reduziert werden und durch Videokonferenzen ersetzt werden. Sollte ein persönliches Treffen notwendig sein, „so hat der Arbeitgeber durch andere geeignete Schutzmaßnahmen den gleichwertigen Schutz der Beschäftigten sicherzustellen, insbesondere durch Lüftungsmaßnahmen und geeignete Abtrennungen zwischen den anwesenden Personen.“
  • 10 Quadratmeter Fläche pro Person in einem Büro sind zu gewährleisten. Sollte das nicht möglich sein, „so hat der Arbeitgeber durch andere geeignete Schutzmaßnahmen den gleichwertigen Schutz der Beschäftigten sicherzustellen, insbesondere durch Lüftungsmaßnahmen und geeignete Abtrennungen zwischen den anwesenden Personen.“
  • In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sollen möglichst kleine Arbeitsgruppen gebildet werden, „zeitversetztes Arbeiten ist zu ermöglichen, soweit die betrieblichen Gegebenheiten dies zulassen.“

Pflicht des Arbeitgebers, Masken zur Verfügung zu stellen

Neu ist der §3 „Mund-Nasen-Schutz“, der die Arbeitgeber in die Pflicht nimmt, den Arbeitnehmern medizinische Masken oder FFP2-Masken auf Kosten des Arbeitgebers zur Verfügung zu stellen, sofern die räumlichen Bedingungen des §2 nicht eingehalten werden können, der Abstand von 1,5m zwischen Kollegen nicht eingehalten werden kann oder bei der Tätigkeit „mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen ist.“ Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, diese Masken auch zu tragen.

Aufgeweicht wird diese Bestimmung durch den letzten Satz: „Abweichend von Absatz 1 kann der Arbeitgeber andere ebenso wirksame Maßnahmen treffen“. Wieder werden keine speziellen Sanktionen definiert, wieder wird kein schnelles Klärungsverfahren eingeführt. Auch hier wird auf die bestehenden Verfahrenswege des Arbeitsschutzes gesetzt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können, möglicherweise sogar länger als die Verordnung überhaupt in Kraft ist: Die Verordnung gilt derzeit bis zum 15. März 2021.

Text: Matthias Lauterer

 




„Maaaama, komm mal. Ich habe kein Klopapier“

Ich befinde mich nun wieder seit gefühlt 100, aber offiziell sind es nur drei Tagen, im homeschooling und home office. Das heißt, eigentlich befinde ich mich dort bereits seit Mitte Dezember 2020, als die Schulen überraschenderweise bereits fast eineinhalb Wochen vor den eigentlichen Ferien zugemacht haben und ich meinen Kindern, nachdem die Lehrer sich in die frühzeitigen Winterferien verabschiedet haben, Schulaufgaben aus dem Internet ausgedruckt habe, um zumindest am Vormittag noch ein oder zwei Stunden meiner Firma per Fernwartung zu dienen.

The same procedure 2021

Nun also the same procedure 2021. Aber hey, nachdem wir im Hohenlohekreis bereit nach zwei Wochen an die 700 Menschen geimpft haben – von insgesamt rund 120.000 – kann der Lockdown nur noch bis 2030 gehen. Wir bleiben optimistisch und beginnen den Tag bereits um 05 Uhr direkt am PC beim digitalen Arbeiten, dort wird auch gefrühstückt. Ich will  ja schließlich keine Zeit verlieren, bis meine Kinder aufstehen. Mein Mann steht eine Stunde später auf und verabschiedet sich lautlos in die Arbeit. Um 07 Uhr fällt das erste Kind aus dem Bett und ist nicht gut gelaunt angesichts der Tatsache, dass sein Unterricht bereits um 08 Uhr beginnt, der Unterricht bei dem anderen Kind beginnt nämlich erst um 08.30 Uhr. In dieser homeschooling-Phase sind die Schulen sehr motiviert, zu beweisen, dass ihre Lehrer nicht zu Hause im Garten sitzen und Kaffee trinken, sondern ständig anwesend und ansprechbar sind. Also gibt es permanent E-Mails und ganz viele Videokonferenzen. Teilweise morgens, mittags und abends.

Einen Strich für unentschuldigtes Fehlen

Und da muss man dabei sein, sonst erhält man einen Strich wegen unentschuldigten Fehlens. So. Jedes Mal hoffe ich daher, dass unser Internet stabil bleibt und wir die Verbindung korrekt einrichten und hinbekommen. Das Kind ist frisch gekämmt und hat saubere Kleidung an. Der Schreibtisch ist aufgeräumt. Puh. Das wäre geschafft. Während das eine Kind Videokonferenz macht und darüber spricht, wie die Aufgaben vom Vortag waren, schlurft das andere Kind im Hintergrund schlaftrunken in T-Shirt und Unterhose durch das Videobild. Alles gestikulieren meinerseits hilft nichts. Egal. Ich sitze mittlerweile auch nicht mehr in Bluse und Buntfaltenhose vor dem Rechner, sondern in Kapuzenpulli und Adidas Sporthose. So ändern sich eben die Zeiten. Jetzt zählt nur noch das nervliche Überleben.

Der Ärger beginnt bereits um kurz vor halb neun

Der Ärger beginnt bereits um kurz vor halb neun. Mein eines Kind mault im Hintergrund, das es langsam auch das Tablet braucht, weil seine Videokonferenz nun anfängt. Das andere Kind zuckt mit den Schultern und gestikuliert, doch bitte ruhig zu sein. Ich sage dem Kind, es kann auch mit meinem Handy rein. Nein, da seien nicht alle Symbole verfügbar und der Bildschirm zu klein. An meinem PC bin ich gerade an der Erstellung einer Tabelle. Soll ich mein Kind dort ranlassen? Im Hintergrund in meinem Büro sieht es zudem aus wie bei Hempels. Dort müsste ich vorher noch aufräumen, sonst wird es peinlich.

Wir können der Videokonferenz nicht digital beitreten

Es ist fünf Minuten nach halb neun. Die zweite Videokonferenz läuft schon, während mein zweites Kind sich zuschaltet. Es ist sowieso schon sehr schlecht gelaunt, weil es den Anfang vermutlich verpasst hat. Wir können die Konferenz nicht digital betreten. Eine Welt bricht ein – für mein Kind. Ich melde es per E-Mail der Lehrerin und sage, dass wir jetzt anfangen zu arbeiten und vielleicht morgen digital sehen. Während ich dem einen Kind erkläre, warum es sich an die Vorgaben des Lehrers halten muss und zwei Sätze als Aufsatz nicht ausreichen, kreischt mein anderes Kind, als es den Wochenplan vor sich sieht, dass das alles viel zu viel sei und das alles nicht bewältigen könne. Außerdem habe es Hunger und möchte ein Müsli auf seinen Schreibtisch platziert wissen. Zwischendurch rufen meine Kollegen an, um sich abzusprechen wegen des Projektes XY, der Bofrostmann klingelt und der Paketbote ebenso. Die erste Aufgabe im Fach Deutsch wäre beim ersten Kind erledigt. Ich fotografiere sie ab und schicke sie dem betreffenden Lehrer. Danach schaue ich, welches Fach auf dem Stundenplan als nächstes drankommt und welche dazugehörigen Aufgaben. Ich suche verzweifelt das Religionsblatt, das als nächstes zu machen wäre, während das andere Kind mich nebenbei wissen lässt, dass die Lösungen in Mathe alle im Buch hinten drin stehen und er jetzt schnell mal nachschaut, ob er auch alles richtig gerechnet hat. Aha. Bevor ich eingreifen kann, klingelt das Telefon. Mein Chef ist dran und will wissen, wie weit ich mit der Tabelle wäre und ob wir um 11 Uhr eine kurze Videokonferenz machen könnten zur Besprechung der Ergebnisse. Derweil schreit’s im Hintergrund, vermutlich aus dem Badezimmer: „Maaaama, komm mal. Ich habe kein Klopapier“. Eine Mail vom Deutschlehrer erreicht mich wenig später, dass an der Hausaufgabe meines Kindes noch etwas geändert werden muss und dann bitte, na klar, nochmal zuschicken. Eine WhatsApp trifft parallel dazu ein von meinem Mann, der mich darauf aufmerksam macht, dass man Abwesenheitsassistent noch aktiv ist, obwohl ich doch schon wieder arbeite. Und ich frage mich: Wie lange soll nochmal der Shutdown gehen?

Eine Kolumne von Christine Müller