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BBT bezeichnet Künzelsauer Krankenhaus nicht als „marode“

In der Kreistagssitzung vom 26. September 2022 wurde die BBT als Mehrheitseigentümerin der Hohenloher Krankenhaus gGmbH (HK) dafür verantwortlich oder mitverantwortlich gemacht, dass für das Krankenhausgebäude keine Nachnutzung gefunden wurde und dass das versprochene Medizinische Versorgungszentrum bisher nicht wirklich existiert.

BBT konnte im Kreistag nicht Stellung beziehen – GSCHWÄTZ bietet die Möglichkeit

GSCHWÄTZ hat der BBT-Gruppe daher die Gelegenheit gegeben, ihre Sicht der Dinge darzustellen. Ute Emig-Lange, die zuständige Presseprecherin hat das getan. Sie bestätigt, dass mehrere Nachnutzungen geprüft wurden, allerdings nennt sie neben einer Nutzbarkeit als Bürogebäude nur Nachnutzungen im medizinnahen Bereich:

„mehrere umfangreiche Prüfverfahren“

„Die BBT-Gruppe als Mehrheitsgesellschafter der Hohenloher Krankenhaus gGmbH [die BBT-Gruppe hält 51 Prozent der Anteile, der Hohenlohekreis den Rest, Red.]  seit 2019 mehrere umfangreichen Prüfverfahren in Auftrag gegeben, um Nachnutzungsmöglichkeiten für das Gebäude des ehemaligen Krankenhauses in Künzelsau auszuloten.
Untersucht wurden unter anderem die Nutzung und Vermarktung als Bürogebäude, die Nutzung als Kurzzeitpflegeeinrichtung, die Nutzung als Reha-Einrichtung sowie die Nutzung als Hospiz. Die Gutachten wurden von national und international renommierten Firmen durchgeführt. Dazu gehört die Beraterfirma Drees & Sommer mit Sitz in Frankfurt.“

Eine Nachnutzung beispielsweise als Studentenwohnheim, was bei vielen einzelnen Zimmern mit Sanitäranschluß eine denkbare Option wäre, nennt sie nicht. Für Studentenappartements dürfte es in Künzelsau Nachfrage geben.

Keine Rede von „marode“ – dafür von hohem Investitionsbedarf

Emig-Lange spricht – im Gegensatz zur Kreisverwaltung – nicht davon, dass das Gebäude selbst in Gänze „marode“ sei. Sie sagt stattdessen, dass der projektbezogene Sanierungsbedarf der untersuchten Nachnutzungen, sich als unwirtschaftlich herausgestellt habe – das ist natürlich eine ganz andere Aussage mit einem ganz anderen Inhalt: „Bei allen genannten Nachnutzungsszenarien wurde der große Sanierungs- bzw. Modernisierungsbedarf im Gebäude von den Gutachtern unterstrichen. Eine Umnutzung des Gebäudes mache eine „Komplettrevitalisierung“ mit erheblichen Kostenrisiken erforderlich, so ein Fazit der Gutachter, so dass eine geeignete Nachnutzung in jedem Szenario mit sehr hohen Investitionskosten verbunden wäre. Unter diesen Voraussetzungen ist eine wirtschaftlich darstellbare Nutzung des ehemaligen Krankenhausgebäudes aus Sicht der BBT-Gruppe und des Hohenlohekreises nicht möglich. Alle angedachten Projekte scheiterten an den zu hohen Umbau- und Sanierungskosten.“

Um im Beispiel zu bleiben: Ein Studentenwohnheim hätte möglicherweise deutlich geringere Sanierungskosten erfordert als jegliche medizin-nahe Nachnutzung.

„Verwertung“ als einzige Alternative

Unter diesen Umständen sei, so Emig-Lange, eine „Verwertung“ für die HK die wirtschaftlich einzige sinnvolle Alternative:

„Daher suchen wir nun nach einer geeigneten Verwertung des Areals. Dafür hat der Kreistagsbeschluss vom vergangenen Montag die Grundlage gelegt. Die möglichen Szenarien werden im Kreistagsbeschluss vom Montag genannt.“ Genaugenommen ist dort sogar nur ein Szenario genannt: Der Verkauf des Areals, entweder mit Bestandsgebäuden oder nach einem vorherigen Abriß der Gebäude.

Zusammenarbeit mit der Stadt Künzelsau notwendig

Auch in Richtung Stadt Künzelsau spricht Emig-Lange in einem ganz anderen Duktus als die Kreisverwaltung, sie geht von einer Zusammenarbeit aus, wie das in aller Regel bei so großen Projekten auch üblich ist: „Wichtig für eine erfolgreiche Vermarktung des Areals mit einer guten Entwicklungsperspektive für das Grundstück in sehr guter Stadtlage ist nun die Zusammenarbeit mit der Stadt Künzelsau. Der aktuelle Bebauungsplan lässt für einen möglichen Investor praktisch keinen Spielraum, im Rahmen des bisherigen Bebauungsplans ist daher keine sinnvolle Vermarktung zu erwarten. Wir werden nun mit der Stadt Künzelsau das Gespräch über eine Änderung des Bebauungsplans suchen.“

Auf die Frage, ob es bereits Interessenten für das Grundstück oder das Gebäude gibt, geht Emig-Lange allerdings nicht ein.

Auf mittlere Sicht kein MVZ zu erwarten

Sowohl der Landkreis als auch die BBT haben den Künzelsauer:innen als eine Art Kompensation für den Verlust des Krankenhauses ein  „Gesundheitszentrum, das neue Möglichkeiten bietet“ versprochen. Von diesem MVZ ist wenig zu sehen – eine einzige aktive Praxis kann man kaum als lebendiges MVZ bezeichnen. Natürlich hat GSCHWÄTZ auch nach dem MVZ nachgefragt, etwa warum die Bemühungen der BBT, Ärzte für ein MVZ zu finden, offensichtlich nicht erfolgreich waren. Emig-Lange antwortet kurz – der Fragenkatalog ist länger als die Antwort – aber durch die Kürze vielsagend:

„Die medizinische Versorgung der Menschen in Künzelsau und Umgebung mit niedergelassenen Haus- und Fachärzten ist nach wie vor sehr gut. Viele etablierte Praxen halten an ihrer Selbständigkeit fest und suchen aktuell nicht den Weg in ein Medizinisches Versorgungszentrum. Wir sehen das Medizinische Versorgungszentrum MVZ mittel- und langfristig als ein gutes Modell, um die ambulante medizinische Versorgung auch zukünftig zu sichern und bemühen uns intensiv, offene Arztstellen zu besetzen.“

Die Aussage, dass die medizinische Versorgung in Künzelsau „sehr gut“ ist, wird nicht jeder bestätigen, der im Umkreis der Stadt Künzelsau nach einem Arzt oder Facharzt sucht. Dazu fehlen der Kreisstadt einfach einige Fachrichtungen.

Eigenverantwortliche Praxis oder angestellte ärztliche Tätigkeit

Es ist verständlich, wenn sich ein erfahrener Arzt, der seit Jahren eine wirtschaftlich erfolgreiche Praxis in unternehmerischer Eigenverantwortung führt, nicht mit einer angestellten Tätigkeit liebäugeln möchte. Für neue Ärzte stehen derzeit keine Kassensitze zur Verfügung, sodass das MVZ auch nicht mit neuen Ärzten besetzt werden kann, die HK ist also derzeit darauf angewiesen, dass ein ansässiger Arzt ins MVZ eintreten würde – oder dass sich einer der hiesigen Ärzte sich in den Ruhestand zurückzieht, nicht mehr ärztlich tätig ist und seinen Arztsitz an die KH abgibt.

Es sieht schlecht aus für das Konzept MVZ

Die Anzahl der für Künzelsau vorgesehenen Kassensitze war zum Zeitpunkt der Überlegungen für das MVZ bekannt. Man darf also guten Gewissens den Ansatz der BBT, ansässige Ärzte zu einem Übergang in das MVZ zu bewegen, als gescheitert ansehen. Ein solches MVZ lebt aber nicht nur von den beteiligten Ärzten, sondern auch von den medizinnahen Dienstleistungen drumherum, von Apotheken, Physiotherapeuten, Pflegediensten und was man sich alles vorstellen kann. Auch in diesem Bereich tat sich wenig, die Physiotherapiepraxis, die im Krankenhaus angesiedelt war, ist sogar inzwischen nach Schloß Stetten umgezogen. Die konkrete Frage, ob vielleicht der neuerbaute Medizincampus auf Schloß Stetten die Entwicklung des MVZ behindert haben könnte, beantwortetet Emig-Lange nicht.

Wo will man dann ein MVZ aufbauen?

Künzelsaus Bürgermeister Neumann argumentierte in der Kreistagssitzung, dass es sich beim Künzelsauer Krankenhausgebäude um einen etablierten Gesundheitsstandort handelt. Ein anderer geeigneter Standort für die Ansiedlung mehrerer unterschiedlicher Arztpraxen wird im Bereich der Künzelsauer Kernstadt kaum zu finden sein. Und darüber, wo die gut angenommene Psychiatrische Tagesklinik, die vom Klinikum am Weissenhof betreiben wird, ihren neuen Platz finden soll, darüber hat noch niemand ein Wort verloren.

Text: Matthias Lauterer




HK vor Gericht nicht bereit, langjähriger Mitarbeiterin Abfindung zu zahlen

Vor dem Arbeitsgericht in Crailsheim fanden am Mittwoch, den 24. Juni 2020, die Kammertermine in den Arbeitsgerichtsverfahren Anke E.* und Elvira Z.* statt. Die Klägerin Elvira Z. ließ dem Gericht durch ihren Anwalt mitteilen, dass sie zum Termin nicht erscheinen würde. Ihre Klage wurde daher durch Versäumisurteil nach Antrag von Rechtsanwalt Sebastian Witt, dem Anwalt der Hohenloher Krankenhaus gGmbH abgewiesen. Gründe für das Nichterscheinen der Klägerseite wurden nicht genannt.

Erst aus GSCHWÄTZ vom Termin erfahren

Deutlich mehr Aufwand kostete das Verfahren, in dem Anke E. auf Weiterbeschäftigung in einer Position, die ihrer alten Tätigkeit entspricht, sowie auf Gehaltszahlung klagte. Sie war seit Mitte November 2019 (GSCHWÄTZ berichtete unter https://www.gschwaetz.de/2020/02/06/keinen-lohn-keine-krankenversicherung-mehr-2-mitarbeiterinnen-verklagen-hk/) ohne Bezahlung und ohne Sozialversicherungsbeiträge freigestellt. Rechtsanwalt Witt hatte zwischenzeitlich Einspruch gegen das Versäumnisurteil (https://www.gschwaetz.de/2020/06/05/hohenloher-krankenhaus-erscheint-nicht-vor-gericht/) eingelegt, da er erst aus GSCHWÄTZ von dem Termin erfahren hätte. Offenbar gab es ein Problem mit der Zustellung der Ladung. Allerdings betrachtete er die beiden Verfahren ohnehin als zusammenhängend und ging davon aus, dass im Termin beide Sachen zu einem gemeinsamen Abschluss gebracht werden konnten.

Juristische Detailfragen

Im Verfahren ging es hauptsächlich um juristische Detailfragen: War die Stelle, die Anke E. in Künzelsau bekleidete eine Teamleiterstelle oder nicht? Hätte sich Anke E. explizit auf eine später ausgeschriebene Teamleiterstelle bewerben müssen oder hätte die HKH gGmbH aufgrund der vorliegenden Präferenzenliste auf Anke E. zugehen müssen? Wäre Anke E. für die Teamleiterstelle qualifiziert gewesen oder handelt es sich um eine „Beförderungsstelle“?

„Ich würde davon ausgehen, dass ich mich nicht bewerben müsste.“

Witts Argument, dass sich Anke E. hätte erneut bewerben müssen, rügte Joachim Hofmann, der Anwalt von Anke E. als „verspäteten Vortrag“, da das Argument bisher nicht in den Akten vorkomme. Auch Richterein Sabine Stahl merkte an: „Ich würde davon ausgehen, dass ich mich nicht bewerben müsste“. Anwalt Witt, der das Argument, dass es sich bei der Wunschposition um eine „Beförderungsstelle“ handle, einbrachte, wusste nicht, wie die Stelle eingestuft ist. Erst nach telefonischer Rückfrage bei Stefan Bort, dem Personalleiter der HKK, konnte er bestätigen, dass die neu geschaffene Stelle tatsächlich eine Stufe übe Anke E.s bisheriger Eingruppierung angesiedelt ist.

„Wir gehen am Ende des Tages mit öffentlichen Mitteln um.“

Da Anke E. zwischenzeitlich andeutete, dass sie auch einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustimmen könnte, diskutierte man über den Inhalt eines Vergleichs. Witt legte die Argumentation der HKK dar: Einer Arbeitnehmerin, die auf dem Arbeitsmarkt gute Chancen hätte und die jetzt seit einem halben Jahr freigestellt sei, würde man keine Abfindung bezahlen. „Wir gehen am Ende des Tages mit öffentlichen Mitteln um“, so Witt. Er zitiert Stefan Bort, den Personalleiter des HKH, der auf die coronabedingte wirtschaftliche Lage verweist, aufgrund der man sich außerstande sehe, eine Abfindung zu zahlen. Nach telefonischer Rücksprache teilte Witt die Ansicht von Melanie Junge, kaufmännische Direktorin der HKH, mit: Sie sei nicht bereit, eine Abfindung zu bezahlen. Es gebe ein Arbeitsangebot, Anke E. könne morgen anfangen.

„Die Freistellung ohne Entgeltfortzahlung ist offensichtlich rechtswidrig.“

Hofmann hingegen erklärte für seine Mandantin die Bereitschaft, einem Vergleich mit der Entgeltfortzahlung und einer angemessenen Abfindung zuzustimmen. „Die Freistellung ohne Entgeltfortzahlung ist offensichtlich rechtswidrig und entspricht nicht dem Interessensausgleich.“ Richterin Stahl deutete an, dass sie der Argumentation der HKH, dass es gar keine Stelle, wie sie Anke E. anstrebt, gebe und man als Arbeitgeber über die interne Organisation entscheiden dürfe, folgen könnte und damit ein Teil der Klage hinfällig sein könnte.

Präsentierter Vergleichsvorschlag

Danach zog sich die Kammer zurück und präsentierte anschließend folgenden Vergleichsvorschlag: Rückwirkende Beendigung des Arbeitsverhältnisses, dazu die Zahlung des ausstehenden Entgelts und einer nennenswerten Abfindung. Die Klägerseite bekundete, dass sie diesem Kompromiss zustimmen würde, sofern die Beklagte ebenfalls zustimmen würde. Da Rechtsanwalt Witt von der HKH nicht ermächtigt wurde, diesem Vorschlag zuzustimmen, konnte im Termin keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Sollte das HKH dem Vergleichsvorschlag des Gerichts nicht doch noch zustimmen, wird es also zu einem Urteil kommen. Dieses wird voraussichtlich am 15. Juli 2020 verkündet.

*Die Namen der Personen sind der Redaktion bekannt, wurden aber zum Schutz der Persönlichkeit geändert.

 

Ruhe vor dem Sturm: freie Plätze für die Pressevertreter im Arbeitsgericht Crailsheim. Foto: GSCHWÄTZ