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Ausschuss des Kreistags tagt in Forchtenberg

Die nächste Sitzung des Verwaltungs-, Wirtschafts- und Verkehrsausschusses des Kreistags (kurz: VWV) findet am Montag, 7. März, 14 Uhr, in der Limeshalle in Forchtenberg-Sindringen statt. Auf der Tagesordnung stehen verschiedene Vergaben, darunter die Vergabe der Errichtung einer Mietcontaineranlage in Kupferzell und der Bauarbeiten der K 2343 Waldbach – Scheppach. Die Maßnahme ist im Fahrbahndeckenprogramm des Hohenlohekreises enthalten.

Abfallentsorgung

Weiterhin soll über die Ausschreibung und die Vergabe von Dienstleistungen für die Entsorgung und Verwertung von Abfällen, welche auf dem Wertstoffhof Stäffelesrain und den Recyclinghöfen sowie der Problemstoffsammlung anfallen, entschieden werden.

Zudem wird über den aktuellen Stand der Vergabe der Planungsleistungen des Ausbaus der K 2319 von Marlach bis zur Kreisgrenze informiert.

Pressemitteilung Hohenlohekreis




Was machen drei Lamas bei der Kreistagssitzung?

Ein ganz neuer Modetrend war bei der Kreistagssitzung vom Montag, 29. November 2021, erkennen: Einige Kreisräte trugen Masken in Parteifarbe – gelb, blau, rot und schwarz waren auszumachen, die GRÜNEN und die FWV wollten sich diesem Trend wohl nicht anschließen.

Über zweieinhalb Stunden referierte Michael Schellmann, Dezernent für Finanzen und Service im Landratsamt Hohenlohe, über den Haushaltsentwurf – und ging dabei noch nichtmal in die tiefsten Details. Kein Wunder, umfaßt der Entwurf des Kreishaushalts für 2022  sowie der Wirtschaftspläne für die Abfallwirtschaft und den Nahverkehr Hohenlohe weit mehr als 500 Seiten. Der komplette Entwurf steht im Detail auf den Bürgerservice-Seiten Landratsamts zum Download bereit.

Gesamt-Haushaltsvolumen von 216.109.670 Euro

Kurz gesagt plant Schellmann im Ergebnishaushalt des Landkreises ursprünglich mit Erträgen von etwas über 158 Millionen Euro, denen Aufwendungen von etwas unter 158 Millionen Euro  entgegenstehen – veranschlagt wird ein Gesamtergebnis von 346.850 Euro. Sowohl Erträge als auch Aufwendungen steigen gegenüber 2021, um 8.4 Millionen Euro bzw 9.2 Millionen Euro, sodass das Ergebnis um rund 800.000 Euro geringer ausfallen wird als 2021.
Bezieht man die NVH und die Abfallwirtschaft ein, so beträgt das gesamte Haushaltsvolumen 216.109.670 Euro.

 

Der allergrößte Teil der Erträge sind Zuweisungen, Zuwendungen und Umlagen, also Gelder, die der Landkreis als solcher nicht selbst erwirtschaftet, sondern aufgrund der Gesetzeslage erhält, zum Beispiel als Kreisumlage von den Gemeinden oder im Rahmen des Finanzausgleichs. Ähnlich sieht es bei den Aufwendungen aus: Auch hier sind die Transferausgaben, das sind u. a. Zuschüsse ÖPNV, Soziale Leistungen außerhalb und innerhalb von Einrichtungen, Finanzausgleichsumlage, usw. für den Landkreis kaum steuerbar, frei verfügbar für die lokalen Aufgaben des Landkreises sind rund 90 Millionen Euro, die sich auf sieben Teilhaushalte verteilen. Mit 42 Millionen Euro sind die Personalaufwendungen für rund 940 Mitarbeiter:innen, die sich auf alle sieben Teilhaushalte verteilen, der größte Posten.

Hauhaltsstruktur Hohenlohekreis

Sozialhaushalt ist der größte Haushalt – und sorgt für soziale Gerechtigkeit

Der größte Teilhaushalt ist der Teilhaushalt4 – Familie Jugend und Gesundheit mit Aufwendungen von fast 75 Millionen Euro, denen Erträge von 24 Millionen Euro gegenüberstehen – gut 50 Millionen Euro muss der Landkreis also „zuschiessen“ für zum Beispiel Soziale Hilfen, Eingliederungshilfe, Kinder-Jugend- und Familienhilfe. „Dies sind“, so betonte Schellmann, „die Hauptaufgaben der Landkreise, die dadurch den Gedanken der sozialen Gerechtigkeit fördern.“ 

Steigende Flüchtlingszahlen erwartet 

Enthalten in diesem Teilhaushalt sind auch die Kosten für Flüchtlinge. Schellmann stellte fest, dass die Flüchtlingszahlen in den letzten Wochen wieder gestiegen seien, er rechnet damit, dass die derzeit 193 Plätze in Wohnheimen nicht ausreichen werden und kündigt an, dass weitere Investitionen folgen müßten. Eine Million Euro, denen aber auch Erträge aus Erstattung gegenüberstehen, wurden gegenüber dem ursprünglichen Entwurf bereits eingeplant.

Coronabedingte Ausgaben in verschiedenen Bereichen

Schellmann weist auf die „Corona-Folgen vor allem bei den Leistungen in den Hilfen zur Erziehung und den Unterstützungsangeboten im Bereich der Eingliederungshilfe vor allem bei Kindern und Jugendlichen mit psychischen Beeinträchtigungen“. Dort gab es deutliche Kostensteigerungen. „Das Programm „Familien und Corona –
Wege aus der Krise“ soll hierbei die Folgen der Pandemie nachhaltig abfedern und den Betroffenen Zukunftsperspektiven geben.“ 

„Seit 2018 sehen wir einen kontinuierlichen Anstieg von 11,7 Mio. € auf jetzt 16,5 Mio. €. Das sind 4,8 Mio. € in 5 Jahren und somit eine durchschnittliche Steigerung von 960 T€ pro Jahr“, präsentiert Schellmann die Kostenentwicklung für die Kinder- Jugend- und Familienhilfe. 

Kosten der Corona-Pandemie

Eine 70-prozentige Steigerung der Personalkosten im Gesundheitsbereich war im Jahre 2021 zu verzeichnen, im Jahr 2022 wird nochmals eine Steigerung geplant, auf jetzt 1,7 Millionen Euro. Hinzu kommen zu erwartende Kosten für die Impfkampagne.

Jeder Einwohner des Hohenlohekreises beteiligt sich durch seine Steuern und Abgaben mit 467,54 Euro am Sozialhaushalt des Landkreises. 

Bau des neuen Kreishauses

Ein weiterer wichtiger Punkt in Schellmanns Ausführungen war das neue Kreishaus. 2022 sollen rund 2 Millionen Euro dafür bereitgestellt werden. Das Ergebnis eines Architektenwettbewerbs soll Mitte 2022 feststehen, ab dem 3. Quartal 2022 soll die konkrete Bauplanung erfolgen. Mit dem Baubeginn wird ab 2023 gerechnet.

Die Lamas

Ach ja, die Lamas … die halfen Michael Schellmann, nach 38 Folien, die Aufmerksamkeit der Kreisrät:innen bei den vielen Zahlen durch einen Überraschungseffekt aufrechtzuerhalten – oder vielleicht auch wiederherzustellen.

Text: Matthias Lauterer




Schüler jobben für den guten Zweck

„Es ist wieder so weit – Mitmachen Ehrensache startet in die nächste Runde! Erneut sind landesweit alle Schülerinnen und Schüler dazu eingeladen, einen Tag lang in einem Betrieb/einer Firma/einer Organisation ihrer Wahl zu jobben und die Einnahmen für den guten Zweck zu spenden.“ So steht es auf der Webseite der Aktion „Mitmachen Ehrensache“.

Einen Tag in einer Firma mitarbeiten – für den guten Zweck

Die Aktion lädt landesweit alle Schülerinnen und Schüler dazu ein, einen Tag lang in einem Betrieb/einer Firma/einer Organisation ihrer Wahl zu jobben und die Einnahmen für den guten Zweck zu spenden. Unterschiedlichste Arbeitsplätze werden von den Arbeitgebern angeboten: Von der Arbeit im Warenversand bis zur Spezialbaumfällung war schon alles vertreten.

2020 wegen Corona „nur“ 3.000 EURO gespendet

In den Jahren vor Corona beteiligten sich regelmäßig etwa 300 Schüler:innen und 200 Arbeitgeber im Hohenlohekreis an der Aktion und erarbeiteten  allein im Hohenlohekreis jeweils über 10.000 Euro. Im letzten Jahr war das so nicht möglich: Kurzarbeit, Hygienevorschriften und Planungsunsicherheit erschwerten die Jobsuche. Trotz aller Widrigkeiten konnten 27 Schülerinnen und Schüler bei mehr als 20 verschiedenen Arbeitgebern in rund 177 Arbeitsstunden Geld für den guten Zweck erarbeiten. Weil örtliche Firmen den Betrag durch Spenden aufstockten, kamen 2021 3.000 Euro für die folgenden Projekte zusammen, die die jugendlichen Botschafter der Aktion ausgesucht haben:

  • Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Moria über Mission Lifeline e.V.
  • Umsetzung von Umweltschutz- und Klimaprojekten durch PRIMAKLIMA e.V.
  • Versorgung von Schulen und Familien in Bangladesch mit Wasserfiltern über Lichtbrücke e.V.
  • Unterstützung von Schulkindern in Indien über Uppahar Deutschland e.V.
  • Hilfe einer Kinder- und Jugendgruppe in Kolumbien durch Ärzte für Subachoque e.V.
  • Aufbau eines Waisenhauses in Indien durch Uppahar Deutschland e.V./Babyhaus Rosa.D

 

Landrat betont Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander

Landrat Dr. Matthias Neth, der die Aktion als Schirmherr unterstützt, sagt: „Mit einer Teilnahme an der Aktion „Mitmachen Ehrensache“ leisten Schülerinnen und Schüler einen besonderen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander. Ihr Interesse und ihr Engagement ist ein Gewinn für alle Beteiligten – für sie selbst, ihre Arbeitgeber und nicht zuletzt für diejenigen, denen der erwirtschaftete Lohn zu Gute kommt.“

Unterstützung für die Hochwassergebiete

Eine Besonderheit in diesem Jahr ist, dass jeweils ein Euro pro gearbeiteter Stunde für die Flutopfer der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gespendet wird. Dir Organisatoren der Jugendstiftung Baden-Württemberg betonen: „So kann jede und jeder einen kleinen Beitrag leisten und sich solidarisch zeigen mit den zahlreichen Menschen, die so viel verloren haben.“

Info

Weitere Informationen über die Aktion gibt es auf der Seite www.mitmachen-ehrensache.de, die Angebote für den Hohenlohekreis finden sich unter www.mitmachen-ehrensache.de/aktionsbueros/hohenlohekreis. In den nächsten Tagen wird das Kreisjugendreferat auf dieser Seite eine Jobliste zum Download bereitstellen.

Text: Matthias Lauterer

Download Plakat: Plakat_Hohenlohekreis
Download Informationsbroschüre: Flyer_Hohenlohekreis

 

 




Jeder Fünfte ist vollständig geimpft

Laut Angaben des Sozialministeriums Baden-Württemberg (Stand 06. Juni 2021) sind 43,6% der Bürger:innen des Hohenlohekreises einmal geimpft. Ungefähr die Hälfte dieser Personen ist vollständig geimpft, genau: 20,6% der Bevölkerung. Insgesamt meldet das Sozialministerium, dass 72.454 Impfdosen verabreicht wurden. In ganz Baden-Würtemberg waren am 6. Juni 2021 20,5% der Menschen zweifach geimpft, der Hohenlohekreis liegt also im baden-württembergischen Durchschnitt.

Etwa 2/3 der Impfungen im Kreisimpfzentrum

Das Landratsamt Hohenlohekreis teilt mit, dass (Stand 11. Juni 2021) 53.594 Dosen im Impfzentrum verimpft wurden, damit hat das KIZ etwa 2/3 der Impfungen im Hohenlohekreis vorgenommen. Der Rest wurde durch Hausärzte oder bei Impfaktionen in Betrieben verimpft.

Im KIZ hauptsächlich Biontech verimpft

Mit Abstand der meistverimpfte Impfstoff im Kreisimpfzentrum des Hohenlohekreises stammt von Biontech: 39.464 Dosen stehen 13.212 Dosen AstraZeneca und 918 Dosen Johnson&Johnson gegenüber. Der Impfstoff von Moderna wurde im KIZ gar nicht verwendet.

Altersstruktur der vollständig geimpften Personen

Die Altersstruktur der bereits vollständig geimpften Personen gibt das Landratsamt wie folgt an:

Altersgruppe 10-19 20-29 30-39 40-49 50-59 60-69 70-79 80-
Anteil 2% 10% 12% 13% 19% 17% 12% 16%

10% der im KIZ zweimal geimpften Menschen sind also zwischen 20 und 29 Jahre alt. Die Altersverteilung bei den Hausärzten und sonstigen Impfstellen kann anders aussehen. Eine gewisse Unsicherheit bei den Daten ergibt sich durch „Impfpendler“, also Hohenloher:innen die in anderen Kreisen geimpft wurden oder Menschen aus anderen Kreisen, die in Hohenlohe geimpft wurden. Diese Zahlen werden allerdings nicht erfaßt.

Impfnebenwirkungen und Impfschäden

Erfaßt wird aber die Zahl der Menschen, die wegen Impfnebenwirkungen oder gar -schäden ärztlich behandelt werden. Diese Daten werden an das Gesundheitsamt weitergeleitet und fließen von dort in die bundesweite Erfassung ein. Das Landratsamt sagt: „Die Schwelle zur Meldung wird dabei sehr niedrig angesetzt, es werden beispielsweise auch kurzzeitige Kreislaufschwächen gemeldet.“ Bis zum 8. Juni 2021 wurden aus dem Hohenlohekreis 53 Fälle gemeldet, das bedeutet, dass etwa 0,75 Promille der Geimpften so starke Nebenwirkungen empfinden, dass sie einen Arzt aufsuchen.

Text: Matthias Lauterer

 

 




Maskenpflicht gilt auch bei einer Inzidenz von Null

Immer wieder fragen Bürger:innen bei einer sinkenden Inzidenz, wann denn die Maskenpflicht aufgehoben wird. Die Maskenpflicht gilt in Deutschland jedoch laut dem Infektionsschutzgesetz erst einmal unabhängig von der Inzidenz. Das heißt, auchb bei einer Inzidenz von Null gilt eine Maskenpflicht.

Wann die Maskenpflicht aufgehoben wird, ist ungewiss

Wann diese Maskenpflicht. die seit 29. März 2020 gilt, wieder aufgehoben wird, das wissen auch die Regierungen nicht so genau. Auf der Internetseite des Regierungspräsidium steht hierzu: „Das kann man heute noch nicht sagen und hängt von der weiteren Entwicklung ab. Die Landesregierung überprüft die getroffenen Maßnahmen permanent und entscheidet auf Grundlage des aktuellen Infektionsgeschehens.“

Schüler:innen tragen Maske im Klassenzimmer, im Biergarten ist sie am Tisch dagegen nicht nötig

Die Maskenpflicht gilt wie die AHA-Regeln als grundlegende Verordnung im Zuge der Pandemiebekämpfung. Dennoch gilt sie nicht überall. So müssen sie Bürger:innen sie etwa im Biergarten tragen, wenn sie aber am Platz sitzen, dürfen sie sie abnehmen. In den Klassenzimmern wiederum müssen die Schüler:innen die Masken permanent an ihren Plätzen und auch sonst tragen.

Inzidenz im Hohenlohekreis fällt weiter

Währenddessen fällt die Inzidenz im Hohenlohekreis weiter. Am 08. Juni 2021 (Stand: 16 Uhr*) wurde laut dem Landratsamt 1 neuer Corona-Fall gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit aktuell bei 14,2 pro 100.000 Einwohner (Meldung des RKI vom 09.06.2021). Für die Feststellung der Inzidenz gilt derzeit ausschließlich das Meldedatum durch das RKI.

Die Inzidenzwerte der letzten fünf Kalendertage:

Sa, 5. Juni: 30,2
So, 6. Juni: 25,7
Mo, 7. Juni: 24,9
Di, 8. Juni: 24,0
Mi, 9. Juni: 14,2

Dadurch fällt der Hohenlohekreis unter die magische 35er Inzidenzmarke. Folgende Öffnungsschritte sieht das Regierungspräsidium Stuttgart in diesem Fall vor:

  • Es entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises bei den in den Öffnungsstufen 1 bis 3 zulässigen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien (Besuch von Freibädern, Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen etc.).
  • Es sind Feiern in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 50 Personen, die einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen, gestattet (Ausnahme: Tanzveranstaltungen) – hierbei haben Gastronomiebetriebe die allgemeinen Hygienevorgaben im Rahmen ihrer Hygienekonzepte einzuhalten.
  • Der Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren ist mit einer Flächenbegrenzung von 7 Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher gestattet.
  • Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Gremiensitzungen, Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, sowie Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports sind im Freien mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern zulässig

 




Aussicht auf erste Öffnungsschritte für den Hohenlohekreis

Im Hohenlohekreis wurden am 23. Mai 2021 (Stand: 16 Uhr*) 6 neue Corona-Fälle gemeldet, einer davon war bereits als enge Kontaktperson in Quarantäne. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 79,9 pro 100.000 Einwohner (Meldung des RKI vom 24.05.2021). Das geht aus einer Mitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

Die Inzidenzwerte der letzten fünf Werktage: 18. Mai: 106,5 / 19. Mai: 101,2 / 20. Mai: 76,3 / 21. Mai: 61,2 / 22. Mai: 70,1.

Minigolf, Museen und Restaurants könnten dann rein theoretisch öffnen

Falls die Inzidenz noch einen weiteren Werktag unter 100 bleibt, können weitere Öffnungen erfolgen. Der Hohenlohekreis würde sich dann gemäß der baden-württembergischen Coronaverordnung in der 1. Öffnungsstufe befinden. Unter anderem dürfen Museen und botanische Gärten öffnen und auch Freibäder. Darüber hinaus möglich wäre:

 

  • Beherbergungsbetriebe dürfen wieder touristische Gäste empfangen. Dazu zählen unter anderem Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, (Dauer-)Campingplätze, (kostenfreie) Wohnwagenstellplätze und ähnliche Einrichtungen. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen.

 

  • Die Gastronomie darf zwischen 6 und 21 Uhr öffnen. In Innenräumen ist ein Gast je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche erlaubt. Im Außenbereich gilt keine Personenbegrenzung. Im Innen- und Außenbereich sind die Plätze so anzuordnen, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Liefer- und Abholdienste sind auch zwischen 21 und 6 Uhr erlaubt.

 

  • Der bisher geschlossene Einzelhandel darf im Rahmen der Click and Meet-Regelung öffnen. Dabei ist die Kundenzahl auf eine Kund*in pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche zu begrenzen. Statt einer Kundin oder einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche sind auch jeweils zwei Kundinnen und Kunden ohne vorherige Terminbuchung zulässig, sofern diese einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.

 

Dennoch ist davon auszugehen, dass nicht jedes Restaurant und jede Minigolfanlage sofort öffnet angesichts dessen, dass auch genauso schnell wieder Schließungen erfolgen könnten.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass die Aktualisierung analog zur Veröffentlichung der für die Regelungen der „Bundesnotbremse“ relevanten Zahlen des Robert Koch-Institutes am jeweiligen Morgen für den Vortag erfolgt.  

Schulen dürften rein theoretisch derzeit wieder voll öffnen

Bei einer Inzidenz von 80 bewegt sich der Hohenlohekreis hinsichtlich den aktuellen Verordnung des Landes Baden-Württemberg und der Bundesnotbremse zwischen den Inzidenzwerten 50 und 100. Ab einer Inzidenz unter 100 wäre nach den Pfingstferien wieder ein normaler Unterricht möglich, über 100 würde es in den Wechselunterricht gehen. Die Schulen entscheiden jedoch autark, ob und wie sie nach den Ferien bei einer geringen Inzidenz was anbieten. Vor den Ferien haben sich auch diverse Schulen im Hohenlohekreis trotz sinkender Inzidenz gegen eine Öffnung entscheiden und weiter auf homeschooling gesetzt.

Ziel von Jens Spahn: Inzidenz unter 20

Der neue magische Inzidenzwert hat nun Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgegeben. Bei einem Inzidenzwert von unter 20 wären, wenn es nach Spahn gehen würde, auch Open-Air-Veranstaltungen und Fußballspiele mit Zuschauern im Sommer mäglich.

* Es handelt sich hierbei um die für diesen Tag an das Landesgesundheitsamt gemeldeten Fälle. Die Meldefrist ist täglich um 16 Uhr, sodass alle Fälle des Vortags ab 16 Uhr bis zum aktuellen Tag, 16 Uhr, in die Statistik zählen.




Erstmals südafrikanische Virusvariante im Hohenlohekreis nachgewiesen

Erstmals wurde am Freitag, den 09. April 2021, die südafrikanische Variante des Coronavirus im Hohenlohekreis nachgewiesen. Das teilte das Landratsamt des Hohenlohekreises in einer Pressemitteilung mit. „Leider haben wir neben der stark ausgebreiteten britischen Variante heute zwei zusammenhängende Fälle der südafrikanischen Variante zu verzeichnen“, teilt Annemarie Flicker-Klein, Leiterin des Gesundheitsamts, mit. „Das hat uns nicht überrascht. Seit Februar suchen unsere Labore gezielt nach bekannten besorgniserregenden Varianten. Dadurch wurden auch diese Fälle gefunden.“ Die Quarantäneregelungen gelten beim Auftreten der südafrikanischen Variante unverändert. „Der beste Schutz vor den besorgniserregenden Varianten für Bürgerinnen und Bürger ist, sich weiterhin an die Hygiene- und Abstandsregeln zu halten sowie Kontakte auf das Notwendige zu reduzieren.“

Seit Februar 2021 gezielte Suche nach Virusmutanten

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am heutigen Freitag, 9. April 2021, insgesamt 49 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Davon waren 14 Fälle bereits als Kontaktpersonen in Quarantäne. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 164,2 pro 100.000 Einwohner.

Vier betroffene Unternehmen

Betroffen ist auch eine Schule auf der Hohenloher Ebene. Dort musste für 51 Kontaktpersonen Quarantäne angeordnet werden. Zudem gibt es weitere Fälle in einer bereits betroffenen Kinderbetreuungseinrichtung und in vier bereits betroffenen Unternehmen.

Termine im Impfzentrum noch frei

Das Kreisimpfzentrum Öhringen teilt mit, dass aufgrund einer größeren Lieferung an Impfstoff und verlängerter Öffnungszeiten weitere Impftermine angeboten werden können. An diesem Wochenende sind für Sonntag und Montag noch Termine zur Impfung mit AstraZeneca verfügbar. Die Terminvergabe funktioniert ausschließlich über das Internet unter www.impfterminservice.de oder über die Telefonnummer 116 117 (ohne Vorwahl, kostenlos, Montag bis Sonntag von 8 bis 22 Uhr).

Das Ärzteblatt hatte erst im März 2021 darüber berichtet, dass AstraZeneca teilweise nicht bei der südafrikanischen Coronamutation wirkt.

Die südafrikanische Mutante soll zwar nicht tödlicher sein, aber sich schneller verbreiten, was wiederum zu einer Überbelastung des Gesundheitssystems führen kann.




80 neue Coronafälle im Hohenlohekreis

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am Donnerstagabend, den 08. April 2021, insgesamt 80 neue Corona-Infektionsfälle an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 190,0 pro 100.000 Einwohner.

Es ist eine Asylbewerberunterkunft im Großraum Öhringen, ein Pflegeheim im Großraum Künzelsau und ein Unternehmen im Kochertal betroffen. Aufgrund von zwei bestätigten Fällen in einer Unterkunft im Großraum Künzelsau musste für rund 13 Kontaktpersonen eine Quarantäne angeordnet werden.

Zudem gibt es weitere Fälle in einer bereits betroffenen Kinderbetreuungseinrichtung und in zwei bereits betroffenen Unternehmen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.




„Verschärfte Regelungen der „Notbremse“, die im Hohenlohekreis seit Mitte März gelten, haben leider keine ausreichende Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus im Hohenlohekreis gebracht“

Das Gesundheitsamt des Hohenlohekreises hat am vergangenen Wochenende insgesamt 61 neue Corona-Infektionsfälle (Samstag, den 27. März 2021: 57 Fälle, Sonntag, 28. März 2021: 4 Fälle) an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt am 28. März 2021 bei 268, 1 pro 100.000 Einwohner.)

Kita im Kocherttal betroffen

Rund die Hälfte aller Betroffenen war bereits als Kontaktperson in Quarantäne. Aufgrund eines bestätigten Falls in einer Kinderbetreuungseinrichtung im Kochertal musste für 30 Kontaktpersonen eine Quarantäne angeordnet werden. Zudem gibt es weitere Fälle in bereits betroffenen Unternehmen und Einrichtungen.

Ab 29. März neue Coronaverordnung

Mit Wirkung vom 29. März 2021 treten die Änderungen der Corona-Verordnung Baden-Württemberg in Kraft:

  • Bei Mitfahrten von haushaltsfremden Personen im Auto gilt für alle Insassen eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske). Paare, die nicht zusammenleben, gelten auch hier als ein Haushalt.
  • Keine Verschärfung der Kontaktbeschränkung bei der „Notbremse“. Hier bleibt die allgemeine Regelung bestehen: Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
  • Definition von Schnell- und Selbsttests, die erforderlich sind, um gewisse Dienstleistungen und Angebote wahrnehmen zu können. Soweit ein negativer COVID-19-Schnelltest erforderlich ist, muss dieser durch geschulte Dritte durchgeführt und ausgewertet werden oder unter Aufsicht eines geschulten Drittens durchgeführt und ausgewertet werden (§ 4a).
  • Ermöglichung der Kontaktnachverfolgung über Apps (§ 6 Absatz 4).
  • In Stadt- und Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen Bibliotheken und Archive analog zu Museen ohne Einschränkungen öffnen.
  • Der Buchhandel gehört nicht mehr zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Für ihn gelten nun auch die entsprechenden Click & Collect bzw. Click & Meet Regelungen. Das Land setzt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg um.

„Ausgangssperren, wenn alle anderen Maßnahmen versagen“

Zusätzlich zu den Änderungen weist die Landesregierung Landräte und örtliche Gesundheitsämter an, die Regelungen der „Notbremse“ umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz mehrere Tage hintereinander über 100 liegt. Dazu gehören die bereits in der vergangenen Version vorgesehenen Ausgangssperren am Abend. Bei 7-Tage-Inzidenzen von mehr als 100 wird die Landesregierung die Behörden vor Ort anweisen, Ausgangssperren zu verhängen, wenn alle anderen Maßnahmen versagt haben.

Nach Ostern im Hohenlohekreis wieder Ausgangsbeschränkungen und erweiterte Maskenpflicht

Das Landratsamt des Hohenlohekreises wird laut einer Pressemitteilung Anfang nächster Woche, also nach Ostern, weitere Maßnahmen umsetzen, insbesondere eine Ausgangsbeschränkung in der Nachtzeit und erweiterte Maskenpflicht. Die Allgemeinverfügungen werden am Montag mit den Gemeinden abgestimmt und veröffentlicht.

„Wir sind mitten in der dritten Welle“

„Wir dürfen die momentane Lage nicht auf die leichte Schulter zu nehmen – wir sind mitten in der dritten Welle. Die verschärften Regelungen der „Notbremse“, die im Hohenlohekreis seit Mitte März 2021 gelten, haben leider keine ausreichende Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus im Hohenlohekreis gebracht,“ so Landrat Dr. Matthias Neth über die Verschärfungen der nächsten Woche. „Wir müssen alle gemeinsam an den vielen Faktoren der Pandemiebekämpfung arbeiten: Einhaltung des Regelwerks, größtmögliche Kontaktreduzierung, Nutzung der Corona-Warn App, zügiges Impfen und Nutzung der Testangebote.“

2.800 Erst- und Zweimpfungen im Kreisimpfzentrum in Öhringen im Wochenende

Am Wochenende wurde im Kreisimpfzentrum Öhringen (KIZ) insgesamt knapp 2.800 Erst- und Zweitimpfungen gebucht. In den nächsten Tagen werden neue Impftermine freigeschalten. „Mit zunehmenden Betrieb steigt natürlich auch die Nachfrage nach Parkplätzen. Leider stellen wir fest, dass die eingerichtete Kurzparkzone für den Ein- und Ausstieg von stark mobilitätseingeschränkten Besuchern vermehrt als Dauerparkplatz genutzt wird. Hochbetagte Menschen werden dadurch gezwungen, im fließenden Verkehr auszusteigen,“ beschreibt Mike Weise, Leiter des KIZ, die Gefahrensituation, die dadurch entsteht. Die Begleiter werden gebeten, die Kurzparkzone unmittelbar nach dem Aussteigen der zu Impfenden wieder zu verlassen. Parkmöglichkeit stehen im Parkhaus „Alte Turnhalle“ in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.




Jagsttal nach wie vor schwarz, in Künzelsau und Öhringen viele grüne Wähler und generell jede Menge Nicht-Wähler

Die Städter haben ihr Kreuz vermehrt bei den GRÜNEN gemacht, die Jagsttäler eher bei der CDU.Rund 62 Prozent der Wähler:innen hat von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Damit gab es rund 38 Prozent Nichtwähler. Diese Zahl ist baden-württemberg-weit ähnlich hoch.

So hat der Hohenlohekreis in den einzelnen Städten und Gemeinden bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 15. März 2021 gewählt:

Landtagswahlen in Baden-Württemberg am 14. März 2021. Ergebnisse des Hohenlohekreises. Quelle: Landratsamt

Landtagswahlen in Baden-Württemberg am 14. März 2021. Ergebnisse des Hohenlohekreises. Quelle: Landratsamt

Landtagswahlen in Baden-Württemberg am 14. März 2021. Ergebnisse des Hohenlohekreises. Quelle: Landratsamt